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Emissionen und Emissionsminderung bei Kleinfeuerungsanlagen

<p> <p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p> </p><p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p><p> Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen <p>Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV)</a> geregelt sind.</p> <p>Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026, und spiegeln den Stand für das Jahr 2024 wider.</p> <p>Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/3225">gesundheitlicher Sicht relevanter</a> und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der <a href="https://www.who.int/publications/i/item/9789240034228">Weltgesundheitsorganisation</a> prioritär reduziert werden.&nbsp;</p> <p>Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,0 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>).&nbsp;</p> <p>Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 15,4 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,2 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>).&nbsp;</p> <p>Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/witterung">Witterung</a> während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten.</p> <p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/17864">hier</a>.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.png"> </a> <strong> Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.png">Bild herunterladen</a> (232,53 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (40,75 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_PM10-Emi-KFA_2026-04-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (37,25 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.png"> </a> <strong> Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen </strong> Quelle: Umweltbundesamt <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.png">Bild herunterladen</a> (227,77 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.pdf">Diagramm als PDF</a> (41 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_PM25-Emi-KFA_2026-04-21.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten</a> (31,56 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme <p>Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.</p> <p>Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen.</p> <p>Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a>- bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm25">PM2,5</a> -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/bimschv">BImSchV</a> geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei&nbsp;380 t (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>.</p> </p><p> Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen <p>Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV).</a> Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.</p> <p>Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html">BEG EM</a>) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag).</p> <p>Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden (sog. hybride Heizsysteme). Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.</p> </p><p> Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen <p>Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2024 mit 65,4 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen.</p> </p><p> Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen <p>Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2024 mit 97,6 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13215">(Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2026)</a>.</p> </p><p> Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan) <p>Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/nmvoc">NMVOC</a>) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten lagen im Jahr 2024 mit rund 35 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/13199">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2026</a>).</p> <p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Treibhausgase </a>bzw.&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Luftschadstoffe</a>).</p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Kaminofen: Auf Effizienz achten und Alternativen prüfen

