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Bebauungsplan Bramfeld 71 Hamburg

Das Plangebiet liegt westlich der Bramfelder Chaussee und östlich der Siedlung am Teerosenweg und am Buschrosenweg und umfasst bisher gewerblich oder als Stellplätze genutzte Flächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2534, 2616, 5026, 5031, 5034, 5309, 6078, 8673, 8775, 10200, und 10201 sowie Teile der Flurstücke 9267 (Moosrosenweg) und 9662 (Bramfelder Chaussee).

Tourismus - Informationspunkte zu den Premiumwanderwegen

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt Daten der Tourismuszentrale Saarland dar.:Die Informationen erstrecken sich über Sehenswürdigkeiten, Gaststätten, Restaurant, Hotel, Jugendherberge, Parkplätze, Wildparks, Naturschutzgebiete, usw. Die Attributtabelle beinhaltet weiterhin, den Namen des Objekts und die Beschreibung (Quelle: Tourismuszentrale des Saarlandes 2016, Maximalmaßstab 1:10.000).

Bebauungsplan Poppenbüttel 26 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26 vom 6. Juni 1986 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 122) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Poppenbüttel 26" wird dem Gesetz hinzugefugt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 22 angefügt: "22. Für das in der Anlage schraffiert dargestellte Gebiet gilt: 22.1 Die Festsetzung ¿Sondergebiet" mit der Zweckbestimmung "Freizeitzentrum" wird in allgemeines Wohngebiet umgewandelt; die Bezeichnung "©", die Linie ¿sonstige Abgrenzung" sowie das festgesetzte 5 m breite Anpflanzungsgebot für dichtwachsende Bäume und Sträucher werden gestrichen. 22.2 Zulässig sind im allgemeinen Wohngebiet als Maß der baulichen Nutzung nunmehr sechs Vollgeschosse und ein Staffelgeschoß als Höchstmaß sowie eine Grundflächenzahl von 0,3 und eine Geschoßflächenzahl von 1,2 jeweils als Höchstmaß. Maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom "23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung werden ausgeschlossen. 22.3 Die westliche Baugrenze parallel zur Poppenbüttler Landstraße wird um 13 m in westlicher Richtung versetzt ausgewiesen. In einer Breite von 20 m wird der östliche Teilabschnitt der nördlichen Baugrenze um 23 m in nördlicher Richtung versetzt ausgewiesen und davon ausgehend werden auf der Westseite eine Baugrenze und auf der Ostseite eine Baulinie festgesetzt. Statt der östlichen Baugrenze wird eine gekrümmte Baulinie festgesetzt, die ein Kreissegment mit einem Radius von 213 m darstellt. Der Scheitelpunkt des Kreissegmentes liegt auf der neu festgesetzten Baulinie im Abstand von 68 m zur neuen nördlichen Baugrenze. 22.4 In Gebäuden an der Ostgrenze des allgemeinen Wohngebietes sind die Wohn- und Schlafräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 22.5 Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Ausnahmsweise können oberirdische Stellplätze zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlage nicht erheblich beeinträchtigt werden. Die auf Tiefgaragen gärtnerisch anzulegenden Flächen sind mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen. Tiefgaragenzufahrten sind mit Rankgerüsten oder Pergolen zu versehen und mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen. 22.6 Für je 500 m2 der Grundstücksfläche sind ein großkroniger oder zwei kleinkronige Laubbäume zu pflanzen. Mindestens 30 vom Hundert der nicht überbauten Grundstücksfläche sind mit Sträuchern und Stauden zu begrünen." 3. § 2 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "Im Kerngebiet und auf der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der Baugrenzen durch Gesimse, Vordächer und Treppenhäuser bis zu 3 m zulässig." 4. § 2 Nummer 3 erhält folgende Fassung: "Für die Erschließung des allgemeinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich; ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 4. März 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 35), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in der Fassung vom 8. Dezember 1986 (Bundesgesetzblatt I Seite 2254), zuletzt geändert am 20. Dezember 1996 (Bundesgesetzblatt I Seiten 2049, 2076), hergestellt." 5. In § 2 Nummer 4 wird die Textstelle "C und" gestrichen. 6. § 2 Nummer 10 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet wird das Erhaltungsgebot für Bäume innerhalb der überbaubaren Fläche aufgehoben. Für jeden dieser Bäume sind drei großkronige Bäume auf dem Grundstück neu zu pflanzen." 7. § 2 Nummer 18 erhält folgende Fassung: "Im allgemeinen Wohngebiet sind Stellplatzanlagen mit Hecken einzufassen sowie in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen."

