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ELCH - Electrified Coach

Das Projekt "ELCH - Electrified Coach" wird/wurde ausgeführt durch: Daimler Buses GmbH.

ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Gesamtfahrzeug

Das Projekt "ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Gesamtfahrzeug" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Daimler Buses GmbH.

ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Aerodynamik und Leichtbau

Das Projekt "ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Aerodynamik und Leichtbau" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau, Lehrstuhl für Konstruktion in Maschinenbau und Fahrzeugtechnik.

ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Einsatzbedingungen & Fahrzeugerprobung

Das Projekt "ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Einsatzbedingungen & Fahrzeugerprobung" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Flix SE.

ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Wirtschaftlichkeitsanalyse

Das Projekt "ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Wirtschaftlichkeitsanalyse" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Mannheim, Mannheim Institute for Sustainable Energy Studies.

ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Intelligente Betriebsstrategie

Das Projekt "ELCH - Electrified Coach, Teilvorhaben: Intelligente Betriebsstrategie" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Es wird/wurde ausgeführt durch: Karlsruher Institut für Technologie (KIT), Institut für Technik der Informationsverarbeitung.

Mobilität privater Haushalte

Mobilität und Verkehr gehören zu einer modernen Gesellschaft. Die Kehrseiten der Mobilität – besonders der Verkehr mit Auto und Flugzeug – sind ein hoher Energieverbrauch und damit hohe Emissionen von Kohlendioxid und Stickoxiden, die den Klimawandel antreiben und die Gesundheit schädigen. Alternativen gibt es: Öffentlicher Personenverkehr, Carsharing, das (Elektro-)Fahrrad und die eigenen Füße. Hoher Motorisierungsgrad Der Motorisierungsgrad in Deutschland hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Waren es im Jahr 2010 noch 511 Pkw pro 1.000 Einwohner*innen, ist diese Zahl mittlerweile auf 580 im Jahr 2023 angestiegen (siehe Tab. „Entwicklung des Motorisierungsgrades“).  Ein hoher Motorisierungsgrad bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass alle Menschen sehr mobil sind und ihre Ziele gut erreichen. Umgekehrt erfordert Mobilität und Erreichbarkeit oftmals keinen hohen Motorisierungsgrad. So ist der Motorisierungsgrad in Städten allgemein niedriger, da dort Ziele auch gut zu Fuß, per Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Die Förderung dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsmethoden kann den weiteren Anstieg der Motorisierung bremsen oder sogar den Motorisierungsgrad wieder senken. Auch das Carsharing und damit der Wandel vom „Autobesitz“ zur „Autonutzung“ können einen Beitrag dazu leisten. Mehr Haushalte mit Krafträdern und E-Bikes In Deutschland verfügten Anfang 2022 77 % der privaten Haushalte über mindestens einen Pkw (siehe Tab. „Ausstattung privater Haushalte mit Fahrzeugen“). In jedem vierten Haushalt sind zwei oder mehr Autos vorhanden. Fahrräder gibt es in 78,3 % der Haushalte. Eine deutliche Zunahme konnte in den letzten zwei Jahren bei den Krafträdern und E-Bikes verzeichnet werden. So verfügten im Jahr 2019 10,6 % der Haushalte über ein Kraftrad und 9 % über ein E-Bike. Im Jahr 2022 lag der Anteil bei Krafträdern bei 11,4 % und bei E-Bikes sogar bei 15,5 %. E-Bikes – eine Alternative zum Auto? 2023 wurden 4 Millionen (Mio.) Fahrräder und Elektro-Fahrräder in Deutschland verkauft. Wie schon in den vorherigen Jahren nahm dabei der Anteil von Fahrrädern mit einem Elektro-Motor weiter zu (siehe Abb. „Zahl jährlich verkaufter E-Bikes“). Die Gründe für die Zunahme der E-Bikes sind vielfältig: zum einen gibt es eine breite Palette an Designmodellen, zum anderen verbesserte sich durch Weiterentwicklung die Antriebs- und Batterietechnik. Nach Schätzungen des Zweirad-Industrie-Verbandes umfasst der Fahrradbestand in Deutschland