Dieser Darstellungsdienst (Web Map Service oder kurz WMS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse, basierend auf dem Datenaustauschformat XPlanGML. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (https://testportal-plandigital.de/kvwmap/index.php) für die Träger der Flächennutzungsplanung zugangsbeschränkt bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Rhede (Ems) inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 30.08.2024. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Dieser Downloaddienst (Web Feature Service oder kurz WFS) stellt die Zusammenzeichnung des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune des Landes Niedersachsen in einer landesweit einheitlichen Visualisierung bereit. Eine rechtlich verbindliche Auskunft erteilt jedoch ausschließlich die zuständige Einheits- oder Samtgemeinde als Trägerin der Flächennutzungsplanung. Hierbei handelt es sich um einen an XPlanung angelehnten Gebrauchsdienst der Zusammenzeichnungen von Planelementen des Flächennutzungsplans der in der Überschrift angegebenen Kommune mit mindestens einem Layer pro XPlanung-Klasse. Es handelt sich explizit nicht um einen XPlanung-konformen Dienst, da er nicht dem XPlanung-Schema entspricht. Stattdessen wird ein eigenes, abgeflachtes Schema verwendet. Die Zusammenzeichnung beinhaltet den aktuellen Stand der rechtswirksamen Flächennutzungs-planung, der in den ursprünglich aufgestellten Flächennutzungsplan alle inzwischen rechtswirksam erfolgten Änderungen und Berichtigungen einarbeitet, so dass es ein Gesamtplanwerk ergibt. Die Grenzen der Geltungsbereiche von Flächennutzungsplan-Änderungen und Berichtigungen sind im Layer „Geltungsbereiche“ zusammengefasst. Die Daten wurden im Rahmen des Projektes PlanDigital erstellt bzw. veröffentlicht und werden durch die Plattform PlanDigital (www.testportal-plandigital.de) bereitgestellt. Das angegebene Datum der kontinuierlichen Aktualisierung bezieht sich auf die letzte technische Aktualisierung des Geodatensatzes bzw. der Dienste, die möglicherweise keine Änderung der Inhalte bedeutet. Die Veröffentlichung aktualisierter Daten sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. In der Plattform/Testportal PlanDigital wurde in den Dienstmetadaten von der zuständigen Kommune folgende Aktualität angegeben: Flächennutzungsplan Stadt Lingen (Ems) inkl. Änderungen und Berichtigungen bis 11.11.2025. Das angegebene Veröffentlichungsdatum soll das Datum der Rechtskraft des Plans oder der letzten Änderung sein; diese Information wird der XPlanGML entnommen.
Norden/Aurich/Meppen/Stade . Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Einheitlicher, schlanker, nutzerfreundlicher: der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ordnet die anfallenden Gebühren und Abläufe an den Landeswasserstraßen zu Beginn der Wassersportsaison 2026 grundlegend neu. Zugleich reagiert der Landesbetrieb mit den ab 1. April in Kraft tretenden Anpassungen auf steigende Kosten bei der Unterhaltung und dem Betrieb der Anlagen wie Schleusen und Brücken. Im Ergebnis stehe eine praxistaugliche und faire Regelung für alle drei landeseigenen Wassersportreviere zwischen der Elbe und den Niederlanden, heißt es in einer Mitteilung. Die Neuregelung umfasst das ostfriesische Kanalnetz rund um den Ems-Jade-Kanal, den Schifffahrtsweg Elbe-Weser zwischen Bremerhaven und Otterndorf und den Haren-Rütenbrock-Kanal, der die Ems mit dem niederländischen Wasserwegenetz verbindet. Hier galten in