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s/pls/PS/gi

Teilbebauungsplan TB 143 Hamburg

Bezirk: Hamburg-Mitte, Stadtteil: St.Georg, Ortsteil: 113, Planbezirk: Barcastraße - An der Alster

Teilbebauungsplan TB 85 Hamburg

Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Rotherbaum, Ortsteil: 311, Planbezirk: Straße An der Verbindungsbahn zwischen der Bundesstraße und der Straße Durchschnitt

Teilbebauungsplan TB 993 Hamburg

Bezirk: Harburg, Stadtteil: Sinstorf, Ortsteil: 708 Planbezirk: Winsener Straße von Hegtum bis Sinstorfer Kirchweg

Bebauungsplan Bergedorf 98 Hamburg

Der Bebauungsplan Bergdorf 98 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs westlich des Weidenbaumswegs wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Weidenbaumsweg - Südwestgrenze des Flurstücks 1160 - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7123 - Südwestgrenzen der Flurstücke 7025 und 7023 - Südost- und Westgrenze des Flurstücks 421 - West- und Nordgrenze des Flurstücks 7123 - Nordgrenze des Flurstücks 436 - Nordgrenze des Flurstücks 2035.

Bebauungsplan Ohlsdorf 12 Hamburg

Der Bebauungsplan Ohlsdorf 12 für den Geltungsbereich zwischen Kleine Horst/Schluchtweg, nördlich Friedhofzaun, westlich des Wohngebietes Tornberg und der Frank'-schen Siedlung (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 430) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Nordwest- und Westgrenze des Flurstücks 232 (Kleine Horst), über das Flurstück 683 (Stübeheide), Nordgrenze des Flurstücks 683 der Gemarkung Klein Borstel - Schluchtweg -Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 829 der Gemarkung Klein Borstel - Stübeheide - Ostgrenze des Flurstücks 830, über das Flurstück 227 (Bahnanlage), Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 703, über das Flurstück 703, Westgrenze des Flurstücks 703, Südwestgrenze des Flurstücks 232 (Kleine Horst) der Gemarkung Klein Borstel.

Bebauungsplan Billstedt 103 1. Änderung Hamburg

§ 2 Nummer 3 der Verordnung über den Bebauungsplan Billstedt 103 vom 18. September 2007 (HmbGVBl. S. 299) erhält folgende Fassung: 3. Für die Beheizung und die Wasserversorgung gilt: 3.1 Neu zu errichtende Gebäude sind für Beheizung und Warmwasserversorgung an ein Wärmenetz anzuschließen und über dieses zu versorgen. Die Wärme muss überwiegend aus erneuerbaren Energien, Abwärme oder Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt werden. 3.2 Vom Anschluss- und Benutzungszwang nach Nummer 3.1 wird ausnahmsweise abgesehen, wenn der berechnete Jahres-Heizwärmebedarf der Gebäude nach der Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBl. I S. 1519), geändert am 29. April 2009 (BGBl. I S. 954), den Wert von 15 kWh (m2a) Nutzfläche nicht übersteigt. 3.3 Vom Anschluss- und Benutzungsgebot nach Nummer 3.1 kann auf Antrag befreit werden, soweit die Erfüllung der Anforderungen im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unbilligen Härte führen würde. Die Befreiung kann zeitlich befristet werden."

Bebauungsplan Bergedorf 35 2. Änderung Hamburg

§ 2 Nummer 4 des Gesetzes über den Bebauungsplan Bergedorf 35 vom 2. Oktober 1975 (HmbGVBl. S. 176), zuletzt geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 503), erhält folgende Fassung: "4. In den Kerngebieten nördlich der Bergedorfer Straße sowie in den Kern- und Mischgebieten südlich der Bergedorfer Straße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, Wettbüros, Bordelle, bordellartige Betriebe sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig."

Durchführungsplan D 451 Hamburg

Bezirk: Harburg, Stadtteil: Harburg, Ortsteil: 702, Planbezirk: Schloßmühlendamm, Küchgarten, Großer Schippsee, Kleiner Schippsee

Bebauungsplan Rahlstedt 108 Hamburg

Der Bebauungsplan Rahlstedt 108 für den Geltungsbereich nördlich Sieker Landstraße und westlich der Straße Höltigbaum (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Sieker Landstraße - über das Flurstück 1390, Südgrenzen der Flurstücke 54 und 978, Westgrenze des Flurstücks 978 der Gemarkung Neurahlstedt - Pahlblöckensredder - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 46 der Gemarkung Neurahlstedt - Westgrenze des Flurstücks 3784 - Südgrenze des Flurstücks 2122 (Boltwischen), über das Flurstück 2122, West- und Nordgrenze des Flurstücks 2122, über das Flurstück 2122, Nordwestgrenzen der Flurstücke 4027 und 3762, Ostgrenzen der Flurstücke 3762, 3633 (Neurahlstedter Graben), 3878 und 3633 (Neurahlstedter Graben) der Gemarkung Oldenfelde -Ostgrenzen der Flurstücke 1224, 1169 und 1178, über das Flurstück 1178, Ostgrenzen der Flurstücke 1178 und 1171, Südgrenzen der Flurstücke 1171 und 1178, Ostgrenzen der Flurstücke 54 und 1390, Südgrenze des Flurstücks 1390, über das Flurstück 1390, Ostgrenzen der Flurstücke 1390 und 1389 der Gemarkung Neurahlstedt.

Bebauungsplan Eidelstedt 53 1. Änderung Hamburg

In § 2 des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 53 vom 22. Oktober 1985 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 288) wird folgende Nummer 25 angefügt: "25. Für das in der Anlage mit ¿A" bezeichnete Mischgebiet an der Kieler Straße sowie für die mit ¿B" bezeichneten Kerngebiete an der Pinneberger Chaussee/Kieler Straße sowie an der Lohkampstraße und an der Elbgaustraße sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Verkaufsräume und Verkaufsflächen, Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Verkauf von Artikeln, auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig. Für die in der Anlage mit ¿C" bezeichneten Gewerbegebiete an der Kieler Straße und an der Elbgaustraße werden Ausnahmen für die in Satz 1 genannten Einrichtungen ausgeschlossen."

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