Alois Müller ist Spezialist für Energie- und Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Sanitär, Kälte, Elektro) sowie den industriellen Anlagenbau. 1973 als traditioneller SHK-Familienbetrieb gegründet, ist die Alois-Müller-Gruppe heute ein mittelständisches Energietechnologie-Unternehmen mit über 700 Mitarbeitern und zwölf Niederlassungen. Gemäß dem Unternehmensleitsatz „Energie im Fokus“ liegt bei allen Projekten der Schwerpunkt auf innovativen sowie kosten- und energieeffizienten Lösungen, ohne dabei den Benutzerkomfort einzuschränken. Die gesamte Produktion und Fertigung eines Unternehmens CO 2 -neutral zu gestalten, ist bereits eine Herausforderung für sich. Denn in der Regel kann dies nur durch den Ankauf von extern erzeugtem regenerativem Strom umgesetzt werden. Die Green Factory kann allerdings noch mehr. Denn die für Verwaltung und Fertigung benötigte regenerative Energie wird komplett vor Ort produziert. So entstand im Rahmen dieses Vorhabens nicht nur eine CO 2 -neutrale Fabrik, sondern auch eine nahezu energieautarke Fabrik. Im Sommer 2019 ging am Hauptsitz in Ungerhausen (Landkreis Unterallgäu) die Green Factory in Betrieb. Hier fertigt die Alois-Müller-Gruppe Lüftungskanäle und versorgungstechnische Komponenten des Anlagenbaus wie Rohrleitungssysteme aus Stahl und Edelstahl, außerdem Energiezentralen in Containerbauweise und Energiemodulsysteme. Mehr als 250 Menschen arbeiten in dem 18.000 Quadratmeter energieautarken Produktions- und Bürogebäude in den Bereichen Fertigung und Verwaltung. Die benötigte Energie kommt aus insgesamt drei erneuerbaren Quellen: Von einer 1,5 Megawatt starken Photovoltaikanlage, mit der das Flachdach fast vollständig belegt ist, einem Blockheizkraftwerk, das mit Ökogas betrieben wird und einer mit nachwachsenden Rohstoffen betriebenen Pelletheizung. Der Produktionsprozess ist auf die Stromerzeugung abgestimmt. Unterschiedliche Speichermedien gleichen hierzu mögliche Schwankungen in der Erzeugung aus. Überschüssiger Solarstrom wird in einer Batterie gespeichert oder in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Die Kopplung, Speicherung und flexible Mehrfachnutzung von gleich drei unterschiedlichen Energiequellen bietet eine außergewöhnliche Unabhängigkeit von aktuellen Wetter- wie auch Energiepreisentwicklungen. Die Konzeption einer nachhaltigen Energiegewinnung, vereint mit Flächenheiz- und Kühlsystemen ermöglicht zudem eine Reduzierung der Betriebskosten von bis zu 25 Prozent. Die Green Factory nutzt den CO 2 -neutralen Strom bestmöglich: Sie passt ihre Fertigung (Laserschneiden, Lackieren, Sandstrahlen) flexibel an den verfügbaren Strom an. Sie speichert die solare Energie in den Medien Druckluft, VE-Wasser und Stickstoff sowie in einer Batterie. Und sie verfügt über die Option, Strom in Wärme umzuwandeln, für E-Ladestationen zu verwenden oder ins Netz einzuspeisen. Durch den Mix von Solarstrom mit einem BHKW wird der gesamte Strombedarf der Green Factory gedeckt und dank der Abwärme des BHKWs und der Holzpelletheizung wird auch der gesamte Wärmebedarf klimaneutral erzeugt. Durch das Vorhaben konnten 71,6 Prozent bzw. 598 Tonnen CO 2 jährlich eingespart werden. Das Konzept der Green Factory, die Erzeugung von Solarstrom, das angewendete Demand Side Management, die praktizierte Sektorenkopplung und das interne intelligente Stromnetz (Smart Grid), ist für nahezu alle Unternehmen in Deutschland adaptierbar. Alle Komponenten können durch zukünftige Anwender besichtigt, geprüft und bei Bedarf mit allen erforderlichen Zahlenwerten vorgestellt werden. Die Umstellung auf eine nachhaltige, wirtschaftliche und versorgungssichere Produktion ist also nicht so umständlich, wie viele vermuten. Die Green Factory ist mit ihrem nachhaltigen Energiekonzept beispielhaft und verdeutlicht, wie sich eine kosten- und energieeffiziente CO 2 -neutrale Produktionsumgebung in der Praxis realisieren lässt. Branche: Metallverarbeitung Umweltbereich: Klimaschutz Fördernehmer: Müller Produktions GmbH Bundesland: Bayern Laufzeit: 2013 - 2019 Status: Abgeschlossen
Die Karte zeigt, wo im Stadtgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg Wärmenetze vorhanden sind und wo sich eine Wärmenetzversorgung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für den Wärmenetzbetreiber und die jeweilige Gebäudeeigentümerin bzw. den jeweiligen Gebäudeeigentümer eignet. Die Einteilung des Stadtgebiets in bestimmte Wärmenetzeignungskategorien basiert auf einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hypothetischer ("imaginärer") Wärmenetze und einem Vollkostenvergleich verschiedener klimaneutraler Wärmeversorgungsoptionen (Wärmenetzanschluss, Wärmepumpe, Pelletheizung) aus Gebäudesicht. Die hypothetischen Wärmenetze verbinden Gebäude der Stadt und orientieren sich dabei am Straßennetz. Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung wird eine zusammenhängende Gebäudeanzahl zusammengefasst betrachtet. Aus Sicht des Wärmenetzes wirtschaftlich ist die Versorgung einer Gruppe an Gebäuden, wenn die Einnahmen aus der Wärmelieferung die Kosten für das Wärmenetz (Errichtung und Betrieb) und die Wärmeerzeugung decken. Aus Sicht der Gebäude wurde eine überschlägige Vollkostenrechnung verschiedener Wärmeversorgungsoptionen (Wärmepumpe, Pelletkessel, Wärmenetzanschluss) durchgeführt. Jedes Gebäude weist somit eine Wärmeversorgungsoption auf, die auf Basis der getroffenen Annahmen und unter den verglichenen Optionen, die günstigste darstellt. Aus diesen Analysen wurde die Aussage abgeleitet, ob ein Gebäude potenziell wirtschaftlich über ein Wärmenetz versorgt werden könnte und wie ein Wärmenetzanschluss aus Sicht des Gebäudes im Vergleich mit den alternativen Wärmeversorgungsoptionen abschneidet.
