Am 23. März 2016 wurde im Multimar Wattforum in Tönning in Schleswig-Holstein die Ergebnisse der Untersuchung der gestrandeten Pottwale vorgestellt, die im Januar und Februar 2016 im Nationalpark verendet waren. Das Institut für Terrestrische und Aquatische Wildtierforschung (ITAW) der Stiftung Tierärztlichen Hochschule Hannover hatte die Pottwale eingehend untersucht und kam zum Ergebnis, dass alle Tiere junge, noch nicht geschlechtsreife Bullen waren, 10 bis 15 Jahre alt und 12 bis 18 Tonnen schwer. Sie waren allesamt in einem guten Gesundheits- und Ernährungszustand. Das Gehör der Tiere zeigte keine Anzeichen für ein schweres akustisches Trauma und der Befall in den verschiedenen Organen mit Parasiten war altersentsprechend normal. Alle Tiere waren ins Flachwasser des Wattenmeeres geraten. Dort bei ablaufendem Wasser auf dem Grund liegend, drückte das Gewicht ihres Körpers ihre Blutgefäße, die Lunge und anderen Organe zusammen, so dass die Tiere an akutem Herz-Kreislauf-Versagen starben. Vier der 13 Wale hatten teils große Mengen Plastikmüll in ihren Mägen. Dies war zwar nicht der Grund für die Strandung und den Tod der Tiere, spiegelt aber die Situation auf dem offenen Meer wider. Tierärzte und Biologen vermuten, dass die besonders betroffenen Tiere große gesundheitliche Probleme durch die Reste des Mülls bekommen hätten. Zu den auffälligsten Müllteilen gehören Reste eines 13 Meter langen und 1,2 Meter breiten Schutznetzes, das in der Krabbenfischerei eingesetzt wird, eine 70 Zentimeter lange Plastikabdeckung aus dem Motorraum eines Autos und die scharfkantigen Reste eines Kunststoffeimers.
In Zusammenarbeit mit der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer, der Ökosystemforschung und dem Staatlichen Fischereiamt erfolgte im Frühjahr 1994 eine erneute, flächendeckende Kartierung der eulitoralen Miesmuschelbänke. Der Anlass waren Hinweise, wonach sich der Schwund der Population nach Abschluss der letzten Bestandsaufnahme (Frühjahr 1991) in beschleunigtem Maße fortsetzte. Selbst der reiche Brutfall im Sommer 1991 schien diese Entwicklung nicht aufhalten zu können. Das Ergebnis bestätigt die Befürchtungen: Von den 27 qkm, die die Muschelbänke zur Zeit der Aufnahme 1989-91 eingenommen hatten, waren 1994 nur noch gut 13 qkm übriggeblieben. Die Gesamtbiomasse war von 46000t auf unter 10000t Lebendgewicht abgesunken. Das bedeutet einen Verlust von 50% der Fläche und fast 80% der Biomasse. Die besonders schwerwiegende Betroffenheit der Flussmündungen hat sich auch diesmal bestätigt Auf dem Borkumer Watt in der Emsmündung wurden nur noch Reste von gut 0,5 qkm angetroffen, und das letzte, ohnehin winzige Vorkommen in der Wesermühdung war erloschen. In den übrigen Bereichen lag die Abnahme in Größenordnungen von 40 - 70%. Nur im Jadebusen war der flächenmäßige Rückgang mit 14% relativ gering. Der Zustand der Miesmuschelpopulation ist zweifellos alarmierend. Zwar hat im Sommer des Jahres 1994, schon während der im Frühjahr laufenden Bestandsaufnahme beginnend, ein außerordentlich massenhafter Brutfall der Miesmuschel stattgefunden. Es bleibt abzuwarten, ob er die Situation entscheidend verändern oder das gleiche Schicksal erleiden wird wie der Brutfall von 1991. Die in Frage kommenden Ursachen des anhaltenden Rückganges sind im vorangegangenen Bericht (MICHAELIS et al. 1995) ausführlich behandelt worden. Es würde im Augenblick zu keinen neuen Einsichten führen, diese Diskussion zu wiederholen. Sinnvoller ist es, den Abschluss einer Reihe noch laufender Untersuchungen abzuwarten. Aus der "Ökosystemforschung Niedersächsisches Wattenmeer" werden in Kürze Berichte über - Struktur und Funktion von Miesmuschelbänken und Einflüsse der Fischerei, - Fraßdruck muschelzehrender Vögel auf den Miesmuschelbestand, - Reaktionen der Miesmuschel auf eutrophierungsbedingte Strukturveränderungen des Phytoplanktons, und - Schicksal des Brutfalls 1994 vorliegen. Ergebnisse weiterer Untersuchungen, die vom Niedersächsischen Umweltministerium veranlasst worden sind und sich mit Schadstoffbelastungen, Schadstoffeffekten und Parasitenbefall befassen, sind ebenfalls in Kürze verfügbar. Nach Zusammentragung dieser Befunde dürfte eine klarere Aussage über die Ursachen des Rückganges oder zumindest eine fundiertere Gewichtung der bestandsreduzierenden Faktoren zu erwarten sein.
