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Fischwirtin / Fischwirt

Berufsbild Fischwirtin und Fischwirt ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). In NRW wir in der Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei ausgebildet. Arbeit finden Sie in der Fluss- und Seenfischerei oder in Teichwirtschaftsbetrieben und Aquakulturen. Ausbildung im LANUV In der praktischen Ausbildung werden Fertigkeiten und Kenntnisse über die natürlichen Voraussetzungen der Fischerei vermittelt. Dazu gehören Gewässerbewirtschaftung und Hegemaßnahmen, Fischhaltung und Fischzucht, Verarbeitung und Vermarktung der Betriebserzeugnisse, Kenntnisse über fischereilich genutzte Tiere, Wartung und Handhabung erforderlicher Geräte und Fahrzeuge sowie Bau und Pflege von Fischereieinrichtungen. In unserer Fischzuchtanlage werden neben den in der Fischzucht üblichen Salmonidenarten (Bachforelle, Regenbogenforelle, Saibling) atlantische Lachse, Edelkrebse und Muscheln für Artenschutzprojekte gezüchtet. Die schulische Ausbildung besteht aus zwei 14-tägigen und vier einwöchigen Veranstaltungen pro Jahr und findet in der Justus-von-Liebig-Berufsschule in Hannover statt. Die dreijährige Ausbildung kann aufgrund bestimmter schulischer Abschlüsse verkürzt werden. Ausbildungsort ist Kirchhundem-Albaum. Wir bieten außerdem eine intensive Vorbereitung auf die Abschlussprüfung, einige Fachübergreifende Seminare, wie zum Beispiel Umgangsformen im Beruf, Finanzkompetenz, Office-Schulung, die Teilnahme an Fachlehrgänge (Elektrofischerei, Fischkrankheiten, Bootsführerschein, Fischereibiologie) und Gesundheitsmanagement, zum Beispiel Vorträge, Sportkurse, LANUV-Bonusheft Sie sind perfekt für diesen Beruf, wenn Sie eine Vorliebe für körperlich anstrengende Arbeiten, überwiegend im Freien haben, Natur und Fischzucht interessiert, über eine gute Beobachtungsgabe und Flexibilität verfügen, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit besitzen, bereit sind, im Team zu arbeiten und ständig etwas zu lernen und technisches Interesse und Verständnis sowie handwerkliches Geschick mitbringen Ihre Schulfächer sind unter anderem Biologie (um Fische unterscheiden zu können, ihr Verhalten und ihre Umweltansprüche zu kennen und Gesundheitsgefährdungen zu identifizieren) Werken/Technik (zur Wartung und Bedienung der Maschinen, Betriebseinrichtungen und Fanggeräte) Chemie (zur Bekämpfung von Parasiten und Bestimmung der Wasserqualität) Wirtschafts- und Sozialwissenschaft (zum Verstehen der Berufswelt) Den nächsten Bewerbungstermin finden Sie hier: Stellenangebote

