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Boden - Anthropogene Überprägung der Böden

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Boden des Saarlandes bereit.:Darstellung der anthropogenen Überprägung der Böden auf TK 6707 Saarbrücken. Maximalmaßstab 1:25000.

Boden - Bodeneinheiten

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Boden des Saarlandes bereit.:Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Bodeneinheiten BUEK 100 und BK25 6707 Saarbrücken dar (Maßstabsbeschränkung).

Bodenkarte 1:50.000 (BK50)

Die BK50 stellt die Ergebnisse der bodenkundlichen Landesaufnahme für den Maßstab 1:50.000 dar. Zu den abgegrenzten Bodengesellschaften (Leit- und Begleitbodenformen) werden Bodentyp und Substrattyp benannt. Die detaillierte Horizontabfolge der Leitbodenformen wird mit charakteristischen Bodenparametern beschrieben wie z.B.: Horizontsymbolen, Substraten, Bodenarten, Grobbodenanteilen, Carbonatstufen, Humusstufen und bodenhydrologischen Kennwerten.

Bodenhauptgruppen_SIV_50000

Bodenhauptgruppen der Bodeneinheiten zu den Bodenflächendaten 1 : 50.000 (BFD50) im Bereich von Siedlung, Industrie und Verkehr sowie Sonderstandorte und Gewässer - Die Bodenflächendaten 1:50 000 für Hessen (BFD50, 2. Ausbaustufe) beschreiben flächenhaft die Böden, ihre Eigenschaften und Bodenfunktionen im regionalen Maßstab. In der Darstellung wird nach Nutzungskategorien unterschieden. WICHTIG: Die Aussagekraft im Bereich von Siedlung, Industrie und Verkehr reduziert sich auf den Hinweis auf eine potenziell natürliche Verbreitung der Bodeneinheit.

Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2)

Grundlage für die Erarbeitung der Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2) ist § 11 GAPKondV. Danach erfolgt die Ausweisung der Gebietskulisse anhand der bestverfügbaren Daten. Für den Sachsen sind dies aufgrund des detaillierten Maßstabs (1 : 5.000) einerseits die digitalisierten Flächendaten der Bodenschätzung. Diese stehen jedoch derzeit nur für ca. 90 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zur Verfügung und ihre Aktualität ist aufgrund des Alters der Aufnahmen zu hinterfragen. Andererseits können zur Ausweisung die flächendeckende Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50) und die zu deren Erstellung genutzte Bodenkonzeptkarte im Maßstab 1 : 25.000 (BKKonz) herangezogen werden. Aufgrund des deutlich kleineren Maßstabs im Vergleich zu den Bodenschätzungsdaten können hier jedoch Feuchtgebiete und Moore aufgrund der Aggregierung von Legendeneinheiten entweder fehlen (aufgrund zu geringer Flächengröße) oder deutlich größer dargestellt sein (damit in diesem Maßstab darstellbar). Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der drei Kartengrundlagen wurde für den Sachsen ein kombinierter Ansatz gewählt. Dieser weist überall dort Moorflächen aus, wo in einer der drei Datengrundlagen die in § 11 GAPKondV genannten Bodentypen kartiert sind. Da die Bodenschätzungsdaten z. T. Moorflächen in Bereichen ausweisen, in denen sich nach BK50 gekippte Böden (Bergbaufolgeböden) befinden, wurden alle in der aktuellen BK50 als gekippte Böden gekennzeichneten Flächen aus der Kulisse entfernt. GAPKondV Grundlage für die Erarbeitung der Fachkulisse Feuchtgebiete und Moore (GLÖZ 2) ist § 11 GAPKondV. Danach erfolgt die Ausweisung der Gebietskulisse anhand der bestverfügbaren Daten. Für den Freistaat Sachsen sind dies aufgrund des detaillierten Maßstabs (1 : 5.000) einerseits die digitalisierten Flächendaten der Bodenschätzung. Diese stehen jedoch derzeit nur für ca. 90 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche zur Verfügung und ihre Aktualität ist aufgrund des Alters der Aufnahmen zu hinterfragen. Andererseits können zur Ausweisung die flächendeckende Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000 (BK50) und die zu deren Erstellung genutzte Bodenkonzeptkarte im Maßstab 1 : 25.000 (BKKonz) herangezogen werden. Aufgrund des deutlich kleineren Maßstabs im Vergleich zu den Bodenschätzungsdaten können hier jedoch Feuchtgebiete und Moore aufgrund der Aggregierung von Legendeneinheiten entweder fehlen (aufgrund zu geringer Flächengröße) oder deutlich größer dargestellt sein (damit in diesem Maßstab darstellbar). Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der drei Kartengrundlagen wurde für den Freistaat Sachsen ein kombinierter Ansatz gewählt. Dieser weist überall dort Moorflächen aus, wo in einer der drei Datengrundlagen die in § 11 GAPKondV genannten Bodentypen kartiert sind. Da die Bodenschätzungsdaten z. T. Moorflächen in Bereichen ausweisen, in denen sich nach BK50 gekippte Böden (Bergbaufolgeböden) befinden, wurden alle in der aktuellen BK50 als gekippte Böden gekennzeichneten Flächen aus der Kulisse entfernt.

