Planungsphase Der Straßenzug Unter den Linden soll mit einem grundlegenden Umbau seine Bedeutung als attraktiver Hauptstadtboulevard Berlins zurückgewinnen. Seit den 1950er Jahren gab es keine umfassenderen Ideen für die Weiterentwicklung des Boulevards im Herzen des historischen Berlins. Mit neuer Zielrichtung starten im Herbst 2023 die Planungen für die Verkehrsanlage. Um die Mittelpromenade vorgezogen aufzuwerten, wurde die Entwurfsplanung der Freianlagen initiiert. Zentrale Vision ist es, einen öffentlichen Raum mit höherer Aufenthaltsqualität und mehr Verkehrssicherheit für alle zu schaffen. Zusätzlich soll er den Anforderungen aus dem Klimawandel Rechnung tragen. Im Fokus der mehrere Jahre dauernden Umgestaltung steht der etwa 770 Meter lange Abschnitt zwischen Wilhelm- und Universitätsstraße. Das Vorhaben Der Bau Zahlen und Daten Unter den Linden war in der Geschichte Berlins stets mehr als nur ein Verkehrsweg. Der Boulevard spiegelt seit seiner Entstehung im 16. Jahrhundert immer auch das Selbstverständnis Berlins wider. Während früher der Adel die Prachtstraße nach seinen Bedürfnissen anlegte, dominierte später der motorisierte Verkehr große Teile der Fläche im Herzen des historischen Berlins und tut dies bis heute. Berlin hat mit dem Mobilitätsgesetz festgelegt, dem Umweltverbund aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Fuß- und Radverkehr mehr Bedeutung zu verschaffen und das Straßengrün zu stärken. Das Selbstverständnis Berlins hat sich erneut verändert: mit dem grundhaften Neubau der Straße Unter den Linden soll ein Ort entstehen, wo die Aufenthaltsqualität für alle im öffentlichen Raum deutlich zunimmt und in dem zu Fuß gehende, Spazierende und Radfahrende unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit ihren Platz finden. Es wird angestrebt, dass dieser Straßenabschnitt als gewidmete Bundesstraße aufgegeben wird. Die Modernisierung des Boulevards findet in mehreren Phasen statt. Projektstart mit einer Referenzfläche auf der Mittelpromenade zwischen Pariser Platz und Wilhelmstraße: Für die langfristig geplante gestalterische und ökologische Aufwertung der Mittelpromenade – auch mit Fokus auf den aktuellen Baumzustand der Linden – ist 2021 eine grüne Beispielfläche in Höhe Hotel Adlon realisiert worden. Gegenstand ist die hochwertige Einfassung der Baumbeete in Verbindung mit Staudenpflanzungen und einem digital gesteuerten Bewässerungssystem. Die bepflanzte Referenzfläche vor dem Hotel Adlon zeigt, wie die neue Grüngestaltung des Mittelstreifens aussehen kann. Weitere Informationen Erste Phase mit deutlichen Verbesserungen, für den Bus- und Radverkehr: Von Herbst 2021 bis Juni 2023 wurde der Straßenbelag in Abschnitten erneuert und die Fahrbahnen neu markiert. Im Zuge dessen erfolgte eine neue Aufteilung des Straßenraums unter Berücksichtigung der Vorgaben aus dem Mobilitätsgesetz mit je einem Fahrstreifen für den Kfz-Verkehr, den Busverkehr und den Radverkehr. So wurde erreicht, dass der Straßenraum viel gleichmäßiger verteilt ist. Zweite Phase mit einer grundhaften baulichen Erneuerung des Straßenraumes: Wir setzen die 2021 gestartete Debatte innerhalb der Stadtgesellschaft zur grundhaften Neugestaltung des Boulevards fort. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität in unmittelbarer Nähe von Kultureinrichtungen, der Humboldt-Universität und anderen Institutionen zu verbessern, so Handel, Gastronomie und Hotellerie zu unterstützen und Unter den Linden zu einem attraktiven Ort für Einheimische und Besucherinnen und Besucher zu machen. Schritt (1): Als vorgezogener erster Bauabschnitt ist die Neugestaltung der zum Teil baumlosen Mittelpromenade geplant. Dieser Abschnitt kann unabhängig von der verkehrlichen Querschnittsdiskussion umgesetzt werden. Aufgrund der geringen Vitalität und zu erwartenden geringen Lebensdauer des Altbaumbestandes ist der Ersatz und die Entwicklung einer neuen, gesunden und klimaangepassten Baumallee aus Silberlinden zentraler Bestandteil der Maßnahme. Darüber hinaus werden die lückenhaften und stark verdichteten Rasenflächen durch hochwertige Pflanzbeete mit einer attraktiven, reich blühenden, artenreichen und insektenfreundlichen Bepflanzung ersetzt. Zum Schutz ist eine erhöhte Umgrenzung aus Granitelementen vorgesehen. Durch das geplante dezentrale Regenwassermanagement wird das anfallende Regenwasser der Mittelpromenade direkt in die Baumbeete eingeleitet. So kann das Regenwasser sowohl den Pflanzen als auch zur Verdunstung mit Abkühlungseffekten dienen. Das entspricht dem Schwammstadtprinzip. Zusätzlich wird für Trockenperioden eine digital gesteuerte Bewässerungsanlage eingebaut. Die im April 2024 für die gesamte Mittelpromenade abgeschlossene Entwurfsplanung erfolgte optisch adäquat zur Gestaltung der Mittelinsel vor dem Hotel Adlon. Mit der Genehmigung der Bauplanungsunterlage (Entwurfsplanung) im Dezember 2024 und der Zusage des Hauptausschusses im Abgeordnetenhaus von Berlin im Juni 2025 zur Finanzierung wurden die Voraussetzungen für die Fortführung der Planung und die Realisierung erzielt. Der Baubeginn ist aktuell für das 2. Quartal 2026 avisiert. Seit 2020 waren Verbände, Behörden und die Öffentlichkeit involviert. Mit einer iterativen Baurealisierung wird gesichert, dass im Zuge des Gesamtbauvorhabens in der Straße immer die namensgebenden Linden präsent sind. Schritt (2): Die Verkehrsanlagenplanung ist im Dezember 2023 gestartet. Die öffentlichen Verkehrsflächen zwischen den Gebäuden und der Mittelpromenade, die sich von der Wilhelmstraße bis zur Universitätsstraße erstrecken, werden im Rahmen dieser Planung neu konzipiert. Im Focus steht insbesondere die Verbreiterung der Gehwege. Die Neuaufteilung der Flächen für den Rad- und Kfz-Verkehr erfolgt unter Berücksichtigung der Interessen des ÖPNV-/ Wirtschafts-/ Rad- und Individualverkehrs. Besonderes Augenmerk liegt auf einer dem Boulevard angemessenen hochwertigen Gestaltung der öffentlichen Räume. Im Rahmen der Vorplanung werden zur Querschnittsgestaltung Varianten planerisch konzipiert und Vor- und Nachteile herausgearbeitet. Die Auswahl einer Vorzugsvariante erfolgt unter Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und maßgebender Akteure sowie unter Berücksichtigung von Hinweisen und Empfehlungen der 2021 durchgeführten Umfrage auf mein.berlin.de . Im Rahmen einer Sitzung des Gestaltungsbeirates Öffentliche Räume Berlin werden am 16.01.2026 unter „TOP 1 Unter den Linden – Straßenprofil und Mittelpromenade“ zwei erarbeitete Varianten vorgestellt und Empfehlungen des Beirates eingeholt. Näheres ist der Web-Seite Gestaltungsbeirat Öffentliche Räume Berlin zu entnehmen.
Im Interview sprachen Sheila Ashong, Koordinatorin des Programms „Der Mensch und die Biosphäre“ (MAB) in Ghana und Leiterin der Abteilung Natürliche Ressourcen der Environmental Protection Agency (EPA) in Ghana, und Barbara Engels, Leiterin der Geschäftsstelle für das Nationalkomitee des MAB-Programms in Deutschland und Leiterin der Abteilung „Ökonomie, Gesellschaft und internationaler Naturschutz“ im Bundesamt für Naturschutz, am Rande eines Treffens im Hauptquartier der United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization (UNESCO) in Paris im März 2025 über die Rolle der UNESCO-Biosphärenreservate in Ghana und über die Herausforderungen und Chancen in der Zusammenarbeit zwischen dem Biosphärenreservat Lake Bosomtwe und dem Biosphärenreservat Schaalsee.