<p> Welche Umwelt- und Gesundheitsaspekte Sie beim Kaminofen beachten sollten <p>Verzichten Sie zur Wärmeversorgung Ihres Hauses aus ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠-, Luftreinhalte- und damit gesundheitlichen sowie ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz oder Kohle in einem Kamin. Häuser sollten mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Solarthermie) mit Wärme versorgt werden.</p> <p>Sollten Sie dennoch gelegentlich einen Kaminofen in Betrieb nehmen wollen, sollte folgendes beachtet werden:</p> <ul> <li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Kaminofens, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li> <li>Achten Sie beim Erwerb eines Kaminofens auf einen hohen Wirkungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.</li> <li>Verbrennen Sie nur geeignetes, trockenes und unbehandeltes Holz.</li> <li>Orientieren Sie sich beim Betrieb Ihres Kaminofens an der Bedienungsanleitung.</li> <li>Die Entsorgung der abgekühlten Asche soll über den Hausmüll (Restmülltonne) erfolgen.</li> </ul> Gewusst wie <p>Die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen wie Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>⁠), die zum Beispiel auch in Zigarettenrauch enthalten sind, auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p> <p>Holz ist ein nur langsam nachwachsender und daher begrenzter Rohstoff und wichtiger Kohlenstoffspeicher. Es sollte deshalb in Maßen und dann v.a. in langlebigen Holzprodukten genutzt werden. Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠-, aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten. Falls Holz dennoch in einem Ofen verbrannt wird, um Raumwärme bereitzustellen, sind einige Punkte zu beachten:</p> <p><strong>Alte Öfen austauschen:</strong>&nbsp;Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, mussten bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder durch einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält.</p> <p><strong>Hohe Energieeffizienzklasse wählen:</strong>&nbsp;Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Kaminofens auf einen hohen Wirkungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Energielabel.png"> </a> <strong> EU-Energielabel für Kaminöfen </strong> Quelle: EU-Kommission <p><strong>Emissionsarme Anlagentechnik nutzen:</strong> Die Wärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Nur dann lässt sich dieser optimal und emissionsarm betreiben. Hierzu sollten Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen.</p> <ul> <li>Wählen Sie einen Ofen mit einer dicken Feuerraumauskleidung (z.B. Schamotte) und einer gut isolierten Sichtscheibe (2-fach Verglasung oder spezielle Reflexionsbeschichtung). Damit können hohe Temperaturen in der Brennkammer besser gehalten werden und die äußere Oberfläche des Ofens wird nicht zu heiß.</li> <li>Bei der Geometrie empfiehlt es sich, dass der Ofen höher als breit ist. Das verbessert die Flammenausbreitung und ist für einen emissionsarmen Betrieb vorteilhaft. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der ausgewählte Ofen robust ist, keine wackligen Teile enthält und der Schließmechanismus für die Tür fest sitzt.</li> <li>Bei raumluftunabhängig betreibbaren Kaminöfen und Feuerstätten kommt die Verbrennungsluft nicht aus dem Umgebungsraum, sondern über eine separate Luftzufuhr. Dadurch lassen sich Wärmeverluste über den Schornstein größtenteils vermeiden. Wegen strengerer Normanforderungen haben solche raumluftunabhängigen Feuerstätten eine höhere Dichtheit und eine selbsttätig dicht schließende Tür. Ist Ihr Gebäude besonders gut gedämmt oder verfügt es über eine zentrale Belüftung, ist eine separate Luftzufuhr für den Kaminofen unbedingt erforderlich.</li> <li>Für eine möglichst bequeme Handhabung der Anlage achten Sie bei der Auswahl auf eine moderne Steuerung und Regelung. Sie sorgt dafür, dass Sie nur wenig tun müssen. Eine Abgassensorik mit Steuerung und Regelung überwacht die Verbrennung, sorgt für eine optimale Luftzufuhr in den Brennraum und reduziert die Emissionen. Einige Kaminöfen verfügen auch über nachgeschaltete Katalysatoren, um die Emissionen unverbrannter gasförmiger Luftschadstoffe zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es auch Öfen, die über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider verfügen, um niedrigere Staubemissionen zu gewährleisten.</li> </ul> <p>Der&nbsp;<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/kaminoefen-fuer-holz/kaminoefen">Blaue Engel für Kaminöfen für Holz</a>&nbsp;gibt Orientierung beim Kauf eines Kaminofens. Er zeichnet Geräte aus, die niedrigere Staub- und Schadstoffemissionen aufweisen und die bedienerfreundlich sind. Fragen Sie beim Kauf, ob der ausgewählte Kaminofen die Kriterien des Blauen Engels einhalten kann. Beachten Sie jedoch, dass auch bei der Nutzung von Kaminöfen mit dem Blauen Engel immer noch Luftschadstoffe emittiert werden, die durch die Nutzung anderer Heizsysteme – insbesondere mit brennstofffreien erneuerbaren Energien - vermieden werden können. Gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe gelangen auch bei modernen Öfen nicht nur in die Außenluft, sondern auch in den Wohnraum. Daher sollte während des Anheizens und Nachlegens der Luftaustausch in den Aufstellraum durch stoßlüften verbessert werden.</p> <p><strong>Trockenes Holz verwenden:</strong> Verbrennen Sie nur unbehandeltes, trockenes Holz, das richtig gelagert wurde. Bei optimaler Trocknung sinkt der Wasseranteil im Holz auf 15 bis 20 Prozent. Dies dauert – je nach Holzart – etwa ein bis zwei Jahre. Erst dann ist das Holz zum Heizen geeignet. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten Sie es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt aufstapeln. Zudem sollte das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich haben, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Dies kann mit einem durchlüfteten Unterbau, beispielsweise bestehend aus zwei Querstangen, gewährleistet werden. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Abbrandverhalten. Mit Holzfeuchtemessgeräten lässt sich die Brennstofffeuchte überprüfen.</p> <p><strong>Staubabscheider einbauen:</strong> Durch den Einsatz von Staubabscheidern können niedrigere Schadstoffemissionen bei Kaminöfen erreicht werden. Eine <a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider</a> finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig">Heizen mit Holz</a>.</p> <p><strong>Entsorgung der Asche:</strong> Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs s weglassen, oder überall nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a> schreiben, bitte im ganzen Text noch mal prüfen) im Boden kommt.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Prüfen Sie die Alternative einer Heizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme).</li> <li>Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Kaminofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/bauen-heizen/kaminoefen-fuer-holz">Sonnenkollektoren</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16556">Sparen von Heizenergie</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69822">Pelletöfen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69994">Pelletkessel</a>.</li> <li>Beziehen Sie das Holz aus Ihrer Region und achten Sie auf Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/infografik-lutz-weniger-emissionen-fehler-vermeiden-print.jpg"> </a> <strong> Weniger Emissionen mit Kamin und Ofen - häufige Fehler vermeiden </strong> Quelle: co2online (2020) Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz, insbesondere von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>⁠), sowie klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p> <ul> <li>Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a> für Particulate Matter &lt; 10µm⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen, je nach Größe in den Blutkreislauf aufgenommen und in den Körper transportiert werden, und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2),des Nervensystems (z. B. Demenz) oder Krebs (z.B. Brustkrebs) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.</li> <li>Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder hormonell wirksame sowie fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.