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Found 10 results.

Entwicklung eines Verfahrens zur oekologischen Bewertung und zum Vergleich verschiedener Wasch- und Reinigungsmittel

In der Vorstudie wird die Methode der Produktlinienanalyse beschrieben und weiterentwickelt. Hierzu werden eine Vielzahl von Produkt-und Stoffbewertungen unterschiedlichster Art verglichen und typische methodische Schwachpunkte benannt. Die Waschmittelinhaltsstoffe LAS und Perborat werden exemplarisch untersucht, ebenso die bislang durchgefuehrten Bewertungen von Wasch- und Reinigungsmitteln. Vorgeschlagen wird die Durchfuehrung einer Hauptstudie zur waschmittelbewertung auf der Basis einer produktlinienanalyse, die zu einem Gesamt-Emissions-Modell Waschmittel (GEMOWA) und zu einem Vergleich unterschiedlicher Varianten fuehren soll.

Integrierter Umweltschutz bei bestimmten industriellen Taetigkeiten (IVU-Richtlinie) - Teilvorhaben 2: Herstellung anorganischer fester Grundchemikalien

Zur Erstellung der Merkblaetter zu den besten verfuegbaren Techniken (BVT-Merkblaetter) sind fuer die Produktion anorganischer Grundchemikalien folgende Produktionsbereiche zu bearbeiten: Salze, wie Kalium- und Natriumkarbonat, Perborate, Silbernitrat, Russ, Silizium, Titandioxid, Duengemittel und Elektrographit. Es handelt sich dabei um wichtige Produkte der chemischen Industrie, die zu den Mengenstoffen gehoeren. Den Produktionen fuer diese Stoffe liegen jedoch sehr unterschiedliche Produktionsverfahren zugrunde, an die aus Umweltsicht sehr unterschiedliche Anforderungen zu stellen und zu beruecksichtigen sind. Im Rahmen des Vorhabens sollen neue Entwicklungen bzw. Verfahren aufgezeigt werden. Ziel ist es, Moeglichkeiten eines produktionsintegrierten Umweltschutzes bei der Herstellung anorganischer fester Grundchemikalien zu untersuchen und eine produktionsbezogene Bilanzierung zur Ressourceneinsparung und Umweltbelastung dieser neuen Entwicklungen gegenueber herkoemmlichen Verfahren aufzuzeigen. Zu beruecksichtigen sind insbesondere die Umweltmedien Luft, Wasser, Abfall und Energie sowie deren wechselseitige Beeinflussung (cross-media-Effekte), um daraus einen fortgeschrittenen Stand der Technik und erreichbare Emissionswerte abzuleiten.

Informationen zur chemischen Verbindung: sodium perborate (NaH2BO4), containing >= 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter of below 50 µm

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung sodium perborate (NaH2BO4), containing >= 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter of below 50 µm. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Die REACH-Verordnung (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in Europa vor..

Informationen zur chemischen Verbindung: sodium perborates, monohydrate, containing < 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter < 50 µm

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung sodium perborates, monohydrate, containing < 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter < 50 µm. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: sodium perborates, monohydrate, containing >= 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter < 50 µm

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung sodium perborates, monohydrate, containing >= 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter < 50 µm. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Das Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS) wurde auf UN-Ebene erarbeitet, mit dem Ziel, weltweit einen sicheren Transport zu gewährleisten, die menschliche Gesundheit und Umwelt besser zu schützen. Die Verordnung (EG) Nr. 1272/ 2008 (CLP) legt orientierend an GHS einheitliche Regeln für die Bewertung der Gefährlichkeit von chemischen Stoffen und Gemischen fest (Einstufung). Für physikalische Gefahren, Gesundheits- und Umweltgefahren definiert sie Gefahrenklassen. Eine Gefahrenklasse ist unterteilt in Gefahrenkategorien je nach Schwere der Gefahr. Jeder Gefahrenkategorie sind ein Gefahrensatz, ein Piktogramm sowie ein Signalwort zugeordnet. Aufgrund dieser Einstufungen werden in der CLP-Verordnung verbindliche Kennzeichnungen auf Verpackungen wie Piktogramme und Gefahrenhinweise vorgeschrieben. Die Abverkaufsfrist für Gemische, die bereits vor dem 1.06.2015 verpackt wurden und noch nach alter Einstufung (R-Sätze) gekennzeichnet sind, lief als letzte Übergangsfrist am 01.06.2017 ab. Hersteller/ Importeure von Stoffen sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach Inverkehrbringen, ihre Angaben der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zur Hinterlegung im öffentlich zugänglichen europäischen Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (CL Inventory) zu melden. Die von der ECHA gepflegte Datenbank enthält Informationen zur Einstufung und Kennzeichnung (C&L) von angemeldeten und registrierten Stoffen, die Hersteller und Importeure übermittelt haben, einschließlich einer Liste harmonisierter Einstufungen. Um eine gesundheitliche Notversorgung und vorbeugende Maßnahmen künftig besser abzusichern, gelten ab dem 01.06.2020 für Gemische, die aufgrund ihrer Wirkungen als gefährlich eingestuft sind, einheitliche Informationspflichten in allen Mitgliedsstaaten. Importeure und nachgeschaltete Anwender sind verpflichtet, diese Informationen den dafür autorisierten nationalen Stellen, in Deutschland dem BfR vorzulegen..

Informationen zur chemischen Verbindung: sodium perborate, hexahydrate, containing < 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter < 50 µm

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung sodium perborate, hexahydrate, containing < 0.1 % (w/ w) of particles with an aerodynamic diameter < 50 µm. Stoffart: Einzelinhaltsstoff. Inhalt des Regelwerks: Die REACH-Verordnung (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in Europa vor..

Informationen zur chemischen Verbindung: Sodium perborate

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Sodium perborate. Stoffart: Stoffklasse. Inhalt des Regelwerks: Die REACH-Verordnung (zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) sieht einen umfassenden Rechtsrahmen für die Herstellung und Verwendung chemischer Stoffe in Europa vor..

Informationen zur chemischen Verbindung: SODIUM PERBORATE MONOHYDRATE

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung SODIUM PERBORATE MONOHYDRATE. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: Peracetic acid generated from tetraacetylethylenediamine (TAED) and sodium perborate monohydrate

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung Peracetic acid generated from tetraacetylethylenediamine (TAED) and sodium perborate monohydrate. Stoffart: Stoffklasse.

Informationen zur chemischen Verbindung: SODIUM PERBORATE

Die verlinkte Webseite enthält Informationen der Website chemikalieninfo.de des Umweltbundesamtes zur chemischen Verbindung SODIUM PERBORATE. Stoffart: Stoffklasse.

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