Allgemeine Themen der Tierhaltung

Tiere in sozialen Medien – Kein Like für Tierleid! Schnell kommt man bei der Nutzung sozialer Medien wie Tiktok, Instagram, Facebook und Co. mit Tierfotos oder Tiervideos in Kontakt, die als lustig oder niedlich empfunden und vielfach „geliked“ werden. In den sozialen Netzwerken gibt es mittlerweile eine regelrechte Flut von Tiervideos, welche Millionen von Clicks erhalten und aktiv verbreitet werden. Tiere als Hauptdarsteller von Accounts auf sozialen Medien verzeichnen als „Petfluencer“ oft Abonnentenzahlen, wie sie sonst nur von Prominenten erreicht werden. Auch eine Vielzahl verschiedener „Challenges“ unter speziellen Hashtags sind zu finden, welche schnell zu einem Schneeballeffekt führen. Die Nachahmer erstellen dann ihrerseits mit dem eigenen Haustier Videos zur Challenge und stellen diese ins Netz, immer in der Hoffnung auf viele „Likes“. Dass bei einigen dieser Challenges sogar Tiere zu Tode kommen können, ist den Nachahmern nicht klar. Teilweise werden Tiere auch bewusst in gefährliche Situationen gebracht, um dann eine vermeintliche „Rettung“ (fake-rescue) zu inszenieren, bei der die Kamera ununterbrochen läuft und das Elend der Tiere einfängt, um damit Geld zu verdienen. Problematisch ist auch der Trend, Selfies mit Wildtieren zu posten. Wildtiere, die in Urlaubsgegenden für Selfies „gemietet“ werden können, erleben Stress und leiden. Sie werden meist nicht artgerecht gehalten, teilweise gezielt für die Vermarktung an Touristen gefangen und um fügsamer und ungefährlicher zu werden ruhiggestellt, misshandelt oder bekommen Zähne und Krallen amputiert. Auch tatsächlich wildlebende Tiere sollten nicht für ein Foto bedrängt werden, dies kann fatale Folgen bis hin zum Tod der Tiere haben und auch für den Menschen sehr gefährlich werden. In Spanien kam beispielsweise 2017 ein Delfinbaby zu Tode, weil es von Badegästen festgehalten, aus dem Wasser gehoben und herumgereicht wurde um Fotos zu machen. Wo ist eine Darstellung noch harmlos, und wo fängt Tierleid an? Abgesehen von offensichtlicher Gewalt und Quälerei ist bei der Darstellung von Tieren in sozialen Medien leider oft nicht auf den ersten Blick zu erkennen, dass die von uns Menschen als erheiternd empfundene Situation eines solchen Videos oder das Thema der Challenge mit großem Stress und Leid für das Tier verbunden sein kann. Für Laien wirken diese „Challenges“, Fotos oder Videos harmlos, da sie keine offensichtlich tierschutzrelevanten Handlungen zeigen. Allerdings wird bei näherer Betrachtung oft deutlich, dass sich die dargestellten Tiere unwohl fühlen oder gar ängstlich sind und leiden. Was können Bürgerinnen und Bürger gegen Tierleid in den sozialen Medien unternehmen? Zunächst ist wichtig, darauf zu achten, ob das Tier im Video oder auf dem Foto zufällig aufgenommen wurde oder evtl. absichtlich in eine unangenehme oder gefährliche Situation gebracht wurde. In solchen Fällen steht das menschliche Interesse („Clicks“, „Likes“, Profit) im Vordergrund. Für die Tiere sind diese Situationen in den leichtesten Fällen mit Unwohlsein und Stress verbunden, in schlimmeren Fällen leidet das Tier, im Extremfall bis hin zum Tod. Derartige Fotos sollten nicht „geliked“ und auch nicht weiterverbreitet werden. Man sollte keine Fotos mit Wildtieren in Gefangenschaft machen und Abstand von frei lebenden Wildtieren halten. Auch die Darstellung von Qualzuchten oder Tieren, welche offensichtlich kupiert wurden, sollte man ignorieren (nicht „liken“, nicht teilen etc.). Eindeutige Gewalt gegen Tiere sollte bei der Polizei angezeigt werden (sofern sich der Vorfall in Deutschland ereignet hat). Videos mit tierquälerischem oder gewaltverherrlichendem Inhalt sind bitte unbedingt beim Betreiber des Mediums zu melden. Die Welttierschutzorganisation stellt im Rahmen ihrer Kampagne "Stoppt Tierleid in den sozialen Netzwerken" einen Leitfaden zum Umgang mit kritischen Inhalten im Zusammenhang mit der Darstellung von Tieren in den sozialen Medien zur Verfügung. Dieser Leitfaden kann zur Unterstützung bei der Bewertung von Inhalten helfen. Auch der SWR hat diesem Thema eine Sendung gewidmet. Haustiere in der Urlaubszeit - Versorgung frühzeitig klären Foto: iStock/juefraphoto Wer sich ein Haustier zulegen möchte, der sollte sich schon im Vorfeld überlegen, was mit dem Tier geschehen soll, wenn eine Urlaubsreise ansteht. Kann das Tier mitgenommen werden, oder muss eine Betreuung Zuhause veranlasst werden? Ob ein Haustier seinen Besitzer in den Urlaub begleiten sollte, hängt insbesondere davon ab, um welche Tierart es sich handelt und wohin die Reise gehen soll. Während Hunde z.B. oft problemlos mit auf Reisen genommen werden können und sich in der Nähe ihrer Bezugsperson besonders wohl fühlen, sind die meisten Katzen eher an ihr gewohntes Revier gebunden und würden durch das Mitnehmen an einen unbekannten Ort stark gestresst werden. Daher sollte ein Urlaub mit Katze nach Möglichkeit vermieden werden und wenn, dann nur bei einem längeren Aufenthalt an einem vertrauten Ort (z.B. einer Ferienwohnung) in Betracht gezogen werden. Auch für kleinere Heimtiere wie Kaninchen, Meerschweinchen und Vögel ist es in der Regel besser, eine Urlaubsbetreuung zu Hause zu organisieren, da Reisen für diese Tiere großen Stress bedeuten. Das Haustier auf Reisen Foto: iStock/humonia Nimmt das Haustier an der Urlaubsreise teil, so muss die Reise sorgfältig geplant und Einiges beachtet werden. Dies kann Besitzer und Tier auch viel Aufregung und Stress ersparen. Insbesondere müssen bei Reisen ins Ausland die jeweiligen Einreisebestimmungen des Urlaubslandes beachtet werden. Für eine Reise ins Ausland wird für Katzen, Hunde und Frettchen in jedem Fall ein individueller EU-Heimtierausweis benötigt. Des Weiteren können bestimmte Impfungen oder eine Quarantäne vorgeschrieben sein, eventuell gibt es Leinenzwang und/oder Maulkorbpflicht und für bestimmte Rassen kann es ein Einreiseverbot geben. Nähere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen erhalten Sie z.B. bei Ihrem Tierarzt oder beim örtlich zuständigen Veterinäramt. Rechtzeitig vor der Reise muss auch das Folgende geklärt bzw. erledigt werden: Die Mitnahme des Tieres in die Urlaubsunterkunft muss ausdrücklich gestattet sein rechtzeitig (sechs bis acht Wochen vor Reiseantritt!) Rücksprache mit dem Haustierarzt zu Haustierkrankheiten am Reiseziel und ggf. notwendigen Prophylaxemaßnahmen (Impfung, Parasitenbekämpfung, Reiseübelkeit, Nervosität etc.) Mitnahme von ausreichend Futter falls möglich, um Stress für den Magen Darm Trakt zu vermeiden, sonst langsame Gewöhnung an neues Futter regelmäßiges Angebot von Wasser Autofahrten: ausreichende Sicherung des Tieres durch spezielle Gurtsysteme, stabile Trenngitter zum Laderaum (ein Netz reicht nicht aus) oder Transportboxen; regelmäßige Pausen für Bewegung etc.; Tiere