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Regenwürmer geben Hinweise auf Wirkungen von Chemikalien in Böden

<p> <p>Regenwürmer sind ein wichtiger Indikator für die Bodenfruchtbarkeit. Sie lockern den Boden, fördern das Wurzelwachstum, verbessern die Wasseraufnahme, erzeugen Humus und tragen zur Bodenfruchtbarkeit bei. Eine neue Standardprüfmethode untersucht die Auswirkung von Chemikalien auf einzelne Arten und die Lebensgemeinschaft der Regenwürmer in Freilandtests.</p> </p><p>Regenwürmer sind ein wichtiger Indikator für die Bodenfruchtbarkeit. Sie lockern den Boden, fördern das Wurzelwachstum, verbessern die Wasseraufnahme, erzeugen Humus und tragen zur Bodenfruchtbarkeit bei. Eine neue Standardprüfmethode untersucht die Auswirkung von Chemikalien auf einzelne Arten und die Lebensgemeinschaft der Regenwürmer in Freilandtests.</p><p> <p>Die neue <a href="https://doi.org/10.1787/1f16503f-en">OECD-Prüfrichtlinie Nr. 256</a> untersucht die kurz- und langfristigen Effekte von Chemikalien auf Regenwurmgemeinschaften im Boden unter Feldbedingen. Sie wird insbesondere für die europäische Zulassung von Pflanzenschutzmitteln genutzt und basiert auf dem ISO-Standard 11268-3, der seit 1999 genutzt und letztmalig 2014 aktualisiert wurde. Die Durchführung einer Regenwurmfreilandstudie erfolgt hauptsächlich in der höherstufigen Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln, wenn für Regenwürmer in den Standardtestverfahren zur chronischen Toxizität und der Expositionsabschätzung auf Basis der beantragten Anwendungsmenge ein Risiko für den Regenwurm ermittelt wurde. Daher ist es wichtig, dass die Regenwurmfreilandstudie ein Testdesign mit ausreichender statistischer Aussagekraft aufweist, um Effekte auf die Regenwurmgemeinschaft sicher zu identifizieren. Die Auswertung der bisherigen Daten aus Studien, die nach dem ISO-Standard erhoben wurden, zeigte eine sehr niedrige statistische Aussagekraft: Effekte unterhalb von 50% wurden nicht sicher detektiert. Daher wurde für die neue OECD-Prüfrichtlinie ein verbessertes und aufwendigeres Testdesign entwickelt. Darüber hinaus wurde die Eignung verfügbarer, statistischer Verfahren für die Auswertung der Daten aus Freilandstudien getestet und angepasst um eine optimierte, statistische Analyse der Daten zu gewährleisten. Um die Effekte im Feld mit den tatsächlichen Rückständen der applizierten Testsubstanzen in Verbindung bringen zu können, sind zusätzliche analytische Messungen der Chemikalienrückstände im Testverlauf mit aufgenommen worden. Die neue OECD-Prüfrichtlinie ist ein wertvoller Beitrag zur Aktualisierung des Bewertungsleitfadens für die terrestrische Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln, welche derzeit überarbeitet wird.</p> <p>Die OECD-Prüfrichtlinien zur Prüfung von Chemikalien umfassen eine Reihe standardisierter, international harmonisierter und akzeptierter Prüfmethoden und Leitfäden, anhand derer Chemikalien charakterisiert und potentiell schädigendes Verhalten und Wirkung auf Mensch und Umwelt untersucht werden können.&nbsp;</p> <p>Die jetzt verabschiedete Prüfrichtlinie wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes und unter Förderung des Bundesumweltministeriums von ECT Ökotoxikologie GmbH, RWTH Aachen und Darwin Statistics retrospektiv validiert und es wurde eine Pilotstudie zur Ableitung eines verbesserten Testdesigns durchgeführt. Die erhobenen Daten der Pilotstudie wurden mit den im Umweltbundesamt vorliegenden Daten von Freilandstudien an Regenwürmern ausgewertet.<br>&nbsp;</p> </p><p>Informationen für...</p>

