Unter der Bezeichnung Triasland werden die beiden LSG „Unstrut-Triasland“ und „Finne-Triasland“ zusammenfassend beschrieben. Sie befinden sich im Süden des Landes Sachsen-Anhalt. Das LSG „Unstrut-Triasland“ umfaßt das Unstruttal von Wendelstein bis zur Mündung in die Saale, wobei die benachbarten Stufenhänge und angrenzende Hochflächen mit eingeschlossen werden, sowie die Täler von Biberbach, Steinbach und Saubach. Es umfaßt Plateau- und Hangbereiche zwischen Steigra und Spielberg sowie den Ziegelrodaer Forst in den Kreisen Sangerhausen und Merseburg-Querfurt. Das LSG “Finne-Triasland“ schließt sich südlich an. Es erfaßt die Buntsandstein- und Muschelkalkplatten. Im Osten reicht das Gebiet bis an das LSG „Saale“ heran. Während im Westen die Landesgrenze zu Thüringen die Grenze des LSG bildet, stellt im Südwesten die Finne die Begrenzung dar. Die Schutzgebiete repräsentieren die Landschaftseinheiten Helme-Unstrut-Buntsandsteinland, Ilm-Saale-Muschelkalkplatten Teile der Landschaftseinheiten der Helme- und Unstrutniederung, Keuperbecken südlich Eckartsberga und Querfurter Platte und stellen eine landschaftliche Einheit dar. Die Besonderheit des Gebietes kommt in den Schichtstufen zum Ausdruck. Die Entwicklung der Schichtstufen an den Ausstrichen des Unteren Muschelkalks und des Mittleren Buntsandsteins ist eng mit der Talentwicklung und der Hangabtragung während des Pleistozäns verbunden. Die unterschiedlich geneigten Hangpartien werden deutlich, sobald die Schichtgrenze zwischen dem Unteren Muschelkalk oder dem Oberen Buntsandstein unterschritten wird. Steilere Hänge befinden sich im Bereich des Unteren Muschelkalkes und des Mittleren Buntsandsteins, während flachere Hänge im Oberen und Unteren Buntsandstein vorkommen, da diese leichter erodierbar sind. Diese markanten landschaftlichen Gegebenheiten sind in der Unstrutaue zwischen Wendelstein und der Unstrutmündung zu beobachten. Neben den geologischen Besonderheiten bereichern auch differenzierte Flächennutzungsformen wie offene Steinbrüche, bewaldete Hänge, Weinberge, Streuobstwiesen und Wiesen sowie xerotherme Vegetationskomplexe die Unstruthänge. Die größten zusammenhängenden Waldflächen der Helme-Unstrut-Buntsandsteinlandschaft besitzt der Ziegelrodaer Forst. Das Relief wird überwiegend durch die Plateaulage geprägt, die keine großen Höhenunterschiede aufweist. Dennoch ist es durch die Trockentäler örtlich stärker bewegt. Im Norden befindet sich das einzige Fließgewässer des Ziegelrodaer Forstes, die Querne. Das Tal der Unstrut ist im Bereich Wendelstein breiter, um sich im Raum Nebra stark zu verengen. Von Reinsdorf bis Karsdorf wird es wieder etwas weiter. Die Ausstattung der Auenbereiche mit Landschaftselementen ist recht unterschiedlich. Zwischen Reinsdorf und Nebra zeichnet sich die Unstrutaue durch kleinere Gehölze und Einzelbäume aus. Eine starke Strukturierung prägt die Unstrutaue auch bei Balgstädt und Freyburg. Großflächige Wiesen oder gar Ackerflächen kennzeichnen dagegen die Aue bei Nebra und bei Wendelstein. Markant heben sich auch die Täler des Hasselbaches hervor, dessen naturnaher, mit Gehölzen bestandener Lauf landschaftlich stark wirksam wird. In ähnlicher Weise fallen die Täler von Saubach, Biberbach, Gutschbach und Steinbach auf, die durch Wälder, kleinflächige Wiesen und Wassermühlen auch ästhetisch ansprechen. Die Hänge mit Weinbergen und Trockenvegetation sowie die Täler der Fließgewässer sind die prägendsten Eindrücke, die man von der Landschaft des Triaslandes erhält. Es gehören zu dieser Landschaft jedoch auch ausgedehnte Waldflächen. Der größte Teil ist Laubmischwald. In den Wäldern kommen stark eingetiefte Hohlwege vor. Die Hochflächen sind überwiegend waldfrei. Bedingt durch die nährstoffreichen Böden findet auf Großschlägen Ackernutzung statt. Sie sind nur selten stärker durch Flurgehölze gegliedert, aber Obstbäume säumen oft die Straßen und Wege. Bei Allstedt befindet sich ein ehemaliger Militärflugplatz, dessen Nutzung aufgegeben wurde. Heute kennzeichnen Heideflächen in verschiedenen Sukzessionsstadien das Gebiet. Die Ortschaften bereichern das Landschaftsbild entscheidend. Burgen und Schlösser, die an den Hangkanten errichtet wurden, wirken weit über das Unstruttal hinweg. Diese kulturhistorisch bedeutsamen Bauten prägen die Eigenart der Landschaft zusätzlich. Ein herausragendes Beispiel dafür ist die Neuenburg bei Freyburg, deren Wahrzeichen, der „Dicke Wilhelm“, weithin sichtbar ist. Dauer, Intensität und historische Wertigkeit der Besiedlung des Betrachtungsraumes sind von überdurchschnittlicher Bedeutung. Altsteinzeitliche Funde bei Memleben und Klein-Wangen bezeugen die Anwesenheit des Menschen im Unstruttal bereits vor 350 000 Jahren. Dort herrschten während der Holsteinwarmzeit günstige Bedingungen für die Jagd. Am Ende der Altsteinzeit, vor etwa 14 000 Jahren errichteten Jäger auf dem Talsporn der Altenburg bei Nebra ein Zeltlager. Die Fundstelle ist vor allem wegen der aus Elfenbein und Rehgeweih geschnittenen Frauenfigürchen bedeutend. In der frühen Jungsteinzeit wurden die Menschen seßhaft. Bereits die ältesten Ackerbauern Mitteleuropas, die der Linienbandkeramikkultur, haben zu Beginn der Jungsteinzeit die fruchtbaren Lößböden im Unstruttal unter Kultur genommen, wo sich die Siedlungen an den Mündungen der Bäche und Täler bei Kirchscheidungen, Balgstädt, Burgscheidungen, Tröbsdorf, und Freyburg konzentrierten. Von hier aus drangen sie flußaufwärts vor. Sie folgten dem Biberbach bis Bad Bibra, dem Saubach bis Kahlwinkel und dem Hasselbach über Nieder- und Obermöllern bis nach Burgheßler und Klosterhäseler, von wo sie weiter nach Spielberg und nach Frankroda gelangten. Steingeräte sind darüber hinaus noch aus Marienroda und Steinburg bekannt, so daß der Wirtschaftsraum auch die umliegenden Waldbereiche mit einschloß. Die Siedlungsdichte ließ während der Trichterbecherkultur nach. Aus der Zeit der Bernburger Kultur stammt ein Grabhügel bei Tröbsdorf, der von einer Stele bekrönt war. Ein weiterer Menhir steht bei Saubach unmittelbar an der Kupferstraße. Diese führte von Herrengosserstedt über Saubach nach Wennungen, Wetzendorf, Karsdorf - weiter nach Steigra, wobei bei Saubach eine westliche Route über Altenroda nach Nebra und eine östliche nach Burgscheidungen abzweigte, und dürfte bereits in der Jungsteinzeit bestanden haben. Während die Kugelamphorenkultur das Gebiet des LSG mied und nur randliche Positionen bei Memleben, Gleina und Bad Kösen besetzte, trat mit der Schnurkeramikkultur erneut eine Aufsiedlung ein, die auch wieder die Hochfläche mit einbezog, zum Beispiel bei Obermöllern, Spielberg und Taugwitz. Den Toten wurden Grabhügel errichtet, die sich entlang der Steilränder von Hochflächen aneinanderreihen. Zur Zeit der Aunjetitzer Kultur wurde bei Karsdorf Sole gesotten. Daß in der Region salzhaltige Quellen an die Erdoberfläche drangen, bestätigen für die jüngere Bronzezeit Briquetagen aus Wennungen und für die frühe Eisenzeit Funde aus Burgscheidungen, Laucha, Nißmitz, Golzen und Taugwitz-Poppel. Während der jüngeren Bronzezeit fand erneut ein Landesausbau statt, der mit Rodungen auf dem Hochplateau verbunden war. Die Bedeutung des Unstruttales zu dieser Zeit beleuchtet eine über 50 ha große befestigte Siedlung bei Wennungen, in der durch Handel erworbene Bronze in tönernen Formen unter anderem zu Waffen gegossen wurde. Die Anlage bildete das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Region, die während der jüngeren Bronzezeit kulturell von der Unstrut-Gruppe geprägt wurde. Befestigte Siedlungen befanden sich außerdem auf der Altenburg bei Nebra, die die Handelsroute entlang der Kupferstraße kontrollierte, und auf dem Burgberg von Burgscheidungen. Von der Bronzezeit läßt sich eine Besiedlungskontinuität bis in die Thüringische Kultur der Eisenzeit verfolgen. Im 3. Jahrhundert v.Chr. ist im Unstruttal und auf der Hochfläche eine von der keltischen Kultur beeinflußte Bevölkerung nachweisbar. Die am Ende des 2. Jahrhundert v.Chr. die Saale aufwärts vordringenden Ostgermanen haben das Unstruttal umgangen und sind von Süden nur bis an Spielberg-Gernstedt herangerückt. Im letzten Jahrhundert v.Chr. siedelten sich die Hermunduren im Gebiet der mittleren Saale und unteren Unstrut an, aus denen später die Thüringer hervorgegangen sind. Auch die Siedlungen aus der römischen Kaiserzeit bildeten eine Kette, die sich von Freyburg über Laucha, Kirchscheidungen, Burgscheidungen, Wennungen, Karsdorf, Wetzendorf, Reinsdorf und Nebra bis nach Wangen spannte. Grabfunde von Nebra und Wennungen bezeugen Kontakte der Germanen im Unstruttal mit dem Römischen Reich, worauf römische Schwertgarnituren und ein Bronzemedaillon des römischen Kaisers Antonius Pius hinweisen. Das Thüringerreich wurde im Jahre 531 von den Franken erobert. Die entscheidende Schlacht fand vermutlich bei Burgscheidungen statt. Die Franken unterhielten später in Bad Bibra und in Memleben königliche Höfe. Letzterer wurde von Heinrich I. in ottonischer Zeit zur Pfalz ausgebaut und war der Lieblingsort der Sachsenherrscher. An der Unstrut trafen sich im Norden der Hosegau und im Süden der Engilingau, dessen östlichen Teil wiederum die Mark Scheidungen bildete. Eingeleitet von der Christianisierung, die seit dem 7./8. Jahrhundert von den Klöstern Fulda und Hersfeld ausging, wurde im 8./9. Jahrhundert und vor allem im 10. und 11. Jahrhundert der Landesausbau durch die weltlichen und geistlichen Herren auf der Grundlage von Königs- und Klostergütern stark vorangetrieben. Klöster, beispielsweise in Bad Bibra, Memleben und Reinsdorf, Pfalzen wie unter anderem Memleben, Allstedt und Balgstädt, Wehranlagen und Burgen in Querfurt, Wendelstein, Neuenburg und Großjena zeugen davon. Die Klöster und Königspfalzen waren sowohl wirtschaftliche Zentren und Stützen des Königtums als auch politische Handlungsorte. Somit war das Gebiet schon frühzeitig durch Handelswege erschlossen. Die Wein- und Kupferstraße stellte eine wesentliche Nord-Süd-Verbindung von Magdeburg nach Nürnberg dar. Eine wichtige Ost-West-Verbindung war die ”via regia” die von Leipzig nach Frankfurt (Main) führte. In der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts erfuhren der Harz und sein Umfeld durch Heinrich IV. nochmals eine intensive Phase des Landesausbaus auf der Basis der Königs- und Tafelgüter, wobei auch die Suche nach Silber und Kupfer eine Rolle spielte. Unter Heinrich IV. wurde eine Anzahl von Burgen neu errichtet. Das Ausmaß des Landesausbaus, der durch Rodungsperioden eingeleitet wurde, läßt sich zum Beispiel an der Verteilung der Ortsnamen mit der Endung „rode“ auf der Finne ermessen. Etwa seit dem 12. Jahrhundert war der innere Landesausbau so weit fortgeschritten, daß sich stabile Grenzen zwischen Wald und landwirtschaftlicher Nutzfläche herausgebildet hatten. Zu den ältesten Orten im Gebiet zählen Bad Bibra und Balgstädt, die bereits im Jahr 786 beurkundet wurden. Vom späten 11. bis Mitte des 13. Jahrhunderts gehörte das Gebiet den Thüringer Landgrafen aus dem Haus der Ludowinger. Anschließend fielen große Teile den Wettinern zu; lediglich ein Stück der Finne bis zum Wendelstein war in der Hand der Orlamünder Grafen. Mit der Leipziger Teilung des sächsischen Hauses der Wettiner im Jahr 1485 gelangte das Gebiet an die albertinische Linie. Von 1656 bis 1746 unterstand es, einschließlich des Fürstentums Querfurt, den Herzögen von Sachsen-Weißenfels. Im Jahr 1815 wurde das gesamte Gebiet preußisch und gehörte zur preußischen Provinz Sachsen. Auf den fruchtbaren Böden des Gebietes dominierte schon seit langem die landwirtschaftliche Nutzung, so daß auf leicht bewirtschaftbaren Flächen anspruchsvolle Kulturarten angebaut wurden. Hängige Standorte oder Auen tragen dagegen Grasland oder Streuobstwiesen. Ein Charakteristikum der Landschaft ist der Weinbau auf sonnenexponierten Hängen, vor allem auf Muschelkalk. Die erste gesicherte urkundliche Erwähnung des Weinbaus stammt aus dem Jahr 998. Vermutlich ist der Weinbau noch älter, jedoch nicht urkundlich belegt. Der berühmteste Weinberg ist wohl der Freyburger Schweigenberg, ein Musterbeispiel für den Terrassenhackweinbau, der auch durch seine feingliedrige Struktur kulturhistorisch sehr wertvoll ist. Im Mittelalter waren die Rebflächen wesentlich ausgedehnter als gegenwärtig. Im 14. und 15. Jahrhundert erreichte der Weinbau deinen Höhepunkt, als insgesamt 10 000 ha Rebflächen, einschließlich der in Thüringen, bestanden. Klimatische und ökonomische Veränderungen sowie die Reblaus führten dazu, daß viele Weinberge aufgelassen wurden. Nachdem 1952 nur noch 120 ha aufgerebte Flächen vorhanden waren, stieg die Rebfläche bis 1993 wieder auf 400 ha. Weitere Aufrebungen erfolgten in den letzten Jahren. Der Anbau historischer Sorten von starkwüchsigen und großkronigen Hochstamm-Obstgehölzen, insbesondere auf südexponierten und anderweitig kaum nutzbaren Hanglagen, ist eine andere Form landschaftsprägender Flächennutzung im Unstrut-Triasland. Die größten Waldflächen des Gebietes befinden sich im Ziegelrodaer Forst. Typisch für dieses Gebiet war die bäuerliche Nutzung vieler Wälder durch Waldweide und Stocknutzung. Dadurch entstanden teilweise ausgedehnte Mittel- und Niederwälder, die heute kulturhistorisch und naturschutzfachlich von besonderem Wert sind. Das natürliche Vorkommen eichenreicher Wälder wirkte sich auf die Tierhaltung der Bauern in den früheren Jahrhunderten aus, indem in der Region die Schweinehaltung gegenüber der Rinderzucht überwog, weil die Eicheln für die Schweinemast verwendet wurden. Weitere ausgedehnte Waldflächen sind heute nur noch auf der Finne, um den Schadenberg („Orlas“ genannt) und bei Freyburg in der Neuen Göhle vorzufinden. Die anderen Bestände tragen Restwaldcharakter. Die Unstrut war schon früher eine wichtige Wasserstraße. Erste Schritte zur Schiffbarmachung der Unstrut erfolgten in den Jahren 1791 bis 1795. Bereits 1795 wurde der Schiffsverkehr von Weißenfels bis Artern eröffnet, um beispielsweise die kursächsische Saline in Artern bedienen zu können. Im Jahr 1881 wurde der stärkste Wasserstraßenverkehr registriert. Damals konnten auf den Nebraer Werften vier Lastkähne gleichzeitig gebaut werden. Durch den Bau der Eisenbahnen und die Eröffnung der Strecke Erfurt-Artern-Sangerhausen (1879) und der Unstruttalbahn (1889) verlor die Unstrut ihre Bedeutung als Schiffahrtsweg. Seit 1967 wird sie nicht mehr als Wasserstraße geführt. In Verbindung mit den Fließgewässern standen die Wassermühlen im Saubachtal (wie etwa Nitzsche- oder Kneiselmühle), bei Tröbsdorf sowie die Mühlen an der Unstrut mit ihren Stauanlagen. Ein weiterer traditioneller Wirtschaftszweig war die Herstellung von Branntkalk. Bis etwa 1975 wurde