Die Rheinbahn AG hat einen Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung gemäß § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Merziger Straße“ in Düsseldorf-Derendorf gestellt.
Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als An-hörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Gegenstand des Antrags ist ein weiterer, ca. 2,3 km langer Bauabschnitt der geplanten neuen U-Bahnlinie U5 mit zwei Haltestellen zur Erschließung der Stadtteile Winterhude, Uhlenhorst und Barm-bek-Süd (U5M1000). Die U5M1000 soll als Fortsetzung der bereits planfestgestellten und in Bau befindlichen U5 Ost, die von Bramfeld über Barmbek-Nord und Steilshoop bis zur City Nord führen wird, dienen. Sie wird von der im Bau befindlichen neuen Haltestelle City Nord in südlicher Richtung bis zur bestehenden und umzubauenden Haltestelle Borgweg der U3 geführt. Diese Wegstrecke soll unter dem Stadtpark hindurch in geschlossener Bauweise mittels Tunnelvortrieb errichtet werden. Der Startschacht für den Tunnelvortrieb ist in der Einmündung Überseering West in den Jahnring vorgesehen. In der Barmbeker Straße in Höhe Wiesendamm soll eine Haltestelle mit entsprechenden Ausgangsbauwerken und einem Übergang zur bestehenden U3-Haltestelle Borgweg errichtet werden. Dazu wird die bestehende Haltestelle der Linie U3 mit einem verlängerten Bahnsteig und einem neuen Zugang von der Barmbeker Straße versehen. Die Strecke der U5 führt in südlicher Richtung weiter bis zum Kreuzungsbereich Barmbeker Straße/Jarrestraße/Gertigstraße, wo die neue Haltestelle Jarrestraße vorgesehen ist. Diese Strecke einschließlich der dort vorgesehenen Kehr- und Abstellanlage sowie die Haltestellen sollen entlang der Barmbeker Straße in offener Bauweise errichtet werden. Die Barmbeker Straßenbrücke über den Goldbekkanal wird für den U-Bahn-Tunnelbau verschoben und nach Fertigstellung zurückverlegt. Des Weiteren sind zwischen den Haltestellen City Nord und Borgweg im Bereich des Stadtparks zwei Notausgänge und zwischen Borgweg und Jarrestraße ein weiterer Notausgang vorgesehen, die eben-falls in offener Bauweise errichtet werden. Nach Fertigstellung wird die neue U-Bahn-Linie weit überwiegend unterirdisch liegen. Nur die Haltestellenzugänge und die Notausgänge werden an der Oberfläche Flächen in Anspruch nehmen.
Im Zuge der Bekämpfung illegaler Strukturen in der Personenbeförderung hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) einen weiteren entscheidenden Schritt vollzogen. Alle bei den Vermittlungsplattformen Taxi-One (App taxi.eu und Funkvermittlung), Bliq, Bolt, FREENOW und Uber am 01. November 2024 registrierten Taxi-Unternehmen und Fahrzeuge wurden einer umfassenden Überprüfung unterzogen, um die Einhaltung der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sicherzustellen. Insgesamt wurden Anfang dieses Jahres rund 13.000 Datensätze (Fahrzeuge) rückwirkend zum 01. November 2024 überprüft. Diese Anzahl stellt die Gesamtzahl der bei den Plattformen registrierten Fahrzeuge dar, wobei auf die vier größten Anbieter (ohne Bliq) im Schnitt je 3.100 Fahrzeuge entfallen. Viele Unternehmen melden ihre Fahrzeuge bei mehreren Plattformen zur Vermittlung an. Von den überprüften Fahrzeug-Datensätzen wurden 663 beanstandet. Gründe für die Beanstandung waren: Das LABO wird Maßnahmen gegen die beanstandeten Unternehmen einleiten, soweit die Unternehmen nachweislich weiterhin Beförderungsleistungen erbracht haben. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, sind die Vermittler im Rahmen einer mit dem LABO getroffenen Vereinbarung bereits seit August 2023 verpflichtet, neue Mietwagen-Unternehmen und Fahrzeuge vorab durch das LABO überprüfen zu lassen. Seit Dezember 2024 wird das Verfahren auch bei den Taxi-Unternehmen und Fahrzeugen angewandt. Damit wird sichergestellt, dass Fahrtaufträge ausschließlich an genehmigte Fahrzeuge vermittelt werden. In Zusammenarbeit mit der Polizei überprüft das LABO im Rahmen von Verkehrskontrollen die Einhaltung der Vorgaben. Der Bestandsabgleich ist Teil der umfassenden Maßnahmen des LABO zur Bekämpfung illegaler Strukturen im Markt der Personenbeförderung mit Pkw. Bereits im Jahr 2024 wurden 74 Genehmigungen für Mietwagenunternehmen mit 1.427 Fahrzeugen widerrufen und 143 Anträge auf Genehmigung neuer Mietwagenunternehmen mit insgesamt 1.917 Fahrzeugen abgelehnt. Ende März 2025 lag der konzessionierte Mietwagenbestand bei 436 Unternehmen mit 2.335 Fahrzeugen – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu Dezember 2023, als noch 695 Unternehmen mit 4.498 Fahrzeugen registriert waren. Der Bestand an konzessionierten Fahrzeugen hat sich somit um über 2.000 Fahrzeuge minimiert. Um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, wurden in Zusammenarbeit mit der Polizei 779 Taxis und Mietwagen kontrolliert sowie 494 Betriebssitze von Mietwagenunternehmen überprüft. Besonders hervorzuheben ist, dass das LABO 32 Anträge im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht und acht Anträge im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht für sich entscheiden konnte. Die Gerichte bestätigten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, fehlende Betriebssitze und unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit als Gründe für die abweisenden Bescheide durch das LABO. In allen Fällen wurde der Rechtsauffassung des LABO gefolgt – ein klares Zeichen für die Rechtssicherheit der behördlichen Maßnahmen. All diese Maßnahmen waren möglich, weil das LABO durch interne Prioritätensetzung zusätzliche Stellen dem Bereich zugeordnet und besetzt hat. Zudem wurden Arbeitsprozesse angepasst und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden (insbesondere der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Hauptzollamt, der Berufsgenossenschaft Verkehr und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) auf Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weiter intensiviert. Diese strukturellen Anpassungen ermöglichen es, den Markt auch in Zukunft effektiv zu überwachen und unseriöse Akteure konsequent aus dem Verkehr zu ziehen. Mit den Vermittlungsplattformen wurde weiterhin vereinbart, dass auch dort eine erneute rückwirkende Bestandsüberprüfung aller Mietwagen-Unternehmen und Fahrzeuge in den kommenden Monaten erfolgt. Das LABO wird den eingeschlagenen Kurs weiterverfolgen, um für einen fairen, rechtssicheren und transparenten Taxi- und Mietwagenmarkt in Berlin zu sorgen.
