Im Rahmen der Arbeitsgruppe 'Pestizide und Nutzorganismen' wurden in Goettingen Richtlinien zur Pruefung unerwuenschter Nebenwirkungen von Pflanzenbehandlungsmitteln auf Tachinen erarbeitet (Pales pavida MEIG., Drino inconspicua MEIG.). In Zusammenarbeit mit der Abteilung Waldschutz, FVA Baden-Wuerttemberg in Freiburg, wird versucht, die wichtigsten im Walde eingesetzten Pflanzenschutzmittel in ihrer Wirkung auf Drino inconspicua (und Coccygomimus turionellae L. in Freiburg) zu testen. Erste Ergebnisse wurden 1986 publiziert.
Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.
Die generellen Aufgaben im Rahmen des Pflanzenschutzes umfassen Risikobewertungen und Risikomanagement, den Vollzug pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen (Warndienst, Genehmigungen), den Vorratsschutz sowie Anwender- und Verbraucherschutz (mit Bezug zum Pflanzenschutz). Im Einzelnen gehören hierzu: - Integrierte Verfahren, Warndienst, Entscheidungshilfen im Ackerbau und Gartenbau, - Schaderregerüberwachung (Planung und Durchführung von Befallsbonituren), - Monitoring und Aufgaben im Rahmen ZEPP / ISIP, - Pflanzenschutzinformation, - Agrarmeteorologie, - Einführung, Anwendung und Validierung DV-gestützter Pflanzenschutzprognosen, - biologischer Pflanzenschutz, - Prüfung, Genehmigung und Anerkennung im Bereich Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutztechnik, - Herbologie, - Pflanzenschutzversuche als Grundlage für den Pflanzenschutzwarndienst und andere Aufgaben.
Feststellung wichtiger Parameter der Biologie von Unkrautarten, Erarbeitung von Bekaempfungsmoeglichkeiten.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen § 7 (weggefallen) § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater § 9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften
Während und nach den Weltkriegen wurde eine große Anzahl an Munition und chemischen Kampfstoffen in die Meeresumwelt eingetragen. Ein aktuelles vom UBA gefördertes Forschungsprojekt untersucht die Belastung von Sediment und Organismen und die Auswirkungen auf Umwelt und Mensch. Im Titelbeitrag der Ausgabe 01/2024 werden die Ergebnisse vorgestellt und ein Ausblick auf zukünftige Forschungsfragen gegeben. Weitere Beiträge thematisieren die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und der EU zu Formaldehydemissionen aus Holzwerkstoffen und Möbeln, den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Luft, den deutschen Beitrag zur Europäischen Partnerschaft zur Bewertung von Risiken durch Chemikalien (PARC), die Gesundheitsbelastung durch Feinstaub in Deutschland und die Entwicklung eines Chatbots für den Einsatz in radiologischen Notfällen. Die Zeitschrift UMID: Umwelt und Mensch – Informationsdienst erscheint zweimal im Jahr und informiert über aktuelle Themen aus Umwelt und Gesundheit, Umweltmedizin und Verbraucherschutz. Die ausschließlich online erscheinende Zeitschrift UMID kann kostenfrei abonniert werden.
Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wurde ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte eingeführt. Biozid-Produkte sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, Schiffsanstriche u.ä., deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren werden Biozid-Produkte - ähnlich wie das bei Pflanzenschutzmitteln bereits seit längerer Zeit der Fall ist - vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und Verwenden einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit des Menschen unterzogen. Für Biozid-Produkte, die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren - die sogenannten "Alt-Biozide" - sind Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten noch maximal bis 14. Mai 2014. In Deutschland wurden die Regelungen zu Bioziden mit dem Biozidgesetz vom 20. Juni 2002 ins Chemikaliengesetz eingestellt. Zulassungsstelle für Biozid-Produkte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Für die Aufarbeitung der alten bioziden Wirkstoffe wurden auf EU-Ebene so genannte Review-Verordnungen erlassen.