im Gebiet Muschelkalk für die Herstellung dieses Baustoffes gewonnen. Die Kalköfen standen in Bad Bibra, Freyburg und Zscheiplitz. Letzterer wird als Denkmal erhalten. Große Steinbrüche entstanden in dieser Zeit, so bei Bad Bibra, Plößnitz, Balgstädt, Weischütz und Freyburg. Besondere Bedeutung hat der Muschelkalkabbau in Karsdorf. Hier gibt es auch günstige Abbaubedingungen für Sand und Ton. Diese Voraussetzungen führten 1928 zu Entstehung von Zementwerken. Auch der Buntsandstein wurde im Steinbruch gewonnen, so zwischen Nebra und Wangen, wo der Abbau seit 1162 überliefert ist. Für das Brandenburger Tor wurde zum Beispiel Nebraer Buntsandstein verwendet. Bergbauliche Tätigkeit fand seit dem 18. Jahrhundert außerdem in Eckartsberga zur Gewinnung von Stubensand statt. Die zur Trias zählenden Schichteinheiten des Buntsandsteins und des Muschelkalks sind die landschaftlich dominanten Schichten, während die Keupergesteine im Betrachtungsraum nur untergeordnete Bedeutung besitzen. Zum höchsten Unteren Buntsandstein gehören die im Unstrut-Engtal bei Wangen (NSG „Steinklöbe“) an beiden Talflanken in langgezogenen Steinbrüchen hervorragend aufgeschlossenen Dolomitischen Sandsteine, die von den Basispartien des Mittleren Buntsandsteins überlagert werden und zusammen mit diesen die Schichtstufe des Mittleren Buntsandsteins bilden. Gleichermaßen bedeutsame Aufschlüsse sind die aufgelassenen Steinbrüche an beiden Talflanken der Unstrut oberhalb Nebras mit höherem Mittleren Buntsandstein. Unterhalb Nebra tritt die Unstrut in dem sich weitenden Nebra-Lauchaer Talabschnitt in den Ausstrich des Oberen Buntsandsteins (Röt) ein. Hier sind zunächst die stark gipsführenden Basisschichten des Röt aufgeschlossen, beispielsweise unterhalb der Vitzenburg. Die im Tonstein-Tagebau der Karsdorfer Zementwerke genutzten roten Tonsteine angehören dem Mittleren Röt an. In dem unterhalb Weischütz folgenden engen Freyburger Unstruttal bilden die Röttone nur noch den Sockel der Talflanken, die hangaufwärts von den schichtstufenbildenden Kalksteinen des Unteren Muschelkalks überlagert werden. Die dem Unstruttal bei Roßleben nordöstlich vorgelagerte Ziegelrodaer Hochfläche und die Finne-Hochfläche werden von Mittlerem Buntsandstein aufgebaut, der in den Taleinschnitten von Saubach, Biberbach und Steinbach sowie im Trockental der Disse vielfach gut aufgeschlossen ist. Da der Buntsandstein des Finne-Plateaus in Ostsüdost-Richtung allmählich in die Naumburger Muschelkalkmulde übergeht, wird die Hochfläche südlich Laucha und Freyburg von Muschelkalk gebildet, der noch in zahlreichen aufgelassenen Steinbrüchen zu beobachten ist und bei Obermöllern auch heute noch in Nutzung steht (Schaumkalk). Im Untergrund der Trias treten die salzführenden Schichten des Zechsteins auf. Sie sind übertage nur in den Gipsfelsen des Wendelsteins als Werra-Anhydrit zu beobachten. Am Rand des LSG, im Bereich des Übergangs von der Unstrutaue zur Ziegelrodaer Hochfläche, befinden sich die Reste des 1991 eingestellten Kaliwerks Roßleben. Hier wurde ab 1903 bis 1912 der 406 m tiefe Schacht Wendelstein niedergebracht. In Verbindung mit den Roßlebener Grubenbauen stand die im Jahr 1914 beziehungsweise 1915 in Betrieb genommene Schachtanlage Georg-Unstrut bei Groß-Wangen, sie ist 549 bzw. 629 m tief. In tektonischer Hinsicht liegt das LSG im Bereich der im Zuge saxonischer Bewegungen im Zeitraum zwischen Jura/Kreide und Tertiär gegenüber ihren Nachbargebieten herausgehobenen, von Westnordwest nach Ostsüdost streichenden Hermundurischen Scholle. Deren Nordnordost-Begrenzung ist am Kyffhäuser-Nordrand am deutlichsten. Ihre Fortsetzung in Ostsüdost-Richtung ist landschaftlich weniger auffällig, sie ist jedoch die Ursache für die Aufwölbung des Roßlebener Sattels mit dem Rotliegend-Aufbruch der Bottendorfer Berge sowie den Gipsfelsen des Wendelsteins. In nordöstlicher Richtung erfolgt dann ein allmählicher Übergang zur Querfurter Muschelkalkmulde. Wesentlich markanter ist die Südsüdwest-Begrenzung der Hermundurischen Scholle durch die Finne-Störung, die am Rand des Landschaftsschutzgebietes zwischen Rastenberg und Eckartsberga deutlich ausgebildet ist. An ihr sind vor allem die Muschelkalkschichten steil aufgerichtet. Die ist besonders gut im Graben der Eckartsburg, der „Karte“, zu beobachten. Die Finne-Störung bildet die Grenze gegen die im Südwesten anschließende Keuperlandschaft des Thüringer Beckens. Tertiäre Bildungen, vorwiegend geringmächtige kiesige Sande, kommen im Betrachtungsraum nur in kleinen isolierten Flächen als Erosionsrelikte auf der Hochfläche bei Groß-Wilsdorf anstehend vor. In größerer Mächtigkeit wurde braunkohlenführendes Tertiär in Bohrungen im Unstruttal oberhalb Memleben angetroffen. Unter den quartären Ablagerungen überwiegt der weichselkaltzeitliche Löß, der auf den Hochflächen großflächig verbreitet ist. Dagegen sind elster- und saalekaltzeitliche Geschiebemergel und Schmelzwassersande und -kiese nur inselartig erhalten geblieben. Im Bereich der breiten Unstrutaue zwischen Artern und Memleben besitzen die quartären Schichten dagegen relativ große Mächtigkeiten und einen komplizierten Aufbau. Die wiederholte Auslaugung der Zechsteinsalze im Untergrund führte hier immer wieder zur Bildung von Hohlformen, die durch Sedimente ausgeglichen wurden. Vom Eintritt der Unstrut in den Ausstrich des Mittleren Buntsandsteins bei Groß-Wangen sind flußabwärts die Zechsteinsalze durch eine ausreichend mächtige Überdeckung vor der Auslaugung geschützt, so daß die quartäre Akkumulation hier wie auch in den Tälern der Nebengewässer eine wesentlich geringere ist. Das LSG umfaßt drei Bodenlandschaften: die Schichtstufen der Ziegelrodaer Buntsandsteinplatte und der Finne, die Tafelberge der Unteren Saale-Muschelkalkplatten und die Unstrutaue. Auf der Ziegelrodaer Buntsandsteinplatte und der Finne wechseln in Abhängigkeit von der morphologischen Position und dem Lößvorkommen Braunerden bis Ranker aus schutthaltigem Sandlöß über Buntsandstein in Kuppen- und steileren Hanglagen, Parabraunerden bis Fahlerden aus schutthaltigem Löß über Lehmschutt und Lehmfließerden auf den flachen Hangbereichen und Parabraunerden bis Fahlerden aus Löß im Übergang zu den tieferen Landschaftsbereichen, in denen sich Wechsel zu den Tschernosemen vollzieht. Auf den Unteren Saale-Muschelkalkplatten wechselt Pararendzina mit Parabraunerde in Abhängigkeit von der morphologischen Position und der Lößmächtigkeit. Auf den Tafelbergen dominieren Parabraunerden bis Fahlerden, selten Tschernoseme, aus Löß und auf den Hängen Pararendzinen aus Löß und schutthaltigem Löß bis Rendzinen über Kalksteinfels. In der Unstrutaue sind Vegas und Vegagleye aus Auenlehm entwickelt. Die Unstrut ist das größte Fließgewässer des Raumes. 6 350 km² umfaßt das Gesamteinzugsgebiet, die Gesamtlänge beträgt 192 km und im unmittelbaren Betrachtungsraum 46 km. Zur Entlastung der Unstrut bei Hochwasser wurde bei Memleben und Wendelstein ein Umflutkanal gebaut. Seine Wirkung wird besonders bei Hochwasserereignissen deutlich. Das Gefälle beträgt in diesen Bereichen aufgrund der Wehre lediglich 0,2 bis 0,1 %. Neben der Unstrut sind Hasselbach, Saubach, Biberbach, Gutschbach und Steinbach erwähnenswerte Fließgewässer im LSG. Die Grundwasserflurabstände der Niederungen weisen unterschiedliche Werte auf. Als Grundwasserleiter treten mindestens drei durch Geschiebemergel und Ton gegliederte mächtige Schotterserien auf, die zur Trinkwassergewinnung herangezogen werden. Der Grundwasserflurabstand über den Hochflächen des Muschelkalkes erreicht fast überall mehrere Dekameter. Die Wasserführung auf den Muschelkalkschichten erfolgt überwiegend in den mergeligen Kalksteinen auf Schichtfugen und deren karstbedingten Erweiterungen sowie auf den porösen Schaumkalkbänken. Der Buntsandstein stellt dagegen einen guten Wasserspeicher dar und sorgt für einen ausgeglichenen Grundwasserabfluß. Er besitzt bis fünf oder sechs Grundwasserleiter. Klimatisch betrachtet besitzt das Gebiet einige Besonderheiten. Die Lage im Lee der Mittelgebirge bedingt geringere Niederschlagssummen, die jedoch räumlich differenziert sind. So werden 500 mm Jahresniederschlag in der Unstrutniederung kaum erreicht, wogegen in den Höhenlagen wie zum Beispiel auf der Schrecke noch 600 mm auftreten. Insgesamt ist das Klima sommerwarm und wintermild. Die Höhe der Jahresmitteltemperaturen schwankt zwischen 8°C und 8,5°C. Die Täler erwärmen sich stärker, so daß auch Werte von 9°C erreicht werden. Geländeklimatisch herausragend ist die Strahlungsgunst der in südlicher Richtung exponierten Tal- und Plateauhänge mit ihren in Bodennähe extrem hohen Temperaturen. Die bewaldeten Nebentäler besitzen demgegenüber ein deutlich kühleres und feuchteres Klima. Unter pflanzengeographischen Gesichtspunkten gehört das Gebiet zur florengeographischen Landschaft des Helme-Unterunstrutlandes. Es zeichnet sich durch eine Mischung von südlich und östlich verbreiteten Arten aus. Flora und Vegetation des Triaslandes sind von den unterschiedlichen Umweltbedingungen, die einerseits von Gestein und Boden, Relief sowie vom Klima, andererseits von den Auswirkungen der Nutzung durch den Menschen seit der jungsteinzeitlichen Besiedlung charakterisiert werden, deutlich geprägt. Besonders durch die extensive mittelalterliche Landnutzung wurde die natürliche Verteilung von Wald und Offenland sehr stark zuungunsten des Waldes verändert. Die potentiell natürliche Vegetation der zentralen, hoch gelegenen Teile der Buntsandsteinplateaus wird von einem artenarmen bodensauren Hainsimsen-Buchenwald gebildet. Die etwas weniger montan geprägten Standorte tragen bodensauren Hainsimsen-Eichen-Buchen-Wald. Auf Plateaustandorten mit mächtiger Lößauflage sind mäßig artenreiche Waldmeister-Buchenwälder, jedoch nur noch in Resten, erhalten geblieben. Bemerkenswerte Arten sind Einblütiges Perlgras, Waldmeister, Goldnessel und Gemeiner Salomonssiegel. Zu den charakteristischen Pflanzenarten des Ziegelrodaer Forstes gehören Schmalblättrige Hainsimse, Schlängel-Schmiele, Heidelbeere, Verschiedenblättriger Schwingel und stellenweise Maiglöckchen. Bemerkenswert sind die individuenreichen Vorkommen der beiden Wintergrünarten Kleines und Rundblättriges Wintergrün sowie des Märzenbechers. Auf hängigen Muschelkalkstandorten sind Orchideen- und Blaugras-Buchenwaldgesellschaften entwickelt. Standortbedingt verringert sich die Wuchsleistung der Buche durch Trockenheit und flachgründige Böden. Dadurch kann mehr Licht in den Wald eindringen und Pflanzenarten wie Seidelbast, Heckenkirsche, Finger-Segge, Leberblümchen sowie Orchideen, zum Beispiel Bleiches Waldvögelein, Nestwurz und Frauenschuh, können zum Blühen kommen. Mit abnehmenden Niederschlägen und zunehmenden Temperaturen stocken auf den Plateauhängen artenreiche Winterlinden-Traubeneichen-Hainbuchen-Wälder. Die Wälder sind reich gegliedert, es kommen neben Winter-Linde und Trauben-Eiche auch Feld-Ahorn, Hainbuche, Elsbeere, Haselnuß und Kornelkirsche vor. Die Krautschicht wird durch Türkenbund-Lilie, Verschiedenblättrigen Schwingel, Christophskraut, Färberscharte, Sanikel und Haselwurz gekennzeichnet. An Steilhängen und Stufenschichten mit extremen Lokalklima, angespanntem Bodenwasserhaushalt und hoher Sonneneinstrahlung sind artenreiche Eichentrocken- und Buschwälder zu finden. Sie treten in zwei verschiedenen Gesellschaften auf. Über Buntsandstein sind bodensaure Färberginster-Traubeneichenwälder ausgebildet, als submediterran geprägte Eichen-Elsbeeren-Buschwälder treten sie über Muschelkalk auf. Das ökologische Gegenstück zu den sonnenexponierten Hangwäldern ist der geophytenreiche Eschen-Ahorn-Steinschutthangwald auf feinerdereichen Feinschuttböden luftfeuchter Schatthänge. Hohler Lerchensporn und Moschuskraut bestimmen den Frühjahrsaspekt. In der Vegetationszonierung vom Wald zum Offenland, die durch menschlichen Einfluß geprägt wird, schließen sich an die Gebüschmäntel krautige Saumgesellschaften an. Werden die Trocken- und Halbtrockenrasen beweidet beziehungsweise gemäht, sind die Säume nur schwach ausgebildet. In aufgelassenen Offenlandgesellschaften dagegen breiten sich die Säume stark aus und sind optimal entwickelt. Die Vegetationstypen, die sich waldfern an die Säume anschließen, sind die Trocken- und Halbtrockenrasen. Dieser Komplex aus mehreren Pflanzengesellschaften ist aus besonders vielen Arten zusammengesetzt. Relativ häufig anzutreffen sind kontinentale Halbtrockenrasen mit Fieder-Zwenke (Furchenschwingel-Fiederzwenken-Halbtrockenrasen). Auf flachgründigen Muschelkalk- und Gipsböden sind sie als Hasenohr-Fiederzwenken-Rasen ausgebildet. Bei extremen Umweltbedingungen, vornehmlich auf Muschelkalk-, basenreichen Buntsandstein- und Gipshängen, sind auf flachgründigen besonnten Standorten verschiedene Trockenrasen ausgebildet. Alle Trockenrasengesellschaften (Faserschirm-Zwergseggen-Trockenrasen, Gamander-Blaugras-Trockenrasen) sind durch eine lockere Bestandesstruktur gekennzeichnet, in der der Boden bzw. das Ausgangsgestein offen anstehen. Viele Pflanzenarten haben hier einen Verbreitungsschwerpunkt innerhalb von Sachsen-Anhalt: Zwerg-Segge, Berg- und Edel-Gamander, Graues und Apenninen-Sonnenröschen, Federgras, Blaugras, Badener Rispengras. Gegenüber den Halbtrockenrasen zeichnen sie sich durch größere Naturnähe aus und sind für Sukzession, insbesondere für Bebuschung, weniger empfindlich. Von den Wiesengesellschaften sind in der Unstrutaue auf den grundwasserferneren gemähten Standorten Reste der Labkraut-Fuchsschwanzwiese erhalten. In grundwassernäheren Bereichen ist die Hahnenfuß-Rasenschmielen-Gesellschaft ausgebildet. Meist sind diese Gesellschaften jedoch in unterschiedlich starkem Maße in Intensivgrasland umgewandelt. Außerhalb der Aue ist im mittleren Bereich des Standortspektrums die Glatthafer-Wiese vorherrschend. Zusammenfassend muß aus der Vielfalt von Vegetation und Flora der trocken-warme (xerotherme) Vegetationskomplex wegen seiner Bedeutung für das Betrachtungsgebiet besonders herausgestellt werden. Von großem naturschutzfachlichem und kulturhistorischem Wert sind die als Bauernwälder bekannten Niederwald- und Mittelwald-Bewirtschaftungsformen der Eichen-Trockenwälder, der Eichen-Hainbuchen-Winterlinden-Wälder und der Orchideen-Buchenwälder. Die reiche naturräumliche Ausstattung des Triasgebietes läßt auch eine artenreiche Tierwelt erwarten. Unter den vorkommenden Säugetierarten besitzen die Fledermausarten besondere Bedeutung. Im Gebiet leben Kleine Hufeisennase, Mausohr, Wasserfledermaus, Rauhhautfledermaus, Mopsfledermaus und Breitflügelfledermaus. Außerdem treten Haselmaus und Zwergmaus als seltene Säuger auf. Die Strukturierung der Landschaft bewirkt auch