An der ostfriesischen Wattenmeerküste musste in den letzten Jahren ein gravierender Bestandsrückgang der Miesmuschel (Mytilus edulis) festgestellt werden. Von 1975 bis 1991 reduzierte sich der Bestand um bis zu 50% […]. Trotz starken Brutfalls (1991) kam es zu frühzeiigen Absterben der jungen Miesmuscheln, so dass die Bestände nicht wiederhergestellt werden konnten. Als Ursachen für ds beobachtete Absterben der Muscheln werden zurzeit unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert. In Betracht gezogen werden Parasitenbefall, Schadstoffeinflüsse, Algenblüteneffekte, Einflüsse extremer Klimaverhältnisse, Bestandsüberfischung und erhöhter Fraßdruck durch Strandkrabben und Seevögel. Die vorliegende Studie sollte ein Betrag zur Klärung der Ursachen liefern. Aus einer Fülle möglicher Faktoren wurde die Gruppe der Zinnorganyle ausgewählt, deren Akkumulation in den Muscheln und ihre möglichen histopathologischen Effekte schwerpunktmäßig bearbeitet werden. […] Es wurden 170 Miesmuscheln (Mytilus edulis) von den Stationen Norddeich, Norderneyer Watt, Dornumersiel, Spiekeroog Janssand und Gröninger Plate, Hooksiel und Jadebusen an der ostfriesischen Küste untersucht. Davon wurden 80 Muscheln für die histopathologische Bewertung herangezogen. […] Die TBT-Analytik zeigte, dass die untersuchten Muscheln Rückstände im Weichkörper aufwiesen, die, verglichen mit internationalen Untersuchungen, im mittleren Bereich lagen. Junge Muscheln aus Dornumersiel wiesen die höchsten Werte auf. Es ergaben sich bisher keine Anzeichen für eine positive Korrelation zwischen der TBT-Akkumulation in den Miesmuscheln und den beobachteten Phänomenen, insbesondere den Bysussatrophien.
Anlass der Untersuchung bildeten außerordentlich große Mengen von Herzmuscheln (ca. 3000m³), die in den Jahren 1980 und 1981 am Westkopf der Insel Borkum angespült wurden. Die Untersuchung umfasste eine Bestandsaufnahme der Herzmuschel-Populationen in der Emsmündung nach Besiedlungsdichte, Biomasse, Altersaufbau und Differenzierung in Standortformen (Cerastoderma edule, Cerastoderma lamarcki, Cerastoderma glaucum); ferner das Auftreten von Herzmuscheln mit missgebildeten Schalen sowie an ausgewählten Proben den Befall mit Parasiten und die Belastung mit Schwermetallen und chlorierten Kohlenwasserstoffen. Die Beprobung wurde von April bis September 1981 an 142 Stationen durchgeführt. Als Ergebnis stellte sich erhaus, dass die Watten der Emsmündung als Herkunftsgebiet des angespülten Materials nicht in Frage kommen und dass die meisten der anfangs in Verdacht geratenen Ursachen ausgeschlossen werden konnten. Mit großer Wahrscheinlichkeit erklärt sich das Zustandekommen der Massenanspülungen als natürlicher Vorgang. Ergebnis: Die Tiere des angespülten Materials stammen nicht von den Watten der Emsmündung sondern alle Indizien sprechen dafür, dass sie von einer seewärts von Borkum gelegenen Bank geliefert wurden.
An der niedersächsischen Küste wurde in den letzten Jahren ein alamierender Bestandsrückgang der Miesmuschel (Mytilus edulis) registriert. Im Rahmen dieses Berichtes wurden allgemeine Untersuchungen zum Parasitenbefall von jeweils zwei Miesmuschelbänken im Jadebusen und im Norderneyer Watt angestellt. Außerdem wurde Muschelbrut von der Lütetsburger Plate, dem westlichen Jadebusen und dem Janssand auf Befall mit Trematoden und Mytilicola intestinalis untersucht.