Peroxyradikale sind kurzlebige Spezies, die an den meisten Oxidationsprozessen in der Atmosphäre beteiligt sind, die zur Bildung von langlebigeren und chemisch oder toxikologisch wichtigen Schadstoffen wie Ozon führen. Insbesondere in Gebieten, die von komplexen Emissionsquellen betroffen sind, sind Peroxyradikal-Messmethoden mit ausreichender Genauigkeit, Reproduzierbarkeit und Empfindlichkeit erforderlich, um die chemische Umwandlung der städtischen Umweltverschmutzung zu verstehen. In dieser Hinsicht ermöglichen Vergleiche von state-of-the-art Sensoren in chemischen Reaktorkammern deren Charakterisierung unter kontrollierten Bedingungen und verbessern das Vertrauen in die Messung von Peroxyradikalen.SPRUCE strebt ein besseres Verständnis der Rolle der Peroxyradikale bei atmosphärischen chemischen Umwandlungen an, die aus der Wechselwirkung zwischen urbanen anthropogenen und ländlichen biogenen Emissionen resultieren. Im Rahmen der vorgeschlagenen Arbeit wird das vorhandene PeRCEAS-Instrument (Peroxy Radical Chemical Enhancement and Absorption Spectrometer) an der Messkampagne des internationalen Projekts ACROSS (Atmospheric ChemistRy Of the Suburban Forest) zur Untersuchung des Schadstoffausflusses von Paris über ein Waldgebiet, und in der internationalen Vergleichsstudie ROxCOMP22 für wissenschaftliche Instrumente, die atmosphärische Peroxyradikale teilnehmen. Diese beiden Messkampagnen befassen sich mit zwei Hauptaspekten von SPRUCE. Sie bieten eine einzigartige Gelegenheit für a) die Messung von Peroxyradikalen in der spezifischen Umgebung von Interesse und in Verbindung mit einer umfangreichen Reihe von Beobachtungen, die für die Interpretation der Radikalchemie von wesentlicher Bedeutung sind, und b) die Bewertung der Datenqualität und Leistungsfähigkeit von PeRCEAS, insbesondere die Überprüfung der Sensitivität und Effizienz für die Speziation der Radikale unter kontrollierten Bedingungen.Ein Schwerpunkt der Studie wird auf der Untersuchung von Oxidationsreaktionen und Ozonausbeuten in Luftmassen mit unterschiedlicher anthropogener/biogener Signatur in Abhängigkeit von der Menge und Zusammensetzung von Peroxyradikalen liegen. Numerische Berechnungen und Modelle werden durch die Beobachtungen von Vorläuferspezies eingeschränkt, um die Budgets von Peroxyradikalen abzuschätzen. Der Vergleich mit den PeRCEAS-Messungen wird verwendet, um das Verständnis der Oxidationsmechanismen in urbanen Plumes gemischt mit biogenen Emissionen zu testen. Es wird erwartet, dass die Analyse des resultierenden Datensatzes das aktuelle Wissen über die chemische Transformation von Megacity-Emissionen während des atmosphärischen Transports ergänzt.
Mission Statement: Berlin ist unsere Stadt. Gemeinsam machen wir sie besser. Wir schaffen ein neues Miteinander für ein zukunftsfähiges Berlin. Mit der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin vereinen wir unser Engagement, schaffen eine Plattform für Austausch und Vernetzung und setzen uns gemeinsam für die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt ein. Dafür stehen wir ein: Wir sehen es als unsere Verantwortung, die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt gemeinsam voranzutreiben. Wir stehen zur AGENDA 2030 und arbeiten zusammen, um die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen in Berlin schnell und lösungsorientiert zu erreichen. Wir sind Teil der Strategie Nachhaltiges Berlin. Wir fördern den Austausch von Wissen, Kooperationen und die Beteiligung aller, um gemeinsam Lösungen für ein nachhaltiges Berlin zu erarbeiten. Wir tragen dazu bei, die natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten und die Pariser Klimaziele zu erreichen. Wir treiben die nachhaltige Transformation des Wirtschaftsstandorts Berlin voran, um die Attraktivität der Stadt für Menschen und Unternehmen langfristig zu sichern. Wir setzen uns ein für soziale Gerechtigkeit und treten jeder Form von Diskriminierung entgegen. Durch unser Engagement setzen wir Impulse für eine nachhaltige Entwicklung unserer Stadt und ermutigen andere, sich ebenfalls einzubringen. Die Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt behält sich als Initiatorin das Recht vor, Organisationen und Initiativen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen, die nicht im Einklang mit den Werten und Zielen der Allianz Nachhaltiges Berlin stehen. Jegliche Formen von Diskriminierung sowie demokratie- und menschenfeindliches Gedankengut sind nicht akzeptabel und widersprechen dem Selbstverständnis der Umsetzungsallianz Nachhaltiges Berlin. Beitritt zur Umsetzungsallianz
Die Schutzgebietsgrenzen des Nationalparks werden als Vektorkoordinaten gemäß Koordinatensystem EPSG::25832 bereitgestellt. Der Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer ist mit seinen 13.750 Hektar der kleinste der drei Wattenmeer-Nationalparks. Er wurde 1990 ausgewiesen, um die besonderen Naturschönheiten und den natürlichen Prozessen unter dem Motto "Natur Natur sein lassen" freien Lauf zu sichern. Mit der Anerkennung als Biosphärenreservat durch die UNESCO im Jahr 1992 gewann die naturverträgliche Ausrichtung der auf Teilen der Insel Neuwerk stattfindenden Nutzungen immer mehr an Bedeutung. Das UNESCO-Welterbe-Komitee hat am 27.06.2011 in Paris beschlossen, auch den Nationalpark Hamburgisches Wattenmeer als Teil des Weltnaturerbe Wattenmeer in die Liste der Welterbestätten der Menscheit einzuschreiben.