der Vergangenheit historisch bedingt teils stark abweichende Gebührenordnungen und unterschiedliche organisatorische Regelungen – von der Abrechnung pro Schleusengang bis hin zur Berechnung pro Kanal oder Tag. „Mit diesem wenig nutzerfreundlichen Nebeneinander unterschiedlicher Vorgaben machen wir – ganz im Sinne der allgemeinen Vereinfachungsinitiative des Landes Niedersachsen – nun Schluss“, betont ein NLWKN-Sprecher. So ist ab 2. April an allen landeseigenen Wasserstraßen nur noch das Benutzen der Schleusen und beweglichen Brücken gebührenpflichtig, nicht das reine Befahren der Kanäle. „An den technischen Anlagen entstehen nachweislich die größten Kosten. Wer nur zwischen zwei beweglichen Bauwerken fährt oder z.B. als Ruderer und Paddler weder einer Brückenöffnung, noch einer Schleusung bedarf und damit auch geringere Kosten verursacht, braucht künftig keine Gebühr mehr zu bezahlen“, heißt es beim NLWKN. Ebenfalls abgeschafft wird mit der Neuregelung die teils übliche Abrechnung pro Schleusengang: Stattdessen werden zur neuen Wassersportsaison ausschließlich Jahresvignetten und Tageskarten herausgegeben. Letztere zum neuen einheitlichen Preis von 10,- Euro pro Tag (20,- Euro für die gewerbliche Schifffahrt) richten sich vor allem an Gelegenheitsfahrer. Wer dagegen regelmäßig im jeweiligen Revier unterwegs ist, kann alternativ auf eine für eine ganze Saison gültige Jahresvignette zurückgreifen. Diese kostet am Haren-Rütenbrock-Kanal, für den erstmals eine Jahresvignette angeboten wird, und am Schifffahrtsweg Elbe-Weser, wo dieses Modell bereits bewährt ist, jeweils 25,- Euro. Für das deutlich größere Revier in Ostfriesland, in dem zahlreiche Schleusen und Brücken betrieben werden müssen, fallen künftig einmalig 60,- Euro für den jeweils eine Saison lang gültigen „Bootspass Ostfriesland“ an. Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Steigende Unterhaltungskosten an Schleusen und Brücken Neben dem Abbau von Bürokratie und der Vereinheitlichung von Abläufen führt der NLWKN für die vorgenommenen Änderungen auch allgemeine Kostensteigerungen und erforderliche organisatorische Anpassungen ins Feld: „Die Kosten für Strom, Treibstoffe, Wartungsarbeiten, Ersatzteile und Personal sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Die Nutzungsgebühren decken dies auch weiterhin nur zu einem sehr geringen Teil ab – dennoch müssen wir diesen Faktor bei Neuberechnungen im Sinne des Verursacherprinzips natürlich immer berücksichtigen“, erklärt der Sprecher des Landesbetriebs. Ob durch die neuen Regelungen höhere Kosten auf Wassersportlerinnen und Wassersportler zukommen oder aber sogar Geld gespart werden kann, hänge dabei stark vom individuellen Nutzungsprofil ab: „Fakt ist: den einen Typus Wassersportler gibt es nicht. Auf unseren Kanälen treffen beispielsweise Ruderer und Anrainer mit Boot, die relativ kleinräumig, aber regelmäßig unterwegs sind, auf fernreisende Sportbootfahrer, die das Gewässer nur einmal passieren sowie gewerbliche Charterboote. Wir haben uns bemüht, dem damit verbundenen sehr unterschiedlichen Nutzungsverhalten möglichst breit Rechnung zu tragen. Ziel ist es, für möglichst viele Nutzerinnen und Nutzer am Ende eine Aufwertung ihres Wassersporterlebnisses durch schlanke Abläufe und klare, einheitliche Tarifstrukturen zu schaffen“, so der NLWKN. Eine Übersicht über die neue Gebührenstruktur und die Bezugspunkte für Jahresvignetten bietet der NLWKN im Internet unter www.nlwkn.niedersachsen.de/Wassersport .
