Verzeichnis von Klimaschutzprojekten in Frankfurt am Main. Folgende Projekte sind enthalten: z.B. Passivhäuser, Energiekonzepte, erneuerbare Energien. Die Daten werden im Maßstab 1:20.000 im Klimaschutzstadtplan dargestellt.
Über uns Das IöV NRW ist eine Einrichtung im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern des Landes NRW und führt die Ausbildung und Qualifizierung von Landesbeamtinnen und Landesbeamten sowie Tarifbeschäftigten durch. Zudem richtet es Veranstaltungen für Landesbehörden aus. Neben 13 Tagungsräumen gibt es 104 Unterkunftszimmer für die Gäste des Hauses. Das Institut zeichnet sich durch seine Lage aus: Es liegt verkehrsgünstig in der Nähe des Hildener Autobahnkreuzes und ist umgeben von einem 10 Hektar großen naturnahen Park mit Wald-, Wasser- und Wiesenflächen. Die Dachflächen der Gebäude sind teils begrünt. Einige Bauteile sind nach modernen Umweltstandards (Passivhausstandard) errichtet, und es wird stets an einer nachhaltigeren Gestaltung der Räumlichkeiten, etwa durch effiziente Beleuchtungstechnik, gearbeitet. Unser ÖKOPROFIT®-Team, Foto: Institut für öffentliche Verwaltung NRW Kontakt Institut für öffentliche Verwaltung NRW Hochdahler Straße 280 40724 Hilden www.ioev.nrw.de Katharina Buchta 02103-491 115 katharina.buchta(at)ioev-lpa.nrw.de
Neubau - energieeffizient und ökologisch So planen Sie Ihren Hausbau möglichst klimafreundlich Prüfen Sie vorab ehrlich Ihren genauen Wohnbedarf. Achten Sie auf möglichst hohe Energieeffizienz (Passivhaus-/ Plusenergiestandard). Installieren Sie eine Heizung nur mit erneuerbaren Energien. Wählen Sie ökologische Baustoffe und eine Bauweise mit geringem Energieaufwand für die Herstellung (Graue Energie). Mit Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle vermeiden Sie Baufehler. Gewusst wie Der Bau eines neuen Hauses ist nicht nur unter persönlichen und finanziellen, sondern auch unter Umweltgesichtspunkten eine der folgenreichsten Konsumentscheidungen. Dies betrifft den Rohstoffbedarf und Energieverbrauch für Herstellung der Baustoffe, die dauerhafte Flächenversiegelung insbesondere durch Ein- und Zweifamilienhäuser, aber auch Schadstoffemissionen aus Baustoffen. Zudem wird mit der Bauart der Energieverbrauch und damit die Betriebskosten des Hauses für die nächsten Jahrzehnte festgeschrieben. Mit den folgenden Tipps können Sie die Umweltwirkungen eines Neubaus verringern. Genauen Wohnbedarf prüfen: Es klingt selbstverständlich, den genauen Wohnbedarf vor der Bauplanung zu klären. Die Praxis zeigt jedoch, dass bei Neubauten eher "zu groß" als "zu klein" geplant wird. Nicht selten führt das dazu, dass das Baubudget knapp und paradoxerweise am energetischen Standard gespart wird, obwohl gerade dieser zukünftige Kosten fürs Heizen verringert. Aus Umweltsicht gibt es drei wichtige Daumenregeln für die Planung des Wohnbedarfs: Flächenbedarf klein und flexibel halten: Je größer die Wohnfläche, desto höher die Kosten für Bau, Einrichtung, Instandhaltung und Heizbetrieb. Das gilt für Sie ebenso wie für die Umwelt. Planen Sie deshalb Ihren Flächenbedarf zurückhaltend und bescheiden. Mit flexiblen Grundrissen können Sie die Wohnraumgröße zudem an sich wandelnden Platzbedarf anpassen (z. B. beim Auszug von Kindern). Bestand erwerben, Lücken füllen: Der Kauf einer bestehenden Immobilie ist die ressourcenschonendere Alternative gegenüber einem Neubau. Beachten Sie hierbei unsere Tipps zur energetischen Sanierung . Sie verringern die Zersiedelung der Landschaft, indem Sie in eine Lücke in einer bestehenden Siedlung bauen, ein anderes Haus aufstocken oder sich für eine Wohnung statt für ein Einfamilienhaus entscheiden. Wohnen und Arbeiten zusammenbringen: Mit dem Bauplatz legen Sie auch Ihren Arbeitsweg dauerhaft fest. Je näher Ihr Wohnort am Arbeitsort liegt, desto besser. Bedenken Sie deshalb bei der Wohnortwahl, wie viel Lebenszeit Sie im Berufsverkehr verbringen möchten. Stellen Sie sich diese Frage auch im Hinblick darauf, was Sie machen werden, wenn sich Ihr Arbeitsort möglicherweise verändert und vom Wohnort weiter entfernt. Es ist in diesem Sinne durchaus hilfreich, schon vor einem Neubau auch einen