Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Der Bebauungsplan Billstedt 100 für das Gebiet südlich der Glinder Straße, westlich Rodeweg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131), wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Glinder Straße - Ostgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1036 (Rodeweg), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 997, über das Flurstück 1657 (alt: 612), Westgrenze des Flurstücks 2236 (alt: 574) der Gemarkung Öjendorf.
Der Bebauungsplan St. Georg 40 für das Gebiet zwischen der Straße An der Alster und der Barcastraße nördlich der Lohmühlenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lohmühlenstraße - An der Alster - Nordgrenze des Flurstücks 978 der Gemarkung St. Georg Nord - Barcastraße - Lange Reihe.
Der Bebauungsplan Bergedorf 77 für den Geltungsbereich östlich Curslacker Neuer Deich/südlich Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 5203, über die Flurstücke 5206 und 3091, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3090, Ostgrenze des Flurstücks 5199, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5013, Südgrenze des Flurstücks 5012 der Gemarkung Bergedorf - Curslacker Neuer Deich.
Der Bebauungsplan St. Georg 18 für den Geltungsbereich St. Georgs Kirchhof - Alstertwiete - An der Alster-Außenalster - An der Alster - Nordostgrenze des Flurstücks 155 der Gemarkung St. Georg-Nord - Koppel (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 114) wird festgestellt.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12 vom 12. September 1967 (HmbGVBl. S. 276) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 12" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für den in der Anlage schraffiert dargestellten Bereich gilt: 3.1 Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern, unzulässig. 3.2 Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig. 3.3 Ausnahmen für Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, Wettbüros sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, werden ausgeschlossen. 3.4 Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)."
Der Bebauungsplan Moorfleet 13 für den Geltungsbereich südlich der Bundesautobahn A 1, nördlich der Straße Moorfleeter Hauptdeich zwischen der Bezirksgrenze und der Straße Moorfleeter Deich (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 612) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Moorfleeter Hauptdeich - Bezirksgrenze - Bundesautobahn A1- Moorfleeter Deich - Tatenberger Weg - Kneidenweg - Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Moorfleet.
Der Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 18 für den Geltungsbereich zwischen Alster, Schleusenredder und beidseitig Alsterblick (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Ostgrenzen der Flurstücke 450, 449, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 448, über das Flurstück 261 (Alsterblick), Südgrenze des Flurstücks 554, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 558, Südwestgrenze des Flurstücks 40, Alster, Nordgrenzen der Flurstücke 624 (Alster), 40, 549, 550, 261 (Alsterblick) und 450 der Gemarkung Wohldorf.
Der Bebauungsplan Volksdorf 37 für den Geltungsbereich zwischen der Farmsener Landstraße und der U-Bahn Haltestelle Meiendorfer Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Farmsener Landstraße - Meiendorfer Weg - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7 (Meiendorfer Weg, Bahn-hofsvorplatz), Südostgrenze des Flurstücks 781 (Walddörferbahn), über die Flurstücke 781 und 6023, Südwestgrenzen der Flurstücke 5358 und 5357 der Gemarkung Volksdorf.
Der Bebauungsplan Othmarschen 2 für den Geltungsbereich West- und Nordgrenzen des Flurstücks 323 sowie Westgrenze des Flurstücks 296 der Gemarkung Klein Flottbek-Holztwiete - Nordgrenzen der Flurstücke 246 und 245 sowie Nord- und Ostgrenzen des Flurstücks 244 der Gemar kung Klein Flottbek - Albertiweg - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 261 sowie Nordgrenze des Flurstücks 262 der Gemarkung Othmarschen - Kreetkamp - Parkstraße- Elbchaussee - Ostgrenze des Flurstücks 311 der Gemarkung Klein Flottbek - Unterelbe (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 413 |
| Kommune | 34 |
| Land | 2848 |
| Wissenschaft | 17 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 5 |
| Daten und Messstellen | 14 |
| Ereignis | 3 |
| Förderprogramm | 270 |
| Gesetzestext | 6 |
| Text | 39 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 2867 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 60 |
| offen | 3089 |
| unbekannt | 54 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3120 |
| Englisch | 110 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 29 |
| Bild | 5 |
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| Dokument | 2812 |
| Keine | 208 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 2702 |
| Webseite | 2936 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 253 |
| Lebewesen und Lebensräume | 567 |
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