</li> <li>Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Der entstehende Ruß trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> bei, indem er sowohl Sonnenlicht absorbiert und Wärme speichert als auch die Fähigkeit von Eis- und Schneeflächen verringert, das Sonnenlicht zu reflektieren (Albedo).</li> </ul> <p>Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei.&nbsp;Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt.&nbsp;Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forst (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/378/bilder/rauchende_schornsteine_ueber_den_daechern_grzegorz_polak_fotolia_47108935_m.jpg"> </a> <strong> Besonders im Winter tragen Holz- und Kohlefeuerungen zu Feinstaubbelastung bei. </strong> Quelle: Grzegorz Polak / Fotolia.com <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Die&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren fordert die 1. BImSchV eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Pelletöfen, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Bei einer geplanten Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Hierdurch können ein ungestörter Abtransport und eine ausreichende Verdünnung der Abgase sichergestellt werden. Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1186-20170307">Verordnung (EU) Nr. 2015/1186</a>&nbsp;macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Seit dem 1.1.2022 regelt die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1185-20170109%20">Verordnung (EU) Nr. 2015/1185</a>&nbsp;die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/101318">Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/heizen-mit-holz-feinstaub-infografik-co2online-print.jpg"> </a> <strong> Heizen mit Holz: Feinstaub im Vergleich </strong> Quelle: co2online (2021) </p><p> Welche Umwelt- und Gesundheitsaspekte Sie beim Kaminofen beachten sollten <p>Verzichten Sie zur Wärmeversorgung Ihres Hauses aus ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠-, Luftreinhalte- und damit gesundheitlichen sowie ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz oder Kohle in einem Kamin. Häuser sollten mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Wärmepumpe, Solarthermie) mit Wärme versorgt werden.</p> <p>Sollten Sie dennoch gelegentlich einen Kaminofen in Betrieb nehmen wollen, sollte folgendes beachtet werden:</p> <ul> <li>Prüfen Sie den Austausch Ihres Kaminofens, wenn er älter als 15 Jahre ist.</li> <li>Achten Sie beim Erwerb eines Kaminofens auf einen hohen Wirkungsgrad und geringe Schadstoffemissionen.</li> <li>Verbrennen Sie nur geeignetes, trockenes und unbehandeltes Holz.</li> <li>Orientieren Sie sich beim Betrieb Ihres Kaminofens an der Bedienungsanleitung.</li> <li>Die Entsorgung der abgekühlten Asche soll über den Hausmüll (Restmülltonne) erfolgen.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Die Verbrennung von Holz, gerade von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab und es entstehen neben gesundheitsgefährdenden Luftschadstoffen wie Feinstaub und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>⁠), die zum Beispiel auch in Zigarettenrauch enthalten sind, auch klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p> <p>Holz ist ein nur langsam nachwachsender und daher begrenzter Rohstoff und wichtiger Kohlenstoffspeicher. Es sollte deshalb in Maßen und dann v.a. in langlebigen Holzprodukten genutzt werden. Daher sollten Sie aus gesundheitlichen, aus ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠-, aber auch aus ökologischen Gründen auf die Nutzung von Holz zur Wärmeversorgung Ihres Hauses verzichten. Falls Holz dennoch in einem Ofen verbrannt wird, um Raumwärme bereitzustellen, sind einige Punkte zu beachten:</p> <p><strong>Alte Öfen austauschen:</strong>&nbsp;Öfen, die älter als 15 Jahre sind, entsprechen in der Regel nicht mehr dem Stand der Technik. In den meisten Fällen lohnt es sich, einen effizienteren und emissionsarmen Ofen einzubauen. Dieser muss die 2. Stufe der&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;einhalten. Öfen, die zwischen dem 01. Januar 1995 und dem 21. März 2010 typgeprüft wurden, mussten bis zum 31. Dezember 2024 stillgelegt, nachgerüstet oder durch einen neuen emissionsarmen Ofen ersetzt werden, wenn der bestehende Ofen die geltenden Grenzwerte nicht einhält.</p> <p><strong>Hohe Energieeffizienzklasse wählen:</strong>&nbsp;Neben der Leistung sollten Sie beim Erwerb eines neuen Kaminofens auf einen hohen Wirkungsgrad und geringe Emissionen achten. Eventuelle Mehrkosten können in der Regel durch einen geringeren Brennstoffbedarf wieder eingespart werden.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Energielabel.png"> </a> <strong> EU-Energielabel für Kaminöfen </strong> Quelle: EU-Kommission </p><p> <p><strong>Emissionsarme Anlagentechnik nutzen:</strong> Die Wärmeleistung eines Ofens muss an die örtlichen Gegebenheiten des Aufstellraums angepasst sein. Nur dann lässt sich dieser optimal und emissionsarm betreiben. Hierzu sollten Sie sich von Ihrem Schornsteinfeger oder Ihrer Schornsteinfegerin beraten lassen.</p> <ul> <li>Wählen Sie einen Ofen mit einer dicken Feuerraumauskleidung (z.B. Schamotte) und einer gut isolierten Sichtscheibe (2-fach Verglasung oder spezielle Reflexionsbeschichtung). Damit können hohe Temperaturen in der Brennkammer besser gehalten werden und die äußere Oberfläche des Ofens wird nicht zu heiß.</li> <li>Bei der Geometrie empfiehlt es sich, dass der Ofen höher als breit ist. Das verbessert die Flammenausbreitung und ist für einen emissionsarmen Betrieb vorteilhaft. Darüber hinaus sollten Sie darauf achten, dass der ausgewählte Ofen robust ist, keine wackligen Teile enthält und der Schließmechanismus für die Tür fest sitzt.</li> <li>Bei raumluftunabhängig betreibbaren Kaminöfen und Feuerstätten kommt die Verbrennungsluft nicht aus dem Umgebungsraum, sondern über eine separate Luftzufuhr. Dadurch lassen sich Wärmeverluste über den Schornstein größtenteils vermeiden. Wegen strengerer Normanforderungen haben solche raumluftunabhängigen Feuerstätten eine höhere Dichtheit und eine selbsttätig dicht schließende Tür. Ist Ihr Gebäude besonders gut gedämmt oder verfügt es über eine zentrale Belüftung, ist eine separate Luftzufuhr für den Kaminofen unbedingt erforderlich.</li> <li>Für eine möglichst bequeme Handhabung der Anlage achten Sie bei der Auswahl auf eine moderne Steuerung und Regelung. Sie sorgt dafür, dass Sie nur wenig tun müssen. Eine Abgassensorik mit Steuerung und Regelung überwacht die Verbrennung, sorgt für eine optimale Luftzufuhr in den Brennraum und reduziert die Emissionen. Einige Kaminöfen verfügen auch über nachgeschaltete Katalysatoren, um die Emissionen unverbrannter gasförmiger Luftschadstoffe zu reduzieren. Darüber hinaus gibt es auch Öfen, die über integrierte oder nachgeschaltete Staubabscheider verfügen, um niedrigere Staubemissionen zu gewährleisten.</li> </ul> <p>Der&nbsp;<a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/kaminoefen-fuer-holz/kaminoefen">Blaue Engel für Kaminöfen für Holz</a>&nbsp;gibt Orientierung beim Kauf eines Kaminofens. Er zeichnet Geräte aus, die niedrigere Staub- und Schadstoffemissionen aufweisen und die bedienerfreundlich sind. Fragen Sie beim Kauf, ob der ausgewählte Kaminofen die Kriterien des Blauen Engels einhalten kann. Beachten Sie jedoch, dass auch bei der Nutzung von Kaminöfen mit dem Blauen Engel immer noch Luftschadstoffe emittiert werden, die durch die Nutzung anderer Heizsysteme – insbesondere mit brennstofffreien erneuerbaren Energien - vermieden werden können. Gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe gelangen auch bei modernen Öfen nicht nur in die Außenluft, sondern auch in den Wohnraum. Daher sollte während des Anheizens und Nachlegens der Luftaustausch in den Aufstellraum durch stoßlüften verbessert werden.</p> <p><strong>Trockenes Holz verwenden:</strong> Verbrennen Sie nur unbehandeltes, trockenes Holz, das richtig gelagert wurde. Bei optimaler Trocknung sinkt der Wasseranteil im Holz auf 15 bis 20 Prozent. Dies dauert – je nach Holzart – etwa ein bis zwei Jahre. Erst dann ist das Holz zum Heizen geeignet. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, sollten Sie es an einem sonnigen und luftigen Platz vor Regen und Schnee geschützt aufstapeln. Zudem sollte das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich haben, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Dies kann mit einem durchlüfteten Unterbau, beispielsweise bestehend aus zwei Querstangen, gewährleistet werden. Gespaltenes Holz trocknet besser und zeigt auch ein besseres Abbrandverhalten. Mit Holzfeuchtemessgeräten lässt sich die Brennstofffeuchte überprüfen.