Schallimmissionsdaten

Die Schallimmissionspläne (Städte sh. unten) gliedern sich auf in: 1. Daten zu natürl. und künstl. Hindernissen ausgewählter Städte: Angabe von Koordinaten (x, y und z) 2. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Gewerbebetrieben ausgewählter Städte: 3. Emissions- und Immissionsdaten von lärmrelevanten Sport- und Freizeitanlagen ausgewählter Städte: 4. Emissions- und Immissionsdaten von Straßen und Parkplätzen ausgewählter Städte: 5. Emissions- und Immissionsdaten von Schienen- und Rangierverkehr 6. Emissions- und Immissionsdaten von Wasserverkehr 7. Emissions- und Immissionsdaten militärische Anlagen zu 1.) natürl. Hindernisse: Geländeprofil (Höhenlinien, Böschungskanten, Geländeeinschnitte) künstl. Hindernisse: Bebauung (Einzelhindernisse, teilw. Einzelbebauung zusammengefaßt in homogene Gebiete mit einheitl. Höhe und Bebauungsdämpfung); - Schallschirme (Lärmschutzwände, -wälle, Wände); - zusammenhängende Waldgebiete; - größere Wasserläufe, Gewässer zu 2.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach TA Lärm bzw. VDI 2058, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Betriebe und Gewerbegebiete Lärmrelevante Betriebe wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur, Gewerbegebiete erhielten größtenteils Flächenbezogene Schalleistungspegel entsprechend der DIN 18005. zu 3.) Emissionsbeurteilung erfolgte nach 18.BImSchV, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Eingangsdaten der einzelnen Stätten, Lärmrelevante Sport- und Freizeitanlagen wurden mittels Messung beurteilt, andere erhielten Standarddaten aus der Fachliteratur zu 4.) Emissionsberechnung erfolgte nach RLS-90, Angabe von Koordinaten (x, y und z) und für die Berechnung benötigten Emissionsdaten (Regelqerschnitt, DTV, p, Straßenoberfläche, Steigung, Straßengattung) der Steckenabschnitte, die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand, für ausgewählte auch für verschiedene Prognosevarianten 2010 vor. Die Emissionsdaten können mit einem Editor aktualisiert werden. zu 5) Emissionsberechnung erfolgte mit Schall 03. Die Zähldaten liegen für alle Städte für den Istzustand und für den Prognosezustand 2010 vor. Rangierverkehr teilweise mit Akustik 04, sonst über FBS nach DIN18005. zu 6.) Emissionsberechnung über FBS nach DIN 18005 bzw. für Motorboote als Linienquelle, Eingangsdaten abgeschätzt zu 7.) Berechnung der Emissionen ausschließlich über FBS Folgende Projekte wurde in den einzelnen Jahren bearbeitet bzw. sind geplant: 1992 Güstrow (SIP) 1993 Rostock (V), Schwerin (V), Greifswald 1994 Stralsund, Wismar, Neubrandenburg, Grevesmühlen 1995 Bützow, Ludwigslust 1996 Güstrow (SIP, LMP), Waren 1997 Neustrelitz, Ribnitz-Damgarten, Laage, Malchin 1998 Malchow, Bad Doberan, Wolgast (SIP), Anklam, Pasewalk, Parchim 1999 Neubukow, Wittenburg, Wolgast (LMP) 2000 Hagenow, Bergen, Kaiserbäder (Ahlbeck, Her.-dorf, Bansin)

Park + Ride Anlagen Hamburg

Der Datensatz enthält die Park + Ride Anlagen an Schnellbahnstationen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen u.a. über die Lage, die Anzahl der Stellplätze und die Anzahl von Behinderten- und Frauenstellplätzen. Weiterhin werden aktuelle Belegungsinformationen zu den Anlagen im 5-Minuten Aktualisierungsintervall angegeben.

