Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine komplexe Gruppe von künstlich hergestellten Chemikalien mit einzigartigen wasser- und ölabweisenden Eigenschaften. Sie werden seit Jahrzehnten für die Herstellung zahlreicher Verbraucherprodukte verwendet, z. B. für antihaftbeschichtete Kochgeschirre, atmungsaktive Textilien oder Lebensmittelverpackungen. Die Aufnahme über Lebensmittel und Trinkwasser ist der Hauptexpositionsweg des Menschen. Aufgrund der beobachteten Assoziationen zwischen der Konzentration von PFAS im Blut und den Blutfettwerten (besonders LDL-Cholesterin) wird vermutet, dass PFAS eine Rolle für das Risiko von Herz-Kreislauf- Erkrankungen spielen könnten. Auch der Zusammenhang mit dem Risiko von Typ 2 Diabetes wird diskutiert. Der Bekanntheitsgrad von PFAS in der Öffentlichkeit und ihre Untersuchung in wissenschaftlichen Studien hat erst in den letzten Jahren zugenommen. Aus diesem Grund gibt es bis heute nur sehr wenige Studien, die den Zusammenhang zwischen PFAS und der Inzidenz von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Typ 2 Diabetes untersucht haben. Daher hat diese Studie zum Ziel, die Zusammenhänge zwischen den Baseline-Konzentrationen von PFOS/PFOA und anderen perfluorierten Verbindungen im Blut und dem Risiko für Entstehung eines Herzinfarkts, Schlaganfalls und / oder einer Herzinsuffizienz und Typ 2 Diabetes während der Nachbeobachtung in einer Fall-Kohortenstudie der European Prospective Investigation into Cancer and Nutrition (EPIC)-Potsdam Studie zu untersuchen. Zudem sollen Assoziationen im Querschnitt zwischen Konzentrationen von PFOS, PFOA und anderen perfluorierten Verbindungen im Blut und Biomarkern des Lipidmetablismus (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride), des Glucosemetabolismus (Glucose und HbA1c), des Leberstoffwechsels (GGT, GPT), der Harnsäure und des hsCRP in der repräsentativen Subkohorte untersucht werden. Zudem sollen auch die Zusammenhänge zwischen PFAS und bestimmten Lebensmitteln oder Lebensmittelgruppen (z.B. Fleisch, Fisch) zu untersuchen werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit der 2016 verabschiedeten Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV), wurde die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABI.L 226 vom 24. August 2013, Seite 1) in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht u.a. die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe vor und enthält Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste. Hiermit beantrage ich nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: • Anzahl der seit dem 01.01.2022 untersuchten Biota aus Oberflächengewässer je Kreis-/kreisfreier Stadt. • Ergebnisse der vorgenommenen Analysen seit dem 01.01.2022 in Bezug auf ihren Gehalt an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), als derzeit einziger prioritär gefährlicher Stoff aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 in Bezug auf ihren PFAS-Gehalt in Regionen, wo eine besondere PFAS-Belastung, etwa durch Emissionen aus Produktionsstätten, zu erwarten wäre. • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 auf ihren PFAS-Gehalt in sogenannten „Hotspots“, die durch frühere Ereignisse in besonderem Maße von einer PFAS-Kontamination betroffen sind. • Sollte die Auswertung von Analysedaten für die Jahre 2022 und 2023 noch nicht abgeschlossen sein, beantragen wir ersatzweise Informationen zu den erfragten Daten für die vergangenen fünf Jahre, also seit dem 01.01.2019. Ich bitte um Übermittlung dieser Daten in Tabellenform in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder vergleichbares Datenformat). Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich darum, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie für die Bereitstellung dieser Umweltinformationen Kosten geltend machen, bitte ich zuvor um Mitteilung unter Angabe der Kosten und der entsprechenden Rechtsgrundlage. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bedanke mich für Ihre Unterstützung. +++++
Aufgrund der allgemeinen Umweltbelastung sind Lebern von Wildschweinen hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rheinland-Pfalz. Das zeigen Untersuchungen im Auftrag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Wegen der gesundheitlichen Risiken rät das Landesuntersuchungsamt (LUA) vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Vermarkten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind untersagt. Das Fleisch von Wildschweinen hingegen ist hinsichtlich PFAS gesundheitlich unbedenklich. Insgesamt wurden in einem externen Labor 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erlegten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass alle Wildschweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehalte für die Verbindungen PFOA (Perfluoroctansäure), PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), PFNA (Perfluornonansäure) und PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wildschweinleber bei 50 µg/kg. Die PFAS-Gehalte der Wildschweinfleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Regel deutlich unterhalb der zulässigen Höchstgehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wurde von keiner Probe überschritten, sodass Wildschweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin gesundheitlich unbedenklich ist. PFAS sind Chemikalien, die in vielen industriellen Prozessen zum Einsatz kommen und in zahlreichen Verbraucherprodukten verarbeitet sind. Sie sind nur schwer abbaubar und reichern sich sowohl im Wasser und im Boden als auch im menschlichen Körper an. Das hat ihnen den Namen „Ewigkeitschemikalien“ eingebracht. