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s/pfba/PFOA/gi

Fließgewässermessstelle Grögling Brücke, Altmühl

Die Messstelle Grögling Brücke (Messstellen-Nr: 4173) befindet sich im Gewässer Altmühl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands in tieferen Grundwasserstockwerken.

Austausch von PFAS-haltigen Feuerlöschschäumen

Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich: Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

PFAS-haltige Feuerlöschschäume: Leitfaden soll Orientierung geben

<p>Die Verwendung einiger Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) in Feuerlöschschäumen ist Gegenstand mehrerer chemikalienrechtlicher Regelungen. Langfristig ist demnach eine Umstellung auf fluorfreie Schaummittel eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Maßnahme, die jedoch auch Fragen aufwirft. Der Leitfaden des Umweltbundesamtes soll hier Orientierung bieten.</p><p>Da die Verwendung von ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PFAS#alphabar">PFAS</a>⁠ (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich:</p><p>Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben.&nbsp;</p><p>Den Leitfaden zum Nachlesen gibt es <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/austausch-von-pfas-haltigen-feuerloeschschaeumen">hier</a>.</p>

„Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Wildschweinleber stark belastet

Aufgrund der allgemeinen Umweltbelastung sind Lebern von Wildschweinen hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rheinland-Pfalz. Das zeigen Untersuchungen im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Wegen der gesundheitlichen Risiken rät das Landesuntersuchungsamt (LUA) vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Vermarkten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind untersagt. Das Fleisch von Wildschweinen hingegen ist hinsichtlich PFAS gesundheitlich unbedenklich. Insgesamt wurden in einem externen Labor 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erlegten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass alle Wildschweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehalte für die Verbindungen PFOA (Perfluoroctansäure), PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), PFNA (Perfluornonansäure) und PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wildschweinleber bei 50 µg/kg. Die PFAS-Gehalte der Wildschweinfleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Regel deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wurde von keiner Probe überschritten, sodass Wildschweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin gesundheitlich unbedenklich ist. PFAS sind Chemikalien, die in vielen industriellen Prozessen zum Einsatz kommen und in zahlreichen Verbraucherprodukten verarbeitet sind. Sie sind nur schwer abbaubar und reichern sich sowohl im Wasser und im Boden als auch im menschlichen Körper an. Das hat ihnen den Namen „Ewigkeitschemikalien“ eingebracht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die gesundheitlichen Risiken durch PFAS in Lebensmitteln bewertet und eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge abgeleitet. Diese beruht auf epidemiologischen Studien, in denen bei Kindern Zusammenhänge zwischen den PFAS-Gehalten im Blut und einer verminderten Konzentration an Impfantikörpern im Blutserum beobachtet wurden. Hintergrund Die genannten Höchstgehalte sind in der „Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ festgelegt worden und damit europaweit gültig. Danach sind Wildschweinlebern, die den Höchstgehalt gemäß Verordnung (EU) 2023/915 Anhang I Nr. 4.2.1.5 überschreiten, nicht verkehrsfähig. Wenn Wildbret außerhalb des häuslichen Bereichs an Dritte unentgeltlich abgegeben oder verkauft wird, spricht man von „Inverkehrbringen“. Nach Art. 17 Abs. 1 der „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts“ (Lebensmittelbasisverordnung) tragen die Lebensmittelunternehmer dafür Sorge, dass die Lebensmittel, die sie in den Verkehr bringen, die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Um auszuschließen, dass die aufgrund der allgemeinen Umweltkontamination generell zu hoch belasteten Lebern von Verbraucherinnen und Verbraucher verzehrt werden, dürfen Wildschweinlebern nicht mehr verkauft oder verarbeitet werden (z.B. in Wildleberwurst oder Wildleberpate), also nicht mehr in den Verkehr gebracht werden (siehe auch Artikel 7 Lebensmittelbasisverordnung, Vorsorgeprinzip). Weiterhin sollte aus gesundheitlichen Gründen auch im Privathaushalt der Jägerinnen und Jäger auf den Verzehr von Wildschweinleber verzichtet werden.

Fließgewässermessstelle SH Klingenberg km 116,2 oh K-berg-Röllfeld, Main

Die Messstelle SH Klingenberg km 116,2 oh K-berg-Röllfeld (Messstellen-Nr: 22138) befindet sich im Gewässer Main in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

Fließgewässermessstelle Michelau, Brücke, Main

Die Messstelle Michelau, Brücke (Messstellen-Nr: 15197) befindet sich im Gewässer Main in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.