Sanierungsrahmenplan Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld

Titel: Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan für den stillgelegten Tagebaubereich Delitzsch-Südwest/Breitenfeld Planungsstand: verbindlicher Braunkohlenplan als Sanierungsrahmenplan seit 02.12.1999 Inhalt: * Die bergbauliche Sanierung mit Tagebaugroßgeräten und mobiler Erdbautechnik zur Gestaltung standsicherer und für die Flutung vorbereiteter Restlochböschungen ist weitestgehend abgeschlossen. Sowohl im Tagebaubereich Delitzsch-Südwest (DSW) als auch im Tagebaubereich Breitenfeld (BRF) konzentrieren sich die laufenden Sanierungsarbeiten auf die Wiederherstellung eines weitgehend nachsorgefreien Gebietswasserhaushalts mit der Flutung der Restlöcher, die Grunderschließung (Wegebau), die Sanierung von Oberflächengewässern (Lober) und den Rückbau vorhandener bergbaulicher Anlagen (Tagesanlagen DSW). * Die Maßnahmen zur Landschaftsgestaltung sind zu großen Teilen beendet und werden mit der Grobgestaltung und Erschließung der im Plangebiet ausgewiesenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Erholung in den Bereichen DSW und BRF abgeschlossen. Am Werbeliner See wurden und werden asphaltierte Rad- und Wanderwege zur Grunderschließung des zukünftigen Sees hergestellt. * Im Zuge der Restlochflutung entstehen der Werbeliner See, der Zwochauer See, der Grabschützer See (DSW) und der Schladitzer See (BRF), wobei mit dem Werbeliner See das größte Gewässer entsteht (4,4 km²). Die Flutung des Werbeliner Sees erfolgt seit Dezember 1998 (Einleitung von Luppewasser) und ist nahezu abgeschlossen. Die zur Verbesserung der Wasserqualität über eine bestehende Rohrleitung vorgesehene Fremdflutung des Zwochauer Sees mit Wasser aus dem Schladitzer See wurde aus naturschutzfachlichen Versagungsgründen nicht begonnen. Die Flutung der übrigen Restlöcher erfolgt durch den natürlichen Grundwasserwiederanstieg. Die Vorflutgestaltung beider Tagebaubereiche schließt die Anbindung des Werbeliner und des Schladitzer Sees ein. Die Maßnahmen zur Renaturierung von Fließgewässern konzentrieren sich auf die Rückverlegung des Lobers, die naturnahe Umgestaltung des Haynaer Ableiters und die Wiederherstellung von Ostergraben und Freirodaer Graben. * Die im nördlichen Bereich der Kippe DSW sowie auf den an die Bereiche DSW und BRF angrenzenden unverritzten Flächen etablierte Landwirtschaft wird fortgeführt. Durch den verstärkten Flurholzanbau sollen diese Flächen jedoch strukturiert und landeskulturell aufgewertet werden. Prioritäre Handlungsfelder der Forstwirtschaft bestehen in der Beseitigung von Pflanzausfällen (Nachpflanzungen) und in der Pflege (Verbissschutz, Bekämpfung von Kleinnagern) der in den letzten Jahren im Rahmen der bergbaulichen Wiedernutzbarmachung angepflanzten Bestände. * Die Entwicklung von Natur und Landschaft schließt das gezielte Belassen von Sukzessionsflächen (Beschränkungen für die öffentliche Nutzung) ein. Als besonders wertvoll für diese Vorgänge gilt das Umfeld des Grabschützer Sees. Große Teile des Plangebiets sind Bestandteil des SPA-Gebiets DE 4439-452 "Agrarraum und Bergbaufolgelandschaft bei Delitzsch". * Freizeit und Erholung sollen sich am Nordostufer des Werbeliner Sees (Bootshafen, Fischereistützpunkt) und am Südostufer des Schladitzer Sees (Schladitzer Bucht, Hayna) sowie für den örtlichen Bedarf südlich der Ortslage Wolteritz konzentrieren. Im Bereich der Schladitzer Bucht konnte nach erfolgter verkehrstechnischer Anbindung die Nachnutzung durch das Engagement eines privaten Investors (all-on-sea) bereits vorzeitig beginnen. Schwerpunkt der weiteren Arbeit sind die medientechnische Erschließung des Standorts und die Erweiterung der Parkplatzkapazitäten. Am Südufer des Zwochauer Sees ist ein Badestrand vorprofiliert worden. * Der bestehende und in das überregionale Projekt "Straße der Braunkohle" eingebundene Aussichts- und Informationspunkt (Schaufelradbagger SRs 6300) soll über das Rad- und Wanderwegenetz an das Sanierungsgebiet DSW angebunden werden. Im Rahmen von erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen wird der ehemalige Montageplatz Breitenfeld umgestaltet. * Die infrastrukturellen Maßnahmen sind auf die Herstellung regional vernetzter Rad- und Wanderwege (Schwerpunkt Radweg Leipzig-A 14-Schladitzer See), die Anbindung der Erholungsbereiche DSW und BRF an das vorhandene lokale Verkehrsnetz sowie die Herstellung der erforderlichen Parkmöglichkeiten ausgerichtet. Mit der Fertigstellung eines Parkplatzes (nordöstlich der Ortslage Zwochau) wurden die Voraussetzungen für die Nachnutzung bereits geschaffen (Badestrand am Zwochauer See, Naturlehrpfad am Grabschützer See). * Die Gewerbefläche im Bereich BRF ist fast vollständig belegt. Im Bereich DSW wird die Entwicklung und Ansiedlung fortgeführt. Im Bereich der ehemaligen Tagesanlagen DSW wird eine vorhandene Kieshalde aufbereitet und vermarket. Der am Südufer des Restlochs DSW im Rahmen der Wiedernutzbarmachung begonnene Einbau bergbaufremder, nicht kontaminierter Erdstoffe wird fortgeführt.