Veröffentlichungspflichten nach § 18 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Verzeichnis der erteilten Omnibus-Liniengenehmigungen Die Erbringung der Verkehrsleistungen der oben aufgeführten U-Bahn- und Straßenbahnlinien der Berliner Verkehrsbetriebe -Anstalt des öffentlichen Rechts- (BVG AöR) erfolgt auf der Grundlage des seit 01.09.2020 bis zum 31.08.2035 laufenden Verkehrsvertrags zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR. Dieser stellt einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 1 VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) dar. Mit dem Vertrag gewährt das Land Berlin der BVG AöR für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Verkehrsleistungen im Anwendungsbereich des PBefG ein ausschließliches Recht im Sinne von § 8a Abs. 8 PBefG. Das Land Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt als zuständiger Aufgabenträger für den nach dem PBefG genehmigten ÖPNV (§ 27 Abs. 1 Berliner Mobilitätsgesetz) und zuständige Behörde gemäß Art. 2 Buchstabe b) VO (EG) 1370/2007, hat diesen öffentlichen Dienstleistungsauftrag direkt an die BVG AöR vergeben. Die gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 und § 8a Abs. 2 PBefG erforderliche Vorinformation resp. Vorabbekanntmachung über die Absicht des Landes zur Direktvergabe des Verkehrsvertrages an die BVG AöR wurde im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union am 01.04.2019 veröffentlicht. Der Mantelvertrag zum Abschluss des neuen Verkehrsvertrags für die Jahre 2020 bis 2035 zwischen dem Land Berlin und der BVG AöR wurde am 07.07.2020 unterzeichnet; er trat am 01.09.2020 in Kraft. Die Geltungsdauer der Genehmigungen wurde für die oben aufgeführten U-Bahn- und Straßenbahnlinien entsprechend der Laufzeit des Verkehrsvertrags und der Vorgabe gemäß § 16 Abs. 1 Satz 1 PBefG für den Zeitraum bis zum 31.08.2035 festgelegt. Die Geltungsdauer von ggf. während der Laufzeit des Vertrages neu der BVG AöR zu erteilenden Genehmigungen werden gemäß § 16 Abs. 2 Satz 4 PBefG auf den Zeitraum bis zum 31.08.2035 befristet. Eine erneute Vorinformation gemäß Art. 7 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 i. V. m. § 8a Abs. 2 PBefG zur Ermittlung gegebenenfalls vorrangiger eigenwirtschaftlicher Verkehre ist bei solchen Genehmigungen nicht erforderlich, da diese als Teil der Gesamtleistungen zu betrachten sind und kein neuer Dienstleistungsauftrag vergeben wird. Kontaktdaten der örtlich zuständigen Behörde im Sinne von Artikel 2 Buchstabe c) der VO (EG) Nr. 1370/2007 (ÖPNV-Aufgabenträger): Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Referat IV C FAX: (030) 90251677 Mail: guido.schoetz@SenMVKU.berlin.de Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin
Mahlsdorf ist ein Ortsteil von Berlin, er liegt im Osten der Stadt und gehört zum Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Bundesstraße B 1/5 führt durch den Ortsteil und teilt ihn in Mahlsdorf Süd und Mahlsdorf Nord. Das Ortsteilzentrum Mahlsdorf einschließlich altem Dorfkern befindet sich beidseitig der Hönower Straße zwischen dem S-und Regionalbahnhof Mahlsdorf und der Bundesstraße B1/5. Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Ausführungen zum ÖPNV sind unter Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf zu finden. Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Mit der Entwicklung und Neuansiedlung von verschiedenen Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen wurden u.a. auch Wohnungen, ein Seniorenheim und demnächst eine neue Schule gebaut. Diese städtebaulichen Entwicklungen sollten durch eine Erneuerung und Verbesserung der Straßenräume und moderne Straßenbahnanlagen begleitet werden. Auch heute weist der Straßenzug Hönower Straße und Hultschiner Damm häufig Überlastungserscheinungen auf und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Verkehrsführung der Straßenbahn ist untypisch, größtenteils eingleisig in wechselnder Seitenlage. Die Begegnung von Fahrzeugen und der Straßenbahn verlaufen oft nicht störungsfrei. Die Umsteigewege von den Haltestellen der Straßenbahn zum Bahnhof sind sehr lang. Sichere Führungen für den Fahrradverkehr fehlen fast durchgängig. Die Kreuzung mit der Bundesstraße Alt Mahlsdorf wird vom Fern- als auch vom regionalen Autoverkehr stark belastet und häufige Stauerscheinungen sind die Folge. Neben den verkehrlichen Problemen weist die Dorflage Mahlsdorf ferner funktionelle und städtebauliche Defizite auf. Weitere städtebauliche Planungen in Randbereichen der alten Ortslage haben das Verkehrsaufkommen in diesem Raum sowie den Handlungsbedarf für eine grundlegende Verkehrslösung noch erhöht. Der Planungsprozess