Die Messstelle Grögling Brücke (Messstellen-Nr: 4173) befindet sich im Gewässer Altmühl in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands in tieferen Grundwasserstockwerken.
Die Messstelle SH Klingenberg km 116,2 oh K-berg-Röllfeld (Messstellen-Nr: 22138) befindet sich im Gewässer Main in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Die Messstelle Michelau, Brücke (Messstellen-Nr: 15197) befindet sich im Gewässer Main in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands, des Grundwasserstands im oberen Grundwasserstockwerk.
Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) sind eine komplexe Gruppe von künstlich hergestellten Chemikalien mit einzigartigen wasser- und ölabweisenden Eigenschaften. Sie werden seit Jahrzehnten für die Herstellung zahlreicher Verbraucherprodukte verwendet, z. B. für antihaftbeschichtete Kochgeschirre, atmungsaktive Textilien oder Lebensmittelverpackungen. Die Aufnahme über Lebensmittel und Trinkwasser ist der Hauptexpositionsweg des Menschen. Aufgrund der beobachteten Assoziationen zwischen der Konzentration von PFAS im Blut und den Blutfettwerten (besonders LDL-Cholesterin) wird vermutet, dass PFAS eine Rolle für das Risiko von Herz-Kreislauf- Erkrankungen spielen könnten. Auch der Zusammenhang mit dem Risiko von Typ 2 Diabetes wird diskutiert. Der Bekanntheitsgrad von PFAS in der Öffentlichkeit und ihre Untersuchung in wissenschaftlichen Studien hat erst in den letzten Jahren zugenommen. Aus diesem Grund gibt es bis heute nur sehr wenige Studien, die den Zusammenhang zwischen PFAS und der Inzidenz von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Typ 2 Diabetes untersucht haben. Daher hat diese Studie zum Ziel, die Zusammenhänge zwischen den Baseline-Konzentrationen von PFOS/PFOA und anderen perfluorierten Verbindungen im Blut und dem Risiko für Entstehung eines Herzinfarkts, Schlaganfalls und / oder einer Herzinsuffizienz und Typ 2 Diabetes während der Nachbeobachtung in einer Fall-Kohortenstudie der European Prospective Investigation into Cancer and Nutrition (EPIC)-Potsdam Studie zu untersuchen. Zudem sollen Assoziationen im Querschnitt zwischen Konzentrationen von PFOS, PFOA und anderen perfluorierten Verbindungen im Blut und Biomarkern des Lipidmetablismus (Gesamtcholesterin, LDL-Cholesterin, HDL-Cholesterin, Triglyceride), des Glucosemetabolismus (Glucose und HbA1c), des Leberstoffwechsels (GGT, GPT), der Harnsäure und des hsCRP in der repräsentativen Subkohorte untersucht werden. Zudem sollen auch die Zusammenhänge zwischen PFAS und bestimmten Lebensmitteln oder Lebensmittelgruppen (z.B. Fleisch, Fisch) zu untersuchen werden.
Nordrhein-Westfalen nimmt beim Thema PFAS eine bundes- und europaweite Vorreiterrolle ein. Seit dem ersten großen Umweltskandal 2005/2006 im Sauerland hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) konsequent daran gearbeitet, PFAS-Belastungen systematisch zu erfassen und zu bewerten. Die intensive und flächendeckende Messstrategie ist der Schlüssel: Je mehr und gezielter gemessen wird, desto mehr kann auch gefunden und verstanden werden – das bedeutet jedoch nicht, dass NRW stärker belastet ist als andere Regionen, sondern dass durch das sehr dichte Messnetz und die analytische Expertise mehr Wissen aufgebaut wurde. „Die Entdeckung der PFAS-Belastung in Brilon-Scharfenberg war der Startpunkt für ein integriertes, medienübergreifendes Überwachungsprogramm der Gewässerqualität.“ betonte LANUK-Präsidentin Elke Reichert heute (Freitag, 27. Juni 2025) auf der Jahrespressekonferenz ihrer Behörde in Duisburg. „Die Konsequenzen von PFAS für Mensch und Umwelt waren bis dahin nicht bekannt. Dass wir heute die Risiken dieser Stoffgruppe bewerten können, ist das Ergebnis jahrzehntelanger analytischer, wissenschaftlicher und regulatorischer Pionierarbeit.