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Mehrmals täglich ermitteln Fachleute an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes die Qualität unserer Luft. Schon kurz nach der Messung können Sie sich über die Luftdaten-API die aktuellen Messwerte abrufen. Zurzeit sind Daten ab dem Jahr 2016 abrufbar. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Daten des laufenden Jahres um noch nicht endgültig geprüfte Daten handelt. Erst im Juni des Folgejahres werden die finalen Daten bereitgestellt. Die aktuellen Daten können Lücken aufgrund Übertragungsproblemen enthalten. Das UBA kann keine Vollständigkeit garantieren. Unterjährig erfolgen Updates mit vorläufig geprüften Daten.
<p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p> So managen Sie unliebsamen Bewuchs <ul> <li>Tolerieren Sie ein gewisses Maß an Unkräutern, sie erfüllen wichtige Funktionen im Naturhaushalt.</li> <li>Auf Beeten und anderen gärtnerisch genutzten Flächen können Sie auf Unkrautvernichtungsmittel verzichten. Alternativen sind hier: jäten, mulchen, bepflanzen.</li> <li>Auf befestigten Flächen (z.B. Hofflächen, Wege, Einfahrten) dürfen Sie grundsätzlich keine Unkrautvernichtungsmittel verwenden, das ist verboten! Alternativen sind hier: kehren, kratzen, abflammen.</li> <li>Und auch im Rasen ist der Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln wenig sinnvoll. Verwandeln Sie eintönige Rasenflächen, wo immer möglich, in eine artenreiche Wiese. Jede noch so kleine Fläche zählt!</li> <li>Informieren Sie sich über Bekämpfungsmaßnahmen gegen invasive Pflanzenarten.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Unbedeckter Boden kommt in der Natur nur kurzfristig vor. Er wird schnell von zahlreichen anspruchslosen Pflänzchen besiedelt, den sogenannten Pionierpflanzen. Der Boden beherbergt einen großen Samenvorrat solcher Pflanzen, weitere Samen werden durch Wind und Tiere eingetragen. Der Kampf gegen Unkräuter ist also endlos, die Pflanzen werden offene Flächen immer wieder besiedeln. In diesem Artikel finden Sie Maßnahmen zum Umgang mit Unkräutern in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-in-beeten-so-gehen-sie-vor">Beeten</a>, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#unkraut-auf-befestigten-flchen-so-gehen-sie-vor">befestigten Flächen</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/unkraut#unkraut-im-rasen-so-gehen-sie-vor">Rasen</a> sowie Maßnahmen zum Umgang mit <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/unkraut-vergeht-nicht#invasive-unkruter-so-gehen-sie-vor">invasiven Unkrautarten</a>.</p> <p><strong>Im Frieden mit wilden Kräutern: </strong>Als Unkräuter werden Pflanzen bezeichnet, die aus menschlicher Perspektive unerwünscht sind. Sie konkurrieren mit den Nahrungspflanzen des Menschen oder stören sein ästhetisches Empfinden. In der Natur erfüllen sie jedoch viele wichtige Funktionen. Sie bedecken den Boden und schützen ihn somit vor <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/erosion">Erosion</a>, Austrocknung und Verschlämmung. Mit ihren Wurzeln lockern sie den Boden und ernähren die Bodenlebewesen, welche daraus wertvollen Humus bilden. Sie halten die Nährstoffe in der Fläche, und einige Pflanzen, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a>, bilden sogar neue Nährstoffe. Für Insekten sind Unkräuter Brut- und Überwinterungsplatz und eine unentbehrliche Nahrungsgrundlage. Gewöhnliche Unkräuter, wie Löwenzahn, Wegwarte oder Steinklee, übertrumpfen, was Pollen- und Nektargehalt angeht, die meisten Zierpflanzen um ein Vielfaches! Auch Disteln und Brennnesseln sind unverzichtbar: sie sind die wichtigste <a href="https://www.bund-rlp.de/themen/tiere-pflanzen/schmetterlinge/raupenfutterpflanzen/">Nahrungsquelle für die Raupen vieler Schmetterlingsarten</a>.</p> <p><strong>Viele Unkräuter sind auch für den Menschen nützlich:</strong> Aus ihren Blättern und Blüten lassen sich leckere Salate und gesunde Smoothies zaubern, andere lassen sich wie Gemüse zubereiten. Einige werden zudem als Heilkräuter genutzt. Nicht zuletzt dienen sie auch als Zeigerpflanzen: sie informieren den Menschen über bestimmte Eigenschaften des Bodens auf dem sie wachsen. So zeigen beispielsweise Löwenzahn und Ampfer einen nährstoffreichen Boden, Sauerklee und Moose zeigen sauren Boden, und Wegerich-Arten zeigen verdichteten Boden an. Einige Unkräuter können Sie, mit entsprechender Aufbereitung, auch als Dünger verwenden (z.B. Giersch, Löwenzahn) oder zur Pflanzenstärkung (z.B. Brennnesseln, Schachtelhalm). Schauen Sie doch mal, welche wilden Pflanzen in Ihrem Garten wachsen. Entsprechende Apps können bei der Bestimmung von Pflanzen helfen.</p> <p><strong>Unkraut vergeht doch:</strong> Intensive Landwirtschaft und der immense Einsatz von Unkrautvernichtungsmitteln (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>) haben dazu geführt, dass inzwischen etwa 25 Prozent der in Deutschland vorkommenden <a href="https://www.spektrum.de/magazin/artenrueckgang-bei-ackerunkraeutern/820953">Unkrautarten auf der Roten Liste</a> stehen. Einige davon, wie das Lauch-Hellerkraut und der Gezähnte Leindotter, sind schon ausgestorben. Im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/loesungsansaetze-zur-reduktion-von/oekolandbau-ist-teil-der-loesung">ökologischen Landbau</a>, wo Unkrautvernichtungsmittel grundsätzlich verboten sind, spiegelt sich der ökologische Nutzen der Unkräuter schon in der Wortwahl wider: sie werden hier als "Beikräuter" bezeichnet. Der wissenschaftliche Begriff für Unkräuter lautet übrigens "Segetalflora".</p> </p><p> Unkraut in Beeten – So gehen Sie vor <p><strong>Boden bedecken:</strong> Halten Sie den Boden stets bedeckt! Zum Beispiel mit einer Mulchschicht aus Rasenschnitt, Stroh, Ernteabfällen oder Laub. Wege zwischen den Beeten können mit Holzhackschnitzeln oder Rindenmulch bedeckt werden. Wollen Sie ein ganzes Beet vom Bewuchs befreien, können Sie es vorübergehend komplett mit Pappe abdecken. Auch Mulchfolien aus kompostierbarem Material sind eine Möglichkeit gegen unerwünschten Bewuchs. Mulch hält nicht nur Unkraut fern. Es schützt den Boden auch vor Austrocknung, ernährt die Bodenlebewesen und trägt zur Humusbildung bei. Mulch ist jedoch nicht gleich Mulch, die verschiedenen Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. Einige binden Stickstoff (z.B. Rindenmulch, Stroh), einige liefern Stickstoff (z.B. Mist, Rasenschnitt). Manche ziehen unbeliebte Mitesser an (z.B. zieht Stroh Mäuse an), andere bilden eine Barriere gegen sie (z.B. Schafswolle hält Schnecken ab). Informieren Sie sich deshalb vorab, welches Mulchmaterial am besten für welchen Zweck geeignet ist.</p> <p><strong>Boden bepflanzen:</strong> Eine bewusste Bepflanzung zwischen den eigentlichen Kulturpflanzen ist eine weitere Möglichkeit, unerwünschtem Bewuchs vorzubeugen. Die ausgewählten Begleitpflanzen müssen jedoch zu den Bedürfnissen der Kulturpflanzen passen. Um die Übertragung von Krankheitserregern und Schädlingen nicht zu begünstigen, sollten Kulturpflanze und Begleitpflanze möglichst nicht zur selben Pflanzenfamilie gehören. Apps können bei der Planung von Fruchtfolgen und der Auswahl geeigneter Begleitpflanzen helfen.