Die Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12 vom 18. Mai 1965 (HmbGVBl. S. 94) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Bramfeld 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon sind die schraffiert dargestellten Bereiche der Flurstücke 2855, 2852 und 2859 der Gemarkung Bramfeld. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Die Verordnung über den Bebauungsplan Eißendorf 10 vom 19. Oktober 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 204) wird wie folgt geändert: In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Parkanlage" auf den Flurstücken 1045, 1046 und 2304 sowie auf Teilen des Flurstücks 1047 der Gemarkung Eißendorf (Bezirk Harburg, Ortsteil 710) in die Festsetzung "Spielplatz" geändert.
In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 176) werden folgende Vorschriften angefügt: "4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße mit Ausnahme des Flurstücks 4009 sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. 5. Kerngebiete, in denen die Verordnung zum Schutze des Milieubereichs Sachsentor vom 13. Juni 1978 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 202) gilt, werden als "Erhaltungsbereich" nach § 172 des Baugesetzbuchs festgelegt. In diesem Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beantragte bauliche Anlage beeinträchtigt wird."
Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 23 für den Geltungsbereich zwischen Bramfelder Straße, Habichtstraße, Dieselstraße und Bahn (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 426) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bramfelder Straße - Habichtstraße - Dieselstraße - über das Flurstück 2334, Nord- und Westgrenze des Flurstücks 6564 der Gemarkung Barmbek - Bahnanlagen.
Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: Neustadt, Ortsteil: 107, Planbezirk: Hohe Bleichen
Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 30 für den Geltungsbereich Wilhelmsburger Reichsstraße - Grenze der Gemarkung Wilhelmsburg - über die Flurstücke 6515 (Georgswerder Bogen), 6514 und 6528 (Bundesautobahn), Ostgrenze des Flurstücks 621 - über die Flurstücke 621, 623, 627, 626, 625, 1306 (Niedergeorgswerder Deich), 616, 615, 614, 610 (Kleingartenweg), 610 (Niedernkamp), 593, 599, 6oo und 610 (Niedernkamp), Südgrenze des Flurstücks 610 (Niedernkamp), Ostgrenze des Flurstücks 601 (Hövelwetternweg), über die Flurstücke 601, 951, 930, 580 bis 577, 4657 und 4656, Westgrenzen der Flurstücke 4656 und 5779 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 713) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Über die Flurstücke 5092, 1015 und 4900, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 4900, über die Flurstücke 4900 und 5092 der Gemarkung Harburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 702).
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Grenzen des Flurstücks 4013 der Gemarkung Lokstedt.
Feldblöcke in Schleswig-Holstein für den Stichtag 01.01.2025.
Papenreye, über das Flurstück 8162, Nordgrenze des Flurstücks 8946, über das Flurstück 8162, Ostgrenze des Flurstücks 8162, Ost-, Süd-, West- und Nordgrenzen des Flurstücks 8946, über das Flurstück 8483 der Gemarkung Niendorf
Origin | Count |
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Land | 2793 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 10 |
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License | Count |
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