Im April 2012 führte PUMA das Rücknahmesystem Bring Me Back ein. Seither können Kunden in PUMA Stores weltweit gebrauchte Produkte zurückgeben, die dann durch die Firma I:CO der Weiterverwendung und Verwertung zugeführt werden. Auch die Produkte der neuen recyclefähigen und biologisch abbaubaren PUMA-InCycle-Kollektion, die seit März 2013 auf dem Markt sind, werden so erfasst. Hierzu gehört etwa das recycelbare PUMA Track Jacket, das zu 98 Prozent aus Polyester aus gebrauchten PET-Flaschen besteht. Der PUMA-Rucksack aus Polypropylen wird nach Gebrauch an den ursprünglichen Hersteller zurückgegeben, der das Material wieder zu neuen Rucksäcken verarbeitet. Durch solche Neuentwicklungen will PUMA seine Planungs- und Entscheidungsbasis verbessern. Deshalb hat sie bifa mit der Analyse abfallwirtschaftlicher Optionen für gebrauchte PUMA Produkte beauftragt. bifa untersuchte hierzu Referenzprodukte und Optionen für die Erfassung und Sortierung von Produkten und Materialien. 35 Pfade mit unterschiedlichen Verwertungs- und Beseitigungsansätzen wurden entwickelt und bewertet. Die Realisierungschancen der Pfade wurden dann dem zu erwartenden Nutzen insbes. für die Umwelt gegenübergestellt. Dabei wurde zwischen gut entwickelten und wenig entwickelten Abfallwirtschaften (Waste-Picking-Szenario W-P-Szenario) unterschieden. Es zeigte sich, dass Pfade, die im Szenario Abfallwirtschaft ökologisch nachteilig sind, im W-P-Szenario durchaus vorteilhaft sein können. Im W-P-Szenario sind zudem Pfade realisierbar, die in entwickelten Abfallwirtschaften keine Chance hätten. Die moderne Abfallverbrennung ist für W-P-Szenarien ökologisch vorteilhaft, aber dennoch eine schwierige Option. In entwickelten Abfallwirtschaften sollten Sammlung und Wiedereinsatz gebrauchter Schuhe und Textilien weiterentwickelt werden. Die folgenden generellen Empfehlungen wurden gegeben: - Der Einsatz von Recyclingmaterialien in PUMA-Produkten ist aus ökologischer Sicht zu empfehlen. Diese Erkenntnis wird auch durch die Ergebnisse der ersten ökologischen Gewinn-und-Verlust-Rechnung von PUMA belegt. Über die Hälfte aller Umweltauswirkungen entlang der gesamten Produktions- und Lieferkette des Unternehmens werden bei der Herstellung von Rohmaterialien verursacht - Das Produktdesign sollte auch für bestehende Verwertungspfade optimiert werden, da realistischerweise nur ein Teil der Produkte über das Sammelsystem erfasst werden kann - Die ökologischen Vorteile von Produkten, die aus nur einem Material bestehen, kommen nur dann zum Tragen, wenn das Produkt nach Gebrauch aussortiert und das Material tatsächlich recycelt wird - Biol. abbaubare Produkte können auch Nachteile haben, zum Beispiel die schnellere Entwicklung von klimaschädlichem Methan bei ungeordneter Deponierung - Eine Verlängerung der Produktlebensdauer über den gesamten Lebenszyklus einschl. der Verwendung als Gebrauchtprodukt ist der effektivste Weg, Umweltlasten zu reduzieren. Meth. Ökobilanzierung und Systemanalyse (Text gekürzt)
