API src

Found 92 results.

Related terms

Lärm

Bild: SenMVKU Lärmminderungsplanung Berlin Der Verkehr ist in Berlin der Hauptverursacher von Lärm. Mit der Entwicklung von Lärmaktionsplänen und der Umsetzung von Lärmminderungsplänen soll diese hohe Umweltbelastung reduziert werden. Strategische Lärmkarten zeigen die Ergebnisse aus jahrelanger Datenerfassung zur Lärmbelastung. Weitere Informationen Bild: Kalle Kolodziej - Fotolia.com Schallschutzfensterprogramm Für Wohngebäude an sehr lauten Straßen und Schienenwegen der BVG (soweit oberirdisch) fördert das Land Berlin den Einbau von Schallschutzfenstern im Rahmen des Berliner Schallschutzfensterprogramms 2026/2027. Weitere Informationen Bild: SenStadt Berliner Leitfaden Lärmschutz in der verbindlichen Bauleitplanung Lärmschutzrelevante Aspekte und Fragestellungen treten inzwischen in nahezu allen Bebauungsplanverfahren im Land Berlin auf. Der steigende Bedarf an Wohnraum und Büro- bzw. Gewerbeflächen, insbesondere im Bereich der Berliner Innenstadt, führt zu einer baulichen Verdichtung. Weitere Informationen Bild: SenMVKU Informationen zum Lärmschutz Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. Weitere Informationen Bild: Umweltatlas Berlin / Fluglärmschutzbereich BER Fluglärmschutzbereich BER Mit dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) werden in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulicher Schallschutz sowie die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen und Bauverbote geregelt. Weitere Informationen Bild: jarous - Fotolia.com Baulärmbroschüre Durch zahlreiche Baumaßnahmen im Zuge der Gestaltung Berlins werden die Bürgerinnen und Bürger auch in den nächsten Jahren weiterhin mit Lärmbelästigungen leben müssen. Weitere Informationen Förderrichtlinie und Gesamtkonzept aktualisiert Die Förderrichtlinie und das Gesamtkonzept des freiwilligen Lärmsanierungsprogramms an Schienenwegen des Bundes wurden überarbeitet und vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) veröffentlicht: Lärmvorsorge und Lärmsanierung an Schienenwegen Für die Entgegennahme von Beschwerden über baustellenbedingte Immissionen (insbesondere Lärm und Staub durch Bauarbeiten) ist ein Auskunftstelefon und die Möglichkeit eine Online-Beschwerde einzureichen eingerichtet worden. Auskunftstelefon und Online-Beschwerde Baustellen Veranstaltungen Formulare Rechtsvorschriften

Umweltverträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der Lärmimmission von Straßen-, Eisenbahn-, Gewerbelärm oder von Hackschnitzelanlagen usw.

Lärmschutzwände oder -wälle stellen wirkungsvolle Abschirm-Maßnahmen dar. Deren Grenzen sind jedoch aus geometrischen Gegebenheiten bei breiten Verkehrswegen oder / und hoher Nachbarbebauung bald erreicht. Der Autobahnknoten Bindermichel in Linz liegt in relativ dicht bebautem Gebiet und war schalltechnisch zu 'sanieren'. Dazu wurde im Rahmen eines Ideenwettbewerbes ein Konzept erarbeitet, bei dem der großflächige Knoten selbst mit einer Zeltkonstruktion überdacht wurde, sodass trotz der notwendigen Öffnungen für Lüftung und Brandschutz eine ausreichende Schallpegelreduktion in den besiedelten Gebieten erzielt werden konnte. Die anschließenden, mehrspurigen, jedoch nicht verzweigten Straßenabschnitte wurden konventionell überbaut, wobei die Dachflächen in das städtebauliche Konzept integriert wurden, um voneinander getrennte Stadtteile wieder zu verbinden. Zum selben Anwendungsbereich derartiger schalltechnischer Simulationsberechnungen zählen z.B. auch Lärmemissionen von Schienenwegen oder Haustechnikanlagen. Dazu wurden für einen großen Kinokomplex in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in Klagenfurt die leistungsfähigen - damit aber auch lauten - Lüftungsgeräte gezielt positioniert und gegen die Wohnbebauung mit Lärmschutzwänden abgeschirmt.