Freisetzungspotential, Mobilität und Umwandlungsprozesse von Spurenelementen, PFAS und weiteren organischen Schadstoffen in Spülfeldern

Veranlassung Baggergut das aufgrund erhöhter Nährstoffkonzentrationen für eine Umlagerung in der Ostsee nicht geeignet ist, wird häufig auf Spülfeldern im Küstenbereich abgelagert, um anschließend verwertet zu werden. Gelegentlich kann das Überschreiten von Grenzwerten des Arsens (As) im Eluat dazu führen, dass das Ausleiten des Überstandwassers seitens der zuständigen Landesbehörden nicht genehmigt wird, wodurch das Abtrocknen des Sediments, und somit der wichtigste Prozess der As-Retention, verlangsamt wird. Die Aussagekraft der Eluattests zur Abschätzung der Metall(oid)-Freisetzung aus den Spülfeldsedimenten ist sehr begrenzt, da die an Organik reichen, anaeroben Sedimente der Ostsee nach dem Aufbringen auf ein Spülfeld zeitlichen Änderungen von z.B. Temperatur- und Redoxbedingungen unterliegen. Darüber hinaus ist damit zur rechnen, dass diese Situation klimawandelbedingt durch ein häufigeres Auftreten von Trockenheitsereignissen weiter erschwert wird, da es zu einer Verstärkung vertikaler pH- und Redox-Gradienten und einer beschleunigten Mobilisierung von Cadmium, Nickel oder Zink unter oxischen Bedingungen als Folgewirkung der Sulfid-Oxidation kommt. Es besteht ein hoher Bedarf die Möglichkeiten der Verwertung von Spülfeldsedimenten zu verbessern und die Kapazitäten der Spülfelder für zukünftig anfallendes Baggergut zu erhalten. Kenntnisse über die Zusammenhänge der Metall(oid)mobilität mit zeitlich dynamischen Sedimenteigenschaften können hierzu einen wichtigen Beitrag liefern. Darüber hinaus soll in diesem Projekt untersucht werden inwieweit Unterschiede je nach Alter und Herkunft der Spülfeldsedimente bei der Transformation von PFAS-Vorläufersubstanzen hin zu Perfluorcarbonsäuren bestehen. Dies ist für Spülfeldsedimente der Ostsee bisher nicht bekannt. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass relevante Grenzwerte nicht überschritten werden, da auch andere ubiquitäre Schadstoffe gewöhnlich in unterdurchschnittlichen Mengen auftreten. Vor dem Hintergrund ihrer guten Wasserlöslichkeit sind vertiefte Kenntnisse zur Bildung der Perfluorcarbonsäuren allerdings von hoher Bedeutung. Eine Optimierung der Verwertungsmöglichkeiten des Baggerguts der Ostsee-Spülfelder liefert auch für Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) der Binnenbereiche eine wichtige theoretische Arbeitsgrundlage. Dies betrifft einerseits die Handhabung des Baggerguts aus WSA-Talsperren, in denen ebenfalls schadstoffarmes, nährstoffreiches und stark organikhaltiges Baggergut anfällt, und welches somit im Beräumungsfall einer Problematik ähnlich den Ostsee-Spülfeldsedimenten unterliegt. Andererseits befinden sich im norddeutschen Raum zahlreiche WSA-Spülfelder deren Betrieb innerhalb der letzten Dekade eingestellt oder stark zurückgefahren wurde. Hier könnten die Projektergebnisse als Orientierung dienen, wenn eine Reaktivierung dieser Spülfelder gewünscht wird. Ziele - Erfassung des Einflusses verschiedener Bearbeitungstechniken auf die Mobilität anorganischer und organischer Schadstoffe in aufgespültem Baggergut - Erarbeitung detaillierter Kenntnisse zur Mobilität verschiedener Arsenspezies und weiterer Metall(oid)e, zu den dabei relevanten mikrobiologischen Prozessen sowie zu Möglichkeiten der Reduzierung der Arsenfreisetzung - Untersuchung des Freisetzungsverhaltens perfluorierter Verbindungen (PFAS) im Kontext des Reifungsprozesses von Baggergut sowie in Abhängigkeit des fluvialen Sedimenttransports - Ableitung und Anwendung geeigneter Remediationstechniken zur Behandlung von anoxischem Überstandwasser.