insbesondere bei warmen Temperaturen nicht im geparkten Auto zurücklassen (tödliche Gefahr durch Überhitzung!) ; vorausschauend planen, um Stau und Hitze möglichst zu vermeiden Flugzeugreisen: Bedingungen für Tierbeförderung müssen rechtzeitig bei Reisebüro oder Fluggesellschaft erfragt werden, i.d.R. spezielle Transportbox notwendig; auf der Transportbox sollte eine Klarsichthülle befestigt werden, in der sich alle wichtigen Informationen zum Tier und die Kontaktdaten des Besitzers zuhause und am Urlaubsort befinden; ggf. genaue Fütterungs- und Tränkanweisung an der Box befestigen Bahnreisen: größere Hunde müssen an der Leine geführt werden und einen geeigneten Maulkorb tragen Urlaubsbetreuung zu Hause oder in Tierpensionen Kann oder soll das Tier nicht mit in den Urlaub genommen werden, so muss sich der Tierhalter frühzeitig um eine adäquate Betreuung und Versorgung seines Tieres kümmern. Gibt es in der Familie oder im Freundeskreis keine geeignete Person, die das Tier vorübergehend betreuen oder in Obhut nehmen kann, so muss eine professionelle Betreuung beauftragt werden. Kontakte zu empfehlenswerten Tierpensionen können z.B. beim Tierarzt, bei anderen Tierhaltern, in Tierheimen oder bei Tierschutzvereinen erfragt werden. Auch online finden sich viele Angebote für private Haustierbetreuung. Wichtig ist dabei, sich im Vorhinein schon gründlich über die in Frage kommenden Organisationen zu informieren und sich die Pension wenn möglich auch vor dem Urlaub einmal anzusehen. Auf folgende Fragen sollte man eine zufriedenstellende Antwort finden können: Verfügen die Mitarbeiter über die notwendige Sachkunde? Wie werden die Tiere gehalten? Gibt es genug Platz, Auslauf, Rückzugsmöglichkeiten? Sind die Haltungseinrichtungen sauber, beheizbar und ausbruchsicher? Werden nicht zu viele Tiere pro Betreuungsperson versorgt? Erfolgt regelmäßiger Kontakt zu Mensch und Artgenossen? Ist eine adäquate tiermedizinische Versorgung im Notfall gewährleistet? Werden die gängigen Impfungen verlangt? Werden Vorlieben des Tieres erfragt und beachtet (z.B. Ernährung, regelmäßige Medikamentengabe, wenn notwendig etc.)? Unabhängig davon, wo das Tier in Betreuung gegeben wird, sollte man die Urlaubsadresse und die Adresse des Haustierarztes hinterlassen. Zu beachten ist, dass das Tier bereits im Vorfeld alle notwendigen Impfungen erhalten hat. Viele Pensionen nehmen nur kastrierte Katzen und Kater auf. Hündinnen sollten während des Aufenthaltes in einer Tierpension möglichst nicht läufig sein oder werden. Neben Tierpensionen gibt es teilweise auch Tierheime, welche Haustiere nach Rücksprache in der Urlaubszeit aufnehmen. Allerdings sind die Kapazitäten hierfür gerade in der Hauptreisezeit aufgrund der vielen ausgesetzten Tiere oft gering. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit einer mobilen Betreuung durch Tiersitter, was vor allem für Katzen mit Freigang eine gute Alternative zu einer Pension darstellt, da sie in ihrer vertrauten Umgebung bleiben können. Bei der Buchung einer mobilen Betreuung von Hunden durch Tiersitter ist zu beachten, dass seit 2021 die neue Tierschutzhundeverordnung gilt. Diese Verordnung legt fest, dass ein erwachsener, alleine gehaltener Hund mehrmals täglich und in ausreichender Dauer Sozialkontakt zu Menschen und Auslauf im Freien erhalten soll. Dabei sollte für den Sozialkontakt eine Mindestdauer von zwei Stunden (bzw. vier Stunden für Welpen) und davon mindestens eine Stunde Spaziergang eingeplant werden. Sofern Nachbarn oder Bekannte diese Verpflichtungen nicht übernehmen, muss die Buchung einer mobilen, hundesachkundigen Tierbetreuung auch diese Leistungen umfassen. Weiterhin gibt es vielerorts organisierte Gruppen und Vereine, die eine Tierbetreuung für die Reisezeit anbieten. Auch der Deutsche Tierschutzbund unterstützt Tierhalter  mit der Aktion "Nimmst du mein Tier, nehm ich Dein Tier" bei der Suche nach einer geeigneten Unterkunft. Auf Futterautomaten ist kein Verlass Keine Alternative zu einer „menschlichen“ Betreuung stellen übrigens Futterautomaten dar. Technik ist grundsätzlich anfällig für Fehler, und wenn sie versagt, ist das Tier über einen längeren Zeitraum unbemerkt unversorgt. Außerdem kann so niemand helfen, wenn das Tier sich verletzt oder erkrankt, da auch dies nicht auffallen kann. Auch Aquarien und Terrarien dürfen grundsätzlich nicht unbeaufsichtigt zurückgelassen werden, auch wenn die darin gehaltenen Tiere nur selten Futter benötigen sollten. Diese Tierhaltungen hängen ganz wesentlich von einer korrekt funktionierenden Technik ab, welche entsprechend kontrolliert und gepflegt werden muss. Mindestens einmal am Tag muss das Wohlbefinden aller Haustiere überprüft werden. Tiere aussetzen ist grausam und keine Bagatelle Leider gibt es trotz dieser unterschiedlichen Möglichkeiten noch immer Besitzer, die ihre Tiere insbesondere in der Hauptreisezeit aussetzen oder zurücklassen. Die Tiere erleiden im Straßenverkehr schwerwiegende Verletzungen oder verenden im schlimmsten Fall sogar. Haustiere können in der freien Natur auf sich allein gestellt in der Regel nicht überleben, und in einer verschlossenen Wohnung erst recht nicht. Werden die Tiere rechtzeitig gefunden, so landen sie in den zu dieser Zeit häufig ohnehin schon überfüllten Tierheimen. Das Aussetzen von Haustieren ist keine Bagatelle – nach dem Tierschutzgesetz ist es „verboten, ein im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut des Menschen gehaltenes Tier auszusetzen oder es zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen oder sich der Halter- oder Betreuerpflicht zu entziehen“ (§ 3 Nr. 3 Tierschutzgesetz). Nach § 18 Absatz 1 Nr. 4 Tierschutzgesetz stellt das Aussetzen oder Zurücklassen von Tieren eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden. Wenn das ausgesetzte Tier hierbei zusätzlich zu Schaden kommt und es Schmerzen empfindet oder leidet, weil es z.B. verdurstet, kann sogar eine Straftat vorliegen. Der Täter wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wie hoch die Strafe tatsächlich ausfällt, entscheiden die Richter im Einzelfall. Gefahr durch Hitze - Todesfalle Auto Im Sommer passiert es immer wieder, dass Tiere, auch „nur mal kurz“, im Auto zurückgelassen werden. Insbesondere Hunde sind hiervon betroffen. Aber auch für andere Tierarten sind überhitzte Autos eine tödliche Gefahr. Da sie deutlich hitzeempfindlicher sind als Menschen, kommt es schnell zu lebensbedrohlichen Situationen für die Tiere. Warum ist das so gefährlich? Foto: iStock/shanecotee Das Auto kann sich bei Sonnenschein innerhalb weniger Minuten stark aufheizen. Weder ein leicht geöffnetes Fenster noch ein Parkplatz im Schatten können dabei die nötige Abhilfe schaffen. Auch bei bedecktem Himmel besteht während der warmen Jahreszeit die Gefahr einer enormen Aufheizung des Fahrzeuginneren. Da Hunde kaum