möglichen Weiterverkauf zu durchdenken. Wer es zudem zum Einkaufen, zu Freizeitmöglichkeiten und zum öffentlichen Nahverkehr nicht weit hat, verringert den Autoverkehr – das bringt Ruhe in den Alltag und spart Geld. Am Passivhaus orientieren: Der Passivhausstandard ist die effizienteste und komfortabelste Bauweise. Er entspricht für Neubauten dem "Stand der Technik" und rechnet sich im Normalfall, wenn er kompetent geplant wird. Sehr gute und wärmebrückenfreie Wärmedämmung von Bodenplatte, Wänden, Dach und Fenstern sowie eine luftdichte Bauweise mit Lüftung und Wärmerückgewinnung minimieren den Energieverbrauch. Das ist langfristig am tragfähigsten und schützt am besten vor steigenden Energiepreisen. Gute Luftqualität und warme Raumoberflächen sorgen für einen hohen Wohnkomfort. Von Anfang an nur erneuerbare Energien nutzen: Fossile Brennstoffe sind nicht zukunftssicher und sollten für Neubauten nicht mehr verwendet werden. Heizen mit Wärmepumpe ist zum Standard geworden. Für Mehrfamilienhäuser in dicht bebauten Vierteln kann auch Fernwärme eine gute Lösung sein. Im Einfamilienhaus sollten Sie auf eine Zirkulationsleitung für Warmwasser verzichten, um hohe Wärmeverluste zu vermeiden. Der Komfortverlust bleibt überschaubar, wenn der Grundriss so gestaltet ist, dass kurze Leitungen genügen. Nutzen Sie möglichst das vollständige Dach für die Stromerzeugung mit Photovoltaik . Die Mehrkosten für eine leistungsstärkere, d. h. nicht auf den Eigenverbrauch optimierten Anlage sind gering. Mit den Erträgen Ihrer Photovoltaikanlage können Sie Effizienzmaßnahmen gegenfinanzieren. Wenn Sie viel erneuerbare Energien gewinnen und wenig Energie brauchen, erreichen Sie sogar ein "Plusenergiehaus". Energie im Lebenszyklus berücksichtigen: Bei Klimaschutzmaßnahmen geht es nicht nur um den Energieverbrauch des Gebäudes während der Nutzungsphase. Es ist sinnvoll, den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes zu betrachten. Hierzu gehören neben der Nutzung die Phasen Herstellung, Errichtung, Entsorgung und Wiederverwendung. Die Energie, die in allen Phasen benötigt wird, wird unter dem Begriff Kumulierter Energieaufwand ( KEA ) zusammengefasst. Ihre Entscheidungen machen einen Unterschied: Auf die Wohnfläche bezogen liegt der KEA größerer Gebäude unter dem kleiner Gebäude. Ein Quadratmeter Wohnfläche in einem Einfamilienhaus verbraucht rund 40 Prozent mehr KEA als in einem mittelgroßen Mehrfamilienhaus. Der Anteil des Energieverbrauchs während der Nutzungsphase liegt jeweils zwischen 50 und 60 Prozent. Der Energiestandard beeinflusst die Höhe des KEA maßgeblich. Einfamilienhäuser im Passivhausstandard haben z.B. einen um mehr als 30 Prozent geringeren KEA als Einfamilienhäuser, die nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) errichtet wurden, obwohl die Herstellung etwas aufwändiger ist. Das liegt vor allem am geringeren Energieverbrauch während der Nutzungsphase. Die Bauweise beeinflusst vor allem den Energieaufwand der Herstellungsphase. Im Vergleich zur Massivbauweise mit Wärmedämmverbundsystem erreicht die Holzleichtbauweise beispielsweise einen 15 Prozent niedrigeren Herstellungsaufwand. Wählen Sie regionale, nachwachsende und schadstofffreie Baustoffe aus; im besten Fall solche, die bei einem nahgelegenen Abbruch frei werden. Wenn sich die Konstruktion eines Tages demontieren lässt, können die Baustoffe wiederverwendet werden. Verklebte oder einbetonierte Komponenten sind hier hinderlich. Qualitätssicherung und Erfolgskontrolle fest einplanen: Empfehlenswert ist eine Baubegleitung, die Fehler in der Bauphase vermeiden kann – und bei besonders effizienten Neubauten auch gefördert wird. Ein Blower-Door-Test weist die angestrebte Luftdichtheit nach oder zeigt, an welchen Stellen nicht sorgfältig genug gearbeitet wurde. Ziel sollte ein Drucktestkennwert n 50 kleiner 0,6 1/h sein. Nach Fertigstellung des Gebäudes ist Ihnen ein Energieausweis auszuhändigen. Lassen Sie sich bestätigen, dass die Berechnungen mit der tatsächlichen Bauausführung übereinstimmen. Außerdem geht es um die Frage: Funktioniert das Haus wie gedacht? Überwachen Sie dafür den Energieverbrauch, zum