Michael Hauer: „Wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2“ – Verbandsgemeinde realisiert mit KIPKI-Förderung unter anderem ein Förderprogramm für Erneuerbare Heiztechnologie und Steckersolargeräte in Privathaushalten und die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED „Kommunen kommt beim Klimaschutz eine Schlüsselrolle zu. Hier wird geplant, genehmigt und umgesetzt. Hier finden Diskussionen mit den Bürgerinnen und Bürgern statt, was die Attraktivität eines Ortes erhöht. Dabei sind die Kommunen selbst die Experten und wissen, was bei ihnen umsetzbar ist und einen möglichst großen Nutzen sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für das Klima hat. Deshalb hat die Landesregierung das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation, kurz KIPKI, mit insgesamt 250 Millionen Euro auf den Weg gebracht. Hier kann jede Kommune selbst aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was für sie passend ist. Pro Einwohnerin und Einwohner gibt es rund 44 Euro, die sich Landkreis und Verbandsgemeinden aufteilen. Für die Verbandsgemeinde Hachenburg bedeutet das eine Summe in Höhe von 711.496,25 Euro“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Mit der Fördersumme möchte die Verbandsgemeinde zehn Teilprojekte für den Klimaschutz und sieben Teilprojekte für die Klimawandelanpassung umsetzen. Konkret sollen an verschiedenen Grundschulen Hitze- und Sonnenschutzmaßnahmen, wie Sonnensegel oder Rollos installiert (insgesamt 63.850 Euro), Wasserzisternen errichtet (50.000 Euro) sowie die Hallenbeleuchtung der Schulturnhallen auf LED umgerüstet werden (110.000 Euro). Eine Umrüstung auf LED-Leuchtmittel findet im Dorfgemeinschaftshaus Astert und im Mehrzweckgebäude Winkelbach statt. Die Straßenbeleuchtung in 25 Ortsgemeinden wird ebenfalls auf LED umgestellt (rund 130.000 Euro). Ein weiteres Teilprojekt sieht die Anschaffung eines Elektrofahrzeuges für den Bauhof der Stadt Hachenburg vor. Eine PV-Anlage soll nicht nur auf dem Dach des Verwaltungsgebäudes errichtet werden (19.350 Euro), sondern auch auf dem Dorfladen Merkelbach. Außerdem sollen für rund 18.000 Euro Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes in den Gemeindewäldern Aplenrod und Giesenhausen durchgeführt werden. Die Anlage von Blühstreifen im Gebiet der Stadt Hachenburg wird mit 12.000 Euro gefördert. Weiterhin soll der Umbau des Baumbestandes an der Grillhütte Mörsbach durch Neuanpflanzung klimaresilienter Laubbaumarten erfolgen. Darüber hinaus werden in der Kita Dreilindenstein in Steinebach Sonnensegel installiert, in Marzhausen eine Entnahmestelle für das Wasser aus einem unterirdischen Wasserspeicher eingerichtet sowie im Dorfgemeinschaftshaus Wahlrod eine Ölheizung gegen eine Pelletheizung getauscht. Mit 237.000 Euro soll ein Förderprogramm für Erneuerbare Heiztechnologie und Steckersolargeräte in Privathaushalten initiiert werden. In dem Programm wird die Anschaffung von Solaranlagen, Feuerungsanlagen für Biomasse mit mindestens 90 Prozent Wirkungsgrad, Wärmepumpen und Stecker-Photovoltaik-Anlagen gefördert. Die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Hachenburg, Gabriele Greis, äußerte hierzu: „Die Förderung über das KIPKI-Programm durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz freut uns sehr. Durch die offene Ausgestaltung des Förderprogramms wird es möglich, den Klimaschutz nachhaltig in der Kommune zu verankern. Für die Verbandsgemeinde Hachenburg war klar, dass wir die Fördermittel nutzen werden, um gleichermaßen zentrale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Verbandsgemeinde Hachenburg, als auch Projekte vor Ort durch die Ortsgemeinden und Bürger zu unterstützen.“ „Ich bin davon überzeugt: Investitionen in den Klimaschutz sind Investitionen in die Zukunft. Denn wer das Klima schützt, spart sowohl Bares als auch klimaschädliches CO2. Mit KIPKI, dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation entlasten wir das Klima und die Haushaltskassen der Kommunen. So können alle sehen: Klimaschutz lohnt sich. Zudem unterstützen wir die Kommunen auch fachlich und beraten sie gerne, wie CO2 eingespart werden kann oder was man beispielsweise tun kann, damit sich Innenstädte nicht zu stark aufheizen oder Wasser gut abfließen kann. Rheinland-Pfalz ist von der Erderhitzung stärker betroffen als andere Regionen in unserem Land. Deshalb ist es so wichtig, gewappnet zu sein. Und deshalb steht das Klimaschutzministerium den Kommunen auch über KIPKI hinaus gerne zur Seite“, so Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer. Hintergrund Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels mit dem Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI), das ein Gesamtvolumen von 250 Millionen Euro umfasst. Ganz ohne finanzielle Eigenbeteiligung können die Kommunen aus einem Maßnahmenkatalog auswählen, was sie vor Ort umsetzen möchten. Dazu erhalten die Kommunen einen Pauschalbetrag von rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. Ergänzt wird die direkte Förderung der Kommunen durch ein wettbewerbliches Verfahren, mit dem besonders innovative Leuchtturmprojekte gefördert werden sollen, an dem sich auch Unternehmen beteiligen können. Hier finden Sie ein Video, in dem KIPKI, das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation erklärt wird: https://www.youtube.com/watch?v=OaZ4bJ3PAhw Hier finden Sie weitere Informationen zu KIPKI: https://kipki.rlp.de
<p>Kleinfeuerungsanlagen für feste Brennstoffe sind eine wesentliche Quelle von Luftbelastungen. Bei winterlichen Inversionswetterlagen sowie in Tal- und Kessellagen kommt es zusätzlich zur bestehenden Hintergrundbelastung zur Belastung der Atemluft mit Feinstaub und anderen Luftschadstoffen. Vor allem unsachgemäße Bedienung und unsachgemäße Brennstoffbeschaffenheit führen zu hohen Emissionen.</p><p>Feinstaub-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Kleinfeuerungsanlagen erzeugen durch das Verbrennen von Erdgas, Heizöl, Holz oder Kohle Heizwärme oder erwärmen das Brauchwasser. Überwiegend handelt es sich um Heizkessel, die ganze Wohnungen oder Häuser beheizen, etwa Festbrennstoff-, Öl- oder Gasheizungen. Bei Feuerungsanlagen, die einzelne Zimmer beheizen, wie Kamin- oder Kachelöfen, handelt es sich um Einzelraumfeuerungsanlagen, die meist mit Holz oder Kohle befeuert werden. Im Folgenden werden unter Kleinfeuerungsanlagen alle Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung unter 1.000 kW verstanden, die in der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV)</a> geregelt sind.</p><p>Die im Folgenden dargelegten Emissionsdaten stammen aus dem nationalen Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025, und spiegeln den Stand für das Jahr 2023 wider.</p><p>Die Staubemissionen werden hierbei in den Größenklassen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 10 µm) und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser ≤ 2,5 µm) angegeben. Feinstaub (PM2,5) ist aus gesundheitlicher Sicht relevanter und sollte im Hinblick auf die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation prioritär reduziert werden. </p><p>Die Feinstaub-Emissionen (PM10) aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) liegen bei 17,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM10) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Hiervon machen die Emissionen aus Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 15,7 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025).</p><p>Bei der Feinstaubfraktion (PM2,5) liegen die Emissionen aus allen Kleinfeuerungsanlagen (Öl, Gas, Kohle und Holz) bei 16,3 Tausend Tonnen (Tsd. t) (siehe Abb. „Feinstaub-Emissionen (PM2,5) aus Kleinfeuerungsanlagen“). Auch hier machen Holzfeuerungen (Holzkessel und Einzelraumfeuerungsanlagen) mit 14,9 Tsd. t den größten Anteil der Feinstaub-Emissionen aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Die Verbrennung von Holz in privaten Haushalten sowie in gewerblich genutzten Gebäuden ist somit eine wesentliche Quelle der Feinstaubemissionen in Deutschland. Die Emissionen von Kleinfeuerungsanlagen sind stark von der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/w?tag=Witterung#alphabar">Witterung</a> während der Heizperiode abhängig: Bei niedrigen Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich höhere Emissionen aufgrund des höheren Brennstoffeinsatzes. Bei höheren Außentemperaturen in der Heizperiode ergeben sich geringere Emissionen aufgrund des gesunkenen Brennstoffeinsatzes. Außerdem ist die Verwendung ordnungsgemäßer Brennstoffe sowie eine sachgerechte Bedienung und regelmäßige Wartung der Anlagen notwendig, um die Emissionen so gering wie möglich zu halten.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Luftschadstoff- Emissionsberichterstattung erhalten Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Emissionen unterschiedlicher Feuerungssysteme </p><p>Bei Holzfeuerungen in privaten Haushalten ist zwischen Einzelraumfeuerungsanlagen wie Kamin- oder Kachelöfen, die einzelne Räume beheizen, und Zentralheizungskesseln, die Wohnungen oder Häuser mit Wärme versorgen, zu unterscheiden. Einzelraumfeuerungsanlagen verbrennen meist entweder Scheitholz oder Kohle die von Hand in die Feuerungsanlage eingebracht werden oder Holzpellets, die mechanisch der Feuerungsanlage zugeführt werden. Bei Festbrennstoffkesseln gibt es neben Pellet-, Scheitholz- und Kohlekesseln auch noch automatisch betriebene Hackschnitzelkessel. Dabei werden die Holzhackschnitzel mechanisch dem Brennraum zugeführt.