Schweißdrüsen besitzen, regulieren sie ihren Wärmehaushalt über das Hecheln. Zu Beginn ist dies eine sehr wirksame Methode, da so Verdunstungskälte erzeugt wird, jedoch verlieren die Tiere dabei größere Mengen Wasser. Somit besteht schnell die Gefahr der Austrocknung. Zusätzlich gelingt die Wärmeabgabe über das Hecheln nur über einen begrenzten Zeitraum. Je mehr sich die Lufttemperatur der normalen Körpertemperatur der Hunde annähert oder diese sogar übersteigt, desto stärker wird die Wärmeabgabe eingeschränkt bzw. irgendwann unmöglich. Wie erkenne ich einen Hitzeschlag? Durch die starke Überhitzung des Tierkörpers entwickelt sich im Laufe der Zeit ein Hitzeschlag. Anzeichen hierfür sind anhaltendes starkes Hecheln sowie stark gerötete und heiße Ohren. Die Hunde verhalten sich in diesem Stadium unruhig bis panisch und zeigen dabei einen wirren und unsteten Blick. Schon in diesem Zustand sind sie nur noch schwer ansprechbar. Werden die Tiere nicht umgehend aus ihrer lebensbedrohlichen Lage befreit, so wird ihre Atmung immer schneller und flacher. Teilweise zeigen sie Erbrechen, setzen Durchfallkot ab und Taumeln. Die zuvor gesteigerte Bewegung geht immer mehr in Apathie über bis hin zu völliger Bewegungslosigkeit. Schon jetzt ist die Aussicht, das Leben der Hunde zu retten, gering und sinkt minütlich weiter. Ohne Behandlung kommt es zu einem Schockgeschehen, das sich in Zittern und erhöhter Krampfneigung äußert. Darauf folgen Bewusstlosigkeit, Koma und schließlich der Tod der Tiere. Was ist zu tun, wenn ich ein Tier in einem überhitzten Auto entdecke? Wenn Sie ein Tier alleine im Auto zurückgelassen vorfinden, dürfen Sie nicht ohne Weiteres eine Autoscheibe einschlagen, um es zu befreien. Es droht Ihnen sonst eventuell eine strafrechtliche Verfolgung sowie eine zivilrechtliche Haftung für die Eigentumsbeschädigung an dem Fahrzeug. Versuchen Sie stattdessen zunächst den Halter ausfindig zu machen, indem Sie z.B. in nahegelegenen Geschäften oder Häusern nachfragen. Wenn Sie den Halter nicht finden können oder Ihnen die Situation bereits kritisch erscheint, so sollten Sie schnellstmöglich das örtlich zuständige Veterinäramt benachrichtigen. Ist dies nicht möglich, z.B. weil Sie nicht an die richtige Telefonnummer gelangen können, so wenden Sie sich bitte an die Polizei oder die Feuerwehr. Nur wenn die akute Gefahr für das Tier offensichtlich sehr groß ist, so dass es z.B. während der Wartezeit bis Hilfe kommt zu verenden droht, dürfen Sie nach der Verständigung der Polizei selbst die Scheibe des Autos einschlagen. Hierbei sollten aber andere Passanten als Zeugen hinzugezogen und ein Seitenfenster gewählt werden, um den Schaden möglichst geringzuhalten. Wenn das Tier befreit wird und keine dem Tier vertraute Person zugegen ist, sollte dringend auf Selbstschutz geachtet werden, denn verwirrte oder verängstigte Tiere könnten beißen. Wird das Tier noch rechtzeitig befreit, so muss es umgehend an einen kühlen und schattigen Ort gebracht werden. Weiterhin ist ihm unmittelbar Wasser anzubieten, wenn es bei Bewusstsein ist. Um die Körpertemperatur langsam zu senken, sollte das Tier entweder unter feuchte Tücher gelegt oder an den Beinen beginnend langsam zum Körper aufsteigend mit Wasser befeuchtet werden. Da es sich bei einem Hitzeschlag um einen ernst zu nehmenden Notfall handelt, muss unverzüglich ein Tierarzt zu Rate gezogen werden bzw. die Tierrettung gerufen werden. Mit welchen Konsequenzen muss rechnen, wer ein Tier bei sommerlichen Temperaturen im Auto zurück lässt? Ein Tier bei höheren Außentemperaturen im Auto zu lassen und ihm damit Leiden zuzufügen und schlimmstenfalls sein Leben zu riskieren, ist ein ernst zu nehmender Verstoß gegen das Tierschutzrecht. Nach § 8 Abs. 2 Nummer 3 der Tierschutz-Hundeverordnung muss eine Betreuungsperson u.a. für angemessene Lufttemperaturen sorgen, wenn ein Hund ohne Aufsicht im Auto verbleibt. Nach § 18 Abs. 1 Nummer 1 Tierschutzgesetz (TierSchG) handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn einem Wirbeltier vorsätzlich oder fahrlässig ohne vernünftigen Grund erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden. Diese Ordnungswidrigkeit wird mit einer Geldbuße bis zu 25.000 € geahndet (§ 18 Abs. 4 TierSchG). Auch die Kosten für eine durch die Polizei eingeschlagene Fahrzeugscheibe müssen vom Tierbesitzer selbst bezahlt werden. Zudem wird ein Polizei- oder Feuerwehreinsatz, um einen Hund aus dem heißen Auto zu befreien, in der Regel der verantwortlichen Person in Rechnung gestellt werden (OVG Rheinland-Pfalz, Az.: 12 A 10619/05) . Ausführlichere Informationen zu dieser Thematik finden Sie im Fachartikel „Das Auto als Hitzefalle - »Nur kurz« ist schnell zu lang“ Tiere sind keine Geschenke Katze, Hund und Co. gehören nicht unter den Weihnachtsbaum Kinder wünschen sich zu Weihnachten oft nichts sehnlicher als ein eigenes Haustier. Tiere sind jedoch keine Sachen, sondern fühlende Lebewesen mit zahlreichen Bedürfnissen. Viele Tiere bauen eine enge Bindung zu ihrem Besitzer auf. Sie sollten generell nicht als „Überraschungsgeschenke“ verschenkt werden, insbesondere nicht zu Weihnachten. Während materielle Geschenke bei Nichtgefallen umgetauscht werden können, ist man für ein Tier ein gesamtes Tierleben lang verantwortlich. Die Entscheidung für ein neues Familienmitglied sollte daher vorher wohlüberlegt und nicht spontan sein. Tiere bedeuten immer auch Kosten, Verpflichtungen und eine gewisse Änderung der bisherigen Lebensgewohnheiten. Nur wer die Ansprüche eines Tieres an Haltung und Pflege kennt, ausreichend Zeit hat, sich mit ihm zu beschäftigen, und über genügend Geld für Futter, notwendiges Zubehör, die tierärztliche Versorgung und ggf. notwendige Versicherungen verfügt, sollte die Anschaffung eines Tieres ernsthaft in Erwägung ziehen. Deshalb sollten zunächst einige wichtige Fragen geklärt sein, bevor ein Tier angeschafft wird. Wichtige Fragen vor der Anschaffung Bereit für ein neues Familienmitglied? Wichtig ist zuallererst, dass alle Familienmitglieder mit der Anschaffung dieses Tieres einverstanden sind. Diese muss vorher mit dem künftigen Halter oder im „Familienrat" abgesprochen werden. Themen wie eventuelle Allergien und die Frage einer Tierhaltung in Mietwohnungen sollten dabei ebenfalls beachtet werden. Welches Tier passt zu uns? Man sollte sich zudem generell die Frage stellen, ob Mensch und Tier überhaupt zueinander passen. Viele Tierarten, wie zum Beispiel der nachtaktive Hamster oder das Kaninchen als Fluchttier sind nicht unbedingt als Haustier für ein Kind geeignet, da sich ihre Bedürfnisse nur schwer mit den Wünschen ihres kleinen Besitzers vereinbaren lassen. Auch Tierarten, die schwieriger zu halten sind, sind für Kinder ungeeignet. Dazu zählen viele Terrarientiere, wie z.B. Frösche, Schlangen und Schildkröten. Eltern müssen sich zudem auch darüber