Beispiel mit dem kostenlosen Energiesparkonto . Stellen Sie eine Abweichung fest, sollten Sie, bei Bedarf mit Energieberater*in, die Ursache suchen und nachbessern (lassen). Was Sie noch tun können: Eine barrierefreie oder -arme Bauweise ermöglicht Ihnen, das Haus auch noch im hohen Alter zu nutzen. Die richtige Ausrichtung von Dach und Fenstern senkt durch einen idealen Sonneneinfall die Heizkosten. Lassen Sie einen zuverlässigen Hitzeschutz planen (siehe unsere Tipps zu Kühle Räume im Sommer ). Mit einer Lüftungsanlage sorgen Sie für gute Luft und sparen Heizenergie. Mehr Infos finden Sie in unserer Broschüre Lüftungskonzepte für Wohngebäude Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das Klima . Mit dem richtigen Heiz- und Lüftungsverhalten können Sie zusätzlich Energiekosten einsparen (siehe unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur ). Hintergrund Umweltsituation: Der Strom- und insbesondere der Heizenergieverbrauch der Gebäude verursacht in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs. Zählt man die Herstellung der Bauprodukte und die Bauphase hinzu, sind Gebäude für etwa 40 Prozent der deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Rund 70 Prozent davon entfallen auf Wohngebäude. Um das Klima zu schützen, müssen Neubauten möglichst wenig zu den Treibhausgasemissionen beitragen, also möglichst effizient sein, mit erneuerbaren Energien versorgt und klimafreundlich hergestellt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Handlungsfelder für den Umweltschutz im Bereich Bauen und Wohnen: Beispielsweise nahm die Siedlungsfläche 2022 täglich um fast 37 Hektar (51 Fußballfelder) zu. Mehr als die Hälfte des Abfalls in Deutschland sind Bau- und Abbruchabfälle . Gesetzeslage: Das Klimaschutzgesetz gibt vor, dass Deutschland 2045 netto keine Treibhausgasemissionen mehr verursachen darf – was auch für Gebäude und ihre Heizungen gilt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz hat einen CO₂-Preis eingeführt, was Erdgas und Heizöl nach und nach immer teurer machen wird. Zudem wird dieses Gesetz die zulässigen Emissionsmengen begrenzen. Deshalb ist es sinnvoll, ein Haus von Anfang an möglichst effizient zu errichten und mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) begrenzt den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer Primärenergie und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Es bestimmt, wann neu installierte Heizungen mindestens welchen Anteil erneuerbarer Energien nutzen müssen. Neubauten müssen auch Anforderungen an den sommerlichen Wärmeschutz einhalten, damit sich Räume im Sommer weniger überhitzen. Zur Baufertigstellung ist ein Energieausweis auszustellen, und der Bauherr oder Eigentümer muss der nach Landesrecht zuständigen Behörde in einer Erfüllungserklärung bestätigen, dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten werden. Neubauten, die die gesetzlichen Anforderungen übertreffen, werden im Programm Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude mit zinsverbilligten Krediten gefördert. Für Neubauten mit Nachhaltigkeitszertifizierung steigt der Kredithöchstbetrag und es gelten bessere Förderbedingungen. Der Betrieb einer Photovoltaik-Dachanlage lohnt sich auf Einfamilienhäusern in erster Linie durch den vermiedenen Strombezug ("Eigenverbrauch"). Zusätzlich wird für den überschüssigen Strom, der in das Netz eingespeist wird, eine Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gezahlt. Ein Batteriespeicher lohnt sich nicht in allen Fällen – lassen Sie sich ein Angebot mit und eines ohne Batteriespeicher geben. Nach und nach werden wir mit mehr erneuerbaren Energien heizen. Das ist gut für das Klima und auch für Ihren Geldbeutel. Unser Entscheidungsbaum hilft Ihnen durch die Paragraphen des neuen Gebäudeenergiegesetzes, die seit dem 1.1.2024 gelten. (Stand: 10/2024) Marktbeobachtung: Das Neubaugeschehen ist derzeit rückläufig: während seit 2016 rund 30.000 Wohnungen pro Monat genehmigt wurden, waren es 2023 monatlich noch rund 20.000. 1 Schon seit einigen Jahren setzt die deutliche Mehrheit neu errichteter Wohngebäude beim Heizen auf Wärmepumpen. 