Bodenfunktionenbewertung auf Grundlage der Bodenkarte im Maßstab 1 : 50.000

Die Bodenfunktionenkarten wurden nach dem Sächsischen Bodenbewertungsinstrument Stand 05/2022 erstellt. Erstmalig wurden alle für die Bewertung eingesetzten 1.200 Leitprofile der Bodenkarte 1 : 50.000 (BK50) einer Laboruntersuchung unterzogen. Die Bodenkarte 1 : 50.000 basiert auf den 54 Einzelblättern des Freistaates Sachsen. Sukzessive werden neue Kenntnisstände zum Boden und Bodenschutz in die Bewertungen der Bodenfunktionen eingearbeitet. Diese Informationen werden mit Updates veröffentlicht.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - Tiefenbereich 0-2 m

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Entsorgung von Illegalem Müll kostet Kommunen jährlich 1 Mio. Euro und verursacht Umweltschäden

Alte Sofas, Abfallsäcke, Elektrogeräte, Sperrmüll und andere unbrauchbare Dinge – immer wieder sorgt illegal entsorgter Müll am Straßenrand oder in der Landschaft für Verärgerung. Dabei sind die illegalen Müllhaufen nicht nur ein optisches Ärgernis, sie sind auch eine enorme Belastung für die Umwelt und sorgen für zusätzliche Kosten in Millionenhöhe für die Entsorger. „Das Fehlverhalten Einiger führt zu einer enormen Belastung der Umwelt und bezüglich der Entsorgung zu einer Belastung aller. Denn für die Entsorgung illegaler Ablagerungen im öffentlichen Raum ist der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger zuständig. Einen nicht unerheblichen Teil ihrer Arbeitszeit müssen sie für die Beseitigung der Müllberge aufbringen.“, erklärt der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye. Diese Art der Müllentsorgung stößt bei den meisten Bürgerinnen und Bürgern auf Unverständnis, denn es gibt flächendeckend Möglichkeiten, seinen Müll loszuwerden. Jeder Haushalt ist an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen, das heißt, Abfälle, die im Haushalt entstehen, können über die hauseigenen Mülltonnen entsorgt werden.  Fallen Abfälle an, die nicht in die Mülltonnen passen oder von der Abfuhr ausgeschlossen sind, kann man kostenlos oder gegen kleinere Gebühren die Wertstoffhöfe der Kommunen nutzen. Auch Sperrmüll kann bis zu vier Mal im Jahr kostenlos zur Abholung angemeldet werden. „Es gibt also objektiv keinen Grund, sich seines Mülls illegal zu entledigen. Und dennoch müssen in Sachsen-Anhalt die Kommunen jedes Jahr rund 1.000.000 Euro aufwenden, um unbedacht weggeworfene Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.“, so Pleye weiter. Teuer wird es jedoch nicht nur für die zuständigen Entsorgungsträger. Wer seine Sachen einfach auf der Straße oder in der freien Natur ausmustert und dabei erwischt wird, muss mit rechtlichen und finanziellen Konsequenzen rechnen. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für privaten Hausmüll, der rechtswidrig in öffentlichen Papierkörben entsorgt wird. Ein besonders gravierender Aspekt der illegalen Müllentsorgung ist ihre negative Auswirkung auf die Umwelt. Abfälle, die unsachgemäß in der Natur oder in städtischen Bereichen abgelegt werden, können Böden, Gewässer und die Luft verschmutzen. Plastiktüten, Glasflaschen oder Zigarettenstummel vergehen nicht nur über Jahre, sondern können auch Haus- oder Wildtieren schaden. „Illegale Müllentsorgung ist kein Kavaliersdelikt. Sauberkeit ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Wir alle haben ein Interesse daran, dass unsere Städte und Wälder sauber und lebenswert bleiben!“, so Pleye abschließend. Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