</p> <p><strong>Staubabscheider einbauen:</strong> Durch den Einsatz von Staubabscheidern können niedrigere Schadstoffemissionen bei Kaminöfen erreicht werden. Eine <a href="https://www.dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/staubabscheider-fuer-feuerungsanlagen">Übersicht über bauartzugelassene Staubabscheider</a> finden Sie auf der Internetseite des Deutschen Institut für Bautechnik (DiBt). Für weitere Informationen empfehlen wir unsere Broschüre <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/heizen-holz-wenn-dann-richtig">Heizen mit Holz</a>.</p> <p><strong>Entsorgung der Asche:</strong> Die abgekühlte Asche sollte in der Restmülltonne entsorgt werden. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlich im Holz vorhanden sind) und von Schadstoffen aus der Verbrennung (z.B. PAKs s weglassen, oder überall nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a> schreiben, bitte im ganzen Text noch mal prüfen) im Boden kommt.</p> <p><strong>Was Sie noch tun können:</strong></p> <ul> <li>Prüfen Sie die Alternative einer Heizung mit brennstofffreien erneuerbaren Energien (Solarthermie, Wärmepumpe, Nah-/Fernwärme).</li> <li>Kombination mit weiteren erneuerbaren Energien: Ein wasserführender Kaminofen lässt sich sehr gut solar unterstützen. Beachten Sie hierzu unsere Tipps zu <a href="https://www.blauer-engel.de/de/produktwelt/bauen-heizen/kaminoefen-fuer-holz">Sonnenkollektoren</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/16556">Sparen von Heizenergie</a>.</li> <li>Beachten Sie auch unsere Tipps zu <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69822">Pelletöfen</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/69994">Pelletkessel</a>.</li> <li>Beziehen Sie das Holz aus Ihrer Region und achten Sie auf Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft.</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/infografik-lutz-weniger-emissionen-fehler-vermeiden-print.jpg"> </a> <strong> Weniger Emissionen mit Kamin und Ofen - häufige Fehler vermeiden </strong> Quelle: co2online (2020) </p><p> Hintergrund <p><strong>Umweltsituation:&nbsp;</strong>Die Verbrennung von Holz, insbesondere von Scheitholz in kleinen Holzfeuerungsanlagen wie z.B. Kaminöfen ohne automatische Regelung, läuft nie vollständig ab. Es entstehen gesundheitsgefährdende Luftschadstoffe wie Staub bzw. Feinstaub, Kohlenwasserstoffverbindungen wie polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pak-0">PAK</a>⁠), sowie klimaschädliches Methan, Lachgas und Ruß.</p> <ul> <li>Der Staub, der in die Luft gelangt, wird als Feinstaub bezeichnet, da dieser zu über 90 Prozent aus sehr kleinen Partikeln mit einer Größe unter 10 µm besteht (abgekürzt als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pm10">PM10</a> für Particulate Matter &lt; 10µm⁠). Dies ist kleiner als der Durchmesser eines menschlichen Haares. Diese sehr feinen, mit dem Auge nicht sichtbaren Partikel können beim Einatmen bis in die Lunge eindringen, je nach Größe in den Blutkreislauf aufgenommen und in den Körper transportiert werden, und so die Gesundheit beeinträchtigen. Je kleiner die Partikel sind, desto tiefer gelangen diese in den Atemtrakt. Erkrankungen der Atemwege (z. B. Asthma, Bronchitis, Lungenkrebs), des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. Arteriosklerose, Bluthochdruck), des Stoffwechsels (z. B. Diabetes Mellitus Typ 2),des Nervensystems (z. B. Demenz) oder Krebs (z.B. Brustkrebs) können die Folge sein. Besonders für Kinder, Personen mit vorgeschädigten Atemwegen und ältere Menschen stellt Feinstaub eine starke gesundheitliche Belastung dar.</li> <li>Die meisten Kohlenwasserstoffverbindungen sind unangenehm riechende Schadstoffe, zu denen auch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs) gehören. Einige dieser PAKs sind krebserregende, erbgutverändernde und/oder hormonell wirksame sowie fortpflanzungsgefährdende Schadstoffe.</li> <li>Weiterhin entstehen bei der Verbrennung von Holz giftiges Kohlenmonoxid sowie die klimaschädlichen Gase Methan und Lachgas. Methan trägt 25-mal und Lachgas 298-mal stärker zur Erderwärmung bei als die gleiche Menge Kohlendioxid. Der entstehende Ruß trägt zum <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> bei, indem er sowohl Sonnenlicht absorbiert und Wärme speichert als auch die Fähigkeit von Eis- und Schneeflächen verringert, das Sonnenlicht zu reflektieren (Albedo).</li> </ul> <p>Die Verbrennung von Holz setzt auch den im Holz gebundenen Kohlenstoff in Form von Kohlendioxid frei.&nbsp;Nur wenn im Sinne einer nachhaltigen Waldwirtschaft eine entsprechende Holzmenge zeitnah nachwächst, ist die Kohlenstoffbilanz im Wald ausgeglichen. Hinzu kommen die Emissionen durch Holzernte, Transport und Bearbeitung, die umso geringer sind, je regionaler die Holznutzung erfolgt.&nbsp;Zur Erreichung der klimapolitischen Ziele muss der Wald als Kohlenstoffsenke erhalten bleiben. Mehr noch: die Senkenleistung der Wälder sollte maximiert werden, um die ambitionierten Ziele im Bereich ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzung">Landnutzung</a>⁠, ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/landnutzungsaenderung">Landnutzungsänderung</a>⁠ und Forst (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/lulucf">LULUCF</a>⁠) zu erreichen. Dazu muss mehr Holz neu nachwachsen als aus dem Wald entnommen wird. Das klimafreundliche Potenzial zur Nutzung von Holz ist demnach begrenzt. Im Vergleich zu Holzheizungen kann außerdem mit langlebigen Holzprodukten mehr ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimaschutz">Klimaschutz</a>⁠ erzielt werden (Kaskadennutzung). Von der energetischen Holznutzung ist deshalb aus Klimaschutzgründen abzuraten, insbesondere dann, wenn brennstofffreie erneuerbare Alternativen zur Raumwärmebereitstellung zur Verfügung stehen, wie z.B. Wärmepumpen oder Solarthermie.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/378/bilder/rauchende_schornsteine_ueber_den_daechern_grzegorz_polak_fotolia_47108935_m.jpg"> </a> <strong> Besonders im Winter tragen Holz- und Kohlefeuerungen zu Feinstaubbelastung bei. </strong> Quelle: Grzegorz Polak / Fotolia.com </p><p> <p><strong>Gesetzeslage:</strong>&nbsp;Die&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)</a>&nbsp;enthält Grenzwerte für die Luftschadstoffemissionen von Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- und Kachelöfen. Nach der ersten Inbetriebnahme und nach einem Betreiberwechsel ist ein Beratungsgespräch durch den Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin vorgeschrieben. Des Weiteren fordert die 1. BImSchV eine Inspektion des Brennstofflagers zweimal in sieben Jahren. Die Überprüfung der Einhaltung der Grenzwerte erfolgt auf dem Prüfstand durch den Hersteller. Ausnahme sind wasserführende Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Pelletöfen, die nicht nur den Aufstellraum beheizen. Diese müssen bei der wiederkehrenden Messung des Schornsteinfegerhandwerks die Grenzwerte der 2. Stufe der 1. BImSchV einhalten, sonst dürfen diese Geräte nicht weiter betrieben werden. Bei einer geplanten Neuinstallation einer Feuerungsanlage oder bei einem Neubau sollten die Abgase nach dem Stand der Technik (VDI 3781 Blatt 4) abgeleitet werden. Hierdurch können ein ungestörter Abtransport und eine ausreichende Verdünnung der Abgase sichergestellt werden. Die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1186-20170307">Verordnung (EU) Nr. 2015/1186</a>&nbsp;macht seit 2018 die Energieverbrauchskennzeichnung für Einzelraumheizgeräte verpflichtend. Seit dem 1.1.2022 regelt die&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:02015R1185-20170109%20">Verordnung (EU) Nr. 2015/1185</a>&nbsp;die Energieeffizienz und Luftschadstoffemissionen neuer Festbrennstoff-Einzelraumheizgeräte.</p> <p>Weitere Informationen finden Sie hier:</p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/101318">Holzheizungen: Schlecht für Gesundheit und Klima</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Themenseite)</li> </ul> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/heizen-mit-holz-feinstaub-infografik-co2online-print.jpg"> </a> <strong> Heizen mit Holz: Feinstaub im Vergleich </strong> Quelle: co2online (2021) </p><p>Informationen für...</p>