</p><p>Ein Problem für die Luftreinhaltung stellen die – zumeist älteren – Einzelraumfeuerungen dar. Diese verursachen bei gleichem (Primär-) Energieeinsatz um ein Vielfaches höhere Feinstaub-Emissionen als moderne Festbrennstoffkessel. Wie hoch diese Emissionen tatsächlich sind, hängt nicht nur von Art und Alter der Anlage ab. Auch die Art der Brennstoffzufuhr (automatisch oder manuell), der Wartungszustand der Anlage, die Bedienung sowie die Auswahl und Qualität des genutzten Holzes haben einen großen Einfluss auf die Emissionen.</p><p>Gas- und Ölfeuerungen stoßen bei gleichem Energiebedarf sehr viel weniger Feinstaub aus als Festbrennstoffkessel: So liegen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM10#alphabar">PM10</a>- bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=PM25#alphabar">PM2,5</a> -Emissionen aller Gasheizungen, die in der 1. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=BImSchV#alphabar">BImSchV</a> geregelt sind, bei 35 t (inklusive Flüssiggas mit 1 t) und die PM10 bzw. PM2,5 -Emissionen aller Ölheizungen bei 380 t (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Anforderungen an Holzfeuerungsanlagen</p><p>Für die Begrenzung der Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen gilt in Deutschland die 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_1_2010/">1. BImSchV).</a> Sie gibt vor, welche Emissionsgrenzwerte Feuerungsanlagen der Haushalte und Kleinverbraucher einhalten müssen und welche Brennstoffe in solchen Anlagen zulässig sind. Diese Vorschrift wurde im Jahr 2010 novelliert. Für Feuerungsanlagen, die ab 2015 errichtet wurden, gelten Emissionsgrenzwerte, die nur mit moderner Technik eingehalten werden können. Auch für kleinere Heizkessel ab vier Kilowatt (kW) gelten Emissionsgrenzwerte und Überwachungspflichten abhängig vom Errichtungsjahr. Alte Öfen und Kessel mit hohen Emissionen müssen die Betreiber*innen nach entsprechenden Übergangsfristen nachrüsten oder stilllegen.</p><p>Angesichts des hohen Ausstoßes an Feinstaub sollte bei Holzfeuerungen nur modernste Anlagentechnik mit möglichst niedrigen Emissionen zum Einsatz kommen. Relativ niedrige Emissionsgrenzwerte gelten für Holzpelletheizungen. Besonders emissionsarme Holzfeuerungen erfüllen die Anforderungen des Umweltzeichens „Blauer Engel“ oder erhalten im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (<a href="https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html">BEG EM</a>) einen Bonus (sog. Emissionsminderungs-Zuschlag).</p><p>Eine weitere Minderung der Emissionen kann durch eine Kombination aus Nutzung einer erneuerbaren Energiequelle (Sonne, Erd- oder Luftwärme) zur Abdeckung der Grundlast und der Holzfeuerung zur Abdeckung von Zeiten hohen Energiebedarfs erreicht werden. Auf das Verbrennen von Holz ausschließlich aus Behaglichkeitsgründen sollte nach Möglichkeit verzichtet werden.</p><p>Anteil an den Stickstoffoxid-Emissionen</p><p>Die Emissionen von Stickstoffoxiden aus Kleinfeuerungsanlagen machten 2023 mit rund 67 Tausend Tonnen etwa 8 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>). Hier bestehen zwischen Anlagen mit unterschiedlichen Brennstoffen geringere Unterschiede als bei den Feinstaubemissionen.</p><p>Kohlendioxid-Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen</p><p>Die Kohlendioxid-Emissionen fossiler Energieträger (Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle) aus Kleinfeuerungsanlagen lagen im Jahr 2023 mit 100 Millionen Tonnen etwas niedriger als im Vorjahr <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen">(Nationales Treibhausgasinventar, Submission 2025)</a>.</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Treibhausgas-Emissionsberichterstattung erhalten Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/klimaschutz-energiepolitik-in-deutschland/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">hier</a>.</p><p>Anteil an den Emissionen gasförmiger organischer Luftschadstoffe (ohne Methan)</p><p>Die Emissionen von gasförmigen organischen Luftschadstoffen ohne Methan (sog. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/n?tag=NMVOC#alphabar">NMVOC</a>) aus Kleinfeuerungsanlagenmachten 2023 mit rund 36 Tausend Tonnen etwa 3,7 % der Gesamtemissionen in Deutschland aus (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen">Nationales Emissionsinventar für Luftschadstoffe, Submission 2025</a>).</p><p>Weitere Informationen zur Organisation und Methodik der Emissionsberichterstattung für Treibhausgase und Luftschadstoffe erhalten Sie hier (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/treibhausgas-emissionen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Treibhausgase</a> bzw. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/luft/emissionen-von-luftschadstoffen/wie-funktioniert-die-berichterstattung">Luftschadstoffe</a>).</p>
