Das Papier untersucht, wie im EU-ETS 1 künftig mit Kohlenstoff aus CCU umgegangen werden soll, das nur vorübergehend in Produkten gespeichert ist. Ziel ist es, doppelte Bepreisung zu vermeiden und zugleich Anreize für eine zirkuläre Kohlenstoffwirtschaft – besonders in der Kunststoffindustrie – zu schaffen. Es vergleicht zwei Ansätze: ein praktikablerer Downstream-Ansatz, bei dem Müll verbrennende Anlagen abgabepflichtig bleiben und Verwendungsnachweise für recycelten Kohlenstoff einsetzen können, sowie ein komplexerer Upstream-Ansatz mit höherem Carbon-Leakage-Risiko. Kurzfristig gilt der Downstream-Ansatz als systemkonformere Lösung. Veröffentlicht in Climate Change | 79/2025.
Welche Treibhausgasminderungen bis 2040 sieht das Umweltbundesamt als notwendig an? Und wie können diese erreicht werden? Aus Sicht des Umweltbundesamtes sollten bis 2040 die Treibhausgasemissionen um mindestens 90 Prozent gegenüber 1990 gemindert werden, um das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität laut dem Bundes-Klimaschutzgesetz im Jahr 2045 zu erreichen. Dieses Papier zeigt die dafür notwendigen Schritte und ebnet den nachhaltigen Weg in ein treibhausgasneutrales Wirtschaftssystem. Für die Bereiche Energie, Verkehr, Gebäude, Industrie, Landwirtschaft, Abfall- und Abwasserwirtschaft sowie LULUCF (Senken) und langfristige technische Negativemissionen werden sektorübergreifende und sektorspezifische Klimaschutzmaßnahmen und -instrumente erörtert, die schnellstmöglich zu implementieren sind, um diese Minderungsziele zu erreichen. Veröffentlicht in Position.
Urease and nitrification inhibitors are used in agriculture to reduce ammonia and nitrous oxide emissions and the leaching of nitrate. However, the risks of inhibitors for human health and the environment have not yet been sufficiently investigated. Also, the specific effectiveness of different urease and nitrification inhibitors has not yet been sufficiently clarified. These uncertainties have so far only been partially considered in legal regulations. This paper summarizes the current state of knowledge on the effects of the substances and examines the extent to which the legal regulations take the risks into account. Finally, recommendations are made as to how legal regulations should be changed so that the inhibitors contribute to achieving environmental and climate goals. Veröffentlicht in Texte | 77/2025.
The Global Ozone Monitoring Experiment-2 (GOME-2) instrument continues the long-term monitoring of atmospheric trace gas constituents started with GOME / ERS-2 and SCIAMACHY / Envisat. Currently, there are three GOME-2 instruments operating on board EUMETSAT's Meteorological Operational satellites MetOp-A, -B, and -C, launched in October 2006, September 2012, and November 2018, respectively. GOME-2 can measure a range of atmospheric trace constituents, with the emphasis on global ozone distributions. Furthermore, cloud properties and intensities of ultraviolet radiation are retrieved. These data are crucial for monitoring the atmospheric composition and the detection of pollutants. DLR generates operational GOME-2 / MetOp level 2 products in the framework of EUMETSAT's Satellite Application Facility on Atmospheric Chemistry Monitoring (AC-SAF). GOME-2 near-real-time products are available already two hours after sensing. The operational HCHO total column products are generated using the algorithm GDP (GOME Data Processor) version 4.x integrated into the UPAS (Universal Processor for UV / VIS Atmospheric Spectrometers) processor for generating level 2 trace gas and cloud products. For more details please refer to relevant peer-review papers listed on the GOME and GOME-2 documentation pages: https://atmos.eoc.dlr.de/app/docs/
Kommunen stehen zunehmend vor der Herausforderung, effektive Maßnahmen zur Klimaanpassung umzusetzen. Für die Finanzierung von naturbasierten Lösungen (NbS) fallen jedoch hohe Investitions- und Instandhaltungskosten an. Traditionelle Förderprogramme ermöglichen häufig nur Modellprojekte, nicht aber eine breite Anwendung. Das Papier beleuchtet alternative Finanzierungsquellen für die Umsetzung von NbS, die dafür spezifischen Anwendungsbereiche, beteiligte Akteure sowie Vorteile und Herausforderungen. Außerdem wird auf aktuelle politische Entwicklungen hingewiesen und es werden Empfehlungen für Bund und Länder zur Unterstützung der Kommunen bei der Nutzung dieser Ansätze formuliert. Veröffentlicht in Fact Sheet.