“ Bis heute wurden in NRW an über 500 verschiedenen Messpunkten PFAS-Proben genommen. Die Messstellen liegen in 360 berichtspflichtigen Gewässerabschnitten, die sich wiederum auf mehr als 230 Gewässer im Land NRW verteilen. Im Rahmen des Monitorings zur Wasserrahmenrichtlinie werden an 46 Überblicksmessstellen bis zu 13 mal pro Jahr Wasserproben genommen. Alle weiteren Messstellen werden in einem dreijährigen Turnus beprobt. Hinzu kommen Grundwassermessungen und Probenahmen aus den Abläufen von Kläranlagen. Die Zahl der jährlichen Einzelanalysen in den LANUK-Laboren auf PFAS-Substanzen in den verschiedenen Wassermedien ist seit Beginn der Untersuchungen stetig angestiegen. Zuletzt waren es im Jahr 2024 fast 20.000. „Insgesamt sehen wir eine sinkende Belastung unserer Gewässer mit einzelnen PFAS-Verbindungen“, erklärte Dr. Friederike Vietoris, Leiterin der Abteilung Wasserwirtschaft und Gewässerschutz im LANUK. „Allerdings werden wir durch mehr Messungen an immer mehr Stellen und Auswertungen immer mehr Stoffen finden. Die Zahl der PFAS-Fundstellen in NRW nimmt daher tendenziell immer weiter zu. Dies ist nicht zu verwechseln mit einer überdurchschnittlichen Belastung, die ist nicht höher als in anderen Teilen Deutschlands. Sie ist das Ergebnis unserer konsequenten und flächendeckenden Messstrategie.“ An der Ruhr konnte beispielsweise die Belastung seit dem Jahr 2006 stetig gesenkt werden. Aktuell werden hier an den Messstationen Fröndenberg und Mülheim Kahlenberg bei der PFAS-Verbindung „PFOS“ noch ein durchschnittlicher Jahreswert von etwa 3 Nanogramm pro Liter (ng/L) gemessen. Der Ausgangswert lag in den Jahren 2006 und 2007 zwischen 20 und 30 ng/L. Die in NRW angestrebte Umweltqualitätsnorm von 0,65 ng/L wird allerdings hier noch nicht erreicht. Eine vergleichbare Situation zeigt sich in NRW am Rhein. Am Eingang des Rheins nach NRW in Bad Honnef und am Ausgang in Kleve Bimmen werden aktuell im Jahresschnitt 2,5 ng/L PFOS gemessen. Fürs Trinkwasser gilt ab dem 12. Januar 2026 erstmals ein bundesweit verbindlicher Grenzwert: Für die Summe von 20 PFAS-Verbindungen sind dann 100 ng/L erlaubt. Der 20er Summenwert wurde im Jahr 2023 an 643 Proben überprüft. Überschreitungen dieses zukünftigen Grenzwertes wurden dabei nicht festgestellt. „Unser Ziel ist – auch aus Vorsorgegesichtspunkten - bereits in den Trinkwasserressourcen, also im Grund-und im Oberflächenwasser die Belastung stark zu reduzieren.“, betonte Dr. Vietoris. „Es ist zu erwarten, dass neben den Grenzwerten fürs Trinkwasser weitere verbindliche Umweltqualitätsnorm für Oberflächengewässer und für das Grundwasser eingeführt wird. Die intensive Messstrategie des LANUK verschafft uns hier einen Vorsprung – wir können schon jetzt abschätzen, wo Handlungsbedarf besteht und gezielt Maßnahmen einzuleiten sind, um die neuen Anforderungen der EU in der gesamten Wasserphase einzuhalten.“ „Wir wissen heute, dass PFAS in der Umwelt ubiquitär vorkommen“, so das Fazit von LANUK-Präsidentin Elke Reichert. „Dennoch sind wir hier in NRW durch unsere konsequente Messstrategie, die Entwicklung neuer Analyseverfahren und die enge Zusammenarbeit mit Wissenschaft, Behörden und Ministerien bestens aufgestellt. Wir als LANUK werden damit unseren Teil dazu beitragen, die Anforderungen an den Schutz von Mensch und Umwelt bestmöglich zu erfüllen.“ Nach den ersten auffälligen Werten im Rhein im Jahr 2005, konnte die Quelle der Belastung bis in die Ruhr in der Gemeinde Brilon-Scharfenberg im Hochsauerlandkreis zurückverfolgt werden. Im Jahr 2006 startete das LANUK ein umfassendes Monitoring- und Untersuchungsprogramm, das bis heute kontinuierlich weiterentwickelt wird. Ziel war es von Anfang an, die Verbreitung, Quellen und Ausbreitungswege von PFAS systematisch zu erfassen und zu bewerten. Bereits 2007 wurden erste Analyseverfahren für zehn PFAS-Substanzen entwickelt – heute können rund 50 Einzelsubstanzen differenziert nachgewiesen werden. Damit wurden aus NRW heraus die wissenschaftlichen Grundlagen für Grenzwerte und effektive Maßnahmen entwickelt – nicht nur für NRW, sondern für ganz Deutschland und in der EU. Das LANUK-Gewässer- und Abwassermonitoring bildet somit die Grundlage für Maßnahmen zur Reduzierung von PFAS-Einträgen in die Umwelt. Dazu gehört beispielsweise die Behandlung von Abwasser mit Aktivkohle, das Verbot der Klärschlammausbringung und die Sanierung von Altlasten. Auch spezielle Fragestellungen, wie die Untersuchung von Löschwasser nach Brandereignissen, wurden und werden bearbeitet. 