Im Rahmen des Projektes „Entwicklung eines Modells zur Berechnung der Luftschadstoffemissionen und des Kraftstoffverbrauchs von Verbrennungsmotoren in mobilen Geräten und Maschinen“1, wurde von IFEU das Modell „TREMOD-MM“ (TREMOD Mobile Machinery) erstellt ([IFEU 2004]). Mit diesem Modell kann eine detaillierte Berechnung der Emissionen von mobilen Geräten und Maschinen in der Landwirtschaft, Bauwirtschaft, Forstwirtschaft und Grünpflege sowie der Sport- und Fahrgastschifffahrt durchgeführt werden. Dabei werden stark differenzierte Daten u. a. zur Altersstruktur, Motorleistung, Nutzung und zum Emissionsverhalten berücksichtigt. Somit ist es möglich, die Emissionen für verschiedene Szenarien in hohem Detaillierungsgrad zu berechnen. Veröffentlicht in Texte | 28/2010.
Das Berliner Förderprogramm zur Nachrüstung und Umrüstung von Fahrgastschiffen wird neu aufgelegt. Insgesamt stehen 900.000 Euro bis Ende 2023 zur Verfügung, um Reedereien bei der Umstellung ihrer Flotten auf saubere und klimafreundliche Fahrgastschiffe zu unterstützen. Hierbei können bis zu 80 Prozent der Kosten für die Nachrüstung oder Umrüstung übernommen werden. Fahrgastschiffe tragen in Ufernähe merklich zur Belastung durch Rußpartikel und Stickstoffdioxid bei. Modellierungen zur Luftbelastung, die von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz durchgeführt wurden, ergaben in einigen Bereichen eine erhöhte Belastung durch Stickstoffdioxid in Ufernähe, wie etwa im Bereich des Berliner Doms. Damit sind gerade Gebiete am Wasser belastet, die besonders der Erholung dienen. Hier muss die Luftqualität weiter verbessert werden. Dr. Silke Karcher, Staatssekretärin für Umwelt und Klimaschutz : „Mit der Weiterführung und Anpassung des Förderprogramms bieten wir den Reedereien eine richtig attraktive Unterstützung auf dem Weg zu einer umwelt- und klimafreundlichen Fahrgastschifffahrt an. Auch größere Fahrgastschiffe, die oft den höchsten Schadstoffausstoß haben, können und sollen künftig verstärkt elektrisch und damit abgasfrei auf der Spree unterwegs sein. Wir unterstützen – und wir erwarten, dass sich auch die Reedereien auf den Weg machen.“ Wie schon in der ersten Förderperiode wird die Nachrüstung mit Abgasreinigungssystemen zur Reduzierung von Partikeln und Stickoxiden sowie die Umrüstung auf einen vollständig batterie-elektrischen Antrieb gefördert. Im neuen Förderprogramm ist erstmals auch die Förderung der Umrüstung auf einen Elektro-Diesel-Hybridantrieb für Fahrgastschiffe ab 100 Personen möglich. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass eine Umrüstung auf einen rein batterie-elektrischen Antrieb für große Fahrgastschiffe wegen technischer Herausforderungen und sehr hoher Kosten kaum wirtschaftlich leistbar ist. Da in Berlin bisher noch keine Umrüstung auf Hybrid-Antrieb erprobt wurde, erfolgt die Förderung als Pilotprojekt. Ziel ist es, dass mittelfristig besonders auf den innerstädtischen Wasserwegen mit den höheren Luftbelastungen die Fahrgastschiffe weitgehend elektrisch fahren. Zusätzlich zur Emissionsminderung durch den Elektroantrieb ist für diese Hybridschiffe auch eine Nachrüstung des Dieselmotors mit einem Partikelfilter vorgesehen. Die Anträge auf Nachrüstung oder Umrüstung können ab sofort gestellt werden.
Die Köln-Düsseldorfer Deutsche Rheinschifffahrt GmbH plant die Errichtung und den Betrieb einer Anlegestelle für die Personenschifffahrt in St. Goar bei Rhein-km 556,627.
Die Stadt Bernkastel-Kues plant die Errichtung und den Betrieb von zwei neuen Schiffsanlegestelle für die Fahrgastschifffahrt bei Mosel-km 129,801 sowie bei Mosel-km 129,974 am linken Ufer (Ortslage Kues).