Auf Blatt Münster ist das Münstersche Kreidebecken erfasst, das nach Süden vom Ausbiss des Ruhrkarbons begrenzt wird. Am südlichen Rand des Kartenausschnitts schließen sich die devonischen Gesteine des Rheinischen Schiefergebirges an. Im Münsterschen Kreidebecken werden die Bruchschollen des Grundgebirges von bis zu 2000 m mächtigen Schichtpaketen kreidezeitlicher Sedimente überlagert. Die Muldenstruktur bewirkt, dass vom zentralen Bereich des Beckens nach außen immer ältere Sedimentgesteine ausbeißen, d. h. dem Campan im Zentrum folgen Santon, Coniac, Turon und Cenoman am Beckenrand. Bei den Oberkreide-Sedimenten handelt es sich hauptsächlich um Kalk- und Mergelgesteine, die z. T. von quartären Lockersedimenten überdeckt sind. Neben Geschiebelehmen der Saale-kaltzeitlichen Grundmoräne sind Überlagerungen durch äolische und fluviatile Ablagerungen der Weichselkaltzeit weit verbreitet. Eine Besonderheit stellt der Münsterländer Hauptkieszug dar, der das Kreidebecken von Nordwest nach Südost quert und hier im Kartenblatt bei Münster erfasst ist. Der wallartige, schmale Rücken aus gut geschichteten Kiesen (Os) entstand durch Schmelzwässer des Drenthe-Stadials. Holozäne Fluss-, Moor- und Seeablagerungen treten flächenmäßig hinter den eiszeitlichen Relikten zurück. Die am Nordostrand sehr stark aufgebogenen Sedimentschichten der Münsterschen Kreidesenke bilden den Kamm des Teutoburger Waldes, der in der Nordost-Ecke des Kartenblattes angeschnitten ist. Nach Süden wird das Kreidebecken von einem schmalen Streifen oberkarbonischer Ton- und Schluffsteine begrenzt. Dieses Ruhrkarbon markiert gleichzeitig auch die Grenze zum Rheinischen Schiefergebirge im Süden. Das Rheinische Schiefergebirge zählt zu den Mittelgebirgen aus verfaltetem und verschiefertem Paläozoikum. Im Kartenausschnitt ist mit dem Sauerland der nördlichste Teil des Schiefergebirges angeschnitten. Devonische Sedimentgesteine (hauptsächlich mitteldevonische Tonschiefer und Sandsteine) bestimmen das Bild. Auffällig sind zudem die Einschaltungen von Vulkaniten: der Begriff Hauptgrünstein bezeichnet im Sauerland die Abfolge von Diabasen und Schalsteinen (geschieferte Diabas- und Keratophyrtuffe) mit eingeschalteten Sedimentlagen. Im Sauerland können von West nach Ost folgende Einzelstrukturen unterschieden werden: Remscheider Sattel, Lüdenscheider Mulde, Ebbe-Sattel sowie Attendorn-Elsper Mulde. Während in den Sattelstrukturen ältere Sedimente des Unterdevons (Ems, Siegen) zu Tage treten, sind in den Synklinalen jüngere Ablagerungen erhalten geblieben, wie Oberdevon und Unterkarbon in der Attendorn-Elsper Mulde. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, gewährt ein geologischer Schnitt Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Das Nord-Süd-Profil schneidet die Münstersche Kreidesenke, das Ruhrkarbon und die devonischen Sedimentschichten des Rheinischen Schiefergebirges.