im Klaren sein, dass im Zweifelsfall sie für die tägliche Pflege und das Wohlergehen des Tieres verantwortlich sein werden, da Kinder hiermit schnell überfordert sind. Ist eine artgerechte Haltung in unserer Familie möglich? Zu bedenken sind auch einige weitere Faktoren. Viele Tierarten sind als Jungtiere noch klein und einfach zu handhaben, können ihre Besitzer aber vor erhebliche Probleme stellen, wenn sie ausgewachsen sind. So können beispielsweise einige Reptilien wie z.B Schildkröten, welche beim Verkauf noch recht klein sind, im Laufe ihres Lebens erheblich viel größer werden und entsprechende Folgekosten für Terrarien und Co. verursachen. Gerade bei Kleintieren wird auch oft übersehen, dass die in Zoohandlungen angebotenen Käfige in der Regel viel zu klein sind für eine dauerhafte Haltung und nicht den Bedürfnissen der Tiere entsprechen. Es sind deutlich größere Gehege notwendig, die entsprechend viel Platz im Wohnraum einnehmen. Die Geschlechtsreife bringt bei einigen Tierarten dem Menschen unangenehme Gerüche oder eine gesteigerte Aggressivität mit sich. Einige Tiere können Menschen durch Lautäußerungen stören und somit auch Nachbarschaftskonflikte verursachen, z.B. laut schreiende Papageien und bellende Hunde. Viele Tiere sind von Natur aus auf Gesellschaft angewiesen und können nicht artgerecht in Einzelhaltung gehalten werden, diese führt bei solchen Tieren zu Leiden durch Vereinsamung und Verhaltensstörungen. Welche Lebenserwartung hat mein Haustier? Zu berücksichtigen ist auch, dass einige Tiere sehr alt werden können. So erreichen Kaninchen regelmäßig ein Alter von 10 Jahren und mehr, Katzen nicht selten ein Alter von 20 Jahren, und auch Hunde werden häufig 10 - 15 Jahre alt. Einige Exoten können sogar viele Jahrzehnte alt werden, z.B. Graupapageien bis zu 70, Schildkröten bis zu 120 Jahre. Solche Tiere bedeuten also eine Bindung über eine lange Zeit – möchte man diese nicht eingehen, so sollte man von einer Anschaffung dieser Tiere absehen. Dagegen werden manche Tiere wie Mäuse, Ratten oder Hamster meist nur etwa 2 Jahre alt. Dies wiederum kann für ein Kind eine starke Belastung darstellen, wenn es schon in jungem Alter den Verlust seines Haustieres verarbeiten muss. Welche Kosten kommen auf mich zu? Auch der „Kostenfaktor“ ist bei einem Haustier nicht unwesentlich und unbedingt mit einzukalkulieren. Neben den Anschaffungskosten sind ständig laufende Kosten für Futter, Einstreu, Zubehör, Hundesteuer, und vorbeugende tierärztliche Behandlungen wie z.B. Impfungen und Entwurmungen einzuplanen. Nicht planbare Tierarztkosten, welche bei einer akuten Erkrankung oder einem Unfall entstehen, können zudem beträchtliche Beträge erreichen. Hierbei übersteigen die Tierarztkosten sehr schnell die erstmaligen Kosten für die Anschaffung des Tieres. Dennoch muss jedes Tier notwendige tierärztliche Behandlungen bekommen, ganz egal, was es bei seiner Anschaffung gekostet hat! Wer versorgt mein Tier in Urlaubszeiten? Vorab überlegt werden muss auch, wer die Versorgung und Pflege des Tieres während des Urlaubs oder bei Krankheit des Tierhalters übernimmt. Sind Verwandte oder Freunde nicht bereit dazu, die Versorgung zu übernehmen, kann eine professionelle Betreuung des Tieres, z.B. in einer Tierpension, schnell ins Geld gehen. Die einmal übernommene Verantwortung für ein Tier kann man nicht einfach aufgeben, sobald es problematisch wird. Das Aussetzen von Tieren ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz, die mit bis zu 25.000 Euro Strafe geahndet wird! Heimtiere können in der freien Natur in der Regel nicht eigenständig überleben und leiden erheblich, wenn sie ausgesetzt werden. Häufig landen unüberlegt angeschaffte und in der Folge ungewollte Haustiere auch in den Tierheimen, welche aufgrund des hohen Zulaufs immer wieder an die Grenzen ihrer Aufnahmekapazitäten stoßen. All diese Faktoren wollen gut überlegt sein. Angehende Tierhalter sollten sich also gut informieren, z.B. im Internet, mit entsprechender Fachliteratur oder den von der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz herausgegebenen Merkblättern (einsehbar unter https://www.tierschutz-tvt.de/alle-merkblaetter-und-stellungnahmen/ ). Auch ein Besuch im Tierheim, ist sinnvoll wo die Mitarbeiter gerne bei einer Entscheidung unterstützen. Wo kommt mein Haustier überhaupt her? Auch auf die Herkunft seines neuen Mitbewohners sollte man achten und Internetangebote besonders kritisch hinterfragen. Denn häufig steckt der illegale Welpenhandel dahinter, der oft viel zu junge Welpen aus dem Ausland importiert, deren Mütter unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten werden und nur der massenweisen Welpenproduktion dienen. Aufgrund der steigenden Nachfrage durch die Corona Pandemie werden immer mehr Welpen „produziert“ und über dubiose Kanäle und teils zu horrenden Preisen verkauft. Hellhörig sollte man auf jeden Fall werden, wenn ein „Züchter“ Welpen verschiedener Rassen anzubieten hat und sich nicht bereit zeigt, die Welpen vor dem Kauf bei sich zu Hause vorzuzeigen. Auch sollte man sich nach Möglichkeit immer die Mutter der Welpen zeigen lassen und den Umgang der Tiere miteinander beobachten. Denn Welpen, die ohne mütterliche Bindung oder Kontakt zu Geschwistern aufwachsen, zeigen oft fehlendes Sozialverhalten und können verhaltensauffällig werden. Auch der Gesundheitsstatus sollte hinterfragt und nach Impfung und Entwurmung gefragt werden. Vor allem bei Tieren aus dem Ausland sind schwere Krankheiten, wie beispielsweise Parvovirose, nicht selten. Diese Krankheiten verursachen erhebliches Leiden, können Kontakttiere gefährden und im schlimmsten Fall tödlich für das betroffene Tier enden. Am besten und sichersten fragt man beim Wunsch nach einem Tier zunächst im Tierheim oder bei einem Züchter an und lässt sich auch nicht abschrecken, wenn Informationen zur zukünftigen Haltung erfragt werden. Denn auch das zeichnet eine gute Tiervermittlung aus: Die Sorge dafür, dass das zu vermittelnde Tier in ein gutes Zuhause kommt. Zeitpunkt der Anschaffung Auch wenn dann eine gut informierte und durchdachte Entscheidung für ein Tier gefallen ist und man bei einem Tierheim oder Züchter das Wunschtier gefunden hat, sind die Weihnachtsfeiertage mit dem dazugehörigen Stress und Trubel und der Jahreswechsel mit Silvesterknallerei nicht dafür geeignet, ein Tier in aller Ruhe an das neue Zuhause zu gewöhnen. Ein Umgebungswechsel bedeutet für ein Tier immer Stress, brennende Kerzen und trockene Tannenbäume stellen zudem für Tiere in einer ungewohnten Umgebung eine zusätzliche Gefahrenquelle dar. Stattdessen kann man an Weihnachten z.B. einen Gutschein für einen Besuch im Tierheim oder einen Ratgeber zur Haltung und Pflege der gewünschten Tierart verschenken und das Tier selbst erst nach den Feiertagen holen, wenn wieder Ruhe eingekehrt ist.

