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Nutzung passiver baulicher Massnahmen zur Einhaltung des sommerlichen und winterlichen Wärmeschutzes

Energiesparmeister 2018 Staatssekretärin Feußner und Landesenergieagentur gratulieren Sachsen-Anhalts Energiesparmeister Jetzt abstimmen: Sachsen-Anhalts Energiesparmeister-Schule hofft auf den Bundessieg Energiemanager der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben werden Energiesparmeister Sachsen-Anhalt! Bewerbungsfrist für Schulen bis zum 23. April verlängert

25. Juni 2018 Am Freitag, den 22. Juni 2018, haben die Schülerinnen und Schüler der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben den Titel "Energiesparmeister Sachsen-Anhalt" sowie den symbolischen Scheck über die Siegprämie in Höhe von 2.500 Euro von der Staatssekretärin im Ministerium für Bildung, Eva Feußner, und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) in Empfang genommen. Die Energiedetektive erhielten außerdem ein Siegerschild mit der Aufschrift "Energiesparmeister 2018" sowie verschiedene nützliche Messgeräte, die sie bei ihrer Tätigkeit unterstützen sollen. Nach der Verkündung der 16 Landessieger am 23. Mai ging es für die Sekundarschule und ihre 15 Mitstreiter per Online-Voting zusätzlich um den Bundessieg und somit um ein weiteres Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro. Wie auf der offiziellen Preisverleihung für alle Landessieger am 15. Juni im Bundesumweltministerium in Berlin bekannt gegeben wurde, hat Sachsen-Anhalt den dritten Platz im Ranking um den Bundessieg belegt. In der nunmehr zehnjährigen Geschichte des Energiesparmeister-Wettbewerbs ist dies die bisher beste Platzierung Sachsen-Anhalts. Impressionen Für die Evangelische Sekundarschule Haldensleben geht es als Landessieger im Energiesparmeister-Wettbewerb nun auch um den Bundessieg. Entschieden wird per Online-Voting, bei dem alle 16 Landessieger gegeneinander antreten. Wer bis zum 6. Juni die meisten Stimmen erhält, wird "Energiesparmeister Gold" und erhält ein weiteres Preisgeld in Höhe von 2500 Euro. Damit die Evangelische Sekundarschule Haldensleben Bundessieger werden kann, sind alle Interessierten aufgerufen, ihre Stimme für die Schule abzugeben. Hier geht es zum Online-Voting 24. Mai 2018 Die 16 Landessieger des bundesweiten Wettbewerbs "Energiesparmeister 2018" für Schulen stehen fest. Unter den Bewerbern aus Sachsen-Anhalt haben sich in diesem Jahr die Energiemanager der Evangelischen Sekundarschule Haldensleben durchgesetzt. Unterstützt durch die Energieberaterinnen Antje Göppel und Manja Kasper ließen sich die Schülerinnen und Schüler im Schuljahr 2014/15 zu "Energieberatern" ausbilden und auf die besonderen Herausforderungen des durch STARK III-Mittel zum Passivhaus sanierten Schulgebäudes vorbereiten. Schließlich sollten auch die Mitschüler über die spezielle Heizungs- und Lüftungstechnik, die Eigenstromversorgung durch eine PV-Anlage sowie weitere bauliche Besonderheiten informiert werden. Dabei hatten sich die Energiemanager ein Thema ganz besonders zum Ziel gesetzt: Das Nutzerverhalten der Mitschüler zum Thema Energiesparen positiv und vor allem nachhaltig zu beeinflussen und somit dauerhaft Energie zu sparen. Zu diesem Zweck wurden während der Sanierung im Ausweichobjekt regelmäßige "Energierundgänge" durchgeführt, um sogenannte "energetische Schwachstellen" aufzuspüren und zu dokumentieren. Für die Landessieger geht es jetzt bis zum 6. Juni im Online-Voting um den Bundessieg! Alle Interessierten aus Sachsen-Anhalt sind jetzt aufgerufen mitzumachen, damit die Evangelischen Sekundarschule Haldensleben Bundessieger werden kann! Hier geht es zum Online-Voting: https://www.energiesparmeister.de/preistraeger/energiesparmeister-2018/voting/projekt/sachen-anhalt-die-energetischen/ Schirmherrin für den Energiesparmeister-Wettbewerb 2018 in Sachsen-Anhalt ist die Staatssekretärin im Ministerium für Bildung, Frau Eva Feußner. Die Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ist zum vierten Mal Pate der bundesweiten Aktion. Beide wollen dem Landessieger am 22. Juni 2018 (10:00-12:00 Uhr) zum Sieg gratulieren und den symbolischen Scheck für den Landessieg im Wert von 2.500 Euro als Siegerprämie übergeben. Außerdem erhalten die Schülerinnen und Schüler das Siegerschild "Energiesparmeister 2018" und verschiedene nützliche Messgeräte, um sie bei Ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Weitere Informationen zum Gewinner-Projekt erhalten Sie unter: https://www.energiesparmeister.de/fileadmin/esm/preistraeger/preistraeger_2018/Projektbeschreibungen/Sachsen-Anhalt_-_Evangelische_Sekundarschule_Haldensleben.pdf 11. April 2018 Nur noch knapp zwei Wochen haben alle Schulen in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit, sich mit ihren pfiffigen und nachhaltigen Klimaschutz- und Energiesparprojekten um den Titel "Energiesparmeister 2018" zu bewerben. Mitmachen lohnt sich, denn das überzeugendste Klimaschutzprojekt erhält als Landessieger ein Preisgeld von 2.500 Euro sowie eine Patenschaft mit der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA). Für das Land Sachsen-Anhalt übernimmt die Staatssekretärin im Ministerium für Bildung, Frau Eva Feußner, die Schirmherrschaft. "Wir hoffen auf viele tolle Energiespar- und Klimaschutz-Ideen aus den Schulen des Landes und eine rege Teilnahme am Wettbewerb und freuen uns auf Bewerbungen aller Altersklassen und Schulformen", so die Staatssekretärin. "Die LENA ist bereits zum vierten Mal Patin des bundesweiten Energiesparmeister-Wettbewerbs für Sachsen-Anhalt. Wir drücken allen Bewerbern die Daumen und werden dem Landessieger 2018 beim Online-Voting zum Bundessieger tatkräftig unter die Arme greifen", so LENA-Geschäftsführer Marko Mühlstein. Im vergangenen Jahr konnte sich die Berufsbildende Schule "Dr. Otto Schlein" in Magdeburg als Landessieger durchsetzen. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können sich mit ihren Projekten bis zum 23. April 2018 um 13.00 Uhr auf www.energiesparmeister.de bewerben. Eine Experten-Jury aus Forschung und Umweltpolitik ermittelt aus allen Bewerbungen den Energiesparmeister aus jedem Bundesland. Für die Landessieger geht es im Anschluss um den Titel "Energiesparmeister Gold": Wer den Bundessieg und somit ein zusätzliches Preisgeld in Höhe von ebenfalls 2.500 Euro erringt, entscheidet Ende Mai 2018 eine öffentliche Online-Abstimmung. Am 15. Juni 2018 findet die offizielle Preisverleihung für den Bundes- sowie alle Landessieger im Bundesumweltministerium in Berlin statt. Im vergangenen Jahr haben sich bundesweit rund 22.000 Schülerinnen und Schüler aus insgesamt 192 Schulen mit ihren Projekten beteiligt. Weitere Informationen zum Energiesparmeister-Wettbewerb erhalten Sie unter: www.energiesparmeister.de . Jubiläumspreis: Sonderpreis für ehemalige Sieger Bereits 120 Schulen aus ganz Deutschland wurden in den vergangenen neun Jahren beim Energiesparmeister-Wettbewerb ausgezeichnet. Zum Jubiläum haben auch die ehemaligen Sieger wieder die Chance auf einen Platz auf dem Siegertreppchen. Unter allen bisherigen Preisträgern wird das Projekt mit der überzeugendsten Weiterentwicklung seit seiner Auszeichnung gesucht. Der Jubiläums-Sieger gewinnt 1.000 Euro sowie die Reise zur Preisverleihung nach Berlin. Bisher zählten die Grundschule "Am Heiderand" Samswegen, die Grundschule Ahlsdorf und die Berufsbildenden Schulen "Dr. Otto Schlein" in Magdeburg zu den Landessiegern aus Sachsen-Anhalt. Einen Überblick über alle bisherigen Preisträger gibt es auf www.energiesparmeister.de/preistraeger . Pressemitteilung im PDF-Format