zum Ende des Jahres 2023 insgesamt ca. 84 Mio. Fahrräder und E-Bikes. Letztere hatten daran einen Anteil von geschätzt 11 Mio. Einheiten. Der Wegevergleich zeigt, dass E-Bikes im Stadtverkehr bis zu einer Entfernung von etwa 7,5 Kilometern das schnellste Verkehrsmittel sind. Die Hälfte aller Autofahrten ist jedoch sogar kürzer als fünf Kilometer. Hieraus ergibt sich ein enormes Verlagerungspotenzial von Pkw-Fahrten auf das Fahrrad oder das E-Bike (siehe Abb. „Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr“). Weitere Informationen in der Broschüre „ E-Rad macht mobil" . Zahl jährlich verkaufter E-Bikes Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mobilität – Carsharing Die Attraktivität umweltfreundlicherer Mobilität lässt sich noch steigern. Dazu gehört neben dem öffentlichen Nahverkehr, dem klassischen Fahrrad, dem E-Bike und dem Fußverkehr auch das Carsharing. Zum Jahresbeginn 2024 zählte der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) in Deutschland insgesamt über 5,5 Mio. Teilnehmende (siehe Abb. „Carsharing – Entwicklung bis 2024“). Die Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem stationsbasierten Carsharing-Angebot erhöhte sich zwischen 2019 und Anfang 2024 von 740 auf 1.271. Stationsunabhängige Angebote sind in 50 Städten verfügbar. Mittlerweile gibt es in 26 Städten auch kombinierte Carsharing-Systeme, die ⁠ stationsbasiertes Carsharing ⁠ und free-floating Carsharing aus einer Hand anbieten. Jedes Carsharing-Fahrzeug ersetzt je nach örtlichen Verhältnissen zwischen drei und zehn (private) Fahrzeuge. In dichtbesiedelten Innenstadtgebieten von Großstädten, kann bei stationsbasierten Angeboten die Ersatzquote auch bei deutlich über 10 Fahrzeugen liegen. Weitere Infos zum Thema: Car-Sharing . Pandemiebedingt weniger Fahrgäste bei den „Öffentlichen“ Die Anzahl der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr hat bis 2019 jedes Jahr leicht zugenommen. Der Rückgang der Fahrgastzahlen infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hat sich 2021 fortgesetzt. Im Jahr 2022 und 2023 ist bei den Fahrgastzahlen sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr ein Anstieg gegenüber den jeweiligen Vorjahren zu verzeichnen. Das Vor-Corona-Niveau wurde jedoch noch nicht wieder erreicht (siehe Tab. „Zahl der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr 2023“). Hoher Anteil von Urlaubs- und Freizeitverkehr Der arbeitsbezogene Verkehr, das heißt der Berufs- und Ausbildungs- sowie der Geschäftsverkehr hatte 2021 mit 36,3 % den größten Anteil an der ⁠ Verkehrsleistung ⁠ im motorisierten Individualverkehr (MIV). Etwa 41 % der arbeitsbezogenen ⁠ Personenkilometer ⁠ sind geschäftlich veranlasste Fahrten, die daher nicht den privaten Haushalten zuzurechnen sind (siehe Abb. „Motorisierter Individualverkehr 2021 – Anteile nach Fahrtzweck“). Der Urlaubs- und Freizeitverkehr hat mit 42 % einen großen Anteil an der Verkehrsleistung im MIV. Pkw und Motorrad waren im Jahr 2021 die beliebtesten Fortbewegungsmittel für Urlaub und Freizeit. Dann folgen das Flugzeug und die Bahn. Pkw und Flugzeug sind im Fernverkehr jedoch die Verkehrsmittel mit den höchsten Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer (siehe Abb. „Durchschnittliche Treibhausgasemissionen im Personenfernverkehr, Bezugsjahr 2022“). Bei Reisen hat neben dem Verkehrsmittel auch die gewählte Distanz zum Reiseziel einen Einfluss auf die entstehenden Emissionen. Die Abbildung „Mobilitätsbedingte Treibhausgasemissionen für Badereisen“ zeigt einen Vergleich mobilitätsbedingter Treibhausgasemissionen pro Person für verschiedene Reiseziele. Tipps für einen nachhaltigen Tourismus finden Sie unter „ Urlaubsreisen “ und „ Nachhaltiger Tourismus “. Motorisierter Individualverkehr 2021 – Anteile nach Fahrtzweck Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Durchschnittliche Treibhausgasemissionen im Personenfernverkehr, Bezugsjahr 2022 Quelle: Umweltbundesamt / TREMOD Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mobilitätsbedingte Treibhausgasemissionen für Badereisen Quelle: ifeu-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Flugreisen