2022 lag der Anteil bei 70 Prozent, Tendenz steigend. 2 Es gibt eine Reihe von Gebäudestandards: Das Effizienzhaus beschreibt förderfähige Häuser. Ein Effizienzhaus 40 bedeutet, dass sein Primärenergiebedarf nur noch 40 Prozent des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes beträgt, also eines Gebäudes mit gleicher Geometrie, aber im GEG festgelegten energetischen Eigenschaften. Ein Plusenergiehaus gewinnt im Jahresverlauf mehr Energie aus erneuerbaren Energien, als es selbst verbraucht. Am effizientesten ist das Passivhaus , das einen so geringen Heizwärmebedarf hat, dass die Abwärme der Bewohner*innen und üblicher Haushaltsgeräte zum Heizen ausreicht. Das erreicht es mit kompakter Bauweise, hervorragendem Wärmeschutz, hoher Luftdichtheit und Lüftung mit Wärmerückgewinnung. Es ist ratsam, effiziente Häuser wie das Passivhaus mit einer speziell angepassten Methode wie dem Passivhaus-Projektierungspaket zu planen, um ausreichend genaue Ergebnisse zu erzielen. Auch wenn ein Haus an sich ziemlich viel Geld kostet: Der Blick allein auf die Investitionskosten übersieht die Tatsache, dass ein Haus für Heizung, Betrieb, Instandhaltung usw. jahrzehntelang Geld kostet. Wichtiger als die Investitionskosten sind also die gesamten Lebenszykluskosten. Zusätzlich gibt es auch Möglichkeiten, ohne Verlust an Umweltqualität die Anschaffungskosten zu verringern: Kompakte Kubatur, kleine Wohnfläche oder nahe beieinander liegende Räume mit Wasserbedarf (Bäder und Küche) für kurze (Ab-)Wasserleitungen und Lüftungskanäle. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung und die Beseitigung von Wärmebrücken senken die Heizlast und erlauben eine kleinere und günstigere Heizung einzubauen. Quellen: 1 Statistisches Bundesamt: Monatlich genehmigte Wohnungen 2 Statistisches Bundesamt: Auswahl Wohngebäude
Das Bundesumweltministerium feierte am 6. Juni 2011 sein 25-jähriges Bestehen. Ort der Veranstaltung war der neue Berliner Dienstsitz in der Stresemannstraße 128-130, der anlässlich des Jubiläums offiziell übergeben wurde. Als erste Bundesbehörde überhaupt wird das BMU in einem Niedrigenergie- und Passivhaus arbeiten.
Pelletofen: Holzheizung energiesparend einstellen, Alternativen prüfen So heizen Sie klimaverträglich mit Pellets Sie planen eine energetische Grundsanierung oder einen Neubau? Reduzieren Sie den Wärmebedarf möglichst weitgehend, insbesondere durch umfassende Wärmedämmung. Installieren Sie ein brennstofffreies Heizsystem (ohne Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie hierzu bereitstehende Fördergelder. Sie besitzen ein (teil-)saniertes Haus? Planen Sie rechtzeitig den Ausstieg aus der brennstoffbasierten Heizung (Gas, Öl, Holz) und nutzen Sie bereitstehende Fördergelder. Lassen Sie hierzu einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Auch das wird gefördert. Nutzen Sie Gelegenheitsfenster wie Fassadenerneuerung oder Fenstertausch zur Verbesserung der Wärmedämmung. Sie möchten (weiterhin) mit Pellets heizen? Prüfen Sie den Austausch Ihres Ofens, wenn er älter als 15 Jahre ist. Achten Sie beim Erwerb eines Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Schadstoffemissionen. Sparen Sie Heizenergie durch sparsames Heizen und regelmäßige Wartung Ihrer Heizungsanlage. Prüfen Sie eine ergänzende Nutzung erneuerbarer Energien (Solarthermie/ Photovoltaik). Prüfen Sie den ergänzenden Einbau eines Staubabscheiders. Planen Sie voraus und lassen Sie einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Die Entsorgung der abgekühlten Asche hat über den Hausmüll (Restmülltonne) zu erfolgen. Gewusst wie Die Heizung ist der mit Abstand größte Erzeuger von CO 2 -Emissionen im Haushalt. Durch Effizienzmaßnahmen am Gebäude und Modernisierung der Heizungstechnik können Sie ganz erheblich Klima und Umwelt schützen. Gleichzeitig senken Sie damit die Nebenkostenrechnung. Der CO 2 -Preis im Nationalen Emissionshandel wird zudem fossile Brennstoffe nach und nach verteuern. Zu erneuerbaren Energien zu wechseln wird dadurch immer attraktiver. Das UBA spricht sich allerdings aus Klimaschutz -, Luftreinhalte- und ökologischen Gründen gegen die Installation von Holzheizungen