Der Bebauungsplan Wilhelmsburg 65 für den Geltungsbereich Reiherstieg-Hauptdeich - über die Flurstücke 6250, 6719, 6718, 6719, 6717, 1074, 1075, 5840, 1409, 1078 (Reiherstieger Wettern) und 1420 der Gemarkung Wilhelmsburg - Industriestraße - Ostgrenzen der Flurstücke 1429 und 1434 der Gemarkung Wilhelmsburg - Alte Schleuse - über das Flurstück 1418, Westgrenze des Flurstücks 1078, über die Flurstücke 1410, 1409, 1407, 6088, 1400 und 1401, Südgrenze des Flurstücks 5843 der Gemarkung Wilhelmsburg (Bezirk Harburg, Ortsteil 712) wird festgestellt.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 Vom 25. April 1977 Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft beschlossene Gesetz: Artikel 1 Das Gesetz über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 4 / Poppenbüttel 8 vom 10. Dezember 1973 (Hamburgisches Gesetz und Verordnungsblatt Seite 529) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung der Bauweise Gartenhofhäuser GHM gestrichen. 2.In § 2 Nummer 1 wird folgender Satz angefügt: "Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.14 3.In § 2 Nummer 8 werden die Wörter ¿der Gartenhofhausgebiete" ersetzt durch die Wörter "der eingeschossigen reinen Wohngebiete ohne Festsetzung einer Bauweise".
Der Bebauungsplan Horn 43 für Flächen westlich der Stoltenstraße (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Stoltenstraße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1519, Westgrenze des Flurstücks 420, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1641, Nordgrenze des Flurstücks 1642 der Gemarkung Horn Geest.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166), zuletzt geändert am 4. November 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 494, 495, 504), wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Zweiten Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Langenhorn 51" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2. In § 2 werden folgende Nummern 5 bis 10 angefügt: "5. Die mit "D" bezeichnete Fläche wird als Gewerbegebiet festgesetzt. 6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig, soweit sie nicht mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und sonstigen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, elektronischen Bauteilen, Gartengeräten und sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466,479). 7. Auf der mit "D" bezeichneten Fläche können Läden ausnahmsweise zugelassen werden. 8. Auf den mit "A" und "B" bezeichneten Flächen sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. 9. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird die Zahl der Vollgeschosse als Höchstmaß mit III festgesetzt. 10. Für die Erschließung der mit "D" bezeichneten Fläche sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden gemäß § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt."
Bezirk: Harburg, Stadtteil: Marmstorf, Ortsteil: 709 Planbezirk: Handweg
Der Bebauungsplan Volksdorf 37 für den Geltungsbereich zwischen der Farmsener Landstraße und der U-Bahn Haltestelle Meiendorfer Weg (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 525) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Farmsener Landstraße - Meiendorfer Weg - Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 7 (Meiendorfer Weg, Bahn-hofsvorplatz), Südostgrenze des Flurstücks 781 (Walddörferbahn), über die Flurstücke 781 und 6023, Südwestgrenzen der Flurstücke 5358 und 5357 der Gemarkung Volksdorf.
Der Bebauungsplan Schnelsen 82 für den Geltungsbereich südlich Schlehenweg, zwischen Bundesautobahn A 7 und westlicher Wohnbebauung am Klabautermannweg, einschließlich der Straßen Wunderbrunnen und östlicher Abschnitt Büttskamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 5971, Ostgrenze des Flurstücks 8111, über das Flurstück 8111, Südgrenze des Flurstücks 8111, Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 601 (Wunderbrunnen), Ost- und Südgrenze des Flurstücks 602 (Büttskamp) über das Flurstück 602, Westgrenze des Flurstücks 601, West- und Nordgrenze des Flurstücks 6179 der Gemarkung Schnelsen.
Der Bebauungsplan St. Georg 39 für den Geltungsbereich zwischen Lohmühlenstraße - Krankenhaus St. Georg - Bezirksgrenze (Straße Sechslingspforte) - Lübeckertordamm (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 113) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Lübeckertordamm - Südwestgrenzen der Flurstücke 663 (Lübeckertordamm), 972 (Lohmühlenstraße) und 1762, über das Flurstück 1762 der Gemarkung St. Georg-Nord - Bezirksgrenze.
Der Bebauungsplan Bergedorf 101 für den Geltungsbereich zwischen dem Gojenbergsweg und der Justus-Brinckmann- Straße östlich des ehemaligen Krankenhauses Bergedorf (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Im Norden durch den Gojenbergsweg, im Westen, Süden und Osten durch die Justus-Brinckmann-Straße.
Der Bebauungsplan Bergedorf 95 für das Gebiet des ehemaligen Allgemeinen Krankenhauses zwischen dem Gojenbergsweg und der Justus-Brinckmann-Straße (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Gojenbergsweg - Justus-Brinckmann-Straße (über die Flurstücke 2515 und 221) - Westgrenzen der Flurstücke 7267 und 7264 der Gemarkung Bergedorf.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 36 |
| Kommune | 2778 |
| Land | 2784 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 7 |
| unbekannt | 2784 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 2791 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2791 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 2774 |
| Keine | 7 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
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| Weitere | 2791 |