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Mietwagenverkehr von Uber/Bolt mit auswärtigem Firmensitz in Berlin – Verstoß gegen Rückkehrpflicht?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf eine Problematik im Bereich des Mietwagenverkehrs aufmerksam machen, die mir in Berlin in zunehmendem Maße auffällt: Täglich sind zahlreiche Fahrzeuge im Auftrag von Fahrdienstvermittlern wie Uber und Bolt in Berlin unterwegs, deren Betriebssitz nicht in Berlin, sondern z. B. in Leipzig, München oder anderen Städten außerhalb Berlins liegt. Diese Fahrzeuge führen in Berlin offensichtlich fortlaufend Fahrten durch, ohne – wie gesetzlich nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschrieben – nach jeder Fahrt an ihren Betriebssitz zurückzukehren. Nach meinem Verständnis verstößt dieses Verhalten gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen für den gebündelten Mietwagenverkehr und schafft zudem eine unfaire Wettbewerbsverzerrung gegenüber ortsansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Wie wird die Einhaltung der Rückkehrpflicht nach § 49 PBefG durch Mietwagen mit auswärtigem Betriebssitz in Berlin überwacht? 2. Sind Ihnen in diesem Zusammenhang Verstöße bekannt, und wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet? 3. Wie wird sichergestellt, dass Anbieter wie Uber und Bolt nicht systematisch gegen die Rückkehrpflicht verstoßen, insbesondere durch Bündelung über auswärtige Subunternehmen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und für Ihr Engagement für einen fairen und regelkonformen Personenverkehr in unserer Stadt.

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) iVm. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Flingern-S in der Birkenstraße“ in Düsseldorf durch die Rheinbahn AG

Gegenstand der Planung ist der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Flingern-S in Düsseldorf, die von der Straßenbahnlinie 709 bedient wird. Die Haltestelle befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Flingern-Nord und liegt zwischen den Haltestellen „Hoffeldstraße“ im Osten und „Wetterstraße“ im Westen. Die bestehenden Steige der Haltestelle befinden sich heute jeweils vor dem Knotenpunkt Dorotheenplatz / Birkenstraße.

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Hauptfriedhof" in Mülheim an der Ruhr durch die Ruhrbahn GmbH

Die Straßenbahnhaltestelle Hauptfriedhof der Linie 112 befindet sich südöstlich der Mülheimer Innenstadt an der Zeppelinstraße am städtischen Hauptfriedhof. Die Haltestelle stellt den Endpunkt der Straßenbahnlinie dar. Die Straßenbahnlinie stellt eine verkehrliche Verknüpfung zur gleichnamigen Bushaltestelle der Buslinie 130 her. Die geplante kombinierte Haltestelle (Bahn und Bus) liegt zwischen Zeppelinstraße und der Parallelfahrbahn auf der Südseite der Zeppelinstraße gegenüber der Häuser 133 und 137. Die Gleisbaumaßnahme beginnt ca. 125 m westlich der Einmündung zum Hauptfriedhof an der Zeppelinstraße und endet im Bereich der heutigen Schleifenausfahrt ca. 80 m östlich der vorgenannten Einmündung. Die Streckenlänge beträgt rund 205 m. Der Seitenbahnsteig der Straßenbahn wird künftig für beide Fahrtrichtung genutzt. Zusätzlich ist ein weiteres Kehrgleis mit einer Länge von ca. 62 m vorgesehen. Die Maßnahme begleitenden Straßenbauarbeiten fallen auf der nördlichen Straßenseite der Zeppelinstraße für den Ausbau des neuen Buskaps an.

Plangenehmigungsverfahren nach §§ 28 ff Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) und Genehmigungsverfahren nach § 9 PBefG für die "Auflösung einer Gleisverschlingung auf der Krefelder Straße / Kurze Straße" in Tönisvorst durch die SWK Mobil GmbH

Gegenstand ist die Auflösung der derzeit vorhandenen Gleisverschlingung und die Verlegung neuer Gleise zur Reduzierung der Schall- und Erschütterungsimmissionen sowie die Beschleunigung des ÖPNV; darüber hinaus wird die Fahrleitung angepasst

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) iVm. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle "Heinrichstraße" in Düsseldorf durch die Rheinbahn AG

Die Haltestelle Heinrichstraße im Düsseldorfer Stadtteil Derendorf, die sich in der Münsterstraße und auf dem ARAG-Platz befindet, wird von den Straßenbahnlinien U71, 701 und 708 sowie von mehreren Buslinien bedient. Die Straßenbahnlinie 708 hat an der Haltestelle Heinrichstraße ihre nördliche Endhaltestelle. Die Haltestelle besteht aus insgesamt 6 Bahnsteigen. Der in der Wendeschleife an der Heinrichstraße liegende Steig 8 ist bereits barrierefrei ausgebaut. Alle fünf umzubauenden Steige liegen außerhalb der Fahrbahn auf besonderen Gleiskörpern. Die Steige 2, 3 und 4 liegen in der Münsterstraße. Die parallel verlaufenden Fahrstreifen haben jeweils 3 Fahrstreifen und jeweils einen Rad- und einen Gehweg. Die Steige 5 und 6 befinden sich auf dem ARAGPlatz. Parallel zu den beiden Steigen verläuft ein Gehweg. Die Gleisanlagen und die Steige 5 und 6 befinden sich auf dem Privatgrundstück der ARAG AG.