LSG Spitzberg Gebietsbeschreibung Landschafts- und Nutzungsgeschichte Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Pflanzen- und Tierwelt Entwicklungsziele Exkursionsvorschläge

Das LSG liegt nordwestlich von Roßlau und erfasst den Spitzberg mit seinen allseitig sanft geneigt abfallenden Hängen. Unter Ausgliederung der Ortslagen von Tornau und Streetz wird das Gebiet im Osten durch die Kreisstraße von Roßlau über Streetz nach Natho, im Südwesten durch die Bundesstraße B 184 zwischen Tornau und Jütrichau und im Norden durch den Waldrand des Spitzberges abgegrenzt. Das LSG liegt am südwestlichen Rand der Landschaftseinheit Roßlau-Wittenberger Vorfläming und grenzt unmittelbar an das Zerbster Ackerland an. Der Spitzberg oder auch Schlossberg ist das südwestlichste Glied einer Stauchendmoränenkette, die sich über den Möllelberg nach Nordosten fortsetzt und zusammen als Streetzer Berge bezeichnet wird. Der Spitzberg erreicht die beachtliche Höhe von 111 m ü. NN und überragt damit das südlich liegende Elbetal um 55 m. Morphologisch und infolge seiner geschlossenen Waldbedeckung prägt das Gebiet den Südrand des Roßlau-Wittenberger Vorflämings zwischen Roßlau und Zerbst. Das LSG „Spitzberg“ ist eine Landschaft, die durch Kiefernforsten geprägt wird. Kleinere Laubwaldflächen, insbesondere entlang der Kreisstraße zwischen Roßlau und Streetz sowie im Westen des Gebietes, unterbrechen die gleichförmigen Bestände. Ackerflächen treten nur bei Streetz auf. Hauptwege werden von Alleen begleitet, so die von Roßlau auf den Spitzberg führende Schlossallee. Den landschaftlichen Reiz des Gebietes bestimmen unterschiedlichste Oberflächenformen, die im Bereich der „Bergkuppe” auch als steilere Hänge ausbildet sind. Auf dem Spitzberg befinden sich bauliche Anlagen, die ursprünglich auf ein kleines Jagdhaus des Köthener Herzogshauses zurückgehen. Das Haus wurde Ende des 18. Jh. errichtet. Sein Erbauer ist unbekannt. Überliefert wurde nur, dass es nach den französischen Kriegen zu Beginn des 19. Jh. unbewohnt war und stark gelitten hat. Um 1830 wurde es wieder aufgebaut. Das Jagdhaus wurde in Gestalt eines Aussichtsturmes angelegt, von dem man über die Waldbestände hinweg weite Sichten auf die Umgebung und bis zum Petersberg und zu den Türmen von Magdeburg hat. Weiterhin entstanden früher in größerem Umfang forstliche Einrichtungen, die heute u. a. als Waldschulheim der „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“ genutzt werden. Das LSG „Spitzberg“ gehört aufgrund seiner morphologischen Bedingungen, der geringen Wertigkeit seiner Böden und der jagdlichen Interessen des anhaltischen Herzogs- bzw. Fürstenhauses von Anhalt-Köthen zu den Gebieten, in denen sich im Vorfläming flächig Wälder erhalten konnten. Die ursprünglichen Laubwälder mussten jedoch den Kiefernforsten weichen. Reste dieser Laubwälder beschreibt HESSE noch unter Hinweis auf Buchenvorkommen, die allerdings schon zu Beginn des 20. Jh. eingeschlagen wurden. Kleinere eichenreiche Bestände konnten sich jedoch erhalten bzw. wurden forstlich standortgerecht neu angelegt. Wie an anderen Moränenkuppen entlang des wärmebegünstigten Elbetals auch, wurde früher an der Südseite des Spitzberges Wein angebaut. Dieser damals verbreitete Weinbau im Fläming ist nahezu vollständig zum Erliegen gekommen und besteht heute nur noch auf den Jessener Bergen fort (vgl. LSG „Arnsdorfer-Jessener-Schweinitzer Berge“). Das Gebiet des Spitzberges ist Teil der saaleglazialen Stauchendmoräne, die zu den Streetzer Bergen gehört. Der das Gebiet prägende, von Südwest nach Nordost streichende Moränenzug besteht aus Hochflächenbildungen. Das sind gestauchte, sandige bis tonige Geschiebemergel, die teilweise von Sanden überlagert werden. Nach Südosten in Richtung Rosseltal werden