[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2025 © Nikola Tomašić / Pexels Tierseuchen: 2025 dominiert von Geflügelpest und Blauzungenkrankheit Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2025 wur- de von einem im Vergleich zu den Vorjahren mas- siven Geflügelpestausbruch im Herbst 2025 bei Wildvögeln und dem Wiederausbruch der Blauzun- genkrankheit vom Serotyp 8 in Rheinland-Pfalz do- miniert. Aber auch andere Tierseuchen haben das Landesuntersuchungsamt (LUA) stark beschäf- tigt: Die Afrikanische Schweinepest, die zusätz- lich zum Geschehen in den Kreisen Mainz-Bingen und Alzey-Worms und im Juni 2025 auch in Nord- rhein-Westfalen nahe der Grenze zu Rheinland- Pfalz festgestellt wurde; der Ausbruch der Maul- und Klauenseuche in Berlin-Brandenburg im Januar 2025 und neue Seuchen wie die Epizootische Hä- morrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit (LSD), die aus dem Westen und Süden Frankreichs immer näher rücken. Ein besonders be- merkenswertes Ereignis war der Nachweis eines Tuberkulose-Erregers bei einem Mähnenwolf aus einem rheinland-pfälzischen Zoo. Das LUA ist die zentrale Einrichtung des Lan- des Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seu- chen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkran- kungen bei Tieren. Hier werden Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Un- tersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monitoring-Programmen sowie so- genannte Handelsuntersuchungen, durch die si- chergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Be- stände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersu- chungen ermöglichen einen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpo- pulation und tragen somit dazu bei, den Gesund- heitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Denn nicht zuletzt wird hierdurch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA 2 2025 insgesamt 207.687 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen landesweit einheit- lich ausgelegt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdienste für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. Krankheiten, die durch Vektoren übertragenen werden, wie die die Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHDV) und die Lumpy Skin Krankheit, haben im LUA zusammen mit der Maul- und Klau- enseuche an Bedeutung gewonnen. Denn sie sind bei Tieren, die eine klinische Symptomatik aufwei- sen, differentialdiagnostisch relevante Erreger zur Blauzungenkrankheit. Das Virus der Epizootischen Hämorrhagie (EHDV) der Hirsche ist wie das Blauzungenvirus ebenfalls ein Orbivirus aus der Familie der Reovi- ridae und diesem sowohl in Hinsicht auf die klini- schen Symptome als auch in Hinblick auf die Aus- breitung sehr ähnlich. Überträger sind wie beim Blauzungenvirus sogenannte Gnitzen. Die höchste Empfänglichkeit wurde bei Antilopen und Weiß- schwanzhirschen beobachtet. Rinder können aber auch erkranken. Unterschieden werden zurzeit sie- ben Serotypen. Im November 2022 wurde das Virus erstmals in- nerhalb Europas in Sardinien und Südspanien nachgewiesen. Im weiteren Verlauf der letzten BVD, BHV-1, Blauzunge: Mehrere Tierseuchen gefährden die Gesundheit von Rindern. © Christina & Peter / Pexels Jahre hat sich das Virus vor allem über Frankreich weiter nach Norden verbreitet. 2025 wurden im LUA 675 Proben von Rindern, Schafen und Ziegen aus 329 rheinland-pfälzischen Beständen, sowie 33 Wild- und Zootiere auf das EHD-Virus unter- sucht. Alle Proben waren negativ. Bei der Lumpy Skin Krankheit (LSD) handelt es um eine Erkrankung, die durch ein Virus der Gat- tung Capripocken verursacht wird. Das Virus ist nahe verwandt mit den Erregern der Schaf- und Ziegenpocken. Die Übertragung erfolgt vor allem durch blutsaugende Insekten. Die Lumpy Skin Krankheit oder Dermatitis No- dularis ist in der Hauptsache eine Erkrankung bei Rindern und Büffeln. Klinisch zeigen die Tie- re zunächst hohes Fieber, Milchrückgang und