möglichst vermeiden und Alternativen nutzen Wie Sie Flugreisen vermeiden können Nutzen Sie Alternativen zu Flugreisen: Andere Verkehrsmittel, nähere Urlaubsziele oder Videokonferenzen an Stelle von Dienstreisen. Kompensieren Sie Ihre Flugreisen mittels Spenden an hochwertige Klimaschutzprojekte freiwillig, um die hohen Klimabelastungen durch Flugreisen auszugleichen. Gewusst wie Fliegen ist die klimaschädlichste Art sich fortzubewegen. Ein Flug von Deutschland auf die Malediven und zurück verursacht zum Beispiel pro Person eine Klimawirkung von rund 2,8 Tonnen CO 2 -Äquivalenten. Mit einem Pkw können Sie mehr als 13.000 km und damit mehr als die durchschnittliche Jahresleistung eines Pkw in Deutschland fahren, bis Sie die Treibhausgaswirkung einer solchen Flugreise erreichen (bei einem Verbrauch von 7 l/100 km, siehe UBA-CO 2 -Rechner ). Einen eigenen Becher mitbringen ist gut, auf einen Flug verzichten noch besser. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) CO2-Ausstoß im Vergleich: 170 kg pro Flug, 0,019 kg pro Becher. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Flugverzicht ist ein Big Point in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Einen eigenen Becher mitbringen ist gut, auf einen Flug verzichten noch besser. CO2-Ausstoß im Vergleich: 170 kg pro Flug, 0,019 kg pro Becher. Flugverzicht ist ein Big Point in Sachen Klimaschutz. Alternativen nutzen: Weit entfernte Reiseziele lassen sich nur in Ausnahmefällen ohne Flugzeug erreichen. Innerhalb Deutschlands oder auch Europas gibt es aber häufig umweltfreundlichere Alternativen mit Bahn oder Bus (z.B. Schnellverbindungen oder Nachtzüge). Im Beruf können Sie mit Videokonferenzen in der Regel mehr Flugreisen überflüssig machen, als gemeinhin vermutet wird. Häufig sind bisherige Routinen oder fehlende technische Vertrautheit die Ursachen dafür, dass weiterhin das Flugzeug benutzt wird. Nicht zuletzt können auch die Reisewünsche selbst hinterfragt werden. Auch in Europa gibt es mehr spannende Sehenswürdigkeiten und Reiseziele, als wir in unserem Leben jemals entdecken können. Freiwillige Kompensation: Es gibt verschiedene Anbieter für sogenannte CO 2 -Kompensationsdienstleistungen. Dabei zahlt der Reisende einen zusätzlichen Betrag zum Flugticket und unterstützt damit konkrete Klimaschutzprojekte in Form eines Klimabeitrags. Achten Sie bei Ihrer Wahl darauf, dass die Klimawirkung realistisch berechnet und die Klimaschutzprojekte von hoher Qualität sind. Orientierung bietet der "Gold Standard" (siehe Abbildung). Es spricht natürlich nichts dagegen, Klimaschutzprojekte auch ohne Flugreisen finanziell zu unterstützen. Weitere Informationen erhalten Sie im UBA -Umwelttipp Kompensation von Treibhausgasemissionen . Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere Umwelttipps zu Urlaubsreisen und zum Bus & Bahn fahren . Fliegen Sie "Economy": Das ist nicht nur billiger, sondern verursacht auch weniger Treibhausgase als "Business" oder "1. Klasse". Setzen Sie sich für klimafreundliche Dienstreiseregelungen z.B. auf ihrer Arbeitsstelle oder bei Schulfahrten ein. Wie wirken sich Flugreisen auf das Klima aus und welche Alternativen gibt es? Hier finden Sie ein Text-Transkript des Videos im Sinne der Barrierefreiheit. Hintergrund Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO 2 . Auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in typischen Reiseflughöhen von etwa 10 Kilometern stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend: In Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur und der Eissättigung führt der Ausstoß von Wasserdampf zur Bildung von Kondensstreifen und Zirruswolken. Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt. Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO 2 (siehe Abbildung). Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen. Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links: UBA -Themenseite Luftverkehr UBA (2023): Klimawirkung des Luftverkehrs . Wissenschaftlicher Kenntnisstand, Entwicklungen und Maßnahmen (Broschüre). Anteil des CO2 am gesamten effektiven Strahlungsantriebs des bisherigen Luftverkehrs Quelle: Umweltbundesamt Effektiver Strahlungsantrieb des bisherigen globalen Luftverkehrs Quelle: Umweltbundesamt Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge Quelle: Umweltbundesamt Vergleich der durchschnittlichen Treibhausgas-Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr Bezugsjahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt Grafik als PDF-Datei Bezugsjahr 2023 Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr Bezugsjahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF-Datei Bezugsjahr 2023 Anteil des CO2 am gesamten effektiven Strahlungsantriebs des bisherigen Luftverkehrs Effektiver Strahlungsantrieb des bisherigen globalen Luftverkehrs Treibhausgasemissionen beispielhafter Flüge Vergleich der durchschnittlichen Treibhausgas-Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr
Mobilität und Verkehr gehören zu einer modernen Gesellschaft. Die Kehrseiten der Mobilität sind ein hoher Energieverbrauch und damit hohe Emissionen von Kohlendioxid und Stickoxiden, die den Klimawandel antreiben und die Gesundheit schädigen. Das betrifft besonders den Verkehr mit Auto oder Flugzeug. Alternativen gibt es: Bus und Bahn, Carsharing, das (Elektro-)Fahrrad und die eigenen Füße. Hoher Motorisierungsgrad Der Motorisierungsgrad in Deutschland hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Waren es im Jahr 2010 noch 511 Pkw pro 1.000 Einwohner*innen, ist diese Zahl mittlerweile auf 590 im Jahr 2024 angestiegen (siehe Tab. „Entwicklung des Motorisierungsgrades“). Ein hoher Motorisierungsgrad bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass alle Menschen sehr mobil sind und ihre Ziele gut erreichen. Umgekehrt erfordert Mobilität und Erreichbarkeit oftmals keinen hohen Motorisierungsgrad. So ist der Motorisierungsgrad in Städten allgemein niedriger, da dort Ziele auch gut zu Fuß, per Rad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sind. Die Förderung dieser umweltfreundlichen Fortbewegungsarten kann den weiteren Anstieg der Motorisierung bremsen oder sogar den Motorisierungsgrad wieder senken. Auch das Carsharing – und damit der Wandel vom „Autobesitz“ zur „Autonutzung“ – kann einen Beitrag dazu leisten. Mehr Haushalte mit Krafträdern und E-Bikes Anfang 2023 verfügten in Deutschland 77,3 % der privaten Haushalte über mindestens einen Pkw (siehe Tab. „Ausstattung privater Haushalte mit Fahrzeugen“). In jedem vierten Haushalt sind zwei oder mehr Autos vorhanden. Fahrräder gibt es in 78,9 % der Haushalte. Eine deutliche Zunahme konnte in den letzten zwei Jahren bei den Krafträdern und E-Bikes verzeichnet werden. So verfügten im Jahr 2019 10,6 % der Haushalte über ein Kraftrad und 9 % über ein E-Bike. Im Jahr 2022 lag der Anteil bei Krafträdern bei 11,4 % und bei E-Bikes sogar bei 15,5 %. E-Bikes – eine Alternative zum Auto? 2024 wurden 3,85 Millionen (Mio.) Fahrräder und Elektro-Fahrräder in Deutschland verkauft. Wie schon in den vorherigen Jahren hatten die Fahrräder mit einem Elektro-Motor den größeren Anteil (siehe Abb. „Anzahl jährlich verkaufter Elektro-Fahrräder“). Die Gründe für die Zunahme der E-Bikes sind vielfältig: zum einen gibt es eine breite Palette an Designmodellen, zum anderen verbesserte sich durch Weiterentwicklung die Antriebs- und Batterietechnik. Nach Schätzungen des Zweirad-Industrie-Verbandes umfasst der Fahrradbestand in Deutschland zum Ende des Jahres 2024 insgesamt ca. 89 Mio. Fahrräder und E-Bikes. Letztere hatten daran einen Anteil von geschätzt 15,7 Mio. Einheiten. Der Wegevergleich zeigt, dass E-Bikes im Stadtverkehr bis zu einer Entfernung von etwa 7,5 Kilometern das schnellste Verkehrsmittel sind. Die Hälfte aller Autofahrten ist jedoch sogar kürzer als fünf Kilometer. Hieraus ergibt sich ein enormes Verlagerungspotenzial von Pkw-Fahrten auf das Fahrrad oder das E-Bike (siehe Abb. „Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr“). Weitere