Zielsetzung Anlass: Im Sinne des Klimaschutzes und der Schonung natürlicher Ressourcen muss in der Kunststoffbranche die bisherige Recyclingquote deutlich erhöht werden. In Deutschland liegt diese aktuell bei um die 30 %. Im Unterschied zum mittlerweile routinierten Recycling von PET-Flaschen besteht bei der Herstellung technischer und optischer Bauteile ein Akzeptanzproblem für das werkstoffliche Recycling und es muss ein Umdenken stattfinden. Die Gründe für die allgemeine Zurückhaltung und Vorbehalte zum Thema Recycling in diesem Bereich der Kunststoffverarbeitung begründet sich in der Unsicherheit bezüglich des Einsatzes von Rezyklaten mit definierten Eigenschaften und aus Gründen der Produzentenhaftung. Um hier ein Umdenken hin zu mehr Ressourceneffizienz zu erwirken und neue Prozessabläufe zu entwickeln, fehlen fundierte Untersuchungen und Daten, welche aussagen wieviel Prozent mechanisch recyceltes Material bei Neuware zur Herstellung transparenter, optischer Kunststoffbauteile eingesetzt werden kann, bevor es zu einem nicht tolerierbaren Verlust der optisch notwendigen Eigenschaften kommt (bspw. Transmission). Ziel: Das Ziel des Forschungsvorhabens besteht darin, den Einfluss der prozentualen Zugabe von typenreinem Rezyklat (PMMA, PC, PS) auf die optischen Eigenschaften von transparenten Formteilen zu untersuchen und verallgemeinerungsfähige Schlussfolgerungen in Form von Handlungsempfehlungen für die Industrie abzuleiten. Dabei gilt es, die Zusammenhänge in zwei Stufen zu untersuchen und zu beschreiben: 1. Beeinflussung der Materialeigenschaften durch unterschiedliche Mengen und Arten von Rezyklatzugaben 2. Beeinflussung der optischen Eigenschaften von transparenten Anwendungen in Abhängigkeit der durch Rezyklatzugabe veränderten Materialeigenschaften Der innovative Anspruch des Projektes besteht darin nachzuweisen, dass definierte typenreine Rezyklat-zugaben auch bei transparenten Anwendungen möglich sind und über Qualitätsklassen bzw. Anforderungskategorien eine Zuordnung zu realen Produktgruppen möglich wird. Mit Erreichung der Projektzielstellung dieser Machbarkeitsstudie und positiven Ergebnissen zur möglichen Steigerung des Rezyklateinsatzes sind die Voraussetzungen für: - die Untersuchung weiterer transparenter Kunststofftypen, - die Erweiterung der geometrischen Ansprüche an das Formteil, - die Hinzunahme weiterer und/oder anspruchsvollerer transparenter Anwendungen und - weiterführende Optimierungen zur Erhöhung des Rezyklateinsatzes gegeben
Kurzinformation des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Zur Vereinbarkeit einer Recyclat-Quote für Kunststoffverpackungen mit europäischen Recht Um eine stärkere Nutzung von Recyclaten aus Kunststoffverpackungen zu erreichen, wird in der politischen Diskussion unter anderem die Einführung einer verbindlichen Quote für Recyclate 1 bei der Herstellung bestimmter Kunststoffprodukte erwogen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine solche Quote durch den mitgliedstaatlichen Gesetzgeber vorgegeben wer- den könnte, oder ob eine Regelung durch den europäischen Gesetzgeber erforderlich wäre, etwa 2 durch eine Änderung der Richtlinie 94//62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (VerpackungsRL). Art. 18 der VerpackungsRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen von Verpa- ckungen, die dieser Richtlinie entsprechen, nicht verbieten dürfen. Es handelt sich daher bei den Regelungen der VerpackungsRL um eine Vollharmonisierung. Eine nationale Vorgabe für den Einsatz von Recyclat bedürfte daher einer Grundlage in der Ver- packungsRL. Eine solche ist nicht ersichtlich. Art. 6 Absatz 4 der VerpackungsRL sieht zwar vor, dass die Mitgliedstaaten die Verwendung von Materialien aus stofflich verwerteten Verpackungs- abfällen unter anderem bei der Herstellung von Verpackungen fördern sollen. Dies soll aber le- diglich durch die „Verbesserung der Marktbedingungen für diese Materialien“ oder durch „die Überarbeitung bestehender Regelungen, die die Verwendung dieser Materialien verhindern“ ge- schehen. Die regulatorische Vorgabe einer Mindestquote für die Verwendung von Recyclat geht jedoch über eine bloße Verbesserung der Marktbedingungen hinaus, da sie andere Grundstoffe vom Markt (teilweise) ausschließt. 