Analyse der Zerkleinerungswirkung während des Pellettransports von der häuslichen Lagerstätte bis zum Brennraum

Wärmenetzeignungsgebiete Hamburg

Die Karte zeigt, wo im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Wärmenetze vorhanden sind und wo sich eine Wärmenetzversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Wärmenetzbetreiber und die jeweilige Gebäudeeigentümerin bzw. den jeweiligen Gebäudeeigentümer eignet. Die Einteilung des Stadtgebiets in bestimmte Wärmenetzeignungskategorien basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hypothetischer ("imaginärer") Wärmenetze und einem Vollkostenvergleich verschiedener klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen (Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe, Pelletheizung) aus Gebäudesicht. Die hypothetischen Wärmenetze verbinden Gebäude der Stadt und orientieren sich dabei am Straßennetz. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird eine zusammenhängende Gebäudeanzahl zusammengefasst betrachtet. Aus Sicht des Wärmenetzes wirtschaftlich ist die Versorgung einer Gruppe an Gebäuden, wenn die Einnahmen aus der Wärmelieferung die Kosten für das Wärmenetz (Errichtung und Betrieb) und die Wärmeerzeugung decken. Aus Sicht der Gebäude wurde eine überschlägige Vollkostenrechnung verschiedener Wärmeversorgungsoptionen (Wärmepumpe, Pelletkessel, Wärmenetzanschluss) durchgeführt. Jedes Gebäude weist somit eine Wärmeversorgungsoption auf, die auf Basis der getroffenen Annahmen und unter den verglichenen Optionen, die günstigste darstellt. Aus diesen Analysen wurde die Aussage abgeleitet, ob ein Gebäude potenziell wirtschaftlich über ein Wärmenetz versorgt werden könnte und wie ein Wärmenetzanschluss aus Sicht des Gebäudes im Vergleich mit den alternativen Wärmeversorgungsoptionen abschneidet.