Besonders im städtischen Kontext stellen hydraulische Netze zur Wärme- und Kälteversorgung eine erprobte Technologie dar, da sie mit zentralen energetischen Wandlungseinheiten ausgestattet sind. Die Einbindung von regenerativen Quellen in diese zentralen Systeme ist erstrebenswert, jedoch technisch schwierig. Zwar gibt es eine ganze Reihe von Feldtests, die z.B. solarthermische Erzeugungseinheiten einzubinden versuchen, jedoch treten hier neue limitierende Elemente auf, welche den gemeinsamen Betrieb beeinflussen. Auch bei PV-Systemen existieren Hemmnisse, obwohl im urbanen Raum Dach- und theoretisch auch Fassadenflächen zur Verfügung stehen. PV-Systeme im urbanen Raum werden für eine ganzheitliche Betrachtung derzeit kaum mit Fernwärmesystemen in Bezug gesetzt, was zu einer starken Belastung des örtlichen Niederspannungsnetzes führt. Ziel muss es daher sein, Anlagentechnik sowie digitale Lösungen zu entwickeln, welche es ermöglichen, ein lokales Energiemanagementsystem zu realisieren und somit zur energetischen Versorgung der Liegenschaft mehr regenerative Energie in einem multienergetischen System zu integrieren. Ein digitalisierter Ein- und Ausspeisepunkt löst dieses Problem und ermöglicht prädiktiv den Wärme- und Kältebedarf in der Liegenschaft vorauszubestimmen. Zielorientiert muss der Ein- und Ausspeisepunkt so gestaltet sein, dass er möglichst eine Verknüpfung der Energiemanagementsysteme des Gebäudes und des übergeordneten regionalen hydraulischen Netzbetreibers aufweist. Weiterhin muss es möglich sein, verschiedene dezentrale Systeme anzubinden. Im Rahmen des Forschungsvorhabens wird die TU Berlin an einer thermischen Systemanalyse arbeiten die sich besonders auf die Sekundärtechnologie, d.h. die Technologie im Gebäude bezieht. Zusätzlich werden die theoretischen Grundlagen eines Systemreglers erarbeitet.
Das Ökosystem der Stromnetze ist auf dem Weg zu einem dezentralisierten Energieversorgungs- und Verteilungssystem. Haushalte können mit erneuerbaren Energiequellen wie Sonnenkollektoren oder Windgeneratoren, als verteilte Energieressourcen (DERs - Distributed Energy Resources) bezeichnet, unabhängig von den Stromanbietern operieren und Energie zurück an das Hauptnetz verkaufen. Für die Realisierung dieser Transformation des Stromnetzes wird eine kompetente Kommunikationsinfrastruktur benötigt. Die Einführung des Standards 5G in Mobilfunknetze erleichtert die Entwicklung zukünftiger Energieverwaltungslösungen. Weiterhin ermöglichen neue Technologien die Entwicklung intelligenter Algorithmen für die Steuerung zukünftiger Stromnetze. Hierzu gehören das Internet der Dinge (Internet of Things, IoT), Vernetzung über Mesh-Netzwerke zur Fernüberwachung des Netzstatus und die Künstliche Intelligenz (KI) für Management und Koordination. In Dymobat wird ein Single-User-Controller für die Verwaltung der einzelnen DERs auch unter Einsatz von privaten 5G-Netzwerken entwickelt. Anschließend wird eine zentrale Steuerungseinheit für die Synchronisierung und Optimierung des Netzbetriebs innerhalb einer kleinen Gruppe von DERs, einem Microgrid, entworfen. Die Kommunikation zwischen und innerhalb der DER soll mittels Mobilfunktechnologie erfolgen. Dabei soll die Energieoptimierung mittels KI-Algorithmen erfolgen und auch den Energietransport mit Fahrzeugen berücksichtigen. Die softwareseitige Integration der KI-Algorithmen und des Energiemanagementsystems in das Kommunikationssystem ist ein wesentlicher Bestandteil dieses Projektes. Die entwickelten Algorithmen werden virtuell in einem Testbed-Modell anhand von realen Eingangsparametern erprobt, optimiert und validiert. Im zweiten Schritt wird ein reales Testfeld konzipiert, installiert und die Leistungsfähigkeit der modellhaft erprobten Algorithmen in einer realen Testumgebung bewertet.
