To overcome the limitation in spatial and temporal resolution of methane oceanic measurements, sensors are needed that can autonomously detect CH4-concentrations over longer periods of time. The proposed project is aimed at:- Designing molecular receptors for methane recognition (cryptophane-A and -111) and synthesizing new compounds allowing their introduction in polymeric structure (Task 1; LC, France); - Adapting, calibrating and validating the 2 available optical technologies, one of which serves as the reference sensor, for the in-situ detection and measurements of CH4 in the marine environments (Task 2 and 3; GET, LAAS-OSE, IOW) Boulart et al. (2008) showed that a polymeric filmchanges its bulk refractive index when methane docks on to cryptophane-A supra-molecules that are mixed in to the polymeric film. It is the occurrence of methane in solution, which changes either the refractive index measured with high resolution Surface Plasmon Resonance (SPR; Chinowsky et al., 2003; Boulart et al, 2012b) or the transmitted power measured with differential fiber-optic refractometer (Boulart et al., 2012a; Aouba et al., 2012).- Using the developed sensors for the study of the CH4 cycle in relevant oceanic environment (the GODESS station in the Baltic Sea, Task 4 and 5; IOW, GET); GODESS registers a number of parameters with high temporal and vertical resolution by conducting up to 200 vertical profiles over 3 months deployment with a profiling platform hosting the sensor suite. - Quantifying methane fluxes to the atmosphere (Task 6); clearly, the current project, which aims at developing in-situ aqueous gas sensors, provides the technological tool to achieve the implementation of ocean observatories for CH4. The aim is to bring the fiber-optic methane sensor on the TRL (Technology Readiness Level) from their current Level 3 (Analytical and laboratory studies to validate analytical predictions) - to the Levels 5 and 6 (Component and/or basic sub-system technology validation in relevant sensing environments) and compare it to the SPR methane sensor, taken as the reference sensor (current TRL 5). This would lead to potential patent applications before further tests and commercialization. This will be achieved by the ensemble competences and contributions from the proposed consortium in this project.
Aktueller Begriff des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. 2 Seiten. Auszug der ersten drei Seiten: Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) Als Grundlagen für eine erfolgreiche Wirtschaft und die Sicherung der Lebensqualität sind Inno- vationen und eine fortlaufende Weiterentwicklung in den Bereichen Bildung und Technologie unabdingbar. Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung am 23. August 2006 beschlos- sen, die wissenschaftliche „Expertenkommission Forschung und Innovation“ (EFI) einzurichten, die im darauffolgenden Jahr ihre Arbeit aufnahm. Sie besteht aus derzeit sechs, in unterschiedli- chen Disziplinen wissenschaftlich tätigen Ökonomen, die für die Bundesregierung einmal im Jahr ein Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit in Deutsch- land erstellen. Am 15. Februar 2017 wird der zehnte Bericht vorgelegt. Zu den Aufgaben der Ex- pertenkommission zählen die umfassende Analyse des deutschen Forschungs- und Innovations- systems im nationalen und internationalen Vergleich, das Herausarbeiten von Defiziten und das Aufzeichnen von passenden zukünftigen Handlungsoptionen. Seit 2010 greifen die Jahresgutach- ten in drei Kapiteln detailliert jeweils unterschiedliche Aspekte deutscher Innovation und For- schung auf. In Kapitel A werden „aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen“ beleuchtet. Daran schließt sich in Kapitel B mit „Kernthemen“ eine detaillierte Untersuchung spezifischer Grundfragen an. Abschließend wird in Kapitel C anhand von acht Indikatorgruppen (Bildung und Qualifikation, Forschung und Entwicklung, Innovationsverhalten der Wirtschaft, Finanzie- rung von Forschung und Innovation, Unternehmensgründungen, Patente, Fachpublikationen so- wie Produktion, Wertschöpfung und Beschäftigung) die Entwicklung des deutschen Forschungs- und Innovationssystems dokumentiert. In den vergangenen drei Jahren