Die Quellgruppe Hausbrand beschreibt die Emissionen aus nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen für Berlin. Zu den nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen zählen alle Feuerungsanlagen entsprechend der Verordnung über kleinere und mittlere Feuerungsanlagen der 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV). Den Hauptteil der nicht genehmigungsbedürftigen Feuerungsanlagen bilden die Haushalte, aber auch Feuerungsanlagen öffentlicher Einrichtungen und gewerblicher Unternehmen werden dazugezählt. Die Emissionen aus Kleinfeuerungsanlagen werden anhand des Endenergieeinsatzes berechnet, wobei der Heizwärmebedarf in Wohn- und Nichtwohngebäuden bestimmt wird, der durch unterschiedliche Energieträger gedeckt wird. Die Emissionen ergeben sich dann aus dem Produkt des Endenergieeinsatzes der einzelnen Energieträger in den Kleinfeuerungsanlagen mit entsprechenden Emissionsfaktoren. Als Basis wurden die Emissionsfaktoren der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz von 2013 verwendet. Zudem wurden neuere Erkenntnisse zu Emissionseigenschaften aus der Erstellung des Emissionskatasters “Kleinfeuerungsanlagen für Brandenburg” mit Stand 2015 berücksichtigt. Die Berechnung der Emissionen beruht auf Daten zum Gebäudebestand mit beheizbarer Fläche, Angaben zu den Anteilen verschiedener Beheizungsarten und dem Brennstoffverbrauch. Bei der Berechnung der Emissionen der Quellgruppe Hausbrand werden Fernwärmeheizungen nicht berücksichtigt, da die mit der Produktion von Fernwärme verbundenen Emissionen in der Quellgruppe der genehmigungsbedürftigen Anlagen enthalten sind. Die Datengrundlage ist vielfältig: Es wurden Daten, die im Rahmen des Zensus 2011 zum Gebäudebestand und zur vorwiegenden Heizungsart verwendet. Zudem wurden aktuelle Gebäudedaten aus dem Allgemeinen Liegenschaftskataster mit Stand 2014, Daten zur Gebäudenutzung, Daten zu den Gas- und Fernwärmeversorgten Gebieten mit Stand 2011 bzw. 2007, Daten der Schornsteinfeger mit Stand 2012 sowie Daten zum Absatz von Kohle und Öl mit Stand 2014 verwendet. Der durch Fernwärme beheizte Anteil wurde bei der Berechnung des Endenergieeinsatzes subtrahiert, übrig blieb der lokal zu deckende Heizwärmebedarf. Gas ist mit einem Beitrag von knapp 80 % der dominierende Energieträger in Berlin, gefolgt von Heizöl mit einem Beitrag von knapp 17 %. Die Beiträge der Festbrennstoffe (Kohle, Holz und Pellets) tragen mit Werten unter 3 % nur gering zum Endenergieeinsatz bei. Beim Verbrauch von Kohle ist eine starke Abnahme festzustellen. Seit 2000 ist in Deutschland jedoch ein starker Anstieg von Holz- sowie von Holzpelletheizungen registriert worden. In Berlin ist dieser Trend auch vorhanden. Obwohl die Verkaufszahlen von Brennholz in Berlin seit Jahren relativ konstant liegen, ist damit zu rechnen, dass deutlich mehr Holz aus Wäldern Berlins und Brandenburgs in Feuerstätten verbrannt wird, dies aber in den offiziellen Verkaufszahlen nicht erfasst wird. Bei der Betrachtung der aus den Endenergieeinsätzen für alle Gebäude Berlins berechneten Emissionen wird deutlich, dass Festbrennstoffe besonders hohe spezifische Emissionen von Feinstaub (PM 10 und EC) und Benzo[a]pyren (BaP) pro Energieeinsatz aufweisen. Obwohl nur ca. 3,4 % der Wärmeenergie durch Kohle, Holz und Pellets gedeckt wird, stammen die Staubemissionen fast ausschließlich von diesem Energieträger, weil bei der Verbrennung von Festbrennstoffen pro Tonne etwa 1 kg Staub, bei der Verbrennung von einer Tonne Heizöl aber nur etwa 0,064 kg Staub entsteht. Die Verbrennung von Festbrennstoffen ist außerdem in Berlin die mit Abstand wichtigste Quelle für Benzo[a]pyren und Ruß (EC). Auch die SO 2 -Emissionen aus dem Kleinfeuerungssektor stammen zu 87 % aus den Festbrennstoffanlagen. Die Karten zeigen die räumliche Verteilung der Emissionen von Stickoxiden bzw. Feinstaub (PM 10 ) aus dem Hausbrand mit maximalen Werten in Gebieten mit hoher Altbauten- und Bevölkerungsdichte. Besonders niedrige Emissionen weisen Gebiete auf, in denen die Gebäude überwiegend mit Fernwärme geheizt werden, z.B. die Plattenbausiedlungen im Ostteil der Stadt. Karte im Geoportal Berlin ansehen