möglichst vermeiden und Alternativen nutzen Wie wirken sich Flugreisen auf das ⁠ Klima ⁠ aus und welche Alternativen gibt es? Hier finden Sie ein Text-Transkript des Videos im Sinne der Barrierefreiheit. Wie Sie Flugreisen vermeiden können Nutzen Sie Alternativen zu Flugreisen: Andere Verkehrsmittel, nähere Urlaubsziele oder Videokonferenzen an Stelle von Dienstreisen. Kompensieren Sie Ihre Flugreisen mittels Spenden an hochwertige Klimaschutzprojekte freiwillig, um die hohen Klimabelastungen durch Flugreisen auszugleichen. Gewusst wie Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen. Ein Flug von Deutschland auf die Malediven und zurück verursacht zum Beispiel pro Person eine ⁠Klimawirkung⁠ von rund drei Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Mit einem Mittelklassewagen können Sie mehr als 15.000 km und damit deutlich mehr als die durchschnittliche Jahresleistung eines Pkw in Deutschland fahren, bis Sie die Treibhausgaswirkung einer solchen Flugreise erreichen (bei einem Verbrauch von 7 l/100 km, siehe UBA-CO 2 -Rechner ). Einen eigenen Becher mitbringen ist gut, auf einen Flug verzichten noch besser. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) CO2-Ausstoß im Vergleich: 170 kg pro Flug, 0,019 kg pro Becher. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Flugverzicht ist ein Big Point in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Einen eigenen Becher mitbringen ist gut, auf einen Flug verzichten noch besser. CO2-Ausstoß im Vergleich: 170 kg pro Flug, 0,019 kg pro Becher. Flugverzicht ist ein Big Point in Sachen Klimaschutz. Alternativen nutzen: Flugreisen sind für viele Reisewünsche wegen der großen Entfernungen quasi zwingend. Innerhalb Deutschlands oder auch Europas gibt es aber häufig umweltfreundlichere Alternativen mit Bahn oder Bus (z.B. Schnellverbindungen oder Nachtzüge). Im Beruf können Sie mit Videokonferenzen in der Regel mehr Flugreisen überflüssig machen, als gemeinhin vermutet wird. Häufig sind die bisherige Routine oder fehlende technische Vertrautheit die Ursachen dafür, dass weiterhin das Flugzeug benutzt wird. Nicht zuletzt können auch die Reisewünsche selbst hinterfragt werden. Auch in Europa gibt es mehr spannende Sehenswürdigkeiten und Reiseziele, als wir in unserem Leben jemals entdecken können. Kompensation: Mittlerweile gibt es verschiedene Anbieter für sogenannte CO 2 -Kompensationsdienstleistungen. Dabei zahlt der Reisende einen zusätzlichen Betrag zum Flugticket und unterstützt damit konkrete Klimaschutzprojekte. Achten Sie bei Ihrer Wahl darauf, dass die ⁠ Klimawirkung ⁠ realistisch berechnet und die Klimaschutzprojekte von hoher Qualität sind. Orientierung bietet der "Gold Standard" (siehe Siegel). Es spricht natürlich nichts dagegen, Klimaschutzprojekte auch ohne Flugreisen finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie im ⁠ UBA ⁠-Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren Quelle: Umweltbundesamt The Gold Standard Quelle: The Gold Standard Foundation Warum in die Ferne schweifen? Quelle: Umweltbundesamt Vermeiden - Reduzieren - Kompensieren The Gold Standard Warum in die Ferne schweifen? Hintergrund Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO 2 . Auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, ⁠Aerosole⁠ und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in typischen Reiseflughöhen von etwa 10 Kilometern stärker aus als am Boden und vergrößern den ⁠Treibhauseffekt⁠ entsprechend: Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes ⁠Treibhausgas⁠ wirkt. In Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur und der Eissättigung führt der Ausstoß von Wasserdampf zur Bildung von Kondensstreifen und Zirruswolken. Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO 2 . Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale ⁠Klima⁠, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen. Der CO2-Fußabdruck im Vergleich Quelle: Umweltbundesamt Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge Quelle: Umweltbundesamt Vergleich der durchschnittlichen Treibhausgas-Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr Bezugsjahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt Grafik als PDF-Datei Bezugsjahr 2023 Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr Bezugsjahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF-Datei Bezugsjahr 2023