wurden in den Kapiteln A und B beispielsweise folgende Sekto- ren als besonders wichtig diskutiert: Aspekte der Aus- und Weiterbildung sind mehrfach Gegen- stand der Analysen und Handlungsvorschläge. So wird angemahnt, Arbeitsplatzbedingungen und Karriereperspektiven des wissenschaftlichen Nachwuchses zu überarbeiten, wobei insbeson- dere Befristungsregelungen angesprochen werden (2016). In Hinblick auf die Finanzierung von Hochschulen werden klare Bund-Länder Regelungen gefordert (2015). Zudem hält die Kommis- sion mitunter vor dem Hintergrund des bevorstehenden Rückgangs der Schülerzahlen eine Mi- schung von insbesondere natur- und ingenieurwissenschaftlichen Hochschulabsolventen und Facharbeitern aus dem dualen Bildungssystem für die deutsche Innovationsleistung für wichtig. Bei dieser Ausgangslage sollten u.a. Karriereperspektiven klar definiert und Bildungsindikatoren entwickelt werden (2014). Eine besondere Chance für den Bildungsstandort Deutschland wird den sog. Massive Open Online Courses (MOOCs), qualitativ hochwertige Onlinekurse, beigemes- sen. Deren Potenzial sollte in der Hochschul- und Bildungspolitik stärker berücksichtigt und ihre Nutzung ausgeweitet werden (2015). Anlass zur Kritik ist die verbesserungswürdige Bilanz inter- nationaler Mobilität von Wissenschaftlern und Erfindern. Diesem kritischen Befund mangelnder Mobilität sollte im Sinne der Innovationsförderung entgegengewirkt werden (2014). Nr. 04/17 (27. Januar 2017) © 2017 Deutscher Bundestag Die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages unterstützen die Mitglieder des Deutschen Bundestages bei ihrer mandatsbezogenen Tätigkeit. Ihre Arbeiten geben nicht die Auffassung des Deutschen Bundestages, eines sei- ner Organe oder der Bundestagsverwaltung wieder. Vielmehr liegen sie in der fachlichen Verantwortung der Verfasse- rinnen und Verfasser sowie der Fachbereichsleitung.[.. next page ..]Wissenschaftliche Dienste Aktueller Begriff Seite 2 Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) Zudem hält die EFI Maßnahmen zur stärkeren Beteiligung von Frauen im Innovationssystem für notwendig (2014). Im Bereich der Forschungsförderung werden verstärkte Maßnahmen in den Bereichen der Robotik und der Hochschulmedizin eingefordert. Aufgrund der vergleichsweise ausbaufähigen Stellung Deutschlands in der Robotik sei eine spezifische Strategie wünschens- wert (2016). Medizinische Forschung ist im Hinblick auf die Innovationsleistung Deutschlands wichtig. Dem sollte durch breit angelegte Handlungsoptionen und Maßnahmen Rechnung getra- gen werden (2014). Im vergangenen Jahr hatte die EFI herausgearbeitet, dass sozialen Innovatio- nen ein besonderes bislang vernachlässigtes Potenzial zur Entwicklung der Forschung und Inno- vation in Deutschland zukommt und diese daher in Zukunft im Förderwettbewerb verstärkt be- achtet werden sollten (2016). Die besondere Bedeutung von Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) ist wiederholt Gegenstand der Analysen der EFI. Nachdem sich die Kommission bereits in ihrem ersten Gutachten (2008) für steuerliche Forschung- und Entwicklungs (FuE)-Maßnahmen ausgesprochen hatte, bekräftigt sie dies 2016 wiederum und spricht sich zugleich für eine Ab- schaffung von sog. Patentboxregelungen aus, die einen verringerten Steuertarif auf Einkünfte aus Patenten gewähren. Die EFI hält den KMU-Sektor im Hinblick auf Beschäftigung und Wirt- schaftswachstum in Deutschland für besonders bedeutsam, gegenwärtig konstatieren die Wissen- schaftler allerdings eine vergleichsweise niedrige Innovationsaktivitätsleistung und geringe Inno- vationsausgaben. Darum wird die Überarbeitung sowie Neuausrichtung der Fördermaßnahmen angemahnt (2015 und 2016). Weiteren Handlungsbedarf sieht die Kommission aufgrund verglei- chender Analysen im Bereich der Elektromobilität (2014). Zudem wurden Probleme bei der Aus- gestaltung von Rahmenbedingungen für Wagniskapital (2015) herausgearbeitet. Ein hohes Inno- vationspotenzial wird der sog. Additiven Fertigung zugesprochen, weshalb diese bei Bemühun- gen im Rahmen von Industrie 4.0 berücksichtigt werden sollte. Weitere politische Handlungsfelder, die in den vergangenen drei Jahren kritisch beleuchtet wur- den, betreffen verschiedene