2006–2008: Ab 2007: Ab 2010: Seit 2015: Heute: Seit 2006 untersucht das LANUK: PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) umfassen mehrere Tausend synthetische Verbindungen. Sie wurden entwickelt, um extrem beständig zu sein – gegen Hitze, Wasser, Öl, Schmutz. Diese Eigenschaften machten sie attraktiv für viele industrielle und alltägliche Anwendungen: Feuerlöschmittel, Galvanik, Beschichtungen, Outdoor-Produkte oder Lebensmittelverpackungen. Doch genau diese „Unzerstörbarkeit“ macht PFAS in der Umwelt und im menschlichen Körper gefährlich: Sie bauen sich nicht ab, reichern sich an und gelten als toxisch – manche sogar krebserregend oder hormonell wirksam. Nach aktuellem Wissenstand besteht gibt es mehr als 10.000 unterschiedliche PFAS-Verbindungen. Weitere Informationen sind zu finden beim LANUK unter https://www.lanuk.nrw.de/themen/themenuebergreifende-aufgaben/gefahrstoffe/pfas Ausführliche Antworten auf häufig gestellte Fragen sind zu finden beim Umweltbundesamt unter https://www.umweltbundesamt.de/faq-0 zurück
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG © seralex / AdobeStock Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 Lebensmittelüberwachung ist aktiver staatlicher Verbraucherschutz Qualitativ hochwertige Lebensmittel und das in ausreichender Menge zu einem angemessenen Preis, das ist der Wunsch eines jeden Menschen, um sich zu ernähren. Ernährung bedeutet heu- te aber nicht nur eine Versorgung mit ausreichend Kalorien oder Kilojoule, denn „satt werden“ allein reicht schon längst nicht mehr. Zusätzliche Eigen- schaften werden zunehmend nachgefragt, seien es spezielle sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, Vit- amine, Spurenelemente oder einfach nur ein be- sonders hoher Proteingehalt. Deshalb betrifft die Sicherheit von Lebensmitteln unmittelbar jeden. Die amtliche Lebensmittelüberwachung trägt dazu bei, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben zu schützen. So wie Autohersteller und Autohändler selbst für die Sicherheit der verkauften Fahrzeuge verant- wortlich sind, so sind die Hersteller von Lebens- mitteln, Bedarfsgegenständen oder Kosmetika bzw. diejenigen, die solche Produkte in den Ver- kehr bringen, für die Sicherheit und Echtheit ihrer Produkte verantwortlich. In Rheinland-Pfalz gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmit- telkontrolleure der Kreise und Städte in die Her- stellerbetriebe und in den Einzelhandel, um diese Pflicht zur Eigenkontrolle zu überwachen. Im vergangenen Jahr haben sie 32.065 Kontroll- besuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Dabei entnehmen sie nach einem risikoorientierten An- satz unterschiedlichste Produkte von A wie Apfel bis Z wie Zuckerwaren und senden sie an das Lan- desuntersuchungsamt (LUA) zur detaillierten Un- tersuchung und Beurteilung. 2024 hat das LUA 19.403 Proben aus verschie- denen Warengruppen untersucht. Im Jahr davor waren es 19.590. Die Beanstandungs- quote war mit 10,2 Prozent unverändert 2 auf dem Niveau der Vorjahre. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Nur sehr wenige krankmachende Proben Als gesundheitsschädlich waren nur wenige Ein- zelproben zu beurteilen. Das zeigt, dass die Qua- litätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifi- ziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrol- len dazu bei, den hohen Standard der Lebensmit- telsicherheit weiter zu verbessern. 