Neubau des Schiffsanlegers und Sportboothafens Mit Erreichen der Stauziele an den Seen im Lausitzer Seenland sollen diese touristisch genutzt werden. Auch der Partwitzer See ist Teil der neu gestalteten Seenkette der ehemaligen Bergbaulandschaft. Am südöstlichen Uferbereich des nördlichen Teils des Partwitzer Sees ist dafür bereits die Errichtung einer Ferienanlage mit Ferienhäusern und verschiedenen Freizeitangeboten sowie gastronomischen Einrichtungen geplant. Ergänzend dazu ist von der Gemeinde Elsterheide mit dem Vorhaben „Errichtung eines Hafens am Partwitzer See“ am südöstlichen Uferbereich des nördlichen Teils des Partwitzer Sees ein Schiffsanleger für die öffentliche Fahrgastschifffahrt kombiniert mit einem Sportboothafen mit Anlegemöglichkeit für Sportboote geplant.
Die Viking Technical GmbH, Industriepark 17, 56291 Wiebelsheim, beantragt die Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung gemäß § 43 LWG zur Errichtung einer Anlegestel-le in Traben-Trarbach bei Mosel-km 107,210 rechtes Ufer.
Zentrale Aufgabe eines Luftreinhalteplans ist die Zusammenstellung und Prüfung von Maßnahmen zur Reduzierung der Luftbelastung, um schnellstmöglich überall in Berlin die Luftqualitätsgrenzwerte einzuhalten. Der Schwerpunkt der Maßnahmenplanung liegt bei der Reduzierung der Belastung durch Stickstoffdioxid, da hierfür ohne weitere Maßnahmen auch 2020 der Grenzwert für das Jahresmittel an circa 15 Kilometer Straßen nicht sicher eingehalten werden konnte. Wie die Ursachenanalyse gezeigt hat, stammen etwa drei Viertel der Stickstoffdioxidbelastung aus dem motorisierten Straßenverkehr, d. h. aus den Verbrennungsmotoren in Pkw und Lkw. Bei den Maßnahmen des Luftreinhalteplans steht daher die Minderung des Schadstoffausstoßes im Straßenverkehr an erster Stelle. Die Maßnahmenplanung erfolgte unter Berücksichtigung bereits bestehender thematischer Planungen und verfolgt einen integrierten Ansatz. Dies betrifft besonders das Maßnahmenfeld Verkehr, das im Wesentlichen auf dem Berliner Mobilitätsgesetz und den daraus resultierenden Planungen wie dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr und dem Nahverkehrsplan aufbaut. Des Weiteren wurden die Stadtentwicklungspläne Zentren, Gewerbe und Industrie und Klima, das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm und der Lärmaktionsplan berücksichtigt. Die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in seiner zweiten Fortschreibung lassen sich in zwei Gruppen aufteilen: 1. Stadtweit wirkende Maßnahmen 2. Lokale Maßnahmen für besonders hoch belastete Straßen Tempo 30 Aufgehoben: Durchfahrverbote für Dieselfahrzeuge Mit einer Vielzahl von Maßnahmen wird der Schadstoffausstoß stadtweit gesenkt. Dies erfordert zu allererst saubere Fahrzeuge: Mit der Nachrüstung und Flottenmodernisierungen bei Linienbussen und bei Kommunalfahrzeugen nimmt das Land Berlin seine Vorbildrolle bei der Schadstoffminderung von Fahrzeugen wahr. Doch auch der Wirtschaftsverkehr wird durch die Weiterführung der Förderung von Elektrofahrzeugen bei der Umstellung auf saubere Fahrzeuge unterstützt. Saubere Fahrzeuge allein sind jedoch nicht ausreichend, zumal eine Flottenerneuerung Zeit erfordert. Auch weniger motorisierter Verkehr entlastet die Luft. Durch die vorgesehene Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung wird nicht nur Parksuchverkehr reduziert, sondern auch ein weiterer Anreiz gesetzt für den Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, das Rad oder für das Zufußgehen. Weniger Pkw-Verkehr bedeutet weniger Abgase, so dass in der gesamten Innenstadt eine Minderung der NO 2 -Belastung