Das Bundesumweltministerium unterstützt die Papierfabrik Palm GmbH bei der Investition in eine neue umweltfreundliche Papiermaschine mit innovativer Trocknungstechnologie. Das Familienunternehmen ist im Bereich der Papier- und Verpackungserzeugung mit Produktionsstandorten in Deutschland und Europa aktiv. Am Stammsitz in Aalen investiert das Unternehmen in eine neue Papierfabrik zur Herstellung von Wellpappenrohpapier für Verpackungen. Erstmals in Europa kann so sehr leichtes Verpackungsmaterial aus Altpapier hergestellt werden. Bei gleicher Festigkeit wie herkömmliches Papier wird ein um 15 Prozent reduziertes Flächengewicht erreicht. Dies wird durch eine Kombination aus Heißlufttrocknung und schonendem Papiertransport ermöglicht. Sie sorgt für eine schnellere und gründlichere erste Trocknungsphase des Papiers, wodurch es ermöglicht wird, dass die Papierbahn stabiler durch die Papiermaschine läuft und weniger Abrisse erfährt. Ein ständiger Abriss der Papierbahnen während der Trocknung wird verhindert. Verpackungen können zukünftig mit Hilfe der innovativen Trocknungstechnologie ressourcenschonender und energieeffizienter hergestellt werden. Bei einer geplanten Jahresproduktion von 700.000 Tonnen Papier können so gut 9.800 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden. Kunststoff kann zukünftig vermehrt durch Papier als Verpackungsmaterial ersetzt werden. Das Vorhaben setzt einen neuen Standard für die umweltschonende Produktion von Verpackungsmaterial aus Altpapier. Bei erfolgreichem Projektverlauf ist von einer hohen Multiplikatorwirkung innerhalb der Branche auszugehen. Mit dem Umweltinnovationsprogramm wird die erstmalige, großtechnische Anwendung einer innovativen Technologie gefördert. Das Vorhaben muss über den Stand der Technik hinausgehen und sollte Demonstrationscharakter haben.
Evakuierung als Schutzmaßnahme in einem radiologischen Notfall In einem radiologischen Notfall kann es notwendig sein, Menschen zum Schutz ihrer Gesundheit aus dem unmittelbaren Umfeld des Geschehens in ein sicheres Gebiet zu evakuieren. Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können im Ernstfall eine Evakuierung anordnen und leiten. Wenn sich in einem radiologischen Notfall kontaminierte Luftmassen (radioaktive Wolke) über einer Region befinden, bleibt man dort besser in Gebäuden. Das ist sicherer, als bei einer Evakuierung ungeschützt im Auto oder im Freien zu sein. Bei schweren radiologischen Notfällen wie etwa einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk oder bei einer Nuklearwaffen-Explosion können große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Im unmittelbaren Umfeld des Geschehens kann die Strahlung so hoch werden, dass Menschen zum Schutz vor den radiologischen Folgen für ihre Gesundheit in ein sicheres Gebiet evakuiert werden müssen. Über sogenannte frühe Schutzmaßnahmen (früher Katastrophenschutzmaßnahmen genannt) wie Evakuierungen entscheiden die dafür zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer . Sie planen die Maßnahmen und führen diese durch. Ordnen sie eine Evakuierung an, sind die Anweisungen der Katastrophenschutzbehörde und der Polizei stets zu befolgen. Damit eine Evakuierung für alle Betroffenen ohne Verzögerung ablaufen kann, ist es wichtig, im Ernstfall Ruhe zu bewahren. Das BfS hat eine wichtige Rolle, damit die anderen Behörden im Ernstfall richtig entscheiden können: In einem radiologischen Lagebild fasst es die zentralen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen und bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt. Das BfS empfiehlt darin die aus radiologischer Sicht notwendigen Schutzmaßnahmen. Wann wird evakuiert – und wann nicht? Aus Prognosen der Strahlenbelastung vor Durchzug von radioaktiven Luftmassen (radioaktive Wolke) bzw. aus Messungen nach dem Durchzug der Wolke kann die Strahlenbelastung für die Bevölkerung berechnet werden. Sogenannte Notfall-Dosiswerte legen für das deutsche Staatsgebiet fest, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung aus radiologischer Sicht eine Evakuierung empfohlen wird. Unter Umständen ist es im radiologischen Notfall sicherer, im Haus zu bleiben: Während des Durchzugs einer radioaktiven Wolke ist es besser, sich in einem Gebäude aufzuhalten als bei einer Evakuierung ungeschützt im Auto oder im Freien zu sein. Auch im Fall einer Nuklearwaffen-Explosion ist der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion entstehen viele kurzlebige Radionuklide , die sehr schnell zerfallen. Durch den schnellen Zerfall nimmt die Strahlenbelastung innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab. Wo wird evakuiert – und wo nicht? Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer legen die Evakuierungsgebiete und Evakuierungsrouten fest. Wohin evakuiert wird, entscheiden ebenfalls die Katastrophenschutzbehörden vor Ort. Wie verhalte ich mich bei einer Evakuierung in einem radiologischen Notfall ? Bitte folgen Sie den Anweisungen der Katastrophenschutzbehörden. Evakuieren Sie sich erst, wenn Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden. Informationskanäle im Notfall Einzelne Personen sollten nicht ungeplant selbst aufbrechen. Die Gefahr , eine höhere Dosis zu erhalten, ist größer, wenn man zum Beispiel bei Durchzug der radioaktiven Wolke mit dem Auto im Stau steht. Autos bieten nur einen geringen Schutz vor Gammastrahlung . Außerdem ist die Gefahr groß, dass über die Lüftung radioaktive Partikel ins Autoinnere gelangen und dann über die Atemluft in den Körper aufgenommen werden. Wenn Sie aufgefordert werden, mit Ihrem Privat-Fahrzeug das Gebiet zu verlassen, folgen Sie bitte den bekannt gegebenen Evakuierungsrouten. Sie führen in der Regel zu den Notfallstationen, die von Rettungskräften zum Beispiel in Turnhallen oder Gemeindehallen eingerichtet werden. Der Verkehr auf den Evakuierungsrouten wird von der Polizei geregelt. Für Personen ohne Kraftfahrzeuge werden von der Katastrophenschutzbehörde Fahrgelegenheiten (Busse, Bahn) bereitgestellt. In den betroffenen Gemeinden werden dafür Sammelstellen eingerichtet. Angehörige und weitere Personen in Schulen, Kitas oder Krankenhäusern werden gemeinsam evakuiert. In Planungsgebieten im Umkreis von Kernkraftwerken werden Informationsbroschüren der zuständigen Katastrophenschutzbehörden verteilt. Darin finden Sie Details zu Sammelstellen. Was mache ich, wenn meine Kinder nicht zuhause sind? Wenn Ihre Kinder im Kindergarten oder in der Schule sind, werden Sie von dort – zusammen mit Lehrer*innen oder Betreuer*innen - mit Bussen evakuiert. Sie können Ihre Kinder in den Notfallstationen wiedertreffen. Sollten Ihre Kinder nicht in derselben Notfallstation sein, können sie über die Registrierung in den anderen Stationen gefunden werden. Holen Sie Ihre Kinder nur dann aus Kindergarten oder Schule ab, wenn Sie hierzu ausdrücklich durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen aufgefordert werden. Wenn Ihre Kinder sich außer Haus befinden, aber nicht im Kindergarten oder der Schule, holen Sie Ihre Kinder ab und verlassen Sie das gefährdete Gebiet gemeinsam. Was muss ich beachten? Im Fall einer Evakuierung sollte man Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Medikamente, wichtige Papiere und Hygieneartikel mitnehmen. Daneben sollte man die Zahl sonstiger Gegenstände möglichst geringhalten. Ein Ratgeber des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) gibt zahlreiche Tipps, wie man am besten vorsorgt. Beim Verlassen der Wohnung sollten Licht und elektrische Geräte bis auf den Kühlschrank nach Möglichkeit ausgeschaltet sein. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie die Lüftung aus. Stand: 26.11.2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 5302 |
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| Kommune | 3 |
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| Chemische Verbindung | 19 |
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| Gesetzestext | 9 |
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| Taxon | 11 |
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| Umweltprüfung | 11 |
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