Wissenschaftliche Unterstützung der Energieberatung

Ausgangslage: Die Erhöhung der Energieeffizienz und eine sparsame umweltfreundliche Energieverwendung sind von zentraler Bedeutung für eine nachhaltige zukunftsfähige Entwicklung. Ein wichtiges Instrument für die Umsetzung energiepolitischer Zielsetzungen ist die Energieberatung. Ziele: Die Energieberatung in Hessen soll in ihrem weiteren Aufbau und ihrer fortlaufenden Arbeit unterstützt werden. Energieberater, Architekten, Ingenieure, Wissenschaftler und Beratungseinrichtungen sollen zum Informationsaustausch angeregt und mit Informationen sowie Beratungsinstrumenten versorgt werden. Vorgehen: Das IWU leistet Unterstützung in folgenden Bereichen: - Wissenschaftliche Betreuung der Energiespar-Informationen : Das IWU betreut die Broschürenserie Energiespar-Informationen des Landes Hessen, die im Internet und als kostenlose Information angeboten werden. Die Broschüren werden inhaltlich aktuellen Entwicklungen angepasst und grafisch anschaulicher gestaltet. Zu den 13 Themenschwerpunkten gehören u. a. der bauliche Wärmeschutz, die Herstellung einer luftdichten Gebäudehülle und die Haustechnik. - Beratung zu Fragen der effizienten Energienutzung: Im Rahmen von Vorträgen, Veröffentlichungen und allgemeinen Anfragen beantwortet das IWU spezielle Fragen aus dem Bereich der effizienten Energienutzung und der praktischen Umsetzung. Die wichtigsten Themen sind Niedrigenergie- und Passivhäuser, Energieeinsparung im Gebäudebestand sowie die effiziente Stromnutzung. - Arbeitskreis Energieberatung: Dieser Arbeitskreis des IWU behandelt aktuelle Themen aus dem Bereich der rationellen Energieverwendung in Gebäuden. Zum Adressatenkreis gehören Architekten, Ingenieure und Berater aus der Energie- und Wohnungswirtschaft im privaten wie öffentlichen Bereich.

Konstruktive Wärmebrückenbetrachtung für Holzhäuser in Passivbauweise

Sonnenenergienutzung und Niedrigenergiehäuser

Auslegung, Simulation, Optimierung und Vermessung von solaren Brauchwasseranlagen sowie voll- bzw. teilsolaren Heizungssystemen mit selbst entwickelten und erworbenen Computermodellen. Nutzung erneuerbarer Energieträger im Wohnungsbereich. Simulation von Gebäuden mit Solaranlagen und passiven Solargewinnen

Übergabe „Grüne Hausnummern Sachsen-Anhalt" Staatssekretär Rehda übergibt „Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt“ an Familien in Schönebeck und Lostau Impressionen von der Übergabe am 29. Mai Ministerin Dalbert übergibt "Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS" an Magdeburger Familie Impressionen von der Übergabe