Steckbriefe für die Grundwasserkörper in Niedersachsen - 2021

Die Umsetzung der EG-WRRL erfolgt zyklisch, demnach sind alle sechs Jahre folgende Schritte zu überprüfen und zu aktualisieren: Bestandsaufnahme und Risikoabschätzung (Zielerreichung zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode; zuletzt 2019 in Hinblick auf Zielerreichung 2027) Zustandsbewertung der Wasserkörper (zuletzt 2021) Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms (zuletzt 2021) Umsetzung der Maßnahmen Zwischenbericht der Maßnahmenumsetzung (zuletzt 2018, geplant 2024) Der mengenmäßige Grundwasserzustand ist gut, wenn: mengenmäßige Grundwasserzustand und die Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer verfehlt werden, der Zustand der Oberflächengewässer sich verschlechtert, die grundwasserabhängigen Landökosysteme geschädigt werden oder oder das Grundwasser durch Salzwasser oder sonstige Zuströme nachteilig verändert wird Der chemische Grundwasserzustand ist gut, wenn: chemische Grundwasserzustand oder keine Einträge von Schadstoffen durch menschliche Tätigkeit erfolgt, der Zustand der Oberflächengewässer sich nicht verschlechtert bzw. die Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer nicht verfehlt werden und und die grundwasserabhängigen Landökosysteme nicht geschädigt werden. Für die chemische und mengenmäßige Bewertung der Grundwasserkörper wurden landesweite Karten erstellt, die in der Infospalte (rechts) zum Download bereitstehen. Bei der chemischen Bewertung werden die Ergebnisse zusätzlich differenziert für Nitrat, Pflanzenschutzmittel und sonstige Schadstoffe dargestellt. Die wichtigsten Ergebnisse der Risikoabschätzung und der Zustandsbewertung wurden in Steckbriefen für jeden einzelnen niedersächsischen Grundwasserkörper (GWK) zusammengestellt. U. a. beinhalten die Steckbriefe: Steckbriefen die Gesamtbewertung des GWK (2021) Bewertung des chemischen Zustands mit Benennung der Gründe Bewertung des mengenmäßigen Zustands die Gesamt-Gefährdungsabschätzung (bezogen auf das Jahr 2027) Gefährdungsabschätzung Güte Gefährdungsabschätzung Menge Zum Vergleich wurden für die Bewertungen und Risikoabschätzungen die Ergebnisse der letzten Überprüfung angegeben (von 2013 für Gefährdungsabschätzung und von 2015 für Zustandsbewertung). Die Steckbriefe beinhalten darüber hinaus auch allgemeine Informationen über die GWK. Dazu gehören u.a.: Stammdaten (z.B. Nummerierung, Lage) Anteile der Bundesländer am GWK Statistik der Landnutzung (dargestellt auch als Karte) Angaben zum Messnetz Grundwasser-Neubildung und Grundwasser-Entnahmen Jedem Steckbrief ist ein gleichlautendes „Deckblatt“ angeheftet, in dem grundsätzliche Informationen über die Datengrundlage und –quelle sowie die verwendeten Abkürzungen und Fußnoten angegeben sind. Die vorliegenden Grundwasserkörpersteckbriefe für alle 123 Grundwasserkörper (ganz oder teilweise auf niedersächsischen Gebiet) sind nach Flussgebietseinheit sortiert und mit zugehörigen Namen des Grundwasserkörpers sowie EU-Code in einer Downloadtabelle aufgelistet. In der Spalte Grundwasserkörpersteckbrief (Link) findet sich der direkte Link zum Steckbrief des entsprechenden Grundwasserkörpers. Die Downloadtabelle ist in der Infospalte (rechts) aufrufbar (Steckbriefe 2015 und Steckbriefe 2021). Es ist geplant, dass die Steckbriefe alle sechs Jahre fortgeschrieben werden. Darüber hinaus können alle 123 Steckbriefe (Steckbriefe 2021) gebündelt als Zip-Datei (62,79 MB) oder zusammengefasst als Broschüre (49,37 MB) heruntergeladen werden. - Download gebündelte Zip-Datei der 123 Einzelsteckbriefe - Download Broschüre Der Umweltkartenserver des Umweltministeriums bietet eine interaktive Karte zu diesem und weiteren wasserwirtschaftlich- und umweltrelevanten Themen. Durch Anklicken der einzelnen Grundwasserkörper können Informationen zum Grundwasserkörper eingesehen sowie die einzelnen Steckbriefe abgerufen werden.

Pflanzenschutzgesetz (PflSchG)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen §  1 Zweck §  2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen §  3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz §  4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln §  6 Pflanzenschutzmaßnahmen §  7 (weggefallen) §  8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater §  9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften

Europäische Kommission macht den Weg für weitere Glyphosat-Nutzung frei - Chancen für Rheinland-Pfalz?