</p> <ul> <li><u>Mischkulturen:</u> Kombinieren Sie Pflanzen, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Die wohl bekannteste Mischkultur ist die Kombination von Bohnen, Mais und Kürbissen, auch "Die drei Schwestern" genannt. Dabei dient die Bohne als Stickstoffsammler für die Kürbisse und den Mais. Der Mais wiederum dient als Rankhilfe für die Bohnen. Und die Kürbisse dienen als Bodendecker, um den Boden vor Austrocknung und Unkrautbewuchs zu schützen.</li> <li><u>Gründüngungspflanzen:</u> Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Zur Gründüngung eignen sich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/leguminosen">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen) oder spezielle tiefwurzelnde Pflanzenarten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) oder auch besonders insektenfreundliche Pflanzen (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken).</li> <li><u>Bodendecker:</u> Es gibt jede Menge hübsche Bodendecker, die Lücken im Garten schließen und zudem noch nützlich sind, z.B. Walderdbeeren, Kapuzinerkresse, Pfennigkraut, Lungenkraut, Immergrün, Sedum, Maiglöckchen und Efeu.</li> </ul> <p><strong>Unkraut jäten:</strong> Frühzeitiges, gegebenenfalls wiederholtes Jäten verschafft Ihren Kulturpflanzen einen Wachstumsvorsprung. Sobald die Kulturpflanzen eine gewisse Größe erreicht haben und den Boden bedecken, können sich Unkräuter nur schwer ansiedeln. Jäten Sie am besten, wenn der Boden feucht ist. Unterscheiden Sie beim Jäten zwischen Wurzelunkräutern und Samenunkräutern.</p> <ul> <li><u>Wurzelunkräuter</u> sollten nicht mit der Hacke bearbeitet werden, denn aus jedem Teilstück kann sich eine neue Pflanze entwickeln. Ziehen Sie Wurzelunkräuter komplett aus der Erde oder graben Sie diese aus. Hierfür gibt es spezielle Werkzeuge wie z.B. Ampferstecher oder Gierschgabel.</li> <li><u>Samenunkräuter</u> produzieren viele tausend Samen, die über Jahrzehnte im Boden keimfähig bleiben. Sie sollten herausgezogen oder weggehackt werden. Manchmal reicht es auch, wenn Sie nach der Blüte die Samenstände rechtzeitig abschneiden, damit sich die Pflanze nicht weiter ausbreiten kann.</li> </ul> <strong>Galerie: Häufige Wurzelunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/giersch-aegopodium_podagraria_bvpix_fotolia_84204495_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/distel-distelblueten_pixelmixel_fotolia_69897505_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ampfer-rumex-obtusifolius-foliage.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/gemeine_quecke_emer_fotolia_85796625_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerwinde_reikara_fotolia_84902034_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/brennnessel_matko_fotolia_87507757_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> <strong>Galerie: Häufige Samenunkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/vogelmiere_joachim_opelka_fotolia_68184288_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/hirtentaeschel_unpict_fotolia_28655662_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/ackerhellerkraut_emer_fotolia_27176213_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/weisser_gaensefuss-goosefoot_mimohe_fotolia_65809705_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/wolfsmilch_sun_spurge_polarpx_fotolia_25430093_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/behaartes_schaumkraut-cardamine_hirsuta_ef.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut auf befestigten Flächen – So gehen Sie vor <p><strong>Grundsätzlich gilt: "</strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> dürfen nicht auf befestigten Freilandflächen und nicht auf sonstigen Freilandflächen, die weder landwirtschaftlich noch forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, angewendet werden." (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschg_2012/__12.html">Pflanzenschutzgesetz § 12 Abs. 2</a>) Jede nicht erlaubte Anwendung eines Pflanzenschutzmittels ist ein Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz und kann mit Geldstrafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Verstoß von einer Privatperson, einem Landwirt, einem gewerblichen Hausmeisterdienst oder einer Kommune begangen wird. Ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz kann beim <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">Pflanzenschutzdienst des jeweiligen Bundeslandes</a> angezeigt werden. </p> <p><strong>Das heißt:</strong> Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen ist grundsätzlich verboten. Befestigte Flächen sind Oberflächen, die mit Beton, Pflasterungen oder Plattenbelägen versehen sind, oder Oberflächen mit einer Kiesauflage. Beispiele für befestigte Flächen sind: Hofflächen, Terrassen, Parkplätze, Einfahrten, Bürgersteige, Radwege, Wege zwischen Beeten, Rabatten oder Gräbern. Auch sonstige Freilandflächen (Nichtkulturland), die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, dürfen nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt werden. Dazu zählen beispielsweise Feldwege, Straßenränder, Bahndämme, Böschungen, oder Flächen mit Feldgehölzen.</p> <p>Das Verbot gilt nicht nur für zugelassene Pflanzenschutzmittel. Auch Grünbelagsentferner, Steinreiniger, Moosvernichter, Haushaltsreiniger, Salz oder andere "Hausmittel" dürfen nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden. Vertrauen Sie keinen anderslautenden Werbebotschaften. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!</p> <p><strong>Ausnahmen:</strong> Von dem grundsätzlichen Verbot der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen und Nichtkulturland gibt es nur zwei Ausnahmen:</p> <ul> <li><u>Ausnahmegenehmigung:</u> In begründeten Fällen kann die <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/02_Verbraucher/03_HausKleingarten/01_amtl_Auskunftsstellen/Auskunftsstellen_node.html">im jeweiligen Bundesland zuständige Pflanzenschutzbehörde</a> auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf oben genannten Flächen erteilen. Solche Ausnahmen werden nur genehmigt, wenn sie einem "vordringlichen Zweck" dienen, z.B. der Verkehrssicherheit, dem Brandschutz oder der militärischen Sicherheit. Für Privatpersonen und Kleingärtner sind diese Ausnahmegenehmigungen also eher nicht relevant. Flächen, auf denen eine solche Ausnahmegenehmigung denkbar wäre, sind zum Beispiel Bahngleise, Flughäfen, Energieversorgungsanlagen, Anlagen von Militär und Feuerwehr. Für alle Bundesländer gibt es <a href="https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/04_Pflanzenschutzmittel/Leitlinie_L%C3%A4nder_Genehmigungen_Nichtkulturland.pdf?__blob=publicationFile&v=4">einheitliche Kriterien</a> zur Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen.</li> </ul> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> mit dem Anwendungsgebiet "Wege und Plätze" dürfen nur dann eingesetzt werden, wenn eine solche Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde vorliegt!