Lärm

Ruhestörung bei verhaltensbedingtem Lärm Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen (z.B. Ruheschutz während der Mittagszeit) bitte zuerst an den verantwortlichen Lärmverursacher oder an die Hausverwaltung wenden. Bei einer andauernden erheblichen Störung ist das bezirkliche Ordnungsamt einzuschalten. Außerhalb behördlicher Öffnungszeiten, insbesondere in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr, können verhaltensbedingte Ruhestörungen beim örtlichen Polizeiabschnitt oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdenden Lärm) über den Notruf 110 angezeigt werden. In diesem Zusammenhang erhalten Sie Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung bei den Mitarbeitern der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter . Informationen zum Verkehrslärm Auskünfte über Lärmminderungsplanung und den Lärmaktionsplänen erhalten Sie von Herrn Kaptain unter (030) 9025-2323, Frau Diechmann unter (030) 9025-2293, Herrn Frost unter (030) 9025-2271 und Frau Dr. Salz unter (030) 9025-2394. das Programm zur Förderung von Schallschutzfenstern erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261 Claudia Popp unter (030) 9025-2273 Lärmkartierung und Lärmbewertung im Rahmen des Mietspiegels erhalten Sie von Herrn Bauer unter (030) 9025-2354 und Frau Marschner unter (030) 9025-2261. Lärm von einzelnen Anlagen (insbesondere Industrie-, Gewerbe-, Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen) Auskünfte über Industrie- und Gewerbeanlagen erhalten Sie von den hier genannten Ansprechpersonen Betrieb von Baustellen und Baumaschinen unter (030) 9025-2253, E-Mail: baulaerm@senumvk.berlin.de , Online-Beschwerde Genehmigung gem. § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten öffentliche Veranstaltungen im Freien der bezirklichen Ebene von den bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämtern Service-Portal: Lärmschutz Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung von Daniela Templiner unter (030) 9025-2280, Genehmigungsformular Schallschutz an baulichen und haustechnischen Anlagen, in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten und auf öffentlichen Grün- und Landschaftsschutzgebiet vom örtlichen Bezirksamt, dort dem Umwelt- und Naturschutzamt Weiterführende Informationen erhalten Sie im Themenbereich Umwelt: Lärm .

Bebauungsplan Eidelstedt 30 1. Änderung Hamburg

Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."

Raum- und bauakustische Messtechnik

Vervollkommung und Rationalisierung der Messmethoden; Mitarbeit bei internationaler und nationaler Normung; messtechnische Ueberwachung der anerkannten Pruefstellen fuer baulichen Schallschutz.

B107 Südverbund Chemnitz - A4, VKE 323.1

Die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (DEGES) hat für das o. g. Bauvorhaben die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfG) und §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Baumaßnahme umfasst den Neubau der B 107 vom derzeitigen Ende des Südringes an der S 236 (Augustusburger Straße) bis zum Anschluss an die bestehende B 169 südlich von Ebersdorf. Die Weiterführung an die BAB A 4 ist Gegenstand eines seperaten Verfahrens. Die Streckenlänge des hier beantragten Bauabschnittes beträgt 6075m. Bis zur Kreisstraße 6111 (Eubaer Straße) ist der Streckenverlauf vierstreifig und im weiteren Verlauf bis zur B169 dreistreifig. Die Baumaßnahmen umfassen auch die Errichtung von Regenrückhaltebecken sowie die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Zum Schutz der Bevölkerung vor Lärmimmissionen sind an einigen Streckenabschnitten aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen. Das Gesamtbauvorhaben „Südverbund“ ist eine Baumaßnahme der Verkehrseinheit und ist Bestandteil des Bundesverkehrswegeplanes 2030 (vordringlicher Bedarf). Nach Fertigstellung der Gesamtbaumaßnahme werden die Bundesstraßen B 107, B 95, B 169, B 173 und B 174 radial an den Südverbund anbinden und den Verkehr in das Stadtzentrum weiterführen. So entsteht ein geschlossener Ring vom Südverbund, der ergänzt wird durch die Anbindung des Südverbundes im Norden an die BAB A 4 und im Westen an die BAB A 72. Hierdurch wird der Innerstädtische Verkehr in Chemnitz maßgeblich entlastet.

Fluglärmschutzbereiche

Für eine Reihe (z. B. Hannover, Bremen, Wunstorf und Wittmund) niedersächsischer Flugplätze sind nacheinander Fluglärmzonen berechnet worden. Das Linien-Shape „Lärmschutzbereich“ umfasst das Gebiet außerhalb des Flughafengeländes, in dem eine bestimmte Lärmbelastung überschritten wird (§§ 2 - 4 FluLärmG). Für dieses Gebiet regelt das FluLärmG Bauverbote und -beschränkungen, die Erfordernis von passiven Schallschutzmaßnahmen sowie Entschädigungen für Einschränkungen der Wohnnutzung. Je Anlage gibt es mehrere Zonen.

Lärmschutzbereich an Flugplätzen

Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (kurz: Fluglärmgesetz) sind für Verkehrsflughäfen sowie Verkehrslandeplätze mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr Lärmschutzbereiche festzulegen. In Baden-Württemberg betrifft dies die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim. Ein Lärmschutzbereich besteht jeweils aus zwei Tag-Schutzzonen und einer Nacht-Schutzzone. Zweck des Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.