Hautveränderungen (Knoten/ Knötchen). Auch die Schleimhäute können betroffen sein. In den letzten Jahren wurde LSD in Europa nur in den südlichen Ländern nachgewiesen. Ein Nach- weis in Frankreich in 2025 nahe der Grenze zur Schweiz führte zu vermehrten Untersuchungen in Deutschland, da aus den daraufhin eingerichteten Restriktionszonen zuvor Rinder nach Deutschland transportiert worden waren. Im LUA wurden 2025 insgesamt 78 Proben aus 15 rheinland-pfälzischen Beständen virologisch auf Capripocken und 72 Proben aus elf Beständen auf Antikörper unter- sucht. Auch hier waren alle Proben negativ. Andere Tierseuchen, die schon länger Bekämp- fungsmaßnahmen unterliegen, werden im Rah- men von Monitoring und diagnostischen Untersu- chungen und Handelsuntersuchungen überwacht. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Her- pesvirus Typ 1 (BHV-1) etwa führt zu einer le- benslang bestehenden Infektion, die sich häufig in Leistungsminderung, grippeartigen Erscheinungen und Störungen der Fruchtbarkeit äußert. 2025 hat das LUA in zwei rheinland-pfälzischen Betrie- ben bei insgesamt zwölf Tieren BHV-1-Antikörper nachgewiesen. In einem Fall wurden Tiere bei ei- nem Viehhändler wegen einer Transportüberla- dung vorübergehend eingestellt und untersucht. 3 Die drei Reagenten wurden aus dem Bestand zur Schlachtung verbracht. Nach zwei negativen Nachuntersuchungen des Restbestandes gilt der Betrieb wieder als BHV-1 frei. In dem zweiten Fall wurden bei einer Routineun- tersuchung in dem Bestand bei zwei Tieren BHV- 1-Antikörper nachgewiesen. Die Untersuchung des Gesamtbestandes ergab weitere Reagen- ten. Nach der Entfernung der Reagenten und der Nachuntersuchung des Gesamtbestandes nach etwa sechs Wochen wurden keine weiteren BHV- 1-Antikörper mehr nachgewiesen. Das Auftreten der BHV-1-Infektion zeigt nach- drücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng da- rauf achten müssen, ausschließlich Tiere aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosi- cherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um den Eintrag und die Ausbreitung einer Infek- tion zu verhindern. Insgesamt wurden im LUA im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seu- chenfreiheit 54.186 Blutproben aus 2.887 rhein- land-pfälzischen Beständen sowie 5.458 Tank- und Einzelmilchproben aus 941 Beständen auf BHV-1 untersucht. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2025 wurden im LUA insgesamt 108.741 Ohrstanzproben aus 3.214 rheinland-pfälzischen Beständen untersucht. Dabei wurde das Virus der BVD bei keinem Kalb nachgewiesen. Im Rahmen von Handelsuntersuchungen und zu diagnosti- schen Zwecken wurden zusätzlich weitere 1.017 4 Blut- und Organproben von diversen Wiederkäu- ern auf das Vorhandensein von BVD mit negati- vem Ergebnis getestet. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West Nil Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde 2024 erst- mals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pfer- den geführt. In 2025 gab es keine weiteren Nach- weise. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infektionsgeschehens des durch blutsaugen- de Stechmücken übertragenen Erregers aber kei- ne Rolle. Die Erkrankung tritt insbesondere bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neuro- logischen Symptomen und gehäuften Todesfäl- len führen. Der Erreger kann auch auf Menschen übertragen werden und verursacht eine grippe- ähnliche Erkrankung. In seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Es muss aber weiterhin mit dem Auftreten des WNF in Rheinland-Pfalz gerechnet werden. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseu- chenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maß- nahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrie- ben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Sym- ptomen kann mit einer Impfung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys imp- fen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Vi- rus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseu- chenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Untersuchungen an 5.047 verendeten Rindern, Schafen, Ziegen und Wildwiederkäuern und 347 geschlachteten Rindern, Schafen und Ziegen aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland auf Transmis- sible spongiforme Enzephalopathie (BSE, Scra- pie, CWD) ergaben 2025 erfreulicherweise nur negative Untersuchungsergebnisse. Die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Eine Salmonelleninfektion führt besonders bei Jungtieren zu klinischen Symptomen mit Durch- fall und teilweise hohem Fieber. Bei Rindern, Schafen, Schweinen und Pferden kann es in Ein- zelfällen zu Fehlgeburten kommen. Ausgewach- sene Tiere erkranken zwar eher selten klinisch, können die Erreger aber über längere Zeit aus- scheiden und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Die hohe Wider- standsfähigkeit gegen äußere Einflüsse ermöglicht den Bakterien dort ein langes Überleben. Keine Scrapie: Die mit Verhaltens- und Bewegungsstö- rungen einhergehende, tödlich verlaufende Erkrankung wurde 2025 bei keinem Tier aus dem Land nachgewie- sen. © Studio Lichtfang / Pexels tritt spontan auf. Tierseuchenrechtliche Maßnah- men erfolgen in der Regel nicht, da fast immer nur Einzeltiere betroffen sind. Die Nachweise aus den Jahren 2023 und 2024 zeigen aber, dass die Moni- toring-Untersuchungen zum Vorkommen der Er- krankung weiterhin erforderlich sind, um deren verstärktes Auftreten erfassen und einen Eintrag in die Nahrungsmittelkette verhindern zu können. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen. Diese bakteriellen In- fektionserreger werden meist bei differenzialdi- agnostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache nachgewie- sen. 2025 wurden die Salmonellen bei 16 Rin- dern, Schafen und Ziegen in zwölf Betrieben nachgewiesen. Darüber hinaus wurden die Bakte- rien auch bei 15 Wild- und Zootieren sowie in vier Umgebungsproben aus Hühner- und Gänsehal- tungen in zwei Beständen festgestellt. Landwirtschaftliche Nutztiere und die daraus er- zeugten Lebensmittel tierischen Ursprungs stehen an der Spitze der möglichen Infektionsquellen für den Menschen. Die Infektion erfolgt in der Regel über die Aufnahme kontaminierter Nahrungsmit- tel; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haustieren sind möglich. Die Infektion äu- ßert sich beim Menschen meist als akute Darm- entzündung mit plötzlich einsetzendem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leichtem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Perso- nen zu einer ausgeprägten Dehydratation (Aus- trocknung durch Wasserverlust) führen. In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat im vergangenen Jahr 38 Tiere aus Rhein- land-Pfalz auf Tularämie untersucht, und dabei die Zoonose bei 19 Feldhasen aus sieben Kreisen nachgewiesen. An der Zahl der Nachweise ist er- kennbar, dass die Erkrankung bei Feldhasen relativ weit verbreitet ist. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Kaninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangs- punkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrankten Wildtieren 5
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ INFEKTIONSPRÄVENTION Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © SolisImages / Fotolia LUA leistet Beitrag zu Hygiene in Gesundheitseinrichtungen Ein hoher Hygienestandard ist die Grundlage für Gesundheit und Sicherheit - in Rheinland-Pfalz übernimmt das Landesuntersuchungsamt (LUA) in diesem Zusammenhang eine wichtige Aufga- be. Mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Humanmedizin in den drei Institu- ten in Koblenz, Landau und Trier unterstützt es die Landesregierung, Gesundheitsämter, sowie wei- tere Behörden bei fachlichen Angelegenheiten im Bereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Um- welt. Neben einer fundierten Beratung sind vor al- lem die akkreditierten