Die Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Wasserstraßen ist ein wichtiger Baustein für die Verbesserung der Infrastruktur in Deutschland. Dafür werden Kanäle für große Schiffe, wie das Großmotorgüterschiff, ausgebaut. Die Wasserstraßen werden vertieft, der Wasserspiegel verbreitert und die Durchfahrtshöhe unter den Brücken vergrößert. Dabei werden auch die Böschungs- und Sohlensicherungen erneuert, damit sie stabil gegen die zunehmende hydraulische Beanspruchung aus der modernen Schifffahrt sind. Vordringliche Projekte sind derzeit der Rhein-Herne-Kanal, die Südstrecke des Dortmund-Ems-Kanals, die Weststrecke des Datteln-Hamm-Kanals und die Oststrecke des Nord-Ostsee-Kanals. Die Abteilung Geotechnik der BAW begleitet Planung und Durchführung des Ausbaus dieser Wasserstraßen. Grundlage der Planung und Ausführung jeglicher Ausbaumaßnahmen ist die Erstellung des Baugrundgutachtens. Es liefert die bodenmechanischen Kennwerte und die geotechnischen Empfehlungen für die Umsetzung. Zunächst stellt die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes als Auftraggeber Bestands- und Ausbauunterlagen sowie Angaben zu Belastungsgrößen und zukünftige Nutzungsanforderungen zur Verfügung. Die BAW führt eine historische Erkundung durch, sichtet vorhandene Baugrundgutachten und führt vor Ort eine Bestandsaufnahme der Wasserstraße durch. Im nächsten Schritt wird das Programm der Baugrunduntersuchungen aufgestellt. Lage, Anzahl und Tiefe der Bohrungen und Sondierungen werden hier festgelegt. Das ausführende Amt erstellt daraus die Ausschreibung für die Erkundungsarbeiten und vergibt sie an ein fachkundiges Bohrunternehmen. Vor Beginn der Bohrarbeiten ist vom Bauherrn eine Kampfmittelfreimachung zu veranlassen und eine Gefährdungsanalyse aufgrund möglicher Altlasten einzuholen. Die Erkundungsarbeiten werden bei Bedarf stichprobenartig von der BAW hinsichtlich der fachgerechten Ausführung überwacht. Während der Aufschlussarbeiten werden aus den Bohrungen Grundwasserproben entnommen und untersucht. Sind aggressive Substanzen vorhanden, ist dies bei der Planung der Gründungselemente aus Beton, Zementmörtel oder Stahl zu berücksichtigen. Das Bauteil kann damit entsprechend geschützt und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks gewährleistet werden. Nach den Bohrarbeiten werden die Bohrkerne im geotechnischen Labor der BAW geologisch und bodenmechanisch angesprochen und fotografisch dokumentiert. Anhand bodenmechanischer Versuche werden der Boden normgerecht klassifiziert und die Bodenkennwerte bestimmt, die dann in geotechnische Berechnungen einfließen. Im Baugrundgutachten wird der ermittelte Baugrundaufbau beschrieben und in Längsschnitten dargestellt. (Text gekürzt)
(1) Die Grenzen des Nationalparks ergeben sich aus dem beigefügten Kartenwerk, das Bestandteil dieses Gesetzes ist: 1. Digitale Topografische Karte (DTK) im Maßstab 1 : 100 000 (Anlage 2), 2. verkleinerte Amtliche Karte 1 : 5 000 (AK5) im Maßstab 1 : 10 000 (Anlage 3). Die geografischen Koordinaten der Anlagen 2 und 3 sind im geodätischen Referenzsystem WGS 84 sowie als projizierte Koordinaten im Europäischen Terrestrischen Referenzsystem 1989 (ETRS 89) mit der Universalen Transversalen Mercator-Abbildung bezogen auf die Zone 32 N (UTM 32N) dargestellt (Anlage 4); Gleiches gilt für die geografischen Koordinaten in den Anlagen 1 und 6. 