2024 konnten bei einzelnen Proben potentiell gefährliche Pro- dukteigenschaften wie zum Beispiel Fremdkör- per oder hygienische Mängel festgestellt werden - nach wie vor jedoch sehr selten. Im Jahr 2024 wurden 13 solcher gesundheitsschädlichen Pro- ben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. Im lang- jährigen Vergleich bleibt die Quote mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben aber konstant niedrig. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es zu öffentli- chen Rückrufen kam. Die Sachverständigen des LUA wiesen in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krank- machenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Se- sampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um das 16- bis 30-fache. Größere Mengen an Histamin können - insbeson- dere bei sensiblen Personen - zu Vergiftungssym- ptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Thunfisch aus der Dose wird in der Gastronomie als Zutat für Pizza und Salat verwendet. Während Thunfisch in der geschlossenen Konserve oft über viele Jahre bei Raumtemperatur haltbar ist, muss der Thun- fisch aus der Konserve nach dem Öffnen kühl ge- lagert (max. 7 °C) und schnell verbraucht werden. Bei der Herstellung der Konserve werden Mikroor- ganismen durch den Sterilisierungsprozess abge- © Uday / Adobe Stock Zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und Täuschung untersucht das LUA Lebensmittel im Labor. Rund 19.400 Proben waren es im vergangenen Jahr. © LUA tötet, beim Öffnen der Konserve können aber von außen erneut Keime in den Thunfisch gelangen und ihn verunreinigen. Einige dieser Keime bauen dann den im Thunfisch reichlich vorhandenen Ei- weißbaustein Histidin zu Histamin ab, ein erhöh- ter Histamingehalt ist also ein Verderbnismarker. Sogenannte Shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohver- zehr gefunden. Eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemein- sam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfaller- krankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwächtem oder unvollständigem Immunsys- tem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Neben einer Gefährdung durch Inhaltsstoffe kön- nen auch durch zum Beispiel Fehlfunktionen wäh- rend der Lebensmittelproduktion oder andere unvorhersehbare Ereignisse Fremdkörper in Le- bensmittel gelangen, die gesundheitsschädlich sind. Das LUA musste 2024 vier derartige Beur- teilungen aussprechen. So wurden in geriebe- nem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremd- körper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkanti- ger Fremdkörper gefunden. Fremdkörper sind physikalische Festkörper, die nicht Bestandteil der Rezeptur sind und sensorisch erkannt wer- den können. Besonderes Augenmerk ist auf schar- fe Kanten oder Spitzen zu richten, da dies für die Beurteilung eines potentiellen Verletzungsrisikos wichtig ist. Die hier genannten vier Fremdköper waren geeignet, eine Verletzung des Mund-Ra- chenbereiches wie aber auch des nachfolgenden Verdauungstraktes auszulösen und wurden als ge- sundheitsschädlich beurteilt. Internetportal für öffentliche Rückrufe Es kommt vor, dass Produkte, die nicht sicher sind, bereits überregional verkauft werden. Im Über- wachungsportal www.lebensmittelwarung.de veröffentlichen die Überwachungsbehörden der 16 Bundesländer entsprechende Warnungen. In Rheinland-Pfalz macht dies das LUA. 2024 hat sich das LUA 200 solcher Lebensmittelwarnun- 3 gen angeschlossen, denn der Handel in Rhein- land-Pfalz war ebenfalls betroffen. Die meisten Lebensmittelwarnungen betrafen Rückrufe wegen gesundheitsschädlicher Keime wie Salmonellen, verschluckbarer Fremdkörper sowie wegen Aller- genen, die nicht ausreichend auf der Verpackung gekennzeichnet und damit potentiell schädlich für Allergiker waren. Von den 200 Warnungen, denen sich das LUA 2024 angeschlossen hat, betrafen 24 Bedarfsgegenstände und Kosmetika. Diese Pro- dukte enthielten zum Beispiel giftige Schwerme- talle oder gesundheitsschädliche