eine reiche Anzahl von vorkommenden Vogelarten. Die Unstrutaue ist für Brut- und Rastvögel von Bedeutung. Es können Graureiher, Krickente, Schnatterente, Spießente, Reiherente und andere Entenarten beobachtet werden, Limikolen finden Nahrung in Überschwemmungsgebieten. Zu den seltenen Vogelarten gehören auch Eisvogel und Braunkehlchen. Neben der Unstrut werden die Lebensräume der Trockenbereiche wie Trockenwälder, -gebüsche und -rasen ebenfalls von einer artenreichen Avifauna gekennzeichnet. Hier brüten Sperbergrasmücke, Dorngrasmücke, Wendehals, Zaungrasmücke, Grünspecht, Goldammer und Rotrückenwürger. In den Waldgebieten kommen Waldohreule und Waldkauz sowie Schwarz-, Grün-, Grau-, Bunt-, Mittel- und Kleinspecht vor. Zu den Brutvögeln des Ziegelrodaer Forstes gehören darüber hinaus Hohltaube und Waldschnepfe. In der Unstrutaue brüten Rot- und Schwarzmilan sowie Rohrweihe. Die Gewässer des Betrachtungsgebietes werden von verschiedenen Fischarten bewohnt, worunter Barbe, Bitterling, Elritze, Quappe und Schlammpeitzger zu den seltenen Fischarten zählen. Zu nennen sind außerdem Ukelei, Kaulbarsch, Döbel und Bachforelle. Von den vorkommenden Lurchen und Kriechtieren des Triaslandes sind in der Roten Liste des Landes Sachsen-Anhalt folgende Arten verzeichnet: Kammolch, Glattnatter, Wechselkröte, Ringelnatter, Bergmolch, Knoblauchkröte und Waldeidechse. Die Insektenfauna ist besonders in Bereichen der xerothermen Vegetation bemerkenswert. Zum Beispiel kennzeichnet diesen Lebensraum eine Vielzahl von Heuschrecken wie Ameisengrille, Blauflüglige Sandschrecke und Steppengrashüpfer. Die Landschaft des Unstrut-Triaslandes und des Finne-Triaslandes einschließlich weiterer Gebiete, zum Beispiel des Ziegelrodaer Forstes und des LSG „Saale“ im Burgenlandkreis, werden zum Naturpark „‘Saale-Unstrut-Triasland“ verordnet. Ziel ist es, eine einheitliche Entwicklung und Pflege des Landschaftsraumes zu einem weiträumigen, naturnahen Erholungsgebiet unter weitestgehender Berücksichtigung der Belange des Natur- und Landschaftsschutzes zu erreichen. Die Arten- und Formenmannigfaltigkeit an Pflanzen- und Tierarten gilt es zu sichern und weiter zu entwickeln. Die Erhaltung und Förderung des Charakters der historischen Kulturlandschaft ist unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten, aber auch unter Berücksichtigung der landschaftlichen Erholungseignung für den Menschen, von größter Wichtigkeit. Einer der wesentlichen Schwerpunkte ist die Erhaltung und Entwicklung des xerothermen Vegetationskomplexes. Diese Komplexe bestehen aus Trocken- und Halbtrockenrasen, Staudensäumen, Gebüschen und Busch- und Niederwäldern. Eine große Rolle spielt dabei die Offenhaltung der durch Sukzession bedrohten Trocken- und Halbtrockenrasen. Die naturnahen Wälder mit Rot-Buche und Trauben-Eiche, Stiel-Eiche, Hainbuche, Esche und Ahorn besitzen für die Vielfalt an Pflanzen- und Tierarten, das Landschaftsbild und die Erholung eine wesentliche Bedeutung. Als Entwicklungsziel ist daraus abzuleiten, daß der Waldanteil insgesamt zu erhöhen ist und naturferne Bestockungen in naturnahe Laubmischwälder umzuwandeln sind. Den Wäldern sollen struktur- und artenreiche Waldmäntel vorgelagert sein. Die durch historische Bewirtschaftungsformen entstandenen Mittel- und Niederwälder wären weitestgehend zu erhalten beziehungsweise zu rekonstruieren. An den Oberkanten der Schichtstufen sind als besondere Waldtypen Hangkantenwälder entwickelt, die im Zusammenhang mit der historischen Weinbaunutzung der Hangbereiche angelegt wurden, um den Wärmehaushalt der Hanglagen positiv zu beeinflussen. Die Unstrut als größtes Fließgewässer des Landschaftsraumes ist naturnah zu gestalten. Vorhandene wertvolle Strukturen sind zu erhalten und weitere Maßnahmen zur Gliederung der Aue wären umzusetzen. Die Überflutungsgebiete der Unstrut sind zu sichern und ökologisch zu gestalten. Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt muß die Reduzierung beziehungsweise Beseitigung der Schadstoffbelastung der eingeleiteten kommunalen und industriellen Abwässer sowie des übermäßigen Nährstoffeintrages von den landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerflächen im Einzugsgebiet der Unstrut sein, um mittelfristig im gesamten Gewässersystem die dem Entwicklungsziel entsprechende Gewässergüteklasse I-II zu erreichen. Der Weinbau als historische Nutzungsform ist zu pflegen, wobei insbesondere der Terrassenhackweinbau und extensive Formen zu fördern sind. Weitere Aufrebungen wie beispielsweise in Memleben sind kleinflächig geplant. Die Ackerflächen der pleistozänen Hochflächen sollten stärker gegliedert sein. Dieses Entwicklungsziel dient dem Schutz des Naturhaushaltes und der Verbesserung des Landschaftsbildes. Darüber hinaus soll eine umwelt- und sozialverträgliche Erholungsnutzung im LSG entwickelt werden. Besonders sind Maßnahmen zur Konfliktvermeidung oder -minderung zwischen Naturschutz und Erholungsnutzung zu berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Planung von Naturlehrpfaden, die Schaffung von Sortengärten nach dem Beispiel des Kirschsortengartens bei Wangen, das Anlegen von Rad- und Fußwanderwege und so weiter. Das Gebiet ist reich an Naturschönheiten sowie geologischen und kulturhistorischen Besonderheiten. Aufgrund dieser Situation ist das Angebot an Wanderwegen, Sehenswürdigkeiten und sonstigen touristischen Attraktionen sehr groß. Freyburg, Memleben, Wendelstein Neben der Stadt Freyburg, die mit der Neuenburg, der Sektkellerei, dem Herzoglichen Weinberg und vielen anderen Sehenswürdigkeiten eine herausragende Bedeutung besitzt, gibt es weitere interessante Orte. Dazu gehört in erster Linie Memleben. Auf dem Memlebener Besitz von Otto II. gründete das Kloster Hersfeld zwischen 976 und 979 eine freie Benediktinerabtei, 1015 dem Kloster einverleibt. In dieser Zeit begann der Bau der Klosterkirche, die man heute als Ruine bewundern kann. Nach Verlust der Rechte als reichsunmittelbare Abtei wurde im 13. Jahrhundert eine kleine Klosterkirche im spätromanischen Stil erbaut. Das Kleinod dieser Anlage ist ohne Zweifel die im 13. Jahrhundert entstandene Krypta. Die alte Königspfalz hat sicher im Klosterbereich gestanden und ist heute nicht mehr sichtbar. Unweit von Memleben liegt Wendelstein, wo sich einmal eine befestigte Burganlage befand. Heute sind die Reste der Anlage mit ihrem Felsenturm, den Toranlagen, Kasematten, Gräben und Wällen zu besichtigen. Außerdem ist der Blick von der Aussichtsplattform in das Unstruttal sehr zu empfehlen. Das Ortsdreieck Freyburg, Balgstädt und Zscheiplitz ist besonders attraktiv. In Zscheiplitz befindet sich ein Natur- und Geschichtslehrpfad, wo neben der typischen Muschelkalkvegetation die Klosterkirche, der Klostergarten und ein Kalkbrennofen zu besichtigen sind. Auf landschaftlich sehr erlebnisreichen Wanderwegen kann der Besucher die Landschaft und die Sehenswürdigkeiten kennenlernen. Wanderziele und Wanderwege Weitere Orte mit Sehenswürdigkeiten sind Nebra, Laucha mit dem Glockenmuseum, Burgscheidungen mit dem Barockschloß und Park, Bad Bibra, Eckartsberga mit Schloßberg und Ruine sowie Klosterhäseler. Zahlreiche Wanderwege verbinden die Orte. Durch das Hasselbachtal kann man beispielsweise von Balgstädt nach Klosterhäseler wandern, wo Streuobstwiesen, Trockenrasen, Ufergehölze und Wälder für Abwechslung sorgen. Durch die Wälder der Finne gelangt man nach Eckartsberga. Durch den Ziegelrodaer Forst führen einige Wanderwege, so beispielsweise der Wanderweg Nebra-Ziegelrodaer Forst/Hermannseck-Lodersleben-Querfurt und auch die alte Kupfer- und Weinstraße. Von den Hangkanten des Buntsandsteins bieten sich verschiedene Möglichkeiten, weit über die Unstrut zu schauen. Das Tal des Saubaches eignet sich ebenfalls sehr gut zum Wandern. Wiesen, Wälder und vor allem die Ölmühle sowie die Kneiselmühle bieten dem Betrachter viel Abwechslung. Überregional hat das Unstrut-Triasland durch die „Saale-Unstrut-Weinstraße“ und die „Straße der Romanik“, die durch das Gebiet führen, Bedeutung. Geotope Im LSG befinden sich eine Reihe wichtiger Geotope, die einen guten Einblick in den geologischen Bau des Gebietes vom Zechstein über den Buntsandstein bis zum Muschelkalk geben. Die Geotope dokumentieren einen Zeitraum von zirka 30 Millionen Jahren. Folgende Geotope sind im LSG sehenswert und seit 1999 in einen geologischen Lehrpfad einbezogen: - Wendelstein: am Südsteilhang Gipse mit Karsterscheinungen; - Wangen: ehemaliger Steinbruch 600 m südwestlich des Ortes, an der Straße nach Memleben, Sandstein, Grenze Unterer/Mittlerer Buntsandstein; - Nebra: ehemalige Steinbrüche am westlichen Ortsausgang, Sandstein mit interessanten Lagerungsformen und Schichtungen; - Dorndorf: von Dorndorf auf dem „Fliegerweg“ 1,2 km bergan auf die Hochfläche zum Flugplatz, sehr schönes Profil des Oberen Buntsandsteins mit farbigen Gipsschnüren bis in den Unteren Muschelkalk (Wellenkalk); am Ufer der Unstrut Aufschlüsse des Oberen Buntsandsteins; - Eckartsberga: Burggraben an der Eckartsburg, Aufschluß der Finne-Störung, Lagerungsform steilstehender Schichten des Unteren Muschelkalks. Weinbau Die Landschaft des Unstrut-Triaslandes sowie die Gebiete an der Saale bis nach Thüringen waren eines der größten Weinanbaugebiete in gesamten mittelalterlichen Raum. Der Weinanbau erlebte ab dem 11. Jahrhundert mit den Klöstern (zum Beispiel Pforta) einen stürmischen Aufschwung. Der Wein gehörte jahrhundertelang zu den Hauptgetränken, er war auch im Volk alltägliches Getränk. Das Wasser war aufgrund vieler Seuchen nicht als Trinkwasser zu genießen, und so bediente man sich des Weines. Die Weine von Saale und Unstrut waren überregional bekannt und wurden an fürstlichen Höfen und in Ratskellern wie beispielsweise in Bremen, Dresden und Schwerin kredenzt, aber auch auf Märkten wie Halle, Merseburg, Magdeburg und Leipzig verkauft. Zur absoluten Blütezeit des Weinanbaus am Anfang des 16. Jahrhunderts waren mindestens 4 000 bis 6 000, vielleicht auch 10 000 ha Rebfläche unter Bewirtschaftung. Schließlich kamen Kulturen auf, die konkurrierend zum Weinanbau standen. Mit dem Anbau von Roggen für Kornschnaps, von Gerste und Hopfen für die Bierbrauereien oder aber durch die Einführung der Kartoffel verlor der Weinanbau immer mehr an Bedeutung, da mit anderen landwirtschaftlichen Produkten mehr Erträge erzielt und weniger Arbeitskräfte benötigt wurden. Das Erzielen höherer Gewinne stand immer mehr im Vordergrund. 1845 gab es nur noch 766 ha Weinanlagen. Wein diente den Klöstern auch zur Krankenpflege und zur Bewirtung der Gäste. Als vorzüglicher Qualitätswein galt der Triefwein oder Traufwein. Dieser Wein wurde aus dem Saft gekeltert, der vor dem eigentlichen Mosten von den überreifen Trauben von selbst abläuft. In der Winzersprache wird dieser Vorgang als Vorlauf bezeichnet. Das Keltern des Traufweines war schon frühzeitig bekannt. So ist die Lieferung beispielsweise nach Dresden schon aus dem 16. Jahrhundert überliefert. Im Gegensatz dazu stand die Lurcke, auch als Nachtrott oder Nachwein bezeichnet. Dies war ein während der Weinlese angebotener Trunk, der bereitet wurde, indem man die abgekelterten Trester nochmals im Wasser aufschwemmte und nach einiger Zeit ausquetschte. Später wurde die Lurcke mit Zucker versetzt, wodurch sie trinkbarer und auch wirkungsvoller wurde. Die besonderen Eigenschaften der Saale-Unstrutweine, die sie von Weinen der gleichen Wertklassen und Traubensorten anderer deutscher Weinbaugebiete unterscheiden und ihnen ihren unverwechselbaren Charakter geben, verdanken sie vornehmlich den Böden. Entlang der Unstrut ist das Ausgangsmaterial vorwiegend der Muschelkalk, auf dem Lehm- oder Lößschichten lagern. Aber auch Buntsandstein tritt an den Talrändern hervor wie beispielsweise am Blütengrund bei Großjena. Die mitunter sehr flachgründigen Böden besitzen eine hohe Versickerungsrate, so daß die Weinrebe nur einer geringen Verdunstungskälte bei Niederschlagsereignissen ausgesetzt ist. Die Bearbeitung der Weinberge ist eine sehr mühsame Aufgabe, die steilen Lagen der Berge vergrößern zusätzlich die Anstrengungen. Zum Schutz vor Erosionen wurden die Hänge durch den Bau von Weinbergsmauern terrassiert, um sie so vor Bodenabschwemmungen, insbesondere bei Starkniederschlägen, zu schützen. Dennoch mußte im zeitigen Frühjahr mittels Kiepen der abgetragene Boden von unten wieder nach oben gebracht werden. Zur Düngung wurde Mist auf die Weinberge geschafft und untergegraben. Im Sommer mußte ständig Unkraut gejätet werden, das an Haustiere verfüttert wurde. Die Bearbeitung des Bodens erfolgte mit dem Karst, einer zweizinkigen Weinbergshacke. Erschwerend für die Arbeit auf dem Weinberg kommt im Sommer die Sonneneinstrahlung hinzu. Die Muschelkalkstufen werden so heiß, daß sie barfuß nicht betreten werden können, auch nachts strahlen sie noch lange Hitze aus. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 18.11.2025
Die Hochwasserereignisse im Dezember 1993 und Januar 1995 am Rhein, Juli/August 1997 an der Oder sowie im August 2002 an der Elbe und die hervorgerufenen Schäden haben in Deutschland zu der Erkenntnis geführt, dass baulich-technische Hochwasserschutzmaßnahmen nicht ausreichen, sondern dass ein vorsorgeorientiertes, die Ziele einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung verfolgendes Hochwassermanagement erforderlich ist. Dazu zählen der technische Hochwasserschutz, die weitergehende Hochwasservorsorge und die Flächenvorsorge zum natürlichen Rückhalt als vorbeugender Hochwasserschutz. Allerdings treten Defizite bei der Operationalisierung dieser politischen Ziele und Strategien auf der Umsetzungsebene auf. Es bleibt bisher die Frage unbeantwortet, ob es sich dabei um Regelungs- oder Vollzugsdefizite handelt. Das Forschungsvorhaben am Institut für Forst- und Umweltpolitik verfolgt das Ziel, die Bedingungen für die Implementation von existierenden politischen Initiativen zum vorbeugenden Hochwasserschutz zu untersuchen. Bedeutsam für die Untersuchung ist dabei die Betrachtung von Akteuren der verschiedenen politischen Ebenen und Sektoren im Durchführungsprozess, deren Kommunikations- und Machtstrukturen sowie der eingesetzten Instrumente, um hieraus Erkenntnisse über die politische Steuerung und deren Wirkung gewinnen zu können. Die Politikfeldanalyse sieht den Vergleich der Hochwasserschutzpolitik der Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor und wird unter Verwendung von Methoden der qualitativen Sozialforschung durchgeführt. Im Ergebnis sollen Effizienzfaktoren ermittelt und schließlich Handlungsempfehlungen für die Implementation von ressort- und grenzübergreifenden Planungsprozessen in komplexen politischen Systemen abgeleitet werden.