1 Vgl. stellvertretend das Fachgespräch des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. April 2019 zum Thema „Wie können wir Recyclate aus Kunststoffverpackungen verstärkt im Kreislauf füh- ren?“, https://www.bundestag.de/ausschuesse/a16_umwelt/oeffentliche_anhoerungen/oeffentliches-fachge- spraech-40-sitzung-recyclate-630488. 2 Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 1994, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2018/852, eine konsolidierte Fassung ist verfügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/le- gal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:01994L0062-20180704&from=DE. WD 8 - 3000 - 155/19 (13. Dezember 2019) © 2019 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung. Arbeiten der Wissenschaftlichen Dienste geben nur den zum Zeit- punkt der Erstellung des Textes aktuellen Stand wieder und stellen eine individuelle Auftragsarbeit für einen Abge- ordneten des Bundestages dar. Die Arbeiten können der Geheimschutzordnung des Bundestages unterliegende, ge- schützte oder andere nicht zur Veröffentlichung geeignete Informationen enthalten. Eine beabsichtigte Weitergabe oder Veröffentlichung ist vorab dem jeweiligen Fachbereich anzuzeigen und nur mit Angabe der Quelle zulässig. Der Fach- bereich berät über die dabei zu berücksichtigenden Fragen.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Kurzinformation Seite 2 Zur Vereinbarkeit einer Recyclat-Quote für Kunststoffverpackungen mit europäischen Recht Die Vorgabe eines Mindestanteils an recyceltem Kunststoff bei der Herstellung von Verpackun- 3 gen, die der VerpackungsRL unterfallen, bedürfte daher einer europäischen Grundlage. Dies könnte entweder im Wege einer europäischen Quote oder einer Öffnungsklausel für mitglied- staatliche Quoten erfolgen. Ein Beispiel hierfür ist Art. 6 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der 4 Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt. Dieser sieht vor, dass die Mit- gliedstaaten sicherstellen, dass PET-Getränkeflaschen ab dem Jahr 2025 zu mindestens 25 % aus recyceltem Kunststoff bestehen. Der Anteil wird dabei als Durchschnitt aller im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedstaates in Verkehr gebrachten PET-Flaschen berechnet. *** 3 Vgl. auch Umweltbundesamt, Steigerung des Kunststoffrecyclings und des Rezyklateinsatzes, Oktober 2016, S. 11, verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/377/publikatio- nen/170601_uba_pos_kunststoffrecycling_dt_bf.pdf. 4 Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019, ABl. EU L 155/1, ver- fügbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0904&from=DE. Fachbereich WD 8 Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
im Rahmen der Corona-Kriese kommt es beim Flaschenproduzenten der Lidl-PET-Wasserflaschen zu Lagerengpässen. Wir wurden als Logistik- und Dienstleistungsunternehmen angefragt, ob wir die gepressten PET-Flaschen die auf das Recycling warten zwischenlagern können. Wir würden dies gerne in unserer Lagerhalle tun. Welche gesetzlichen Bestimmungen müssen wir berücksichtigen? Es ist ein Zwischenlager für max. 12 Monate. Vielen Dank für schnelle Antwort.