Zwischenbilanz des Kommunalen Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) nach einem Jahr: Hundert Projekte bereits umgesetzt „Klimaschutz beginnt direkt vor unserer Haustür. Hier werden Entscheidungen getroffen, die sich konkret auf das Leben der Menschen auswirken, wie etwa der Schutz vor Hitze mit Sonnensegeln und kühlenden Bäumen und Pflanzen oder die PV-Anlage auf dem Schuldach, die für weniger Stromkosten sorgt und damit Geld für andere Projekte lockermacht. Wir wollen die Kommunen dabei unterstützen, für mehr Klimaschutz und für mehr Schutz vor Hitze und Starkregen zu sorgen“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag in Mainz. Dort informierten sich Klimaschutzmanagerinnen und -manager sowie weitere KIPKI-Macher vor Ort im Erbacher Hof bei einer eintägigen Veranstaltung der Energieagentur Rheinland-Pfalz in Kooperation mit dem Klimaschutzministerium über den aktuellen Stand von KIPKI und tauschten Erfahrungen aus. Am meisten nachgefragt waren Energie-Einspar-Maßnahmen sowie die Erzeugung von Erneuerbaren Energien auf kommunalen Gebäuden. „Die Kommunen haben klar erkannt, dass Klimaschutz oft neben CO 2 -Einsparung auch Kosteneinsparung bedeutet. Denn wer seinen eigenen Strom produziert, braucht ihn nicht zu kaufen, wer klimafreundliche LEDs zur Beleuchtung nutzt, braucht weniger Strom und wer seine Gebäude gut dämmt, muss weniger heizen. Deshalb sind KIPKI-Investitionen auch eine Investition, die dem Klima und der Gemeindekasse langfristig nutzen. Dank KIPKI sollen in 263 Gebäuden oder an Straßenlaternen LEDs, 117 PV-Dachanlagen, 127 Stromspeicher installiert, zwölf Wärmenetze errichtet und 76 klimafreundliche Heizungen installiert sowie 230 Gebäude energetisch saniert werden“, so Katrin Eder. Von den insgesamt rund 1300 Projekten sind 100 bereits abgeschlossen. Dazu zählen etwa in Primasens der Fenstertausch in verschiedenen Schulen, in Wörth die Elektrifizierung des Fuhrparks und in der Verbandsgemeinde Cochem die Installation einer PV-Anlage mit Energiespeicher auf dem Verwaltungsgebäude. In ihrer Rede stellte Katrin Eder auch Beispiele mit besonderem Innovationscharakter vor. So ließ sich die Verbandsgemeinde Südeifel ein besonders pfiffiges Projekt zur Einsparung von Energiekosten einfallen: Die Turnhalle der Grundschule Körpenich erhält eine serielle Sanierung. Das Projekt kombiniert die digitale Planung mit automatisierter Vorfertigung und standardisierten Prozessen. Die Turnhalle und der Umkleidetrakt lassen sich so schnell, einfach und bezahlbar auf einen energetisch hochwertigen Standard bringen. So lassen sich voraussichtlich 11,5 Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Von den 15 Millionen Euro Baukosten stammt ein Drittel aus KIPKI-Mitteln. Der Rhein-Hunsrück-Kreis versorgt seine 77 Liegenschaften mit einer Freiflächen-PV-Anlage mittels eines Strombilanzkreismodells mit einer Großbatterie künftig mit eigenem Strom und spart damit 1,4 Millionen Tonnen CO2 jährlich ein. In der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen sollen jährlich rund 1,3 Millionen Tonnen CO2 im Jahr allein durch eine bessere Energieversorgung des Schulgebäudes eingespart werden. So wird eine alte Ölkesselanlage durch eine Pelletheizung ersetzt. Da die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen eine waldreiche Region ist, können die Pelletlieferungen ortsnah erfolgen. Die Warmwasserversorgung erfolgt künftig durch eine Hochtemperatur-Wärmepumpe mit einer Leistung von 40 kW inklusive eines Pufferspeichers und eine gemietete Containerpelletanlage wird durch den Aufbau einer Wärmepumpenkaskade ersetzt. Außerdem wird das Dach saniert und mit einer PV-Anlage bestückt. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 8,5 Millionen Euro, rund 650.000 Euro stammen aus KIPKI-Mitteln. „Das Besondere an KIPKI ist, dass wirklich jede Kommune mitmachen kann, egal, wie es um deren Haushalt bestellt ist. Denn es sind keine Eigenmittel notwendig und alle bekommen rund 44 Euro pro Einwohnerin und Einwohner. So ist für jeden etwas dabei. Und wer größere Projekte vorhat – der kann KIPKI als Anschubfinanzierung nutzen. So entfaltet KIPKI eine große Hebelwirkung – und setzt in den Kommunen zu den 250 Millionen Euro nochmal weitere 80 Millionen Euro frei“, so Katrin Eder. „Das KIPKI-Team der Energieagentur Rheinland-Pfalz hat entscheidend dazu beigetragen, dass alle 194 antragsberechtigten Kommunen in Rheinland-Pfalz Förderanträge für das Investitionsprogramm der Landesregierung gestellt haben. Die Kolleginnen und