aus. Darunter fallen auch die Pelletöfen. Im Neubau ohne Brennstoffe heizen: Die Wärmeversorgung eines Neubaus sollte mittels erneuerbarer Energien ohne Verbrennung erfolgen. Denn die klimapolitischen Verpflichtungen Deutschlands machen es erforderlich, dass die Wärmeversorgung zügig auf erneuerbare und brennstofffreie Energieträger umgestellt wird. Das UBA rät deshalb von der Nutzung von Heizöl, Erdgas und Holz zum Heizen in Neubauten aus Klima- und Umweltschutzgründen ab. Hierfür ist es nötig, den Wärmebedarf des geplanten Gebäudes möglichst weitgehend zu reduzieren. Wichtige Stichpunkte hierbei sind v.a.: angepasste Bauweise, Wärmedämmung, Vermeidung von Wärmebrücken und Lüftungskonzept. So reicht ein niedriges Temperaturniveau für die Raumwärme. Das ist die optimale Voraussetzung, den Wärmebedarf mit brennstofffreien erneuerbaren Energien wie Wärmepumpen, idealerweise mit Wind- und Solar-Strom betrieben, Fern-/Nahwärme oder Solarthermie decken zu können. Im Altbau vorausschauend planen: Um nicht vom plötzlichen Ausfall der alten Heizung mitten im Winter "kalt" überrascht zu werden, ist es sinnvoll, einen mittel- bis langfristigen "individuellen Sanierungsplan" zu haben. So ist gewährleistet, dass Zeitfenster wie Heizungsausfall, Fassadensanierung oder Fensteraustausch optimal und kostengünstig genutzt werden können. Ein "individueller Sanierungsfahrplan" wird für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind und vorwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, im Rahmen der "Vor-Ort-Beratung" durch das BAFA gefördert. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie den Wärmebedarf in älteren Häusern stufenweise und wirtschaftlich senken und gleichzeitig die Umstellung des Heizsystems auf brennstofffreie erneuerbare Energien vorbereiten und ermöglichen. Denn bereits in teilsanierten Gebäuden kann die Raumwärmeversorgung mit einer niedrigeren Vorlauftemperatur erfolgen. Überblick über alle Maßnahmenpakete bei der Schritt-für-Schritt-Sanierung Hinweise für Pelletöfen: Falls Holzpellets dennoch zur Raumwärmebereitstellung genutzt werden sollen, sind einige Punkte zu beachten: Austausch alter Öfen: Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, müssen bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder gegen einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält. Die Feuerungswärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Hierzu sollten sie Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen. Hohe Energieeffizienzklasse wählen: Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Pelletofens auf einen hohen Nutzungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden. Wasserführende Pelletöfen können einen höheren Wirkungsgrad erreichen als nicht wasserführende Öfen, die nur den Aufstellraum heizen. Wasserführende Pelletöfen eignen sich gut für Gebäude mit einem sehr niedrigen Energiebedarf (Passivhäuser). Die sparsamsten Pelletöfen erreichen Energieeffizienzklasse A++. EU-Energielabel für wasserführendes Einzelraumheizgerät mit indirekter Heizfunktion Quelle: EU-Kommission EU-Energielabel für Kaminöfen Quelle: EU-Kommission Umweltfreundliche Holzpellets kaufen: Beziehen Sie die Holzpellets aus Ihrer Region, denn der Transport der Pellets zu Ihnen verbraucht Benzin und Diesel. Achten Sie zudem darauf, dass die Pellets aus nachhaltiger Forstwirtschaft stammen (Siegel FSC , PEFC oder Naturland ). Holzpellets müssen aus naturbelassenem Holz stammen und die Anforderungen der DIN EN 17225-2 Klasse A1 einhalten. Zusätzlich können diese nach dem nach dem DIN Plus oder EN Plus (A1) Zertifizierungsprogramm zertifiziert sein. Staubabscheider einbauen: Durch den Einsatz von Staubabscheidern können sehr niedrige Schadstoffemissionen bei Pelletöfen erreicht werden. Eine Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre Heizen mit Holz . Niedrige Emissionen: Beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden im Rahmen der Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG) besonders emissionsarme Pelletöfen gefördert. Entsorgung der Asche: Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs) im Boden kommt. Was Sie noch tun können: Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Pelletofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu Sonnenkollektoren . Beachten Sie auch unsere Tipps zum Sparen von Heizenergie . Beachten Sie auch unsere Tipps zu Pelletkessel . Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als PM10). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2) oder des Nervensystems (z. B. Demenz) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklisch aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe. Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei. Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt. Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich Landnutzung , Landnutzungsänderung und Forst ( LULUCF ) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr Klimaschutz erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie. Gesetzeslage: Die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Pelletöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren ist eine Inspektion des Brennstofflagers durch Schornsteinfegende zweimal in sieben Jahren verpflichtend. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Pelletöfen, diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Die Verordnung (EU) Nr. 2015/1186 macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Ab dem 1.1.2022 regelt die Verordnung (EU) Nr. 2015/1185 die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten: Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima ( UBA -Themenseite) Mehr Klimaschutz mit einer neuen Heizung (UBA-Themenseite) Energiesparende Gebäude (UBA-Themenseite)
Die Bädergesellschaft Lünen mbH betreibt die öffentlichen Hallen- und Freibäder der Stadt Lünen. Aktuell startet dort der Neubau eines funktionalen Hallenbades im Passivhausstandard. Über diesen Neubau werden Altstandorte mit unzulänglicher Barrierefreiheit, veralteter Technik und mangelhaft werdender Betriebssicherheit abgelöst. Ziel ist es, mit Hilfe eines optimierten Bau- und Betriebskonzepts möglichst viel Ener- gie und Wasser und damit Kosten einzusparen, wie auch den Nutzeransprüchen gerecht zu werden. Hauptbestandteil der geplanten Maßnahmen ist die passivhaustaugliche Gebäude- hülle. Zur Energieeinsparung trägt auch die Lüftungsanlage bei, die bedarfsgerecht gesteuert wird. Die Wärme aus der Abluft wird durch Wärmepumpen zurück gewon- nen, wieder in den Kreislauf eingespeist und durch hocheffiziente Ventilatoren ver- teilt. Die Becken ragen weniger tief in den Technikkeller als üblich, wodurch sich die Wärme übertragende Fläche und der damit einhergehende Wärmeverlust aus der Schwimmhalle verringert. Die optimale Nutzung von Tageslicht und der Einsatz bedarfsgesteuerter hocheffizienter Beleuchtungskörper leisten ebenfalls einen Beitrag zur Energieeinsparung. Darüber hinaus wird das über die Nutzer auf die Beckenumgänge ausgetragene Wasser auf kurzem Wege und ohne Kontergefälle gefasst. Dadurch reduziert sich die ver- dunstende Wassermenge. Die Badewasseraufbereitung ist ebenfalls energetisch optimiert. Es kommen nur Hocheffizienzpumpen zum Einsatz. Mit neuartigen Messverfahren soll die Wasserqualität bedarfsgerecht gesteuert werden. Durch die so optimierte Betriebsweise sollen neben Energie und Wasser auch Chemikalien eingespart werden. Die benötigte Energie wird über ein mit Biogas aus nachwachsenden Roh- stoffen betriebenes Blockheizkraftwerk mit Brennwertnutzung erzeugt und durch eine Photovoltaikanlage und eine Solarkollektoranlage zur Erwärmung des Beckenwassers komplettiert. Die nicht im Bad selbst benötigte Wärme wird in ein Fernwärmenetz eingespeist. Ein begleitendes Messprogramm gewährleistet technologische Transparenz und Erkenntnisgewinn für Neubau- und Sanierungsprojekte andernorts. Branche: Öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheitswesen, Erholung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Bädergesellschaft Lünen mit beschränkter Haftung Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2009 - 2013 Status: Abgeschlossen