Chemikalien in der Umwelt

<p>Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft.</p><p>Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz <a href="https://echa.europa.eu/de/regulations/reach/understanding-reach">REACH-Verordnung</a> genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten.&nbsp;</p><p>Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PBT#alphabar">PBT</a>⁠), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat:</p><p>Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien</p><p>Das Umweltbundesamt (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klima#alphabar">Klima</a>⁠ werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt.</p><p>Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠-Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials.</p><p>Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen</p><p>Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich.&nbsp;</p><p>Chemikalien in der Europäischen Union </p><p>Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling &amp; Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/r?tag=REACH#alphabar">REACH</a>⁠ registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/c?tag=CLP#alphabar">CLP</a>⁠-VO einzustufen sind).</p><p>Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).</p>

Oberflächengewässer Oberflächengewässer

Die Zustandsbestimmung 2021 der Oberflächenwasserkörper (OWK) basiert auf den Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung vom 20. Juni 2016 (OGewV). Diese Vorgaben wurden durch Abstimmungen zwischen den Bundesländern in der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und den Flussgebietsgemeinschaften (FGG) Weser und Elbe konkretisiert. Die EU unterscheidet bei den oberirdischen Gewässern zwischen natürlichen Wasserkörpern, erheblich veränderten Wasserkörpern und künstlichen Wasserkörpern . Welche Wasserkörper erheblich verändert oder künstlich sind, wird nach einer europaweit abgestimmten Methodik ermittelt. Als erheblich verändert kann ein Oberflächenwasserkörper dann eingestuft werden, wenn sich Verbesserungen an ihm signifikant negativ auf die Nutzung auswirken. Wichtige spezifische Nutzungen in Wasserkörpern, in deren Folge eine Ausweisung als erheblich verändertes oder künstliches Gewässer erfolgte, sind in Sachsen-Anhalt die Landbewässerung und Landentwässerung, der Hochwasserschutz, der Bergbau und die Schifffahrt. Die Verteilung von natürlichen, künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörpern sind im nebenstehenden Diagramm veranschaulicht. Für die natürlichen Oberflächenwasserkörper sind der ökologische und der chemische Zustand zu bestimmen. Für die künstlichen und erheblich veränderten Wasserkörper sind das ökologische Potenzial und der chemische Zustand zu ermitteln. Bei der Ermittlung des ökologischen Zustandes/ Potenzials stehen biologische Komponenten im Mittelpunkt. Dazu gehören u.a. am Gewässergrund lebende wirbellose Kleinlebewesen, Fische, Wasserpflanzen sowie Algen. Die allgemeinen physikalisch-chemischen Parameter, wie Sauerstoff-, Nährstoff- oder Salzgehalte gehen unterstützend in die Bewertung der biologischen Komponenten ein. Das gleiche gilt für die Bewertung der hydromorphologischen Komponenten, die den Wasserhaushalt, die Durchgängigkeit und die Struktur der Gewässer umfassen. Aber auch bestimmte Schadstoffe sind bei der Bewertung des ökologischen Zustandes heranzuziehen. Die Bewertung des chemischen Zustandes erfolgte nach Anlage 7 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Lediglich 3 Prozent der 334 Oberflächengewässerkörper Sachsen-Anhalts befinden sich zurzeit in einem guten ökologischen Zustand oder haben ein gutes ökologisches Potenzial. Defizite bestehen hier vor allem hinsichtlich des Lebensraums und der Artenvielfalt von Tieren und Pflanzen in den Gewässern (biologische Komponenten). Vielfach sind Verlauf und Struktur der Gewässer verändert oder die Durchgängigkeit unterbrochen worden. Auch beim Gehalt an Sauerstoff, Nährstoffen und Salz und bei spezifischen Schadstoffen sind noch Defizite zu verzeichnen. Eine Ursache dafür ist die intensive landwirtschaftliche Nutzung sowie die damit verbundene Belastung aus diffusen Quellen. Hinsichtlich des chemischen Zustandes weist kein Wasserkörper einen guten Zustand auf. Hauptgrund dafür ist die bundesweit flächendeckende Überschreitung der sehr niedrigen Umweltqualitätsnormen für Quecksilber und für bromierte Diphenylether (BDE) in Biota sowie für weitere ubiquitär verbreitete Stoffe im Wasser (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, Tributylzinn, Perfluoroktansäure). Ohne Berücksichtigung von Quecksilber und BDE weisen 52 Prozent der Wasserkörper Sachsen-Anhalts einen guten chemischen Zustand auf. Die Defizite des chemischen Zustandes sind neben der ubiquitären Belastung vor allem auf historisch bedingte Altlasten und Altbergbau zurückzuführen. Zurück zu Bestandsaufnahme und Zustandsbestimmung

Entfernung halogenierter Schadstoffe aus Ab- und Prozesswasser durch heterogen katalysierten elektrochemischen Abbau

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