</p> <ul> <li><u>Essig:</u> Seit 2022 darf der <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoff</a> Essig auf befestigten Flächen gegen Unkräuter eingesetzt werden. Erlaubt ist aber ausschließlich Essig in Lebensmittequalität, welcher auf 6 Prozent Essigsäure verdünnt sein muss. Dieses Essig-Wasser-<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/gemisch">Gemisch</a> darf nicht flächig, sondern nur zur Einzelpflanzenbehandlung (spot application) verwendet werden. Die Behandlung darf maximal zwei Mal im Jahr erfolgen. Die Umgebungstemperatur sollte dabei über 20 Grad liegen. Unverdünnter Essig, Essigsäure, Essigreiniger, Essigessenz oder Industrie-Essig darf nicht verwendet werden.</li> </ul> <p><strong>Alternative Maßnahmen auf befestigten Flächen:</strong></p> <ul> <li><u>Kleine Flächen</u> lassen sich leicht unkrautfrei halten, ohne Chemie und ohne Technik. Es reicht, die Fläche regelmäßig mit einem harten Straßenbesen zu fegen. Einzelne Pflanzen können mit der Hand ausgezupft werden. Fugenkratzer und Fugenbürsten lassen sich auch gut im Stehen einsetzen.</li> <li><u>Große Flächen</u> können Sie mit dem Einsatz von Technik unkrautfrei halten: <ul> <li>Motorisierte Unkrautbürsten gibt es als kombinierbare Bauteile für Motorsensen und Rasentrimmer oder als selbstfahrende Geräte.</li> <li>Abflammgeräte erhitzen die Pflanzen kurzzeitig mit einer Gasflamme. Dadurch zerplatzen die Zellwände, die Pflanzen vertrocknen nach wenigen Tagen.</li> <li>Auch mit heißem Wasser lässt sich Unkraut beseitigen. Für den Hausgarten sind kleine, handgeführte Heißwasser-Geräte verfügbar.</li> </ul> </li> </ul> <p>Wenn Ihnen die Anschaffung von Geräten zur Unkrautbekämpfung zu teuer ist, können Sie diese auch mieten. Viele Händler von Gartengeräten oder Baumaschinen bieten einen solchen Service, samt Lieferung, an. Für professionelle Anwender gibt es noch weitere Verfahren: auch mit Infrarot, Heißschaum, Strom oder Dampf lässt sich Unkraut beseitigen. Doch egal, welches Verfahren Sie anwenden: jedes hat seine Vor- und Nachteile. Insbesondere zum ökologischen Fußabdruck fehlen Daten, um die Verfahren direkt miteinander vergleichen zu können. Zum Schutz der Umwelt ist es in jedem Fall gut, auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pestizide">Pestizide</a> zu verzichten. Aber auch alterative Verfahren haben negative Auswirkungen: sie verbrauchen Wasser und fossile Brennstoffe, sie verursachen klimaschädliches CO2, sie töten Insekten und Kleinlebewesen. Die umweltschonendste Vorgehensweise ist eben doch die mühevolle Handarbeit.</p> <ul> <li><u>Grünbeläge entfernen:</u> Zur Entfernung von Algen und Flechten auf befestigten Flächen gibt es zugelassene <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/biozide">Biozidprodukte</a>. Aber auch Biozide enthalten Wirkstoffe, die Mensch und Umwelt gefährden können. Nutzen Sie deshalb auch hier <a href="https://www.umweltbundesamt.de/gruenbelaege-chemiefrei-entfernen#Ist%20die%20Anwendung%20von%20Gr%C3%BCnbelagsentfernern%20nicht%20zu%20vermeiden,%20gilt%20es%20einiges%20zu%20beachten.">chemiefreie Alternativen</a>. Grünbeläge auf Terrassen, Treppen und Gehwegplatten lassen sich gut mit Hochdruck- oder Dampfreinigern entfernen. Lassen Sie sich bereits bei der Materialauswahl dazu beraten. Verboten ist in jedem Fall, Grünbelagsentferner zur Bekämpfung von Unkräutern und Moosen einzusetzen.</li> <li><u>Versiegelung:</u> An einigen Stellen, z.B. bei Terrassen und Treppen, kann es sinnvoll sein, Flächen und Fugen zu versiegeln. Zement- oder Kunstharzfugen, wie auch unkrauthemmender Fugensand, beugen unerwünschtem Bewuchs vor. Größere Flächen wie Wege, Einfahrten und Hofflächen sollten Sie aber nicht versiegeln. Auch wenn diese Flächen durch Kies, Gehwegplatten oder Pflastersteine befestigt sind, sollten die Zwischenräume immer noch wasserdurchlässig sein. Das ist wichtig, damit bei Starkregenereignissen möglichst viel Wasser in das Erdreich versickern kann. Das schützt die Kanalisationen vor Überlastung und beugt Überschwemmungen vor.</li> <li><u>Begrünung von befestigten Flächen:</u> Begrünte Wege, Hofflächen oder Parkplätze haben viele Vorteile. Sie sorgen für angenehmes Mikroklima, fördern die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/biodiversitaet">Biodiversität</a> und können hübsch aussehen. Es gibt <a href="https://www.klimakoffer.nrw/klimaanpassung-offene-pflasterung">verschiedene Möglichkeiten</a>, die sich mit Hilfe von Rasengittersteinen, Rasengitterwaben, Schottersteinen oder Pflastersteinen umsetzen lassen. Die Begrünung kann durch Spontanvegetation erfolgen, oder durch die Einsaat von Gras oder <a href="https://www.klimakoffer.nrw/sites/default/files/2025-06/2025_pflanzliste_pflasterfugen_klimakoffer_verbraucherzentralenrw.pdf">geeigneten Pflanzenarten</a>.</li> </ul> <strong>Galerie: Flächen unkrautfrei halten</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/img_7718_schacht.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/unkraut_richard_adobestock_394331733.jpeg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkraut im Rasen – So gehen Sie vor <p><strong>Rasen versus Wiese: </strong>Muss es unbedingt ein perfekt gestylter Rasen sein? Wenn Sie Ihren Rasen, zumindest teilweise, in eine artenreiche Wiese verwandeln, leisten Sie einen wirklich großen Beitrag zum Artenschutz! Entscheidend ist die richtige Pflege:</p> <ul> <li><u>Blühwiese anlegen:</u> Am einfachsten ist es, wenn die Wiese sich über die Jahre von selbst entwickeln kann. Das erfordert etwas Geduld. Vertrauen Sie darauf, dass sich aus dem Samenvorrat eine vielfältige und an die örtlichen Bedingungen angepasste Artenvielfalt entwickelt. Entnehmen Sie nur einzelne problematische Arten, z.B. invasive Pflanzen. Schneller, aber viel aufwendiger ist es, eine Blühwiese komplett neu anzulegen. Dazu muss der Bewuchs zuerst komplett entfernt und ein Saatbett vorbereitet werden. Kaufen Sie dazu nur regionales, an die örtlichen Gegebenheiten angepasstes Saatgut (sogenanntes <a href="https://bluehende-landschaft.de/handlungsempfehlung/saatgut-vorschlaege-mit-blumensamen-von-wildpflanzen/">autochthones Saatgut</a>). Auch nach der Ansaat brauchen solche Blühflächen einige Pflege, vor allem müssen sie bewässert werden.</li> <li><u>Blühwiese mähen:</u> Mähen Sie nur ein bis zwei Mal im Jahr, damit die Pflanzen zur Blüte und zum Samen kommen. Der richtige Schnittzeitpunkt hängt von mehreren Faktoren ab. Eine einfache Faustregel ist, nicht vor Mitte Juni zu mähen (Aktion <a href="https://dgg1822.de/kampagne-maehfreier-mai/">"Mähfreier Mai"</a>). In einigen Fällen kann aber auch eine frühe Mahd sinnvoll sein. Zum Beispiel wenn in Ihrer Wiese fast nur Gräser wachsen, aber kaum Blühpflanzen. Der erste frühe Schnitt schröpft die wuchsfreudigen Gräser und macht Platz und Licht für keimende Blühpflanzen. Nutzen Sie zum Mähen schneidende Werkzeuge (z.B. Balkenmäher, Sensen) statt rotierender Werkzeuge (z.B. Rasenmäher, Freischneider). So reduzieren Sie die Anzahl der getöteten Insekten um ein Vielfaches. Eine Schnitthöhe von 14 Zentimetern lässt auch Amphibien und Reptilien eine Überlebenschance. Zum Schutz der Eidechsen sollten Sie am besten zu Zeiten mähen, in denen Eidechsen inaktiv sind und sich in ihren Verstecken aufhalten (morgens oder abends, nach Niederschlägen, an kalten Tagen). Verzichten Sie auf Mähroboter, sie schreddern nicht nur Insekten sondern <a href="https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html">fügen auch Igeln schwerste Verletzungen</a> zu. Mähen Sie nie alle Flächen gleichzeitig. Lassen Sie immer einige Rückzugsräume, indem Sie Flächen zeitlich oder räumlich versetzt mähen. Besonders im Winter sind ungemähte Flächen wichtig, denn dort überdauern viele Insekten bzw. deren Larven, Eier oder Puppen. Das Mähgut sollte nach zwei Tagen von der Fläche entfernt werden.