erreicht werden kann. Parallel dazu wird die Förderung der öffentlichen Verkehrsmittel sowie des Rad- und Fußverkehrs vorangetrieben. Gerade damit unterstützt der Luftreinhalteplan die Ziele einer nachhaltigen Verkehrspolitik und des Klimaschutzes. Die Untersuchungen zur Wirkung der stadtweiten Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes hat gezeigt, dass damit für etwa ein Drittel der kritischen Straßen eine Einhaltung des Grenzwertes erreicht werden kann. Darüber hinaus sieht der Luftreinhalteplan Maßnahmen u. a. in den Bereichen Mobilitätsmanagement und Logistik, Fahrgastschifffahrt, mobile und stationäre Maschinen und Geräte, Wärmeversorgung sowie Raum- und Stadtplanung vor. Für einige hoch belastete Straßen reichen die stadtweiten Maßnahmen nicht aus. Hier kann die Einhaltung des NO 2 -Jahresgrenzwertes nur mit zusätzlichen lokalen Maßnahmen erreicht werden. Dies sind im Wesentlichen: Für 33 Straßenabschnitte mit einer gesamten Länge von 20,6 Kilometern ist die Anordnung von Tempo 30 umgesetzt. Frühere Erfahrungen in Berlin zwischen 2003 und 2008, z.B. an der Schildhornstraße und der Beusselstraße, haben gezeigt, dass damit NO 2 -Minderungen bis zu 5 µg/m³ erreichbar sind, weil weniger beschleunigt werden muss. Auch bei nunmehr verbesserter Fahrzeugtechnik und Verkehrslenkung konnte weiterhin eine Reduzierung der NO 2 -Belastung von bis zu 4 µg/m³ nachgewiesen werden. Dies zeigte der Pilotversuch Tempo 30 . Albrechtstraße von Robert-Lück-Straße bis Neue Filandastraße Badstraße von Behmstraße bis Exerzierstraße Breite Straße/Schönholzer Straße von Grabbeallee bis Mühlenstraße Danziger Straße von Schönhauser Allee bis Schliemannstraße Dominicusstraße von Ebersstraße bis Hauptstraße Hauptstraße 1) von Kleistpark – Innsbrucker Platz Dorotheenstraße von Wilhelmstraße bis Friedrich-Ebert-Platz Elsenstraße von Treptower Park bis Karl-Kunger-Straße Erkstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee Hermannstraße von Mariendorfer Weg bis Silbersteinstraße (im Anschluss an Durchfahrverbot Silbersteinstraße bis Emser Straße mit T30) Invalidenstraße von Alexanderufer bis Scharnhorststraße Joachimstaler Straße von Hardenbergplatz bis Kurfürstendamm Kaiser-Friedrich-Straße von Kantstraße bis Otto-Suhr-Allee Kantstraße 1) von Amtsgerichtsplatz – Savignyplatz Klosterstraße von Brunsbüttler Damm bis Pichelsdorfer Straße Leipziger Straße 1) von Markgrafenstraße – Potsdamer Platz Leonorenstraße von Bernkastlerstraße bis Kaiser-Wilhelm Straße Luxemburger Straße von Genter Straße bis Müllerstraße Mariendorfer Damm von Westphalweg bis Eisenacher Straße Martin-Luther-Straße von Lietzenburger Straße bis Motzstraße Mehringdamm von Yorckstraße bis Bergmannstraße Müllerstraße von Seestraße bis Antonstraße Oranienburger Straße von Roedernallee bis Wilhelmsruher Damm Oranienstraße von Moritzplatz bis Oranienplatz Potsdamer Straße 1) von Potsdamer Platz bis Kleistpark Residenzstraße von Amende Straße bis Lindauer Allee Saarstraße von Rheinstraße bis Autobahnbrücke Scharnweberstraße von Kapweg bis Afrikanische Straße Schönholzer Straße von Wollankstraße bis Parkstraße Sonnenallee von Thiemannstraße bis Reuterstraße Spandauer Damm von Klausener Platz bis Königin-Elisabeth-Straße Tempelhofer Damm 1) von Ordensmeisterstraße bis Alt-Tempelhof Torstraße von Prenzlauer Allee bis Chausseestraße Wildenbruchstraße von Sonnenallee bis Weserstraße Wilhelmstraße von Karl-Marx-Straße bis Sonnenallee 1) Pilotstrecken des Tempo-30-Versuchs Achtung: Diese Maßnahme, bei der eine Mehrbelastung auf Ausweichstrecken nicht ausgeschlossen werden kann, konnte im Sommer 2022 vollständig