Eine Stellungnahme zu folgendem Hintergrund: ----------- Offener Brief an alle Kunden und Nichtkunden der Firma Getränke Kastner Sehr << Antragsteller:in >> wir haben uns in den letzten 12 Wochen die Mühe gemacht und Fremdleergut der Kategorie „Einweg“ gesammelt und dieses Ergebnis nun ausgewertet und es ist erschreckend. In Zeiten wo viele von Umweltschutz und Nachhaltigkeit reden, wo eine kleine Schwedin es schafft die ganze Welt zum Zuhören zu bringen, wo Freitag die Schule zweitranging ist und wir täglich Gedanken austauschen wie wir das Klima und die Umwelt retten können, wo es sich um Elektromobilität und Weltvermüllung dreht, schaffen wir es innerhalb von 12 Wochen sage und schreibe : 52 Säcke a 200 Stück, also 10 400 Einweg Flaschen & Einweg Dosen von unseren Kunden zurück zu bekommen und diesen Berg von Müll haben wir in diesem Bild einmal festgehalten. Wir fragen uns warum? 10 400 bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von € 1,00 entspricht einem Umsatz von € 10 400 Bei einem Erlöse von 25% haben unsere Freunde von Kaufland, Aldi, Lidl& Co € 2600,00 Gewinn erwirtschaftet und wir haben deren Müll gezählt, gelagert und nun entsorgt. Die Kosten der Entsorgung sind immens und liegen bei rund € 0,05 pro Flasche/Dose In Umkehrschluss bedeutet das, dass wir Kosten von über € 500,00 haben um diese Einweg Produkte zu entsorgen. Wenn die Bürgerinnen und Bürger so handeln würden wie sie sagen, dann hätte man bei uns Mehrweg Flaschen oder „Zweiweg“ Plastik Flaschen gekauft, die von uns an die Hersteller zurückgegeben werden und dort fachgerecht recycelt werden um neue Flaschen herzustellen. Dann hätten wir als Familienbetrieb keine € 500,00 Kosten auf Handelsmüll sondern einen Erlös von € 2000,00 ( da wir geringere Spannen haben und wir durch die schlechteren Einkaufsbedingungen sowieso schon benachteiligt sind ) durch den Verkauf von Umweltfreundlicheren Mehrwegflaschen erzielt. Nein, man drückt uns den Müll auf das Auge weil es einfacher ist uns diesen Müll zu bringen als ihn mühevoll am Automaten im Kaufland oder Lidl zu entsorgen. Da müsste man ja in der Schlange stehen und warten oder noch schlimmer, man würde sich die Finger schmutzig machen – denn meistens bekommen wir die Flaschen in Behältern oder Tüten die mit Resten voll sind und wir dann aus dieser Brühe die Flaschen rauszählen müssen. Das ist die aber nur die wirtschaftliche Seite. Die Ökologische Seite sieht so aus, dass wir nun 10 400 Stück Plastikmüll auf dem Hof liegen haben der entsorgt werden muss. Wo endet dieser Müll? Wir wissen es nicht!!! Zurück gegeben wird er von uns an eine sogenannte Clearing Stelle welche uns den Pfandwert abzüglich Kosten für Abholung, Zählung, Lagerung, Entsorgung und anderen Gebühren auszahlt. Aber dann? Ganz ehrlich, ich kann Ihnen nicht sagen ob diese Flaschen fachgerecht recyclet werden oder wie so viel andere Müll einfach in das ferne Ausland verkauft wird und dort in die See geschmissen wird. Das ist auch nicht meine Aufgabe mir darüber einen Kopf zu machen, denn ich kann es nur an diese Clearingstelle zurückgeben. Das ist so geregelt und ich muss mich daran halten. Was ich nicht Muss ist die Schnauze zu halten wenn ich so einen Mist sehe. Umweltschutz? Unterstützung der Nahversorgung? Nachhaltiges Denken? Nein, es geht um Bequemlichkeit, Geiz ist Geil und nach mir die Sintflut. Wir bieten Ihnen eine Auswahl an unzähligen Produkten in Mehrwerggebinden, Mehrwegflaschen oder „Zweiweg“ Pet Flaschen an, die von den Herstellern zur Herstellung von neuer Flaschen wieder verwertet werden. Wir verzichten bewusst in unserem Sortiment auf Einweg Sprudel in den 6er Packen obwohl der Marktanteil bei rund 50% liegt = wir verzichten der Umwelt zu liebe auf Mehrgeschäft was einem Betrieb in unserer Größe nicht leicht fällt. Aber wir machen das aus Überzeugung. Weil wir davon überzeugt sind das es eben NICHT GUT für die Umwelt ist. Wenn ich Betriebswirtschaftlich an den Punkt komme das ich Plastikmüll verkaufen muss um zu überleben, dann schließe ich meinen Betrieb. Denn ich habe kein Problem damit meinen Kindern zu sagen das ich gescheitert bin, ich habe aber ein Problem damit meinen Kindern zu sagen dass ich