Wasserhaushalt 2022

Die Datengrundlagen zur Berechnung der Abflussgrößen wurden aus dem Berliner Informationssystem Stadt und Umwelt (ISU5 2020) für die ca. 25.000 Block(teil)flächen und erstmals auch für ca. 32.000 Straßenflächen des räumlichen Bezugssystems des ISU zur Verfügung gestellt. Die Daten der Flächennutzung 2020 beruhen auf der Auswertung von Luftbildern und weiteren Geodaten (vgl. Umweltatlaskarten 06.01 und 06.02 sowie 06.08 ). Es werden 22 Nutzungsarten sowie 52 Flächentypen unterschieden. Die Daten der Flächennutzung spielen im Wasserhaushaltsmodell eine wichtige Rolle. Wenn keine lagegenauen Daten für notwendige Eingangsparameter zur Verfügung stehen, werden pauschalisierte Mittelwerte pro Nutzungsart oder Flächentyp auf Block- bzw. Teilblockebene angegeben. Dies trifft für 2022 hauptsächlich auf die Zuweisung des Anschlussgrads an die Kanalisation zu (s. u.). Im Rahmen des Forschungsprojekts AMAREX wurden die in ABIMO benötigten Verdunstungsparameter einer Block(teil)- bzw. Straßenfläche anhand der vorhandenen Grünvolumenzahl 2020 (vgl. Umweltatlaskarte 05.09 ) zugewiesen, wodurch die pauschale Zuweisung über die Flächennutzung ersetzt werden konnte. Die langjährigen Mittelwerte des Niederschlags der Jahresreihe 1991 bis 2020 und zwar die Jahresmittel und die Mittel für das Sommerhalbjahr (Mai-Oktober) wurden aus den HYRAS-DE-PRE-Daten vom Deutschen Wetterdienst (DWD) auf Block(teil)- und Straßenflächen aggregiert (vgl. Umweltatlaskarte 04.08 ) und für die Wasserhaushaltsmodellierung verwendet. Für die potentielle Verdunstung wurden langjährige Mittelwerte der um 10 % erhöhten TURC-Verdunstung verwendet, die aus Beobachtungen an Klimastationen im Berliner Raum berechnet wurden. Dabei wurden für das Stadtgebiet bezirksweise Werte zwischen 660 und 672 mm/Jahr und zwischen 505 und 513 mm für das Sommerhalbjahr zugeordnet. Der Versiegelungsgrad wurde u. a. durch die Auswertung von ALKIS-Daten (Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem) für die bebaut versiegelten Flächen und die Analyse von hoch auflösenden multispektralen Satellitenbilddaten und weiteren Geodaten für die unbebaut versiegelten Flächen sowie die Analyse der Straßenbefahrungsdaten für die Straßenflächen für den Umweltatlas bestimmt (vgl. Umweltatlaskarte 01.02 , 2021). Im Datenbestand wird zwischen der bebaut versiegelten Fläche (Dachfläche) und der unbebaut versiegelten Fläche (Parkplätze, Wege etc.) unterschieden. Für die unbebaut versiegelte Fläche war außerdem der Anteil der einzelnen Belagsarten eine wichtige Eingangsgröße. Die Belagsarten wurden in vier Belagsklassen sowie fünf Belagsklassen für die Straßenflächen zusammengefasst (vgl. Tab. 2) und spezifisch für die einzelnen Flächentypen auf Testflächen im Gelände ermittelt und dann auf alle Blockteilflächen gleichen Flächentyps bezogen. Die bodenkundlichen Daten zur nutzbaren Feldkapazität des Flachwurzelraums (0-30 cm) und zur nutzbaren Feldkapazität des Tiefwurzelraumes (0-150 cm) wurden der Bodendatenbank zur Bodengesellschaftskarte der “Bodengesellschaftskarte Berlin – Nutzbare Feldkapazität” (vgl. Umweltatlaskarte 01.06.2 , 2020) entnommen. Die Flurabstände wurden von 2009 verwendet. Diese Flurabstände stellen ein Jahr mit mittleren Grundwasserständen dar (vgl. Umweltatlaskarte 02.07 ). Die Angaben zur Kanalisation wurden der Karte ”Entsorgung von Regen- und Abwasser” (vgl. Umweltatlaskarte 02.09 , 2022) entnommen. In den erstmals über Anschlusspunkte ausgewerteten Block(teil)flächen wurde markiert, ob innerhalb