Informationen in der Broschüre „ E-Rad macht mobil" . Zahl jährlich verkaufter Elektro-Fahrräder Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mobilität – Carsharing Die Attraktivität umweltfreundlicherer Mobilität lässt sich noch steigern. Dazu gehört neben dem öffentlichen Nahverkehr, dem klassischen Fahrrad, dem E-Bike und dem Fußverkehr auch das Carsharing. Zum Jahresbeginn 2025 zählte der Bundesverband Carsharing e.V. (bcs) in Deutschland insgesamt 875.000 Fahrberechtigte der stationsbasierten Angebote (siehe Abb. „Carsharing – Entwicklung bis 2025“). Die Anzahl der Städte und Gemeinden mit einem stationsbasierten Carsharing-Angebot erhöhte sich zwischen 2019 und Anfang 2025 von 740 auf 1.385. Stationsunabhängige Angebote sind in 44 Städten verfügbar. Mittlerweile gibt es in 27 Städten auch kombinierte Carsharing-Systeme, die stationsbasiertes Carsharing und free-floating Carsharing aus einer Hand anbieten. Jedes Carsharing-Fahrzeug ersetzt je nach örtlichen Verhältnissen zwischen vier und zehn (private) Fahrzeuge. In dichtbesiedelten Innenstadtgebieten von Großstädten, kann bei stationsbasierten Angeboten die Ersatzquote auch bei deutlich über zehn Fahrzeugen liegen. Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie bei unserer Themenseite " Car-Sharing " und bei den Umwelt-Tipps . Pandemiebedingt weniger Fahrgäste bei den „Öffentlichen“ Die Anzahl der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr hat bis 2019 jedes Jahr leicht zugenommen. Der Rückgang der Fahrgastzahlen infolge der Corona-Pandemie im Jahr 2020 hat sich 2021 fortgesetzt. Im Jahr 2022 und 2024 ist bei den Fahrgastzahlen insgesamt ein Anstieg gegenüber den jeweiligen Vorjahren zu verzeichnen. Das Vor-Corona-Niveau wurde inzwischen fast wieder erreicht (siehe Tab. „Zahl der Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr 2024“). Hoher Anteil von Urlaubs- und Freizeitverkehr Der arbeitsbezogene Verkehr, das heißt der Berufs- und Ausbildungs- sowie der Geschäftsverkehr hatte 2022 mit 38,6 % den größten Anteil an der Verkehrsleistung im motorisierten Individualverkehr (MIV). Etwa 48 % der arbeitsbezogenen Personenkilometer sind geschäftlich veranlasste Fahrten, die daher nicht den privaten Haushalten zuzurechnen sind (siehe Abb. „Motorisierter Individualverkehr 2022 – Anteile nach Fahrtzweck“). Der Urlaubs- und Freizeitverkehr hat mit 38,1 % ebenfalls einen großen Anteil an der Verkehrsleistung im MIV. Pkw und Motorrad waren im Jahr 2023 die beliebtesten Fortbewegungsmittel für Urlaub und Freizeit. Dann folgen das Flugzeug und die Bahn. Pkw und Flugzeug sind im Fernverkehr jedoch die Verkehrsmittel mit den höchsten Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer (siehe Abb. „Durchschnittliche Treibhausgasemissionen im Personenfernverkehr, Bezugsjahr 2023“). Bei Reisen hat neben dem Verkehrsmittel auch die gewählte Distanz zum Reiseziel einen Einfluss auf die entstehenden Emissionen. Die Abbildung „Mobilitätsbedingte Treibhausgasemissionen für Badereisen“ zeigt einen Vergleich mobilitätsbedingter Treibhausgasemissionen pro Person für verschiedene Reiseziele. Tipps für einen nachhaltigen Tourismus finden Sie unter „ Urlaubsreisen “ und „ Nachhaltiger Tourismus “. Motorisierter Individualverkehr 2022 – Anteile nach Fahrtzweck Quelle: Bundesministerium für Digitales und Verkehr Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Durchschnittliche Treibhausgasemissionen im Personenfernverkehr, Bezugsjahr 2023 Quelle: Umweltbundesamt / TREMOD Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Mobilitätsbedingte Treibhausgasemissionen für Badereisen Quelle: ifeu-Institut im Auftrag des Umweltbundesamtes Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten
Die DB Netz AG hat die Feststellung des Plans für den Planfeststellungsabschnitt (PfA) 8.0 Kenzingen - Riegel/Malterdingen als Teil der Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg führt für das Bauvorhaben das Anhörungsverfahren durch.