die Geschiebemergel von immer mächtigeren glazifluviatilen Sanden bedeckt, so dass der Geschiebemergel nur noch an wenigen Stellen zu Tage tritt. Selten sind auch weichselglaziale Dünensande aufgeweht worden. Dieses LSG gehört bodengeographisch zum Wittenberg-Roßlauer Vorfläming, einer Bodenlandschaft der Sander, sandigen Platten und sandigen Endmoränen. Im Schutzgebiet überwiegen Sand-Böden, die im Einzelnen aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersand bestehen und bereichsweise eine weitere Decke aus Flugsand aufweisen. Der Flugsand verschlechtert die Bodeneigenschaften, da erselbst nährstoffarm und sauer ist. Entsprechend variieren die Sandböden von podsoligen Braunerden bis hin zu Braunerde-Podsolen. Im Bereich der Endmoräne sind diese Böden stellenweise stark kiesig. Im Umfeld der Endmoräne lagert Geschiebemergel in unterschiedlichen Tiefenlagen. Er ist in den oberen 1,5 bis 2 m seiner Mächtigkeit durch Bodenbildung überprägt und entkalkt. Dort, wo der Geschiebemergel in geringerer Tiefe ansteht, finden sich Braunerde-Fahlerden aus lehmigem Geschiebedecksand über sandigem Lehm, bei tiefer als 1 m anstehendem Geschiebemergel bzw. bei Überlagerung des Geschiebelehms durch Schmelzwassersand sind lehmunterlagerte Sand-Böden ausgebildet, die einen verbesserten Bodenwasserhaushalt und eine bessere Nährstoffbevorratung als die „normalen“ Sand-Böden aufweisen. Regosole aus Dünensand sind selten. In den wenigen, randlich gelegenen breiten Bachtälern sind Gleye bis Anmoorgleye anzutreffen, die deren Niederungscharakter unterstreichen. Im LSG „Spitzberg“ bestehen bis auf Kleingewässer keine größeren offenen Gewässer, kleine Fließgewässer berühren das Gebiet randlich. Die Quellhorizonte liegen erst am Fuße des Berges und speisen hier kleinere Gewässer, die in Niederungen eingebettet sind. Klimatisch bildet das Gebiet einen Übergang vom wärmegetönten Elbetal zum deutlich kühleren und niederschlagsreicheren Vorfläming bzw. Hohen Fläming. Der mittlere Jahresniederschlag erreicht 560 bis 570 mm bei Jahresdurchschnitttemperaturen von 8,5 °C. Der Spitzberg selbst ist aufgrund seiner exponierten Lage zum Elbetal in seinen tieferen, süd-exponierten Bereichen niederschlagsärmer und wärmer, jedoch im Bereich der aufragenden Bergkuppe niederschlagsreicher (580–600 mm/Jahr) als die Umgebung. Das Gebiet wäre flächig von lindenreichem Eichen-Hainbuchenwald als Potentiell Natürliche Vegetation bestanden. Dabei nehmen die tiefer gelegenen, etwas nährstoffreicheren Standorte den Knäulgras-Linden-Hainbuchenwald und die stärker hängigen Bereiche den Wachtelweizen-Linden-Hainbuchenwald ein. Die niederschlagsreichere Bergkuppe hingegen würde von Waldmeister-Buchenwald bestanden sein. Diese Waldverhältnisse lassen sich gegenwärtig gut in der natürlichen Verjüngung erkennen. So sind sowohl Rotbuche im Bereich der Bergkuppe als auch Stiel-Eiche, Hainbuche und Winter-Linde sowie Spitz- und Berg-Ahorn in den mittleren und unteren Bereichen anzutreffen. Heute dominieren aber die Kiefernforsten mit Land-Reitgras, Draht-Schmiele und Himbeer ein der Krautschicht. Laubmischwälder stocken fast nur auf nährstoffkräftigeren und frischeren Standorten und repräsentieren die naturnahen Knäulgras-Linden-Hainbuchenwälder. In den Wäldern kommen neben Wald-Knäulgras, Rasen-Schmiele, Wald-Flattergras und Riesen-Schwingel u. a. auch Wald-Veilchen, Frauenfarn, Busch-Windröschen, Echte Nelkenwurz, Vielblütige Weißwurz, Schattenblümchen und Deutsches Geißblatt vor. An Wegrändern und kleineren Blößen sind Magerrasen und Heiden anzutreffen, in denen Sand-Segge, Gemeine Grasnelke, Heide-Nelke, Echtes Labkraut, Zypressen-Wolfsmilch, Echter Thymian, Feld-Beifuß, Berg-Jasione und Wiesen-Wachtelweizen auftreten. Die Tierwelt der Forsten und