Chytrid parasites are increasingly recognized as ubiquitous and potent control agents of phytoplankton, including bloom-forming toxigenic cyanobacteria. In order to explore the fate of the cyanobacterial toxin microcystins (MCs) and assess potential upregulation of their production under parasite attack, a laboratory experiment was conducted to evaluate short- and long-term variation in extracellular and intracellular MC in the cyanobacteria Planktothrix agardhii and P. rubescens, both under chytrid infection and in the presence of lysates of previously infected cyanobacteria. MCs release under parasite infection was limited and not different to uninfected cyanobacteria, with extracellular toxin shares never exceeding 10%, substantially below those caused by mechanical lysis induced by a cold-shock. Intracellular MC contents in P. rubescens under infection were not significantly different from uninfected controls, whereas infected P. agardhii showed a 1.5-fold increase in intracellular MC concentrations, but this was detected within the first 48 hours after parasite inoculation and not later, indicating no substantial MC upregulation in cells being infected. The presence of lysates of previously infected cyanobacteria did not elicit higher intracellular MC contents in exposed cyanobacteria, speaking against a putative upregulation of toxin production induced via quorum sensing in response to parasite attack. These results indicate that chytrid epidemics can constitute a bloom decay mechanism that is not accompanied by massive release of toxins into the medium. © 2022 Elsevier
Der Braunbrustigel oder Westigel ist der in West- und Zentraleuropa - und somit auch in Hessen -vorkommende Vertreter der beiden europäischen Igelarten. Die einst häufige Art ist jedoch in den letzten Jahren immer seltener zu sehen. In der Roten Liste der Säugetiere Hessens von 2023 wird der Igel daher in der Vorwarnliste geführt. Der Bestandstrend ist offensichtlich abnehmend, das genaue Ausmaß und die Ursachen hierfür sind jedoch nicht genauer bekannt, da bisher keine systematische Erfassung der Igelvorkommen in Hessen durchgeführt wird. Um diese Wissenslücke zu schließen und die Datengrundlage zu verbessern, rufen das HLNUG und das Institut für Tierökologie und Naturbildung alle interessierten Bürgerinnen und Bürger auf, Igel-Beobachtungen und -Totfunde über das Meldeportal des HLNUG zu melden. Das Beifügen von Fotos sowie Anmerkungen zum Zustand der Tiere sind dabei ausdrücklich erwünscht und können helfen ein genaueres Bild zu erhalten. Eine Störung der Tiere sollte selbstverständlich vermieden werden. Da Igel die kalte Jahreszeit im Winterschlaf verbringen, sind die dämmerungs- und nachtaktiven Tiere je nach Witterung nur von März/April bis Oktober/November zu beobachten. Im Herbst, wenn sich insbesondere die Jungtiere Fettreserven für den Winterschlaf anfressen müssen, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit von Igelbeobachtungen. Ziel des Projekts ist es, die Datengrundlage zu den Hessischen Igelvorkommen zu verbessern als Basis für weiterführende Untersuchungen, aber auch die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf das Wildtier des Jahres 2024 zu lenken, das trotz großer Beliebtheit langsam aber stetig aus den Gärten und der Landschaft zu verschwinden droht. Melden Sie bitte Ihre Beobachtung über unser Meldeportal . (Angaben zu personenbezogenen Daten sind freiwillig) Systematik: Ordnung: Insektenfresser ( Eulipotyphla ) Familie: Igel ( Erinceidae ) Art: Braunbrustigel oder Westigel (auch Igel) ( Erniaceus europaeus ) Merkmale: Färbung von Fell, Gesicht und Stacheln dunkel- bis hellbraun. Das Stachelkleid besteht aus 5.000-7.500 2-3 cm langen, hell-dunkel gebänderten Stacheln. Die Vorderfüße sind mit langen Krallen versehen, der kurze Schwanz ist unscheinbar, die Ohren rund und klein, die Schnauze spitz und beweglich. Sinne: Das Sehvermögen ist bei dem nachtaktiven Igel relativ schlecht ausgebildet. Umso besser sind Geruchs-, Gehör- und Tastsinn entwickelt. Igel können auch im Ultraschallbereich sehr gut hören. Größe & Gewicht : Adulte Tiere weisen eine Körperlänge von 20-30 cm und ein Gewicht von 600 – 1500 g auf, wobei die Männchen etwas größer und schwerer sind als die Weibchen. Verbreitung: In ganz West- und Zentraleuropa und somit auch in Hessen und Deutschland flächendeckend verbreitet. In Neuseeland eingeführt. Lebensraum: Strukturreiche Landschaften in Parks und Gärten, Streuobstwiesen sowie Laub- und Mischwälder. Strukturarme