aufgehoben werden. Für acht Straßen mussten im Luftreinhalteplan für Berlin – Zweite Fortschreibung Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euronorm 5/V vorgesehen werden. Denn die übrigen Maßnahmen reichten nicht aus, um die Grenzwerte für die Luftqualität bis 2020 sicher zu erreichen. Zu der Anordnung von Durchfahrverboten wurde das Land Berlin vom Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 9.10.2018 verpflichtet (Aktenzeichen VG 10 K 207.16). Die Fahrverbote traten als Durchfahrverbote mit der Zusatzregelung „Anlieger frei“ im Januar 2020 vollständig in Kraft. Strecken mit Dieseldurchfahrverbot und Zeitpunkt der Aufhebung: Aufhebung im Sommer 2021: Brückenstraße von Köpenicker Straße bis Holzmarktstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28 µg/m³ Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer NO 2 -Jahresmittel 2021: 21 µg/m³ Friedrichstraße von Unter den Linden bis Dorotheenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 24 µg/m³ Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 20 µg/m³ Aufhebung im Sommer 2022: Leipziger Straße von Leipziger Platz (Ost) bis Charlottenstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 28-31 µg/m³ Alt-Moabit von Gotzkowskystraße bis Beusselstraße NO 2 -Jahresmittel 2021: 31 µg/m³ Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 34 µg/m³ Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße NO 2 -Jahresmittel 2021: 35 µg/m³ Im Sommer 2021 konnten die Dieselfahrverbote für die ersten vier Strecken aufgehoben werden, im August 2022 folgte die Aufhebung für die restlichen vier Fahrverbotsstrecken. Um die Einhaltung des NO 2 -Luftqualitätsgrenzwertes an allen ehemaligen Fahrverbotsstrecken abzusichern, gilt für alle diese Strecken weiterhin Tempo 30. Dieseldurchfahrverbote sind nun nicht mehr notwendig. Denn seit 2020 können die Luftqualitätsgrenzwerte an allen Messstationen eingehalten werden. Dank Modernisierung der Fahrzeugflotte ist der Schadstoffausstoß je Fahrzeug deutlich gesunken. So stoßen Pkw und Kleintransporter heute im Mittel circa 20 % weniger Stickstoffoxide als im Jahr 2019. In der vor einigen Jahren noch sehr hoch belasteten Leipziger Straße trug zudem der Einsatz von Elektrobussen zu einer deutlichen Verbesserung der Luftqualität bei. LRP 2018-2025 – Szenarienrechnungen Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2015 Beschreibung im Umweltatlas Karte im Geoportal
Im Jahre 1818 wurde ein hölzerner Lattenpegel (Skalierung in hessischen Dezimalfuß) am linksseitigen Hebejoch der damaligen Schiffsbrücke errichtet und ab dem 1.12.1818 regelmäßig beobachtet. 1872 erfolgte die Umstellung auf das metrische System, 1878 wurde die Pegellatte an die Kaimauer oberhalb der Schiffsbrücke versetzt. 1896 wurde ein Pegelhaus zur Aufnahme eines selbstschreibenden Luftdruckpegels eingerichtet (1929 durch Schwimmerschreibpegel ersetzt). Durch Kriegseinwirkung wurde der Schwimmerschreibpegel 1945 zerstört und das Pegelhaus stark beschädigt (nach 1947 wiederhergestellt). Seit Juli 1956 ist der Pegel mit Datenfernübertragung ausgestattet, seit Dezember 1969 mit einer Messwertansageeinrichtung. Durch den Betrieb der Mainschleusen, die Passagierschifffahrt am nahegelegenen Anleger, die Beseitigung von Resten der alten Römerbrücke direkt unterhalb des Pegels ca. 1860, durch Brückentrümmer der zerstörten Eisenbahn- und Straßenbrücken (von März 1945 bis 1947) wurden die Wasserstands- und Abflussverhältnisse z.T. erheblich beeinflusst. Änderungen der Höhe des Pegelnullpunktes über NN bzw. NHN: ab 1852: NN+ 80,811 m (80,625 m über Amsterdamer Pegel) ab 