29. Mai 2018 Komplettsanierung und Neubau konnten Jury überzeugen Am Dienstag, den 29. Mai 2018 hat der Staatssekretär im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Klaus Rehda, die letzten beiden "Grünen Hausnummern Sachsen-Anhalt" der ersten Bewerbungsphase an Familie Leubeling aus Schönebeck (Elbe) sowie an Familie Lindner aus Lostau übergeben. Familie Leubeling hatte sich mit ihrem im Jahr 2017 zum KfW-Effizienzhaus vollsanierten Wohngebäude beworben und nutzt darüber hinaus mit einem Stückholzkamin inkl. Wassertasche innovative Anlagentechnik. Familie Lindner hat 2017 in Lostau ein neues Haus mit Luft-Wärme-Pumpe gebaut, welches nach eigener Aussage nur einen sehr geringen Elektroenergieverbrauch aufweist. 23. Mai 2018 Strohballenhaus nach Passivhausstandard konnte Jury überzeugen Am Mittwoch, den 23. Mai 2018 , hat die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Claudia Dalbert , eine "Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS" an Familie Weingärtner aus Magdeburg übergeben. Frau Weingärtner konnte Ende März bei der offiziellen Verleihung der ersten "Grünen Hausnummern" durch Staatssekretär Klaus Rehda auf der SaaleBAU 2018 nicht anwesend sein, daher hat die Ministerin ihr die Hausnummer höchstpersönlich zu Hause vorbeigebracht. Ministerin Dalbert: "Ich freue mich, Familie Weingärtner die Grüne Hausnummer überreichen zu dürfen. Mit ihrem energieeffizienten Haus senken sie ihren Energieverbrauch und schützen dadurch gleichzeitig das Klima . Das ist fantastisch, denn was gut für das Klima ist, ist auch gut für den eigenen Geldbeutel ." Familie Weingärtner hatte sich mit ihrem 2011 nach Passivhausstandard erbauten Strohballenhaus um die "Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS" beworben. Diese wird per Einzelfallprüfung durch eine Jury für Bauprojekte vergeben, bei denen besonderer Wert auf nachhaltige, ökologische Baustoffe, innovative Technik oder eine architektonisch gelungene Umsetzung von Energieeffizienz gelegt wurde. Der von der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA) ins Leben gerufene Auszeichnungswettbewerb um die "Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt" und die "Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt PLUS" startete im November 2017 und würdigt private Eigentümerinnen und Eigentümer kleinerer Wohngebäude, die nach dem 1. Dezember 2009 besonders innovativ, energieeffizient, nachhaltig oder wohngesund saniert oder gebaut haben. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die von einer Jury geprüfte Qualitätskriterien erfüllen, erhalten ein individuell angefertigtes Hausnummernschild , das ihr Gebäude als besonders energieeffizient ausweist. Die zweite Bewerbungsphase um die "Grüne Hausnummer Sachsen-Anhalt" endet am 31. August 2018 . Alle Informationen zum Wettbewerb erhalten Sie unter www.grüne-nummer.de . Die Jury zur Auswahl der Preisträger setzt sich aus Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, der Handwerkskammer Magdeburg, der Handwerkskammer Halle, der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt, der Architektenkammer Sachsen-Anhalt und der LENA zusammen. Die Jurymitglieder vertreten alle den Auszeichnungswettbewerb unterstützenden Institutionen.