Landschaften und große Äcker werden gemieden. Lebensweise: Igel sind dämmerungs- und nachtaktiv. Sie leben als Einzelgänger und sind sehr ortstreu, zeigen aber in der Regel kein Territorialverhalten. In einer Nacht können Igel mehrere Kilometer zurücklegen. Bei den Männchen sind Streifgebiete von über 100 ha nicht selten, während es bei den Weibchen nur 3-10, maximal 30 ha sind. Bei Gefahr rollen Igel sich mit Hilfe einer ringförmigen Muskulatur zu einer Stachelkugel ein. Die Wintermonate von etwa Oktober/November bis März/April verbringen Igel im Winterschlaf in einem dichten und geschützten Nest. Nestbau: Igel nutzen im Jahresverlauf unterschiedliche Nester. Den Winterschlaf verbringen sie in einem dichten, möglichst geschützt und ungestört gelegenen Winternest. Recht einfach gebaute Tagesnester dienen in der aktiven Zeit des Jahres tagsüber als Ruhestätte. In gut geschützten Aufzuchtnestern ziehen die Igelweibchen ihre Jungen auf. Die Nester bestehen meist aus Laub, Moos und Gras und befinden sich oft in Reisig- und Laubhaufen oder dichten Gebüschen, aber auch in Schuppen und Scheunen. Nahrung: Hauptnahrung sind Insekten, Regenwürmer, Asseln, Schnecken, aber auch Frösche, kleine Schlangen, Eidechsen, junge Mäuse, Vogeleier und Aas werden verzehrt. Fortpflanzung & Jungenaufzucht: Die Paarungszeit dauert etwa von Mai bis August. Nach 32-36 Tagen Tragzeit werden 4-5 (selten bis zu 10) nackte und blinde Junge zur Welt gebracht. Die Nesthocker werden etwa 6 Wochen lang von der Mutter gesäugt. Bereits mit 3 Wochen beginnen sie die Nestumgebung zu erkunden und mit etwa sieben Wochen und einem Gewicht von 250-350g sind sie selbständig und gehen ihre eigenen Wege. Lebensdauer: In der freien Natur leben Igel durchschnittlich knapp 2 Jahre, nur wenige Tiere erreichen ein Alter von bis zu 7 Jahren und nur 1/3 der Jungtiere übersteht das erste Lebensjahr. In Menschlicher Obhut können die Tiere auch bis zu 11 Jahre alt werden. Natürliche Feinde: Große Greifvögel wie Uhu und Habicht sowie Fuchs, Dachs, Marder und Waschbär können dem Igel gefährlich werden, aber auch Parasiten wie Flöhe, Milben und Würmer führen bei starkem Befall geschwächter Tiere zum Tod. Gefährdungen: Lebensraumverlust durch fehlende Hecken- und Saumstrukturen in intensiv landwirtschaftlich genutzten Landschaften sowie durch naturferne, „sterile“ Gärten ohne Nahrungsangebot und Versteckmöglichkeiten. Lebensraumzerschneidung durch Barrieren wie Zäune, Mauern und Straßen. Rückgang der Insektenfauna sowie trockenheitsbedingter Nahrungsmangel. Direkte Gefährdung durch Straßenverkehr, Verbrennen von Reisig- und Laubhaufen, Mähgeräte wie Motorsensen und Mähroboter, künstliche Teiche ohne Ausstieg, Kellerschächte o. Ä. ohne Ausstieg. Igel sind geschützte Wildtiere, die nach den Vorschriften für besonders geschützte Tierarten des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatschG) nicht gefangen und aus der Natur entnommen werden dürfen. Nur in Ausnahmefällen ist ein Eingreifen erlaubt. So dürfen verletzte, hilflose oder kranke Tiere in menschliche Obhut genommen werden, um sie gesund zu pflegen. Dabei sollten unbedingt Igelexperten oder Tierärzte zu Rate gezogen werden, denn die Aufzucht von Igeln ist schwierig und die Erfolgschancen einer Wiederauswilderung erfahrungsgemäß gering. Die Tiere sind nach der Genesung unverzüglich wieder freizulassen. Ein Eingreifen sollte nur bei eindeutig hilfebedürftigen Igeln erfolgen: Offensichtlich verletzte Tiere Offensichtlich kranke und geschwächte Tiere. Mögliche Indizien: Igel die tagsüber unterwegs sind, torkeln, reglos liegen, sich bei Berührung nicht einrollen. Länger verwaiste Säuglinge Igel, die noch nach Wintereinbruch draußen unterwegs und deutlich geschwächt sind. Ausführliche Informationen zum Thema sowie Ansprechpartner (deutschlandweit) gibt es z. B. bei Pro Igel e.V. In einem Igelfreundlichen Garten darf es ruhig etwas unordentlich zugehen. Verzichtet man auf allzu gründliches Aufräumen, lässt Totholz, Reisig und Herbstlaub liegen und legt möglichst vielfältige naturnahe Strukturen an, ist dem kleinen Stacheltier schon sehr geholfen. Dabei können einfache Maßnahmen schon viel bewirken und darüber hinaus auch zahlreichen anderen heimische Tierarten zugutekommen: Natürliche Igelverstecke anbieten: Hecken mit heimischen Sträuchern, Laub-, Reisig- und Totholzhaufen bieten Igeln Möglichkeiten für Tagverstecke und Winternester. Aber auch seine Nahrungstiere, wie z. B. Würmer, Schnecken oder Insekten, tummeln sich gerne in diesen eher schattig-feuchten Bereichen. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Keine Chemie im Garten, Nahrungstiere fördern: Im igelfreundlichen Garten sollten keine Pflanzenschutzmittel, Unkrautvernichter oder Kunstdünger zum Einsatz kommen. „Schädlinge“ sollten allenfalls mit ökologisch verträglichen Mitteln bekämpft werden. Denn gerade diese Kleintiere sind eine wichtige Nahrungsgrundlage für den Igel. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Heimische Pflanzen verwenden: Heimische Pflanzenarten sind nicht nur besser an hiesige Standortbedingungen angepasst, sondern stehen auch am Anfang eines vielfältigen Nahrungsnetzes, auf das auch der Igel angewiesen ist. Exotische Pflanzen sind dagegen meist nutzlos für die heimische Tierwelt. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Wasserstellen anbieten: Igel brauchen zwar wenig, aber doch regelmäßig Wasser. Bei längeren Trockenperioden im Sommer und fehlenden Trinkgelegenheiten können sie daher verdursten. Sowohl Gartenteiche mit flachen Ufern als auch Wasserschalen mit frischem Wasser können hier Abhilfe schaffen. Wichtig sind auch feuchte und beschattete Stellen im Garten, die eine kühlende Wirkung haben und wo sich noch dazu viele Nahrungstiere des Igels tummeln. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Durchgang zu anderen Gärten ermöglichen: Igel legen auf ihren nächtlichen Streifzügen nicht selten mehrere Kilometer zurück. Zäune oder Mauern können dabei unüberwindbare Barrieren darstellen und auch naturnah gestaltete Gärten unerreichbar machen. Sie sollten daher mit mindestens 10 cm hohen und breiten Durchlässen versehen sein. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Reisighaufen nicht abbrennen: Reisig- und Totholzhaufen sollten nicht abgebrannt, oder zumindest vorher umgesetzt werden, da sie gerne von Igeln für Tagverstecke oder auch Winternester genutzt werden. Während der Zeit des Winterschlafs von Oktober bis April sollten die Haufen unberührt bleiben. Vom Abbrennen ist auch deshalb abzuraten, weil Reisig- und Totholzhaufen von zahlreichen Insekten und Kleintiere besiedelt werden, die dann vernichtet würden. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Maschineneinsatz mit Vorsicht: Rasenmäher, Mähroboter, Motorsensen und ähnliche Maschinen können sind für Igel eine große Gefahr darstellen, da die Tiere bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen bzw. „einigeln“. Wer den Maschineneinsatz reduziert und z. B. in bestimmten Bereichen nur ein- bis zweimal im Jahr mäht, tut nicht nur dem Igel, sondern auch seinen Nahrungstieren etwas Gutes. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Igelfallen vermeiden: Gartenteiche, Treppen, Schächte und Gruben können für Igel zur tödlichen Falle werden. Mit flachen Uferzonen oder Ausstiegshilfen kann den Tieren der sichere Ausstieg ermöglicht werden. Auch eine Abdeckung kann Abhilfe leisten. Leere Futterdosen oder Essensverpackungen sollten gleich entsorgt werden, damit sich hungrige Igel nicht darin verfangen. Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Tel.: 0641-200095 24 Ansprechpartnerin: Irene Glatzle Institut für Tierökologie und Naturbildung GmbH Marburger Straße 14 + 16, 35321 Laubach-Gonterskirchen Tel.: ++49 (0) 6405 505 77 - 0 E-Mail: info[at]tieroekologie.com Ansprechpartner: Dr. Markus Dietz, Lisa Höcker Irene Glatzle Tel.: 0641-200095 24 Melden Sie uns Ihre Sichtung Rote Liste der Säugetiere Hessens (2023) Igelhilfe: Pro Igel e. V. Igelfreundlicher Garten: NABU (Naturschutzbund) e. V. Igelzentrum Zürich
Merkblatt 2024 Übernahme von Ausgaben für die Kastration von freilebenden herrenlosen Katzen in Sachsen-Anhalt 2024 Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Die Tier- schutzvereine in Sachsen-Anhalt sollen bei einer ihrer Kernaufgaben auch in diesem Jahr mit Mitteln des Landes in Höhe von insgesamt 120.000 € unterstützt werden. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie Folgendes: Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2024 und muss bis 30.11.2024 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kom- mune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Aner- kennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann anlie- gendes Formular genutzt werden. Die Kommunen des Landes sind über die diesbezügliche Anerkennung der Vereine informiert. Ist die Anerkennung unbefristet, reicht eine einmalige Vorlage des Anerkennungsschreibens im Jahr 2024 bei der Verantwortlichen des Landesver- bandes Sachsen-Anhalt des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Be- trag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantra- gen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitrau- mes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann ge- währt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde. Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind beizufügen: Formular Anerkennungsbestätigung eines Tierschutzvereins durch die Kommune, einmalig, wenn innerhalb des genannten Befristungszeitraumes die Kastrationen er- folgen – siehe Anlage zum Antrag, Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer notwendig. Die Rechnungen sind durch den An- tragsteller als sachlich und rechnerisch richtig zu kennzeichnen und zu unterschrei- ben. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2024: ein aktuell gültiger Auszug aus dem Vereinsregister sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbe- scheid vom Finanzamt). Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.) Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht. Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg Anlage: Antragsformular Anerkennungsschreiben der Kommune (Muster) info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315
Merkblatt 2023 Übernahme von Ausgaben für die Kastration und Kennzeichnung von freilebenden herrenlosen Katzen Tierleid kann durch eine Kastration freilebender herrenloser Katzen verringert werden, weil diese sich sonst ungehemmt vermehren und die Katzenpopulation ansteigen würde. Eingetragene und gemeinnützige Tierschutzvereine mit Sitz und Wirkungsfeld in Sachsen-An- halt haben, wie auch in den vergangenen Jahren, die Möglichkeit, die Übernahme der Ausga- ben für die Kastration und Kennzeichnung von herrenlosen freilebenden Katzen mit dem An- tragsformular (siehe Anlage) beim verantwortlichen Landesverband des Deutschen Tierschutz- bundes e.V. zu beantragen. Eine Mitgliedschaft des beantragenden Vereins beim Landesver- band des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ist hierfür nicht erforderlich. Bitte beachten Sie: Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von frei- lebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.02.2023 und muss bis 30.11.2023 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es werden Netto-Ausgaben in Höhe von maximal 100 € pro weiblicher Katze und maximal 50 € pro männlicher Katze erstattet. Liegen die Netto-Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Netto-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Es empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Zeitraum kastrierten Kat- zen. Die Ausgaben für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze werden dann über- nommen, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. (https://www.tasso.net/) oder des Deut- schen Tierschutzbundes e.V. (https://www.findefix.com) registriert wurde. Den Anträgen auf Übernahme der Ausgaben sind immer beizufügen: eine Auflistung der kastrierten Katzen mit Geschlecht und Transpondernummer der Katze, Datum der Kastration und durchführender Tierarzt, Datum der Registrierung, Datenbank der Registrierung (TASSO oder FINDEFIX) – siehe Anlage zum Antrag, Rechnung/en des Tierarztes/der Tierärztin im Original über die erfolgte Kastration und Kennzeichnung der kastrierten Katzen, dabei ist pro Tier eine Rechnung mit der Angabe der Transpondernummer und der Ausweisung des Brutto- und Nettobetra- ges notwendig. Ausdruck des Registrierungsnachweises bei einer Datenbank (TASSO oder FINDE- FIX) bei erstmaliger Antragstellung im Jahr 2023: ein aktueller Auszug aus dem Vereins- register sowie ein gültiger Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid vom Finanzamt). Es werden keine Ausgaben übernommen für die Kastration und Kennzeichnung von Katzen, die einen Besitzer haben und Katzen, die sich bereits vor Beginn des Kastrationszeitraumes in der Obhut des Tierschutzvereines /des Tierheimes befunden haben. (Davon ausgenommen sind Katzen, die an Futterstellen versorgt werden.) Im Monat November haben alle Tierschutzvereine, die im Jahr 2023 Unterstützungszahlun- gen erhalten haben, einen Sachbericht zu den von ihm betreuten Populationen herrenloser freilebender Katzen zu erstellen und spätestens bis 30.11.2023 bei der Verantwortlichen des Deutschen Tierschutzbundes einzureichen. Für Vereine, die im Beantragungszeitraum wie- derholt Unterstützung erhalten, ist dabei ein zusammenfassender Sachbericht ausreichend. Der Sachbericht soll neben der Schilderung der Ausgangslage an den Futterstellen bzw. Ein- fangorten Angaben zur Entwicklung der Populationsgrößen und des Gesundheitszustandes der Katzen sowie eine Beschreibung der Veränderung der Situation in den Jahren 2022 und 2023 enthalten Damit soll die Ausreichung der Unterstützungsmittel evaluiert werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt entsprechend der Reihenfolge des Posteingangs bei der Verantwortlichen des Landesverbandes des Deutschen Tierschutzbundes e.V.. Es können dabei nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen und Anlagen berücksichtigt werden. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme von Ausgaben besteht nicht. Die Anträge und alle weiteren Anfragen hierzu sind zu richten an: Deutscher Tierschutzbund e.V. Landesverband Sachsen-Anhalt Frau Mirjam Karl-Sy Nicolaiplatz 1 39124 Magdeburg info@landestierschutz-lsa.de info@buendnis-fuer-tiere.de mirelle.karl-sy@freenet.de Tel.: 0391 252 8762 Fax: 0391 555 76604 mobil: 0170 900 1315 Anlage: Antragsformular
Auch in diesem Jahr können eingetragene, als gemeinnützig anerkannte Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt Unterstützungsmittel für das Kastrieren, Kennzeichnen und Registrieren von freilebenden herrenlosen Katzen erhalten. Bitte beachten Sie Folgendes: Vereine erhalten aus Landesmitteln nur dann eine Unterstützung, wenn sie von der Kommune, auf deren Gebiet sie herrenlose Katzen einfangen und kastrieren lassen, eine Anerkennung für diese Tätigkeit haben. Für die Anerkennung durch die Kommunen kann ein Formular (siehe Link weiter unten) genutzt werden. Es werden nur Ausgaben berücksichtigt, die für Kastrationen und Kennzeichnungen von freilebenden herrenlosen Katzen entstanden sind. Keine Berücksichtigung finden Ausgaben für andere tierärztliche Tätigkeiten wie Behandlung eines Parasitenbefalls oder Impfungen. Die Kastration, Kennzeichnung und Registrierung kann rückwirkend ab 01.01.2024 und muss bis 30.11.2024 erfolgt sein. Der Kastrationszeitraum endet ggf. früher, wenn die zur Verfügung stehenden Mittel aufgebraucht sind. Es wird Unterstützung in Höhe von maximal 120 € pro weiblicher Katze und maximal 60 € pro männlicher Katze inklusive Mehrwertsteuer gewährt. Liegen die Kosten unter diesem Betrag, wird nur der geringere Betrag erstattet. Pro Tierschutzverein werden Gesamt-Ausgaben in Höhe von max. 5.000 € pro Kalenderjahr übernommen. Je nach Mittelabfluss kann dieser Deckelungsbetrag aufgehoben werden. Im Sinne der Gleichbehandlung der Tierschutzvereine empfiehlt sich ein häufigeres Beantragen der Unterstützungsmittel für die Kastrationen und nicht ein einmaliges Beantragen der Unterstützung für alle im Kalenderjahr kastrierten Katzen am Ende des Kastrationszeitraumes. Aus diesem Grund bitten wir um Einzelanträge mit einem maximalen Antragsvolumen i.H.v. 1.500 € bzw. maximal 15 Tieren. Die Unterstützung für die Kastration einer freilebenden herrenlosen Katze wird dann gewährt, wenn die Katze im genannten Zeitraum von einem Tierarzt unfruchtbar gemacht, mit einem zugelassenen Transponder gekennzeichnet und in der Datenbank des Vereines TASSO e.V. ( https://www.tasso.net/ ) oder des Deutschen Tierschutzbundes e.V. ( https://www.findefix.com ) registriert wurde. Nähere Auskünfte und Informationen erteilt der Landesverband des Deutschen Tierschutzbundes e.V. , Frau Karl-Sy (Nicolaiplatz 1, 39124 Magdeburg, info(at)landestierschutz-lsa.de , Tel.: 0391 252 8762, Fax: 0391 555 76604, Funk: 0170 900 1315) Das Merkblatt und das Antragsformular mit Anerkennungsschreiben öffnen sich nach Anklicken der Dokumente. Steigende Populationen freilebender Hauskatzen können zu Problemen bezüglich des Tierschutzes, der menschlichen Gesundheit (Zoonosen), der Gefahrenabwehr und der Auswirkung auf Wildtiere (z. B. das Fangen von Singvögeln) führen. Eine freilebende Katzenpopulation wird von ihrer Umgebung beeinflusst. Diese Population wächst exponentiell und führt zu einer lokalen Erhöhung der Dichte. So kann ein Gleichgewicht der Umgebungsparameter für die Tiere nicht mehr in geeigneter Weise gehalten werden. Die Folge: Infektionskrankheiten können sich besser und schneller verbreiten. Rangkämpfe finden statt und durch herumstreunende Kater kann es häufiger zu Unfällen kommen. Für die Tiere bedeutet das erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden. Ab wann dieses Ungleichgewicht entsteht, kann jedoch nicht genau definiert werden. 