Mainz, 02.02.26 In der neuen Roten Liste „Brutvögel Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dr. Christian Dietzen (Landesamt für Umwelt, LfU) 200 heimische Brutvögel nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Die Ergebnisse In Rheinland-Pfalz sind 200 verschiedene Brutvogelarten nachgewiesen, von denen 187 Arten einheimisch sind. Bei den übrigen 13 Arten handelt es sich um Neozoen. Als bestandsgefährdet oder ausgestorben/verschollen gelten 95 Brutvogelarten. Die Aufteilung auf die Gefährdungskategorien ist für die regelmäßigen Brutvogelarten wie folgt: ausgestorben (Kategorie 0): 17 Arten, z. B. Rotkopfwürger ( Lanius senator ), Brachpieper ( Anthus campestris ), Ortolan ( Emberiza hortulana ); vom Aussterben bedroht (Kategorie 1): 31 Arten, z. B. Löffelente ( Spatula clypeata , verschollen seit ca. 2013), Kiebitz ( Vanellus vanellus ), Raubwürger ( Lanius excubitor ), Braunkehlchen ( Saxicola rubetra ); stark gefährdet (Kategorie 2): 21 Arten, z. B. Rebhuhn ( Perdix perdix ), Grauspecht ( Picus canus ), Blaukehlchen ( Luscinia svecica ), Feldsperling ( Passer montanus ), Zippammer ( Emberiza cia ); gefährdet (Kategorie 3): 20 Arten, z. B. Kuckuck ( Cuculus canorus ), Feldlerche ( Alauda arvensis ), Mehlschwalbe ( Delichon urbicum ), Waldlaubsänger ( Phylloscopus sibilatrix ), Goldammer ( Emberiza citrinella ); extrem selten (Kategorie R): 5 Arten, z. B. Brandgans ( Tadorna tadorna ), Gänsesäger ( Mergus merganser ), Bartmeise ( Panurus biarmicus ); keine Daten (Kategorie D): eine Art – Baumfalke ( Falco subbuteo ). In Rheinland-Pfalz befinden sich 13 Brutvogelarten auf der Vorwarnliste, wie z. B. der Haubentaucher ( Podiceps cristatus ), der Wanderfalke ( Falco peregrinus ) oder der Fichtenkreuzschnabel ( Loxia curvirostra ). Als ungefährdet gelten 66 überwiegend häufige und mittelhäufige Arten. Nicht bewertet wurden 26 Vogelarten, bei denen es sich um unregelmäßige Brutvögel (11 Arten) oder um Neozoen handelt (12 Arten), bei drei Arten ist der Status noch unklar (inkl. ein Neozoon). Zusammenfassend sind 55 % aller einheimischen Brutvogelarten in irgendeinem Maß gefährdet oder gar ausgestorben/verschollen. Nur noch 38 % der Brutvögel gelten als ungefährdet. Im Vergleich zu der letzten Roten Liste Brutvögel für Rheinland-Pfalz aus dem Jahr 2014 zeigt sich ein negatives Bild, da der Anteil ungefährdeter Arten weiter abnimmt. Der Anteil gefährdeter Brutvogelarten liegt in Rheinland-Pfalz über dem bundesweiten Trend (+23 %), der sich aus der 2020 für Deutschland publizierten Roten Liste ergibt. Besonders auffällig ist der Anteil zuvor ungefährdeter Arten, die jetzt in einer Gefährdungskategorie oder auf der Vorwarnliste aufgeführt sind (25 Arten). Darunter sind auch allgemein bekannte Arten wie Mauersegler ( Apus apus ), Türkentaube ( Streptopelia decaocto ), Sumpfrohrsänger ( Acrocephalus palustris ) und Wacholderdrossel ( Turdus pilaris ). Insgesamt stehen vier Verbesserungen (Abstufung in der Kategorisierung bei Baumpieper, Heidelerche, Rotmilan, Wendehals) 36 Verschlechterungen (Heraufstufung) gegenüber. Das entspricht einem Verhältnis von 1:9. Beim LfU sind weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Farn- und Blütenpflanzen verfügbar. Weitere Rote Listen Dr. Christian Dietzen (Staatlichen Vogelschutzwarte im Landesamt für Umwelt), stellte am 6. März 2026 im Naturhistorischen Museum Mainz die kürzlich erschienene neue Rote Liste der Brutvögel in Rheinland-Pfalz vor. Den Vortag können Sie hier nachhören. Steckbriefe ausgewählter Arten Löffelente © LfU / Dietzen Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Gänsesäger © Mathias Schäf Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Kiebitz © Mathias Schäf Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Rotmilan © LfU / Dietzen Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Raubwürger © LfU / Dietzen Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Mehlschwalbe © Lothar Lenz Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Braunkehlchen © Mathias Schäf Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Fichtenkreuzschnabel © Mathias Schäf Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Zippammer © Lothar Lenz Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Zaunammer © Mathias Schäf Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart) Spatula clypeata Allgemeines: 44–52 cm, Zugvogel und Wintergast, Schwimmente mit löffelartig verbreitertem Schnabel, grün schillerndem Kopf, weißer Brust und braunen Flanken, im Flug auffällig blaue Armflügeldecken Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: flache, vegetationsreiche Gewässer und Feuchtgebiete mit offenen Wasserflächen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: Brutnachweise liegen von nur wenigen Gewässern in der Oberrheinniederung und in der Osteifel vor Bezug zur Roten Liste: inzwischen als Brutvogel verschollen, der letzte Brutnachweis datiert aus dem Jahr 2013 und die Art ist vom Aussterben bedroht, aufgrund der schwierigen Nachweisführung sind unentdeckte Einzelvorkommen nicht auszuschließen (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: der löffelartige Schnabel ist mit einem feinen Seihapparat versehen, über den die Vögel ihre Nahrung aus dem Wasser filtrieren Mergus merganser Allgemeines: 58–68 cm, Zugvogel und Wintergast, großer Entenvogel mit langem und stromlinienförmigen Körper, schmalem roten Hakenschnabel, überwiegend weißem Körper und grün schillerendem schwarzen Kopf Brutzeit: März–Juni, eine Jahresbrut Lebensraum: fischreiche, langsam bis schnell fließende Gewässer mit höhlenreichem Baumbestand (Höhlenbrüter) Vorkommen in Rheinland-Pfalz: brütet seit 2017 an verschiedenen Fließgewässern (Sauer, Mosel) Bezug zur Roten Liste: neu als Brutvogel etabliert, mit weniger als fünf bekannten Brutstandorten noch als extrem selten einzuordnen (Kategorie R) Wissenswertes: Ernährt sich ausschließlich von Fischen und um diese fangen und halten zu können, ist der für Enten untypisch schmale Schnabel mit kleinen Hornzähnchen versehen Vanellus vanellus Allgemeines: 28–31 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), mittelgroßer Watvogel mit grünlich schillernder Oberseite und Hals, weißer Brust und Bauch, cremefarbenen Unterschwanzdecken und markanter Federhaube, im Flug kurz runde und breite Flügel auffällig, helle Flügelspitze Brutzeit: April–Mai, eine Jahresbrut Lebensraum: ursprünglich Bewohner von Feuchtwiesen, Sümpfen, spärlich bewachsenen Gewässerrändern, neuerdings vielfach auf Feldern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf die Oberrheinniederung (Rheinhessen, Pfalz), ehemals landesweit verbreitet, einschließlich der Mittelgebirge Bezug zur Roten Liste: nach lang- und kurzfristig starken Bestandsrückgängen vom Aussterben bedroht, klimawandelbedingte Dürreperioden sowie hohe Brutverluste durch Landbewirtschaftung und Prädation verschärfen die kritische Situation (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: im Rahmen eines vom Land finanzierten Artenschutzprojektes werden Gelege und Nester gesucht sowie vor Verlusten geschützt, gleichzeitig erfolgen Wiederherstellungsmaßnahmen geeigneter Feuchtgebiete, inkl. Prädationsschutz Milvus milvus Allgemeines: Spannweite 120–165 cm, Zugvogel (Kurzstreckenzieher), Greifvogel mit auffälligem roten, tief gekerbtem Schwanz und kontrastreichen hellen Flügelfeldern, Augen mit hell gelber Iris Brutzeit: April–Juli/August, eine Jahresbrut Lebensraum: Neststandorte im Wald oder in kleinen Feldgehölzen, jagt in der offenen Agrarlandschaft, aber auch in Dörfern oder im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: landesweit verbreitet mit höheren Siedlungsdichten in den Mittelgebirgen (Westerwald, Eifel), lückenhaft im Bereich Oberrheinebene und Pfälzerwald Bezug zur Roten Liste: einzige Art mit einer Herabstufung der Gefährdungskategorie und derzeit nicht gefährdet (zuvor Vorwarnliste, Kenntniszuwachs) Wissenswertes: Der Großteil der auf Europa beschränkten Brutpopulation lebt in Deutschland (Verantwortungsart) Lanius excubitor Allgemeines: 21–26 cm groß, überwiegend Standvogel, mittelgroßer Sperlingsvogel mit langem Schwanz und kräftigem Schnabel mit hakenförmiger Spitze, sitzt gerne exponiert auf hoher Sitzwarte Brutzeit: April–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: ursprünglich strukturreiche Kulturlandschaft mit hohem Angebot an Sitzwarten und deckungsreichen Dornhecken, aktuell vermehrt auf großen Kalamitätsflächen im Wald Vorkommen in Rheinland-Pfalz: nur noch kleine Restvorkommen in der Eifel Bezug zur Roten Liste: vom Aussterben bedroht und Lebensraumverlust bedroht Restbestand, Stellvertreter für arten- und strukturreiche Landschaften mit abwechslungsreichem Lebensraummosaik Wissenswertes: legt Nahrungsdepots in Dornenbüschen an, wo Insekten und kleine Wirbeltiere (Mäuse, Vögel, Reptilien, Amphibien) aufgespießt oder eingeklemmt werden Delichon urbicum Allgemeines: 13–15 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kurzschwänzige Schwalbe mit weißer Unterseite und oberseits weißem Bürzel bei ansonsten blau-schwarzer Oberseite Brutzeit: Mai–Juli, zwei Jahresbruten, z. T. Spätbruten bis Oktober Lebensraum: Nester unter Dachvorsprüngen an Gebäuden im Siedlungsraum, ernährt sich von Fluginsekten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: weit verbreitet und ehemals häufiger Brutvogel in Ortschaften des gesamten Bundeslandes Bezug zur Roten Liste: Mangel an Nistmaterial durch Versiegelung oder Austrocknung feuchter, lehmiger Bodenstellen (klimawandelbedingte Dürreperioden) sowie Vergrämung an Brutplätzen führen zu anhaltenden Bestandsrückgängen und die Art ist gefährdet (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: Die Art und ihre Brutplätze sind gemäß Bundes- (§ 44 Abs. 1 Nr. 3) und Landesnaturschutzgesetz (§ 24 Abs. 3) geschützt und dürfen nicht entfernt oder zerstört Saxicola rubetra Allgemeines: 12–14 cm, Zugvogel (Langstreckenzieher), kleiner, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit kontrastreich weißlichem Überaugenstreif und orange-beige-farbener Kehle und Brust, feiner kurzer schwarzer Schnabel Brutzeit: Mai–Juni, eine Jahresbrut, seltener zwei Lebensraum: brütet in extensiv genutzten, eher feuchten Wiesen und Weiden mit ausreichend Sitzwarten in Form von Hochstauden, Weidezäunen oder vereinzelten Sträuchern Vorkommen in Rheinland-Pfalz: aktuell beschränkt auf den Hohen Westerwald und kleine Restvorkommen in der Osteifel Bezug zur Roten Liste: Lebensraumverluste durch Nutzungsintensivierung sind Grund für Kategorisierung als vom Aussterben bedroht (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: ein Artenschutzprojekt mit Einbeziehung der Landbewirtschafter im Westerwald über Förderung des Landes trägt maßgeblich zu Bestandserhalt und -erholung bei Loxia curvirostra Allgemeines: 15–17 cm, Standvogel, z. T. invasionsartige Einflüge, einfarbig rötlich-brauner Finkenvogel mit überkreuzten Schnabelhälften zum Öffnen von Fichtenzapfen Brutzeit: eine Jahresbrut März–Juni, in Einflugjahren Bruten von Januar bis Oktober möglich Lebensraum: Nadelwald, insbesondere Fichten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: regelmäßiger Brutvogel in den Hochlagen der Mittelgebirge (Eifel, Hunsrück, Westerwald), in Einflugjahren auch in tieferen Lagen Bezug zur Roten Liste: Größe der Brutpopulation unterliegt starken Schwankungen, Absterben der Fichtenwälder in Folge des Klimawandels führt zu Lebensraumverlusten und Platzierung auf der Vorwarnliste (Verschlechterung der Einstufung) Wissenswertes: In Einflugjahren und bei Fichtenfruktifikationen können Bruten bereits im Winter erfolgen Emberiza cia Allgemeines: 15–16 cm, weitgehend Standvogel, leicht zu übersehender Sperlingsvogel mit rostbrauner Grundfärbung und abgesetzter grauer Brust- und Kopfpartie, Letzterer mit feinen schwarzen Streifen Brutzeit: April–Juni, zwei Jahresbruten Lebensraum: sonnenexponierte, schütter bewachsene steinige und felsige Standorte mit Gräser, Kräutern, Gebüschen und einzelnen Bäumen Vorkommen in Rheinland-Pfalz: beschränkt auf Steil- und Steilstlagen (Weinbau) in den Tälern von Ahr, Mittelrhein, Mosel und Nahe Bezug zur Roten Liste: weiterhin stark gefährdet, z. T. Lebensraumverluste durch Nutzungsaufgabe in Weinbaugebieten und allgemeine Verbuschung (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: in Deutschland weitgehend auf Rheinland-Pfalz beschränkt (über 75 %), nur kleine Teilpopulationen in anderen Bundesländern (Verantwortungsart) Emberiza cirlus Allgemeines: 15–16 cm, Standvogel, kurzschwänziger Sperlingsvogel mit gelblicher Unterseite, rötlich-braunen Flanken und markanter schwarzer Kehle und schwarzem Aufenstreif Brutzeit: April–August, zwei, seltener drei Jahresbruten Lebensraum: bevorzugt hügeliges Gelände mit trockenen, sonnigen Hängen und eingestreuten Bäumen, Büschen und Hecken sowie Waldrandlagen, oft in Weinbaugebieten Vorkommen in Rheinland-Pfalz: traditionell verbreiteter Brutvogel der Weinberge am Haardtrand, seit einigen Jahren Ausbreitung und Ansiedlung in Weinbauregionen Rheinhessens, des Nahe-, Mittelrhein-, Mosel- und Ahrtals Bezug zur Roten Liste: derzeit nicht gefährdet, kurzfristig deutliche Bestandszunahme und Ausbreitung innerhalb von Rheinland-Pfalz, möglicherweise begünstigt durch den Klimawandel (gleichbleibende Einstufung) Wissenswertes: In Deutschland auf den Südwesten beschränkt und gut Zweidrittel des deutschen Bestandes entfallen auf Rheinland-Pfalz (Verantwortungsart)
Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN ZUR GEOTHERMIE IN RHEINLAND-PFALZ Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; Stiftstraße 9, 55116 Mainz www.mwvlw.rlp.de Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Geothermie: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – LfU) Dr. Frank Bitzer, Holsten Hübner, Roman Storz (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz – LGB) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Marie Kirsch (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – MKUEM) Dr. Kathleen Sell (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – MWVLW) Grafik: Christof Baumeister (LfU), Roman Storz (LGB) Kartographie: LfU und LGB Bildnachweis: photo 5000 - stock.adobe.com Layout/Satz: Tatjana Schollmayer (LfU) © 2025 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber 9. Fortschreibung INHALT VORWORT4 1EINFÜHRUNG5 1.1 1.25 7 2 3 Allgemeines Gewinnung von Erdwärme RECHTLICHE BEURTEILUNG9 2.1 2.2 2.3 2.4 2.59 9 10 12 12 Allgemeines Wasserrechtliche Belange Bergrechtliche Belange Geologiedatengesetz und Standortauswahlgesetz Verfahrensablauf und erforderliche Antragsunterlagen WASSERWIRTSCHAFTLICHE UND HYDROGEOLOGISCHE STANDORTEINSCHÄTZUNG 3.1 3.2 3.3 Karte „Oberflächennächste Erdwärmetauscheranlagen (Erdwärmekollektoren, Energiekörbe, u.a.) – geschlossene Systeme“, Abb. 4 Karte „Grundwasser-Wärmetauscheranlagen – offene Systeme“, Abb. 5 Karte „Erdwärmesonden – geschlossene Systeme“, Abb.6 14 16 18 20 GESETZE, NORMEN, LITERATUR22 ANSPRECHPARTNER23 3 VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Potenziale der Erdwärme zu erkennen und zu nutzen, nimmt eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende ein. Mit Blick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts darf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nut- zung der Ressource Grundwasser hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der im vorliegenden Leitfaden zusammen- gefassten Grundsätze ist die Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Grundwas- serschutzes bei der Umsetzung von Erdwärme- projekten. Darüber hinaus werden durch die engere Verknüpfung mit Fachanwendungen, die erforderlichen Genehmigungsprozesse für ober- flächennahe Erdwärmenutzung noch sicherer, transparenter und effizienter gestaltet. Mit der vorliegenden Überarbeitung des Leitfa- dens wird neben der oberflächennahen auch der Begriff der oberflächennächsten Erdwärme als neue Anwendungskategorie eingeführt. Bei der oberflächennächsten Erdwärmenutzung besteht im Gegensatz zur oberflächennahen Kategorie kein Kontakt zum Grundwasser, wodurch die wasserrechtliche Genehmigungspflicht entfällt. Ziel ist die Beschleunigung behördlicher Prozesse. Zur Unterstützung der Genehmigungsprozesse wird mit dem überarbeiteten Leitfaden ein stär- kerer Bezug zu den bereitgestellten interaktiven Kartenanwendungen hergestellt. Diese digitalen Karten werden durch das Landesamt für Geolo- gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemein- sam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) regelmäßig fortgeschrieben und können über die Internetseite des LGB abgerufen werden. Neben einer umfassenden Einschätzung wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Belange enthalten die Karten Ergebnisse, aus denen sich standortgenau Erdwärme-Potenziale ableiten lassen. Mit zunehmender Bedeutung und Nachfrage von Erdwärme-Projekten ist auch eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen zwin- gend erforderlich. Hierfür sind für Sie als Antrag- stellenden relevante Hintergrundinformationen unerlässlich. Die vorliegende Fortschreibung des Leitfadens liefert hierfür wertvolle Informati- onen und Hilfestellungen, um Sie bei der Um- setzung von Erdwärme-Projekten in Rheinland- Pfalz zu unterstützen. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 4 Daniela Schmitt Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Lan- desamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: ■■ Der hier vorliegende „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich-technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, inner- halb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. ■■ Das „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rhein- land-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergän- zende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetau- scheranlagen. ■■ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der was- serrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. 1.1 Allgemeines Als Geothermie bezeichnet man die technische Nutzung der Erdwärme. Sie kann als regenerati- ve Energiequelle erschlossen werden. Geother- mie wird bislang überwiegend mittels Wärme- tauschersyteme indirekt erschlossen und mit Hilfe von elektrischer Energie (Strom) über Wär- mepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben, womit sie für Heizung und Warm- wasserbereitung nutzbar ist. Die Nutzung von Erdwärme schont fossile Energiequellen und reduziert die Emission von Kohlendioxid. Bei der geothermischen Nutzung wird grund- sätzlich zwischen oberflächennaher, mitteltiefer und tiefer Geothermie unterschieden (Abb. 1). Die oberflächennahe Geothermie nutzt den Un- tergrund bis 400 m Tiefe und/oder eine Unter- grundtemperatur bis 20° C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden. Die mitteltiefe und tiefe Geothermie ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. 5
Gefährdung der seit jeher seltenen Art evtl. durch Veränderungen in der landwirtschaftlichen Nutzung bedingt. Art des Offenlandes und halboffener Landschaften. Früher in vielen Regionen gefunden, nach 1950 nur noch Pfalz: Mainz, Gustavsburg und Sand 1965 ( Niehuis 1987), Westfalen: Bielefeld, Senne 1993 ( Renner 2004, 2011), Weser-Ems: Garlstedt und Wulsbüttel 1955 ( Horion 1958) und Niederelbe: Höhbeck 1978 ( Gürlich et al. 2017). Aktuelle Nachweise aus Sachsen: Rothenburg/Oberlausitz, Neu-Krauscha 2018 ( Liebscher 2018), zusammen mit Geotrupes mutator ( Marsham , 1802), als dessen möglicher Brutparasit Heptaulacus testudinarius Erwähnung findet ( Horion 1958), dann Daubitz und Wossinka 2019 sowie Brandenburg: Jämlitz 2019 (Liebscher mdl. 2020).
Ziel des Projektes ist die Dokumentation des aktuellen Vorkommens indigener und synanthroper Pflanzensippen im Gebiet Verbreitungskarten in 1/64 Messtischblattraster). Durch Vergleich der aktuellen Verbreitung der Pflanzensippen mit historischen Quellen (Lit., Herb., hist. Karten, Luftbild) soll der Florenwandel dargestellt werden.
Klimaschutzministerin Katrin Eder stellt gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) Ergebnisse aus dem umfangreichen Forschungsprogramm Klimawald 2100 vor – Wasserrückhalt, Umgang mit Buchen, Artenvielfalt auf Störungsflächen sowie Kommunikation und Partizipation als zentrale Themen „Mit 43 Prozent Waldanteil ist Rheinland-Pfalz das waldreichste Bundesland. Doch Wald ist nicht gleich Wald. Während die Wälder in der Pfalz auf Buntsandsteinböden wachsen, die zwar viel Wasser aufnehmen aber nur begrenzt Wasser halten können, sind die Böden im Hunsrück lehmig und Wasser kann nur langsam versickern, wir haben Wälder in tieferen und oft flachen Gebieten und solche in höheren Lagen mit steilen Hängen. Daran erkennt man: Man kann nicht jeden Wald gleich bewirtschaften. Weil aber jeder Hektar Wald zählt, müssen wir alles daransetzen, diesen zu erhalten – und damit für jeden Standort die bestmöglichen Maßnahmen finden. Dies gelingt nur mit umfangreicher wissenschaftlicher Forschung“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder am heutigen Montag bei der Vorstellung der Ergebnisse des Forschungsprogramms Klimawald 2100. Dieses gab die Landesregierung im Jahr 2022 angesichts der vorausgehenden Dürrejahre und des fortschreitenden Klimawandels bei der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft (FAWF) zeitlich befristet bis 2025 in Auftrag. Die Forschenden untersuchten dabei vier Themenschwerpunkte: Den Wasserrückhalt, den Umgang mit Buchen, die Artenvielfalt auf Störungsflächen sowie die Kommunikation über die Auswirkungen des Klimawandels auf den Wald. Da sich die Verfügbarkeit und der Abfluss von Wasser im Wald auch auf die Artenvielfalt und die Vitalität unserer Hauptbaumart, der Buche, auswirkt, ist das Thema Wasser zentral. Maßnahmen sollen zu mehr Grundwasserneubildung und mehr Hochwasserschutz beitragen Anhand von Modellrechnungen mit regionalisierten Klimaprojektionen bis ins Jahr 2100 wird etwa in der Modellregion Soonwald deutlich: Extreme nehmen zu. Bezogen auf die Grundwasserneubildung zeigen die Untersuchungen einen oberflächennahen Grundwasserleiter mit rascher Umsatzzeit und einen tieferen Grundwasserleiter, in dem aber nur relativ wenig Sickerwasser ankommt, da beide Stockwerke durch einen Stauhorizont mit geringer Wasserleitfähigkeit getrennt sind. Hinzukommt, dass der Boden schwer ist und Wasser nur langsam versickern kann. Außerdem werden unsere Sommer trockener und es gibt insgesamt mehr Starkregenereignisse. Für den Wald, aber auch für die umgebenden Ortschaften bedeutet das: Die Menge an Bodenwasser geht zurück und Bäume geraten zunehmend unter Trockenstress, weil viel Wasser bei starken Niederschlägen, genauso wie bei ausgetrocknetem und damit kaum mehr aufnahmefähigem Boden oberflächig abfließt. Viel Oberflächenabfluss bedeutet, dass das Niederschlagswasser direkt in die Bäche und Flüsse fließt. Dies kann zu mehr Hochwasser und zu weniger Trinkwassergewinnung führen. Für den Wald bedeutet es mehr Trockenstress und damit mehr Anfälligkeit für Baumkrankheiten und Schädlinge sowie verlangsamtes Wachstum. „Wir alle brauchen sauberes Trinkwasser und müssen uns vor Hochwasser schützen. Deshalb ist es überall im Wald wichtig, das Wasser im Wald flächig zu verteilen, damit möglichst viel versickert und möglichst wenig Wasser oberflächig abfließt. Dort, wo das Wasser aber aufgrund der Bodenverhältnisse, von Hanglagen oder oberflächennahen Grundwasserleitern von Natur aus weniger und weniger tief versickern kann, brauchen wir zusätzliche Maßnahmen. Die Untersuchungen zeigen, dass hier eine Kombination aus vorzugsweise natürlichen, aber auch baulichen Maßnahmen sinnvoll ist“, so Katrin Eder. Natürliche Maßnahmen sind beispielsweise die Renaturierung von Gewässern und die Schaffung sowie der Erhalt von Auenlandschaften; bauliche Instrumente sind unter anderem etwa Rigolen, also befahrbare, aber wasserdurchlässige Wege, das Anlegen von Mulden, der Verschluss alter Entwässerungsgräben und das Ziehen von Gräben, die parallel zum Hang verlaufen, um die Fließgeschwindigkeit des Wassers bei Starkregen zu brechen. 75 Prozent der Fichten stehen im Vergleich zu den Vordürrejahren (2018) noch in Rheinland-Pfalz – Umgang mit Störflächen auch in Zukunft aktuell Seit den Dürrejahren ab 2018 sind aufgrund von Borkenkäferbefall und Sturmwürfen 35.000 Hektar Fichtenflächen ausgefallen. Rheinland-Pfalz weit leben noch rund 75 Prozent der Fichten im Vergleich zu den Vordürrejahren (2018). Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels werden sogenannte „Störflächen“ und der Umgang mit ihnen weiterhin ein Thema bleiben. Sie wirken sich sowohl auf den Wasserrückhalt im Wald als auch auf die Artenvielfalt aus. Untersuchungen haben ergeben, dass dort 30 Prozent mehr Wasser oberflächig abfließt und freigesetzte Nähr- und Schadstoffe in Bäche und Flüsse oder ins Grundwasser transportiert werden. Tonige Standorte können das überschüssige Wasser nicht aufnehmen, auf sandigen Böden kommt es zu einer raschen Drainage in tiefere Schichten, wobei das Sickerwasser ebenfalls gelöste Nähr- und Schadstoffe mit sich führt. Insgesamt wirken Schadflächen als „Abflusstrigger“ – mit steigenden Flächenanteilen im Klimawandel werden Erosions- und Sturzflutrisiken zunehmen, ergaben die Untersuchungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der FAWF. „Unsere Untersuchungen zeigen positive Effekte des teilweisen Belassens von Totholzstrukturen sowohl auf die Biodiversität als auch auf die natürliche Wiederbewaldung. Zur Humusanreicherung und als Lebensraum für viele Arten wird im Staatswald ohnehin Totholz im Rahmen der planmäßigen Bewirtschaftung im Wald belassen, hier geht es konkret um durch Störungen wie Windwurf und Schaderreger geschaffene Flächen, bei denen viel Totholz anfällt“, so Dr. Ulrich Matthes, Leiter der FAWF. „Hier entsteht ein Spannungsfeld zwischen Holznutzung, Waldschutz, Arbeitsschutz, Verkehrssicherung, Biodiversität und einer natürlichen Wiederbewaldung, das gut ausbalanciert werden muss. Auch hier kommt es vor allem auf den Standort und auf das Ausmaß anfallenden Totholzes an. Liegendes Totholz kann als Barriere wirken, um den Wasserabfluss zu bremsen, auch gibt es hier weniger Wildverbiss. Ist die Wilddichte aber hoch, ist hier auch das Wildtiermanagement schwieriger. Auf Freiflächen entsteht die natürliche Wiederbewaldung eher durch Pionierbaumarten, deren Samen vor allem mit dem Wind verbreitet werden, dazu zählt etwa die Birke. Auf Flächen mit stehendem Totholz, haben neben diesen Baumarten zusätzlich solche größere Chancen, deren Samen über Vögel verbreitet werden, etwa Ebereschen. Aufgrund unterschiedlicher Keimungsbedingungen und Eintragswege von Samen können sich Freiflächen und Totholz hinsichtlich der Gehölzartenvielfalt ergänzen. Sind in der näheren Umgebung aber keine geeigneten Mutterbäume, deren Samen so verbreitet werden können, werden dort, wo einst Fichten waren, auch vorerst vorrangig nur wieder Fichten und Bäume mit leichten Samen wachsen. Auf solchen Flächen ist es notwendig, kleinflächig und punktwirksam standortangepasste, klimaresiliente und überwiegend heimische Baumarten zu ergänzen; daneben kommen in bemessenem Umfang auch Baumarten zum Einsatz, die zwar nicht standortheimisch