Der Ausbau- und Neubau der Rheintalbahn sieht in den Streckenabschnitten 7 (Appenweier - Kenzingen) und 8 (Kenzingen - Müllheim) vor, dass der Güterverkehr nach Abzweigung von der Bestandstrasse gebündelt auf der Ostseite der Bundesautobahn (BAB) A5 geführt wird. Der schnelle Personenfernverkehr dagegen verbleibt zusammen mit dem Nahverkehr auf der Trasse der bestehenden Rheintalbahn, die hierfür entsprechend ausgebaut wird. Der PfA 8.0 stellt einen Verknüpfungsbereich zwischen diesen beiden Trassen dar, sowohl im Endausbau als auch in der Bauzeit.
Die Ausbaustrecke des PfA 8.0 entlang der Bestandtrasse der Rheintalbahn beginnt auf der Gemarkung Kenzingen ca. 200 m südlich der Überführung der Landesstraße L105 und endet an der Gemarkungsgrenze zu Köndringen. Sie wird von Norden her bis zur Gemarkungsgrenze von Hecklingen im Endzustand viergleisig ausgebaut. Auf der gesamten Baustrecke erfolgt die Ertüchtigung der Gleise für den schnellen Personenfernverkehr.
Die rund einen Kilometer lange zweigleisige Güterverkehrstrasse des PfA 8.0 an der BAB A5 liegt vollständig auf Gemarkung Riegel, beginnt auf Höhe des Autobahnparkplatzes Ziegelei und endet ca. 430 m südlich der Autobahnunterquerung der Elz.
Um Güterverkehre von und nach Freiburg zu ermöglichen und die betriebliche Flexibilität zu erhöhen, ist die Güterverkehrstrasse an der A5 mit einer zweigleisigen Querspange mit der Rheintalbahntrasse verbunden. Ihre Verknüpfung mit der Neubautrasse an der A 5 ist südlich der Elzquerung vorgesehen, die Anbindung an die Rheintalbahn nordwestlich des Malterdinger Baggersees. Da während des zuletzt erfolgenden Ausbaus der Bestandstrasse der Rheintalbahn im Streckenabschnitt 7 die autobahnparallelen Gleise auch vom schnellen Personenfernverkehr genutzt werden sollen, dient die Querspange während dieser Zeit auch zur Überleitung dieser Verkehre.
Da die Güterumfahrung der Freiburger Bucht (PfA 8.0 bis 8.4) einige Jahre vor der Güterzugtrasse zwischen Offenburg und Kenzingen fertiggestellt sein wird, ist zur Inbetriebnahme eine provisorische zweigleisige Überleitung des Güterverkehrs von und zur Bestandstrasse der Rheintalbahn erforderlich. Ihre Verknüpfung mit der Neubautrasse an der A5 ist nördlich der Querung der Gemeindeverbindungsstraße Riegel-Hecklingen vorgesehen, die Anbindung an die Rheintalbahn 400 m südlich der Bahnbrücke der L 105 bei Kenzingen. Nach Fertigstellung der Güterzugtrasse an der A5 soll das Provisorium noch gemeinsam mit der Querspange als Baustellenumfahrung für den Nahverkehr während der Arbeiten an der Bestandsstrecke im Bereich der Elzquerung dienen. Anschließend sieht die Planung den Rückbau vor.