1. Welches Problem entsteht, wenn Katzen sich unkontrolliert vermehren? Katzen können bis zu dreimal im Jahr rollig werden und vier bis sechs Katzenwelpen bekommen. Werden diese Katzenwelpen nicht vermittelt, konkurrieren immer mehr Katzen um Futterquellen. Bereits im Alter von sechs Monaten können diese Katzen selbst Nachwuchs bekommen. Nicht kastrierte Kater markieren ihr Revier mit stark riechendem Harn und erleiden bei Kämpfen mit Konkurrenten häufig Verletzungen, die tierärztlich behandelt werden müssen. Außerdem besteht bei großen, unkontrollierten Populationen freilaufender Katzen, die Gefahr der Krankheitsverbreitung und der Steigerung des Keimdruckes. Eine seuchenhafte Ausbreitung von Katzenkrankheiten (z. B. Katzenseuche, Katzenschnupfen) ist möglich. Unter Umständen besteht hierdurch eine Infektionsgefahr für Menschen (Toxoplasmose, Bandwürmer über Sandkästen etc.). 2. Kastration und Sterilisation, wo ist der Unterschied? Sowohl männliche als auch weibliche Katzen können kastriert werden. Diese unterscheidet sich von der Sterilisation darin, dass die Hoden oder Eierstöcke entfernt werden und nicht nur der Samen- bzw. Eileiter durchtrennt wird. Bei einer Sterilisation können Katzen noch rollig werden und Kater noch decken, allerdings ohne Befruchtung. 3. Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Kastration? Der beste Zeitpunkt für eine Kastration besteht im Alter von sechs bis zehn Monaten. Das bedeutet, dass die Tiere mit Beginn der Geschlechtsreife kastriert werden. Bei manchen Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Harnmarkieren) kann der Tierarzt eine frühere Kastration empfehlen. 4. Welche Vorteile hat eine Kastration bei Katzen? Vor allem wird die unkontrollierte Vermehrung der Katzen verhindert. Zudem zeigen sich kastrierte Katzen meist ruhiger und häuslicher, verfügen über eine bessere Gesundheit und erreichen ein höheres Lebensalter. Kater sind deutlich weniger Rangkämpfen mit Verletzungen und Infektionen ausgesetzt, da der natürliche Trieb auf Nachkommenschaft entfällt. Werden Kater früh kastriert, wird das Markierverhalten unterbunden und dadurch die Geruchsbelästigung gemindert. 5. Gibt es Nachteile bei einer Kastration? Die Kastration erfordert eine Vollnarkose. Daher besteht ein allgemeines Narkoserisiko. Das häufigste Argument gegen eine Kastration ist die vermutete Gewichtszunahme bei kastrierten Tieren. Die Gewichtszunahme basiert jedoch meist auf einer fehlerhaften Fütterung. Katzenhalterinnen und Katzenhalter sollten sich vor einer anstehenden Kastration informieren, welches Futter in Frage kommt und wie viel Futter für eine Katze oder Kater sinnvoll ist, um eine Gewichtszunahme zu vermeiden. 6. Ist eine Kennzeichnung notwendig? Nur durch die Kennzeichnung des entsprechenden Tieres kann die erfolgte Kastration nachvollzogen und im Zweifelsfall überprüft werden. Zudem ist die Kennzeichnung von Freigängerkatzen sinnvoll, um diese bei Abgabe im Tierheim einem Halter zuordnen und gegebenenfalls zurückgeben zu können. 7. Ist eine Registrierung zu empfehlen? Wurde ein gekennzeichnetes Tier registriert, kann es schnell und unbürokratisch einem Halter zugeordnet werden. Bei abhanden gekommenen Tieren ist die Rückgabe so innerhalb kürzester Zeit möglich. Eine Registrierung wird bei einem der beiden größten Anbieter in Deutschland empfohlen: TASSO-Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e. V. FINDEFIX-Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes Weitere Fragen rund um die Kastration werden in jeder Tierarztpraxis beantwortet. Um den Schmerzen, Leiden und Schäden entgegenzuwirken, bestehen im §13 b des Tierschutzgesetzes (TierSchG) rechtliche Vorgaben, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dazu gehören das Verbieten bzw. Beschränken des freien Auslaufs für fortpflanzungsfähige Katzen, die Kastrationspflicht sowie die Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen mit freiem Auslauf. Die Ermächtigung für die Gemeinden, notwendige Maßnahmen zu erlassen, wurde durch das Gesetz zur Übertragung der Ermächtigung zur Festlegung von bestimmten Gebieten zum Schutz freilebender Katzen vom 27.11.2019 (GVBI. LSA Nr. 31/2019 vom 04.12.2019) in Sachsen-Anhalt geschaffen. Die Ergebnisse dieser Studie sind im "Amtstierärztlicher Dienst" 4/2020 veröffentlicht. Für allgemeine Fragen wurden FAQs zur Kastration von Katzen erarbeitet. Weiterhin wurden ein Erfassungssystem , eine Anleitung zur Nutzung des Erfassungssystems , ein Muster für die Einzeltiererfassung und ein Poster erstellt.
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