Inhaltsverzeichnis

Lärmaktionsplan Weißenfels Hauptverkehrsstraßen (Stufe 4) Stand: 13. Mai 2024 Impressum Herausgeber Stadt Weißenfels Stadtverwaltung erstellt von INVER – Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH Maximilian-Welsch-Straße 2a 99084 Erfurt Telefon (0361) 2238-0 Telefax (0361) 2238-101 E-Mail: info@inver-erfurt.de Internet: www.inver-erfurt.de im Auftrag und Zusammenarbeit mit Stadtverwaltung Weißenfels Markt 1 06667 Weißenfels Telefon (03443) 370 - 0 Telefax (03443) 370 - 212 E-Mail: stadtverwaltung@weissenfels.de Internet: www.weissenfels.de Lärmaktionsplan Weißenfels - Hauptverkehrsstraßen (Stufe 4) Seite 3 Inhaltsverzeichnis 1 2 3 Allgemeines ........................................................................................................... 6 1.1Aufgabenstellung und Zielsetzung ......................................................................... 6 1.2Rechtlicher Hintergrund ......................................................................................... 7 1.3Geltende Grenzwerte ............................................................................................. 9 1.4Auslösewerte ....................................................................................................... 10 1.5Zuständigkeiten ................................................................................................... 11 Lärmkartierung .................................................................................................... 11 2.1Hauptlärmquellen ................................................................................................. 11 2.2Kartierungsumfang............................................................................................... 13 2.3Berechnungsgrundlagen ...................................................................................... 17 2.4Betroffenheiten .................................................................................................... 18 2.4.1 Lärmbelastete Flächen ........................................................................................18 2.4.2 Lärmbelastete Einwohner ....................................................................................19 2.4.3 Lärmbelastete Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser ............................20 2.4.4 Lärmkennziffern ....................................................................................................21 2.4.5 Konfliktpotentiale...................................................................................................22 Lärmaktionsplanung ........................................................................................... 23 3.1Planungsgrundsätze ............................................................................................ 23 3.2Bereits realisierte Lärmminderungsmaßnahmen .................................................. 25 3.3Untersuchte Lärmminderungsmaßnahmen .......................................................... 26 3.3.1 Allgemeines ...........................................................................................................26 3.3.2 B 87 OU Weißenfels (Südtangente) ..................................................................28 3.3.3 Abschirmeinrichtungen ........................................................................................30 3.3.4 Lärmmindernde Straßenoberflächen .................................................................33 3.3.5 Geschwindigkeitsreduzierungen ........................................................................35 3.3.6 Passive Schallschutzmaßnahmen .....................................................................36 3.3.7 Maßnahmenübersicht ..........................................................................................37 4Schutz ruhiger Gebiete ....................................................................................... 38 5Öffentlichkeitsbeteiligung .................................................................................. 39 6Zusammenfassung und Ausblick ...................................................................... 40 INVER – Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen GmbH Stand: 13. Mai 2024

Auslegung des Plans für das Vorhaben „Neue Straßenverbindung Straße An der Schule“ von Hönower Straße / Pestalozzistraße bis zum Hultschiner Damm / Höhe Gutspark Mahlsdorf im Bezirk Marzahn-Hellersdorf von Berlin zum Zwecke der Planfeststellung

Mit dem Vorhaben wird der Verkehr zwischen Mahlsdorf-Nord und Mahlsdorf-Süd mit seiner Verknüpfung zur B1/B5 auf die geplante neue Straßenverbindung von Hönower Straße / Pestalozzistraße über die Straße An der Schule bis zum Hultschiner Damm / Höhe Gutspark Mahlsdorf verlagert. Hierdurch soll der historische Ortskern von Mahlsdorf entlastet werden. Das Vorhaben umfasst insbesondere: —den Straßenneubau von Hönower Straße / Pestalozzistraße über die Straße An der Schule bis zum Hultschiner Damm/Höhe Gutspark Mahlsdorf, —den Umbau und teilweise Rückbau vorhandener Straßenflächen im unmittelbaren Bereich des Straßenneubauvorhabens, —den Umbau beziehungsweise die Anpassung von vorhandenen Straßeneinmündungen, —teilweise den Abbruch und Umverlegung vorhandener Entwässerungsanlagen, Kabel und Leitungen sowie den Neubau der Straßenbeleuchtung, —den Umbau beziehungsweise Neubau vorhandener Park-, Baumstreifen, Geh- und Radwege sowie der Gehwegüberfahrten/ Grundstückszufahrten sowie den Bau von Überquerungshilfen in Form von Mittelinseln und Lichtsignalanlagen, —den Bau einer Lärmschutzwand im Bereich des Wohngebietes „Theodorstraße" sowie die Berücksichtigung von passiven Lärmschutzmaßnahmen, —die Anpassung beziehungsweise Verlegung des vorhandenen Rohrpfuhlgrabens durch den Bau eines Durchlasses und —die Umsetzung von Maßnahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP). Soweit Maßnahmen im Umfeld des Vorhabens nicht zur Verfügung stehen, erfolgt eine Kompensationszahlung an die zuständige Naturschutzbehörde des Bezirksamtes Marzahn-Hellersdorf von Berlin.

1 2 3 4 58 9 10