</li> <li><u>Weitere Pflege:</u> Verzichten Sie auf eine Düngung. Je magerer die Wiesen sind, desto artenreicher! Aus diesem Grund sollten Sie Ihre Wiese auch nicht mit dem Schnittgut mulchen. Bewässern brauchen Sie eine Wiese ebenso nicht. Das hohe Gras hält den Tau und schützt den Boden vor Austrocknung.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/UrbanGardening_M.D%C3%B6oerr-M.Frommherz_AdobeStock_325977917.jpeg"> </a> <strong> Bunt statt Beton </strong> <br> <p>Diese blühende Wildwiese ist nicht nur ein optisches Highlight, sondern auch eine wertvolle Oase für Bienen und Insekten im städtischen Raum.</p> Quelle: M.Döoerr / M.Frommherz / AdobeStock </p><p> <p><strong>Wenn´s doch der Rasen sein muss: </strong>An einigen Stellen ist ein kurzer, gepflegter Rasen sicherlich angenehmer als eine wilde Wiese. Das sind zum Beispiel Flächen, die häufig begangen werden, auf denen Kinder spielen, oder die als Sitz- und Liegeflächen dienen. Eine perfekte Rasenfläche erfordert einiges an Pflegeaufwand:</p> <ul> <li><u>Ansaat:</u> Wählen Sie eine Rasenmischung, die an Ihre Standortbedingungen und Anforderungen angepasst ist. Die optimalen Monate für die Rasenaussaat sind Mai und September, wenn der Boden leicht warm, aber nicht zu trocken ist. Bereiten Sie das Saatbett sorgfältig vor und verteilen Sie das Saatgut gleichmäßig. Planieren Sie die Fläche, damit die Samen einen guten Bodenkontakt erhalten. Wässern Sie das Saatgut vorsichtig und vermeiden Sie auch in den kommenden Wochen ein Austrocknen.</li> <li><u>Mahd:</u> Mahdzeitpunkt und -häufigkeit ist abhängig von <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a>, Wachstum und der Ihnen zur Verfügung stehenden Technik. Mähen Sie nicht zu häufig und nicht zu tief, damit der Boden nicht austrocknet und das Gras verbrennt. Das ist wichtig, weil in Zukunft mit länger anhaltenden Hitzeperioden und Trockenheit zu rechnen ist.</li> <li><u>Bewässerung:</u> Weltweit und auch in Deutschland wird Wasser knapp. <a href="https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grundwasserstress-in-deutschland/">Grundwasserspiegel</a> sinken durch <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> und Übernutzung immer schneller. Deshalb sollten Sie auf die Bewässerung von Rasenflächen verzichten.</li> <li><u>Düngen:</u> Wollen Sie einen gleichmäßig-sattgrünen Rasen, wird Ihnen das Düngen nicht erspart bleiben. Nutzen Sie organische Dünger, anstatt chemisch-synthetische Düngemittel. Letztere haben eine schlechte Klimabilanz und können das Bodenleben beeinträchtigen. Mit einer dünnen Schicht aus fein gesiebtem Kompost ist Ihr Rasen gut versorgt.</li> <li><u>Moos</u>: Moos ist ein Zeichen für Nährstoffmangel, feuchtes Kleinklima und Verdichtungen im Boden. Wenn Sie gegen Moos vorgehen wollen, dann sollten Sie den Boden kalken und mit einem <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vertikutierer">Vertikutierer</a> belüften. Gegebenenfalls können Sie eine passende Rasenmischung für feuchtes / schattiges Kleinklima nachsäen. Der Einsatz von Herbiziden gegen Moos, sogenannte Moosvernichter, ist wenig sinnvoll, weil diese nicht die Ursachen für den Mooswuchs beseitigen. Wollen Sie dennoch nicht auf Moosvernichter verzichten, dann können Sie ein Produkt mit dem vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoff Eisen-II-Sulfat wählen.</li> <li><u>Pilzkrankheiten im Rasen</u><strong>: </strong>Mit der richtigen Rasenpflege können Sie einem Pilzbefall vorbeugen: Bodenverdichtungen beseitigen, Boden regelmäßig belüften, passende Rasenmischungen nachsäen. Insbesondere Schneeschimmel (<em>Microdochium nivale</em>) kann im Herbst und Winter auftreten, wenn unter einer Laub- oder Schneedecke Sauerstoffmangel und hohe Luftfeuchtigkeit herrschen. Vorbeugend sollte im Herbst herabfallendes Laub auf Rasenflächen entfernt werden. Sie können das Laub an anderer Stelle sinnvoll nutzen, z.B. unter Hecken, als Mulch auf Beeten oder als Winterquartier für Igel.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2618/bilder/microdochium_nivale.jpg"> </a> <strong> Schneeschimmel (Microdochium nivale) </strong> <br> <p>Schneeschimmel im Rasen: erkennbar an faulenden, mit watteartigem grauen bis rosafarbenen Pilzgeflecht bedeckten Flecken.</p> Quelle: Frank Korting DLR Rheinpfalz | www.greencommons.de | Microdochium nivale Schneeschimmel des Rasens | http://creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/3.0 </p><p> Invasive Unkräuter – So gehen Sie vor <p>Achten Sie in Ihrem Garten auf <a href="https://neobiota.bfn.de/grundlagen/neobiota-und-invasive-arten.html">invasive Pflanzenarten</a>, sogenannte Neophyten. Das sind gebietsfremde Arten, die sich schnell und unkontrolliert ausbreiten und dabei heimische Arten verdrängen oder anderweitige Schäden anrichten. Entsprechende Apps helfen bei der Bestimmung invasiver Pflanzen, damit Sie diese nicht mit heimischen Verwandten verwechseln. Beispielsweise sollten Sie die einheimische Gewöhnliche Goldrute (<em>Solidago virgaurea</em>) von der invasiven Kanadischen Goldrute (<em>Solidago canadensis</em>) und der invasiven Riesen-Goldrute (<em>Solidago gigantea</em>) unterscheiden.</p> <p>Seit 2015 gilt die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32014R1143&from=EN">Verordnung (EU) Nr. 1143/2014</a> über invasive Arten, inklusive der sogenannten <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-4-die-unionsliste.html">Unionsliste</a>. Alle darin genannten Arten (z.B. Riesenbärenklau, Drüsiges Springkraut) dürfen nicht gepflanzt, gezüchtet, gehandelt, verwendet, getauscht oder in die Umwelt freigesetzt werden. <a href="https://neobiota.bfn.de/unionsliste/art-19-management.html">HIER</a> finden Sie Informationen zu den notwendigen Maßnahmen, um gegen solche Pflanzenarten vorzugehen. Viele weitere, in Gärten weit verbreitete <a href="https://unkraeuter.info/neophyten/">invasive Unkrautarten</a> (z.B. Kleinblütiges Franzosenkraut, Einjähriges Berufskraut) stehen (noch) nicht in der Unionsliste. Trotzdem sollten Sie auch diese Arten entfernen, weil sie sich massiv ausbreiten. Entsorgen Sie Pflanzenteile invasiver Arten nicht auf dem Kompost und auf keinen Fall in der freien Natur. Letzteres ist übrigens für jegliche Gartenabfälle verboten, unabhängig davon, ob es invasive Pflanzen sind. Illegales Entsorgen von Gartenabfällen ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.