Hausbrand / Kleingewerbe

Die Quellgruppe Hausbrand beschreibt die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen für Berlin. Zu den nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen zählen alle Feuerungsanlagen entsprechend der Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Den Hauptteil der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen bilden die Haushalte, aber auch Feuerungsanlagen öffentlicher Einrichtungen und gewerblicher Unternehmen werden dazugezählt. Die Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen werden anhand des Endenergieeinsatzes berechnet, wobei der Heizwärmebedarf in Wohn- und Nichtwohngebäuden bestimmt wird, der durch unterschiedliche Energieträger gedeckt wird. Die Emissionen ergeben sich dann aus dem Produkt des Endenergieeinsatzes der einzelnen Energieträger in den Kleinfeuerungsanlagen mit entsprechenden Emissionsfaktoren. Als Basis wurden die Emissionsfaktoren der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz von 2013 verwendet. Zudem wurden neuere Erkenntnisse zu Emissionseigenschaften aus der Erstellung des Emissionskatasters “Kleinfeuerungsanlagen für Brandenburg” mit Stand 2015 berücksichtigt. Die Berechnung der Emissionen beruht auf Daten zum Gebäudebestand mit beheizbarer Fläche, Angaben zu den Anteilen verschiedener Beheizungsarten und dem Brennstoffverbrauch. Bei der Berechnung der Emissionen der Quellgruppe Hausbrand werden Fernwärmeheizungen nicht berücksichtigt, da die mit der Produktion von Fernwärme verbundenen Emissionen in der Quellgruppe der genehmigungsbedürftigen Anlagen enthalten sind. Die Datengrundlage ist vielfältig: Es wurden Daten, die im Rahmen des Zensus 2011 zum Gebäudebestand und zur vorwiegenden Heizungsart verwendet. Zudem wurden aktuelle Gebäudedaten aus dem Allgemeinen Liegenschaftskataster mit Stand 2014, Daten zur Gebäudenutzung, Daten zu den Gas- und Fernwärmeversorgten Gebieten mit Stand 2011 bzw. 2007, Daten der Schornsteinfeger mit Stand 2012 sowie Daten zum Absatz von Kohle und Öl mit Stand 2014 verwendet. Der durch Fernwärme beheizte Anteil wurde bei der Berechnung des Endenergieeinsatzes subtrahiert, übrig blieb der lokal zu deckende Heizwärmebedarf. Gas ist mit einem Beitrag von knapp 80 % der dominierende Energieträger in Berlin, gefolgt von Heizöl mit einem Beitrag von knapp 17 %. Die Beiträge der Festbrennstoffe (Kohle, Holz und Pellets) tragen mit Werten unter 3 % nur gering zum Endenergieeinsatz bei. Beim Verbrauch von Kohle ist eine starke Abnahme festzustellen. Seit 2000 ist in Deutschland jedoch ein starker Anstieg von Holz- sowie von Holzpelletheizungen registriert worden. In Berlin ist dieser Trend auch vorhanden. Obwohl die Verkaufszahlen von Brennholz in Berlin seit Jahren relativ konstant liegen, ist damit zu rechnen, dass deutlich mehr Holz aus Wäldern Berlins und Brandenburgs in Feuerstätten verbrannt wird, dies aber in den offiziellen Verkaufszahlen nicht erfasst wird. Bei der Betrachtung der aus den Endenergieeinsätzen für alle Gebäude Berlins berechneten Emissionen wird deutlich, dass Festbrennstoffe besonders hohe spezifische Emissionen von Feinstaub (PM 10 und EC) und Benzo[a]pyren (BaP) pro Energieeinsatz aufweisen. Obwohl nur ca. 3,4 % der Wärmeenergie durch Kohle, Holz und Pellets gedeckt wird, stammen die Staubemissionen fast ausschließlich von diesem Energieträger, weil bei der Verbrennung von Festbrennstoffen pro Tonne etwa 1 kg Staub, bei der Verbrennung von einer Tonne Heizöl aber nur etwa 0,064 kg Staub entsteht. Die Verbrennung von Festbrennstoffen ist außerdem in Berlin die mit Abstand wichtigste Quelle für Benzo[a]pyren und Ruß (EC). Auch die SO 2 -Emissionen aus dem Kleinfeuerungssektor stammen zu 87 % aus den Festbrennstoffanlagen. Die Karten zeigen die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden bzw. Feinstaub (PM 10 ) aus dem Hausbrand mit maximalen Werten in Gebieten mit hoher Altbauten- und Bevölkerungsdichte. Besonders niedrige Emissionen weisen Gebiete auf, in denen die Gebäude überwiegend mit Fernwärme geheizt werden, z.B. die Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt. Karte im Geoportal Berlin ansehen

Katrin Eder: „Kommunen engagieren sich landesweit für Klimaschutz“

Zwischenbilanz des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) nach einem Jahr: Hundert Projekte bereits umgesetzt „Klimaschutz beginnt direkt vor unserer Haustür. Hier werden Entscheidungen getroffen, die sich konkret auf das Leben der Menschen auswirken, wie etwa der Schutz vor Hitze mit Sonnensegeln und kühlenden Bäumen und Pflanzen oder die PV-Anlage auf dem Schuldach, die für weniger Stromkosten sorgt und damit Geld für andere Projekte lockermacht. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, für mehr Klimaschutz und für mehr Schutz vor Hitze und Starkregen zu sorgen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag in Mainz. Dort informierten sich Klimaschutzmanagerinnen und -manager sowie weitere KIPKI-Macher vor Ort im Erbacher Hof bei einer eintägigen Veranstaltung der Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Klimaschutzministerium über den aktuellen Stand von KIPKI und tauschten Erfahrungen aus. Am meisten nachgefragt waren Energie-Einspar-Maßnahmen sowie die Erzeugung von Erneuerbaren Energien auf kommunalen Gebäuden. „Die Kommunen haben klar erkannt, dass Klimaschutz oft neben CO 2 -Einsparung auch Kosteneinsparung bedeutet. Denn wer seinen eigenen Strom produziert, braucht ihn nicht zu kaufen, wer klimafreundliche LEDs zur Beleuchtung nutzt, braucht weniger Strom und wer seine Gebäude gut dämmt, muss weniger heizen. Deshalb sind KIPKI-Investitionen auch eine Investition, die dem Klima und der Gemeindekasse langfristig nutzen. Dank KIPKI sollen in 263 Gebäuden oder an Straßenlaternen LEDs, 117 PV-Dachanlagen, 127 Stromspeicher installiert, zwölf Wärmenetze errichtet und 76 klimafreundliche Heizungen installiert sowie 230 Gebäude energetisch saniert werden“, so Katrin Eder. Von den insgesamt rund 1300 Projekten sind 100 bereits abgeschlossen. Dazu zählen etwa in Primasens der Fenstertausch in verschiedenen Schulen, in Wörth die Elektrifizierung des Fuhrparks und in der Verbandsgemeinde Cochem die Installation einer PV-Anlage mit Energiespeicher auf dem Verwaltungsgebäude. In ihrer Rede stellte Katrin Eder auch Beispiele mit besonderem Innovationscharakter vor. So ließ sich die Verbandsgemeinde Südeifel ein besonders pfiffiges Projekt zur Einsparung von Energiekosten einfallen: Die Turnhalle der Grundschule Körpenich erhält eine serielle Sanierung. Das Projekt kombiniert die digitale Planung mit automatisierter Vorfertigung und standardisierten Prozessen. Die Turnhalle und der Umkleidetrakt lassen sich so schnell, einfach und bezahlbar auf einen energetisch hochwertigen Standard bringen. So lassen sich voraussichtlich 11,5 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Von den 15 Millionen Euro Baukosten stammt ein Drittel aus KIPKI-Mitteln. Der Rhein-Hunsrück-Kreis versorgt seine 77 Liegenschaften mit einer Freiflächen-PV-Anlage mittels eines Strombilanzkreismodells mit einer Großbatterie künftig mit eigenem Strom und spart damit 1,4 Millionen Tonnen CO2 jährlich ein. In der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sollen jährlich rund 1,3 Millionen Tonnen CO2 im Jahr allein durch eine bessere Energieversorgung des Schulgebäudes eingespart werden. So wird eine alte Ölkesselanlage durch eine Pelletheizung ersetzt. Da die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen eine waldreiche Region ist, können die Pelletlieferungen ortsnah erfolgen. Die Warmwasserversorgung erfolgt künftig durch eine Hochtemperatur-Wärmepumpe mit einer Leistung von 40 kW inklusive eines Pufferspeichers und eine gemietete Containerpelletanlage wird durch den Aufbau einer Wärmepumpenkaskade ersetzt. Außerdem wird das Dach saniert und mit einer PV-Anlage bestückt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 8,5 Millionen Euro, rund 650.000 Euro stammen aus KIPKI-Mitteln. „Das Besondere an KIPKI ist, dass wirklich jede Kommune mitmachen kann, egal, wie es um deren Haushalt bestellt ist. Denn es sind keine Eigenmittel notwendig und alle bekommen rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. So ist für jeden etwas dabei. Und wer größere Projekte vorhat – der kann KIPKI als Anschubfinanzierung nutzen. So entfaltet KIPKI eine große Hebelwirkung – und setzt in den Kommunen zu den 250 Millionen Euro nochmal weitere 80 Millionen Euro frei“, so Katrin Eder. „Das KIPKI-Team der Energieagentur Rheinland-Pfalz hat entscheidend dazu beigetragen, dass alle 194 antragsberechtigten Kommunen in Rheinland-Pfalz Förderanträge für das Investitionsprogramm der Landesregierung gestellt haben. Die Kolleginnen und Kollegen haben gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen geplant, priorisiert, intensiv beraten und offene Fragen geklärt. Sie waren und sind in engem Kontakt mit den verantwortlichen Kommunalvertretern und begleiten die Projekte für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel auch in der Umsetzung“, sagte Dr. Tobias Büttner, Geschäftsführer der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Hintergrund – KIPKI in Zahlen1 Alle 194 antragberechtigten kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden) haben fristgerecht zum 31. Januar 2024 ihre Anträge auf der Onlineplattform eingereicht. Diese wurden vollumfänglich bewilligt. Insgesamt wurden ca. 1.300 Teilprojekte/Einzelmaßnahmen beantragt, diese teilen sich auf in etwa 78 Prozent Klimaschutzmaßnahmen und etwa 22 Prozent Klimawandelanpassungsmaßnahmen. Weitere Informationen zu KIPKI finden Sie auf der Seite www.kipki.rlp.de