Öffentliche Gebäude im Passivhausstandard Errichtung eines BHKW und einer Absorptionskältemaschine Neubau Kita in Güsten in Passivhausbauweise Wernigerode, den 02.12.2014 1 Dipl.-Ing. (TU) Thomas Wahlbuhl Beruflicher Werdegang / Erfahrungen • • • • • • • • 1982 – 1984 1983 - 1985 1984 - 1986 1988 – 1993 1993 – 1995 1995 – 2007 seit 2008 2008 – 2010 Lehre als Installateur Abitur am Abendgymnasium Facharbeiter / Montage / NVA Studium an der TU Dresden TGA Projektingenieur in ausführender Firma Planer – Projektleiter im Planungsbüro M+M AG eigenes Ingenieurbüro PBW Mitarbeit an Forschungsprojekt an der Bauhaus Universität Weimar Erarbeitung e-learning Kurs für die EnEV für den Bereich Bauphysik Aufbauqualifizierungen (Beispiele) • • • • Gebäude-Energieberater Anlagenplaner Regenerative Energieanlagen Uni Kassel Kommunaler Energieberater EEA-Berater 2 sie dienen der Öffentlichkeit und sind für jedermann zugänglich - Beispiele: Museen, Rathäuser, Theater, Schulen, Bibliotheken, Krankenhäuser, Kita sie haben laut EnEV eine Vorbildfunktion sie werden immer gebraucht werden sie haben oft eine sehr lange Lebensdauer Rathaus Naumburg seit 1408 (bzw. 1528) Rathaus Wernigerode seit 1227 (urkundlich erwähnt) 3
DAS NEUE GEG Gebäudeenergiegesetz 12. Landesnetzwerktreffen „Energie und Kommune“ am 8. Oktober in Wernigerode © Copyright Dipl. Ing. Sylvia Westermann ITG Energieinstitut GmbH Joseph-v.-Fraunhofer-Straße 2 39106 Magdeburg Tel 0391 544 34 28 s.westermann@itg-energie.de ITG Energieinstitut GmbH Gründung01.06.2010 Gesellschafter aus ITG Planungs- und Energieberatungs GmbH und A.R.T. Statik-Büro SchwerpunkteEnergieeffizienzberatung und –planung für Neubauten und Sanierungen für Wohn- und Nichtwohngebäude Energieeffizienzexpertenleistungen der DENA für KfW- und Bafa- Finanzierungs- und Förderprogramme Energierechtliche Nachweise gemäß GEG, (EnEV, EEWärmeG), EEG, BImschG, KWKG, EnWG, Passivhaus Kommunale Energie- und Klimaschutzkonzepte Energieberatung für Mittelstand und Kommunen Energieaudits gemäß Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) und DIN EN 16247 (für Nicht- KMU und Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung) Zertifizierte Primärenergiefaktorbewertung für Fernwärme Planungen nach HOAI, Technische Ausrüstung, Thermische Bauphysik und Energiebilanzierung und Schallschutz Ausschreibung von Liefer- und Contracting-Vertragsleistungen für Wärme, Gas, Strom Anlagenplanung mit regenerativen Energieträgern (Solar, Umweltwärme) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (BHKW) Vorträge, Schulungen und Seminare im Energiebereich 08.10.2020 12. Landesnetzwerktreffen GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 2 Inhaltsverzeichnis 1. Warum ein neues Energiegesetz? 2. Von der Ölkrise 1976 bis zum GEG 2020 3. Struktur und Aufbau des GEG 4. Neue und alte Begriffe 5. Grundsätzliche Anforderungen an Wohn- und Nichtwohngebäude 6. Nutzung von erneuerbaren Energien 7. Vorbildwirkung der öffentlichen Hand 8. Förderungen 9. Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte 10. Mehrkosten für öffentliche und private Kassen? 08.10.2020 12. Landesnetzwerktreffen GebäudeEnergieGesetz GEG 2020 3
Die Stadt Weißenfels hat jetzt eine der modernsten Grundschulen Sachsen-Anhalts. Dafür flossen rund 6,4 Millionen Euro in die Sanierung des über 100 Jahre alten denkmalgeschützten Gebäudes. ?So wurde mit unserem STARK III-Programm ein Gründerzeitbau in ein hochmodernes Passivhaus verwandelt?, sagte Finanzstaatssekretär Jörg Felgner am Freitag in Weißenfels anlässlich der offiziellen Übergabe der Bergschule nach Abschluss der Bauarbeiten. Die Bergschule präsentiert sich jetzt in voller Pracht: Das Dach wurde mit Schiefer eingedeckt. Klinkerfassade und Sandsteinsockel sind instandgesetzt, Holzbalkenköpfe und ?decken erneuert sowie Fenster und Türen ausgetauscht. Der größte Teil der Mittel wurde in die energetische Sanierung gesteckt. Unter anderem kamen natürliche Wärmedämmstoffe, energiesparende Beleuchtung sowie effiziente Wärme- und Stromversorgung zum Einsatz. Eine Wärmepumpe sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung wurden installiert. So soll der Kohlendioxidausstoß um bis zu 63 Tonnen jährlich sinken. Das entspricht einer Energieeinsparung von