HIIVE

Das Projekt "HIIVE" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Berliner Hochschule für Technik, Fernstudieninstitut durchgeführt. Das Geschäftsvorhaben umfasst die Entwicklung eines neuartigen Bienenstocks, der sich an der Natur orientiert und durch eine artgerechte Bienenhaltung Krankheiten und Parasitenbefall verhindert. HIIVE sorgt durch seine an der Natur orientierte Geometrie, natürliche Isolierung und automatische Belüftung für ein ideales Mikroklima. Die Vermeidung des Einsatzes von chemischen Mitteln zur Parasitenbekämpfung minimiert die Beeinträchtigung des Bienenvolkes und dämmt so das Sterben der Bienenpopulation ein.

Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur tragfähigen wirtschaftlichen Nutzung von Grenzertragsböden am Beispiel der Weidelandschaft Barnim

Das Projekt "Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur tragfähigen wirtschaftlichen Nutzung von Grenzertragsböden am Beispiel der Weidelandschaft Barnim" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule für Nachhaltige Entwicklung Eberswalde, Fachbereich 2 Landschaftsnutzung und Naturschutz durchgeführt. Vorhabenziel: Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung und Umsetzung eines Konzeptes zur tragfähigen wirtschaftlichen Nutzung von Grenzertragsböden unter Förderung bestehender und zu gründender KMU im Bereich Landwirtschaft, Landespflege, Erholungsnutzung, Touristik und Umweltbildung. Dazu soll das etablierte Konzept der Halboffenen Weidelandschaft optimiert werden (Verringerung des ökonomischen Aufwands, naturschutzfachliche Verbesserung des Fördermitteleinsatzes in der Landschaftspflege, Berücksichtigung von Synergieeffekten). Arbeitsplanung: 1. Managementplanung: wirtschaftliche Umsetzung eines Beweidungskonzeptes im Zusammenspiel von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, regionalen Wirtschaftsbezügen und Erholungsansprüchen. 2. Einrichtung des Beweidungssystems und Untersuchung der Naturschutzrelevanz sowie der Wirkungen der Beweidung an sich, der Parasitenbekämpfung, tierärztlichen Minimalbetreuung, eines alternativen Tierkennzeichnungsverfahrens, 3. Untersuchung von Erholungsnutzung und -ansprüchen, Konzeptentwicklung für Erholung und Umweltbildung. Verwertung: Formulierung von Agrarförderprogrammen, großflächige Etablierung Managementkonzept einschl. cross-compliance-Umsetzung, Wissenstransfer, KMU Gründung. Partner: Agrar GmbH Crawinkel, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berliner Forsten, Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Entwicklung alternativer, ökologisch unbedenklicher, effektiver und für Fische gut verträglicher Bekämpfungsstrategien gegen den Ziliaten Ichthyophthirius multifiliis ohne Einsatz von Therapeutika in Forellenhaltungen