zentrale Aktionsfelder der deutschen Politik. Einzelne Handlungsop- tionen bei der Betrachtung der Hightech-Strategie (z.B. Monitoring) sowie eine Überarbeitung der Cluster-Initiativen wurden eingefordert (2015). Während die Digitale Agenda 2014-2017 der Bun- desregierung insgesamt begrüßt wird, werden einzelne Mängel beispielsweise in der Festlegung des Umsetzungszeitrahmens und des rechtlichen Rahmens in Hinblick auf Datenschutz und Transparenz aufgezeigt (2015). In diesem Zusammenhang wird 2016 bemängelt, dass Deutsch- land zu fokussiert im Bereich der Digitalisierung aufgestellt und eine breitere Förderung vonnö- ten sei. Auch die Entwicklung im deutschen Informations- und Kommunikationstechnologiesek- tor ist für die Expertenkommission Anlass, verbesserte Maßnahmen zu erarbeiten (2014). Das deutsche Evaluationswesen wird im Hinblick auf effektive Wirkungsanalysen zur Verbesserung der Innovationsförderung kritisiert (2014). Einen deutlichen Rückstand stellt die Kommission im Bereich des E-Governments fest (2016) und mahnt die Überarbeitung und Vereinfachung des Ur- heberrechts an (2015). Quellen: – Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI): Jahresgutachten 2008-2016 der Expertenkommission For- schung und Innovation sowie durch die EFI beauftragte Studien zum deutschen Innovationssystem, im Internet abrufbar unter: http://www.e-fi.de/ [17. Januar 2017]. Verfasserin: RDn Dr. Christine Steinhoff – Fachbereich WD 8, Umwelt, Naturschutz, Reaktorsicherheit, Bildung und Forschung
Rheinland-pfälzische Umweltministerin fordert auf der 104. Umweltministerkonferenz klare Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel „Gentechnisch veränderte Lebensmittel essen oder nicht – das soll unsere Entscheidung bleiben. Deshalb setze ich mich auf der Umweltministerkonferenz dafür ein, dass gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel klar gekennzeichnet werden müssen. Nur so kann jeder entscheiden, ob er das essen will oder nicht“, so Umweltministerin Katrin Eder im Vorfeld der 104. Umweltministerkonferenz, die am Donnerstag und Freitag in Orscholz (Saarland) tagt. Rheinland-Pfalz brachte dazu eine Beschlussvorlage ein, dass die EU-Regelungen für Pflanzen, die mit bestimmten neuen genomischen Techniken (NGT) entstanden sind, nicht entschärft werden dürfen. Um solche Verfahren handelt es sich beispielsweise, wenn mit einer „Genschere“ das Genom einer Pflanze gezielt an einer bestimmten Stelle verändert wird. In der Natur ist es dagegen dem Zufall überlassen, an welcher Stelle ein bestimmtes Gen im Genom eingebaut wird. Die EU hat vor, dass aus sogenannten NGT-Pflanzen entstandene Lebens- und Futtermittel weder gekennzeichnet noch einer besonderen Prüfung unterzogen werden müssen bevor sie in die Natur freigesetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass solche Pflanzen jedoch auch auf den Feldern von Bio-Bäuerinnen und -Bauern landen, ohne dass diese dafür verantwortlich sind. Ein wichtiger Grundsatz des ökologischen Landbaus ist die Gentechnikfreiheit. Durch das Vorhaben der Kommission wird die Einhaltung der Gentechnikfreiheit im ökologischen Landbau jedoch erschwert. „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Bäuerinnen und Bauern dürfen nicht entmündigt werden. Jede und jeder hat ein Recht darauf zu wissen, was er oder sie isst. Dies geht nur, wenn Produkte entsprechend klar gekennzeichnet sind. Bäuerinnen und Bauern sollen sich frei entscheiden können, was auf ihrem Acker wächst. Es darf nicht an ihnen hängen bleiben, sich davor zu schützen. Es muss die Aufgabe derjenigen sein, die diese Pflanzen anbauen, dafür Sorge zu tragen, dass das nicht passiert. Deshalb sind EU-weite verbindliche praxistaugliche Koexistenz-Maßnahmen erforderlich“, so Katrin Eder. Die rheinland-pfälzische Klimaschutzministerin weist zudem auf das Problem mit Patenten hin. Auf gentechnisch veränderte Pflanzen können Patente angemeldet werden. Diese Praxis blockiert allerdings die freie Nutzung und Weiterentwicklung von Sorten, was für die Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt entscheidend ist. Die Naturbewusstseinsstudie des Bundesamtes für Naturschutz (BfN), die alle zwei Jahre durchgeführt wird, kommt zum Ergebnis, dass es den Menschen