Die Umsetzung der EG-WRRL erfolgt zyklisch, demnach sind alle sechs Jahre folgende Schritte zu überprüfen und zu aktualisieren: Bestandsaufnahme und Risikoabschätzung (Zielerreichung zum Ende der nächsten Bewirtschaftungsperiode; zuletzt 2019 in Hinblick auf Zielerreichung 2027) Zustandsbewertung der Wasserkörper (zuletzt 2021) Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes und des Maßnahmenprogramms (zuletzt 2021) Umsetzung der Maßnahmen Zwischenbericht der Maßnahmenumsetzung (zuletzt 2018, geplant 2024) Der mengenmäßige Grundwasserzustand ist gut, wenn: mengenmäßige Grundwasserzustand und die Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer verfehlt werden, der Zustand der Oberflächengewässer sich verschlechtert, die grundwasserabhängigen Landökosysteme geschädigt werden oder oder das Grundwasser durch Salzwasser oder sonstige Zuströme nachteilig verändert wird Der chemische Grundwasserzustand ist gut, wenn: chemische Grundwasserzustand oder keine Einträge von Schadstoffen durch menschliche Tätigkeit erfolgt, der Zustand der Oberflächengewässer sich nicht verschlechtert bzw. die Bewirtschaftungsziele für Oberflächengewässer nicht verfehlt werden und und die grundwasserabhängigen Landökosysteme nicht geschädigt werden. Für die chemische und mengenmäßige Bewertung der Grundwasserkörper wurden landesweite Karten erstellt, die in der Infospalte (rechts) zum Download bereitstehen. Bei der chemischen Bewertung werden die Ergebnisse zusätzlich differenziert für Nitrat, Pflanzenschutzmittel und sonstige Schadstoffe dargestellt. Die wichtigsten Ergebnisse der Risikoabschätzung und der Zustandsbewertung wurden in Steckbriefen für jeden einzelnen niedersächsischen Grundwasserkörper (GWK) zusammengestellt. U. a. beinhalten die Steckbriefe: Steckbriefen die Gesamtbewertung des GWK (2021) Bewertung des chemischen Zustands mit Benennung der Gründe Bewertung des mengenmäßigen Zustands die Gesamt-Gefährdungsabschätzung (bezogen auf das Jahr 2027) Gefährdungsabschätzung Güte Gefährdungsabschätzung Menge Zum Vergleich wurden für die Bewertungen und Risikoabschätzungen die Ergebnisse der letzten Überprüfung angegeben (von 2013 für Gefährdungsabschätzung und von 2015 für Zustandsbewertung). Die Steckbriefe beinhalten darüber hinaus auch allgemeine Informationen über die GWK. Dazu gehören u.a.: Stammdaten (z.B. Nummerierung, Lage) Anteile der Bundesländer am GWK Statistik der Landnutzung (dargestellt auch als Karte) Angaben zum Messnetz Grundwasser-Neubildung und Grundwasser-Entnahmen Jedem Steckbrief ist ein gleichlautendes „Deckblatt“ angeheftet, in dem grundsätzliche Informationen über die Datengrundlage und –quelle sowie die verwendeten Abkürzungen und Fußnoten angegeben sind. Die vorliegenden Grundwasserkörpersteckbriefe für alle 123 Grundwasserkörper (ganz oder teilweise auf niedersächsischen Gebiet) sind nach Flussgebietseinheit sortiert und mit zugehörigen Namen des Grundwasserkörpers sowie EU-Code in einer Downloadtabelle aufgelistet. In der Spalte Grundwasserkörpersteckbrief (Link) findet sich der direkte Link zum Steckbrief des entsprechenden Grundwasserkörpers. Die Downloadtabelle ist in der Infospalte (rechts) aufrufbar (Steckbriefe 2015 und Steckbriefe 2021). Es ist geplant, dass die Steckbriefe alle sechs Jahre fortgeschrieben werden. Darüber hinaus können alle 123 Steckbriefe (Steckbriefe 2021) gebündelt als Zip-Datei (62,79 MB) oder zusammengefasst als Broschüre (49,37 MB) heruntergeladen werden. - Download gebündelte Zip-Datei der 123 Einzelsteckbriefe - Download Broschüre Der Umweltkartenserver des Umweltministeriums bietet eine interaktive Karte zu diesem und weiteren wasserwirtschaftlich- und umweltrelevanten Themen. Durch Anklicken der einzelnen Grundwasserkörper können Informationen zum Grundwasserkörper eingesehen sowie die einzelnen Steckbriefe abgerufen werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 122 |
| Europa | 3 |
| Kommune | 1 |
| Land | 7 |
| Weitere | 4 |
| Wissenschaft | 17 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 97 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 20 |
| unbekannt | 14 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 32 |
| Offen | 98 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 113 |
| Englisch | 47 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 23 |
| Keine | 90 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 28 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 57 |
| Lebewesen und Lebensräume | 123 |
| Luft | 48 |
| Mensch und Umwelt | 132 |
| Wasser | 48 |
| Weitere | 132 |