Das Projekt "Entwicklung alternativer, ökologisch unbedenklicher, effektiver und für Fische gut verträglicher Bekämpfungsstrategien gegen den Ziliaten Ichthyophthirius multifiliis ohne Einsatz von Therapeutika in Forellenhaltungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Fischerei - Institut für Fischerei durchgeführt. Infektionen mit Ichthyophthirius multifiliis führen insbesondere in Forellenbetrieben teils zu hochgradigen Verlusten. Da derzeit in der EU keine wirksamen Medikamente zur Behandlung dieser Infektion bei Speisefischen zugelassen sind, besteht ein Therapienotstand. In AbiAqua sollen neue Ansätze zur Bekämpfung des Parasiten verfolgt werden. Zum einen soll die Zahl der infektiösen Parasitenstadien im Wasser und deren Verbreitung signifikant reduziert werden. Dies soll durch Nanofiltration und durch Blockierung der Übertragung durch Methoden, welche die Parasitenstadien im Wasser inaktivieren, die Wirtserkennung verhindern oder die Vermehrungsstadien durch geeignete Methoden abfangen, erreicht werden. Ein weiterer Aspekt soll die Entwicklung von neuen Impfstrategien gegen den Parasiten sein. Die verschiedenen Bekämpfungsstrategien sollen im Rahmen dieses Projektes einzeln und in Kombination miteinander getestet werden. Das geplante Projekt soll in drei Phasen durchgeführt werden. In Phase eins sollen zunächst Methodiken für die drei Bekämpfungsansätze Nanofiltration, Transmissionsunterbrechung und Impfung gegen I. multifiliis unter Laborbedingungen entwickelt und unter praxisnahen Bedingungen getestet werden. Nach Vorliegen konkreter Ergebnisse sollen die vielversprechendsten Einzel-Ansätze bezogen auf die jeweilige Altersklasse der Fische unter praxisnahen Bedingungen auch in Kombination getestet werden. In Phase zwei sollen die gewonnenen Erkenntnisse und Methoden aus den Laborversuchen in die Praxis übertragen und unter Feldbedingungen hinsichtlich ihrer Effektivität in zwei Teichwirtschaften in den als geeignet erkannten Kombination getestet werden. Phase drei dient der Zusammenfassung der praxisrelevanten Ergebnisse mit dem Ziel eines möglichst breit angelegten Wissenstransfers von relevanten Management-Strategien in die Praxis. Die Ergebnisse sollen in ein Merkblatt eingehen und in die Ausbildung von Teichwirten und Tierärzten mit einfließen.

Entwicklung alternativer, ökologisch unbedenklicher, effektiver und für Fische gut verträglicher Bekämpfungsstrategien gegen den Ziliaten Ichthyophthirius multifiliis ohne Einsatz von Therapeutika in Forellenhaltungen

Das Projekt "Entwicklung alternativer, ökologisch unbedenklicher, effektiver und für Fische gut verträglicher Bekämpfungsstrategien gegen den Ziliaten Ichthyophthirius multifiliis ohne Einsatz von Therapeutika in Forellenhaltungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kallert & Loy GbR durchgeführt. Infektionen mit Ichthyophthirius multifiliis führen insbesondere in Forellenbetrieben teils zu hochgradigen Verlusten. Da derzeit in der EU keine wirksamen Medikamente zur Behandlung dieser Infektion bei Speisefischen zugelassen sind, besteht ein Therapienotstand. In AbiAqua sollen neue Ansätze zur Bekämpfung des Parasiten verfolgt werden. Zum einen soll die Zahl der infektiösen Parasitenstadien im Wasser und deren Verbreitung signifikant reduziert werden. Dies soll durch Nanofiltration und durch Blockierung der Übertragung durch Methoden, welche die Parasitenstadien im Wasser inaktivieren, die Wirtserkennung verhindern oder die Vermehrungsstadien durch geeignete Methoden abfangen, erreicht werden. Ein weiterer Aspekt soll die Entwicklung von neuen Impfstrategien gegen den Parasiten sein. Die verschiedenen Bekämpfungsstrategien sollen im Rahmen dieses Projektes einzeln und in Kombination miteinander getestet werden. Das geplante Projekt soll in drei Phasen durchgeführt werden. In Phase eins sollen zunächst Methodiken für die drei Bekämpfungsansätze Nanofiltration, Transmissionsunterbrechung und Impfung gegen I. multifiliis unter Laborbedingungen entwickelt und unter praxisnahen Bedingungen getestet werden. Nach Vorliegen konkreter Ergebnisse sollen die vielversprechendsten Einzel-Ansätze bezogen auf die jeweilige Altersklasse der Fische unter praxisnahen Bedingungen auch in Kombination getestet werden. In Phase zwei sollen die gewonnenen Erkenntnisse und Methoden aus den Laborversuchen in die Praxis übertragen und unter Feldbedingungen hinsichtlich ihrer Effektivität in zwei Teichwirtschaften in den als geeignet erkannten Kombination getestet werden. Phase drei dient der Zusammenfassung der praxisrelevanten Ergebnisse mit dem Ziel eines möglichst breit angelegten Wissenstransfers von relevanten Management-Strategien in die Praxis. Die Ergebnisse sollen in ein Merkblatt eingehen und in die Ausbildung von Teichwirten und Tierärzten mit einfließen.

Umsetzung Aktionsprogramm 'Umwelt und Gesundheit' - Teilprojekt: Gesundheitsrisiken durch biozidhaltige Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfs

Das Projekt "Umsetzung Aktionsprogramm 'Umwelt und Gesundheit' - Teilprojekt: Gesundheitsrisiken durch biozidhaltige Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) durchgeführt. A) Problemstellung: Biozide werden in den unterschiedlichsten Produkten mit dem Ziel eingesetzt, Menschen, Haustiere, Gebrauchsgegenstände, Materialien oder technische Anlagen vor unerwünschtem Befall durch Schadorganismen zu schützen. Biozide unterlagen bislang keinem Zulassungsverfahren und wurden vor ihrer Anwendung nicht auf ihre Umwelt- und Gesundheitsrisiken geprüft, sofern sie nicht nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz, dem Pflanzenschutzmittelgesetz, dem Bauproduktengesetz (Holzschutzmittel für den bauaufsichtlichen Bereich) oder dem Arzneimittelgesetz zur Bekämpfung von Parasiten eingesetzt werden. Auch nach dem Inkrafttreten des Biozidgesetzes im Juni 2002 ist infolge der geltenden Übergangsregelung für 'alte' Biozidprodukte in nächster Zeit noch keine Verbesserung zu erwarten. B) Handlungsbedarf: Da es sich bei den Bioziden um biologisch sehr wirksame und damit toxikologisch relevante Stoffe handelt, besteht der Verdacht, dass es beim Umgang mit diesen Stoffen zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kommen kann, selbst in Konzentrationen wie sie in verbrauchernahen Produkten zu erwarten sind. Solche Stoffe können z.B. in Kleidung, Spielzeug und Papier enthalten sein. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass es durch die Verbreitung einer großen Zahl von biozidhaltigen Produkten (z.B. Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika, Wohntextilien, Kleidung, Bauprodukte) in der Summe zu einer relevanten Gesamtexposition kommt. Daten oder Schätzungen hierzu liegen bisher nicht vor. C) Ziel dieses Vorhabens ist eine Schätzung der Gesundheitsrisiken von biozidhaltigen Produkten und Gegenständen des täglichen Bedarfs, vorzugsweise solchen mit denen Kinder in Berührung kommen. Dieses Vorhaben soll mit möglichst praxisnahen Szenarien die Gesamtbelastung des Menschen berechnen und dabei maßgebliche Belastungspfade aus unterschiedlichen Biozidquellen in der Innenraumluft identifizieren, eine wirkstoffbasierte Gesamtexposition modellieren und die daraus abzuleitenden Gesundheitsrisiken beurteilen. Schwergewicht soll auf der Bewertung des Einflusses von Produkten aus dem alltäglichen Gebrauch und den in den Innenraum eingebrachten Bauprodukten liegen.