Laboruntersuchungen ein Schwerpunkt der Institute. Dabei ist das Ziel im- mer, die größtmögliche Sicherheit durch gute hy- gienische Bedingungen zu gewährleisten. Bioindikatoren und Krankenhaushygiene Der Aufbereitung von Produkten und Materia- lien kommt im Bereich der Gesundheitsversor- gung eine besondere Bedeutung zu. Sie muss auf der einen Seite so schonend erfolgen, dass die teils komplexen Geräte (zum Beispiel Endosko- pe für Darmspiegelungen) technisch einwandfrei weiterhin nutzbar sind; auf der anderen Seite sol- len jedoch auch die mikrobiologischen Belastun- gen und Verschmutzungen zuverlässig entfernt werden. Diese Gratwanderung wird mit Hilfe von Reinigungs- und Desinfektionsgeräten vollzogen. Es handelt sich um (teil-)automatisierte Geräte in Kliniken oder Praxen, die zur maschinellen Reini- gung und Desinfektion von Medizinprodukten wie Schalen, Endoskopen oder (chirurgischen) Instru- menten verwendet werden. Die regelmäßige Kon- trolle der Effizienz dieser Aufbereitung ist ein we- sentlicher Beitrag zur Patientensicherheit. Die Überprüfung dieser Geräte erfolgt unter an- derem durch sogenannte Bioindikatoren, die künstlich angeschmutzt und mit Keimen beladen werden. Nach der Aufbereitung in einem Reini- gungs- und Desinfektionsgerät werden die Edel- stahlstreifen (Bioindikatoren) im Labor auf Rest- verschmutzung und -verkeimung untersucht. Bei gut gewarteten und richtig eingestellten Ge- räten werden in der Regel die Keime vollstän- dig entfernt. Im Jahr 2024 hat das LUA insgesamt 40.598 Bioindikatoren aus medizinischen Einrich- tungen untersucht. Darüber hinaus berät das LUA im Auftrag und in Zusammenarbeit mit den Gesundheitsämtern bei der Planung und dem Betrieb hygienerelevanter Bereiche in Gesundheitseinrichtungen. Das be- trifft unter anderem Neubauten oder Umbauten in Krankenhäusern. Trinkwasser Die mikrobiologische Untersuchung von Trinkwas- ser ist eine weitere zentrale Aufgabe der human- medizinischen Institute des LUA. Regelmäßige Untersuchungen im Auftrag der Gesundheitsäm- ter dienen dazu, Belastungen von Trinkwasser mit gesundheitsschädlichen Mikroorganismen früh- zeitig zu erkennen und im Falle von Auffälligkeiten schnell und präventiv handeln zu können. Mit Bioindikatoren wird die Funktionsfähigkeit von Rei- nigungs- und Desinfektionsgeräten in medizinischen Einrichtungen überprüft. Die Edelstahlstreifen werden dazu vorher künstlich verschmutzt. © LUA 2 Grundlage der mikrobiologischen Trinkwasserkon- trolle ist das sogenannte Indikatorprinzip. Dabei werden nicht zwangsläufig alle potenziell krank- machenden Erreger direkt nachgewiesen, sondern sogenannte Indikatorkeime wie Escherichia coli Im Labor geprüft: Zum Schutz der Bevölkerung vor krankmachenden Keimen hat das LUA im vergangenen Jahr gut 8.400 Trinkwasserproben mikrobiologisch untersucht. © LUA oder coliforme Bakterien. Diese dienen als Hin- weis auf eine mögliche fäkale Verunreinigung und damit auf ein erhöhtes Risiko für das Vorkommen weiterer gefährlicher Krankheitserreger. Das Thema Legionellen hat bei den Untersuchun- gen einen besonderen Stellenwert. Diese Bakteri- en können sich vor allem in warmem Wasser ver- mehren und beim Einatmen von kontaminierten Wassertröpfchen (Aerosole) eine schwere Erkran- kung wie zum Beispiel die Legionellose verursa- chen, eine besondere Form der Lungenentzün- dung. Daher sind regelmäßige Untersuchungen von Trinkwasserinstallationen in Gebäuden uner- lässlich, um so Gefahren frühzeitig zu erkennen und gezielt Gegenmaßnahmen einzuleiten. Im vergangenen Jahr hat das LUA 8.402 Trinkwas- serproben aus Rheinland-Pfalz mikrobiologisch untersucht. Insgesamt gesehen ist die mikrobiolo- gische Trinkwasserqualität in Deutschland im in- ternationalen Vergleich sehr hoch und gilt als her- vorragend. Die regelmäßige Überwachung und die strengen gesetzlichen Vorgaben sorgen dafür, dass Trinkwasser in Deutschland in der Regel keine ge- sundheitsschädlichen Mikroorganismen enthält. Laut dem Umweltbundesamt (UBA) lag die Ein- haltung der mikrobiologischen Anforderungen in den letzten Jahren konstant bei über 99 Prozent. Badegewässer Ein kühles Bad im Sommer in schöner Umgebung - das ist möglich in den Badegewässern in Rhein- land-Pfalz. Auch hier ist das LUA hygienisch aktiv. Die behördliche Überwachung obliegt den jeweili- gen Gesundheitsämtern, die eigentliche mikrobio- logische Analyse wird jedoch in den Laboren des LUA durchgeführt. 