<p>Das UBA unterstützt Unternehmen und andere Organisationen bei der Bilanzierung ihrer Treibhausgasemissionen, indem es wichtige Emissionsfaktoren bereitstellt. Eine aktuelle und qualitätsgesicherte Liste von Emissionsfaktoren erleichtert die Klimaberichterstattung der Organisationen, verbessert deren Qualität und Vergleichbarkeit und hilft, das Angebot an Bilanzierungstools zu vereinfachen.</p><p>Emissionsfaktoren zur Treibhausgasbilanzierung</p><p>Um es Unternehmen und anderen Organisationen zu erleichtern, ihre Emissionen von Treibhausgasen (THG) belastbar und passgenau zu ermitteln, veröffentlicht das Umweltbundesamt eine Liste von Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung. Neben den Emissionsfaktoren für die meisten fossilen und erneuerbaren Brennstoffe enthält sie differenzierte Informationen, um die mit dem Verbrauch von Strom und Fernwärme verbundenen THG-Emissionen methodisch belastbar berechnen zu können, sowie einzelne Emissionsfaktoren für indirekte THG-Emissionen im Wertschöpfungsprozess. Damit wird nicht nur die Qualität der THG-Bilanzen verbessert, sondern auch deren Vergleichbarkeit erhöht.</p><p>Immer mehr Unternehmen und andere Organisationen (z.B. Verbände, Verwaltungen, NGOs) müssen oder wollen die Treibhausgasemissionen ermitteln, die direkt oder indirekt auf ihre Aktivitäten zurückzuführen sind, sei es aufgrund von EU-Vorgaben zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, Regelungen des Bundes und der Länder zur klimafreundlichen Verwaltung oder Anforderungen wichtiger Vertragspartner und Kunden. Hierzu benötigen sie passgenaue Emissionsfaktoren für die Treibhausgasbilanzierung. Zwar gibt es bereits zahlreiche Quellen, in denen entsprechende Emissionsfaktoren angegeben sind. Meist sind diese jedoch nicht zentral zugänglich, für wirtschaftliche Aktivitäten in anderen Ländern konzipiert und ohne ausreichende Angaben zu Methodik, Passgenauigkeit und Konsistenz der Emissionsfaktoren. Dies führt nicht nur zu zusätzlichem Aufwand und Kosten, sondern auch zu sehr unterschiedlicher Qualität der Treibhausgasbilanzen.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> seit dem Jahr 2025 eine einheitliche, qualitätsgesicherte und regelmäßig fortgeschriebene Liste von Emissionsfaktoren für alle gängigen Brennstoffe sowie wesentliche klimaschädliche Aktivitäten und Prozesse von Organisationen bereit. Damit will das UBA nicht nur den Aufwand zur Ermittlung von organisationsbezogenen Treibhausgasemissionen verringern, sondern auch die methodische Basis der Treibhausgasbilanzen vereinheitlichen und deren Qualität verbessern. Die Liste der Emissionsfaktoren ist auch für die Anbieter von Tools und anderer Unterstützungsleistungen zur THG-Bilanzierung geeignet und trägt dazu bei, die derzeitigen, häufig intransparenten Methoden und Ansätze zur THG-Bilanzierung zu vereinheitlichen und weiterzuentwickeln.</p><p>Die aktuelle <strong>Liste der Emissionsfaktoren</strong> und alle vorherigen Versionen können unten kostenfrei und zur freien Nutzung heruntergeladen werden.</p><p>Die Liste enthält generische Emissionsfaktoren für viele Brennstoffe, den Verkehrsbereich, Industrieprozesse, verschiedene Dienstleistungen sowie das Treibhauspotenzial (Global Warming Potential – GWP) für Kältemittel. Der Fokus der Liste liegt dabei insbesondere auf Emissionen aus Quellen, die direkt von Organisationen verantwortet oder kontrolliert werden (Scope 1-Emissionen) und indirekten Treibhausgasemissionen aus eingekaufter Energie (Scope 2-Emissionen gemäß dem GHG Protocol Corporate Standard). Darüber hinaus enthält die Liste auch einzelne Scope 3-Emissionen.</p><p>Die Emissionsfaktoren kommen zu großen Teilen aus Forschungsvorhaben des Umweltbundesamtes und werden in der nationalen Treibhausgasberichterstattung (z.B. aufgrund des Paris Agreements) genutzt.</p><p>Erstellungsprozess und Weiterentwicklung der Liste</p><p>Ein erster Entwurf der Liste wurde zwischen Mai und Juli 2025 durch ausgewählte Fachleute und Organisationen praktisch erprobt und im Hinblick auf Verständlichkeit, Praktikabilität und methodische Konsistenz bewertet. Die Rückmeldungen aus dieser Erprobung hat das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> dazu genutzt, die Inhalte und Anwenderfreundlichkeit der Emissionsfaktorenliste zu verbessern. Darüber hinaus werden die Hinweise und Erweiterungsvorschläge aus der Erprobungsphase im Rahmen der geplanten Weiterentwicklungen genutzt, um die Emissionsfaktorenliste auch künftig zu verbessern.