Potentialfreie Atmosphärendruck Gasentladungsanordnung zur effektiven, schonenden und schadstofffreien Bekämpfung von Ektoparasiten auf Haustieren

Das Projekt "Potentialfreie Atmosphärendruck Gasentladungsanordnung zur effektiven, schonenden und schadstofffreien Bekämpfung von Ektoparasiten auf Haustieren" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fachhochschule Hildesheim,Holzminden,Göttingen, Hochschule für Angewandte Wissenschaft und Kunst, Fakultät Naturwissenschaften und Technik durchgeführt. Hunde und Katzen sind häufig von Parasiten befallen. Diese Plagegeister sind nicht nur unangenehm, sondern durchaus eine ernstzunehmende Gefahr für die Gesundheit von Mensch und Tier. Dabei unterscheidet man zwischen den so genannten Ektoparasiten, die das Haustier von außen befallen und hauptsächlich Flöhe oder Zecken sind, und den Endoparasiten. Die zahlreichen konventionellen Methoden zur Parasitenbekämpfung basieren auf dem Einsatz biozidhaltiger Stoffe und weisen daher nicht nur für das Tier sondern auch den Menschen ein erhebliches Gefahrenpotential auf. Das geplante Vorhaben hat das Kernziel der Erforschung, Entwicklung und Bereitstellung einer biozidfreien Gasentladung bei Atmosphärendruck (Plasmaentladung) zur Bekämpfung von Ektoparasiten auf Haustieren. Für eine sinnvolle Behandlung von Tierhaaren, bedarf es grundlegender Anpassungen des zu realisierenden Plasmahandgerätes. So dürfen einerseits wichtige Grenzwerte (erzeugte Ozonkonzentration, Stromfluss, Temperatur, etc.) nicht überschritten werden und andererseits müssen bestimmte Parameter für eine effektive Abtötung erreicht werden (homogene Plasmaverteilung, spez. Plasmaspezies, etc.). Zur Anpassung und Bestimmung der relevanten Parameter werden seitens des Antragstellers vorhandende Verfahren und Methodiken (UV-Spektrometer, Massenspektrometer, EMV-Kabine, etc.) eingesetzt. Ebenso werden produktspezifische Fragestellungen wie Design, Haptik, Bedienerfreundlichkeit, etc. bei der Entwicklung berücksichtigt.

Entwicklung alternativer, ökologisch unbedenklicher, effektiver und für Fische gut verträglicher Bekämpfungsstrategien gegen den Ziliaten Ichthyophthirius multifiliis ohne Einsatz von Therapeutika in Forellenhaltungen

Das Projekt "Entwicklung alternativer, ökologisch unbedenklicher, effektiver und für Fische gut verträglicher Bekämpfungsstrategien gegen den Ziliaten Ichthyophthirius multifiliis ohne Einsatz von Therapeutika in Forellenhaltungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Institut für Parasitologie, Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung durchgeführt. Infektionen mit Ichthyophthirius multifiliis führen insbesondere in Forellenbetrieben teils zu hochgradigen Verlusten. Da derzeit in Deutschland kein wirksames Medikament zur Behandlung dieser Infektion bei Speisefischen zugelassen ist, besteht ein Therapienotstand. In AbiAqua sollen neue Ansätze zur Bekämpfung des Parasiten verfolgt werden. Zum einen soll die Zahl der infektiösen Parasitenstadien im Wasser und deren Verbreitung durch Nanofiltration signifikant reduziert werden. Dies soll durch Nanofiltration und durch Blockierung der Übertragung durch Methoden, welche die Parasitenstadien im Wasser inaktivieren, die Wirtserkennung verhindern oder die Vermehrungsstadien durch geeignete Methoden abfangen, erreicht werden. Ein weiterer Aspekt soll die Entwicklung von neuen Impfstrategien gegen den Parasiten sein. Die verschiedenen Bekämpfungsstrategien sollen im Rahmen dieses Projektes einzeln und in Kombination miteinander getestet werden. Das geplante Projekt soll in drei Phasen durchgeführt werden. In Phase eins sollen zunächst Methoden für die drei Bekämpfungsansätze Nanofiltration, Transmissionsunterbrechung und Impfung gegen I. multifiliis unter Laborbedingungen entwickelt und unter praxisnahen Bedingungen getestet werden. Nach Vorliegen erster Ergebnisse sollen die vielversprechendsten Einzelansätze bezogen auf die jeweilige Altersklasse der Fische unter praxisnahen Bedingungen auch in Kombination getestete werden. In Phase zwei sollen die gewonnenen Erkenntnisse und Methoden aus den Laborersuchen in die Praxis übertragen und unter Feldbedingungen hinsichtlich ihrer Effektivität in zwei Teichwirtschaften in den als geeignet erkannten Kombinationen getestet werden. Phase drei dient der Zusammenfassung der praxisrelevanten Ergebnisse mit dem Ziel eines möglichst breit angelegten Wissenstransfers von relevanten Management-Strategien in die Praxis. Die Ergebnisse sollen in ein Merkblatt eingehen und in die Ausbildung von Teichwirten und Tierärzten einfließen.

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