1881: NN+ 80,414 m (Preußische Landesaufnahme) ab 1909: NN+ 80,399 m (Ghzgl. Hydrogr. Bureau 1913) ab 1923: NN+ 80,376 m (HLfWG 1931) ab 01.11.1931: NN+ 80,385 m (HLfWG 1933) ab 01.11.1938: NN+ 78,385 m (Tieferlegung des Pegelnullpunkts) ab 01.01.1954: NN+ 78,430 m (neues System [DHHN 12]; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 01.07.1995: NHN+ 78,372 m (DHHN 92; die Höhenlage des Pegels zum Gelände hat sich nicht geändert) ab 01.11.2019: NHN+ 78,37 m (neues System [DHHN 2016]) Quellen: Ghzgl. Hydrogr. Bureau Darmstadt (1907): Die Pegel am Rhein Ghzgl. Hydrogr. Bureau Darmstadt (1913): Feinnivellement des Rheins Hess. Landesanst. f. Wetter u. Gewässerk. (HLfWG) (1931): Wasserstandsbewegungen an Hauptpegeln des Rheins 1921-1930 Hess. Landesanst. f. Wetter u. Gewässerk. (HLfWG) (1933): Wasserstandsbewegungen an Hauptpegeln des Rheins 1932 WSA Mainz (1966a): Pegelstammbuch Pegel I.O. Mainz (Bd. I: 1797-1964) WSA Mainz (1966b mit Ergänz.): Pegelstammbuch Pegel I.O. Mainz (Bd. II: ab 1965)
Das Projekt Stand der Arbeiten Zahlen und Daten Fragen und Antworten Rückblick Projektbeteiligte Die Uferwände der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) zwischen dem Humboldthafen und dem Oberwasser der Schleuse Charlottenburg müssen auf Grundlage vertiefter Untersuchungen erneuert werden. Die abgelaufene Nutzungsdauer (80 Jahre), bekannte Schäden und die landseitigen Verkehrslastveränderungen im Zuge der städtischen Entwicklung erfordern in Verbindung mit der Verpflichtung des Landes zur Unterhaltung der Uferwände die umfangreiche Erneuerung der Uferwände in dem relevanten Spree-Abschnitt. Die Uferwände sichern das landseitige Gelände (Verkehrsflächen, Grünflächen, Gewerbe, Wohnbebauung) gegen die Spree. Beispielhaft gehören der Schlosspark Charlottenburg, die Straßen Tegeler Weg, Charlottenburger Ufer, Schleswiger Ufer, Holsteiner Ufer und das Ufer des Tiergartens zu den relevanten Landflächen. Die gesicherten ufernahen Straßen ermöglichen die ortsnahe Verkehrs- und die Medienerschließung. Darüber hinaus wird die Spree in diesem Projektabschnitt durch die Berufsschifffahrt und intensiv durch die Fahrgastschifffahrt genutzt, deren Betrieb nur bei erneuerten, standsicheren Uferwänden uneingeschränkt erhalten werden kann. Sie dient in diesem Abschnitt als Bundeswasserstraße für Schiffe (Verbände) mit einer maximalen Länge von 91 Meter und einer Tonnage von etwa 1.000 Tonnen. Typische Fahrgastschiffe sind 67 Meter lang und befördern bis zu 400 Passagiere. Die Bauwerke der Uferbefestigung sind im Mittel 60 Jahre alt. Die Maßnahme umfasst mehr als 85 Uferabschnitte auf einer Gesamtlänge von ca. 11 km. Vor dem eigentlichen Baubeginn notwendige Sicherungsmaßnahmen erfolgen seit Ende 2020. Die Maßnahme Neubau der Uferbefestigung der Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von Schleuse Charlottenburg (km 6,5) bis Humboldthafen (km 14,5) wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundesmitteln und Mitteln des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe gefördert und durch die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt kofinanziert. Voraussichtliche Bauzeit: 10 Jahre in Abschnitten Im Rahmen der Bauzaungespräche seit 2019 hatten die Anwesenden die Möglichkeit, Fragen direkt an die Projektbeteiligten zu stellen. Diese Fragen dokumentieren wir an dieser Stelle im Nachhinein ebenso wie Anfragen, die uns erreicht haben. Bauzaungespräche (BZG) Allen, die nicht an den Bauzaungesprächen teilnehmen konnten, möchten wir hier die Möglichkeit geben, sich ebenfalls zu informieren. Die während der Veranstaltung besprochenen