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat die gesundheitlichen Risiken durch PFAS in Lebensmitteln bewertet und eine tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge abgeleitet. Diese beruht auf epidemiologischen Studien, in denen bei Kindern Zusammenhänge zwischen den PFAS-Gehalten im Blut und einer verminderten Konzentration an Impfantikörpern im Blutserum beobachtet wurden. Hintergrund Die genannten Höchstgehalte sind in der „Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln“ festgelegt worden und damit europaweit gültig. Danach sind Wildschweinlebern, die den Höchstgehalt gemäß Verordnung (EU) 2023/915 Anhang I Nr. 4.2.1.5 überschreiten, nicht verkehrsfähig. Wenn Wildbret außerhalb des häuslichen Bereichs an Dritte unentgeltlich abgegeben oder verkauft wird, spricht man von „Inverkehrbringen“. Nach Art. 17 Abs. 1 der „Verordnung (EG) Nr. 178/2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts“ (Lebensmittelbasisverordnung) tragen die Lebensmittelunternehmer dafür Sorge, dass die Lebensmittel, die sie in den Verkehr bringen, die Anforderungen des Lebensmittelrechts erfüllen. Um auszuschließen, dass die aufgrund der allgemeinen Umweltkontamination generell zu hoch belasteten Lebern von Verbraucherinnen und Verbraucher verzehrt werden, dürfen Wildschweinlebern nicht mehr verkauft oder verarbeitet werden (z.B. in Wildleberwurst oder Wildleberpate), also nicht mehr in den Verkehr gebracht werden (siehe auch Artikel 7 Lebensmittelbasisverordnung, Vorsorgeprinzip). Weiterhin sollte aus gesundheitlichen Gründen auch im Privathaushalt der Jägerinnen und Jäger auf den Verzehr von Wildschweinleber verzichtet werden.
Da die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Feuerlöschschäumen zunehmend reguliert wird, rückt die Umstellung auf fluorfreie Schaummittel in den Fokus. Der Umstellungsprozess bringt allerdings für Besitzende und Anwendende von Feuerlöschschäumen viele Fragen mit sich: Der Leitfaden des Umweltbundesamtes hat sich dieser Fragen angenommen. So werden aktuelle und zukünftige Regelungen zu PFAS in Feuerlöschschäumen zusammengefasst und ein Überblick über mögliche Analysemethoden, Reinigungs- und Entsorgungsverfahren gegeben. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Die Messstelle Grögling Brücke (Messstellen-Nr: 4173) befindet sich im Gewässer Altmühl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands in tieferen Grundwasserstockwerken.
Die Messstelle SH Klingenberg km 116,2 oh K-berg-Röllfeld (Messstellen-Nr: 22138) befindet sich im Gewässer Main in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Die Messstelle Michelau, Brücke (Messstellen-Nr: 15197) befindet sich im Gewässer Main in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Von schnell wachsenden Salmonellen bis zu lange nachweisbaren „Ewigkeitschemikalien“: Die Bilanz des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur amtlichen Lebensmittelüberwachung im Jahr 2024 ist gekennzeichnet von Routine-Untersuchungen und neuen Herausforderungen. „Mit unseren Untersuchungen schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz aktiv vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben“, sagte LUA-Präsident Dr. Markus Böhl zur Vorstellung der Bilanz. „Gemeinsam mit den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren im ganzen Land leistet das LUA einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Verbraucherschutz ist ein hohes Gut, alle Beteiligten in der Lebensmittelüberwachung arbeiten daran mit, dass wir darauf vertrauen können, dass das, was wir essen und trinken sicher ist. Die Überwachung von Lebensmitteln dient uns allen und unserer Gesundheit und ist ein wichtiger Beitrag zum vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz“, so Ernährungsministerin Katrin Eder. Um die Sicherheit der in Rheinland-Pfalz angebotenen Lebensmittel zu überwachen, hat das LUA im vergangenen Jahr 19.403 Stichproben aus den unterschiedlichsten Warengruppen untersucht. „Die Beanstandungsquote lag mit 10,2 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre“, berichtet Dr. Markus Böhl. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Als tatsächlich gesundheitsschädlich musste das LUA nur wenige Einzelproben beurteilen. Das zeigt, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifiziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, den hohen Standard der Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern. 2024 wurden insgesamt 13 gesundheitsschädliche Proben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. „Diese Quote ist mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben seit Jahren konstant niedrig“, hält LUA-Präsident Dr. Böhl fest. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es auch zu öffentlichen Rückrufen kam. So wiesen die Sachverständigen des LUA 2024 in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Sesampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Sogenannte shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohverzehr gefunden, eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um ein Vielfaches. Größere Mengen an Histamin können insbesondere bei sensiblen Personen zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Durch Fehler während der Produktion können auch gesundheitsschädliche Fremdkörper in Lebensmittel gelangen. 