Schutz vor Corona: Land setzt auf Eigenverantwortung / Eindämmungsverordnung läuft aus

Beim Schutz vor Corona setzt die Landesregierung künftig vor allem auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger und auf die bundeseinheitlichen bis zum 7. April 2023 geltenden Regelungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes. Nach diesen sind z. B. Fahrgäste in Verkehrsmittel des öffentlichen Personenfernverkehrs oder Personen in Krankenhäusern, Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen zum Tragen einer Atemschutzmaske verpflichtet. Beschäftigte in Krankenhäusern oder in der Pflege müssen darüber hinaus mindestens dreimal pro Woche einen Testnachweis vorlegen. Unabhängig davon appelliert die Landesregierung an die Sachsen-Anhalterinnen und Sachsen-Anhalter, sich gesundheitsbewusst zu verhalten und andere zu schützen, z. B. durch Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Zudem bittet sie darum, den Impfschutz aufrechtzuerhalten. Die aktuell noch bis einschließlich 7. Dezember 2022 geltende 18. Corona-Eindämmungsverordnung des Landes läuft aus. Geregelt war hier zuletzt praktisch nur noch die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr. Angesichts der Tatsache, dass sich sowohl die Verkehrsminister wie die Gesundheitsminister der Länder nicht zu einer gemeinsamen Haltung zur Maskenpflicht im ÖPNV verständigen konnten und es auch in Wissenschaft und Öffentlichkeit dazu unterschiedliche Positionen gibt, hat sich die Landesregierung entschlossen, die Verordnung nicht zu verlängern. Diese Entscheidung wurde auch vor dem Hintergrund getroffen, dass im öffentlichen Raum wie z. B. in Sporthallen, Kinos oder Restaurants keine Maskenpflicht mehr besteht. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

18. Eindämmungsverordnung beschlossen: Maskenpflicht im ÖPNV bleibt bestehen

Ab 1. Oktober 2022 gilt in Sachsen-Anhalt eine neue Eindämmungsverordnung. Auf der Grundlage des neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden damit bundesweite und landesweite Schutzmaßnahmen umgesetzt. Durch die Novellierung des IfSG hat der Bund einige Schutzmaßnahmen teilweise bereits selbst durch Bundesgesetz geregelt. Danach besteht eine Verpflichtung zur Testung in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten. Besucherinnen und Besucher haben sich dabei täglich vor Betreten der Einrichtung zu testen. Für Beschäftigte in diesen Einrichtungen ist eine dreimalige Testung pro Kalenderwoche vorgeschrieben. Zudem besteht in diesen Einrichtungen sowie im Personenfernverkehr und beispielsweise in Arztpraxen eine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz ist nicht mehr ausreichend. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Im Personenfernverkehr können Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren auch einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Gleiches gilt für das Kontroll- und Servicepersonal und das Fahr- und Steuerpersonal, soweit tätigkeitsbedingt physische Kontakte zu anderen Personen bestehen. Da es sich um bundesweite Regelungen handelt, müssen die Test- und Maskenpflichten in der 18. Eindämmungsverordnung nicht noch einmal explizit geregelt werden. Ausnahmen von der bundesweiten Testpflicht (z B. für Krankenhäuser oder Pflegeinrichtungen) sind laut 18. Eindämmungsverordnung bei Kindern bis 6 Jahren und bei Glaubhaftmachung medizinischer Gründe, die einer Testung entgegenstehen, möglich. Im ÖPNV gilt weiterhin die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Zudem besteht eine Verpflichtung der Beförderer zur stichprobenhaften Kontrolle sowie eine ausdrückliche Regelung, die den Beförderer das Recht einräumt, Personen bei Verstößen gegen die Maskenpflicht von der weiteren Beförderung auszuschließen. Weiterhin regelt die 18. Eindämmungsverordnung die Verpflichtung zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes für Besucher von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften sowie öffentlich zugänglichen Innenräumen von Justizvollzugseinrichtungen. Die 18. Eindämmungsverordnung gilt zunächst bis zum 29. Oktober 2022. Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

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