</p><p>Die Liste soll jährlich aktualisiert und nach Maßgabe neuester Erkenntnisse, des Bedarfs der Organisationen sowie der Möglichkeiten im UBA weiterentwickelt werden. Eine erste Aktualisierung ist bereits für Ende 2025 geplant, um die bis dahin vorliegenden neuesten Daten für das Bezugsjahr 2024 zu berücksichtigen.</p><p>Ihre Rückmeldungen sind uns wichtig. Bitte richten Sie Ihre Fragen, Hinweise und Anregungen zur Emissionsfaktorliste an probas [at] uba [dot] de.</p><p>Lizenz</p><p>Soweit nicht anders angegeben stehen die (Emissions-)Daten in der bereitgestellten Liste unter einer Nutzungslizenz CC01.0.</p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v2.0.xlsx">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (xlsx-Format) 2.0</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v2.0.zip">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (csv-Format als zip) 2.0</a> </p><p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2378/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v1.0.xlsx">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (xlsx-Format)</a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/376/dokumente/uba_liste_ef_fuer_thg_bilanzierung_v1.0.csv_.zip">Emissionsfaktoren zur THG-Bilanzierung (csv-Format als zip-Datei)</a> </p>
Bild: SenUMVK / travelwitness - Fotolia.com Ziele und Grundlagen der Klimaschutzpolitik in Berlin Der Berliner Senat verfolgt das langfristige Ziel, Berlin bis zum Jahr 2045 zu einer klimaneutralen Stadt zu entwickeln. Weitere Informationen Bild: 1xpert - stock.adobe.com Klimanotlage in Berlin Am 10. Dezember 2019 hat der Berliner Senat als erstes Bundesland die Klimanotlage anerkannt. Der Senat stellt damit ausdrücklich fest, dass die fortschreitende Erderhitzung eine Klimanotlage darstellt, die zusätzliche Anstrengungen zugunsten des Klimaschutzes auch auf Berliner Landesebene erforderlich macht. Weitere Informationen Bild: Michael Danner Das Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz Das Klimaschutz- und Energiewendegesetz gewährleistet einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für einen nachhaltigen Klimaschutz. Es legt fest, dass das Land Berlin bis zum Jahr 2045 klimaneutral werden soll. Weitere Informationen Bild: Bokstaz/depositphotos.com Machbarkeitsstudie „Berlin Paris-konform machen“ Wie kann der Beitrag Berlins zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens aussehen? Die Studie im Auftrag der Senatsverwaltung legt in verschiedenen Szenarien dar, wie Berlin schon vor 2050 klimaneutral werden kann, um dem Zielpfad des Pariser Abkommens gerecht zu werden. Weitere Informationen Bild: Nils Stelte Klimaschutzrat Berlin Der Klimaschutzrat berät als unabhängiges Gremium den Berliner Senat und das Abgeordnetenhaus auf dem Gebiet der Klimaschutz- und Energiepolitik. Weitere Informationen Bild: C40 Cities Climate Leadership Group Internationales Engagement Berlins Klimaschutz braucht internationale Netzwerke! Berlin beteiligt sich intensiv an internationalen Kooperationen, in kommunalen Bündnissen und innerhalb der Europäischen Union. Weitere Informationen Bild: bakhtiarzein / Depositphotos.com Klimagerechtes Haushalten Berlin legt einen Fokus auf das klimagerechte Haushalten. Dabei handelt es sich um ein Verfahren zur Stärkung der Themen Klimaschutz und Anpassung an die Folgen des Klimawandels im Rahmen der Aufstellung des Landeshaushalts. Weitere Informationen
2 Meldungen an die Zentrale Meldestelle 2.1 Allgemeine Meldungen 2.1.1 Meldung vor Einlaufen nach der Richtlinie 2002/59/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 2002 über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr ( ABl. L 208 vom 05.08.2002, Seite 10), in der jeweils geltenden Fassung. Der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes, das im Geltungsbereich dieser Verordnung verkehrt, ist verpflichtet, mindestens 24 Stunden im Voraus oder spätestens zu dem Zeitpunkt, zu dem das Schiff aus dem vorigen Hafen ausläuft, sofern die Reisezeit weniger als 24 Stunden beträgt, oder wenn der Anlaufhafen nicht bekannt ist oder sich während der Reise ändert, sobald diese Information vorliegt, die in Satz 2 bezeichneten Angaben der Zentralen Meldestelle zu übermitteln. Angaben im Sinne des Satzes 1 sind: Identifikation des Schiffes (Name, Rufzeichen und IMO -Schiffsidentifikationsnummer), Identifizierungsmerkmal des Bestimmungshafens, Voraussichtliche Zeit der Ankunft im Bestimmungshafen oder an der Lotsenstation und