Entwicklung des ersten Pelletofens mit null Schadstoffemissionen, Teilprojekt: Entwicklung von neuer Rauchgassensorik zur optimierten Ofenregelung

Entwicklung des ersten Pelletofens mit null Schadstoffemissionen

Regelungen für bestehende Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung fester Brennstoffe Arten von Einzelraumfeuerungsanlagen Zulässige Brennstoffe Grenzwerte und Nachrüstverpflichtungen Antike Öfen Offene Kamine Grundöfen Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Nachrüstung von Staubminderungseinrichtungen

Mit Ende des Jahres 2024 müssen nach den "Regelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung von Feststoffen" alte Einzelraumfeuerungsanlagen Außerbetrieb genommen bzw. nachgerüstet werden. Welche Einzelraumfeuerungsanlagen betroffen sind, wird nachfolgend beschrieben. Unter Einzelraumfeuerungsanlage versteht man eine Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird. Dazu zählen: offene Kamine vor Ort gesetzte Grundöfen Herde und Backöfen, Küchenöfen Industriell gefertigte Speicheröfen, Specksteinöfen Kaminöfen Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze Pelletöfen Saunaöfen Als feste Brennstoffe dürfen folgende Regelbrennstoffe eingesetzt werden, sofern die Feuerungsanlage nach Angaben des Herstellers für deren Einsatz geeignet ist: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005 naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe (nur in automatisch beschickten Feuerungsanlagen, die im Rahmen der Typprüfung mit den jeweiligen Brennstoffen geprüft wurden) Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. einzuhaltende Emissionsgrenzwerte, Überprüfung durch Schornsteinfeger, einzusetzende Brennstoffe) sind in der 1. BImSchV festgeschrieben (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Im Folgenden sind Informationen zu den geltenden Anforderungen der verschiedenen Feuerungsanlagen zusammengestellt. Ansprechpartner für den benötigten Nachweis sind die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Fachfragen beantworten auch die Umweltämter der Landkreise und der kreisfreien Städte. (Kontaktdaten rechts). Antike Öfen Errichtung oder Herstellung vor 01.01.1950 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden (weniger als 30 Tage im Jahr) zugelassene Brennstoffe: naturbelassenes, stückiges Holz Holzbriketts nach DIN 51731 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Grundöfen Grundöfen sind Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden. Errichtung bis einschließlich 31.12.2014 Keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 01.01.2015 Ausstattung mit nachgeschalteter Einrichtung zur Staubminderung nach dem Stand der Technik, es sei denn, sie halten folgende Grenzwerte ein: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Grundöfen 1,25 0,04 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 bei nichtgewerblichem Gebrauch und einer Nennwärmeleistung unter 15 kW besteht keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2024 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 3,0 0,075 Heizungsherde 3,5 0,075 Errichtung ab 01.01.2025 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 1,5 0,04 Heizungsherde 1,5 0,04 Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Alle Feuerstättenarten, die in der Tabelle bislang nicht genannt wurden (z.B. Kamin- und Pelletöfen, Kachelofeneinsätze) unterliegen den folgenden Regelungen. Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 Weiterbetrieb nur unter Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Einzelraumfeuerung 4,0 0,15 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden (Grenzwerte werden nicht eingehalten), sind die Feuerungsanlagen zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen. Datum auf Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme Bis einschließlich 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014 01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017 01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020 01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010 31.12.2024 Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2014 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 2,0 0,075 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 2,5 0,075 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 2,0 0,075 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 2,0 0,075 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 2,5 0,075 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,40 0,05 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,40 0,03 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Errichtung ab 01.01.2015 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 1,25 0,04 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 1,25 0,04 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 1,25 0,04 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 1,25 0,04 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 1,25 0,04 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,25 0,03 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,25 0,02 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Wie in der obenstehenden Tabelle dargestellt, müssen einige Feuerungsanlagen mit einer Staubminderungsanlage nach dem Stand der Technik (Staubabscheider) nachgerüstet werden, damit sie die geforderten (Staub-)Grenzwerte einhalten und weiter betrieben werden können. Ein Staubabscheider darf nur verwendet werden, wenn für ihn eine Bauartzulassung vorliegt. Die Bauartzulassung wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, welches auch eine Liste an zugelassenen Staubabscheidern auf seiner Internetseite veröffentlicht ( Staubabscheider für Feuerungsanlagen | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik ). Um dem Stand der Technik zu entsprechen, muss der Staubabscheider einen Staubabscheidegrad von mindestens 50 % erreichen (VDI 3670:2016). Für Einzelraumfeuerungsanlagen werden in der Regel elektrostatische Abscheider oder filternde Abscheider genutzt. Der Einbau eines Staubabscheiders sollte frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt und von einem Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieb durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Neue Einzelraumfeuerungsanlagen werden sowohl als Kompaktanlagen mit integrierten Emissionseinrichtungen (Staubabscheider, Katalysator) als auch Öfen mit separatem Zubehör für die Rauchgasreinigung vertrieben. Auf dem deutschen Markt dürfen nur Einzelraumfeuerungsanlagen angeboten werden, die für das Gesamtsystem, das heißt Ofen gemeinsam mit Emissionsminderungseinrichtung, die Typprüfung nachweislich bestanden haben. Bei der Beschaffung (z. B. über den internationalen Online-Handel) ist darauf zu achten, dass eine Ofenanlage mit dem gegebenenfalls notwendigen Zubehör für die Rauchgasreinigung erworben wird.