begann gemeinsam mit der Stadtplanung Anfang der 90iger Jahre. Nach und nach wurde die sogenannte „Verkehrslösung Mahlsdorf“ zusammen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für die engere Ortslage entwickelt. Der verkehrsreiche Ortskern von Mahlsdorf hat seine dörfliche Prägung zum Teil verloren. Für den öffentlichen Nahverkehr sind die engen und dicht befahrenen Straßen hinderlich. Zudem wächst Berlin und somit wird der Verkehr auch in Mahlsdorf weiter zunehmen. Eine Umfahrung der engen Ortslage südlich der Pestalozzistraße hilft und kann dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder geben. Der Straßenraum kann ohne Durchgangsverkehr aufgewertet und durch die Teilnehmer am Umweltverbund sicherer befahren werden. Die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete nördlich und südlich der Bundesstraße B1/5 sowie die neue Schule sollen durch eine neue gut gestaltete Stadtstraße erschlossen werden. Hier sind dann auch ausreichend breite Geh- und Radwege, Straßenbäume und eine leistungsfähige Kreuzung südlich des EDEKA-Einkaufszentrums mit der Bundesstraße möglich. Die häufigen Stauerscheinungen werden vermieden. Neubau und Umgestaltung des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße Neubau einer Straßenverbindung von der Hönower Straße/Pestalozzistraße über Pestalozzistraße – Straße An der Schule und deren südliche Verlängerung bis zum Gut Mahlsdorf Verlegung der Endstelle der Straßenbahn in der Treskowstraße und Heranführen an den S-Bahnhof zur Herstellung eines kompakten ÖPNV-Umsteigepunktes zwischen. Straßenbahn, S-und Regionalbahn und Bus zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn in der Hönower Straße – Hultschiner Damm als Voraussetzung für einen 10 Minuten-Takt Neubau eines Regionalbahnhofs Mahlsdorf Die verkehrlichen und städtebaulichen Ziele für Mahlsdorf sind nur im Zusammenwirken aller geplanten Maßnahmen erreichbar. Sie bauen auf einander auf, ergänzen sich und ihre positiven Effekte verstärken sich gegenseitig. Ein Verzicht auf die einzelne Maßnahme gefährdet die Umsetzung der städtebaulichen und verkehrlichen Ziele. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Sen MVKU) ist für den Neubau einer neuen Straßenverbindung von Hönower Straße/ Pestalozzistraße über Straße An der Schule und deren südlicher Verlängerung bis Hultschiner Damm Höhe Gut Mahlsdorf zuständig. Das Planrechtsverfahren wird voraussichtlich nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) durchgeführt. Die BVG ist für das Vorhaben des Neubaus des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm einschließlich Herstellung einer zweigleisigen Straßenbahntrasse vom Bahnhof Mahlsdorf bis zur Rahnsdorfer Straße zuständig. Das Planrechtsverfahren wird nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. Gemäß der bisherigen Einschätzung der Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde wird die Verkehrslösung Mahlsdorf durch zwei voneinander unabhängige Vorhaben geplant und realisiert. Die Planfeststellungsverfahren sollen möglichst zeitgleich bzw. in zeitlich miteinander abgestimmten Planungs- und Realisierungsabfolgen durchgeführt werden. Im Flächennutzungsplan (FNP) und im Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist die Verkehrslösung Mahlsdorf enthalten. Machbarkeitsstudien und Untersuchungen zur Straßenbahn liegen vor. Wichtige Flächen werden bereits über Bebauungspläne gesichert. Die Vorhabenträger BVG im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und die Tiefbauabteilung der SenMVKU beginnen mit den Planungsarbeiten und bereiten die Planrechtsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz bzw. nach Berliner Straßengesetz vor. Die Bürgerschaft wird entsprechend des Planungsfortschrittes und der dann im Planrechtsverfahren vorgeschriebenen Beteiligungsformate in den Prozess einbezogen. Ein Baubeginn ist nach aktuellem Verfahrensstand für 2026 angestrebt. ÖPNV: Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Neubau der Straße An der Schule
Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieurbauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Eine Verpflichtung zur Durchführung der UVP ergibt sich aus § 7 Abs. 1, 3 UVPG i.V.m. Ziff. 14.11 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht. Die Planung umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km. Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird im weiteren Verlauf südlich, parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet. Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich. Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße/ Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.
Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als An-hörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Plan-feststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Gegenstand des Antrags ist eine neue Haltestelle auf der U-Bahnlinie U3 im Stadtteil Barmbek-Nord, zwischen den Haltestellen Barmbek und Habichtstraße, zur besseren Erschließung des Einzugsge-biets. Die Haltestelle soll unmittelbar westlich der namensgebenden Fuhlsbüttler Straße liegen. Nörd-lich der geplanten Haltestelle befindet sich ein Grünstreifen mit anschließendem Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung und der Grundschule Genslerstraße. Südlich der Haltestelle grenzt die Bahnanlage an die Straße Hardorffsweg sowie ein Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung. In diesem Bereich verläuft die U3 oberirdisch. Der Neubau soll den Haltestellenabstand von derzeit ca. 1,8 km auf ca. 1150 m zur Haltestelle Barmbek bzw. 650 m zur Haltestelle Habichtstraße verkür-zen. Die Haltestelle ist als oberirdische Anlage (Dammlage) geplant. Die vorhandene Gleislage soll dabei unverändert bleiben. Die Haltestelle soll mit Seitenbahnsteigen versehen werden. Die Haltestelle soll nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit (z.B. barrierefreier Einstieg, Orientierungssystem für seh-behinderte und blinde Fahrgäste, Aufzüge) errichtet und gemäß den Standards der Vorhabensträgerin ausgestattet werden. Die im Jahr 2003 erneuerte U-Bahn-Brücke über die Fuhlsbüttler Straße soll erhalten bleiben. Das westliche Widerlager der Brücke ist in die Planung integriert. Folgemaßnahmen sind unter anderem an Ver- und Entsorgungsleitungen und öffentlichen Straßen notwendig.
Der planfestzustellende Streckenabschnitt beginnt in der Haus-Berge-Straße, südlich der Bocholder Straße und führt bis unmittelbar vor den Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Altendorfer Straße. Die Straßenbahntrasse dieses ca. 2.200 m langen Streckenabschnitts ist ein Teilstück der neuen - sogenannten - „Citybahn Essen“, die zukünftig von der Haltestelle Bocholder Straße im Nord-Westen bis zum Betriebshof Stadtmitte im Nord-Osten der Innenstadt führt. Die planfestzustellende Maßnahme startet an dem südlichen Seitenbahnsteig der Haltestelle Bocholder Straße und führt entlang der Haus-Berge-Straße in Mittellage auf einem besonderen Bahnkörper bis zur Haltestelle Bergmühle. Die Haltestelle Bergmühle wird zukünftig als Mittelbahnsteig hergestellt und komplett barrierefrei ausgebaut. Von der Haltestelle Bergmühle verläuft die Trasse dann in Richtung neue Zollstraße über eine separate ÖPNV-Trasse, die nur von Bussen und der Straßenbahnen genutzt wird, bis zur neuen Haltestelle Zollstraße. Von der Haltestelle Zollstraße geht es dann weiter, wiederum in Mittellage auf einem besonderen Bahnkörper, entlang der neuen Zollstraße bis zur Haltestelle Schacht Amalie. Der Bereich um die Haltestelle Schacht Amalie wird dabei als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Von der Haltestelle Schacht Amalie verläuft die Trasse dann in einem Rechtsbogen auf den Bert-hold-Beitz-Boulevard, wo sie dann in dem bereits vorbereiteten Mittelstreifen über den Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Pferdebahnstraße bis zum Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Altendorfer Straße geführt wird. Innerhalb dieses Streckenabschnitts befindet sich noch die neue Haltestelle Krupp-Park, unmittelbar vor der Einmündung Quartiersbogen.
Die Rheinbahn AG hat am 18.07.2024 (Schreiben vom 14.06.2024) einen Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle "Jacobistraße" in Düsseldorf-Stadtmitte beantragt.
Origin | Count |
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Bund | 6 |
Land | 48 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 1 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 14 |
Umweltprüfung | 35 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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geschlossen | 52 |
offen | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 54 |
Englisch | 1 |
Resource type | Count |
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Topic | Count |
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