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s/pvy/PV/gi

Entwicklung eines zu 100 % auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Klebstoff-Kantenband-Systems, Teilvorhaben 3: Untersuchung der Prototypen und Upscaling der entsprechenden Produkte

In der industriellen Möbelfertigung ist es seit Jahrzehnten üblich die Schnittkanten von Werkstoffplatten zu beschichten. Im Bereich der Schmalflächenbeschichtung hat sich der Begriff des 'Kantenbandes' etabliert. Dabei handelt es sich um schmale Streifen aus Furnier, beharztem Papier, thermoplastischen Kunststoffen oder Aluminium. Das Verfahren zur Anbringung der Kantenbänder an verschiedene Holzwerkstoffsubstrate, wird und a. als ,,Bekantung' bezeichnet. Die meisten zur Bekantung eingesetzten Kantenbänder bestehen aus petrochemischen Kunststoffen wie Polyvinylchlorid PVC oder Acrylnitril-Butadien-Styrol ABS und werden demnach aus nicht erneuerbaren Rohstoffen hergestellt. Ein qualitativ hochwertiges Aussehen, als auch die Summe verschiedener Materialien, die während einer Bekantung aufeinandertreffen, stellen besondere Anforderungen an die Klebtechnik. Um diesen zu genügen, werden seit den 1960er Jahren Schmelzklebstoffe, sogenannte 'Hotmelts', für Bekantungen eingesetzt. Sowohl die marktüblichen Materialien der Kantenbänder, als auch die für die Bekantung eingesetzten Schmelzklebstoffe basieren überwiegend auf fossilen und nicht erneuerbaren Ressourcen. Das vorliegende Projekt sieht die Entwicklung eines möglichst zu 100 % auf nachwachsenden Rohstoffen basierenden Klebstoff-Kantenband-Systems vor. Dabei soll ein Schmelzkleber entwickelt werden, der im Gegensatz zu den auf dem Markt erhältlichen Schmelzklebstoffen keinerlei Inhaltsstoffe mit petrochemischem Charakter aufweist. Weiterhin wird die Entwicklung eines aus Biokunststoff bestehenden Kantenbandes ins Auge gefasst, das ebenso rein aus nachwachsenden Rohstoffen bestehen soll. Im Kontext der gesamten Möbelbauindustrie sollen die Entwicklungen im Projekt dazu beitragen Techniken und Werkstoffe zur Verfügung zu stellen, um in der Möbelindustrie eine nachhaltige Zukunft zu ermöglichen. TV 3 (Klebchemie Becker): Untersuchung der Prototypen und Upscaling der entsprechenden Produkte: In enger Kooperation mit den (Text abgebrochen)

Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung

Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.

Stoffgewinnung durch Flachmembranfiltration, TP3: Entwicklung eines Mikrofiltrationsmoduls unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen bei der Reinigung von Bergbauwässern

Energie - Photovoltaikanlagen mit Leistung ab 300 kWp

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Photovoltaik Freiflächenanlagen Photovoltaik Stromanlagen, in denen mittels Solarmodulzellen ein Teil der Sonneneinstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird. Die Datei enthält nur größere Anlagen, kleinere Anlagen in privater Hand sind hier nicht enthalten. Die Daten stammen aus dem Marktstammdatenregister (MaStR). Stand: 06.09.2022

Energie - Energie

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die digitalen Geodaten aus dem Bereich Erneuerbare Energien des Saarlandes dar.

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Katrin Eder: „Der Trend beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zeigt nach oben“

Ausbau von Photovoltaik und Windenergie erneut bei über einem Gigawatt – Positiver Trend auch bei Dauer von Genehmigungsverfahren „In Rheinland-Pfalz sind wir mit einem erneuten Netto-Zubau von über einem Gigawatt beim Ausbau der Erneuerbaren Energien auf einem guten Weg und haben unser Gesamtjahresziel zum zweiten Mal in Folge übertroffen“, sagte Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder bei der Bilanzvorstellung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität. Zum Jahresende 2024 waren in Rheinland-Pfalz 1.783 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 4.151 Megawatt (MW) in Betrieb. Im Solarbereich war der Netto-Zubau – ähnlich wie im Vorjahr – mit 907,4 MW erneut fast doppelt so hoch wie das ausgegebene Ziel von 500 MW. 2024 wurden in Rheinland-Pfalz 42 Windenergieanlagen mit einer kumulierten Leistung von 205,8 MW neu in Betrieb genommen. Die neu installierte Bruttoleistung lag damit 2024 um 48 Prozent höher als noch im Jahr 2023. Auch der Nettozubau steigerte sich auf rund 154 MW Leistung im Jahr 2024 und lag damit etwa 20 Prozent über dem Wert von 2023. Rheinland-Pfalz will bis spätestens 2040 klimaneutral sein. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Erneuerbare Energien im Land massiv ausgebaut werden. „Die globale Durchschnittstemperatur lag 2024 zum ersten Mal über der 1,5-Grad-Marke. Die Vorboten einer langfristigen Klimaerwärmung haben wir im vergangenen Jahr mit einer Zunahme an Extremwetterereignissen in Rheinland-Pfalz und weltweit einmal mehr beobachten können“, ergänzte Katrin Eder. „Auch bei den Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen nehmen wir weiter Tempo auf. Im Jahr 2024 wurden in Rheinland-Pfalz erstmals deutlich mehr als 500 Megawatt an Windenergieleistung neu genehmigt und damit so viel wie noch nie zuvor in einem Jahr“, so Katrin Eder. Bei der Genehmigungsdauer für Windenergieanlagen zeichnet sich laut Fachagentur Windenergie derzeit eine Reduzierung um durchschnittlich zehn Monate von 32,3 Monaten auf 22,3 Monate ab. Auch bei der Bruttostromerzeugung aus Erneuerbaren Energien ist Rheinland-Pfalz auf dem Vormarsch. Das zeigen Zahlen, die das Statistische Landesamt jetzt für das Jahr 2023 veröffentlicht hat. So stieg die Bruttostromerzeugung in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 um 5,8 Prozent auf insgesamt 20,717 Terawattstunden (TWh) an. Der Anteil an Erneuerbaren Energieträgern erreicht hierbei mit 65,6 Prozent einen neuen Rekordwert. Maßgeblich hierfür war die im Vergleich zum Vorjahr um 37 Prozent gestiegene Stromerzeugung aus Windenergie – die im Jahr 2023 mit 8,921 TWh einen absoluten Höchstwert erreichte. „Der Trend beim Ausbau der Windenergie in Rheinland-Pfalz zeigt nach oben und wir sind zuversichtlich, dass er dank unserer Maßnahmen auch in Zukunft weiter an Fahrt aufnehmen wird“, fasste Klimaschutz- und Energieministerin Katrin Eder die Entwicklungen zusammen.

Saarland PV Ext - Photovoltaik

Eignung einer Dachfläche für Photovoltaik, Datengrundlage aus dem Jahr 2008:Eignung einer Dachfläche für Photovoltaik, Datengrundlage aus dem Jahr 2008

Photovoltaikanlagen - Photovoltaikanlagen auf Agrarflächen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten derjenigen Flächen dar, die für eine Bebauung mit Photovoltaikanlagen in Frage kommen.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten derjenigen Flächen dar, die für eine Bebauung mit Photovoltaikanlagen in Frage kommen.

Photovoltaikanlagen - PV Gebietskulisse Agrar

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten derjenigen Flächen dar, die für eine Bebauung mit Photovoltaikanlagen in Frage kommen.:Gebietskulisse der Flächen, die für eine Bebauung mit Photovoltaikanlagen in Frage kommen.

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