3Die vom Nationalparkgebiet umschlossenen Flächen, die keiner der in § 5 Abs. 1 genannten Zonen zugeordnet sind, sind nicht Bestandteil des Nationalparks. (2) Für die Abgrenzung des Nationalparks ist seewärts und in den Mündungstrichtern von Ems, Weser und Elbe sowie in der Jade die Verbindungslinie zwischen den in der Anlage 2 eingetragenen, durch geografische Koordinaten bestimmten Punkten maßgeblich, soweit nicht in den Mündungstrichtern von Elbe und Weser zwischen zwei Koordinatenpunkten die niedersächsische Landesgrenze oder ein Leitwerk verläuft; in diesem Fall wird die Grenze durch die Landesgrenze oder den stromabgewandten Fuß des Leitwerks gebildet. (3) Die landwärtigen Grenzen des Nationalparks sind in den Anlagen 2 und 3 durch Punktlinien dargestellt. 2Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzabschnitten ist die mittlere Hochwasserlinie maßgeblich. 3Auf den in den Anlagen 2 und 3 durch eine rote Punktlinie gekennzeichneten Abschnitten ist die seeseitige Grenze des Deiches (§ 4 Abs. 3 des Niedersächsischen Deichgesetzes) maßgeblich. 4Für den Verlauf der in den Anlagen 2 und 3 durch eine schwarze nicht unterbrochene Punktlinie gekennzeichneten Grenzen ist die Karte maßgeblich. 5Soweit gemäß Satz 3 die seeseitige Grenze des Deiches die Grenze des Nationalparks bildet, verändert sich diese Grenze mit den zugelassenen Veränderungen des vorhandenen Deiches. 6In diesem Fall macht das für den Naturschutz zuständige Ministerium soweit erforderlich die Anlagen 2 und 3 neu bekannt. Der Datensatz liefert die Grenzen als Vektoren. Die GIS-Daten können unter der Rubrik "Verweise" herunter geladen werden.
Definition: “Bathymetrie” bezeichnet die Vermessung der topographischen Gestalt der Sohle eines Gewässers. Der Begriff wird auch oft – analog zum Wort “Topographie” – synonym für die Gestalt der Gewässersohle verwendet. Gewässer in diesem Zusammenhang sind Meere, Flüsse oder geschlossene Binnengewässer. Im Rahmen des Projektes EasyGSH handelt es sich bei bathymetrischen Datensätzen um solche, die die Höhenverteilung in der Deutschen Bucht inklusive der Mündungsbereiche der Ästuare Ems, Weser und Elbe darstellen. Durch morphologische Aktivitäten des Gewässerbodens ist ein solches bathymetrisches Modell stets nur für einen gewissen Zeitraum oder Zeitpunkt gültig. Datenerzeugung: Die Basis für bthymetrische Produkte bilden gerasterte bathymetrische Modelle, die mithilfe des Funktionalen Bodenmodells, einem datenbasierten hindcast-Simulationsmodell, über räumlich-zeitliche Interpolationsverfahren aus einer Datenbasis von See- und Landvermessungen verschiedenster Datentypen erstellt werden. Für jedes Jahr von 1996 bis inklusive 2016 wird ein gerastertes bathymetrisches Modell in 10 m Auflösung für die Deutsche Bucht und zusätzlich in 250 m Auflösung für die Ausschließliche Wirtschaftszone für das Jahr 1996 erstellt. Produkt: Jeweils ein 10 m Raster der Deutschen Bucht gültig zum 01.07. für die Jahre von 1996 bis 2016, wobei an jedem Rasterknoten die Höhe abgelegt ist. 250 m Raster der Ausschließlichen Wirtschaftszone (1996). Das Produkt wird im GeoTiff- und Shapefile-Format bereitgestellt. Zitat für diesen Datensatz (Daten DOI): Sievers, J., Rubel, M., Milbradt, P. (2020): EasyGSH-DB: Themengebiet - Bathymetrie. Bundesanstalt für Wasserbau. https://doi.org/10.48437/02.2020.K2.7000.0002 Literatur: Sievers, J., Milbradt, P., Ihde, R., Valerius, J., Hagen, R., Plüß, A. (2021): An integrated marine data collection for the German Bight – Part 1: Subaqueous geomorphology and surface sedimentology (1996–2016). Earth System Science Data. https://doi.org/10.5194/essd-13-4053-2021 English Download: The data for download can be found under References ("Weitere Verweise"), where the data can be downloaded directly or via the web page redirection to the EasyGSH-DB portal.
