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Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 36-HafenCity 4 Hamburg

Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 36/HafenCity 4 für das Gebiet am Kaiserhöft, dem westlichen Teil der Landzunge zwischen Sandtor- und Grasbrookhafen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 103) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Kaiserkai - über die Flurstücke 1977 (alt: 1900), 1772 (Grasbrookhafen), 1619 (Schiffbauer Hafen), 1740 und 1713 (Sandtorhafen) der Gemarkung Altstadt-Süd.

Bebauungsplan Hohenfelde 1 1. Änderung Hamburg

Das Gebiet der Planänderung wird wie folgt begrenzt: Buchtstraße - Mundsburger Damm - Armgartstraße - Kuhmühle - Graumannsweg der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416)

Bebauungsplan Sasel 4 Hamburg

Der Bebauungsplan Sasel 4 für den Geltungsbereich Gilcherweg-Kunaustraße-Redder-Auf der Heide (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 518) wird festgestellt.

Nichtlandwirtschaftlich förderfähige Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Nichtlandwirtschaftlich förderfähige Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Bei NAEA-Flächen handelt es sich um Flächen, für die gemäß § 11, Abs. 1 Nr. 3 GAPDZV ein Anspruch auf Einkommensgrundstützung besteht, jedoch infolge von Maßnahmen zur Erhaltung der Biodiversität, dem Anbau von Paludi-Kulturen oder Verringerung der Treibhausgasemissionen landwirtschaftlich nicht mehr genutzt werden.

INSPIRE SH Bodenbedeckungsvektor InVeKoS

Der Datensatz beinhaltet aus dem InVeKoS Verfahren abgeleitete Datensätze Schleswig-Holsteins für das INSPIRE Thema Annex II Bodenbedeckungsvektor (Land Cover Vektor). Die Daten werden vom Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Schleswig-Holstein bereitgestellt und für die Anforderungen der INSPIRE-Richtlinie durch die GDI- SH aufbereitet.

Bebauungsplan Bramfeld 7 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 7 vom 21. Oktober 1963 (HmbGVBl. S. 191), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 7" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 5 angefügt: "5. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Ausgenommen hiervon ist der schraffiert dargestellte Bereich des Flurstücks 2177 der Gemarkung Bramfeld. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 4 bleibt insoweit unberührt."

Bebauungsplan Ottensen 55 Hamburg

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Ottensen 55 für den Geltungsbereich zwischen Ottenser Friedhof und Fischers Allee (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: West- und Nordgrenze des Flurstücks 4818 (alt 1197) - Fischers Allee - Südgrenze des Flurstücks 4821 (alt 1197) der Gemarkung Ottensen.

Bebauungsplan Hausbruch 12 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12 vom 12. September 1967 (HmbGVBl. S. 276) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 3.2 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. 3.3 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. 3.4 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Teilbebauungsplan TB 993 Hamburg

Bezirk: Harburg, Stadtteil: Sinstorf, Ortsteil: 708 Planbezirk: Winsener Straße von Hegtum bis Sinstorfer Kirchweg

Teilbebauungsplan TB 823 Hamburg

Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Eidelstedt, Ortsteil: 320, Planbezirk: Umgehungsstraße Schnelsen (neue B 4) von Flurstücks-Nr. 999 am Deeoenbrook bis zur Gemarkungsgrenze Schnelsen

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