Kollegen haben gemeinsam mit den Kommunen Maßnahmen geplant, priorisiert, intensiv beraten und offene Fragen geklärt. Sie waren und sind in engem Kontakt mit den verantwortlichen Kommunalvertretern und begleiten die Projekte für den Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel auch in der Umsetzung“, sagte Dr. Tobias Büttner, Geschäftsführer der Energieagentur Rheinland-Pfalz. Hintergrund – KIPKI in Zahlen1 Alle 194 antragberechtigten kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden) haben fristgerecht zum 31. Januar 2024 ihre Anträge auf der Onlineplattform eingereicht. Diese wurden vollumfänglich bewilligt. Insgesamt wurden ca. 1.300 Teilprojekte/Einzelmaßnahmen beantragt, diese teilen sich auf in etwa 78 Prozent Klimaschutzmaßnahmen und etwa 22 Prozent Klimawandelanpassungsmaßnahmen. Weitere Informationen zu KIPKI finden Sie auf der Seite www.kipki.rlp.de
Mit Ende des Jahres 2024 müssen nach den "Regelungen für Einzelraumfeuerungsanlagen unter Verwendung von Feststoffen" alte Einzelraumfeuerungsanlagen Außerbetrieb genommen bzw. nachgerüstet werden. Welche Einzelraumfeuerungsanlagen betroffen sind, wird nachfolgend beschrieben. Unter Einzelraumfeuerungsanlage versteht man eine Feuerungsanlage, die vorrangig zur Beheizung des Aufstellraumes verwendet wird. Dazu zählen: offene Kamine vor Ort gesetzte Grundöfen Herde und Backöfen, Küchenöfen Industriell gefertigte Speicheröfen, Specksteinöfen Kaminöfen Kamineinsätze, Kachelofeneinsätze oder vergleichbare Ofeneinsätze Pelletöfen Saunaöfen Als feste Brennstoffe dürfen folgende Regelbrennstoffe eingesetzt werden, sofern die Feuerungsanlage nach Angaben des Herstellers für deren Einsatz geeignet ist: Steinkohlen, nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts, Steinkohlenkoks Braunkohlen, Braunkohlenbriketts, Braunkohlenkoks Brenntorf, Presslinge aus Brenntorf Grill-Holzkohle, Grill-Holzkohlebriketts nach DIN EN 1860, Ausgabe September 2005 naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen naturbelassenes nicht stückiges Holz, insbesondere in Form von Sägemehl, Spänen und Schleifstaub, sowie Rinde Presslinge aus naturbelassenem Holz in Form von Holzbriketts nach DIN 51731, Ausgabe Oktober 1996, oder in Form von Holzpellets nach den brennstofftechnischen Anforderungen des DINplus-Zertifizierungsprogramms „Holzpellets zur Verwendung in Kleinfeuerstätten nach DIN 51731-HP 5“, Ausgabe August 2007, sowie andere Holzbriketts oder Holzpellets aus naturbelassenem Holz mit gleichwertiger Qualität Stroh und ähnliche pflanzliche Stoffe (nur in automatisch beschickten Feuerungsanlagen, die im Rahmen der Typprüfung mit den jeweiligen Brennstoffen geprüft wurden) Die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. einzuhaltende Emissionsgrenzwerte, Überprüfung durch Schornsteinfeger, einzusetzende Brennstoffe) sind in der 1. BImSchV festgeschrieben (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen). Im Folgenden sind Informationen zu den geltenden Anforderungen der verschiedenen Feuerungsanlagen zusammengestellt. Ansprechpartner für den benötigten Nachweis sind die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger. Fachfragen beantworten auch die Umweltämter der Landkreise und der kreisfreien Städte. (Kontaktdaten rechts). Antike Öfen Errichtung oder Herstellung vor 01.01.1950 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Offene Kamine dürfen nur gelegentlich betrieben werden (weniger als 30 Tage im Jahr) zugelassene Brennstoffe: naturbelassenes, stückiges Holz Holzbriketts nach DIN 51731 keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Grundöfen Grundöfen sind Wärmespeicheröfen aus mineralischen Speichermaterialien, die an Ort und Stelle handwerklich gesetzt werden. Errichtung bis einschließlich 31.12.2014 Keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 01.01.2015 Ausstattung mit nachgeschalteter Einrichtung zur Staubminderung nach dem Stand der Technik, es sei denn, sie halten folgende Grenzwerte ein: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Grundöfen 1,25 0,04 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Herde, Backöfen, Küchenöfen, Heizungsherde Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 bei nichtgewerblichem Gebrauch und einer Nennwärmeleistung unter 15 kW besteht keine Nachrüst- oder Außerbetriebnahmeverpflichtung Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2024 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 3,0 0,075 Heizungsherde 3,5 0,075 Errichtung ab 01.01.2025 Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Herde 1,5 0,04 Heizungsherde 1,5 0,04 Sonstige