Weichmacher. „Ewigkeitschemikalien“ PFAS: Lebensmittel nicht beanstandet Stabil, haltbar – und ein Problem für die Lebens- mittelsicherheit: Die Abkürzung PFAS steht für per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, und dahinter verbergen sich seit Mitte des 20. Jahr- hunderts künstlich hergestellte Industriechemika- lien. Sie bauen sich kaum ab, deshalb werden sie auch „Ewigkeitschemikalien“ genannt. PFAS finden aufgrund ihrer besonderen chemi- schen Eigenschaften häufig Einsatz in Alltagspro- dukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in vielen industriellen Prozessen. Die Kehrseite ih- rer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen auch in Bö- den, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmit- teln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor al- lem über Lebensmittel (inklusive Trinkwasser). Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsi- cherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmit- tel tierischer Herkunft mit PFAS belastet. Das Pro- blem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufge- nommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit dem 1. Janu- ar 2023 gelten deshalb EU-weit in der Verordnung (EU) 2023/915 neue Höchstgehalte für Perfluo- ralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. Nach geltendem EU-Recht sind die Lebensmittel- unternehmer dafür verantwortlich, dass die von ihnen in den Verkehr gebrachten Lebensmittel diese neuen Höchstgehalte einhalten. Im Jahr 2024 wurden im LUA 72 Lebensmittel- proben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hüh- nereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Fo- rellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für Per- fluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfon- säure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestim- mungsgrenze, in 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestim- mungsgrenze ermittelt. Alle Gehalte lagen unter dem jeweiligen Höchstgehalt.weit gültigen Höchstgehalt an PFAS deutlich überschritten haben. Die PFAS-Summengehal- te für die Verbindungen PFOA, PFOS, PFNA und PFHxS lagen bei den 30 Wildschweinleber-Proben zwischen 98 Mikrogramm pro Kilogramm (µg/ kg) und 738 µg/kg; der Mittelwert lag bei 310 µg/ kg. Der lebensmittelrechtliche Höchstgehalt, der nicht überschritten werden darf, liegt für Wild- schweinleber bei 50 µg/kg. Wegen der gesund- heitlichen Risiken rät das LUA vom Verzehr der Leber von Wildschweinen dringend ab; das Ver- markten und die Weiterverarbeitung in anderen Produkten sind in Rheinland-Pfalz untersagt. Die Lebern von Wildschweinen hingegen sind hoch mit den perfluorierten und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) belastet – auch in Rhein- land-Pfalz. Das zeigten im vergangenen Jahr die Untersuchungen eines externen Labors im Auf- trag des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM). Insgesamt wur- den dort 60 Proben von in Rheinland-Pfalz erleg- ten Wildschweinen (30 Proben von Fleisch und 30 Proben der zugehörigen Leber) auf PFAS un- tersucht. Die Ergebnisse zeigten, dass alle Wild- schweinlebern den seit dem 1. Januar 2023 EU-Wichtig: Beim Verzehr von Wildschwein muss zwi- schen Wildschweinfleisch und Wildschweinleber unterschieden werden. Denn die vom externen Labor ermittelten PFAS-Gehalte der Wildschwein- fleisch-Proben lagen erfreulicherweise in der Re- gel deutlich unterhalb der zulässigen Höchst- gehalte. Der für Wildschweinfleisch geltende Höchstgehalt für die Summe aus PFOS, PFOA, PFNA und PFHxS in Höhe von 9,0 µg/kg wur- de von keiner Probe überschritten, sodass Wild- schweinfleisch hinsichtlich PFAS weiterhin ge- sundheitlich unbedenklich ist. Nicht zu beanstanden: Insgesamt 72 Lebensmittelproben hat das LUA im vergangenen Jahr gezielt auf Rückstände von PFAS-Chemikalien untersucht, darunter auch Hühnereier. © LUA 4 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.