nichts gegen die Umweltverschmutzung getan habe. Wir fordern alle Kunden auf diesen Wahnsinn zu beenden!!! Es liegt in Ihren Händen und Sie haben die Wahl: Stärken Sie den Fachhandel Kaufen Sie Mehrweg anstatt Einweg Helfen Sie mit die Umwelt zu verbessern Reduzieren Sie unnötigen Plastikmüll Sichern Sie die Nahversorgung und somit auch die Nachhaltigkeit Kaufen Sie Umweltbewusst, kaufen Sie lokal und stärken Sie denjenigen den Rücken der Tag für Tag aufsteht um seine Familie zu ernähren. Oder stärken Sie den Aktionären den Rücken, den Gesellschaftern, den CEO´S, all denen die dann genug Kohle haben um abzuhauen wenn uns das Klima um die Ohren fliegt Ihr Hans-Peter Kastner, Geschäftsführer PS: Ich möchte Sie alle bitten zumindest nachzudenken und mir diese Offenheit nicht übel zu nehmen. Aber es wird Zeit das wir umsetzen was gefordert und von Nöten ist. Ansonsten können wir auch in die Politik gehen und Jahrelang nur reden!!!! Gerne darf dieser Brief auch geteilt werden – es geht hier nicht nur um Vaihingen oder Getränke Kastner. Es betrifft tausende von Läden und Millionen von Menschen. ----------- Ich möchte diesen in dem offenen Brief benannten Zwang zum Recycling über eine "Clearingstelle" von Ihnen erklärt und die Rechtsgrundlage dafür vorgelegt bekommen, ich erwarte eine Stellungnahme Ihrerseits, aus der die Sinnhaftigkeit und die Vorteile für die Umwelt deutlich werden.
Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränkeverpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung. Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse oder diätetische Getränke für Säuglinge und Kleinkinder enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Hersteller und Händler von bestimmten Einweggetränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld. Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und - verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden. Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden. Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Stand: 08.02.2023
Wie hoch ist das Pfand?Weitere Informationen zur Pfandpflicht Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben.Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit https://www.bmu.de/faqs/einwegverpackungen/ Deutsche Pfandsystem GmbH (DPG) https://dpg-pfandsystem.de Informationen zum „Dosenpfand“ Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen Landesamt für Umweltschutz Online einkaufen Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabe- möglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden. Wussten Sie schon? Auch im Ausland abgefüllte Getränke in Einweggetränkeverpackungen unterliegen der Pfand-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflicht, wenn sie in Deutschland in Verkehr gebracht werden. Herausgeber: Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Reideburger Straße 47 06116 Halle (Saale) Telefon 0345 5704-0 poststelle@lau.mlu.sachsen-anhalt.de https://www.lau.sachsen-anhalt.de Fotos, Grafiken: LAU/R. Tietze, DPG Stand: Februar 2021 Warum die Pfandpflicht?Wer erhebt das Pfand?Einweg oder Mehrweg? Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränke- verpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung.Hersteller und Händler von bestimmten Einweg- getränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld.Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Worauf wird Pfand erhoben? Wer nimmt Verpackungen zurück? Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: • Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) • Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) • Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und -verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden. Hinweispflichten im Handel Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweg- getränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Kennzeichnung der Verpackung Kein Pfand? Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Getränke- verpackungen, die Milch, Saft, Sekt, Wein oder Spirituosen enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Pfandpflichtige Einweggetränke- verpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten.