Wälder weist wenig Besonderheiten auf. In den früheren Jahrzehnten, als infolge Kahlschlagnutzung große offene Freiflächen bestanden, trat regelmäßig die Nachtschwalbe auf, die heute aber nur selten und unregelmäßig nachgewiesen werden kann. Unter den Greifvogelarten ist die Brut des Baumfalken erwähnenswert. Bekannt ist bisher weiterhin das Vorkommen von vier Fledermausarten. Im sachsen-anhaltischen Teil des Flämings befindet sich ein Naturpark in Planung, in dem auch das LSG „Spitzberg“ liegen wird. In Brandenburg existiert bereits der Naturpark „Hoher Fläming“. Die Entwicklungsziele des Landschaftsschutzgebietes sind eng mit dem Aufbau des Naturparks verbunden; insbesondere sind unterschiedlichste Wirtschaftszweige und Nutzungsansprüche, wie die Entwicklung eines naturverträglichen Fremdenverkehrs und Tourismus, der Forst-, Land- und Wasserwirtschaft in Einklang mit dem Naturschutz zu bringen. Dazu soll der Wald im Gebiet erhalten und naturnah entwickelt werden; ebenso die Lebensstätten der Tier- und Pflanzenwelt, vor allem die wenigen Kleingewässer. Magerrasen und Heiden sind zu sichern; die Waldalleen sollen gepflegt und ergänzt werden. Grundsätzlich sind die morphologischen Strukturen der Landschaft zu sichern. Die forstwirtschaftliche Nutzung des Waldes soll in dem Maße erfolgen, dass dieser auf Dauer eine bestmögliche Nutz-, Schutz-, Erholungs- und ökologische Funktion ausüben kann. Dazu sind naturnahe Waldwirtschaft, Förderung des Laubholzanteils an den Bestockungen, Aufbau naturnaher Wälder und die Entwicklung mehrstufiger Waldränder anzustreben. Die Stadt Roßlau Im Bereich der heutigen Stadt Roßlau lag schon in slawischer Zeit in der sumpfigen Niederung am linken Ufer der Rossel, unweit der Mündung in die Elbe, eine Wasserburg. An ihrer Stelle entstand im 12. Jh. eine Burg, vonder wesentliche Teile des Wohnturmes bis heute erhalten blieben. Parallel zur Burg gründeten Siedler von der Küste jenseits der Rossel ein Dorf. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung Roßlaus wurde die Lage am Übergang über die Elbe. 1583 wurde die erste hölzerne Brücke errichtet. In der Schlacht an dieser Dessauer Brücke am 25.04.1626 errang Wallenstein seinen ersten großen Sieg über das protestantische Heer unter ERNST VON MANSFELD. Für die spätere Entwicklung Roßlaus spielten Verwaltungsaufgaben, das Brauereigewerbe und die Elbeschifffahrt eine besondere Rolle. Neben der Wasserburg beherbergt die Stadt Baudenkmale des Spätklassizismus. Der Architekt CHRISTIAN GOTTFRIED HEINRICH BRAND-HAUER errichtete 1822/23 den Haupteingang des Friedhofs in Form ägyptischer Pylone, 1826 ein Brauhaus in der Kleinen Marktstraße 6 und 1832 ein Wohnhaus in der Hauptstraße 10. Die neugotische Marienkirche wurde von CHRISTIAN KONRAD HENGST Hengst 1851 bis 1854 ander Stelle der bis ins Mittelalter zurückführenden Vorgäng erbauten errichtet. Wanderungen Eine Wanderung zum Spitzberg beginnt man in Roßlau und verlässt die Stadt über die Streetzer Allee. Mit Eintritt der Straße in den Wald biegt links die Schlossallee ab, die geradlinig zum Spitzberg führt. Nach Besichtigung des Jagdhauses verfolgt man den Weg nach Streetz in östliche Richtung. Von Streetz kann man über einen Feldweg nach Mühlstedt gelangen. Von hier aus führt am westlichen Rand des Rosseltals ein Weg über Meinsdorf zurück nach Roßlau. veröffentlicht in: Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 31.07.2019

Boden - Bodenübersichtskarte BÜK100

Der Kartendienst (WMS-Gruppe) stellt die Geodaten aus dem Bereich Boden des Saarlandes bereit.:Die Bodenübersichtskarte im Maßstab 1:100.000 (BUEK100) stellt die Verbreitung der Böden im Saarland dar. Sie enthält 41 Bodeneinheiten. Maximalmaßstab 1:25000.

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