2024 musste das LUA vier derartige Beurteilungen aussprechen. So wurden in geriebenem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremdkörper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkantiger Fremdkörper gefunden. Entnommen werden die Proben grundsätzlich von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Sie überwachen Herstellerbetriebe, Einzelhandel und Gastronomie und ziehen dort Proben, die sie ans LUA zur Untersuchung und Beurteilung schicken. Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen landesweit insgesamt 32.065 Kontrollbesuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Ewigkeitschemikalien PFAS: Belastung unter Höchstgehalt Besonders im öffentlich Fokus standen in der jüngeren Vergangenheit per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS. Dahinter verbergen sich künstlich hergestellte Industriechemikalien, die sich kaum abbauen, weshalb sie auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. PFAS finden aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften Einsatz in Alltagsprodukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in industriellen Prozessen. Die Kehrseite ihrer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmitteln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor allem über Lebensmittel. Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmittel tierischer Herkunft belastet. Das Problem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufgenommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit 1. Januar 2023 gelten deshalb EU-weit Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben auf diese Entwicklung reagiert und in unseren Laboren eine Methode zum Nachweis von PFAS in Lebensmitteln etabliert.“ 2024 hat das LUA 72 Lebensmittelproben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hühnereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Forellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für die Substanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze – die Gehalte waren also so gering, dass sie selbst mit hochsensiblen Analysenmethoden quantitativ nicht bestimmt werden konnten. In 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestimmungsgrenze ermittelt; diese lagen aber unter dem gesetzlichen Höchstgehalt. Die vollständige Bilanz mit weiteren Hintergründen finden Sie hier auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes .
Sehr geehrte Damen und Herren, Mit der 2016 verabschiedeten Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV), wurde die Richtlinie 2013/39/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik (ABI.L 226 vom 24. August 2013, Seite 1) in deutsches Recht umgesetzt. Sie sieht u.a. die Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste prioritärer Stoffe und bestimmter anderer Schadstoffe vor und enthält Vorschriften zur Überwachung von Stoffen der europäischen Beobachtungsliste. Hiermit beantrage ich nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, den Zugang zu folgenden Umweltinformationen: • Anzahl der seit dem 01.01.2022 untersuchten Biota aus Oberflächengewässer je Kreis-/kreisfreier Stadt. • Ergebnisse der vorgenommenen Analysen seit dem 01.01.2022 in Bezug auf ihren Gehalt an Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), als derzeit einziger prioritär gefährlicher Stoff aus der Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS). • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 in Bezug auf ihren PFAS-Gehalt in Regionen, wo eine besondere PFAS-Belastung, etwa durch Emissionen aus Produktionsstätten, zu erwarten wäre. • Ergebnisse vorgenommener Analysen von Biota in Oberflächengewässer seit 01.01.2022 auf ihren PFAS-Gehalt in sogenannten „Hotspots“, die durch frühere Ereignisse in besonderem Maße von einer PFAS-Kontamination betroffen sind. • Sollte die Auswertung von Analysedaten für die Jahre 2022 und 2023 noch nicht abgeschlossen sein, beantragen wir ersatzweise Informationen zu den erfragten Daten für die vergangenen fünf Jahre, also seit dem 01.01.2019. Ich bitte um Übermittlung dieser Daten in Tabellenform in einem maschinenlesbaren Format (Excel oder vergleichbares Datenformat). Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich darum, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie für die Bereitstellung dieser Umweltinformationen Kosten geltend machen, bitte ich zuvor um Mitteilung unter Angabe der Kosten und der entsprechenden Rechtsgrundlage. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bedanke mich für Ihre Unterstützung.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 625 |
| Kommune | 31 |
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| Wirtschaft | 6 |
| Wissenschaft | 5 |
| Zivilgesellschaft | 12 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 47 |
| Daten und Messstellen | 4295 |
| Ereignis | 1 |
| Förderprogramm | 35 |
| Gesetzestext | 26 |
| Taxon | 15 |
| Text | 63 |
| WRRL-Maßnahme | 17 |
| unbekannt | 75 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 3132 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4486 |
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| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 733 |
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