Persistente organische Schadstoffe (POP) stellen aufgrund ihrer langlebigen, bioakkumulativen und toxischen Eigenschaften sowie der hohen Mobilität eine erhebliche Umweltgefahr dar. Bisher gibt es weder in Sachsen-Anhalt noch in anderen Bundesländern hinreichende Informationen über die Verbreitung der so genannten „neuen POP“ in Abfällen und ihren Entsorgungswegen. Hierzu zählen jene Stoffe und Stoffgruppen, welche seit 2010 in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen wurden. Weitergehende Informationen zum Stockholmer Übereinkommen Um Informationen über die Relevanz neuer POP im Abfallbereich zu gewinnen, hat das Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 eine Untersuchung zu den folgenden POP in Auftrag gegeben: kurzkettige Chlorparaffine (SCCP) polybromierte Diphenylether (PBDE) Perfluoroctansulfonsäure und ihre Derivate (PFOS) Hexachlorbutadien (HCBD). Durch eine Literaturrecherche war das theoretisch zu erwartende Inventar an POP im Wirtschaftskreislauf zu ergründen und das tatsächliche Vorhandensein bestimmter POP mittels Laboranalyse von Proben aus ausgewählten Anlagen in Sachsen-Anhalt zu untersuchen. Die Ergebnisse wurden hinsichtlich der abfallrechtlichen Einstufung, der Möglichkeiten des Recyclings und der Wiederverwendung von Erzeugnissen und der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Entsorgung nach der EU-Verordnung 2019/1021 und der POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung bewertet. Der anonymisierte Endbericht (PDF-Datei, 816 KB, nicht barrierefrei aufgrund unregelmäßiger Tabellenstruktur) sowie ein Kurzbericht (PDF-Datei, 149 KB) zur Untersuchung sind hier verfügbar. Bei den durchgeführten 72 Beprobungen stellte sich lediglich der Parameter Deca-Brom-Diphenylether (DecaBDE) in Bezug auf die Reglementierungen der EU-Verordnung als relevant heraus. Alle untersuchten Abfälle wurden thermisch behandelt und damit sichergestellt, dass die POP-Gehalte im Abfall den Anforderungen der EU-Verordnung entsprechend zerstört wurden. Verbundwerkstoffe insbesondere unter Verwendung von Glas- und Carbonfasern gewinnen zunehmend an Bedeutung, da sie für Leichtbaukonstruktionen wirtschaftlich interessant sind. Mit ihrem Einsatz werden durchaus Aspekte der Ressourceneffizienz und des Klimaschutzes erfüllt. Jedoch ist die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung von Verbundwerkstoffen als Abfälle noch nicht ausreichend sichergestellt. Vor allem carbonfaserhaltige Abfälle führten in Müllverbrennungsanlagen zu Störungen im Anlagenbetrieb und erste Untersuchungsergebnisse ließen auf das Vorhandensein lungengängiger Fasern nach der Verbrennung schließen. Weitere Untersuchungen zu den Auswirkungen faserhaltiger Abfälle auf die Umwelt und Gesundheit und damit zur Eignung bestimmter Entsorgungstechnologien sind deshalb zwingend erforderlich. Auch ist mittelfristig mit einem erhöhten Aufkommen faserhaltiger Abfälle zu rechnen, das mit der bestehenden Entsorgungsinfrastruktur nicht bewältigt werden kann. Die LAGA hat dieses Thema zum Anlass genommen und den Ad-hoc-Ausschuss „Entsorgung von mineral- und carbonfaserhaltigen Abfällen“ eingerichtet. Dieser hat in seinem Abschlussbericht vom Juli 2019 den aktuellen Stand zum Einsatz und der Entsorgung faserhaltiger Werkstoffe dargestellt und gibt Empfehlungen für den weiteren Umgang mit den daraus resultierenden Abfällen. Der auf der Webseite der LAGA veröffentlichte Bericht Entsorgung faserhaltiger Abfälle ist hier abrufbar. Die Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten des Europäischen Abfallkatalogs bzw. der nationalen Abfallverzeichnisverordnung sowie deren Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich unterliegt der Verantwortung der Abfallerzeuger bzw. der Abfallbesitzer sowie der Transporteure, Makler und der Abfallbehörden. Neben den als absolut gefährlich eingestuften Abfallarten bestehen 198 sogenannte Spiegeleinträge, bei denen die Einstufung als gefährlich oder nicht gefährlich vom Vorliegen einer gefahrenrelevanten Eigenschaft abhängt. Zur sachgerechten Bewertung dieser Abfälle hinsichtlich ihrer Gefährlichkeit sind grundsätzlich neben abfallrechtlichen Regelungen die Regelungen