voraussichtliche Zeit des Auslaufens aus diesem Hafen und Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen. 2.1.2 Meldungen nach Ein- und Auslaufen nach der Richtlinie 2009/16/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2009 über die Hafenstaatkontrolle (Neufassung) (ABl. L 131 vom 28.05.2009, Seite 57), in der jeweils geltenden Fassung Ergänzend zur Meldung nach Nummer 2.1.1 ist der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes unter fremder Flagge, das einen deutschen Hafen oder ein anderes Gebiet im Zuständigkeitsbereich eines deutschen Hafens anläuft oder ihn verlässt, verpflichtet, nach dem Einlaufen den genauen Zeitpunkt der Ankunft des Schiffes und nach dem Auslaufen den genauen Zeitpunkt des Auslaufens des Schiffes sowie jeweils das Identifizierungsmerkmal des Hafens unverzüglich der Zentralen Meldestelle zu übermitteln. 2.2 Besondere Meldungen 2.2.1 Meldung vor Einlaufen und vor Auslaufen für Gefahrguttransporte nach der Richtlinie 2002/59/EG Der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes, das gefährliche oder umweltschädliche Güter befördert, hat, wenn der nächste Anlaufhafen, Auslaufhafen, Liege- oder Ankerplatz im Geltungsbereich dieser Verordnung liegt oder eine Durchfahrt durch den Nord-Ostsee-Kanal beabsichtigt ist, spätestens beim Verlassen des letzten Auslaufhafens der Zentralen Meldestelle folgende Angaben zu übermitteln: Identifikation des Schiffes (Name, Rufzeichen und IMO-Schiffsidentifikationsnummer); letzter Auslaufhafen und Zeit des Auslaufens aus diesem Hafen; nächster Anlaufhafen, Liege- oder Ankerplatz; voraussichtliche Ankunftszeit im nächsten Anlaufhafen, Liege- oder Ankerplatz oder an der Lotsenstation; Gesamtzahl der an Bord befindlichen Personen; gefährliche oder umweltschädliche Güter mit dem Richtigen Technischen Namen beziehungsweise dem Stoff- oder Produktnamen und bei brennbaren Flüssigkeiten nach dem IMDG -Code dem Flammpunkt; die Gefahr auslösenden Stoffe und die von den Vereinten Nationen zugeteilten UN -Nummern; die nach IMDG-Code bestimmte Gefahrgutklasse und Kategorie des Schiffes im Sinne des INF -Codes; die Mengen der in Buchstabe g genannten Güter und ihren Aufbewahrungsort an Bord, Verpackungsart und Verpackungsgruppe sowie, soweit sie in anderen Beförderungseinheiten als feste Tanks befördert werden, die Art der Beförderungseinheit und deren Identifikationsnummer; Lade- und Löschhafen der Ladung; Bestätigung, dass eine Aufstellung, ein Verzeichnis oder ein Lageplan in geeigneter Form zur Angabe der an Bord des Schiffes geladenen gefährlichen oder umweltschädlichen Güter und ihrer jeweiligen Lage im Schiff beziehungsweise ein entsprechender Stauplan auf der Brücke oder in der Schiffsführungszentrale vorgehalten wird; eine Adresse, unter der detaillierte Informationen über die Ladung erhältlich sind, sowie die Notrufdaten des Versenders oder jeder anderen Person oder Einrichtung, die im Besitz von Informationen über die physikalisch chemischen Merkmale der Erzeugnisse und über die im Notfall zu ergreifenden Maßnahmen ist; die Menge der als vorhergehende Ladung beförderten Massengüter im Sinne des § 30 Absatz 1 Nummer 1 der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung, soweit die Tanks nicht gereinigt und entgast oder vollständig inertisiert sind; Merkmale und geschätzte Menge des mitgeführten Bunkertreibstoffs. Soweit die Angaben nach den Buchstaben c, d und j beim Verlassen des letzten Auslaufhafens nicht verfügbar sind, ist die vollständige Meldung erneut zu machen, sobald der nächste Anlaufhafen, Liege- oder Ankerplatz bekannt ist. 2.2.2 Meldung vor Einlaufen für erweiterte Überprüfung nach der Richtlinie 2009/16/EG Der Betreiber, Agent oder Schiffsführer eines Schiffes unter fremder Flagge, das nach Artikel 14 der Richtlinie 2009/16/EG für eine erweiterte Überprüfung in Betracht kommt, hat der Zentralen Meldestelle 72 Stunden vor der erwarteten Ankunft in einem deutschen Hafen oder einem anderen Gebiet im Zuständigkeitsbereich eines deutschen Hafens folgende Angaben zu melden: Identifikation des Schiffes (Name, Rufzeichen und IMO-Schiffsidentifikationsnummer); Identifizierungsmerkmal des Hafens, der angelaufen werden soll; vorgesehene Dauer der Liegezeit, einschließlich des voraussichtlichen Zeitpunkts der Ankunft und des Auslaufens; für Tankschiffe: aa. Bauweise: einfache Hülle, einfache Hülle mit getrennten Ballasttanks ( SBT ), Doppelhülle; bb. Zustand der Lade- und Ballasttanks: voll, leer, inertisiert; cc. Ladungsart und -volumen; geplante Tätigkeiten im Bestimmungshafen oder am Bestimmungsankerplatz (Laden, Löschen, sonstige); geplante vorgeschriebene Kontrollüberprüfungen und wesentliche Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, die während des Aufenthalts im Bestimmungshafen durchzuführen sind; Datum der letzten erweiterten Überprüfung in der unter die Pariser Vereinbarung fallenden Region. 