Fragen und Antworten finden Sie unter Fragen und Antworten . Gespräche mit Anwohnern am Schleswiger Ufer Einzelgespräche Am Spreebord mit Bürgern zu laufenden Bauwerkserkundungen und anstehenden Sofortsicherungen des Schleswiger Ufers und Am Spreebord Bauherrin Uferbefestigung – Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), Abteilung Tiefbau, Wasserbau Grünflächen, Straßen und Bäume – Bezirksamt Mitte bzw. Charlottenburg-Wilmersdorf, Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Wasserstraße – Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Spree-Havel (WSA Spree-Havel) Genehmigungsbehörden – Wasserbehörde des Landes Berlin (SenMVKU) und WSA Spree-Havel Denkmalschutz – Landesdenkmalamt (LDA)
Schienenverkehr Schiffsverkehr Flugverkehr Off-road-Verkehr Baustellen Als Datengrundlage zur Berechnung der Emissionen aus dem Schienenverkehr dienten Informationen der Deutschen Bahn AG, Eisenbahnverkehrsunternehmen auf dem Netz des DB-Schienennetzes, Werks- und Privatbahnen, sowie der Straßenbahn und oberirdisch fahrenden U-Bahn Neben Abgas-Emissionen aus dieselbetriebenen Schienenfahrzeugen entstehen auch Partikel-Emissionen durch Abrieb der Bremsen, Räder, Schienen, Fahrleitungen und Stromabnehmer, wobei diese Partikelemissionen auch von elektrisch betriebenen Fahrzeugen stammen. Insgesamt wurden vom Schienenverkehr in Berlin 6,900 Tonnen CO 2 , 114 Tonnen NO x und 227 Tonnen Feinstaub (PM 10 ) emittiert. Den größten Anteil der gasförmigen Emissionen hat der Güterverkehr, wohingegen für PM 10 und PM 2,5 die höchsten Beiträge vom Personennahverkehr (Regionalbahnen und S-Bahnen) rühren, da aufgrund der höheren Fahrleistungen die Abriebprozesse verstärkt zur Feinstaubemission beitragen. Die Datengrundlage für die Berechnung der Emissionen aus dem Berliner Schifffahrtsverkehr bilden Informationen der Schiffs- und Güterstrombewegungen auf den Bundeswasserstraßen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost sowie Auswertungen der Fahrpläne der Fahrgastschiffe der in Berlin tätigen Reedereien. Über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost ist zudem die mittlere Flottenstruktur der in Berlin beheimateten Güter- und Personenschiffe, differenziert nach mittlerer Fahrgastanzahl und mittlerer Leistung, bekannt. Schleusendaten erfassen außerdem neben den Güter – und Personenschiffen auch Motorboote, sodass auch diese Schiffsklasse in die Berechnung der schifffahrtsbedingten Emissionen einfließen konnte. Eine weitere Datenquelle für die Emissionsberechnung bildete der Kraftstoffverbrauch sowohl des Güterverkehrs als auch der Fahrgastschifffahrt und der sonstigen Boote. Der größte Anteil der Emissionen auf Berliner Wasserstraßen entfällt auf die Fahrgastschifffahrt, der bei den NO x -Emissionen bei 57 % und bei den PM 10 -Emissionen bei 65 % liegt. Räumlich ist vor allem der Stadtbezirk Mitte mit den vielen Fahrgastschifffahrtsanlegern zwischen Mühlendammschleuse und dem Bundeskanzleramt. Für den Flugverkehr wurden die Abgas-Emissionen des zivilen Flugverkehrs im bodennahen Bereich der Flughäfen bis 3.000 Fuß oder 915 Meter Höhe sowie die Emissionen durch die Fahrzeuge auf den Flughafenvorfeldern berücksichtigt. Für das Basisjahr 2015 wurden die beiden Berliner Flughäfen Schönefeld und Tegel sowie die Flugbewegungen auf den 10 Berliner Hubschrauberlandeplätzen in die Emissionsberechnung einbezogen. Zur Ermittlung der Emissionen wurden die Start- und Landevorgänge, differenziert nach Luftfahrzeugklasse, analysiert, die vom Statistischen Bundesamt zur Verfügung gestellt wurden. Zudem wurden vom Flughafenbetreiber Berlin-Brandenburg