rund 64 Prozent. Der Staatssekretär verwies darauf, dass der Weißenfelser Bergschule weitere ähnliche Leuchttürme im Land folgen sollen. ?Wir setzen unser in Europa einmaliges STARK III-Programm fort?, fügte er hinzu. Auch in der neuen Förderperiode bis 2020 werde die energetische Sanierung der Schulen und Kitas oberste Priorität haben. Die EU fördert das STARK III-Investitionsprogramm, mit dem alle bestandsfähigen Schulen und Kindereinrichtungen im Land fit für die Zukunft gemacht werden sollen, maßgeblich. Und Brüssel legt das Hauptaugenmerk auf die Energieeffizienz der Gebäude durch signifikante Reduktion der CO2-Emission und des Energieverbrauchs. Zu den weiteren Förderkriterien gehören die Bestandssicherheit, also eine langfristig hohe Schülerzahl, sowie die Barrierefreiheit der Gebäude. Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
Weißenfels. Finanzstaatssekretär Jörg Felgner hat einen Förderbescheid über rund 3,5 Millionen Euro an Weißenfels Oberbürgermeister Robby Risch für die Sanierung der Bergschule übergeben. Die Mittel fließen aus dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III in die energetische Sanierung des Gebäudes. ?Viele Kommunen können aus eigener finanzieller Kraft ihre Schulen und Kindertagesstätten nicht so sanieren, wie sich Kinder, Eltern und Lehrer dies wünschen. Mit dem von der EU geförderten Investitionsprogramm Sachsen-Anhalt STARK III bringen wir diese landesweit auf den neusten Stand. Ein bundesweit einmaliges Programm, mit dem wir in die Zukunft investieren?, unterstreicht Felgner. Das 1899 errichtete Backsteingebäude soll von Grund auf energetisch saniert werden. Es entsteht ein Gebäude im Passivhausstandard ? mit ausgezeichneter Energiebilanz und nachhaltigem Spareffekt. Insbesondere setzen die Planer hierbei auf natürliche Wärmedämmstoffe, eine effiziente Wärme- und Stromversorgung sowie energiesparende Beleuchtung. Die Herausforderung: Der einzigartige Charakter des denkmalgeschützten Gründerzeitbaus soll erhalten bleiben. Unter anderem werden das Dach mit Schiefer neu eingedeckt, die Klinkerfassade und der Sandsteinsockel in Stand gesetzt, die Holzbalkenköpfe und -decken erneuert sowie Fenster und Türen ausgetauscht. Darüber hinaus erhält die Grundschule eine Wärmepumpe sowie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Zudem wird eine Photovoltaikanlage installiert ? so wird vor Ort Energie umweltschonend erzeugt und ohne Zwischenspeicherung direkt verbraucht. Durch die geplanten Maßnahmen wird der Energieverbrauch deutlich gesenkt und bis zu 63 Tonnen CO2 pro Jahr. eingespart. Insgesamt lernen durchschnittlich 200 Mädchen und Jungen pro Jahr an der Grundschule. Die Bauarbeiten mit einer Gesamtinvestition über knapp 5,4 Millionen Euro sollen voraussichtlich Ende Mai 2015 abgeschlossen sein. Zur Finanzierung des Eigenanteils profitiert die Stadt zudem von einem zinslosen STARK III-Darlehen über knapp 1,5 Millionen Euro. Die Bergschule ist eines von insgesamt 54 STARK III-Vorhaben, welche über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB) bisher bewilligt wurden. In Summe wurden bereits 48,3 Millionen Euro über die IB ausgereicht und damit insgesamt 72,4 Millionen Euro in Schulen und Kindertagesstätten investiert. Hintergrund: Das Land fördert mit dem Innovations- und Investitionsprogramm STARK III die energetische Sanierung von Kindertagesstätten und Schulen sowie die IT-Ausstattung von Schulen. Ziele der Förderung sind besonders hohe Effekte in Bezug auf die Energieeinsparung und die Nutzung emissionsarmer Versorgungstechniken, die zu einer deutlichen C02-Reduzierung und Erhöhung der Energieeffizienz führen. Bis 2014 profitieren 107 Einrichtungen davon. Hierfür stehen insgesamt rund 154 Millionen Euro zur Verfügung. In der nächsten Förderperiode bis 2020 wird STARK III fortgesetzt werden. Dann werden alle bestandsfähigen Schulen und Kindertagesstätten saniert und die Schulen mit moderner IT ausgestattet. Impressum:Ministerium der FinanzenPressestelleEditharing 4039108 MagdeburgTel: (0391) 567-1105Fax: (0391) 567-1390Mail: presse.mf@sachsen-anhalt.de
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