einer Block(teil)fläche in die Regenwasserkanalisation eingeleitet wird. Zudem konnte erstmals eine Auswertung der Straßenflächen der Berliner Wasserbetriebe (BWB 2022) genutzt werden, die besagt, ob eine Straßenabschnitt regenwasserkanalisiert ist. Die Aussage auf Block(teil)fläche führt dazu, dass alle versiegelten Flächen einer Block(teil)fläche als regenwasserkanalisiert in die Wasserhaushaltmodellierung einfließen, obwohl sie in der Realität ggf. in Teilen nicht an die Kanalisation angeschlossen sind. Dies betrifft auch Flächen, die einem dezentralen Regenwassermanagement unterliegen. Darüber lagen zum Zeitpunkt der Kartierung keine flächendeckenden Daten für Berlin vor. Aus der Karte zur Kanalisation geht auch nicht hervor, in welcher Größenordnung das Wasser, das auf den bebauten oder versiegelten Flächen anfällt, tatsächlich abgeführt wird. Hierzu wurden für die Wasserhaushaltskartierung 2005 spezielle Untersuchungen durchgeführt. Für die Abschätzung des tatsächlichen Anschlussgrades an die Kanalisation lagen zwei Datengrundlagen vor. Einerseits die im Rahmen einer Diplomarbeit von Bach 1997 ermittelten Pauschalwerte für die einzelnen Flächentypen. Die zweite Datengrundlage wurde im Rahmen der Neuordnung des Abwasserentgeltes durch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) erhoben. Es wurde eine grundstücksscharfe Erhebung der versiegelten Flächen durchgeführt und dabei zwischen angeschlossenen und nicht angeschlossenen versiegelten Flächen unterschieden. Ziel der Erhebung war es, die Kosten für die Regenwasserentsorgung weitgehend nach dem Verursacherprinzip zu erheben. Diese Daten wurden auch graphisch erfasst und der Senatsverwaltung aggregiert auf die Bezugsflächen des räumlichen Bezugssystems des ISU übergeben. Die Auswertung dieser Daten ergab jedoch, dass die graphische Erfassung durch die BWB nicht flächendeckend erfolgte. Aus diesem Grund konnten die Originaldaten nicht direkt für das Wasserhaushaltsmodell des Umweltatlas verwendet werden. Ausgehend von der Überlegung, dass der Anschlussgrad eng von Alter und Struktur der Bebauung abhängig ist, wurden daher aus den Daten der BWB und der flächendeckend vorliegenden Kartierung der Stadtstrukturtypen (vgl. Umweltatlaskarten 06.07 und 06.08 , 2010) für die einzelnen Flächentypen rechnerisch Mittelwerte ermittelt und diese dann als Pauschalwerte allen kanalisierten Einzelflächen des entsprechenden Flächentyps zugeordnet. Die Ergebnisse sind in Tab. 1 zusammengefasst. Ein Vergleich der Werte mit den von Bach 1997 ermittelten Werten ergab eine gute Übereinstimmung. Lediglich die Anschlussgrade der unbebaut versiegelten Flächen der nicht oder gering bebaute Grün- und Freiflächen weichen z. T. stark von den von Bach ermittelten Werten ab. Da die Analyse des BWB-Datenbestandes ergeben hat, dass gerade in diesen Gebieten die unbebaut versiegelten Flächen nicht oder unzureichend erfasst wurden, wurde für diesen Strukturtyp der Wert von Bach beibehalten. Die tatsächlichen Kanalisierungsgrade der Straßenflächen konnten erstmal aus den Daten der BWB (2022) übernommen werden. Wurde in diesen Daten ein Straßenabschnitt als regenwasserkanalisiert markiert, ging er zu 100 % in die Wasserhaushaltmodellierung ein. Tab. 1 zeigt die pauschalen Anschlussgrade pro Flächentyp, die auch in die Berechnung der Wasserhaushaltsmodellierung 2022 eingeflossen sind. Für die Einbeziehung der Gründächer wurde die ca. 550 ha extensiv und intensiv begrünten Dachflächen aus der vorhandenen Umweltatlaskarte 06.11 , 2020 verwendet.