Pelletofen: Holzheizung energiesparend einstellen, Alternativen prüfen

<p> So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets <p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p> <ul> <li>Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.</li> <li>Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p> <ul> <li>Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder.</li> <li>Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.</li> <li>Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.</li> </ul> <p><strong>Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen?</strong></p> <ul> <li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Ofens, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li> <li>Achten Sie beim Erwerb eines Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.</li> <li>Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.</li> <li>Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).</li> <li>Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders.</li> <li>Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.</li> <li>Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2-Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Nebenkostenrechnung. Der CO2-Preis im <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html">Nationalen Emissionshandel</a> wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> spricht sich allerdings aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletöfen.&nbsp;</p> <p><strong>Im Neubau ohne Brennstoffe heizen:</strong> Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept.&nbsp;So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können.&nbsp;</p> <p><strong>Im Altbau vorausschauend planen:</strong> Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/isfp.jpg"> </a> <strong> Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan" </strong> <br> <p>Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung</p> Quelle: BMWK <p><strong>Hinweise für Pelletöfen:</strong></p> <p>Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärmebereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten:</p> <p><strong>Austausch alter Öfen:</strong> Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Hierzu sollten sie Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen.</p> <p><strong>Hohe Energieeffizienzklasse wählen:</strong> Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Wasserführende Pelletöfen können einen höheren Wirkungsgrad erreichen als nicht wasserführende Öfen, die nur den Aufstellraum heizen. Wasserführende Pelletöfen eignen sich gut für Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf (Passivhäuser). Die sparsamsten Pelletöfen erreichen Energieeffizienzklasse A++.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-label_heizung_wassergefuehrt_uba-web.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-label_heizung_wassergefuehrt_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (96,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Energielabel.png"> </a> <strong> EU-Energielabel für Kaminöfen </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Energielabel.png">Bild herunterladen</a> (1,40 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> <p><strong>Umweltfreundliche Holzpellets kaufen:</strong> Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a>,<a href="https://www.pefc.de/"> PEFC</a> oder <a href="https://www.naturland.de/de/naturland/wofuer-wir-stehen/oeko-wald.html">Naturland</a>). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein.&nbsp;</p> <p><strong>Staubabscheider einbauen:</strong>&nbsp;Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletöfen erreicht werden. Eine <a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider</a> finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7216">Heizen mit Holz</a>.&nbsp;</p> <p><strong>Niedrige Emissionen:</strong>&nbsp;Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)</a> besonders emissionsarme Pelletöfen gefördert.</p> <p><strong>Entsorgung der Asche:</strong> Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Pelletofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16750">Sonnenkollektoren</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16556">Sparen von Heizenergie</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69994">Pelletkessel</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/hybridheizung_solarthermie_pelletheizung3.png"> </a> <strong> Hybridheizung: Pelletheizung plus Solarthermie mit Heizungsunterstützung </strong> Quelle: co2online Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p> <ul> <li> <p>Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.</p> </li> <li> <p>Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.</p> </li> <li>Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid.</li> </ul> <p>Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forst (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr Klimaschutz erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Die&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Pelletöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers durch Schornsteinfegende zweimal in sieben Jahren verpflichtend. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Pelletöfen, diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1186-20170307">Verordnung (EU) Nr. 2015/1186</a>&nbsp;macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1185-20170109%20">Verordnung (EU) Nr. 2015/1185</a>&nbsp;die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/101318">Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76040">Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10705">Energiesparende Gebäude</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p> So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets <p><strong>Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau?</strong></p> <ul> <li>Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung.</li> <li>Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder.&nbsp;</li> </ul> <p><strong>Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus?</strong></p> <ul> <li>Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder.</li> <li>Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert.</li> <li>Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung.</li> </ul> <p><strong>Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen?</strong></p> <ul> <li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Ofens, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li> <li>Achten Sie beim Erwerb eines Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.</li> <li>Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage.</li> <li>Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik).</li> <li>Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders.</li> <li>Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen.</li> <li>Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO2-Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klima">Klima</a> und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Nebenkostenrechnung. Der CO2-Preis im <a href="https://www.dehst.de/DE/Themen/nEHS/nehs_node.html">Nationalen Emissionshandel</a> wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> spricht sich allerdings aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>-, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletöfen.&nbsp;</p> <p><strong>Im Neubau ohne Brennstoffe heizen:</strong> Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept.&nbsp;So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können.&nbsp;</p> <p><strong>Im Altbau vorausschauend planen:</strong> Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/isfp.jpg"> </a> <strong> Fahrplanseite aus dem iSFP-Ausgabedokument "Mein Sanierungsfahrplan" </strong> <br> <p>Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung</p> Quelle: BMWK </p><p> <p><strong>Hinweise für Pelletöfen:</strong></p> <p>Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärmebereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten:</p> <p><strong>Austausch alter Öfen:</strong> Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Hierzu sollten sie Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen.</p> <p><strong>Hohe Energieeffizienzklasse wählen:</strong> Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Wasserführende Pelletöfen können einen höheren Wirkungsgrad erreichen als nicht wasserführende Öfen, die nur den Aufstellraum heizen. Wasserführende Pelletöfen eignen sich gut für Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf (Passivhäuser). Die sparsamsten Pelletöfen erreichen Energieeffizienzklasse A++.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-label_heizung_wassergefuehrt_uba-web.jpg"> </a> <strong> EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/eu-label_heizung_wassergefuehrt_uba-web.jpg">Bild herunterladen</a> (96,92 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Energielabel.png"> </a> <strong> EU-Energielabel für Kaminöfen </strong> Quelle: EU-Kommission <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Energielabel.png">Bild herunterladen</a> (1,40 MB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> <p><strong>Umweltfreundliche Holzpellets kaufen:</strong> Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel <a href="https://www.fsc-deutschland.de/">FSC</a>,<a href="https://www.pefc.de/"> PEFC</a> oder <a href="https://www.naturland.de/de/naturland/wofuer-wir-stehen/oeko-wald.html">Naturland</a>). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein.&nbsp;</p> <p><strong>Staubabscheider einbauen:</strong>&nbsp;Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletöfen erreicht werden. Eine <a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider</a> finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7216">Heizen mit Holz</a>.&nbsp;</p> <p><strong>Niedrige Emissionen:</strong>&nbsp;Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der <a href="https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/">Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)</a> besonders emissionsarme Pelletöfen gefördert.</p> <p><strong>Entsorgung der Asche:</strong> Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Pelletofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16750">Sonnenkollektoren</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16556">Sparen von Heizenergie</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69994">Pelletkessel</a>.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/hybridheizung_solarthermie_pelletheizung3.png"> </a> <strong> Hybridheizung: Pelletheizung plus Solarthermie mit Heizungsunterstützung </strong> Quelle: co2online </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>⁠), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p> <ul> <li> <p>Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.</p> </li> <li> <p>Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.</p> </li> <li>Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid.</li> </ul> <p>Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a> und Forst (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr Klimaschutz erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.</p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong> Die&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Pelletöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers durch Schornsteinfegende zweimal in sieben Jahren verpflichtend. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Pelletöfen, diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1186-20170307">Verordnung (EU) Nr. 2015/1186</a>&nbsp;macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1185-20170109%20">Verordnung (EU) Nr. 2015/1185</a>&nbsp;die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/101318">Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/76040">Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/10705">Energiesparende Gebäude</a>&nbsp;(UBA-Themenseite)</li> </ul> </p><p>Informationen für...</p>