Green Factory Allgäu

Alois Müller ist Spezialist für Energie- und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte, Elektro) sowie den industriellen Anlagenbau. 1973 als traditioneller SHK-Familienbetrieb gegründet, ist die Alois-Müller-Gruppe heute ein mittelständisches Energietechnologie-Unternehmen mit über 700 Mitarbeitern und zwölf Niederlassungen. Gemäß dem Unternehmensleitsatz „Energie im Fokus“ liegt bei allen Projekten der Schwerpunkt auf innovativen sowie kosten- und energieeffizienten Lösungen, ohne dabei den Benutzerkomfort einzuschränken. Die gesamte Produktion und Fertigung eines Unternehmens CO 2 -neutral zu gestalten, ist bereits eine Herausforderung für sich. Denn in der Regel kann dies nur durch den Ankauf von extern erzeugtem regenerativem Strom umgesetzt werden. Die Green Factory kann allerdings noch mehr. Denn die für Verwaltung und Fertigung benötigte regenerative Energie wird komplett vor Ort produziert. So entstand im Rahmen dieses Vorhabens nicht nur eine CO 2 -neutrale Fabrik, sondern auch eine nahezu energieautarke Fabrik. Im Sommer 2019 ging am Hauptsitz in Ungerhausen (Landkreis Unterallgäu) die Green Factory in Betrieb. Hier fertigt die Alois-Müller-Gruppe Lüftungskanäle und versorgungstechnische Komponenten des Anlagenbaus wie Rohrleitungssysteme aus Stahl und Edelstahl, außerdem Energiezentralen in Containerbauweise und Energiemodulsysteme. Mehr als 250 Menschen arbeiten in dem 18.000 Quadratmeter energieautarken Produktions- und Bürogebäude in den Bereichen Fertigung und Verwaltung. Die benötigte Energie kommt aus insgesamt drei erneuerbaren Quellen: Von einer 1,5 Megawatt starken Photovoltaikanlage, mit der das Flachdach fast vollständig belegt ist, einem Blockheizkraftwerk, das mit Ökogas betrieben wird und einer mit nachwachsenden Rohstoffen betriebenen Pelletheizung. Der Produktionsprozess ist auf die Stromerzeugung abgestimmt. Unterschiedliche Speichermedien gleichen hierzu mögliche Schwankungen in der Erzeugung aus. Überschüssiger Solarstrom wird in einer Batterie gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Kopplung, Speicherung und flexible Mehrfachnutzung von gleich drei unterschiedlichen Energiequellen bietet eine außergewöhnliche Unabhängigkeit von aktuellen Wetter- wie auch Energiepreisentwicklungen. Die Konzeption einer nachhaltigen Energiegewinnung, vereint mit Flächenheiz- und Kühlsystemen ermöglicht zudem eine Reduzierung der Betriebskosten von bis zu 25 Prozent. Die Green Factory nutzt den CO 2 -neutralen Strom bestmöglich: Sie passt ihre Fertigung (Laserschneiden, Lackieren, Sandstrahlen) flexibel an den verfügbaren Strom an. Sie speichert die solare Energie in den Medien Druckluft, VE-Wasser und Stickstoff sowie in einer Batterie. Und sie verfügt über die Option, Strom in Wärme umzuwandeln, für E-Ladestationen zu verwenden oder ins Netz einzuspeisen. Durch den Mix von Solarstrom mit einem BHKW wird der gesamte Strombedarf der Green Factory gedeckt und dank der Abwärme des BHKWs und der Holzpelletheizung wird auch der gesamte Wärmebedarf klimaneutral erzeugt. Durch das Vorhaben konnten 71,6 Prozent bzw. 598 Tonnen CO 2 jährlich eingespart werden. Das Konzept der Green Factory, die Erzeugung von Solarstrom, das angewendete Demand Side Management, die praktizierte Sektorenkopplung und das interne intelligente Stromnetz (Smart Grid), ist für nahezu alle Unternehmen in Deutschland adaptierbar. Alle Komponenten können durch zukünftige Anwender besichtigt, geprüft und bei Bedarf mit allen erforderlichen Zahlenwerten vorgestellt werden. Die Umstellung auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und versorgungssichere Produktion ist also nicht so umständlich, wie viele vermuten. Die Green Factory ist mit ihrem nachhaltigen Energiekonzept beispielhaft und verdeutlicht, wie sich eine kosten- und energieeffiziente CO 2 -neutrale Produktionsumgebung in der Praxis realisieren lässt. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Müller Produktions GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: 2013 - 2019 Status: Abgeschlossen

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