Bebauungsplaene Merzig/Hilbringen - Parkplatz suedlich der Merziger Strasse

Bebauungspläne und Umringe der Kreisstadt Merzig (Saarland), Stadtteil Hilbringen:Bebauungsplan "Parkplatz suedlich der Merziger Strasse" der Kreisstadt Merzig, Stadtteil Hilbringen

Planfeststellungsverfahren nach § 28 PBefG i. V. m. §§ 72 ff. HVwVfG und §§ 1 ff. PlanSiG für den Umbau des Vorplatzes Bahnhof Bad Wilhelmshöhe zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse am Bahnhof Bad Wilhelmshöhe

Die Kassler Verkehrs-Gesellschaft AG (KVG) plant gemeinsam mit der Stadt Kassel den Umbau der ÖPNV-Anlage und anderer davon betroffener Verkehrsanlagen auf und neben dem Vorplatz des Bahnhofs Wilhelmshöhe. Die Umbaumaßnahme betrifft: ▪ Die Gleisanlagen der Straßenbahn mit Haltestellen, ▪ Ergänzung eines Wendegleises für die Straßenbahn auf der Wilhelmshöher Allee auf Höhe des Vorplatzes Bahnhof Bad Wilhelmshöhe ▪ bauzeitig genutzte provisorische Gleisanlagen und Haltestellen auf und an der Wilhelmshöher Allee ▪ Bushaltestellen und Buswartepositionen, ▪ Radverkehrsanlagen, ▪ Anlagen des MIV (Parkplätze und Fahrbahnen), ▪ Nebenflächen (Gehwege und Plätze)

