Bedeutsame Verkehrsbauvorhaben greifen regelmäßig in vorhandene tatsächliche Verhältnisse ein und berühren bestehende Rechtsverhältnisse (z. B. Eigentum). Zur umfassenden Problembewältigung aller durch diese Vorhaben betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Belange sieht der Gesetzgeber die Durchführung eines Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahrens vor. Das Planfeststellungsverfahren umfasst das Anhörungsverfahren, das von der Anhörungsbehörde durchgeführt wird, sowie die Erarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses, der von der Planfeststellungsbehörde verfasst wird. Der Inhalt und Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens wird auf den nachfolgenden Seiten erläutert. Erforderlichkeit der Planfeststellung Anhörungsverfahren Planfeststellungsbeschluss, Ablauf und Zuständigkeiten Bekanntmachungen für aktuelle Bauvorhaben Aktuelle und abgeschlossene Planfeststellungsverfahren Sie erhalten Informationen zu den rechtlichen Grundlagen und den zuständigen Behörden im Land Berlin. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (BlnVwVfG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Personenbeförderungsgesetz (PBefG) Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) Landesseilbahngesetz (LSeilbG) Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Eisenbahn-Bundesamt VwVfG: Planfeststellungsverfahren
Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.
Die Haltestelle Heinrichstraße im Düsseldorfer Stadtteil Derendorf, die sich in der Münsterstraße und auf dem ARAG-Platz befindet, wird von den Straßenbahnlinien U71, 701 und 708 sowie von mehreren Buslinien bedient. Die Straßenbahnlinie 708 hat an der Haltestelle Heinrichstraße ihre nördliche Endhaltestelle. Die Haltestelle besteht aus insgesamt 6 Bahnsteigen. Der in der Wendeschleife an der Heinrichstraße liegende Steig 8 ist bereits barrierefrei ausgebaut. Alle fünf umzubauenden Steige liegen außerhalb der Fahrbahn auf besonderen Gleiskörpern. Die Steige 2, 3 und 4 liegen in der Münsterstraße. Die parallel verlaufenden Fahrstreifen haben jeweils 3 Fahrstreifen und jeweils einen Rad- und einen Gehweg. Die Steige 5 und 6 befinden sich auf dem ARAGPlatz. Parallel zu den beiden Steigen verläuft ein Gehweg. Die Gleisanlagen und die Steige 5 und 6 befinden sich auf dem Privatgrundstück der ARAG AG.
Im Zuge der Bekämpfung illegaler Strukturen in der Personenbeförderung hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (LABO) einen weiteren entscheidenden Schritt vollzogen. Alle bei den Vermittlungsplattformen Taxi-One (App taxi.eu und Funkvermittlung), Bliq, Bolt, FREENOW und Uber am 01. November 2024 registrierten Taxi-Unternehmen und Fahrzeuge wurden einer umfassenden Überprüfung unterzogen, um die Einhaltung der Genehmigungspflicht nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sicherzustellen. Insgesamt wurden Anfang dieses Jahres rund 13.000 Datensätze (Fahrzeuge) rückwirkend zum 01. November 2024 überprüft. Diese Anzahl stellt die Gesamtzahl der bei den Plattformen registrierten Fahrzeuge dar, wobei auf die vier größten Anbieter (ohne Bliq) im Schnitt je 3.100 Fahrzeuge entfallen. Viele Unternehmen melden ihre Fahrzeuge bei mehreren Plattformen zur Vermittlung an. Von den überprüften Fahrzeug-Datensätzen wurden 663 beanstandet. Gründe für die Beanstandung waren: Das LABO wird Maßnahmen gegen die beanstandeten Unternehmen einleiten, soweit die Unternehmen nachweislich weiterhin Beförderungsleistungen erbracht haben. Um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten, sind