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Technische Gewässerdaten (StALU MM Rostock)

Technische Gewässerdaten.

Wehranlage Döhren/Hannover

Das Projekt "Wehranlage Döhren/Hannover" wird/wurde gefördert durch: Wasserkraft AUF Eberlein & Co. GmbH. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Magdeburg-Stendal, Institut für Wasserwirtschaft und Ökotechnologie.Hydraulisch-sedimentologische Fragestellungen an der Leine im Bereich der Wehranlage Döhren/Hannover

Hochwassermeldeordnung (StALU MS Neubrandenburg)

Hochwassermeldedienst, Peene

Kreis Herford: Anleinpflicht

Hier finden Sie eine Karte zur Anleinpflicht für Hunde in Bünde und Kirchlengern. Einzelne Flächen sind in verschiedenen Farben schraffiert. Eine Legende zeigt die unterschiedliche Bedeutung.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Energie - Vorranggebiet Windenergienutzung

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Regionales Raumordnungsprogramm für den Großraum Braunschweig 2008 - Energie - Vorranggebiet Windenergienutzung Punktsignatur

Dieser Datensatz beinhaltet die Vorranggebiete "Windenergienutzung" entsprechend der zeichnerischen Darstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig in der Fassung von 2008, 1. Änderung (2020). Die Satzung über die Festlegung der 1. Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms für den Großraum Braunschweig 2008 wurde am 14.03.2019 von der Verbandsversammlung des Regionalverbands Großraum Braunschweig beschlossen. Mit Bescheid vom 04. März 2020 (ArL BS 20303 / RGB-2008-Änd. 1) hat die Obere Landesplanungsbehörde, das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig, die 1. Änderung des RROP 2008 genehmigt. Das Regionale Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung für den Großraum Braunschweig tritt am 02. Mai 2020 in Kraft. Im Regionalen Raumordnungsprogramm 2008, 1. Änderung ist die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung des Großraums Braunschweig festgelegt. Zum Verbandsgebiet des Großraums Braunschweig gehören die kreisfreien Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel.

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig

Dieser Datensatz beinhaltet die aktuell rechtswirksamen Flächennutzungspläne (FNP) der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig. Er umfasst die Urfassungen der Pläne sowie alle rechtswirksamen Änderungen. Im Verfahren befindliche Änderungen werden in diesem Datensatz nicht dargestellt. Die Erfassung und Aktualisierung dieser Daten erfolgt durch den Regionalverband Großraum Braunschweig auf Basis der von den Städten und Gemeinden aufgestellten Flächennutzungspläne. Der Regionalverband selbst ist nicht verantwortlich für die Bauleitplanung und somit nicht Plangeber der Flächennutzungspläne. Die Zuständigkeit liegt hier allein bei den planenden Städten und Gemeinden. Bei der Aufnahme der gemeindlichen Flächennutzungspläne in das Kataster des Regionalverbands erfolgt eine Anpassung an eine einheitliche topografische Grundlage (Amtliche Karte 1:5.000). Des Weiteren werden die inhaltlichen Festlegungen der Pläne teilweise harmonisiert, mit dem Ziel, inhaltlich identische Festlegungen unterschiedlicher Gemeinden mit einem einheitlichen Planzeichen darzustellen. Im Detail kann es daher zu Abweichungen in der Darstellung zwischen den in diesem Datensatz erfassten Flächennutzungsplänen und den gemeindlichen Versionen kommen. Im Zweifelsfall sind die rechtsverbindlichen Pläne bei den zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden einzusehen. Die gemeinsame und vereinheitliche Darstellung der Flächennutzungspläne in einem Datensatz dient innerhalb der Verwaltung des Regionalverbands als Hilfswerkzeug im Rahmen seiner Aufgabenerledigung als Träger der Regionalplanung und als Untere Landesplanungsbehörde. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und ist allgemein als Serviceangebot zu verstehen.

Flächennutzungspläne der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig mit Änderungsverfahren

Dieser Datensatz beinhaltet die aktuell rechtswirksamen Flächennutzungspläne (FNP) der Städte und Gemeinden im Großraum Braunschweig. Er umfasst die Urfassungen der Pläne sowie alle rechtswirksamen und im Verfahren befindlichen Änderungen. Die Erfassung und Aktualisierung dieser Daten erfolgt durch den Regionalverband Großraum Braunschweig auf Basis der von den Städten und Gemeinden aufgestellten Flächennutzungspläne. Der Regionalverband selbst ist nicht verantwortlich für die Bauleitplanung und somit nicht Plangeber der Flächennutzungspläne. Die Zuständigkeit liegt hier allein bei den planenden Städten und Gemeinden. Bei der Aufnahme der gemeindlichen Flächennutzungspläne in das Kataster des Regionalverbands erfolgt eine Anpassung an eine einheitliche topografische Grundlage (Amtliche Karte 1:5.000). Des Weiteren werden die inhaltlichen Festlegungen der Pläne teilweise harmonisiert, mit dem Ziel, inhaltlich identische Festlegungen unterschiedlicher Gemeinden mit einem einheitlichen Planzeichen darzustellen. Im Detail kann es daher zu Abweichungen in der Darstellung zwischen den in diesem Datensatz erfassten Flächennutzungsplänen und den gemeindlichen Versionen kommen. Im Zweifelsfall sind die rechtsverbindlichen Pläne bei den zuständigen Stellen der Städte und Gemeinden einzusehen. Die gemeinsame und vereinheitliche Darstellung der Flächennutzungspläne in einem Datensatz dient innerhalb der Verwaltung des Regionalverbands als Hilfswerkzeug im Rahmen seiner Aufgabenerledigung als Träger der Regionalplanung und als Untere Landesplanungsbehörde. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt in Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und ist allgemein als Serviceangebot zu verstehen.

Algae Biotechnology and Bio-Remediation of contaminated water - Entfernung pharmazeutisch relevanter Substanzen aus Oberflächenwasser mit Hilfe von Mikroalgen

Das Projekt "Algae Biotechnology and Bio-Remediation of contaminated water - Entfernung pharmazeutisch relevanter Substanzen aus Oberflächenwasser mit Hilfe von Mikroalgen" wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz Universität Hannover, Institut für Botanik.Die Microalgen-Gruppe verfolgt folgende Fragstellungen: 1. Entwicklung von Bioreaktoren für Screening Projekte - 2. Entwicklung und Optimierung von (Optischen) Methoden für ein 'non-invasive Screening' - 3. Praktische Anwendung dieser Methoden und Geräte, insbesondere (a) zur Herstellung hochwertiger Substanzen (z.B. Bio-Polymere), und (b) zur Beurteilung der Eignung für Bio-Remediation Projekte von Algen und Algen-Bakterien Konsortien. - In diesem Zusammenhang wird aktuell die jahreszeitliche Schwankung der Selbstreinigungskraft der Flüsse Ihme und Leine untersucht. Als Modell-Substanz für die Gruppe der sogenannten 'Upcoming Contaminants' wird das Anti-Epilepticum Carbamazepin genutzt.

Biogasanlagen im Verbandsgebiet des Regionalverbandes Großraum Braunschweig

Der Regionalverband Großraum Braunschweig unterhält ein Kataster für Biogasanlagn im Verbandsgebiet. Dieser Geodatensatz beinhaltet die Anlagenstandorte inklusive einiger technischer Informationen für die jeweilige Anlage. Das Kataster erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wird aber laufend aktualisiert und korrigiert.

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