wichtig ist, zu wissen, was auf ihrem Teller landet: 94 Prozent der Erwachsenen in Deutschland befürworten demnach eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel, die mit neuen gentechnischen Verfahren hergestellt wurden. Am Freitag werden die Umweltministerinnen und -minister sowie die Umweltsenatorinnen und -senatoren der Länder darüber entscheiden, ob der Antrag aus Rheinland-Pfalz so angenommen und entsprechend auch an die Agrarministerkonferenz weitergegeben wird. Hintergrund: Was ist der Unterschied zwischen „alten“ und „neuen“ genomischen Techniken? Die neuen Techniken beschreiben Techniken, die erst nach der Verabschiedung der EU-Regelungen über genetisch veränderte Organismen im Jahr 2001 entwickelt wurden. Die neuen Verfahren ermöglichen einen gezielteren und schnelleren Eingriff in das Genom als herkömmliche Züchtungsmethoden oder klassische gentechnische Verfahren, die vor 2001 entwickelt wurden. Zu den mit den neuen genomischen Techniken gewonnenen Pflanzen zählen auch solche, bei denen nur wenige Veränderungen am Erbgut vorgenommen werden. So kann man kaum nachweisen, ob die Pflanze mittels Gentechnik entstanden ist oder nicht. Deshalb sollen sie nicht unter das bestehende Gesetz zu gentechnisch veränderten Organismen fallen, so der Plan auf EU-Ebene. Dann würde aber auch die Risiko-Prüfung vor der Marktzulassung wegfallen und die Lebensmittel würden ohne Kennzeichnung im Supermarkt liegen. Bei Pflanzen, die mittels der vor 2001 entwickelten klassischen genomischen Methoden erzeugt wurden, kann es auch einen Gen-Transfer über Artgrenzen hinweg geben. Es werden also beispielsweise Gene von Bakterien in Pflanzen eingebaut, wie das etwa bei Mais der Fall ist. Für solche Pflanzen gilt weiterhin das bisherige strenge EU-Gentechnikrecht. Es erlaubt beispielsweise Gentechnik in Futtermitteln, nicht aber in Lebensmitteln und es braucht eine Risikoprüfung, ehe es auf den Markt kommt.
<p>Auch in Gesundheitsfragen ist es wichtig, umweltbewusst zu handeln.</p><p>Die Belastung der Umwelt durch Arzneistoffe ist ein wachsendes Problem. Eine umweltgerechte Entsorgung hilft deren Eintrag in die Umwelt zu verringern. Das neue Internetportal “Humanarzneimittel und Umwelt” bietet Informationen und Empfehlungen für pharmazeutisches und medizinisches Fachpersonal sowie Verbrauchende, aber auch Lehrmaterialien für die medizinische/pharmazeutische Fortbildung.</p><p>Arzneimittel sind unverzichtbare Werkzeuge der modernen Medizin. Ihr Einsatz ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und nimmt mit zunehmendem Alter oft noch zu. Doch was viele nicht wissen: Über Ausscheidungen, das Abwaschen von der Haut oder unsachgemäße Entsorgung gelangen Arzneimittelrückstände ins Abwasser und letztlich in unsere Umwelt. Kläranlagen können diese Stoffe oft nicht vollständig entfernen, so dass sie in die Gewässer gelangen.</p><p>Arzneistoffe, die als biologisch hochaktive Substanzen gezielt auf Organismen wirken, beeinflussen nicht nur den menschlichen Körper, sondern können auch Auswirkungen auf andere Lebewesen und Ökosysteme haben. Sie können den Stoffwechsel von Organismen verändern, in den Hormonhaushalt eingreifen oder die Signalübertragung zwischen Zellen beeinflussen.</p><p>Nach wie vor werden in Deutschland abgelaufene und nicht mehr benötigte Arzneimittel teilweise falsch entsorgt. Da es bundesweit keinen einheitlichen Entsorgungsweg gibt, müssen sich die Bürgerinnen*Bürger selbst dazu im Internet informieren. Das machen die Wenigsten. Zu oft landen Arzneimittelreste oder abgelaufene Medikamente in Toilette oder Spüle statt im Restmüll oder auf dem Recyclinghof.</p><p>Jede*jeder kann helfen den Eintrag von Arzneimittelrückständen in die Umwelt zu verringern. Eine umweltgerechte Entsorgung ist allerdings nur ein Baustein. Akteure im Gesundheitswesen sind wichtige Multiplikatoren bei der Sensibilisierung von Verbrauchenden für die Umweltprobleme, die durch Arzneimittelrückstände entstehen. Um die Aufklärungsarbeit in Apotheken und Arztpraxen zu diesem Thema zu unterstützen, hat das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> ein Projekt zur Entwicklung ansprechender und zielgruppengerechter Informations- und Lehrmaterialien initiiert. Alle Empfehlungen wurden mit Fachleuten aus dem Gesundheitswesen diskutiert. Ziel war es, praxisnahe und sinnvolle Maßnahmen zu entwickeln, die einfach umzusetzen sind und der Umwelt nützen.