sind, von denen aber eine gute Anpassungsfähigkeit an die sich im Zuge des Klimawandels ändernden Standortbedingungen und eine gute Integrationsfähigkeit in das heimische Ökosystem erwartet werden kann“, so Matthes weiter. Daneben wurde auch untersucht, welche Tiere und Pilze jeweils vorkommen. Über verschiedene Organismengruppen zeigt sich, dass ein Nebeneinander von Freifläche und Totholz die Gesamtartenvielfalt stärkt. Neben klassischen Kartierungen kamen dort Verfahren mit künstlicher Intelligenz zum Einsatz. Buche bis Mitte des Jahrhunderts klimatisch gut geeignet – danach hängt es von der Klimaentwicklung ab Das Wissenschaftsteam hat zudem mithilfe von Modellrechnungen analysiert, wie es weiterhin um die Buche stehen wird, mit rund 23 Prozent ist sie gegenwärtig die am häufigsten vorkommende Baumart in Rheinland-Pfalz. Bis Mitte des Jahrhunderts bleibt die Buche in Rheinland-Pfalz überwiegend klimatisch sehr gut geeignet, erste Einschränkungen zeigen sich nur in den warmen Regionen wie im Mainzer Becken und im Oberrheingraben. Ab diesem Zeitpunkt hängt es stark davon ab, wie die Erderwärmung voranschreitet. Im pessimistischsten Szenario RCP 8.5, das einen starken Klimawandel ohne ambitionierten Klimaschutz abbildet, wären Ende des Jahrhunderts nur noch etwa ein Viertel der Landesfläche für die Buche gut bis sehr gut geeignet, auch in den Mittelgebirgen werden teilweise deutliche Einschränkungen modelliert. Junge Buchen können von Durchforstungen profitieren Auch der Einfluss von Durchforstungen wurde ökophysiologisch und mittels Jahrringanalysen untersucht. „Junge Buchen profitieren, wenn sie ausreichend mit Wasser versorgt sind und genügend Licht haben. Sie fallen aber bei Trockenstress in ihrer Leistungsfähigkeit zurück“, erläuterte Ulrich Matthes. Fortbildungen und Kommunikationshilfen für Forstleute erstellt Das vierte Kapitel zur Kommunikation und Partizipation beschäftigt sich unter anderem mit Fragen, wie die Auswirkungen des Klimawandels im Wald von der Öffentlichkeit und unter Forstleuten wahrgenommen werden. Die Ergebnisse deuten an, dass Forstleute damit konfrontiert sind, dass ihr Erfahrungswissen und die Wahrnehmung als Waldexperte von Teilen der interessierten Öffentlichkeit in Frage gestellt wird. Neben den trockenheitsbedingten Kalamitäten spielt dabei auch die von Forstleuten wahrgenommene prononcierte Kritik an der Forstwirtschaft durch in die mediale Öffentlichkeit drängende Personen sowie das Empfinden einer gesellschaftlichen Geringschätzung forstlicher Arbeit eine große Rolle. „Insgesamt wird deutlich, dass klimabedingte Waldveränderungen nicht als isoliertes Phänomen betrachtet werden und werden können. Die Veränderungen, die wir zurzeit im Wald beobachten, haben Ursachen, Auswirkungen und Zusammenhänge jenseits des Waldrandes, wie unsere Beziehung zur Natur, den Umgang mit Ressourcen, das Wirtschaftssystem und vieles mehr. Auch deshalb sind Gespräche über Wald-Klima-Krisen so emotional“, so Matthes. „Damit der Forstsektor sich den komplexen Herausforderungen der Wald-Klima-Krise angemessen stellen kann, ist es unverzichtbar, die damit verbundenen Unsicherheiten offen zu thematisieren. Nur so können im Austausch gemeinsame Lösungen identifiziert und auch die individuelle Belastung für Waldverantwortliche abgemildert werden. Zur besseren Kommunikation wurden daher verschiedene Fortbildungen, Handreichungen und Dialogformate konzipiert und durchgeführt“, so Matthes weiter. Zu den vorgestellten Ergebnissen werden nach Abschluss zusätzlicher Untersuchungen weitere kommen, etwa kleinräumige Modellrechnungen zu den naturwissenschaftlichen Fragestellungen. Auch der Einsatz quantitativer Methoden der Sozialforschung zur vertiefenden Untersuchung der aufgeworfenen Forschungsfragen im Bereich der öffentlichen Kommunikation und Partizipation werden erwogen. Nach Abschluss der relevanten Forschungsarbeiten wird ein Gesamtbericht veröffentlicht.
Haus der Nachhaltigkeit feiert 20-jähriges Bestehen – Ministerin Eder überreichte „Pfälzerwald-Kuchen“ „Rheinland-Pfalz ist gemessen an seiner Fläche das waldreichste Bundesland Deutschlands. Der Wald spielt bei uns deshalb auch eine große Rolle für den Klimaschutz. Folglich ist es besonders wichtig, dass wir einen nachhaltigen Umgang mit dem Wald pflegen und darüber informieren. Das Haus der Nachhaltigkeit leistet hier seit 20 Jahren großartige Arbeit. Bei seinem Veranstaltungsangebot vom Marmeladenmarkt bis hin zur Romantischen Waldweihnacht ist für alle Altersgruppen etwas dabei“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder anlässlich der Jubiläumsfeier des Hauses der Nachhaltigkeit in Trippstadt im Kreis Kaiserslautern. 2005 wurde das Haus der Nachhaltigkeit als Informationszentrum von Landesforsten Rheinland-Pfalz im deutschen Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald-Nordvogesen gegründet. Das Haus der Nachhaltigkeit bietet Umweltbildungsveranstaltungen zu den Themen Wald und Nachhaltigkeit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an. „Mit seinen Bildungsangeboten macht das Haus der Nachhaltigkeit Mut, Veränderungen hin zu einem nachhaltigen Lebensstil zu wagen. Die Workshops stärken das Gefühl der Selbstwirksamkeit und zeigen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern oft ganz praktisch, wie jede und jeder von uns selbst etwas für den Erhalt unseres Planeten tun kann“, so Katrin Eder. Neben dem Umweltbildungsangebot organisiert das Haus der Nachhaltigkeit weitere spannende Veranstaltungen und Ausstellungen. Vierzig bis Fünfzig sind es pro Jahr. Sie reichen von Buchvorstellungen über Pflanzenbörsen bis hin zur Ausstellung zum Holzbaupreis Rheinland-Pfalz in diesem Jahr. „Das Natursport-Opening und der Wandermarathon gehören als Beiträge zur Initiative ‚Rheinland-Pfalz – Land in Bewegung‘ fest zum Veranstaltungskalender. Sie sind beliebte Treffpunkte der Menschen in der Region“, erläuterte die Ministerin. Für Tagungen kann ein Seminarraum gebucht werden. Wer neben Inspirationen für einen nachhaltigeren Lebensstil auch nachhaltige Gegenstände von einem Besuch mitnehmen möchte, wird im Pfälzer Waldladen fündig. Hier werden ökologische Lebensmittel und Geschenkartikel, beispielsweise aus Holz, angeboten. Bei der Jubiläumsfeier hatte Katrin Eder für jedes der zwanzig Jahre einen Wunsch für das Haus der Nachhaltigkeit im Gepäck. Sie wünschte ihm unter anderem viele Gäste, tatkräftige Unterstützung und gutes Gelingen für seine Projekte im Bereich der nachhaltigen Entwicklung. Als Geburtstagskuchen brachte die Ministerin dem Team einen „Pfälzerwald-Kuchen“ mit regionalen Zutaten mit. Simone Kiefer, Leiterin des Hauses der Nachhaltigkeit, nahm das süße Geschenk für das gesamte Team des Johanniskreuzer Infozentrums entgegen und wünschte sich, „dass wir es auch zukünftig schaffen, mit unseren Angeboten die Menschen zu erreichen, um gemeinsam Handlungsmöglichkeiten zu einem nachhaltigen Lebensstil zu finden, denn letztendlich geht es um nichts weniger, als den Erhalt unserer Lebensgrundlagen.“ „Daher ist dieser Geburtstag angesichts der globalen Herausforderungen mehr denn je Anlass, sich nicht auf Lorbeeren der Vergangenheit auszuruhen, sondern das Leben aktiv im Einklang mit der Natur nach vorne zu gestalten. Dabei will das Haus der Nachhaltigkeit weiterhin Beispiel und Orientierung geben“, ergänzte Stefan Asam, Leiter der Zentralstelle der Forstverwaltung. Das Haus der Nachhaltigkeit selbst wurde natürlich auch nach nachhaltigen Standards erbaut. „Das Haus besteht aus Holz, das in seiner unmittelbaren Nähe gewachsen, geerntet und in Pfälzer Sägewerken verarbeitet wurde. Mehr Regionalität und Nachhaltigkeit beim Bauen sind kaum möglich“, sagte Katrin Eder. Bei der Gestaltung wurde auf Energieeffizienz geachtet, ebenso wie auf die Nutzung regenerativer Energiequellen. So ist auf der Dachterrasse des Gebäudes eine 50 Quadratmeter große Photovoltaikanlage angebracht, die den Strombedarf des Hauses für ein halbes Jahr deckt. Dachflächen werden aber nicht nur zur Stromgewinnung genutzt, sondern auch, um Regenwasser zu sammeln, das dann für die Toilettenspülung oder zum Putzen verwendet wird. Die Sammlung von Regenwasser dient außerdem dem Hochwasserschutz. Im Außenbereich des Hauses der Nachhaltigkeit befinden sich ein Garten mit einheimischen Pflanzen und eine Streuobstwiese mit fast ausgestorbenen Arten. Mit einer Reparatursäule für Mountainbikes und Ladesäulen für E-Bikes und E-Autos setzt sich das Haus der Nachhaltigkeit auch für eine umweltfreundliche Mobilität ein. Mit dem letzten ihrer zwanzig Wünsche wandte Katrin Eder sich bei der Jubiläumsveranstaltung direkt an das Team im Haus der Nachhaltigkeit. Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünschte sie, „dass sie ihre Gäste weiterhin so kreativ, engagiert, mit Freude und positiver Ausstrahlung von einem nachhaltigen Lebensstil begeistern können.“
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2024 © LUA Tierseuchen: Blauzungenkrankheit und Afrikanische Schweinepest dominieren Die Tierseuchenüberwachung des Jahres 2024 wurde vom erstmaligen Auftreten zweier Seu- chen dominiert: der Afrikanischen Schweinepest und der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3. Im Vergleich dazu traten die Nachweise anderer Tier- seuchen wie etwa der Aviären Influenza oder der Bovinen Virusdiarrhoe in den Hintergrund. Ein be- merkenswertes Ereignis stellt der Nachtweis eines Tuberkulose-Erregers bei einer Katze dar. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zen- trale Einrichtung des Landes Rheinland-Pfalz für die Diagnostik von Seuchen sowie von Zoonosen und sonstigen Erkrankungen bei Tieren. Hier wer- den Untersuchungen an Proben erkrankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Aus- schluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Diese werden ergänzt durch Untersuchungen im Rahmen von Sanierungs- und staatlichen Monito- ring-Programmen sowie sogenannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht und nur gesunde Tiere in andere Betriebe verbracht werden. Die Untersuchungen ermöglichen ei- nen steten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Nicht zuletzt wird hier- durch sichergestellt, dass nur Lebensmittel von gesunden Tieren in den Handel gelangen. Im LUA ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstelle zwischen dem zuständigen Ministerium für Kli- maschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKU- EM) und den rheinland-pfälzischen Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Darüber hinaus verfügt das LUA über spezialisierte Tiergesundheitsdiens- te für Rinder, Schweine und kleine Wiederkäuer, die die Tierbesitzer vor Ort in Sachen artgerechter und hygienischer Haltungsbedingungen beraten. 2 Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2024 insgesamt 210.518 Proben untersucht. Da viele Proben auf verschiedene Parameter und mit un- terschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Wildlebende Wasservögel bilden das natürliche Reservoir des Erregers der Aviären Influenza, die auch als Geflügelpest oder Vogelgrippe bezeich- net wird. Der seit Jahren weltweit herrschende Seuchenzug verursacht durch Aviäre Influenzavi- ren vom Subtyp H5N1 führt zu schweren Krank- heitsverläufen mit massenhaftem Verenden bei Wildvögeln und gehaltenem Geflügel. Nachdem die Vogelgrippe das Tierseuchengeschehen in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz dominiert hatte, wurde Ende des Jahres 2024 „nur“ in einem Haus- geflügelbestand ein Geflügelpestverdacht fest- gestellt, der sich über den Jahreswechsel als Aus- bruch bestätigte. Der Bestand mit insgesamt 44 Hühnern und Enten sowie einer Gans und einem Schwan wurde umgehend geräumt, so dass eine Ausbreitung des Erregers auf andere Geflügelhal- tungen verhindert werden konnte. Obwohl alle im Verlauf des Jahres durchgeführten Untersuchungen an 47 Wildvögeln ein negatives Ergebnis hatten, wurde aufgrund der Nachweise in anderen Bundesländern und nach epidemiolo- gischen Ermittlungen die Einschleppung des Erre- gers über Zugvögel vermutet. Die Geflügelhal- ter sind weiterhin verpflichtet, ihre Tierhaltung beim vor Ort zuständigen Veterinäramt anzumel- den und unter anderem erhöhte Tierverluste von mehr als zwei Prozent innerhalb von 24 Stunden (bei einer Haltung von mehr als 100 Tieren) um- gehend anzuzeigen. Auch Hobbyhalter und klei- nere Betriebe (bei einer Haltung bis einschließlich 100 Tiere) müssen ab drei verendeten Tieren diese Die Aviäre Influenza bedroht weiterhin die Geflügelbestände im Land. Eingeschleppt wird die Erkrankung meist von Zugvögeln. © rihaij / Pixabay innerhalb von 24 Stunden anzeigen. Zum Schutz ihrer Tiere und zur Verhinderung der Ausbreitung der Seuche sind die Tierhalter weiterhin verpflich- tet, strikt auf die Einhaltung von Biosicherheits- maßnahmen zu achten. Die zu den wirtschaftlich bedeutsamsten Erkran- kungen der Rinder zählende Bovine Virusdiarr- hoe (BVD) geht mit Durchfall, grippeartigen Er- scheinungen und Fruchtbarkeitsstörungen einher. Ziel der staatlichen Bekämpfung ist es, sogenann- te persistent infizierte Kälber, die den Erreger le- benslang ausscheiden ohne selbst zu erkranken, möglichst rasch aus den Beständen zu entfernen und vom Handel auszuschließen. Daher werden den Kälbern bereits bei der innerhalb der ersten sieben Lebenstage erforderlichen Kennzeichnung mit Ohrmarken Hautstanzproben entnommen und auf das BVD-Virus untersucht. Im Jahr 2024 wurden im LUA insgesamt 111.414 Ohrstanzpro- ben aus 3.355 Beständen untersucht. Dabei wur- de das Virus der BVD bei einem Kalb nachgewie- sen. Das Tier stammte von einer Kuh, die sich in trächtigem Zustand