aus dem Chemikalien- und Gefahrstoffrecht zu beachten. Der nunmehr vorliegende Technische Leitfaden zur Abfalleinstufung (pdf-Datei 9,8 MB) der Europäischen Kommission soll all jenen, die mit dem Management und der Kontrolle von gefährlichen Abfällen befasst sind, Erläuterungen und Orientierungshilfen zur korrekten Auslegung und Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften in Bezug auf die Einstufung von Abfällen bieten. Der Leitfaden behandelt die richtige Zuordnung von Abfällen zu Abfallarten, die Identifizierung von gefahrenrelevanten Eigenschaften, die Bewertung, ob der Abfall eine gefahrenrelevante Eigenschaft aufweist und letztendlich die Frage der Einstufung des Abfalls als gefährlich oder nicht gefährlich. Als weitere Grundlage für die praxistaugliche Abgrenzung können die Technischen Hinweise zur Einstufung von Abfällen nach ihrer Gefährlichkeit der LAGA herangezogen werden. Hinweise aus Vollzugserfahrungen oder andere fachliche Erwägungen können an das Landesamt für Umweltschutz gerichtet werden. Letzte Aktualisierung: 25.03.2024
Von schnell wachsenden Salmonellen bis zu lange nachweisbaren „Ewigkeitschemikalien“: Die Bilanz des Landesuntersuchungsamtes (LUA) zur amtlichen Lebensmittelüberwachung im Jahr 2024 ist gekennzeichnet von Routine-Untersuchungen und neuen Herausforderungen. „Mit unseren Untersuchungen schützen wir die Verbraucherinnen und Verbraucher in Rheinland-Pfalz aktiv vor Gesundheitsgefahren und irreführenden Angaben“, sagte LUA-Präsident Dr. Markus Böhl zur Vorstellung der Bilanz. „Gemeinsam mit den Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleuren im ganzen Land leistet das LUA einen wichtigen Beitrag zur Lebensmittelsicherheit. Verbraucherschutz ist ein hohes Gut, alle Beteiligten in der Lebensmittelüberwachung arbeiten daran mit, dass wir darauf vertrauen können, dass das, was wir essen und trinken sicher ist. Die Überwachung von Lebensmitteln dient uns allen und unserer Gesundheit und ist ein wichtiger Beitrag zum vorsorgenden gesundheitlichen Verbraucherschutz“, so Ernährungsministerin Katrin Eder. Um die Sicherheit der in Rheinland-Pfalz angebotenen Lebensmittel zu überwachen, hat das LUA im vergangenen Jahr 19.403 Stichproben aus den unterschiedlichsten Warengruppen untersucht. „Die Beanstandungsquote lag mit 10,2 Prozent auf dem Niveau der Vorjahre“, berichtet Dr. Markus Böhl. Die überwiegende Mehrzahl der Beanstandungen betraf eine falsche oder irreführende Kennzeichnung. Als tatsächlich gesundheitsschädlich musste das LUA nur wenige Einzelproben beurteilen. Das zeigt, dass die Qualitätssicherungsmaßnahmen der Hersteller und Händler grundsätzlich greifen. Das LUA identifiziert gesundheitsgefährdende Produkte, die trotz der Qualitätssicherung der Hersteller auf den Markt gelangt sind. Es trägt mit seinen Kontrollen dazu bei, den hohen Standard der Lebensmittelsicherheit weiter zu verbessern. 2024 wurden insgesamt 13 gesundheitsschädliche Proben identifiziert, im Vorjahr waren es 26. „Diese Quote ist mit etwa 0,1 Prozent aller untersuchten Proben seit Jahren konstant niedrig“, hält LUA-Präsident Dr. Böhl fest. Die entsprechenden Artikel wurden aus dem Handel entfernt und die Verbraucherinnen und Verbraucher informiert, wenn es auch zu öffentlichen Rückrufen kam. So wiesen die Sachverständigen des LUA 2024 in neun Proben bakterielle Verunreinigungen mit krankmachenden Bakterien nach. Sprossen, Tahin (Sesampaste) und eine Blattsalatmischung waren mit Salmonellen belastet. Sogenannte shigatoxin-bildende E.coli Bakterien (STEC) wurden in zwei Wurstproben zum Rohverzehr gefunden, eine Suppenprobe war mit Bacillus cereus kontaminiert. Diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbrechen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Drei Proben Thunfisch überschritten den Grenzwert von 200 Milligramm pro Kilogramm Histamin um ein Vielfaches. Größere Mengen an Histamin können insbesondere bei sensiblen Personen zu Vergiftungssymptomen wie Atemnot, Blutdruckabfall, Erbrechen, Durchfall und Hautrötungen führen. Durch Fehler während der Produktion können auch gesundheitsschädliche Fremdkörper in Lebensmittel gelangen. 