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) iVm. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) und Genehmigung nach § 9 PBefG für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle "Suitbertusstraße" in Düsseldorf durch die Rheinbahn AG

Gegenstand der Planung ist der Umbau der Haltestelle Suitbertusstraße in Düsseldorf, die von den Stadtbahnlinien U71 und U83 bedient wird. Die Haltestelle befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Bilk in der Aachener Straße. Die Haltestelle liegt zwischen den Haltestellen „Bilk S“ im Norden und „Südring“ im Süden. Die bestehenden Steige der Haltestelle befinden sich heute vor dem Knotenpunkt Suitbertusstraße / Aachener Straße. Gegenstand des Antrags auf Plangenehmigung nach §§ 28 ff PBefG und auf Erteilung einer Genehmigung für den Bau und die Linienführung nach § 9 PBefG sind: - Der Bau zweier Seitenbahnsteige einschließlich deren Zugänge, - der Gleisneubau, - die betriebstechnische Ausrüstung, - der Betrieb, sowie - der angrenzende Straßenbereich als direkte Folgemaßnahme des Haltestellenumbaus.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) und Genehmigungsverfahren nach § 9 PBefG für den "barrierefreien Ausbau der Haltestelle Betriebshof Grunewald (Linie U79)" in Duisburg durch die Duisburger Verkehrsgesellschaft AG

Gegenstand ist die Errichtung eines barrierefreien, 95 cm hohen Mittelbahnsteiges zum Einstieg in die Hochflurfahrzeuge der Linie U79. Gleichzeitig erfolgt die Verziehung der Gleise. Zusätzliche Fahrbeziehungen erfolgen durch den Ein- und Ausfahrbereich in den / aus dem Betriebshof. Die Fahrleitungen werden angepasst, ebenso der Straßenraum.

Plangenehmigungsverfahren nach § 28 Abs. 1a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) und Genehmigungsverfahren nach § 9 PBefG für den "barrierefreien Ausbau der Haltestelle Kulturstraße (Linie U79)" in Duisburg durch die Duisburger Verkehrs AG

Gegenstand ist die Errichtung eines barrierefreien Mittelbahnsteiges zum Einstieg in die Hochflurfahrzeuge der Linie U79. Gleichzeitig erfolgt die Verziehung der Gleise. Die Straßenbegrenzungslinien werden nicht verändert. Die Fahrleitungsanlage wird angepasst.

Verlängerung der U-Bahnlinie U4 auf den Grasbrook

Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als An-hörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Gegenstand des Vorhabens ist die Verlängerung der U-Bahnlinie U4 auf den neuen Stadtteil Gras-brook, den die Freie und Hansestadt Hamburg derzeit entwickelt. Mit der Verlängerung der U4 soll die Verknüpfung zu den umliegenden Stadtarealen hergestellt und mit der neuen Haltestelle zwischen dem Moldauhafen- und dem Hafentorquartier die Voraussetzung dafür geschaffen werden, die Be-wohner, Beschäftigten und Besucher des neuen Stadtteiles und auch der benachbarten Veddel nach-haltig und umweltfreundlich an die Hamburger Innenstadt anzuschließen. Der Neubau umfasst im Einzelnen: - Brücke über die Norderelbe - Stahlviadukt am Moldauhafen - Haltestelle Moldauhafen einschl. Technikgebäude Moldauhafen - Unterführung der Dessauer Straße mit Abschlussbauwerk Die Norderelbe wird mittels einer ca. 300 m langen und etwa 12 m breiten Brücke überquert, die mit einem städtischen Geh- und Radweg von 7 m Breite ergänzt wird und Teil des historischen und das Stadtbild prägenden Brückenensembles werden soll. Von den stählernen Bögen der Brücke über die Norderelbe geht es auf der Landseite über auf das Stahlviadukt „Am Moldauhafen“. Dieses wird als ca. 370 m lange Viaduktstrecke im Bereich des Grasbrooks inkl. einer Kehr- und Abstellanlage ge-plant. Um die Anzahl der Stützen zu minimieren, wurden in Fahrtrichtung stehende V-Stützen entwi-ckelt, die das Bild und die Konstruktion dieses neuen Viaduktes bestimmen, das parallel zur neuen geplanten Quartiersbebauung bis zum Moldauhafen führt. Dort anschließend sind eine ca. 250 m lange Brücke über den Moldauhafen und ein ca. 75 m langes Abschlussbauwerk mit Unterführung der Dessauer Straße sowie einem Technikgebäude am südlichen Ufer vorgesehen. Die Brücke über dem Moldauhafen trägt zwei unterschiedliche Nutzungsebenen. Neben der Gleisstrecke und Haltestelle auf Ebene 1 wird die Ebene 0 neben den Erschließungszonen für die Haltestelle und die Technikräume auch das zukünftige Moldauhafenquartier und das Hafentorquartier fuß- und radläufig verbinden. Die Unterführung der Dessauer Straße bildet in Verlängerung der Haltestellenbrücke den südlichen Ab-schluss der Verlängerung der U-Bahnlinie U4 auf den Grasbrook.

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