vermutlich im Rahmen von Tiertransporten unerkannt infiziert hatte, wobei der Erreger auf das Kalb übergegangen war. Bei Untersuchungen der mehr als 860 Tiere des Be- standes wurde das BVD-Virus bei weiteren neun Tieren nachgewiesen. Alle infizierten Tiere wurden umgehend aus dem Bestand entfernt. Durch Umsetzung strikter Biosicherheitsmaßnah- men konnte eine weitere Ausbreitung des Erregers im Bestand verhindert werden. Trotzdem wur- de das BVD-Virus bei einem neugeborenen Kalb im Herbst erneut nachgewiesen. Erneute Unter- suchungen des gesamten Bestandes zeigten, dass von diesem Fall keine weitere Ausbreitung des Er- regers erfolgt war, sodass dem Bestand im Verlauf des Jahres 2025 der Status als „Frei von BVD“ un- ter Auflagen wieder zuerkannt wurde. Das für Rinder hoch ansteckende Bovine Herpes- virus Typ 1 (BHV 1) führt zu einer lebenslang be- stehenden Infektion, die sich häufig in Leistungs- minderung, grippeartigen Erscheinungen und 3 2024 führte das LUA erstmals einen Nachweis des West-Nil-Fiebers bei Pferden. © WolfBlur / Pixabay Störungen der Fruchtbarkeit äußert. Im Rahmen der Überwachung der bestehenden Seuchenfrei- heit wurden insgesamt 59.938 Blutproben aus 2.900 Beständen sowie 5.228 Tank- und Einzel- milchproben aus 1.011 Beständen mit negativem Ergebnis untersucht. Im Zuge der Nachverfolgung des Tierverkehrs nach einem BHV 1-Ausbruch in einem Bestand in einem anderen Bundesland wurde festgestellt, dass eines der infizierten Tiere aus einem Bestand in Rheinland-Pfalz stammte. Aufgrund der lücken- losen Dokumentation der bis dato durchgeführ- ten und der Ergebnisse weiterer Untersuchungen im Bestand konnte jedoch ausgeschlossen wer- den, dass sich das Tier bereits im rheinland-pfälzi- schen Betrieb angesteckt hatte. Die Infektion er- folgte vermutlich in einer Sammelstelle, in denen Tiere aus verschiedenen Beständen für den Trans- port zusammengeführt wurden. Das Auftreten der BVD- bzw. der BHV 1-Infektion zeigt nachdrücklich, dass die Tierhalter weiterhin streng darauf achten müssen, ausschließlich Tie- 4 re aus seuchenfreien Beständen einzustallen und Biosicherheitsmaßnahmen zur Verhinderung des Eintrags und der Ausbreitung einer Infektion in den Beständen konsequent einzuhalten. Nach dem erstmaligen Nachweis des Erregers des West-Nil-Fiebers (WNF) in Rheinland-Pfalz bei einer Schnee-Eule im Jahr 2023 wurde in 2024 erstmals der Nachweis einer WNF-Infektion bei Pferden geführt. Es handelte sich um zwei Tiere aus Rheinhessen, die wegen neurologischen Aus- fallerscheinungen in Tierkliniken eingewiesen wor- den waren. Aufgrund des Nachweises von spezi- fischen Antikörpern gegen das Virus des WNF in Verbindung mit klinischen Symptomen konnte der Nachweis einer erst kürzlich stattgefundenen Infektion gestellt werden. Die eingeleitete symp- tomatische Therapie führte in beiden Fällen zum Ausheilen der klinischen Erscheinungen. Pferde können zwar an WNF erkranken und auch verenden, spielen bei der Ausbreitung des Infek- tionsgeschehens des durch blutsaugende Stech- mücken übertragenen Erregers aber keine Rolle. Die Erkrankung tritt vor allem bei Vögeln auf und kann insbesondere bei Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurologischen Sympto- men und gehäuften Todesfällen führen. Der Erre- ger kann auch über Mückenstiche auf Menschen übertragen werden und verursacht in der Regel eine grippeähnliche Erkrankung.Tieren einer breiten Palette von Tierarten nach- gewiesen. Betroffen waren sowohl Nutztiere wie Rinder, Schweine und Schafe als auch Heimtiere wie Katzen und Reptilien. Darüber hinaus wurden Salmonellen auch bei Wild- und Zootieren sowie in 13 Umgebungsproben aus Hühnerhaltungen festgestellt. Die Vorgänge zeigen, dass weiterhin mit dem Auf- treten des WNF bei Tieren in Rheinland-Pfalz ge- rechnet werden kann. Die Infektion unterliegt zwar der staatlichen Tierseuchenüberwachung; tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang allerdings nicht vorgeschrieben. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Menschen und Vögel exis- tieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schwe- ren klinischen Symptomen kann mit einer Imp- fung erreicht werden. Daher gilt die Empfehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland- pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe fi- nanziell unterstützt.Als Hauptreservoir der Salmonellen gelten Tie- re. Diese erkranken zwar nur selten klinisch, kön- nen die Erreger aber über längere Zeit ausschei- den und damit unerkannt weiterverbreiten und die Umwelt kontaminieren. Dabei ermöglicht die hohe Widerstandsfähigkeit gegen äußere Einflüs- se den Bakterien dort ein langes Überleben. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde die atypische Form der Scrapie im Rahmen des laufenden Mo- nitorings zum Vorkommen von Transmissiblen Spongiformen Encephalopathien bei der Untersu- chung von 451 verendeten Schafen aus 342 Be- ständen bei vier Tieren aus vier Beständen in vier verschiedenen Kreisen nachgewiesen. Da die mit Verhaltens- und Bewegungsstörungen einherge- hende, tödlich verlaufende Erkrankung spontan auftritt und nicht auf den Menschen oder ande- re Tiere übertragbar ist, mussten keine tierseu- chenrechtlichen Maßnahmen ergriffen werden. Die Nachweise zeigen aber, dass die Monitoring- Untersuchungen zum Vorkommen der Erkrankung weiterhin erforderlich sind, um deren eventuell verstärktes Auftreten zu erfassen. Zu den wechselseitig zwischen Tier und Mensch übertragbaren Erregern (sogenannte Zoonosen) zählen die Salmonellen, bakterielle Infektionser- reger, die meist im Rahmen von differenzialdiag- nostischen Untersuchungen zur Feststellung der Erkrankungs- oder Todesursache festgestellt wer- den. Dabei wurden die Erreger im Jahr 2024 bei 41 Auch Lebensmittel tierischen Ursprungs können mögliche Infektionsursachen des Menschen sein. Dessen Infektion kann zum Beispiel über die Auf- nahme kontaminierter Nahrungsmittel oder bei unzureichender Küchenhygiene erfolgen; aber auch Schmutz- und Schmierinfektionen an Haus- tieren oder infizierten Menschen sind möglich. Die Infektion äußert sich beim Menschen meist als akute Darmentzündung mit plötzlich einsetzen- dem Durchfall, Kopf- und Bauchschmerzen sowie einer Störung des Allgemeinbefindens und leich- tem Fieber. Die oft mehrere Tage anhaltenden Symptome können insbesondere bei Kleinkindern oder älteren Personen zu einer ausgeprägten De- hydrierung (Austrocknung durch Wasserverlust) führen. Die Erkrankung tritt sowohl bei Menschen als auch bei Tieren in Form sporadischer Fälle so- wie als Gruppenerkrankung oder in Form größe- rer Ausbrüche auf. Beim Umgang mit Tieren sollte grundsätzlich auf die Einhaltung von Hygiene- maßnahmen geachtet und ein allzu enger Kontakt vermieden werden. Bei einem reinen Durchfallgeschehen wird beim Menschen in der Regel nur der Flüssigkeits- und Elektrolytverlust ausgeglichen, eine Antibiotikathe- rapie erfolgt nicht, da hierdurch die Bakterienaus- scheidung verlängert werden kann. Das gilt grund- sätzlich auch für die Behandlung der Salmonellosen beim Tier, wobei bei Rindern auch bestandspezifi- sche Vakzine eingesetzt werden können. 5 Die Übertragung von Mycobakterien erfolgt in der Regel über Speichel oder hochgehustete Sekre- te aus den tieferen Atemwegen, über die Luft oder über nicht ausreichend erhitzte Milch. Infizierte Menschen und Tiere zeigen oft unspezifische An- zeichen wie Abmagerung und Fieberschübe, aber auch mit Husten einhergehende chronische Lun- genentzündungen bis hin zu Todesfällen. Ungewöhnlich: Im vergangenen Jahr wies das LUA Tuberkulose-Erreger bei einer Katze nach. © guvo59 / Pixabay In die Kategorie der Zoonosen fällt auch die bak- teriell bedingte Tularämie (oder Hasenpest). Das LUA hat sie 2024 in 21 Untersuchungen bei acht Feldhasen und einem Wildschwein nachge- wiesen. Erkrankte Wildtiere wie Hasen oder Ka- ninchen wirken matt und teilnahmslos, sie verlie- ren ihre Schnelligkeit und ihre angeborene Scheu. Grundsätzlich können sich auch Hunde mit dem Erreger der Hasenpest infizieren und diesen weit- geben. Die Tiere zeigen Appetitlosigkeit, Fieber so- wie geschwürige Veränderungen im Rachen und Schwellungen der Körperlymphknoten. Ausgangspunkt für Infektionen des Menschen ist aber meist der direkte Kontakt mit erkrank- ten Wildtieren oder deren Organen, zum Beispiel beim Abhäuten oder beim Verarbeiten von Wild- fleisch. Ferner ist die Ansteckung durch den Ver- zehr von infizierten oder kontaminierten Lebens- mitteln oder Wasser möglich. Eine Infektion kann aber auch durch Inhalation von erregerhaltigem Staub, der mit Sekreten und Exkreten infizierter Tiere kontaminiert ist oder über blutsaugende In- sekten (vor allem Zecken) erfolgen. 6 Beim Mensch beginnt die Erkrankung in der Regel mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Er- regers und einer Schwellung der lokalen Lymph- knoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Er- brechen und Erschöpfungszuständen. Tularämie lässt sich mit Antibiotika behandeln. Eine Über- tragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Im Februar 2024 kam eine Orientalisch Kurzhaar- katze zur Untersuchung. Es handelte sich um ein Fundtier unbekannter Herkunft, das zunächst in ein Tierheim im südlichen Rheinland-Pfalz ein- geliefert worden war. Das Tier wurde dort eut- hanasiert, nachdem eine durch die Infektion mit Mycobacterium caprae, die bei Katzen selten vor- kommt, hervorgerufene Schwellung der Körper- lymphknoten festgestellt worden war. Der primär bei Ziegen und Rindern vorkommende Erreger kann darüber hinaus bei anderen warmblütigen Haus-, Zoo- und Wildtieren auftreten und gehört zum Komplex der auch beim Menschen Tuberku- lose auslösenden Bakterien. Bei den weiterführenden Untersuchungen der Kat- ze im LUA wurden neben den bereits bekannten Veränderungen in den Körperlymphknoten tuber- kulöse Läsionen in den Lymphknoten der Orga- ne, in einer Augenhöhle und dem sie umgeben- den Gewebe sowie der Lunge festgestellt. Daher musste von einem längerfristigen Geschehen ver- bunden mit einer Ausscheidung der Tuberkulose- Bakterien ausgegangen werden. Mycobacterium caprae-Infektionen bei Menschen und Tieren sind in der Umgebung des Fundortes der Katze aber nicht bekannt geworden. Trotz der bei der Sektion identifizierbaren Kennzeichnung des Tieres konn- te der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden. Wo, wann und wie sich die Katze angesteckt hat- te, konnte daher nicht geklärt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Übertragung der Er- reger sowohl vom Tier auf den Menschen als auch vom Menschen auf das Tier möglich ist. Deutsch- land hat bezüglich Infektionen mit dem Mycobak- terien-Tuberkulosis-Komplex (M. bovis, M. caprae und M. tuberkulosis) bei Rindern den Status „seu- chenfrei“ gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2021/620. Bei landlebenden Säugetieren, außer Paarhufern, unterliegt eine Infektion mit dem My- cobacterium-tuberculosis-Komplex tierseuchen- rechtlich nur der Überwachungspflicht. Afrikanische Schweinepest erreichte 2024 Rheinland-Pfalz Was Fachleute befürchtet hatten, ist im vergange- nen Jahr tatsächlich eingetreten: Die Afrikanische Schweinepest (ASP) hat Rheinland-Pfalz erreicht. Im Juli 2024 wurde der erste Fall bei einem Wild- schwein aus dem Landkreis Alzey-Worms nachge- wiesen. Durch veterinärbehördliche Maßnahmen und Mitwirken vieler Akteure, wie die Jägerschaft, die Land- und Forstwirtschaft sowie die Bürgerin- nen und Bürger konnte eine Ausbreitung der Seu- che verhindert werden. Die Tierseuche ist zwar für Menschen ungefähr- lich - umso gefährlicher aber ist sie für Wild- und Hausschweine. Die unter anderem mit hohem Fieber, gestörtem Allgemeinbefinden und Blutun- gen einhergehende Infektion führt innerhalb we- niger Tage fast immer zum Tod der Tiere. Für die Landwirtschaft bedeutet das Auftreten der ASP nicht nur wegen der Tierverluste, sondern auch wegen der Verhängung von Handelsrestriktionen hohe wirtschaftliche Schäden. Proben verdächtiger Tiere aus Rheinland-Pfalz werden zentral im LUA untersucht. Seit Beginn des Ausbruchs wurden 2.763 Proben von Wild- und 1.506 Proben von Hausschweinen molekular- biologisch auf den Erreger der ASP getestet. Nach rund einem Jahr seit Beginn der Seuche ist das Auftreten der ASP weiterhin auf Teilgebiete von Rheinhessen begrenzt. Stand Anfang Juli 2025 gab es 75 bestätigte Fälle der Tierseuche in den beiden Landkreisen Alzey-Worms (26) und Mainz-Bingen (48). Der Nachweis des ASP-Virus bei einem am Rheinufer im Rhein-Hunsrück-Kreis verendet an- geschwemmten Wildschwein Ende 2024 konnte aufgrund epidemiologischer Ermittlungen auf das Geschehen in Rhein-Hessen zurückgeführt wer- den und war demnach kein eigenständiger neuer Seuchenausbruch. Darüber hinaus wurde die ASP in einer kleinen Hausschweinehaltung in der Pfalz festgestellt. Die betroffenen Tiere wurden un- schädlich beseitigt. Wie die Seuche in den Bestand eingetragen wurde, konnte nicht zweifelsfrei ge- klärt werden. Das Ziel aller Bekämpfungsmaßnahmen ist es, bei Seuchenausbruch die Wildschweine in ihrer Um- gebung zu belassen und nicht aufzuschrecken, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern. Nach Ermittlung des Seuchenausmaßes mittels Drohnen und Kadaverspürhunde-Einsätzen hat das Land Rheinland-Pfalz unverzüglich Schutzzäu- ne errichtet, die verhindern sollten, dass infizierte 7 bei Unfällen getötete Wildschweine sowie Tiere mit pathologisch-anatomischen Veränderungen und klinisch auffällige Tiere ins LUA einzusenden. Das Material für die Beprobung erhalten Jäger von ihrer kommunalen Kreisverwaltung. Die vom Land bereitgestellte Prämie für die