2024 musste das LUA vier derartige Beurteilungen aussprechen. So wurden in geriebenem Käse mehrere dünne Metalldrähte, in einem Cheeseburger zahlreiche harte und spitze Fremdkörper und in einem Erdbeerfruchtaufstrich und einem Elisenlebkuchen jeweils ein scharfkantiger Fremdkörper gefunden. Entnommen werden die Proben grundsätzlich von den Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleuren der Kreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz. Sie überwachen Herstellerbetriebe, Einzelhandel und Gastronomie und ziehen dort Proben, die sie ans LUA zur Untersuchung und Beurteilung schicken. Im vergangenen Jahr haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kommunen landesweit insgesamt 32.065 Kontrollbesuche in 17.707 Betrieben durchgeführt. Ewigkeitschemikalien PFAS: Belastung unter Höchstgehalt Besonders im öffentlich Fokus standen in der jüngeren Vergangenheit per- und polyfluorierte Alkylverbindungen, kurz PFAS. Dahinter verbergen sich künstlich hergestellte Industriechemikalien, die sich kaum abbauen, weshalb sie auch Ewigkeitschemikalien genannt werden. PFAS finden aufgrund ihrer chemischen Eigenschaften Einsatz in Alltagsprodukten wie Anoraks, Pfannen oder Kosmetik und in industriellen Prozessen. Die Kehrseite ihrer Langlebigkeit: Sie sind inzwischen in Böden, Trinkwasser, Futtermitteln und Lebensmitteln nachweisbar. Auch Menschen können PFAS aufnehmen - vor allem über Lebensmittel. Nach Angaben der europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA sind vor allem Lebensmittel tierischer Herkunft belastet. Das Problem: Mit der Nahrung zugeführte PFAS werden vom Menschen rasch und fast vollständig aufgenommen und verbleiben (je nach Einzelsubstanz) über Monate bis Jahre im Körper. Seit 1. Januar 2023 gelten deshalb EU-weit Höchstgehalte für Perfluoralkylsubstanzen in bestimmten Lebensmitteln. LUA-Präsident Dr. Markus Böhl: „Wir haben auf diese Entwicklung reagiert und in unseren Laboren eine Methode zum Nachweis von PFAS in Lebensmitteln etabliert.“ 2024 hat das LUA 72 Lebensmittelproben aus dem rheinland-pfälzischen Handel auf PFAS untersucht. Es handelte sich dabei um Hühnereier (30 Proben), Pute (11 Proben), Rindfleisch (14 Proben), Schweinefleisch (8 Proben) und Forellen (9 Proben). Ergebnis: Die Gehalte für die Substanzen Perfluoroctansäure (PFOA), Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) und Perfluornonansäure (PFNA) lagen in allen Proben unter der jeweiligen Bestimmungsgrenze – die Gehalte waren also so gering, dass sie selbst mit hochsensiblen Analysenmethoden quantitativ nicht bestimmt werden konnten. In 14 Proben wurden Gehalte für Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) über der Bestimmungsgrenze ermittelt; diese lagen aber unter dem gesetzlichen Höchstgehalt. Die vollständige Bilanz mit weiteren Hintergründen finden Sie hier auf der Homepage des Landesuntersuchungsamtes .
Die Messstelle 200m uh Br Burgrain uh KA; GAP (Messstellen-Nr: 10841) befindet sich im Gewässer Loisach. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Die Messstelle SH Ottendorf, km 358,0, Knetzgau, KA uuh (Messstellen-Nr: 19417) befindet sich im Gewässer Main. Die Messstelle dient der Überwachung des chemischen Zustands.
Origin | Count |
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Bund | 468 |
Kommune | 13 |
Land | 3296 |
Wissenschaft | 4 |
Zivilgesellschaft | 6 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 35 |
Daten und Messstellen | 3542 |
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 31 |
Taxon | 15 |
Text | 59 |
WRRL-Maßnahme | 18 |
unbekannt | 70 |
License | Count |
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geschlossen | 1795 |
offen | 1170 |
unbekannt | 773 |
Language | Count |
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Deutsch | 3713 |
Englisch | 1223 |
Resource type | Count |
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Archiv | 542 |
Bild | 3 |
Datei | 830 |
Dokument | 514 |
Keine | 1787 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 1423 |
Topic | Count |
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Boden | 3738 |
Lebewesen und Lebensräume | 3738 |
Luft | 3738 |
Mensch und Umwelt | 3738 |
Wasser | 3738 |
Weitere | 3631 |