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Bebauungsplan Allermöhe 28 Hamburg

Der Bebauungsplan Allermöhe 28 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 25 an der Anschlussstelle Allermöhe (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 610) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Allermöher Deich - über das Flurstück 3075 - über das Flurstück 6925 - über das Flurstück 3073 - Nordostgrenze des Flurstücks 3073 - über das Flurstück 4580 (Allermöher Pumpwerksgraben) - über das Flurstück 3073 - Südwestgrenze des Flurstücks 3073 - Südost-, Südwest- und Südostgrenzen des Flurstücks 6925 der Gemarkung Allermöhe.

Bebauungsplan Billstedt 103 Hamburg

Der Bebauungsplan Billstedt 103 für den Geltungsbereich zwischen der Bundesautobahn A 24, Haferblöcken, Fuchsbergweg und dem Jenfelder Bach in Billstedt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Haferblöcken - Südgrenze des Flurstücks 2059, über das Flurstück 2059, Westgrenzen der Flurstücke 2059, 1616, 1615 und 1207, über das Flurstück 1207, Nordgrenze des Flurstücks 1207 der Gemarkung Öjendorf.

Bebauungsplan Langenhorn 42 1. Änderung Hamburg

§1 Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 42 vom 2. März 1970 (HmbGVBl. S. 95), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 502), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 42" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. In dem Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Bebauungsplan Moorfleet 11-Tatenberg 4-Ochsenwerder 10 Hamburg

Der Bebauungsplan Moorfleet 11/Tatenberg 4/Ochsenwerder 10 für den in der Anlage durch eine schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich östlich der Elbe (Bezirk Bergedorf, Ortsteile 608, 612 und 613) wird festgestellt. Das Gebiet erfasst drei Teilflächen; diese werden wie folgt begrenzt: 1. Billwerder Bucht/Moorfleeter Kanal (Westgrenzen der Flurstücke 1766 und 602, West- und Nordostgrenze des Flurstücks 1788, Südgrenze des Flurstücks 1788, Ostgrenze des Flurstücks 1766 der Gemarkung Moorfleet), 2. Schleusenanlage der Dove-Elbe/Tatenberger Weg (Nordgrenze des Flurstücks 1829, über die Flurstücke 1821 und 1861, Nordgrenze des Flurstücks 1373, über das Flurstück 1821 der Gemarkung Moorfleet-Ostgrenzen der Flurstücke 823 und 647, über das Flurstück 824, Südgrenze des Flurstücks 647, über das Flurstück 647 der Gemarkung Tatenberg-über das Flurstück 1829 der Gemarkung Moorfleet), und 3. Hafen Oortkaten (Flurstück 71 der Gemarkung Overhaken).

Teilbebauungsplan TB 810 Hamburg

Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Stellingen, Ortsteil: 321, Planbezirk: Umgehungsstraße Eidelstedt, Flurstück 691 - 701, Kieler Straße Nr. 423 - 497

Bebauungsplan Horn 17 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 17 für das Plangebiet Bundesautobahn - Rennbahnstraße - Tribünenweg - Rhiemsweg - Sievekingsallee (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.

Landwirtschaftliche Flächen INVEKOS Schleswig-Holstein

Landwirtschaftliche Flächen in Schleswig-Holstein zum Stichtag 31.12.2024. Das System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS) nach Artikel 66 der Verordnung (EG) 2021/2116 ist Bestandteil des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS). Das Flächenreferenzsystem für Schleswig-Holstein basiert nach § 5 GAPInVeKoSV auf dem Feldblock.

Bebauungsplan Eilbek 4-Wandsbek 20 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20 vom 29. März 1968 (HmbGVBl. S. 62), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 500), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eilbek 4/Wandsbek 20" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.§ 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "3. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Lagerplätze sind unzulässig. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."

Bebauungsplan Horn 42 Hamburg

Der Bebauungsplan Horn 42 für den Geltungsbereich zwischen den Straßen Am Gojenboom und O'Swaldstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 129) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Am Gojenboom - Südgrenzen der Flurstücke 1550, 1532, 1551, 1532, 244, 1546 und 1543, über das Flurstück 1543 der Gemarkung Horn-Geest.

Bebauungsplan Stellingen 59 Hamburg

Der Bebauungsplan Stellingen 59 für den Bereich westlich Kieler Straße zwischen Kronsaalsweg und Bundesautobahn (BAB) A 7 (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Südwestgrenze des Flurstücks 2472, Nordwestgrenzen der Flurstücke 2472 und 4548 der Gemarkung Stellingen - Kronsaalsweg - Kieler Straße - über das Flurstück 3404, Südgrenzen der Flurstücke 3402 und 3406 der Gemarkung Stellingen - Wittenmoor.

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