</p> <strong>Galerie: Invasive Unkräuter</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/kanadische_goldrute-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/einjaehriges_berufkraut-leopictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/japanischer_staudenknoeterich-erwin_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/druesiges_springkraut-hans_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/beifussblaettrige_ambrosie-publicdomainpictures_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/riesenbaerenklau-mabel_amber_who_will_one_day_auf_pixabay.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/kanadisches_berufskraut_wildkraut_conyza_canadensis_mimohe_fotolia_84065363_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/franzosenkraut_thomasknospe_fotolia_33348255_m.jpg"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3111/bilder/sauerklee-horn-sauerklee_karin_jaehne_fotolia_92088822_m.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Unkrautvernichtungsmittel nur im Notfall <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> sollten nur in Ausnahmefällen verwendet werden, denn sie können negative Auswirkungen auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Oberflächengewässer</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-schaden-der-biodiversitaet">Biodiversität</a> haben. Zu den Pflanzenschutzmitteln gehören auch die Unkrautvernichtungsmittel, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a>. Sie werden unterschieden in Nicht-Selektive Herbizide (auch: Totalherbizide) und Selektive Herbizide. Totalherbizide schädigen <u>alle</u> Pflanzen, bekanntestes Beispiel hierfür ist Glyphosat. Selektive Herbizide wirken nur gegen <u>bestimmte</u> Pflanzen, beispielsweise gegen einkeimblättrige oder gegen zweikeimblättrige Pflanzen. Der Erfolg ist jedoch immer nur von kurzer Dauer, die meisten Unkräuter kommen schnell wieder. Deshalb müssen die Mittel immer wieder neu angewandt werden. Häufige Anwendung bringt jedoch ein neues Problem hervor: Unkräuter können Resistenzen gegen Herbizide entwickeln. Es entstehen dann sogenannte Superweeds, die nur noch sehr schwer zu bekämpfen sind.</p> <p>Übrigens: Glyphosat darf nicht mehr im Haus- und Kleingarten eingesetzt werden. Das besagt die <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/pflschanwv_1992/BJNR118870992.html">Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung</a>, zuletzt geändert 2024, in der Anlage 3 unter Nummer 4. Aus rechtlichen Gründen dürfen zwei Glyphosat-haltige Mittel noch vorübergehend eingesetzt werden, die Zulassung endet für beide Mittel jedoch zum 31.12.2026.</p> <p>Wenn Sie sich dennoch für einen Herbizideinsatz entscheiden, dann können Sie Produkte mit vergleichsweise umweltverträglichen Wirkstoffen wählen. So ist beispielsweise <em>Pelargonsäure</em> weniger schädlich für die Umwelt als andere Wirkstoffe. Verwenden Sie grundsätzlich nur Mittel, die in Deutschland zugelassen sind. Beispielsweise dürfen die häufig im Internet beworbenen, aus China stammenden Herbizide mit dem Wirkstoff <em>Glufosinat </em>nicht in Deutschland eingesetzt werden, der Wirkstoff ist EU-weit verboten. In der öffentlich zugänglichen <a href="https://psm-zulassung.bvl.bund.de/psm/jsp/">Datenbank</a> des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) können Sie nach einem zugelassenen Herbizid suchen. Wichtig ist, dass Sie nur Mittel auswählen, die für den Haus- und Kleingarten (HuK) zugelassen sind und mit der Kennzeichnung "<em>Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig</em>" versehen sind. Beachten Sie, dass Herbizide im Hobbygarten nur für einige wenige Einsatzgebiete erlaubt sind, zum Beispiel zwischen Stauden und Gehölzen. Die erlaubten Anwendungen, die sogenannten Indikationen, finden Sie in der Datenbank wie auch auf der Verpackung. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung – zum Schutz der Umwelt und Ihrer eigenen Gesundheit. Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/57293">HIER</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/2614/bilder/etikett_psm_mit_huk_hinweis_hommes_p1060387_0-2.jpg"> </a> <strong> Gebrauchsanleitung eines Pflanzenschutzmittels </strong> <br> <p>Im Hobbygarten dürfen nur Pflanzenschutzmittel mit dieser Kennzeichnung angewendet werden: "Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig."</p> Quelle: Martin Hommes </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht.</p> </p><p>Jährlich werden in Deutschland rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM₁₀) durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der Großteil davon in der Silvesternacht. Dies entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten Feinstaubmenge in Deutschland. Am ersten Tag des neuen Jahres ist die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch, wie sonst im ganzen Jahr nicht.</p><p> Silvesterfeuerwerk: Einfluss auf Mensch und Umwelt <p>Ein Feuerwerk ist schön anzusehen. Es hat aber auch negative Seiten: Verbrennungen, Augenverletzungen und Hörschädigungen, Explosionsschäden und andere Sachschäden an Fahrzeugen und Gebäuden, der Eintrag von Plastik in die Umwelt, enorme Müllmengen, verängstigte Haustiere sowie ökologische Schäden und die Störung von Wildtieren. <br><br>Jährlich werden rund 2.050 Tonnen Feinstaub (PM10) - davon rund 1.700 Tonnen PM2.5 - durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern freigesetzt, der größte Teil davon in der Silvesternacht. Diese Menge entspricht in etwa einem Prozent der gesamt freigesetzten PM10-Menge in Deutschland. Die Broschüre zeigt anhand aktueller Auswertungen von Luftdaten, dass am ersten Tag des neuen Jahres die Luftbelastung mit gesundheitsgefährdendem Feinstaub vielerorts so hoch ist, wie sonst im ganzen Jahr nicht. Zudem fasst sie alle relevanten Wirkungen des Feuerwerks auf Mensch und Umwelt zusammen.<br><br></p> <p>Die PM10-Stundenmittelwerte können über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/api">API</a> automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit 1-Stundenmittelwerten aller Messstationen):</p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2022-12-31&time_from=1&date_to=2023-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2022 - 2023</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2023-12-31&time_from=1&date_to=2024-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2023 - 2024</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2024-12-31&time_from=1&date_to=2025-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2024 - 2025</a> </p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2025-12-31&time_from=1&date_to=2026-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=2&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Stundenwerte-Abruf Jahreswechsel 2025 - 2026</a> (erst ab 01.01.2026 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)</p> <p>Die PM10-Tagesmittelwerte können über eine API automatisiert abgerufen werden (CSV-Tabelle mit Tagesmittelwerten aller Messstationen):</p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2023-01-01&time_from=1&date_to=2023-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2023</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2024-01-01&time_from=1&date_to=2024-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2024</a></p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2025-01-01&time_from=1&date_to=2025-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2025</a> </p> <p><a href="https://luftdaten.umweltbundesamt.de/api-proxy/measures/csv?date_from=2026-01-01&time_from=1&date_to=2026-01-01&time_to=24&data[0][co]=1&data[0][sc]=1&data[0][ti]=12&lang=de">Beispiel Tagesmittelwert-Abruf 01.01.2026</a> (erst ab 02.01.2026 verfügbar, Achtung: vorläufige, ungeprüfte Daten)</p> </p><p> PM10-Tagesmittelwerte am Neujahrstag <p>Einhergehend mit den durch das Silvesterfeuerwerk freigesetzten Emissionen ist die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>-Belastung in der Silvesternacht hoch. Besonders an den Stunden nach Mitternacht treten Messwerte von bis zu mehreren 1.000 Mikrogramm pro m³ im Stundenmittel auf. Diese hohen Stundenwerte beeinflussen auch den PM10-Tagesmittelwert, mit dem der Schutz der menschlichen Gesundheit beurteilt wird. Tagesmittelwerte größer 50 µg/m³ gelten demnach bereits als einer von 35 zulässigen Überschreitungstagen.