In der Karte werden die Verbrauchswerte für Strom, Wärme und Wasser an den Dresdner Schulen bzw. Schulkomplexen angezeigt. Der Wärmeverbrauch ist nicht witterungsbereinigt. Das Ziel der Bereitstellung der Daten ist es, den Verbrauch öffentlicher Einrichtungen am Beispiel von Schulen mit ihrem Bedarf an Energie und Wasser zu verdeutlichen. Dies kann für den Unterricht in der Auseinandersetzung zum Thema Nachhaltigkeit von Interesse sein. Die Nutzer der Gebäude sollen damit besser in die Lage versetzt sein, sich über die Veröffentlichung von vorliegenden realen Werten mit dem ökologischen Fußabdruck einer Schule auseinanderzusetzen. Die Werte einzelner Schulen sind nur bedingt untereinander vergleichbar, da der Energieverbrauch von der Größe und Art des Gebäudes sowie der Anzahl der Schüler abhängt. Die Werte geben einen beschränkten Einblick in den Verbrauch, da sie nur je Schulareal vorliegen. Befindet sich auf einem Grundstück lediglich eine Schule, besitzen die Werte einen hohen Aussagewert zur Schule. Liegen jedoch beispielsweise zwei Schulen auf einem Grundstück oder hat eine Schule verteilte Standorten kann nur begrenzt Rückschluss auf die einzelnen Schulgebäude gezogen werden. Die Daten werden aus dem Energiemanagementsystem im Amt für Hochbau und Immobilienverwaltung der Landeshauptstadt Dresden abgerufen und stammen im Wesentlichen aus Vertragsabrechnungen mit dem Versorger sowie eigenen Zählerstand-Ablesungen. Es handelt sich bei den Verbrauchswerten für Wärme um Nutzenergie in MWh. Diese werden unabhängig vom Energieträger angegeben und somit sind z.B. Wandlungsverluste nicht abgebildet. Daten aus Vertragsabrechnungen liegen auf Grund des rollierenden Abrechnungssystems des Versorgers in der Regel 1-2 Jahre nach dem Abrechnungsjahr vor. Eigene Zählerstand-Ablesungen werden in der Regel quartalsweise in das Energiemanagementsystem eingepflegt. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Verbräuche auf die einzelnen Gebäude kann bei Bedarf beim Sachgebiet Energie- und Wasserwirtschaft angefragt werden. Über das Open-Data-Portal der Landeshauptstadt Dresden können zudem die Rohdaten eingesehen werden. Die Datenbereitstellung wurde im Rahmen des Europäischen Projektes MAtchUP (www.dresden.de/matchup) ermöglicht.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1856 |
| Europa | 28 |
| Kommune | 23 |
| Land | 860 |
| Schutzgebiete | 1 |
| Weitere | 178 |
| Wirtschaft | 207 |
| Wissenschaft | 516 |
| Zivilgesellschaft | 20 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 19 |
| Daten und Messstellen | 407 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 1180 |
| Hochwertiger Datensatz | 12 |
| Infrastruktur | 186 |
| Taxon | 1 |
| Text | 790 |
| Umweltprüfung | 116 |
| WRRL-Maßnahme | 302 |
| unbekannt | 289 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 747 |
| Offen | 2082 |
| Unbekannt | 75 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2854 |
| Englisch | 692 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 302 |
| Bild | 114 |
| Datei | 291 |
| Dokument | 632 |
| Keine | 1056 |
| Webdienst | 129 |
| Webseite | 1467 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 1286 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2379 |
| Luft | 1033 |
| Mensch und Umwelt | 2689 |
| Wasser | 1527 |
| Weitere | 2814 |