Zielsetzung und Anlass des Vorhabens: Derzeit stellt die Kontamination der Kunststoffabfälle mit Geruchsstoffen ein großes Problem dar, vor allem, wenn die Kunststoffabfällen rezykliert und zur Herstellung neuer Produkte eingesetzt werden, da die Geruchswahrnehmung eines Produktes die Kaufentscheidung der Kunden stark beeinflusst. Im Sinne nachhaltigen Wirtschaftens gilt es also, den Geruch von post-consumer Kunststoffabfällen und Rezyklaten weitgehend zu minimieren, um diese wiedereinzusetzen und einer wertvollen Kreislaufwirtschaft zuzuführen. Momentan werden aber lediglich solche Kunststoffmaterialien recycelt, die eine hohe Reinheit und einen geringeren Verschmutzungsgrad aufweisen, wie z.B. PET-Flaschen, die über ein Pfandsystem getrennt erfasst werden und in einem aufwändigen Recyclingprozess zu einem hochwertigen PET-Recyclat verarbeitet werden. In der deutschen Verpackungsindustrie haben allerdings Folien mit 38,5% das größte Anwendungsgebiet. Um also langfristig höhere Recyclingquoten zu erreichen, ist es notwendig die großen Mengen an Folienabfällen aus post-consumer Abfällen zu recyclen. Das übergeordnete Ziel des Forschungsvorhabens bestand daher in der die Prüfung der Möglichkeit, geruchsaktive Substanzen oder die Verunreinigung, die zu Geruchsveränderungen in post consumer Folien führen, schon während der Kunststoffwäsche zu eliminieren, um eine Geruchsreduktion im Endprodukt Rezyklat zu erzielen. Das Schließen dieses Rohstoffkreislaufs durch einen innovativen Waschprozess soll das Recycling von post-consumer Folienabfällen effizienter, nachhaltiger und energiesparender gestalten. Industrielle Waschprozesse außerhalb der Recyclingbranche nutzen in letzter Zeit neben chemischen auch biologische Zusätze. Hier hat sich insbesondere ein biologischer Ansatz etabliert, bei dem das Waschwasser mit Bakterienimpflösungen (sogenannte 'PIP' - fortschrittliche probiotische Produkte) versehen wird. Die eingesetzten PIP Produkte gelten als sicher, FDA und EU Ecolabel zertifiziert und damit umweltfreundlich. Die einzusetzenden Bakterienlösungen enthalten neben natürlichen Spuren- und Nährstoffen ausschließlich Mikroorganismen der Risikogruppe 110, die nicht unter das Gentechnikrecht fallen. Es handelt sich dabei um keinen gefährlichen Stoff und ist nach ((EG)1272/2008) nicht kennzeichnungspflichtig. Die PIP Kultur verstoffwechselt organischen Schmutz aktiv und verhindert eine Umwandlung in riechende flüchtige Verbindungen bzw. kann auch, je nach Art des Mikroorganismus und Geruchssubstanz, geruchsbildende Mikroorgansimen verdrängen. Durch die Anreicherung der PIPs werden im Zuge dessen geruchsbildende Mikroorganismen weitgehend zurückgedrängt. Diese Methodik wird bereits erfolgreich eingesetzt in der Klinikhygiene, in Haushalt, Tiermast und Aquakultur, aber auch besonders in der industriellen Prozesswasseranwendung, beispielsweise in Kühltürmen und Klimaanlagen. Ein Einsatz in Recycling-Waschkreisläufen wurde bislang nicht untersucht. Der Lösungsansatz bestand darin, post-consumer Abfälle mit bakterienbeimpftem Wasser während der Kunststoffaufbereitung zu behandeln. Die gereinigten Kunststoffe wurden dazu olfaktorisch durch ein Testpanel bewertet und dem Stand der Technik gegenübergestellt. Die Antragsteller gehen davon aus, dass durch den Einsatz der Bakterien innerhalb der Kunststoffwäsche nur geringe Produktionsmehrkosten im Vergleich zu den bisherigen Prozessen verursacht werden. Die üblichen Waschtemperaturen können vermutlich mit dem Bakterieneinsatz reduziert werden. Des Weiteren werden keine hohen Investitionskosten erwartet, da sich das technische Prinzip der Waschanlagen nicht verändert wird.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 31 |
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| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
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| Daten und Messstellen | 1 |
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| License | Count |
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