2.142 Proben aus rheinland- pfälzischen Badebecken und Badegewässern hat das LUA im Jahr 2024 untersucht. Durch die regelmäßigen Untersuchungen wird eine hygienische Qualität sichergestellt, um die Gesundheit der Badenden zu schützen. Ähnlich wie bei der Trinkwasserhygiene findet das Indika- 3 Mit Sicherheit erfrischend: In seinen Labors überprüft das LUA Wasser aus rheinland-pfälzischen Badebecken und Badegewässern. © LUA torprinzip Anwendung. Die beiden Keime Esche- richia coli und Enterokokken sind relativ einfach nachweisbar und deuten auf das mögliche Vor- handensein anderer Krankheitserreger (zum Bei- spiel Viren, Parasiten) hin. Die Badegewässer in Rheinland-Pfalz weisen über- wiegend eine hervorragende Wasserqualität auf. Im Jahr 2024 bescheinigte die Europäische Union nahezu allen der 66 EU-Badeseen im Bundesland eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. Für aktuelle und detaillierte Informationen zur Wasserqualität der einzelnen Badeseen steht der Badegewässeratlas Rheinland-Pfalz online un- ter www.badeseen.rlp-umwelt.de zur Verfügung. Dieser bietet nicht nur Daten zur Wasserquali- tät, sondern auch allgemeine Informationen zu den jeweiligen Seen, einschließlich der Ausstat- tung der Badestellen. Zudem werden dort zeitnah Warnhinweise oder Badeverbote veröffentlicht. 4 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffent- lichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland- Pfalz herausgegeben. Sie darf weder von Partei- en von von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Auch ohne zeit- lichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zu Gunsten einer politischen Gruppe verstanden werden könnte.
Vorhaben- und Erschließungsplan Östlich der Beindersheimer Straße der Stadt Frankenthal (Pfalz)
Vorhaben- und Erschließungsplan Sondergebiet Fachmarktzentrum nördlich des Nordrings der Stadt Frankenthal (Pfalz)
Vorhaben- und Erschließungsplan Famila-Center der Stadt Frankenthal (Pfalz)
EU - relevante INSPIRE- Schutzgebietstypen von Rheinland-Pfalz: 1. IUCN Kat. IV (Natura 2000) und Kat. V (Protected Landscape/seascape) 3 Gebiete, das Naturschutzgebiet Bruchbach-Otterbachniederung (NSG-7334-103) mit 1543 ha , das Naturschutzgebiet Östliche Pfälzer Moorniederung (NSG-7335-202) mit 1387 ha und das Naturschutzgebiet Laacher See (NSG-7131-006) mit 2091 ha. 2. Natura2000 3. RAMSAR sind "Rheinauen zwischen Eltville und Bingen" - RAMSAR Site Code 7DE009 - wurden am 26.02.1976 als gemeinsames RAMSAR-Schutzgebiet von Hessen und Rheinland-Pfalz in die RAMSAR-Liste aufgenommen. Der rheinland-pfälzische Anteil des Ramsargebietes besteht aus den Naturschutzgebieten Fulderaue - Ilmenaue (Gebietsnummer NSG-7339-056), Sandlache (NSG-7339-058) und Haderaue-Königsklinger Aue (Gebietsnummer NSG-7339-059) und umfasst 430 ha. 4. UNESCOManAndBiosphereProgramme 5. Gemeinsam mit dem Saarland der Nationalpark Hunsrück-Hochwald
1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau (MWVLW) zur Kenntnis und begrüßt, dass - der deutsche GAP-Strategieplan alle von Rheinland-Pfalz, insbesondere für die 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik eingebrachten Interventionen umfasst und - mit rd. 1,2 3 Milliarden € an EGFL -/ELER-Mitteln (davon ELER: ca. 337,48 Mio. €) in Rheinland - Pfalz in der Förderperiode ab 2023 mehr Mittel als in der letzten Förderperiode für Landwirtschaft und Weinbau, Umwelt-, Natur-und Klimaschutz, Waldwirtschaft sowie für dieEntwicklung ländlicher Räume zur Verfügung stehen. 