Verlängerung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat um zehn Jahre auf europäischer Ebene, nationales Verbot ab 2024 geplant, Bewertung der Entscheidung der EU-Kommission, Haltung zur Nutzung von Glyphosat; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Innovativer Pflanzenschutz in Landwirtschaft und Weinbau: Sachgerechte Anwendung und Gesundheitsschutz durch Risikobewertung

Risikobewertung für Pflanzenschutzmittel; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

EU-Parlament lehnt neue Pflanzenschutzverordnung (SUR) ab

Keine Mehrheit im EU-Parlament für Pflanzenschutzverordnung "Sustainable Use Regulation", Bewertung des Vorgangs, Maßnahmen und Erfolge bei der Optimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Pruefung unerwuenschter Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln (Forstschutzmitteln) auf Raupenfliegen (Tachinidae)

Im Rahmen der Arbeitsgruppe 'Pestizide und Nutzorganismen' wurden in Goettingen Richtlinien zur Pruefung unerwuenschter Nebenwirkungen von Pflanzenbehandlungsmitteln auf Tachinen erarbeitet (Pales pavida MEIG., Drino inconspicua MEIG.). In Zusammenarbeit mit der Abteilung Waldschutz, FVA Baden-Wuerttemberg in Freiburg, wird versucht, die wichtigsten im Walde eingesetzten Pflanzenschutzmittel in ihrer Wirkung auf Drino inconspicua (und Coccygomimus turionellae L. in Freiburg) zu testen. Erste Ergebnisse wurden 1986 publiziert.

Eintrag, Verhalten und Verbleib von Pflanzenschutzmitteln in Luft

Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.

Einfluss von Pestiziden und Klimaerwärmung auf die Entwicklung von Amphibien (BufoPestClim)

Der Pestizideinsatz steigt sowohl in der Landwirtschaft als auch im Privatbereich. Von den eingesetzten Pestiziden stellen glyphosat-basierte Herbizide die am meisten verwendeten Produkte dar. Wenn diese Produkte in der Nähe von Gewässern eingesetzt werden, kann dies auch zur Kontamination dort lebender Amphibien und Algen führen. Inwiefern die Wirkung von Pestiziden auf Nicht-Zielorganismen durch den Klimawandel (generelle Erwärmung bzw. Zunahme an Extremtemperaturen) beeinflusst wird, ist nur sehr wenig untersucht. Im vorliegenden Projekt wurde ein Experiment zum Einfluss des glyphosat-basierten Herbizids Roundup PowerFlex® und der Temperatur auf die Ei- bzw. Kaulquappen-Entwicklung der Erdkröte (Bufo bufo), vergesellschaftete Algengemeinschaften, sowie abiotische Parameter im Umgebungswasser im April und Mai 2015 durchgeführt. Die Resultate zeigten Effekte von Herbizidkonzentration und Temperatur auf die Morphologie der Erdkröten. Kombinierte Effekte von Herbizidkonzentration und Temperatur wirkten sich signifikant auf die Körperlänge und Körperbreite der Kaulquappen aus. Bemerkenswert war auch eine Interaktion von Herbizid und Temperatur, sodass bei 76% aller Kaulquappen deformierte Schwänze bei 15°C auftraten, wohingegen keine Schwanzdeformationen in der Kontrollgruppe ohne Herbizideinsatz bei 15°C oder generell bei Kaulquappen bei 20°C auftraten. Die Herbizidkonzentrationen bewirkten auch eine Verschiebung der Diversität und Zusammensetzung der Algengemeinschaften; die Algendichte war nicht beeinflusst. Die Wassertemperatur beeinflusste die Algendiversität, zeigte jedoch nur marginale Effekte auf Algendichte. Weder die Algendichte noch die Algendiversität zeigte signifikante Effekte auf die Morphologie der Kaulquappen. Höhere Temperaturen führte zu einem reduzierten Sauerstoffgehalt und pH-Wert des Umgebungswassers. Die durch Herbizide oder Temperatur hervorgerufene Beeinflussung von Erdkrötenentwicklung und Algengemeinschaften können potentiell ökologische Interaktionen in Süßwasserökosystemen verändern. Die hier gefundenen Herbizid-Temperatur-Interaktionen lassen die Relevanz der Risikobewertungen von Pestiziden bei Standardtemperaturen hinterfragen.

Biologie und Bekaempfung ausgewaehlter Unkrautarten

Feststellung wichtiger Parameter der Biologie von Unkrautarten, Erarbeitung von Bekaempfungsmoeglichkeiten.

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