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Der Bebauungsplan Stellingen 19/Lokstedt 49 für das Gebiet von Hagenbecks Tierpark zwischen der Tierparkallee und den Bahnanlagen (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 321, 317) wird festgestellt. DerGeltungsbereich wird wie folgt begrenzt: Hagenbeckstraße - Koppelstraße - Westgrenzen der Flurstücke 4311 (alt: 2446), 4423 (alt: 4090), 1166 und 1164 der Gemarkung Stellingen - Hagenbeckallee - über das Flurstück 439 (Tierparkallee), Westgrenzen der Flurstücke 4489 (alt: 4008), 4007 und 2841, Nordgrenzen der Flurstücke 2841 und 4489 (alt: 4008), über das Flurstück 4270 (Gazellenkamp), Westgrenzen der Flurstücke 2881, 2880 und 426, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 2473, Ostgrenze des Flurstücks 426, über das Flurstück 423, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 429, über das Flurstück 428 der Gemarkung Stellingen - Deelwisch - Ostgrenzen der Flurstücke 208 (Deelwisch) und 4879 (alt: 1657 - Lokstedter Grenzstraße), Nord- und Ostgrenzen der Flurstücke 4539 (alt: 3886 und 3887) und 3467, Ostgrenzen der Flurstücke 3469, 3471 und 4877 (alt: 3891) der Gemarkung Lokstedt - Koppelstraße - Ostgrenzen der Flurstücke 4252 (alt: 3706), 4254 (alt: 3872), 4257 (alt: 3481) und 4247 (alt: 3744), Südgrenzen der Flurstücke 4247 (alt: 3744), 4249 und 4246 (alt: 4167) der Gemarkung Stellingen.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Das Gebiet der Planänderung wird wie folgt begrenzt: Buchtstraße - Mundsburger Damm - Armgartstraße - Kuhmühle - Graumannsweg der Gemarkung Hohenfelde (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416)
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54 vom 27. April 19S2 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 99) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefugte "Anlage zur Verordnung über den Bebauungsplan Hausbruch 30 / Neugraben-Fischbek 54': wird der Verordnung hinzugefügt. 2.§ 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 5 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des Flurstücks der Gemarkung Neugraben sowie der im Blatt 2 der zeichnerischen Darstellung des Bebauungsplans ausgewiesenen Wohnbauflächen sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 26. Juni 1989 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 117), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt." 2.2 Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 6.1 Auf den mit "A" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" aufgehoben. 6.2 Auf den mit "B" bezeichneten Flächen wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen" und die Festsetzung "Reihenhäuser" aufgehoben. 6.3 Auf der mit "C" bezeichneten Fläche wird die Festsetzung "Wohngebäude mit nicht mehr als zwei Woh- nungen" aufgehoben und die Zahl der zulässigen Vollgeschosse auf zwei erhöht."
Die Verordnung über den Bebauungsplan Hummelsbüttel 14 vom 16. Juni 1970 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 192) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung des niedergelegten Plans gilt die Festsetzung ¿Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Kirche) als Festsetzung "reines Wohngebiet", in der eine eingeschossige Bebauung in offener Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,2 und der Geschoßflächenzahl 0,3 zulässig ist; es sind nur Einzelhäuser zulässig, die nicht mehr als zwei Wohnungen haben dürfen. 2.Für das in Nummer 1 bezeichnete Gebiet gelten nachstehende Anforderungen: 1.Der Abstand der Baugrenzen beträgt zu den Straßenbegrenzungslinien 5 m, zu den übrigen Flurstücksgrenzen 3 m. 2.Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 45 Grad zulässig; Staffelgeschosse sind ausgeschlossen. 3.Die Firsthöhe darf 9 m über Gehweg nicht überschreiten. 4.Für die Erschließung sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Bramfeld 6 vom 3. März 1964 (HmbGVBl. S. 54), geändert am 4. November 1997 (HmbGVBl. S. 494, 495, 496), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Bramfeld 6" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 6 angefügt: "6. In den Gewerbegebieten sind Einzelhandelsbetriebe mit Ausnahme von Versandhandelsbetrieben unzulässig. Ausnahmsweise zulässig sind Einzelhandel in Verbindung mit Handwerksbetrieben und verarbeitendem Gewerbe sowie Betriebe, die mit Kraftfahrzeugen, Booten, Möbeln, Teppichen und gleichermaßen flächenbeanspruchenden Artikeln einschließlich Zubehör oder mit Baustoffen, Werkzeugen, Gartengeräten oder sonstigem Bau- und Gartenbedarf handeln, diese Artikel ausstellen oder lagern. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479). Nummer 5 bleibt insoweit unberührt."
Der Bebauungsplan Billstedt 103 für den Geltungsbereich zwischen der Bundesautobahn A 24, Haferblöcken, Fuchsbergweg und dem Jenfelder Bach in Billstedt (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 131) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Haferblöcken - Südgrenze des Flurstücks 2059, über das Flurstück 2059, Westgrenzen der Flurstücke 2059, 1616, 1615 und 1207, über das Flurstück 1207, Nordgrenze des Flurstücks 1207 der Gemarkung Öjendorf.
Der Bebauungsplan Winterhude 11/Barmbek-Nord 10 für den Geltungsbereich des ehemaligen Güterbahnhofs Barmbek, zwischen Bahn und Stadtpark, (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteile 409 und 428) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Saarlandstraße - Alte Wöhr - über das Flurstück 3306 (Bahnanlagen) der Gemarkung Barmbek - Hellbrookstraße.
Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 11 / Schnelsen 50 vom 5. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 66) wird wie folgt geändert: "In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung ,Baugrundstück für den Gemeinbedarf (Sehlde) für die Teilflächen der Flurstücke 553 und 554 (neues Flurstück 4324) der Gemarkung Eidelstedt in die Festsetzung allgemeines Wohngebiet geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine zweigeschossige offene Bauweise mit der Grundflächenzahl von 0,3 und der Geschoßflächenzahl von 0,6 festgesetzt. Die Neigung der Dachflächen darf 45 Grad nicht überschreiten. Die nördliche und östliche Baugrenze wird in einem Abstand von jeweils 10 m zur Nutzungsgrenze der Gemeinbedarfsfläche bestimmt. Die entlang der nördlichen Grundstücksgrenze vorhandenen Bäume und Sträucher sind zu erhalten."
Der Bebauungsplan Bergedorf 77 für den Geltungsbereich östlich Curslacker Neuer Deich/südlich Bahnanlagen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 603) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Neuer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 5203, über die Flurstücke 5206 und 3091, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 3090, Ostgrenze des Flurstücks 5199, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 5013, Südgrenze des Flurstücks 5012 der Gemarkung Bergedorf - Curslacker Neuer Deich.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 31 |
| Kommune | 2776 |
| Land | 2775 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 2 |
| unbekannt | 2775 |
| License | Count |
|---|---|
| Offen | 2777 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 2776 |
| Englisch | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2680 |
| Dokument | 2774 |
| Keine | 1 |
| Webdienst | 28 |
| Webseite | 2773 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 10 |
| Lebewesen und Lebensräume | 2775 |
| Luft | 45 |
| Mensch und Umwelt | 2088 |
| Wasser | 24 |
| Weitere | 2777 |