2. Der Ministerrat bekräftigt seine Erwartung, dass die Europäische Kommission innerhalb von 3 Monaten zu dem am 21. Februar 2022 vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eingereichten deutschen GAP-Strategieplan eine Stellungnahme abgibt. Rheinland-Pfalz wird im Rahmen der Möglichkeiten den eigenen Anteil dazu beitragen, damit der deutsche GAP -Strategieplan rechtzeitig zum Start am 01. Januar 2023 genehmigt ist. 3. Der Ministerrat betont, dass sich die im Rahmen der Partnerschaft in Rheinland- Pfalz durchgeführten vier Anhörungen der Wirtschafts- und Sozialpartner bewährt haben und beauftragt das MWVLW, für die Begleitung der Umsetzung einen regionalen Begleitausschuss nach Art. 124 (5) der Verordnung (EU) 2021/2115 einzusetzen. 4. Das MWVLW wird nach Maßgabe der nachstehenden Ausführungen beauftragt, - bei der weiteren Umsetzung die im Ministerratsbeschluss vom 13. Juli 2021 formulierten strategischen Ziele zu berücksichtigen und - als federführendes Ressort in Abstimmung mit dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) die für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Interventionen und Umsetzungsvorschriften zum GAP- Strategieplan für die EU-Förderperiode 2023-2027 umzusetzen. 5. Der Ministerrat unterstreicht, dass beim Aufbau der erforderlichen neuen Strukturen zur Umsetzung des Verwaltungs-und Kontrollsystems nach Art. 123 der Verordnung (EU) 2021/2115 und der Verwaltungseinrichtungen gemäß Titel II Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2116 die Einrichtungen benannt werden sollen, die auch bislang die EGFL-ZELER-Förderung durchgeführt haben. Insbesondere bedeutet dies: - Die ELER-Verwaltungsbehörde nach Artikel 65 Abs. 2 Buchst, a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 im MWVLW nimmt auch die Aufgaben der regionalen Verwaltungsbehörde nach Art. 123 der Verordnung (EU) 2021/2015 wahr. - Als zuständige Behörde auf Ministerebene nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2021/2016 wird weiterhin das MWVLW benannt. Die Erweiterung der Zulassung für neue Interventionen ist noch 2022 vorzunehmen. - Die zugelassene EGFL-/ELER-Zahlstelle nach Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 im MWVLW nimmt auch die Aufgaben der Zahlstelle nach Artikel 9 der Verordnung (EU) 2021/2016 wahr. Die Aufgaben der Bescheinigende Stelle (BS) nach Artikel 12 der Verordnung (EU) 2021/2016 werden wie in der laufenden Förderperiode extern vergeben. - Mit der Prüfung und Bewilligung von Förder-und Zahlungsanträgen einschließlich möglicher Kürzungen und Verwaltungssanktionen, der Durchführung von Verwaltungs-und Kontrollen vor Ort sowie der Auszahlung der Fördermittel sind grundsätzlich die Stellen zu beauftragen, die bislang EGFL- und ELER-Mittel bewirtschaften. - Das MVWLW wird beauftragt, eine entsprechende Zuständigkeitsverordnung vorzubereiten. In diesem Kontext sind auch von der Art vergleichbare rein national finanzierte flächenbezogene Interventionen in Abstimmung mit dem MKUEM zu berücksichtigen. 6. Der Ministerrat beauftragt das MVWLW, in Abstimmung mit dem MKUEM die erforderlichen förderrechtlichen Bestimmungen zu erarbeiten, um den unionsrechtlichen Anforderungen Rechnung zu tragen. Insbesondere sind zwei Mantelverwaltungsvorschriften für die Förderung von flächenbezogenen Maßnahmen sowie für die übrigen Interventionen vorzubereiten. Diese sollen in Analogie zur W EPLR EULLE einschließlich allgemeiner Nebenbestimmungen (AN Best GAP-SP) erstellt werden. Die Details der Interventionen sind -wie bislang -in Kurzbeschreibungen der jeweiligen (Teil)lnterventionen zur Sicherstellung der unionsrechtlichen Veröffentlichungspflichten auf einer spezifischen Webseite zur Verfügung zu stellen. 7. Der Ministerrat stimmt zu, dass die bisherigen Verwaltungs-und Kontrollstrukturen beibehalten werden, weil das Entwicklungsprogramm EULLE unionsrechtlich um zwei Jahre verlängert wurde und damit bis 2025 läuft (Schlussabrechnung und ex-post Bewertung 2026).