</p> <p>Die der Höhe nach absteigenden PM10-Neujahrstagesmittelwerte aller Messstationen machen deutlich, dass die Belastung abhängig von den Wetterbedingungen in den letzten 10 Jahren zwar variierte, jedoch meist eine Vielzahl der Messstationen Werte oberhalb des Tagesgrenzwertes registrierte. Anders an den Neujahrstagen 2021 und 2022: durch die außergewöhnlich niedrigen freigesetzten PM10-Mengen aufgrund der Corona-Maßnahmen fehlen die üblichen Spitzenwerte komplett. Mit der Aufhebung aller Maßnahmen zum Jahreswechsel 2022/2023 ordnet sich der Neujahrstag 2023 wieder als ein typisch belasteter 1. Januar ein.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12969/bilder/pm10_tmw_2015-2025.png"> </a> <strong> PM10-Tagesmittelwerte am Neujahrstag </strong> <br> <p>Tagesmittelwerte aller Stationen an den Neujahrstagen 2015-2025 in µg/m³</p> Quelle: Umweltbundesamt Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/12969/bilder/dateien/pm10_tagesmittelwerte_2015-2025.xlsx"> (74,40 kB)</a></li> </ul> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Der Trinkwasserbedarf Berlins wird aus dem Grundwasser gedeckt. Die Berliner Wasser Betriebe (BWB) gewährleisten die Trinkwasserversorgung der Stadt. Das geförderte Wasser wird teilweise als Uferfiltrat (Wasser der oberirdischen Gewässer, das nach der Bodenpassage durch die Brunnen in Ufernähe gefördert wird) gewonnen. Zum Teil wird Oberflächenwasser in Grundwasseranreicherungsanlagen künstlich versickert und danach als Grundwasser entnommen. Neben den Berliner Wasser Betrieben bestehen noch eine Anzahl kleinerer Förderanlagen, sog. Eigenwasserversorgungsanlagen , die für private, meist industrielle Zwecke oder für öffentliche Einrichtungen Grundwasser fördern. Nach der Vereinigung Berlins 1990 nahm die Bautätigkeit erheblich zu. Während der Baumaßnahmen können Grundwasserhaltungen durchgeführt werden, bei denen ebenfalls Grundwasser entnommen wird. Dies geschieht je nach Bautätigkeit an unterschiedlichen Standorten und in schwankenden Mengen. Besonders tiefe bzw. große Baumaßnahmen werden meistens in der grundwasserschonenden Trogbauweise durchgeführt, bei der nur geringe Restwassermengen gefördert werden müssen. Fördermengen Die Grundwasseroberfläche, die in Berlin seit über hundert Jahren durch die Trinkwasserförderung abgesenkt wurde, befand sich im Mai 2005 wie auch in den letzten Jahren im Vergleich zum Jahr 1989 auf einem relativ hohen Niveau. Grund dafür ist die verringerte Rohwasserentnahme der Berliner Wasserbetriebe. Fünf kleinere Berliner Wasserwerke (Altglienicke, Friedrichsfelde, Köpenick, Riemeisterfenn und Buch) wurden in den Jahren von 1991 bis 1997 stillgelegt. Seit September 2001 wurde zusätzlich die Trinkwasserproduktion der beiden Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide vorübergehend eingestellt, bei letzterem auch die künstliche Grundwasseranreicherung. Im Rahmen des Grundwassermanagements der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung wird an beiden Standorten jedoch weiterhin Grundwasser gefördert, um die erfolgreiche Durchführung lokaler Altlastensanierungen nicht zu gefährden. Die Gesamtförderung der Wasserwerke zu Trinkwasserzwecken sank innerhalb von 16 Jahren in Berlin um über 40 %: 1989 wurden 378 Millionen m 3 , im Jahr 2002 dagegen nur noch 219 Millionen m 3 gefördert. Im Jahr 2003 stieg die Förderung aufgrund des sehr trockenen Sommers auf 226 Mio. m 3 wieder leicht an, um dann 2005 weiter auf 212 Mio. m 3 abzusinken. Die Neustrukturierung der Grundwassernutzung nach 1990 führte zu einer wesentlichen Veränderung des Grundwasserregimes in Berlin. Im Westteil der Stadt ging der Trinkwasserverbrauch um 27 Prozent, im Ostteil sogar um 62 Prozent zurück. Die Folge war ein Anstieg der Grundwasseroberfläche insgesamt, ein besonders starker aber im südöstlichen Teil Berlins, im Bereich der Förderbrunnen der Wasserwerke. In weiten Teilen des Urstromtales stiegen die Grundwasserstände um 0,5 bis 1 m, in der Nähe der Wasserwerke bis zu 3 m. Für die Trinkwasserversorgung benötigen die Berliner Wasser Betriebe von ehemals sechzehn Wasserwerken in den 90er Jahren noch neun Wasserwerke. Um das Risiko einer Verunreinigungen des Grundwassers zu vermindern, liegen die Brunnen in Wasserschutzgebieten, in denen bestimmte Nutzungen verboten sind. Gesetzliche Grundlagen Als einheitliche Vorgabe für die Ländergesetzgebung hat der Bund als Rahmenvorschrift das "Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) erlassen. §19 WHG bildet dabei die Ermächtigungsgrundlage für die Länder, Wasserschutzgebiete festzulegen. § 19 Wasserschutzgebiete (1) Soweit es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiliger Einwirkung zu schützen oder das Grundwasser anzureichern oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge – oder Pflanzenbehandlungsmitteln in Gewässer zu verhüten, können Wasserschutzgebiete festgesetzt werden. (2) In den Wasserschutzgebieten können bestimmte Handlungen verboten oder für nur beschränkt zulässig erklärt werden und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Dazu gehören auch Maßnahmen zur Beobachtung des Gewässers und des Bodens. Die anderen Bestimmungen des Bundes haben nur indirekte Auswirkungen auf die Festsetzung. Zu nennen sind hier das “Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwässer in Gewässer (Abwasserabgabengesetz – AbwAG)” und die “Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe” (Trinkwasserverordnung -TrinkWV). Die mit dem Begriff Berliner Wasserrecht zusammengefassten Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften bilden als Landesrecht in Ausfüllung der Vorgaben des Bundes die Grundlage für die Festsetzung von Wasserschutzgebieten (WSG). Im Zusammenhang mit der im Jahr 2000 durchgeführten Teilprivatisierung der Berliner Wasser Betriebe (BWB) wurde im neu im Berliner Wassergesetz -BWG eingefügten § 37 a festgelegt, dass das für die öffentliche Wasserversorgung Berlins erforderliche Wasser im Gebiet des Landes Berlin zu gewinnen ist. Für die Art der Festlegung von WSG stehen die Ausführungen von § 22 Wasserschutzgebiete zu Verfügung (1) Wasserschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung des Senats festgelegt. In der Verordnung sind die Schutzbestimmungen zu bezeichnen. Es können Zonen mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen festgelegt werden. (…) (2) Bei der Aufstellung der Wasserschutzgebiete sollen die Behörden und Stellen beteiligt werden, die Träger öffentlicher Belange sind. (3) Der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets geht ein Anhörungsverfahren voraus. Die beabsichtigte Festsetzung ist im Amtsblatt für Berlin bekanntzumachen. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass Pläne (Zeichnungen, Nachweisungen und Beschreibungen), aus denen sich der Umfang des Wasserschutzgebiets und die Einteilung der Zonen ergeben, und die beabsichtigten Schutzbestimmungen während eines Monats ausliegen und Einwendungen gegen die beabsichtigte Maßnahme spätestens innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Auslegungsfrist … erhoben werden können. (…) Darüber hinaus regelt das Gesetz die Einteilung der oberirdischen Gewässer, die Eigentumsverhältnisse, die Benutzung der Gewässer und die behördliche Zuständigkeit, ferner die Unterhaltung und den Ausbau der Gewässer sowie der Zulassung der Errichtung von Anlagen an und im Gewässer. Wasserschutzgebiete Das Berliner Wassergesetz unterscheidet noch zwei rechtliche Qualitäten für die Definition von Schutzgebieten: Für im Westteil der Stadt gelegene Wasserschutzgebiete die noch nicht durch Rechtsverordnung ausgewiesen sind, gilt laut §22 Abs. 5 die "Anordnung über die hygienische Überwachung der Berliner Wasserwerke und die Bildung von Schutzzonen" vom 08.10.1946 (sog. 46er Alliierte Anordnung). Diese Anordnung weist jetzt nur noch folgende Schutzzone aus: Wasserwerk Riemeisterfenn Nach § 22 Abs.1 des BWG wurden für alle anderen Wasserschutzgebiete von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung entsprechende Rechtsverordnungen erlassen: Die Berliner Wasserbetriebe betreiben nach der 2001 vorgenommenen Schließung der Wasserwerke Johannisthal und Jungfernheide noch neun Wasserwerke, deren Einzugsgebiete nach den folgenden Verordnungen geschützt sind: Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Kladow (Wasserschutzgebietsverordnung Kladow) vom 07.01.1975 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tiefwerder (Wasserschutzgebietsverordnung Tiefwerder) vom 01.09.1978 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Beelitzhof (Wasserschutzgebietsverordnung Beelitzhof) vom 13.11.1987 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Jungfernheide (Wasserschutzgebietsverordnung Jungfernheide) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Tegel (Wasserschutzgebietsverordnung Tegel) vom 31.08.1995 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Buch (Wasserschutzgebietsverordnung Buch) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Friedrichshagen (Wasserschutzgebietsverordnung Friedrichshagen) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Johannisthal und Altglienicke (Wasserschutzgebietsverordnung Johannisthal / Altglienicke) vom 31.08.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für die Wasserwerke Wuhlheide und Kaulsdorf (Wasserschutzgebietsverordnung Wuhlheide / Kaulsdorf) vom 11.10.1999 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Erkner (Wasserschutzgebietsverordnung Erkner) vom 12.10.2000 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Staaken (Wasserschutzgebietsverordnung Staaken) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Eichwalde (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 16.10.2001 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebiets für das Wasserwerk Spandau (Wasserschutzgebietsverordnung Eichwalde) vom 22.06.2005 *Nr. der Wasserschutzgebiete gemäß Aktenplan des Referats VIII E der SenStadt Kriterien für die Abgrenzung von Wasserschutzgebieten Wasserschutzgebietsabgrenzungen werden in Anlehnung an die technischen Empfehlungen der DVGW (Länderarbeitsgemeinschaft Wasser / Dt. Verein von Gas- und Wasserfachmännern) erarbeitet. Um dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit zwischen Entfernung von der Entnahmestelle und den Verbotsanordnungen Rechnung zu tragen, werden Zonen ausgewiesen. Zu den Trinkwasserbrunnen hin werden Zonen mit stärkeren Verboten belegt, um dem gesteigerten Schutzinteresse von Grundwasser Rechnung zu tragen. Für die einzelnen WSG wurden aufgrund der heterogenen Rechtslage unterschiedliche Kriterien für die Abgrenzung herangezogen (Hydrologie, Geologie, örtliche Gegebenheiten, Besiedlung). 46er Alliierte Anordnung Wasserschutzzonen nach § 4 der Magistratsanordnung vom 08.10.1946 sind festgesetzte Gebiete mit bestimmten Nutzungseinschränkungen. Dieser Verordnung ging ein entsprechender Befehl der Alliierten Kommandantur voraus, der in der ganzen Stadt galt. Die Schutzzonen sind in eine engere, im 100 m-Radius (Zone II) um die Brunnen und eine weitere Schutzzone, im 500 m-Radius (Zone III) gegliedert. Der Fassungsbereich (Zone I) wird in Anlehnung an die Wasserschutzgebietsverordnung durch einen Radius von 10 m um die Brunnen definiert. Bei Galerien werden die Gebiete verbunden. Für das Wasserwerk Spandau, das zur Zeit noch durch die Anordnung geschützt ist, wird in den kommenden Jahren eine Wasserschutzgebietsverordnung nach dem Berliner Wassergesetz erarbeitet, die die Anordnung ersetzen wird. Wasserschutzgebietsverordnung Die bis dato erlassenen Rechtsverordnungen gliedern sich in zwei Gruppen. In den älteren Rechtsverordnungen ist die Differenzierung der weiteren Schutzzone III nicht vorgenommen worden (Beelitzhof, Kladow, Tiefwerder (zwischen 1975 und 1987 erlassen)). Ab 1988 wird die Schutzzone III in IIIa und IIIb gegliedert. Für die neuen Rechtsverordnungen wird als Bemessungsgrundlage prinzipiell das Isochronenkonzept (vgl. Abb. 3) eingesetzt. Die Grundwasserisochronen (Linien gleicher Fließzeiten) werden zur Festlegung der Schutzzonen II, IIIa und IIIb herangezogen. Größe und Form der Schutzzonen werden rein hydraulisch über Fließzeiten des Grundwassers zur Entnahmestelle begründet. Um eine eindeutige Festlegung zu ermöglichen, folgt die tatsächliche Abgrenzung vorhandenen Grundstücks oder Flurstücksgrenzen oder klar erkennbaren Geländemarkierungen. Fließzeiten zur Entnahmestelle für die Ausweisung der Schutzzonengrenzen: Schutzzone II: 50 Tage Schutzzone IIIa: 500 Tage Schutzzone IIIb: 2.500-3.500 Tage Ausnahme bildet die Zone I, die durch einen Radius von 10 m um den Brunnen – bei Galerien um die Brunnenachse – definiert ist (WSG Buch 20 m im Radius). Der Festlegung der Isochronen und damit der Schutzgebietsgrenzen gehen hydrogeologische Untersuchungen für das entsprechende Gebiet voraus, aus denen ein regionales Grundwasserströmungsmodell entwickelt wird. Ziel dieses Konzeptes ist es, im Fall einer Kontamination des Bodens bzw. des Grundwassers ausreichend Zeit für die Schadensbekämpfung zur Verfügung zu haben. Im Rahmen der Neufassung der Wasserschutzgebietsverordnungen nach dem Isochronenkonzept wurde auch eine Ergänzung und Erweiterung der Nutzungseinschränkungen innerhalb der Schutzgebiete vorgenommen.