Der kumulierte Energieaufwand als Förderkriterium im Gebäudebereich

Im Rahmen der Förderung energetisch innovativer Gebäude (z.B. Passivhäuser) sowie energetisch anspruchsvoller Gebäudesanierungen ist der Energieverbrauch des Gebäudes während der Betriebsphase bislang das entscheidende Kriterium. Dabei werden wichtige Aspekt wie z.B. der Energieaufwand für die Herstellung und das Recycling von Dämmstoffen und von technischen Anlagen nicht berücksichtigt. Diese Aspekte können durch die Einführung des kumulierten Energieaufwands als Förderkriterium berücksichtigt werden. Ziel des Vorhabens ist es, konkrete Empfehlungen für künftige Förderprogramme unter Berücksichtigung des kumulierten Energieaufwands zu erarbeiten. Hierbei sind auch bestimmte Bauweisen (z.B. Holzbau, Verwendung von Recycling-Beton usw.) zu berücksichtigen. Das Projekt soll die Ergebnisse des Vorgängerprojekts 'Bedeutung des Energieaufwands für verschiedene Gebäudekonzepte im gesamten Lebenszyklus für den Klimaschutz' berücksichtigen.

EnOB: Entwicklung eines kompakten ultraschlanken hochintegrativen PV-Wärmefassdenelements im Passivhaus-Standard mit Hochleistungswärmedämmung und Latentwärmespeicher

EnOB: Entwicklung eines kompakten ultraschlanken hochintegrativen PV-Wärmefassdenelements im Passivhaus-Standard mit Hochleistungswärmedämmung und Latentwärmespeicher, Teilvorhaben: Komponentenentwicklung und -Charakterisierung, Simulation, Ökobilanzierung und Monitoring

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