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§ 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen

§ 129 Umtausch in ein neues Befähigungszeugnis für Schiffsführer und Schiffsführerinnen (1) Die in § 126 Absatz 1 Satz 1 genannten Befähigungszeugnisse können bis zum Ablauf des 17. Januar 2032 in ein Unionspatent nach dieser Verordnung umgetauscht werden. (1a) Sind die Inhaber oder Inhaberinnen von Zeugnissen nach Absatz 1 zugleich Inhaber oder Inhaberinnen von Radarpatenten oder Streckenkundezeugnissen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erteilt worden sind, können die Radarpatente oder Streckenkundezeugnisse zugleich in eine entsprechende besondere Berechtigung nach § 16 umgetauscht werden. (2) Der Umtausch von unbeschränkten Fahrerlaubnissen der Klasse C in ein unbeschränktes Unionspatent erfordert den Nachweis einer zusätzlichen Fahrzeit von 180 Fahrtagen als Schiffsführer. Ohne Nachweis weiterer Fahrzeit wird ein Unionspatent oder ein Schifferzeugnis für dieselbe Fahrzeuglänge ausgestellt wie die vorgelegte Fahrerlaubnis. (3) Fahrerlaubnisse der Klasse D können bis zu dem auf dem Patent vermerkten Ungültigkeitsdatum gegen ein Behördenschifferzeugnis nach dieser Verordnung umgetauscht werden. (4) Fahrerlaubnisse der Klasse E können bis zu dem auf dem Patent vermerkten Ungültigkeitsdatum gegen ein Sportschifferzeugnis nach dieser Verordnung umgetauscht werden. (5) Fahrerlaubnisse der Klasse F nach § 126 Absatz 3 können bis zum Ablauf des 17. Januar 2042 bei der zuständigen Behörde gegen ein Fährschifferzeugnis nach dieser Verordnung umgetauscht werden. Zugleich wird ein Schifferdienstbuch nach dieser Verordnung ausgestellt. Darin wird das Unionsbefähigungszeugnis als Steuermann oder Steuerfrau eingetragen. (6) Beim Umtausch von Fahrerlaubnissen mit Beschränkungen oder Auflagen sind die Beschränkungen oder Auflagen in das neue Befähigungszeugnis zu übernehmen. (7) Die zuständige Behörde stellt die neuen Befähigungszeugnisse nach dieser Verordnung aus, wenn die antragstellende Person ihr altes Befähigungszeugnis vorlegt und ihre Identität nachweist. Wer das 60. Lebensjahr vollendet hat, hat zudem einen Tauglichkeitsnachweis nach § 22 Absatz 1 vorzulegen. Stand: 31. Dezember 2025

Mikrobiologische Bodenbehandlungsanlage zur Dekontaminierung von Altlastboeden

Die Behandlung der insbesondere mit PCB-verunreinigten Boeden erfolgt in einer zentralen biologischen Behandlungsanlage. Nach Einlagerung des zu behandelnden Bodens in drei Behandlungsfelder in geschlossener Leichtbauweise mit einer Gesamtkapazitaet von 7 125 m3 wird der Boden mit Klaeranlagenwasser, das mit Mikroorganismen angereichert ist (Patent BASF Lacke + Farben AG) berieselt. Um die hoechste Abbauaktivitaet der Mikroorganismen zu erreichen, wird die Raumluft auf 20 bis 42 Grad Celsius erwaermt. Gleichzeitig wird erwaermte Luft von unten in den Boden gepresst. Die abgesaugte Hallenluft wird ueber einen Aktivkohlefilter abgeleitet. Fuer die Verrieselung wird Brauchwasser (Klaeranlagenwasser oder Oberflaechenwasser) verwendet, das im Bedarfsfall in einem Vorlagetank mit Naehrstoffen versetzt wird. Der gereinigte Boden wird einer Wiederverwertung (Strassen- und Kanalbau, Laermschutzwaelle) zugefuehrt.

Mineralisation von Brauereischlaemmen und deren Hygienisierung

Vererdung kaum oder schlecht zu entwaessernder Schlaemme, die mit Hefepilzen belastet sind, mit Hilfe geeigneter hoeherer Pflanzen in besonders aufgebauten Beeten und mit besonders langer Aufnahmezeit; sehr preiswert; keimtoetend; Patent erteilt.

Sanilan Filtermaterial zur Entfernung von Schadstoffen wie Schwefeldioxid, Schwefelwasserstoff u.a. aus der Luft

Ziel: Herstellung des Filtermaterials Sanilan zur Entfernung von Schadstoffen aus der Luft; Anwendungsmoeglichkeit im gesamten Umweltschutzbereich; Patente in den wichtigen Industriestaaten z.B. USA/Grossbritannien/Canada/Frankreich/Japan; deutsches Ausgangspatent-Nr. 1279652.

Sensor zur Quantifizierung von Schadgasen in Wasserstoffgas - Plasma4Sens

Neuartige Wärmeschutzsysteme für Wasserstofftechnologien, Neuartige Wärmeschutzsysteme für Wasserstofftechnologien (MORGEN)

PaSe2TestKonzept - Parallel Sequentiell Segmentiertes Testen zur beschleunigten Lebensdauerprüfung von Rotorblättern

Mineralisation von organischen und anorganischen Schlaemmen aus den Klaerwerken mit Hilfe hoeherer Pflanzen und einer besonderen Anlage

Das Schadlosmachen der Schlaemme, gleich welcher Herkunft, ist noch schwieriger und teurer als das Abwasserproblem; eingebrachte Flockungsmittel erschweren es noch mehr; Schlaemme aus der Ernaehrungsindustrie, aus Faekalabwaessern und aus verschiedenen Eisenindustrien koennen durch die Wirkung von Pflanzen bei bestimmtem Aufbau voellig vererdet und frei von pathogenen Keimen gemacht werden; Patent erteilt.

Elimination von Cyaniden und Rodaniden aus Gischtwaessern der Stahlindustrie mit Hilfe von Pflanzen

Zyan-haltige Abwaesser der Stahlindustrie koennen mit bestimmten Pflanzen und mit den vergesellschafteten Mikroben weitgehend bereinigt werden; geringer Platzbedarf; geringe Kosten; rumaenisches Patent erteilt.

Abreicherung von radioaktivem Caesium aus Fluessigkeiten ueber heterogenen Isotopenaustausch

Ziel: Dekontamination von anfallendem Zaesium in Fluessigkeiten; Verfahren selektiv und als Durchlaufprozess technologisch problemlos; fest, komprimierbar und lagerfaehig; Anwendung besonders in kleinen bis mittleren Massstaeben; Patente erteilt in USA, England, Frankreich; in Deutschland beantragt.

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