Alle im PfA 8.0 geplanten Strecken verlaufen geländegleich oder in leichter Dammlage. Zum Schutz von Gebäuden auf den betroffenen Gemarkungen sind Schallschutzwände auf insgesamt 2.500 m und Schienenstegdämpfung auf 1.300 m Länge vorgesehen. Während des Betriebs der provisorischen Überleitung sind auch dort Schallschutzwände und Schienenstegdämpfung geplant.
Auf Gemarkung Riegel ist an der A5 auf Höhe der Ziegelhöfe (zwischen den Autobahnüberführungen der Weisweiler Straße und der Landesstraße L 105) eine Park- und WC-Anlage (PWC-Anlage) geplant. Mit ihr sollen die acht Parkplätze ersetzt werden, die durch die autobahnparallele Führung in den Streckenabschnitten 7 und 8 entfallen. Die Güterzugtrasse wird um die PWC-Anlage herumgeführt.
Teil der Planung sind auch Straßenüberführungen und Überführungen der Gleise über Oberflächengewässer und die Anpassung und Umgestaltung des Wegenetzes. Zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft sind ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Nahbereich der oben dargestellten Trassen sowie im Umfeld der geplanten PWC-Anlage geplant. Einzelne Ausgleichs- bzw. Ersatzmaßnahmen befinden sich im trassenfernen Bereich.
Hinweis:
Die vollständigen zur Information der Betroffenen und Interessierten ausgelegten Unterlagen, die Verfahrensschritte und der Stand des Verfahrens, die erfolgten Bekanntmachungen sowie ggf. weitere Informationen können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg unter folgendem Pfad eingesehen werden:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/abt2/ref24/planfeststellung/aus-und-neubau-der-rheintalbahn/pfa-80-kenzingen-riegel-malterdingen/
oder unter:
Regierungspräsidium Freiburg / Abteilung 2 / Referat 24 / aktuelle Planfeststellungsverfahren im RP Freiburg / Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe - Basel, Planfeststellungsabschnitt 8.0 Kenzingen - Riegel/Malterdingen
ID: 733 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, Planfeststellungsabschnitt 2 Freie und Hansestadt Hamburg Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die DB Netz AG (Vorhabensträgerin) beabsichtigt die Neuordnung der Gleisverläufe zwischen dem Rangierbahnhof Maschen und dem südlichen Bereich des Bahnhofs Hamburg-Harburg. Dies betrifft drei der zwischen den vorgenannten Betriebsstellen verlaufenden, betrieblich jeweils zweigleisigen Strecken; im Einzelnen die Strecke 1720 (Hamburg – Hannover, Ausbaustrecke Personenfernverkehr, von Strecken-km 164,816 bis 166,391), die Strecke 1255 (Hafen Hamburg – Maschen, von Strecken-km 0,397 bis 2,006) sowie die Strecke 1280 (Hamburg-Eidelstedt – Maschen, sogenannte Güterumgehungsbahn, von Strecken-km 25,166 bis 26,405). Dafür werden in der vorgenannten Lage vorhandene Brücken- und Rampenbauwerke teilweise abgebrochen und durch in Lage und Gleisführung geänderte und zusätzliche Brücken- und Rampenbauwerke ersetzt sowie zusätzliche Gleisanlagen (insbesondere eine Verlängerung der Gleise 1034 und 1036) geschaffen. Die Strecke 1720 wird nicht geändert, aber von geänderten Bauwerken der Strecke 1280 gequert. Das Vorhaben soll weitestgehend auf bereits bahnbetrieblich genutzten Flächen umgesetzt werden. Ziel der Neugestaltung der Gleisverläufe ist der in nördlicher und südlicher Fahrtrichtung kreuzungsfreie Übergang von der Strecke 1255 auf die Strecke 1280 und umgekehrt bei gleichzeitiger – erstmaliger – Anbindung der aus dem Rangierbahnhof Maschen verlängerten Gleise 1034 und 1036. Das bestehende Überwerfungsbauwerk – die mit einer zweigleisigen Rampe im Süden beginnende und sodann kreuzungsfreie Überführung beider Gleise der Strecke 1280 über beide Gleise der Strecke 1720 und das Gleis der Strecke 1255 für die Fahrtrichtung Norden – leistet diese Verkehrsfunktion nicht. Anschließend an das konstruktiv erhalten bleibende Überwerfungsbauwerk soll daher für das westliche Gleis der Strecke 1280 eine Überführung über die Gleise 1034 und 1036 errichtet werden. Das westliche und das östliche Gleis der Strecke 1280 werden südlich dieser neuen Überführung über separate, eingleisige, beidseitig mit Stützwänden versehene Rampen auf die Ebene der weiteren vorgenannten Strecken geführt. Für das Überwerfungsbauwerk aus neuer Überführung und den neuen eingleisigen Rampen muss die bestehende zweigleisige Rampe