Datenstrom E1a umfasst gemessene (Link zu Datenstrom D) Einzelwerte von gasförmigen Schadstoffen (z. B. Ozon, Stickstoffdixoid, Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid), von partikelförmigen Schadstoffen (z.B. Feinstaub, Ruß, Gesamtstaub) und Staubinhaltsstoffen (z.B. Schwermetalle, PAK in PM10, PM2.5, TSP) sowie der Gesamtdeposition (BULK), der nassen Deposition und meteorologische Messgrößen (z.B. Temperatur, Windgeschwindigkeit, Luftdruck), für die eine Datenbereitstellungspflicht besteht. Der Bericht umfasst zudem die Datenqualitätsziele (Messunsicherheit, Mindestzeiterfassung (time coverage) erfüllt ja/nein, Mindestdatenerfassung (data capture) erfüllt ja/nein) und Informationen zu Konzentrationswerten die natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz zuzurechnen sind (Konzentrationswerte ohne etwaige Korrekturabzüge).
Der asiatische Monsun spielt eine wichtige Rolle beim Verständnis der chemischen und klimarelevanten Prozesse in der globalen Atmosphäre, nicht zuletzt wegen seines Einflusses auf die Aerosol- und Wolkeneigenschaften in der oberen Troposphäre und unteren Stratosphäre. Bereits seit einigen Jahren wird die sogenannte Asian Tropopause Aerosol Layer (ATAL) mit Fernerkundungsmethoden und Ballon-basierten Messungen untersucht. Es existieren allerdings nur wenige in-situ Beobachtungen innerhalb der ATAL, beziehungsweise in der Ausströmregion (Outflow) des asiatischen Monsuns in Richtung mittlere Breiten, die Informationen über die chemischen Zusammensetzung der Aerosolpartikel geben. Es wird davon ausgegangen, dass die Luftmassen im Outflow des asiatischen Monsuns Aerosolpartikel enthalten, die aufgrund von photochemischer Prozessierung und sekundärer Bildung während des Transports veränderte Eigenschaften aufweisen. Diese Prozesse haben einen Einfluss auf die Fähigkeit der Partikel zur Eisnukleation und damit wiederum auf den indirekten Klimaeffekt dieser Partikel. Dieser Antrag zielt daher auf die in-situ Untersuchung der chemischen Zusammensetzung der Aerosolpartikel im submikrometer Bereich ab. Wir schlagen vor, das Hybrid-Aerosolmassenspektrometer ERICA (ERC instrument for the chemical composition of aerosols) im Rahmen der PHILEAS Kampagne auf dem Forschungsflugzeug HALO einzusetzen. Das ERICA kombiniert zwei Typen von Aerosolmassenspektrometrie-Methoden und ermöglicht es somit, zeitgleich Einzelpartikel- und Ensemblemessungen zur chemischen Zusammensetzung durchzuführen. Zusätzlich wird die Messkapazität zum einen durch den Einbau eines Impaktors erweitert, welcher eine spätere offline-Analyse der Partikel mittels Röntgenstrahlung und Elektronenmikroskopie ermöglicht. Zum anderen wird ein neuer Messmodus zur quantitativen chemischen Analyse von Einzelpartikeln in das ERICA integriert. Dieser Datensatz, zusammen mit Spurengasmessungen und der lagrangeschen Modellierung der Luftmassenherkunft, wird somit die Untersuchung von Quellen, Bildungsprozessen sowie der photochemische Entwicklung der Aerosolpartikel während des Transports ermöglichen.
Stammdaten und Analysedaten zu den Grundwassermessstellen im EUA-Messnetz: Messtelle DEGM_DENW_059140331 (Hünenpforte)
Multibeam bathymetry processed data (RESON T51-P multibeam echosounder) was collected onboard RV ALKOR during cruise AL590 in the German Baltic Sea (2023-03-17 - 2023-03-31) at Dranske, Rügen. The raw data (QPS .dbformat) were processed using QPS Qimera software (v 1.7), based on the following workflow: 0.Raw data -> 1.Apply correct Sound Velocity Profiles -> 2.Create dynamic surface (shallow Mode) -> 3.Apply Spline Filter (Medium/Weak)- > 4. Finalize with manual 2D and 3D editing, -> 5.Export in GeoTIFF format and projected in the UTM33N coordinate system (EPSG:32633). The produced rasters are named AL590_T51_'working area'_'resolution in cm' . The bathymetry dataset here is gridded at 0.25 m and 0.50 m resolution. The data products were created in the context of the DAM (German Marine Research Alliance), CONMAR research project.
Hintergrund: Datenanforderungen der Europäischen Verordnungen für Industriechemikalien (REACH 1907/2006/EG), Pflanzenschutzmittel (1107/2009/EG), Biozide (528/2012/EG), Tierarzneimittel (2019/6/EG) und der Richtlinie für Arzneimittel (2004/28/EG und 2004/27/EG) basieren auf standardisierten ökotoxikologischen Labor- und Freilandtests., i.d.R. OECD-Prüfrichtlinien. Die Festlegung der statistischen Auswertung der Labordaten erfolgt derzeit in den einzelnen OECD-Prüfrichtlinien mit Hinweis auf die 2006 veröffentlichten Grundprinzipien der statistischen Auswertung für OECD-Prüfrichtlinien im OECD Dokument Nr. 54 'Current approaches in the statistical analysis of ecotoxicity data: a guidance to application'. Die im OECD Dokument Nr. 54 beschriebenen Methoden sind (teilweise) überholt und es fehlen geeignete Methoden für die Auswertung von nicht-normalverteilten Daten. Nicht-normalverteilte Daten kommen standardmäßig in aquatischen Mesokosmen und Freilandstudien an Bodenorganismen und Arthropoden vor, die eine zentrale Rolle in der Zulassung von Chemikalien spielen. Eine Überarbeitung des OECD Dokuments Nr. 54 ist dringend notwendig, weil es direkte Auswirkungen auf die statistische Auswertung aller OECD-Prüfrichtlinien für die Bewertung von Auswirkungen auf Nichtzielorganismen hat. Forschungsziele sind: 1. Aktualisierung von OECD Dokument Nr. 54 - Aufnahme fehlender Methoden-Prüfung und Aktualisierung enthaltener Methoden, 2. Überführung des OECD Dokument Nr. 54 in ein OECD Guidance Dokument (verbindlicher) - Ermöglichung direkter Verweise zu bestehenden OECD-Prüfrichtlinien und der Vereinheitlichung statistischer Verfahrensweisen innerhalb bestehender OECD Prüfrichtlinien sowie eine präzisierte Ableitung der abgeleiteten Endpunkte zur Verbesserung der Risikobewertung für Chemikalien.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 7046 |
| Europa | 85 |
| Kommune | 189 |
| Land | 10546 |
| Weitere | 372 |
| Wirtschaft | 108 |
| Wissenschaft | 1005 |
| Zivilgesellschaft | 571 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Chemische Verbindung | 48 |
| Daten und Messstellen | 11618 |
| Ereignis | 74 |
| Förderprogramm | 3347 |
| Gesetzestext | 31 |
| Hochwertiger Datensatz | 50 |
| Kartendienst | 11 |
| Software | 1 |
| Taxon | 1 |
| Text | 953 |
| Umweltprüfung | 8 |
| WRRL-Maßnahme | 818 |
| unbekannt | 950 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 6106 |
| Offen | 11665 |
| Unbekannt | 79 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 17454 |
| Englisch | 6079 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3617 |
| Bild | 708 |
| Datei | 3158 |
| Dokument | 1729 |
| Keine | 8179 |
| Multimedia | 3 |
| Unbekannt | 26 |
| Webdienst | 148 |
| Webseite | 8534 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 15189 |
| Lebewesen und Lebensräume | 17463 |
| Luft | 15441 |
| Mensch und Umwelt | 17820 |
| Wasser | 15619 |
| Weitere | 17729 |