GmbH modellfeine Daten aus Flugtagebüchern zur Verfügung gestellt Zudem wurde eine Abschätzung der Emissionen des Flughafen Berlin-Brandenburg (BER) für das Bezugsjahr 2023 durchgeführt. Bei der Berechnung der zu erwartenden Emissionen wurde auf die vom Flughafen Berlin – Brandenburg erstellte Flugverkehrsprognose zurückgegriffen. Die Quellgruppe „Off-road-Verkehr“ umfasst die Anwendung von mobilen Geräten und Maschinen sowie von Fahrzeugen außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs in der Forst- und Landwirtschaft, Industrie, Privaten Gartenpflege, Pflegen öffentlicher Grünflächen und des Militärs. Als emissionsrelevante Daten werden Angaben zum eingesetzten Fahrzeug- und Gerätebestand und deren Einsatzbedingungen benötigt, die aber im Allgemeinen nicht vorliegen. Deshalb muss auf Ersatzdaten ausgewichen werden, die im Folgenden aufgelistet sind: Gesamte Waldfläche und landwirtschaftliche Nutzflächen, Anzahl der Beschäftigten im verarbeitenden Gewerbe Gebäude- und Freiflächendaten im Wohnungsbereich Erholungsflächen, Grünanlagen und Friedhofsflächen Anzahl der militärischen Dienstposten. Anhand dieser Angaben und mittlerer Emissionsfaktoren wurden daraus die Emissionen des Sektors “off-road-Verkehr” abgeschätzt. Durch Baustellen werden verschiedene Emissionen erzeugt, die sich in folgende Teilbereiche einteilen lassen: Abgasemissionen der mobilen Maschinen Aufwirbelungs- und Abriebemissionen der mobilen Maschinen Weitere Emissionen (vor allem Staub) durch unterschiedliche Bautätigkeiten und Arbeitsprozesse (z.B. Abbrucharbeiten, Bohrungen usw.) Baustellen lassen sich jedoch räumlich nur sehr schwer repräsentativ für einen längeren Zeitraum einem bestimmten Gebiet zuordnen. Während mobile Baumaschinen, die zum größten Teil dieselbetrieben sind, stark in ihrer Größe und Leistung je nach Einsatzgebiet variieren und im Straßen-, Hoch- und Tiefbau eingesetzt werden, relativ gut emissionsseitig eingeordnet werden können, ist die Datenlage ihres Einsatzes jedoch sehr unsicher. Der Standort des gemeldeten Bestandes weicht häufig stark von ihrem Einsatzgebiet ab, da Baufirmen nicht nur lokal arbeiten und zudem häufig auch Leihmaschinen einsetzen. Die Staub-Emissionen durch Aufwirbelung und Abrieb sowie durch Abbrucharbeiten überschreiten zudem in der Regel die Abgasemissionen auf Baustellen bei weitem. Emissionsfaktoren für Aufwirbelung und Abrieb werden über die im Bau befindlichen Flächen und über die Baudauer, differenziert nach Gebäudetyp, zur Verfügung gestellt. Auch für Abbrucharbeiten beziehen sich die Emissionsfaktoren üblicherweise auf das abzubrechende Material, das heißt, auf die Größe der Baustelle und des abzubrechenden Gebäudes. Zusammenfassend muss festgestellt werden, dass insbesondere die nicht-motorbedingten Emissionen aus dem Einsatz von Baumaschinen und den Tätigkeiten auf Baustellen aktuell nur sehr grob abgeschätzt werden können. Die Ermittlung der Emissionen der Bauwirtschaft in Berlin wurde deshalb auf Basis anderweitiger Daten durchgeführt: Ermittlung des Gesamtbauvolumes für Berlin, differenziert nach Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe Abschätzung der Anzahl der Beschäftigten auf Basis der Daten aus der Statistik des Baugewerbes Berlin Ableitung von spezifischen Verbrauchsdaten (Diesel, Benzin, Gemisch) pro Beschäftigten und Ermittlung von typischen Bestandsstrukturen der eingesetzten Baumaschinen Ermittlung von charakteristischen kraftstoffbezogenen Abgas-Emissionsfaktoren sowie Emissionsfaktoren für Aufwirbelung, Abrieb und Abbrucharbeiten.
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