südlich des konstruktiv erhalten bleibenden Überwerfungsbauwerks abgebrochen werden. Bestandteil der Baumaßnahme sind Gleiserneuerungen, die Neuverlegung von Gleisen sowie die Neuerrichtung der Oberleitung. Dabei sollen sämtliche neuen Gleise mit Fahrleitung, bestehend aus Oberleitungsmasten, Kettenwerken und Leitungen für 16,7 Hertz und 15 Kilovolt Wechselstrom, überspannt werden. Das Vorhaben ist im Bundesverkehrswegeplan als Teil des Projekts Knoten Hamburg und somit als Projekt des vordringlichen Bedarfs eingeordnet. Auf Grund der Länge der Strecke, der Komplexität der geplanten Baumaßnahmen sowie der administrativen Grenzen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen erfolgt eine Aufteilung in zwei Planfeststellungsabschnitte (PFA). Der südliche PFA 1 umfasst den im Land Niedersachsen, der nördliche PFA 2 den auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg gelegenen Teil der Maßnahme. Die Landesgrenze und somit die Trennlinie der PFA durchschneidet die Strecke 1720 bei Strecken-km 165,921, die Strecke 1255-1 bei Strecken-km 1,337, die Strecke 1255-2 bei Strecken-km 1,310 und die Strecke 1280 bei Strecken-km 25,946. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.08.2018 Datum der Vorprüfung: 20.06.2016 Datum der Entscheidung: 17.12.2021 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Hannover) Herschelstraße 3 30159 Hannover Deutschland Telefonnummer: 0511 3657112 E-Mailadresse der Kontaktperson: sb1-han@eba.bund.de Zuständige Organisationseinheit: Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Hannover, Herschelstraße 3, Frau Inga Henseleit, 30159 Hannover Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Anhörungsbehörde: Behörde für Wirtschaft und Innovation Rechtsamt Alter Steinweg 4 20459 Hamburg Herr Matthias Hacker Telefon: 040 / 428 41 - 2314 E-Mail: matthias.hacker@bwi.hamburg.de Vorhabenträger DB Netz AG Regionalbereich Nord DB Netz AG Heidenkampsweg 58 20097 Hamburg Deutschland Homepage: Projektseite der Vorhabenträgerin Organisationseinheit: I.MG-N-L Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben „Knoten Hamburg Paket 1, Maßnahme 2 Meckelfeld, Planfeststellungsabschnitt 2 Freie und Hansestadt Hamburg“ Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt Infopunkt und Geschäftsstelle Harburger Rathausforum 2 21073 Hamburg Deutschland Telefonnummer einer Kontaktperson vor Ort: 040 428 712230 Mailadresse einer Kontaktperson vor Ort: petra.brueggmann@harburg.hamburg.de Öffnungszeiten des Auslegungsortes Siehe unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11333191/ Weitere Ortshinweise Siehe unter: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11333191/ Eröffnungsdatum der Auslegung 10.01.2020 Enddatum der Auslegung 10.02.2020 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren: Die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens einschließlich der Umweltauswirkungen ergeben, liegen vom 10. Januar 2020 bis zum 10. Februar 2020 während der dortigen Amtsstunden zur Einsicht aus im Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Infopunkt und Geschäftsstelle, Harburger Rathausforum 2 , 21073 Hamburg . Bei den Unterlagen über die Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 19 Absatz 2 UVPG, die der Planfeststellungsbehörde mit dem Antrag vorgelegt wurden, handelt es sich insbesondere um folgende Unterlagen: Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht); Schalltechnische Untersuchungen; Erschütterungstechnische Untersuchungen; landschaftspflegerischer Begleitplan; Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag einschließlich FFH-Unterlage; Unterlagen zur Hydrogeologie und Wasserwirtschaft. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen den Plan erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, können innerhalb der vorgenannten Frist Stellungnahmen zu dem Plan abgeben. Mit Ablauf der vorgenannten Frist sind auch diese Stellungnahmen ausgeschlossen. Die betroffene Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Beteiligung zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens äußern. Die Äußerungsfrist endet einen Monat nach Ablauf der Frist für die Auslegung der Unterlagen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind für das Verfahren über die Zulässigkeit des Vorhabens alle Äußerungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Die Äußerungsfrist gilt auch für solche Einwendungen, die sich nicht auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens beziehen. Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen können demnach bis zum 11. März 2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Anhörungsbehörde (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg) und beim Bezirksamt Harburg, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Geschäftsstelle, Harburger Rathausforum 2, 21073 Hamburg erhoben beziehungsweise vorgebracht werden. Die Frist ist eine gesetzliche Frist und kann nicht verlängert werden. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist das Datum des Eingangs bei der Anhörungsbehörde oder dem Bezirksamt. Die Versendung einer E-Mail genügt nicht. Der Eingang wird nicht bestätigt. Der Ausschluss von Einwendungen gegen den Plan, der Ausschluss von Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 VwVfG und der Ausschluss von Äußerungen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens beschränken sich auf dieses Planfeststellungsverfahren (§ 7 Absatz 4 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a) und § 7 Absatz 6 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes). Bei Einwendungen, Stellungnahmen und Äußerungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht worden sind (gleichförmige Eingaben), gilt für das Planfeststellungsverfahren derjenige Unterzeichner als Vertreter der übrigen Unterzeichner, der darin mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Vertreter bezeichnet ist, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt worden ist. Vertreter kann nur eine natürliche Person sein. Gleichförmige Eingaben, die die genannten Angaben nicht deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten oder bei denen der Vertreter keine natürliche Person ist, können unberücksichtigt bleiben. Dasselbe gilt insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben (vgl. § 17 VwVfG). Erörterung: Ersatz des EÖT durch Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG Ort der Erörterung Behörde für Wirtschaft und Innovation - Erreichbarkeit postalisch und per E-Mail Alter Steinweg 4 Planfeststellung Verkehrsanlagen 20459 Hamburg Deutschland Weitere Hinweise: Online-Konsultation vom 20.07.2020 bis zum 31.07.2020 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) Aufgrund der COVID-19-Pandemie wird zur Minderung des Risikos der weiteren Ausbreitung des Virus statt eines Erörterungstermins das Verfahren der Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 1 PlanSiG eröffnet. In diesem kann zu den sonst im Erörterungstermin oder der mündlichen Verhandlung zu behandelnden Informationen vorgetragen werden. Diese Informationen werden den zur Teilnahme Berechtigten gem. § 5 Abs. 4 PlanSiG für die Online-Konsultation zugänglich gemacht. Hierzu erhalten die Behörden u nd diejenigen, die Einwendungen erhoben, Stellungnahmen abgegeben oder sich zu den Umweltauswirkungen geäußert haben, ein entsprechendes Schreiben der Anhörungsbehörde. Im Übrigen wird der Inhalt dieser Bekanntmachung auch im Internet unter der Adresse http://www.hamburg.de/bwvi/np-aktuelle-planfeststellungsverfahren/ veröffentlicht. Die Online-Konsultation findet vom 20. Juli 2020 bis zum 31. Juli 2020 statt. Innerhalb dieses Zeitraums besteht Gelegenheit, sich schriftlich oder elektronisch gegenüber der Anhörungsbehörde zu äußern (Postanschrift: Behörde für Wirtschaft und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg; E-Mail-Adresse: planfeststellungsbehoerde@bwi.hamburg.de ). Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt (§ 5 Absatz 4 Satz 4 PlanSiG). Hinsichtlich der Gewährleistung der Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung wird auf die Geltung der Datenschutzerklärung der Planfeststellungsbehörde der Behörde für Wirtschaft und Innovation verwiesen, einzusehen unter: https://www.hamburg.de/bwvi/datenschutzerklaerung-pfbeh/ . Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.03.2020 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.01.2020 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Auf der Internetseite der Anhörungsbehörde abrufbare Planunterlagen Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 AEG