Einzelraumfeuerungsanlagen Alle Feuerstättenarten, die in der Tabelle bislang nicht genannt wurden (z.B. Kamin- und Pelletöfen, Kachelofeneinsätze) unterliegen den folgenden Regelungen. Errichtung bis einschließlich 21.03.2010 Weiterbetrieb nur unter Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Einzelraumfeuerung 4,0 0,15 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte kann entweder durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers, oder durch eine Messung vor Ort durch einen Schornsteinfeger geführt werden. Kann ein solcher Nachweis nicht geführt werden (Grenzwerte werden nicht eingehalten), sind die Feuerungsanlagen zu folgenden Zeitpunkten mit einer Einrichtung zur Reduzierung der Staubemissionen nach dem Stand der Technik nachzurüsten oder außer Betrieb zu nehmen. Datum auf Typenschild Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme Bis einschließlich 31.12.1974 oder nicht mehr feststellbar 31.12.2014 01.01.1975 bis 31.12.1984 31.12.2017 01.01.1985 bis 31.12.1994 31.12.2020 01.01.1995 bis einschließlich 21.03.2010 31.12.2024 Errichtung ab 22.03.2010 bis einschließlich 31.12.2014 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 2,0 0,075 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 2,5 0,075 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 2,0 0,075 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 2,0 0,075 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 2,5 0,075 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,40 0,05 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,40 0,03 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Errichtung ab 01.01.2015 Einhaltung folgender Grenzwerte: Feuerstättenart CO [g/m³] Staub [g/m³] Mindestwirkungsgrad [%] Raumheizer mit Flachfeuerung 1,25 0,04 73 Raumheizer mit Füllfeuerung 1,25 0,04 70 Speicheröfen, Kamineinsätze 1,25 0,04 75 Kachelofeneinsätze mit Flachfeuerung 1,25 0,04 80 Kachelofeneinsätze mit Füllfeuerung 1,25 0,04 80 Pelletöfen ohne Wassertasche 0,25 0,03 85 Pelletöfen mit Wassertasche 0,25 0,02 90 Der Nachweis über die Einhaltung der Grenzwerte wird durch eine Prüfstandsmessbescheinigung des Herstellers (Typprüfung) geführt. Wie in der obenstehenden Tabelle dargestellt, müssen einige Feuerungsanlagen mit einer Staubminderungsanlage nach dem Stand der Technik (Staubabscheider) nachgerüstet werden, damit sie die geforderten (Staub-)Grenzwerte einhalten und weiter betrieben werden können. Ein Staubabscheider darf nur verwendet werden, wenn für ihn eine Bauartzulassung vorliegt. Die Bauartzulassung wird i.d.R. vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, welches auch eine Liste an zugelassenen Staubabscheidern auf seiner Internetseite veröffentlicht ( Staubabscheider für Feuerungsanlagen | DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik ). Um dem Stand der Technik zu entsprechen, muss der Staubabscheider einen Staubabscheidegrad von mindestens 50 % erreichen (VDI 3670:2016). Für Einzelraumfeuerungsanlagen werden in der Regel elektrostatische Abscheider oder filternde Abscheider genutzt. Der Einbau eines Staubabscheiders sollte frühzeitig mit dem zuständigen Schornsteinfeger abgestimmt und von einem Schornsteinbau- oder Ofenbaufachbetrieb durchgeführt werden, um sicher zu gehen, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Neue Einzelraumfeuerungsanlagen werden sowohl als Kompaktanlagen mit integrierten Emissionseinrichtungen (Staubabscheider, Katalysator) als auch Öfen mit separatem Zubehör für die Rauchgasreinigung vertrieben. Auf dem deutschen Markt dürfen nur Einzelraumfeuerungsanlagen angeboten werden, die für das Gesamtsystem, das heißt Ofen gemeinsam mit Emissionsminderungseinrichtung, die Typprüfung nachweislich bestanden haben. Bei der Beschaffung (z. B. über den internationalen Online-Handel) ist darauf zu achten, dass eine Ofenanlage mit dem gegebenenfalls notwendigen Zubehör für die Rauchgasreinigung erworben wird.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 62 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 1 |
| Land | 5 |
| Weitere | 10 |
| Wissenschaft | 6 |
| Zivilgesellschaft | 8 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 55 |
| Text | 17 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 21 |
| Offen | 55 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 74 |
| Englisch | 4 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 1 |
| Dokument | 5 |
| Keine | 45 |
| Webdienst | 1 |
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| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 67 |
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