Ersatzneubau der Dunckerbrücke

Planungsphase Die Dunckerbrücke befindet sich im Stadtbezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg und überführt die Dunckerstraße über zwei S-Bahn und zwei Fernbahngleise der DB AG. Sie ist Bestandteil des untergeordneten Straßennetzes und dient im Zuge der Dunckerstraße der Verbindung zum angrenzenden Straßennetz. Die Dunckerbrücke wurde 1926 als Stahlkonstruktion erbaut. 1976 erfolgte der Ersatzneubau als Fertigteilbrücke vom Typ BT 70, die eine weitverbreitete Standardbauweise für Straßenbrücken in dieser Zeit darstellte. Dieser Brückentyp besteht aus mehreren Spannbetonfertigteilträgern, die als Überbau der Brücke nebeneinandergelegt wurden und durch eine oberhalb verbindende Ortbetonplatte ergänzt bzw. verbunden wurden. In den Spannbetonfertigteilbrücken wurde Henningsdorfer Spannstahl verbaut. Diese Spannstahldrähte sind als spannungsrisskorrosionsgefährdet einzustufen. Das Bauwerk liegt in einem dicht bebauten Gebiet zwischen den denkmalgeschützten Schulgebäuden des Käthe-Kollwitz-Gymnasiums und des Heinrich-Schliemann-Gymnasiums. Der schlechte Bauzustand erfordert den Rückbau des bestehenden Bauwerks und einen Ersatzneubau der Dunckerbrücke. Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Zahlen und Daten Im Zuge des Ersatzneubau der Dunckerbrücke wird neben der Erneuerung der Brückenkonstruktion auch eine Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten für den Fuß- und Radverkehr erzielt. Derzeit befindet sich das Projekt in der Ausschreibungsphase. Voraussichtliche Bauzeit: 2.Quartal 2026 bis 3. Quartal 2028 Konkrete Angaben zum Bau können erst nach Abschluss der Ausschreibungsphase erfolgen. Aufgrund von Schäden an den Bauteilen der Straßenbrücke, wurde das Bauwerk bereits im Jahr 2017 mit einer Gewichtsbeschränkung von 12 Tonnen versehen. Im Dezember 2025 mussten zunächst die Parkmöglichkeiten auf der Dunckerbrücke eingeschränkt werden. Dies geht auf die Feststellung von Schadenserweiterungen am Bestandsbauwerk im Zuge der Bauwerksprüfung am 20.11.2025 zurück. Es handelte sich um eine verkehrsrechtliche Maßnahme zur Entlastung der Brücke. Der Rückbau und Ersatzneubau wird im Rahmen einer Vollsperrung der Dunckerstraße zwischen der Ahlbecker Straße und der Kanzowstraße erfolgen. Dies ist bedingt durch die nur begrenzt zur Verfügung stehenden Sperrpausen der hochfrequentierten S- und Fernbahngleise in den Jahren 2026/27/28 in Verbindung mit der zunehmenden Verschlechterung des Bauwerkszustands der Bestandsbrücke. Die Umleitung des Fußverkehrs erfolgt über Ahlbecker Straße – Prenzlauer Allee – Kanzowstraße. Die Umleitung des Radverkehrs erfolgt über die Stargarder Straße – Pappelallee – Wichertstraße. Der Fuß- und Radverkehr wird dann schnellstmöglich bauzeitlich über den Rohbau des neuen Brückenbauwerkes geführt werden. Dies wird voraussichtlich bereits im 3. Quartal 2027 möglich sein. Die Zugänglichkeit zu den angrenzenden Schul- und Wohngebäuden sowie dem Dunckerclub wird während der gesamten Bauzeit sichergestellt werden.

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