</p><p><strong>Internetportal „Arzneimittel und Umwelt“:</strong></p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/ham">Internetportal des UBA bietet leicht verständliche Informationen zu den Umweltaspekten von Arzneimitteln</a>. Es richtet sich sowohl an Patientinnen*Patienten als auch an die Ärzte- und Apothekerschaft. Ziel ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit Medikamenten zu fördern und Umweltbelastungen zu minimieren.</p><p><strong>Informationsmaterialien für Patientinnen*Patienten: </strong></p><p>In Apotheken als zentralem Beratungsort können wichtige Impulse zur Verringerung von Arzneimittelrückständen in der Umwelt gegeben werden. Das UBA stellt hierfür <a href="https://www.umweltbundesamt.de/ham/infomaterial">kostenfreie Materialien</a>, wie mehrsprachige Faltblätter zum regional empfohlenen Entsorgungsweg und Postkarten mit Entsorgungstipps zur Verfügung.</p><p><strong>Lehrmaterialien für Pharmazie und Medizin: </strong></p><p>Um zukünftige und aktive Fachkräfte für die Umweltaspekte von Arzneimitteln zu sensibilisieren, hat das UBA <a href="https://www.umweltbundesamt.de/ham/lehrmaterial">frei verwendbare Lehrmaterialien für Universitäten, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen</a> entwickelt. Diese Materialien ermöglichen es Lehrenden, Umweltaspekte mit überschaubarem Aufwand in den Unterricht zu integrieren.</p><p>Das Umweltbundesamt lädt alle Interessierten ein, die Angebote zu nutzen. Gemeinsam können wir zu einer gesünderen Umwelt beitragen.</p>
Die Behandlung der insbesondere mit PCB-verunreinigten Boeden erfolgt in einer zentralen biologischen Behandlungsanlage. Nach Einlagerung des zu behandelnden Bodens in drei Behandlungsfelder in geschlossener Leichtbauweise mit einer Gesamtkapazitaet von 7 125 m3 wird der Boden mit Klaeranlagenwasser, das mit Mikroorganismen angereichert ist (Patent BASF Lacke + Farben AG) berieselt. Um die hoechste Abbauaktivitaet der Mikroorganismen zu erreichen, wird die Raumluft auf 20 bis 42 Grad Celsius erwaermt. Gleichzeitig wird erwaermte Luft von unten in den Boden gepresst. Die abgesaugte Hallenluft wird ueber einen Aktivkohlefilter abgeleitet. Fuer die Verrieselung wird Brauchwasser (Klaeranlagenwasser oder Oberflaechenwasser) verwendet, das im Bedarfsfall in einem Vorlagetank mit Naehrstoffen versetzt wird. Der gereinigte Boden wird einer Wiederverwertung (Strassen- und Kanalbau, Laermschutzwaelle) zugefuehrt.
Vererdung kaum oder schlecht zu entwaessernder Schlaemme, die mit Hefepilzen belastet sind, mit Hilfe geeigneter hoeherer Pflanzen in besonders aufgebauten Beeten und mit besonders langer Aufnahmezeit; sehr preiswert; keimtoetend; Patent erteilt.
Ziel: Herstellung des Filtermaterials Sanilan zur Entfernung von Schadstoffen aus der Luft; Anwendungsmoeglichkeit im gesamten Umweltschutzbereich; Patente in den wichtigen Industriestaaten z.B. USA/Grossbritannien/Canada/Frankreich/Japan; deutsches Ausgangspatent-Nr. 1279652.
Das Schadlosmachen der Schlaemme, gleich welcher Herkunft, ist noch schwieriger und teurer als das Abwasserproblem; eingebrachte Flockungsmittel erschweren es noch mehr; Schlaemme aus der Ernaehrungsindustrie, aus Faekalabwaessern und aus verschiedenen Eisenindustrien koennen durch die Wirkung von Pflanzen bei bestimmtem Aufbau voellig vererdet und frei von pathogenen Keimen gemacht werden; Patent erteilt.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 370 |
| Land | 14 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 7 |
| Förderprogramm | 312 |
| Text | 47 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 41 |
| offen | 344 |
| unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 354 |
| Englisch | 45 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 1 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 26 |
| Keine | 225 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 138 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 203 |
| Lebewesen und Lebensräume | 214 |
| Luft | 180 |
| Mensch und Umwelt | 386 |
| Wasser | 142 |
| Weitere | 368 |