die Vermittler im Rahmen einer mit dem LABO getroffenen Vereinbarung bereits seit August 2023 verpflichtet, neue Mietwagen-Unternehmen und Fahrzeuge vorab durch das LABO überprüfen zu lassen. Seit Dezember 2024 wird das Verfahren auch bei den Taxi-Unternehmen und Fahrzeugen angewandt. Damit wird sichergestellt, dass Fahrtaufträge ausschließlich an genehmigte Fahrzeuge vermittelt werden. In Zusammenarbeit mit der Polizei überprüft das LABO im Rahmen von Verkehrskontrollen die Einhaltung der Vorgaben. Der Bestandsabgleich ist Teil der umfassenden Maßnahmen des LABO zur Bekämpfung illegaler Strukturen im Markt der Personenbeförderung mit Pkw. Bereits im Jahr 2024 wurden 74 Genehmigungen für Mietwagenunternehmen mit 1.427 Fahrzeugen widerrufen und 143 Anträge auf Genehmigung neuer Mietwagenunternehmen mit insgesamt 1.917 Fahrzeugen abgelehnt. Ende März 2025 lag der konzessionierte Mietwagenbestand bei 436 Unternehmen mit 2.335 Fahrzeugen – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu Dezember 2023, als noch 695 Unternehmen mit 4.498 Fahrzeugen registriert waren. Der Bestand an konzessionierten Fahrzeugen hat sich somit um über 2.000 Fahrzeuge minimiert. Um die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherzustellen, wurden in Zusammenarbeit mit der Polizei 779 Taxis und Mietwagen kontrolliert sowie 494 Betriebssitze von Mietwagenunternehmen überprüft. Besonders hervorzuheben ist, dass das LABO 32 Anträge im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Verwaltungsgericht und acht Anträge im einstweiligen Rechtsschutz vor dem Oberverwaltungsgericht für sich entscheiden konnte. Die Gerichte bestätigten Verstöße gegen die Rückkehrpflicht, fehlende Betriebssitze und unzureichende finanzielle Leistungsfähigkeit als Gründe für die abweisenden Bescheide durch das LABO. In allen Fällen wurde der Rechtsauffassung des LABO gefolgt – ein klares Zeichen für die Rechtssicherheit der behördlichen Maßnahmen. All diese Maßnahmen waren möglich, weil das LABO durch interne Prioritätensetzung zusätzliche Stellen dem Bereich zugeordnet und besetzt hat. Zudem wurden Arbeitsprozesse angepasst und die Zusammenarbeit mit anderen Behörden (insbesondere der Senatsverwaltung für Finanzen, dem Hauptzollamt, der Berufsgenossenschaft Verkehr und dem Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin) auf Initiative der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weiter intensiviert. Diese strukturellen Anpassungen ermöglichen es, den Markt auch in Zukunft effektiv zu überwachen und unseriöse Akteure konsequent aus dem Verkehr zu ziehen. Mit den Vermittlungsplattformen wurde weiterhin vereinbart, dass auch dort eine erneute rückwirkende Bestandsüberprüfung aller Mietwagen-Unternehmen und Fahrzeuge in den kommenden Monaten erfolgt. Das LABO wird den eingeschlagenen Kurs weiterverfolgen, um für einen fairen, rechtssicheren und transparenten Taxi- und Mietwagenmarkt in Berlin zu sorgen.
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Eine Verpflichtung zur Durchführung der UVP ergibt sich aus § 7 Abs. 1, 3 UVPG i.V.m. Ziff. 14.11 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht. Die Planung umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km. Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird im weiteren Verlauf südlich, parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet. Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich. Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße/ Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.
Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieurbauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie auf eine Problematik im Bereich des Mietwagenverkehrs aufmerksam machen, die mir in Berlin in zunehmendem Maße auffällt: Täglich sind zahlreiche Fahrzeuge im Auftrag von Fahrdienstvermittlern wie Uber und Bolt in Berlin unterwegs, deren Betriebssitz nicht in Berlin, sondern z. B. in Leipzig, München oder anderen Städten außerhalb Berlins liegt. Diese Fahrzeuge führen in Berlin offensichtlich fortlaufend Fahrten durch, ohne – wie gesetzlich nach § 49 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) vorgeschrieben – nach jeder Fahrt an ihren Betriebssitz zurückzukehren. Nach meinem Verständnis verstößt dieses Verhalten gegen die geltenden gesetzlichen Regelungen für den gebündelten Mietwagenverkehr und schafft zudem eine unfaire Wettbewerbsverzerrung gegenüber ortsansässigen Taxi- und Mietwagenunternehmen. In diesem Zusammenhang bitte ich Sie um Auskunft zu folgenden Fragen: 1. Wie wird die Einhaltung der Rückkehrpflicht nach § 49 PBefG durch Mietwagen mit auswärtigem Betriebssitz in Berlin überwacht? 2. Sind Ihnen in diesem Zusammenhang Verstöße bekannt, und wenn ja, welche Maßnahmen wurden eingeleitet? 3. Wie wird sichergestellt, dass Anbieter wie Uber und Bolt nicht systematisch gegen die Rückkehrpflicht verstoßen, insbesondere durch Bündelung über auswärtige Subunternehmen? Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Rückmeldung und für Ihr Engagement für einen fairen und regelkonformen Personenverkehr in unserer Stadt.
Gegenstand der Planung ist der barrierefreie Umbau der Straßenbahnhaltestelle Flingern-S in Düsseldorf, die von der Straßenbahnlinie 709 bedient wird. Die Haltestelle befindet sich im Düsseldorfer Stadtteil Flingern-Nord und liegt zwischen den Haltestellen „Hoffeldstraße“ im Osten und „Wetterstraße“ im Westen. Die bestehenden Steige der Haltestelle befinden sich heute jeweils vor dem Knotenpunkt Dorotheenplatz / Birkenstraße.
Die Straßenbahnhaltestelle Hauptfriedhof der Linie 112 befindet sich südöstlich der Mülheimer Innenstadt an der Zeppelinstraße am städtischen Hauptfriedhof. Die Haltestelle stellt den Endpunkt der Straßenbahnlinie dar. Die Straßenbahnlinie stellt eine verkehrliche Verknüpfung zur gleichnamigen Bushaltestelle der Buslinie 130 her. Die geplante kombinierte Haltestelle (Bahn und Bus) liegt zwischen Zeppelinstraße und der Parallelfahrbahn auf der Südseite der Zeppelinstraße gegenüber der Häuser 133 und 137. Die Gleisbaumaßnahme beginnt ca. 125 m westlich der Einmündung zum Hauptfriedhof an der Zeppelinstraße und endet im Bereich der heutigen Schleifenausfahrt ca. 80 m östlich der vorgenannten Einmündung. Die Streckenlänge beträgt rund 205 m. Der Seitenbahnsteig der Straßenbahn wird künftig für beide Fahrtrichtung genutzt. Zusätzlich ist ein weiteres Kehrgleis mit einer Länge von ca. 62 m vorgesehen. Die Maßnahme begleitenden Straßenbauarbeiten fallen auf der nördlichen Straßenseite der Zeppelinstraße für den Ausbau des neuen Buskaps an.
Gegenstand ist die Auflösung der derzeit vorhandenen Gleisverschlingung und die Verlegung neuer Gleise zur Reduzierung der Schall- und Erschütterungsimmissionen sowie die Beschleunigung des ÖPNV; darüber hinaus wird die Fahrleitung angepasst
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 7 |
| Land | 55 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 1 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 15 |
| Umweltprüfung | 43 |
| unbekannt | 3 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 60 |
| offen | 3 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 63 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Dokument | 45 |
| Keine | 16 |
| Webseite | 10 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 4 |
| Lebewesen und Lebensräume | 59 |
| Luft | 24 |
| Mensch und Umwelt | 63 |
| Wasser | 3 |
| Weitere | 63 |