Einsendung von Fall- wild und Unfallwild in Höhe von 70 Euro wird wei- terhin gewährt. Leider nur eine Frage der Zeit: 2024 erreichte die Afrikanische Schweinepest auch Rheinland-Pfalz. Die ersten Fälle traten bei Wildschweinen in Rheinhessen auf. © Alexander von Düren / AdobeStock Tiere in bisher ASP-freie Gebiete abwandern und den Erreger weiterverbreiten. Mittlerweile wur- den rund 360 km Zäune auch in weiter zurück- gelegenen Gebieten als äußerer Schutzring, zum Beispiel Fernriegel an Autobahnen, gestellt. Insge- samt konnte das Seuchengeschehen in Rheinland- Pfalz schnell eingegrenzt und die Weiterverbrei- tung verhindert werden. Darüber hinaus wird seit ASP-Beginn eine Überwachung mit regelmäßigen Drohnenflügen, die Kadaver detektieren sollen, und speziell ausgebildeten Kadaver-Spürhunden durchgeführt. Diese Einsätze finden im ASP-Ge- biet und in den umliegenden risikoorientiert fest- gelegten Gebieten statt. Tote Wildschweine müs- sen schnell aus den Revieren entfernt und auf ASP untersucht werden. Um Vorsorge, Mithilfe und Achtsamkeit wird wei- terhin unbedingt gebeten. Schweinehaltende Be- triebe sind weiterhin aufgefordert, die Biosicher- heit ihrer Haltung immer wieder zu durchdenken, zu überprüfen und zu verbessern, um Ausbrüche im Hausschweinebestand zu verhindern. Dazu ge- hört insbesondere: 8 • keine Speiseabfälle an Schweine zu verfüttern • den Zutritt für betriebsfremde Personen zu be- schränken und über eine Hygieneschleuse zu steuern • in den Ställen betriebseigene Stiefel und Schutzkleidung zu tragen • gründliches Händewaschen oder frische Ein- weghandschuhe vor dem Betreten des Stalls • Futter und Einstreumaterial wildschweinsicher zu lagern • wo erforderlich konsequent zu reinigen und zu desinfizieren Jägerinnen und Jäger sollen weiterhin darauf ach- ten, dass sie den Erreger der ASP nicht mit Tro- phäen aus infizierten Gebieten von ihrer Jagdrei- se mitbringen. Nach der Jagd in Gebieten mit ASP müssen benutzte Gegenstände wie Schuhe, Klei- dung und Messer gründlich gereinigt und desin- fiziert werden. Jagdhunde dürfen niemals in eine Schweinehaltung und der Jäger selbst sollte nach der Jagd ein zweitägiges Betretungsverbot beach- ten. Die Jäger sind außerdem aufgefordert, alle sogenannten Indikatortiere, also verendete und Auch Bürger und Bürgerinnen, die auf den ersten Blick keinen Bezug zu Haus- oder Wildschweinen haben, können mithelfen und einen Beitrag zur Eindämmung des Virus leisten. In betroffenen Ge- bieten müssen die Anordnungen der kommunalen Veterinärbehörden unbedingt beachtet werden. Hunde müssen deshalb angeleint werden. Außer- dem kann es nötig sein, Einschränkungen bei Frei- zeitaktivitäten anzuordnen und Wege, Ufer oder Grillplätze zu sperren. Wer beispielsweise über den Geruch auf einen Wildschweinkadaver auf- merksam wird, sollte diesen nicht berühren, da er infektiös sein kann. Kadaverfunde sollten statt- dessen direkt beim Jagdausübungsberechtigten oder dem regional zuständigen Veterinäramt der Kreisverwaltung gemeldet werden. Die ASP kann auch durch Lebensmittel übertragen werden. Nicht durcherhitztes Schweinefleisch von infizierten Tieren, zum Beispiel Salami oder Roh- schinken, stellt ein Risiko dar. Deshalb gilt: • keine Fleisch- oder Wurstwaren aus dem Ur- laub mitbringen • Speisereste, die beispielsweise beim Wandern, Campen oder am Rastplatz anfallen, nicht in der freien Natur hinterlassen, sondern nur in gut geschlossenen Müllbehältern entsorgen • keine Essensreste an Haus- oder Wildschwei- nen verfüttern und diese hiervon fernhalten • Auch Ernte- und Pflegehelferinnen und –Helfer aus ASP-Gebieten werden gebeten, die Maß- nahmen einzuhalten. Die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen ist bis auf Weiteres erforderlich, um einerseits eine Aus- breitung der ASP und andererseits neue Punktein- träge zu verhindern. Blauzungenkrankheit: Neuer Serotyp 3 breitet sich aus Im Jahr 2024 traten in Rheinland-Pfalz erstmals Infektionen mit der Blauzungenkrankheit vom Se- rotyp 3 (BTV 3) auf. Die Blauzungenkrankheit ist eine Infektionskrankheit, die überwiegend wäh- rend der warmen Jahreszeit nicht von Tier zu Tier, sondern durch stechende Insekten (Gnitzen) über- tragen wird. Das Gegenmittel der Wahl ist, die Tiere gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Die Impfstoffe sind serotypspezifisch und vermitteln keine Kreuzimmunität. Alternativ, aber deutlich weniger wirksam, können die Tiere auch mit Repellentien vor Vektorangriffen geschützt werden. Erreger ist das Bluetongue-Virus, ein Orbivirus, das in 24 verschiedenen Serotypen vorkommt. Be- troffene Tiere zeigen Symptome wie Fieber, Apa- thie, Fressunlust und einen deutlichen Rückgang der Milchleistung. Darüber hinaus treten eine Schwellung des Kopfes und der Zunge, Rötungen und Schwellungen an der Maulschleimhaut und an der Haut des Kronsaums der Gelenke auf, die mit Lahmheiten einhergehen. Auch Fehlgeburten werden beobachtet. Im Herbst 2023 waren zunächst in den Nieder- landen und im weiteren Verlauf des Jahres auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen ver- lustreiche BTV-3-Infektionen aufgetreten. Da die verfügbaren Impfstoffe gegen BTV keine Kreuz- immunität gegen den Serotyp 3 erzeugen, konn- ten empfängliche Tierarten zunächst nicht ge- impft werden. Mit Beginn der Hauptaktivität der Gnitzen in den Sommermonaten 2024 stiegen die Fallzahlen wieder an. Mittlerweile gilt ganz Deutschland als nicht mehr frei von der Blauzun- genkrankheit. Rheinland-Pfalz verlor den Frei- heitsstatus am 8. Mai 2024. Im weiteren Jahres- verlauf wurden auch in Rheinland-Pfalz sehr viele BTV-3-Ausbrüche verzeichnet. Dabei waren so- wohl Nutztiere wie Rinder, Schafe, Ziegen, Bisons und Neuweltkamele als auch Wildtiere wie Rot- hirsch, Reh und Mufflon sowie Zootiere wie Wi- sent und Yak betroffen. 9
Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme [Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LEITFADEN ZUR GEOTHERMIE IN RHEINLAND-PFALZ Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung Rheinland-Pfalz he- rausgegeben. Sie darf weder von Parteien, noch Wahlbewerbern oder Wahlhelfern im Zeitraum von sechs Monaten vor einer Wahl zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Land- tags-, Bundestags-, Kommunal- und Europawahlen. Missbräuchlich ist während dieser Zeit insbeson- dere die Verteilung auf Wahlveranstaltugen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken und Aufkleben parteipolitischer Informationen der Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevor- stehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte. Impressum Herausgeber: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz; Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz www.mkuem.rlp.de Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz; Stiftstraße 9, 55116 Mainz www.mwvlw.rlp.de Bearbeitung: Arbeitsgruppe Leitfaden Geothermie: Christof Baumeister, Jochen Kampf, Martin Schykowski (Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz – LfU) Dr. Frank Bitzer, Holsten Hübner, Roman Storz (Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz – LGB) Ruth Brune, Lena Ludwig, Gabriele Theobald, Dascha Tichomolow, Peter Woll (Struktur und Genehmigungsdirektion Süd – SGD Süd) Marie Kirsch (Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz – MKUEM) Dr. Kathleen Sell (Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau – MWVLW) Grafik: Christof Baumeister (LfU), Roman Storz (LGB) Kartographie: LfU und LGB Bildnachweis: photo 5000 - stock.adobe.com Layout/Satz: Tatjana Schollmayer (LfU) © 2024 Nachdruck und Wiedergabe nur mit Genehmigung der Herausgeber 8. Fortschreibung INHALT VORWORT4 1EINFÜHRUNG5 1.1 1.25 7 2 3 Allgemeines Gewinnung von Erdwärme RECHTLICHE BEURTEILUNG9 2.1 2.2 2.3 2.4 2.59 9 11 12 13 Allgemeines Wasserrechtliche Belange Bergrechtliche Belange Geologiedatengesetz und Standortauswahlgesetz Verfahrensablauf und erforderliche Antragsunterlagen WASSERWIRTSCHAFTLICHE UND HYDROGEOLOGISCHE STANDORTEINSCHÄTZUNG 3.1 3.2 3.3 Karte „Oberflächennächste Erdwärmetauscheranlagen (Erdwärmekollektoren, Energiekörbe, u.a.) – geschlossene Systeme“ Karte „Grundwasser-Wärmetauscheranlagen – offene Systeme“ Karte „Erdwärmesonden – geschlossene Systeme“ 14 16 18 20 GESETZE, NORMEN, LITERATUR22 ANSPRECHPARTNER23 3 VORWORT Sehr geehrte Leserinnen und Leser, die Potenziale der Erdwärme zu erkennen und zu nutzen, nimmt eine entscheidende Rolle für das Gelingen der Energiewende ein. Mit Blick auf die Erhaltung eines intakten Naturhaushalts darf ein ausgewogenes Verhältnis von Schutz und Nut- zung der Ressource Grundwasser hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Ziel der im vorliegenden Leitfaden zusammen- gefassten Grundsätze ist die Sicherstellung eines dauerhaften und flächendeckenden Grundwas- serschutzes bei der Umsetzung von Erdwärme- projekten. Darüber hinaus werden durch die engere Verknüpfung mit Fachanwendungen, die erforderlichen Genehmigungsprozesse für ober- flächennahe Erdwärmenutzung noch sicherer, transparenter und effizienter gestaltet. Mit der nunmehr achten Überarbeitung des Leit- fadens wird neben der oberflächennahen auch der Begriff der oberflächennächsten Erdwärme als neue Anwendungskategorie eingeführt. Bei der oberflächennächsten Erdwärmenutzung besteht im Gegensatz zur oberflächennahen Kategorie kein Kontakt zum Grundwasser, wo- durch die wasserrechtliche Genehmigungspflicht entfällt. Ziel ist die Beschleunigung behördlicher Prozesse. Zur Unterstützung der Genehmigungsprozesse wird mit dem überarbeiteten Leitfaden ein stär- kerer Bezug zu den bereitgestellten interaktiven Kartenanwendungen hergestellt. Diese digitalen Karten werden durch das Landesamt für Geolo- gie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) gemein- sam mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) regelmäßig fortgeschrieben und können über die Internetseite des LGB abgerufen werden. Neben einer umfassenden Einschätzung wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Belange enthalten die Karten Ergebnisse, aus denen sich standortgenau Erdwärme-Potenziale ableiten lassen. Mit zunehmender Bedeutung und Nachfrage von Erdwärme-Projekten ist auch eine Steigerung der Effizienz bei der Bearbeitung von Anträgen zwin- gend erforderlich. Hierfür sind für Sie als Antrag- stellenden relevante Hintergrundinformationen unerlässlich. Die achte Fortschreibung des Leit- fadens liefert hierfür wertvolle Informationen und Hilfestellungen, um Sie bei der Umsetzung von Erdwärme-Projekten in Rheinland-Pfalz zu unterstützen. Katrin Eder Staatsministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität 4 Daniela Schmitt Staatsministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 1 EINFÜHRUNG Zur Nutzung oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rheinland-Pfalz haben das Lan- desamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz (LGB) und das Landesamt für Umwelt Rheinland- Pfalz (LfU) folgende Arbeitshilfen erstellt: ■■ Der hier vorliegende „Leitfaden zur Geothermie in Rheinland-Pfalz“ enthält Informationen zu den fachlich-technischen Grundlagen der Erdwämegewinnung sowie zum gesetzlichen Rahmen, inner- halb dessen die Erdwärmenutzung möglich ist. ■■ Das „Merkblatt zur Nutzung von oberflächennächster und oberflächennaher Erdwärme in Rhein- land-Pfalz“ enthält die Auflistung der wasserwirtschaftlichen Mindestanforderungen sowie ergän- zende praktische Hinweise zur Berücksichtigung bei Planung, Bau und Betrieb von Erdwärmetau- scheranlagen. ■■ Der Online-Dienst „Standortqualifizierung von Erdwärmetauscheranlagen“ gibt dem Nutzer die standortspezifischen wasserwirtschaftlichen und geowissenschaftlichen Hinweise, die bei der was- serrechtlichen Prüfung berücksichtigt werden. Der Online-Dienst bietet weiterhin Verknüpfungen zu weiteren Online-Diensten, die im Zuge der Anzeige- und Erlaubnisverfahren genutzt werden können. 1.1 Allgemeines Als Geothermie bezeichnet man die technische Nutzung der Erdwärme. Sie kann als regenerati- ve Energiequelle erschlossen werden. Geother- mie wird bislang überwiegend mittels Wärme- tauschersyteme indirekt erschlossen und mit Hilfe von elektrischer Energie (Strom) über Wär- mepumpen auf ein höheres Temperaturniveau angehoben, womit sie für Heizung und Warm- wasserbereitung nutzbar ist. Die Nutzung von Erdwärme schont fossile Energiequellen und reduziert die Emission von Kohlendioxid. Bei der geothermischen Nutzung wird grund- sätzlich zwischen oberflächennaher Geothermie und tiefer Geothermie unterschieden (Abb. 1). Die oberflächennahe Geothermie nutzt den Un- tergrund bis 400 m Tiefe und/oder eine Unter- grundtemperatur bis 20° C für das Beheizen und Kühlen von Gebäuden. Die tiefe Geothermie ist nicht Inhalt dieses Leitfadens. 5
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 144 |
| Kommune | 5 |
| Land | 151 |
| Weitere | 230 |
| Wissenschaft | 49 |
| Zivilgesellschaft | 142 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 163 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 66 |
| Lehrmaterial | 8 |
| Taxon | 166 |
| Text | 251 |
| Umweltprüfung | 15 |
| unbekannt | 107 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 390 |
| Offen | 101 |
| Unbekannt | 149 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 640 |
| Englisch | 61 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 10 |
| Datei | 83 |
| Dokument | 335 |
| Keine | 142 |
| Multimedia | 1 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 328 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 383 |
| Lebewesen und Lebensräume | 640 |
| Luft | 216 |
| Mensch und Umwelt | 609 |
| Wasser | 219 |
| Weitere | 500 |