UNESCO-Biosphärenreservat Pfälzerwald und Nordvogesen Das Biosphärenreservat ist ein langgestrecktes Gebiet entlang der deutsch-französischen Grenze vom Pfälzerwald bis zu den Nordvogesen (Vosges du Nord). Fast drei Viertel des Gebietes auf dem Bergmassiv „Vogesen-Pfalz“ sind von Wäldern mit Edelkastanien, Buchen, Fichten und Kiefern bewachsen. Charakteristisch für den südlichen Pfälzerwald und bedeutsam für den Tourismus sind die imposanten Sandsteinfelsen, die wie die vielen Höhlen auch Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten sind. Im Biosphärenreservat finden sich zudem fast einhundert Burgen. Durch die Täler schlängeln sich Bäche, die in kleinen Seen münden. Der Naturpark Vosges du Nord wurde 1988 Biosphärenreservat, der Naturpark Pfälzerwald erhielt die Auszeichnung 1992. 1998 gelang es, ein grenzüberschreitendes Biosphärenreservates einzurichten, das erste seiner Art in der Europäischen Union. Seitdem finden beispielsweise grenzüberschreitende Projekte zum Erhalt des Luchses statt. Eine Besonderheit unter den deutschen Biosphärenreservaten ist der Weinbau am Haardtrand, ein Gebiet, das auch als Deutsche Weinstraße bekannt ist. Auch Weingüter sind Mitglied im Netzwerk „Wirtschaften im Einklang mit der Natur“, das seit Februar 2004 Betriebe aus vielen Branchen zusammenschließt, um zusammen mit dem Träger des Biosphärenreservats die Region nachhaltig zu entwickeln. Dazu wurden Qualitätskriterien und Kontrollsysteme entwickelt, um Umwelt- und Produktqualität zu gewährleisten. Jahr der Anerkennung durch die UNESCO: 1993 (national), 1998 (grenzüberschreitend) Fläche: insgesamt 3.018 km2 (davon 19 km2 Kernzone, 700 km2 Pflegezone), deutscher Teil: 1.780 km2 Repräsentierter Landschaftsraum: Südwestdeutsches Schichtstufenland, Trias-Buntsandstein-Mittelgebirge Repräsentative Lebensräume: Mittelgebirgswälder, Rebland, Zwergstrauchheiden, Sümpfe, Stillwasser und Fließgewässer Beispiele für Biosphärenreservatsfunktionen: GIS-geschütztes Beweidungskonzept zur Offenhaltung der Täler, Artenschutzinitiativen für Wildkatze, Wanderfalke, und Fledermäuse, Förderung von nachhaltigem Tourismus, Vermarktung regionaler Produkte, deutsch-französische Bauernmärkte, Vernetzung von Initiativen der Umweltbildung Internationale Partnerschaften: grenzüberschreitendes Biosphärenreservat, weitere in Planung Bundesland: Rheinland-Pfalz (Deutschland, Nordvogesen (Frankreich) Zuständiges Ministerium (für den deutschen Teil): Ministerium für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz Verwaltung (des deutschen Teils): Biosphärenreservat Pfälzerwald Franz-Hartmann-Str. 9 67466 Lambrecht (Pfalz) Telefon: (06325) 95520 Informationszentren (in Deutschland): Pfalzmuseum für Naturkunde Hermann-Schäfer-Str. 17 67098 Bad Dürkheim Telefon: (06322) 94130 Biosphärenhaus Am Königsbruch 1 66996 Fischbach bei Dahn Telefon: (06393) 92100
Ziel des Projektes ist die Dokumentation des aktuellen Vorkommens indigener und synanthroper Pflanzensippen im Gebiet Verbreitungskarten in 1/64 Messtischblattraster). Durch Vergleich der aktuellen Verbreitung der Pflanzensippen mit historischen Quellen (Lit., Herb., hist. Karten, Luftbild) soll der Florenwandel dargestellt werden.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 213 |
| Kommune | 2 |
| Land | 147 |
| Weitere | 234 |
| Wissenschaft | 44 |
| Zivilgesellschaft | 142 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 163 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 66 |
| Hochwertiger Datensatz | 67 |
| Lehrmaterial | 8 |
| Taxon | 166 |
| Text | 254 |
| Umweltprüfung | 15 |
| unbekannt | 104 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 322 |
| Offen | 236 |
| Unbekannt | 149 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 707 |
| Englisch | 63 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 10 |
| Datei | 215 |
| Dokument | 340 |
| Keine | 133 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 1 |
| Webseite | 399 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 387 |
| Lebewesen und Lebensräume | 707 |
| Luft | 214 |
| Mensch und Umwelt | 676 |
| Wasser | 220 |
| Weitere | 572 |