2.3 Zentrale Meldestelle und Meldeverfahren 2.3.1 Zentrale Meldestelle Zentrale Meldestelle im Sinne dieser Verordnung ist das Havariekommando (Zentrale Meldestelle), Am Alten Hafen 2, 27472 Cuxhaven, Telefon: +49 (0) 30 185420 1400, Telefax +49 (0) 30 185420 2408. Das Havariekommando betreibt im Sinne des § 2 Nummer 4 des Seeschifffahrt-Meldeportal-Gesetzes das Zentrale Meldeportal des Bundes. 2.3.2 Ersatzmeldestelle bei erweiterten Überprüfungen Ist dem Betreiber, Agent oder Schiffsführer eine Meldung nach Nummer 2.2.2 an die Zentrale Meldestelle nicht möglich, müssen die Angaben als elektronisches Dokument an die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation, Ottenser Hauptstraße 54, 22765 Hamburg (E-Mail: psc-germany@bg-verkehr.de ) gemeldet werden. 2.3.3 Meldeverfahren Der Betreiber, der Agent oder der Schiffsführer hat die nach den Nummern 2.1 und 2.2 erforderlichen Meldungen über das Internet unter www.national-single-window.de (Externer Link) im Zentralen Meldeportal des Bundes oder über die im Bundesanzeiger bekannt gemachten Hafenbehörden und Hafeninformationssysteme vorzunehmen. Die Meldung muss Namen, Anschrift, Ruf- und Telefax-Nummer des Meldenden enthalten. Der meldende Betreiber, Agent oder Schiffsführer hat sicherzustellen, dass die erforderlichen Meldungen je Schiffsreise nur einmal abgegeben werden. 2.4 Möglichkeit der befreienden Meldung an eine Hafenbehörde Der Betreiber, der Agent oder de Schiffsführer eines Schiffes ist von der Meldung der Angaben nach den Nummern 2.1.1, 2.1.2 und 2.2.1 an die Zentrale Meldestelle befreit, wenn er diese Angaben einer Hafenbehörde gemeldet hat und die Hafenbehörde in der Lage ist, die Angaben der Zentralen Meldestelle auf deren Anfrage 24 Stunden am Tag unverzüglich im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln. Die Hafenbehörden, die diese Voraussetzung erfüllen, werden vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr im Verkehrsblatt und nachrichtlich auf der Internetseite der Zentralen Meldestelle unter www.national-single-window.de (Externer Link) bekannt gemacht. 2.5 Ausnahmeregelung für Liniendienste 2.5.1 Nationale Liniendienste 2.5.1.1 Befreiung von der Gefahrgutmeldung Schiffe eines Liniendienstes zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind auf Fahrten von bis zu 12 Stunden planmäßiger Dauer von der Pflicht zur Abgabe der Meldung nach Nummer 2.2.1 befreit, soweit der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes eine Liste der betreffenden Schiffe erstellt und laufend aktualisiert sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermittelt hat. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt die Angaben nach Nummer 2.2.1 24 Stunden am Tag auf Anforderung der Zentralen Meldestelle unverzüglich übermittelt werden können. Jede Abweichung von drei oder mehr Stunden von der voraussichtlichen Zeit der Ankunft im Bestimmungshafen ist an die Zentrale Meldestelle (E-Mail: MLZ@havariekommando.de oder telefonisch: 030 54 18 20 1400) zu melden. 2.5.1.2 Befreiung von der Personmeldung vor Einlaufen Fahrgastschiffe im Liniendienst zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind von der Verpflichtung nach Nummer 2.1.1 Satz 1 und Satz 2 Buchstabe d, die Zahl der an Bord befindlichen Personen vor Einlaufen an die Zentrale Meldestelle zu melden, befreit, wenn die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation nach Abschnitt A.III.a. Nummer 1.2 Buchstabe c der Anlage 1 zur Schiffssicherheitsverordnung eine Befreiung für die Meldung der Personenanzahl vor Abfahrt nach Artikel 9 Absatz 2 Satz 1 der Richtlinie 98/41/EG des Rates vom 18. Juni 1998 über die Registrierung der an Bord von Fahrgastschiffen im Verkehr nach oder von einem Hafen eines Mitgliedstaates der Gemeinschaft befindlichen Personen (ABl. L 188 vom 02.07.1998, Seite 35) in der jeweils geltenden Fassung erteilt hat und der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes eine Liste der betreffenden Schiffe erstellt und laufend aktualisiert sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermittelt hat. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt die Angabe nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe d 24 Stunden am Tag auf Anforderung der zuständigen Behörde unverzüglich übermittelt werden kann. 2.5.1.3 Vereinfachte Personenmeldung Fahrgastschiffe im Liniendienst zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind von der Pflicht zur Meldung der Angaben nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe c und d vor Einlaufen befreit, wenn vor Abfahrt eine Meldung der Zahl der Personen an Bord nach Artikel 4 Absatz 2 der Richtlinie 98/41/EG erfolgt. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes muss eine Liste der betreffenden Schiffe erstellen und laufend aktualisieren sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermitteln. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt die Angabe nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe c und d 24 Stunden am Tag auf Anforderung der zuständigen Behörde unverzüglich übermittelt werden kann. 2.5.1.4 Befreiung von der Meldung vor Einlaufen Schiffe im Liniendienst zwischen deutschen Häfen, der mindestens einen Monat lang betrieben werden soll, sind von der Pflicht zur Meldung vor Einlaufen nach der Nummer 2.1.1 befreit, wenn das jeweilige Schiff keine gefährlichen oder umweltschädlichen Güter befördert oder wenn es nach Nummer 2.5.1.1 von der Meldung für Gefahrguttransporte befreit ist, eine Befreiung nach Nummer 2.5.1.2 Buchstabe a vorliegt, es sich nicht um ein Schiff im Sinne der Regel 2 Absatz 1.1 des Kapitels XI-2 der Anlage des SOLAS -Übereinkommens handelt oder eine Befreiung nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nummer 725/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 zur Erhöhung der Gefahrenabwehr auf Schiffen und in Hafenanlagen (ABl. L 129 vom 29.04.2004, Seite 6) in der jeweils geltenden Fassung vorliegt und im Falle eines Fahrgastschiffes die zuständigen Behörden der vom Liniendienst bedienten Häfen eine Befreiung nach Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über Hafenauffangeinrichtungen für die Entladung von Abfällen von Schiffen, zur Änderung der Richtlinie 2010/65/ EU und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/59/EG (ABl. L 151 vom 07.06.2019, Seite 116) erteilt haben. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes muss eine Liste der betreffenden Schiffe erstellen und laufend aktualisieren sowie diese als elektronisches Dokument an die Zentrale Meldestelle nach Nummer 2.3.1 (E-Mail: MLZ@havariekommando.de ) übermitteln. Der Betreiber des jeweiligen Liniendienstes hat sicherzustellen, dass für jede Fahrt 24 Stunden am Tag auf Anforderung der zuständigen Behörde unverzüglich die Angaben nach Nummer 2.1.1 Satz 2 Buchstabe c und d sowie der Nachweis über das Vorliegen der Vorraussetzungen nach Satz 1 übermittelt werden können. 2.5.2 Internationale Liniendienste Einem internationalen Liniendienst kann auf schriftlichen Antrag bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt eine Ausnahme genehmigt werden, soweit die übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union zugestimmt haben. Nach Erteilung der Genehmigung gilt Nummer 2.5.1 entsprechend. 2.6 Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in und/oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten nach der Richtlinie 2010/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Oktober 2010 (ABl. L 283 vom 29.10.2010, S. 1) Meldungen, die nach der Verordnung (EU) 2019/1239 abzugeben sind, können gemäß Artikel 7 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1239 über das von der Zentralen Meldestelle nach Nummer 2.3.1 betriebene Zentrale Meldeportal des Bundes abgegeben werden. Sicherheitsmeldungen im Sinne des Abschnitts A Nummer 5 des Anhangs der Verordnung (EU) 2019/1239, die nach § 10 Absatz 3 Satz 1 der See-Eigensicherungsverordnung zu übermitteln sind, können gemäß Artikel 7 Absatz 2 und 3 der Verordnung (EU) 2019/1239 über das Zentrale Meldeportal des Bundes im Internet unter www.national-window.de (Externer Link) abgegeben werden. Stand: 16. September 2025
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 346 |
| Kommune | 3 |
| Land | 103 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 20 |
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| Chemische Verbindung | 3 |
| Daten und Messstellen | 1 |
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| Förderprogramm | 173 |
| Gesetzestext | 2 |
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