<p> Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten <ul> <li>Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen.</li> <li>Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk.</li> </ul> Gewusst wie <p>Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind.</p> <p><strong>Mehrweg bevorzugen: </strong>Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent.</p> <p><strong>Einweg vermeiden:</strong> „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent.</p> <p><strong>Trinkwasser aus dem Wasserhahn: </strong>Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld.</p> <p><strong>Achtung:</strong></p> <ul> <li>Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab.</li> <li>Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (233,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (335,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg"> </a> <strong> CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg">Bild herunterladen</a> (346,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> Hintergrund <p>Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7899">Bewertung der Pfandpflicht</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Texte 20/2010)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12183">Verpackungsabfälle</a> (UBA, Daten zur Umwelt)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>IFEU (2010): <a href="https://www.ifeu.org/oekobilanzen/pdf/IFEU%20Handreichung%20zur%20Einweg-Mehrweg-Diskussion%20(13Juli2010).pdf">Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt</a>.</p> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p> Worauf Sie beim Kauf von Getränkeverpackungen achten sollten <ul> <li>Kaufen und benutzen Sie Mehrwegflaschen – am besten aus der Region.</li> <li>Verzichten Sie auf Einwegflaschen und Dosen.</li> <li>Trinken Sie Wasser aus dem Wasserhahn: Pur oder selbst gesprudelt ist es das umweltfreundlichste Getränk.</li> </ul> </p><p> Gewusst wie <p>Mehrwegflaschen sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen. Die Nutzung von Mehrwegflaschen führt in der Regel zu einem geringeren Energie- und Ressourcenverbrauch als bei Einwegflaschen. Dies gilt umso mehr, je regionaler der Vertrieb und je höher die Zahl der Wiederbefüllungen sind.</p> <p><strong>Mehrweg bevorzugen: </strong>Mehrwegflaschen aus der Region sind aus Umweltsicht erste Wahl. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um Glas- oder PET-Mehrwegflaschen handelt. Allerdings ist es durch das Pflichtpfand auf Einweggetränkeverpackungen schwieriger geworden, echte Mehrwegflaschen zu erkennen. Mehrwegflaschen erkennen Sie teilweise am Logo „Mehrweg – Für die Umwelt“. Das Mehrwegpfand beträgt gewöhnlich 8 oder 15 Cent.</p> <p><strong>Einweg vermeiden:</strong> „Zerknitterbare“ Plastikflaschen sind hingegen immer Einwegflaschen. Sie werden nicht wiederbefüllt, sondern zerschreddert und recycelt. Eine gute Möglichkeit, Einwegpfandflaschen von Mehrwegpfandflaschen zu unterscheiden, ist das DPG-Symbol auf Einwegflaschen und die Pfandhöhe. Das Einwegpfand beträgt einheitlich 25 Cent.</p> <p><strong>Trinkwasser aus dem Wasserhahn: </strong>Trinkwasser ist in Deutschland von sehr guter Qualität und trotzdem das mit Abstand billigste Getränk. Mit einem Sprudelmacher lässt sich auch ganz einfach „spritziges“ Wasser selber herstellen. Das spart Kistenschleppen und Geld.</p> <p><strong>Achtung:</strong></p> <ul> <li>Während Mehrweg-Glasflaschen ökologisch vorteilhaft sind, sind es Einweg-Glasflaschen nicht. Glas-Mehrwegflaschen schneiden aus Umweltschutzsicht deswegen so gut ab, weil sie bis zu 50-mal wiederbefüllt werden und so die Produktion von vielen Flaschen vermieden werden kann. Bei Einweg-Getränkeverpackungen schneiden der Getränkekarton und Schlauch- oder Standbodenbeutel vergleichsweise gut ab.</li> <li>Einwegflaschen werden zum Teil auch in Mehrwegkästen verkauft. Achten Sie deshalb beim Kauf von Getränkekästen darauf, dass sich auch wirklich Mehrwegflaschen darin befinden. Prüfen Sie dazu die Kennzeichnung auf den Flaschen oder erkundigen Sie sich, wie viel Pfand für die Flaschen berechnet wird. Sie erkennen Einwegflaschen in Mehrwegkästen häufig auch am Symbol PETCYCLE.</li> </ul> <p><strong>Was Sie noch tun können: </strong>Achten Sie auf die regionale Herkunft der Getränke. Je weiter die Getränke transportiert werden, desto höher werden die Umweltbelastungen.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (233,82 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg"> </a> <strong> Klimaschutz durch Mehrweg </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/klimaschutz_durch_mehrweg_2_oeko-insititut.jpg">Bild herunterladen</a> (335,96 kB) <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg"> </a> <strong> CO2-Bilanz von Getränkeverpackungen in Deutschland </strong> Quelle: Öko-Institut e.V. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/co2-bilanz_von_getraenkeverpackungen_in_d_oeko-insitut.jpg">Bild herunterladen</a> (346,57 kB) Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> </p><p> Hintergrund <p>Mehrwegflaschen aus der Region sind die umweltfreundlichsten Getränkeverpackungen. Nach der Reinigung der Flaschen und Gefäße werden diese erneut gefüllt und dem Warenkreislauf wieder zugeführt. Glas-Mehrwegflaschen können bis zu 50-mal und PET-Mehrwegflaschen bis zu 20-mal wiederbefüllt werden. Der Mehrweganteil beträgt in Deutschland knapp 50 Prozent. Das Mehrwegpfand wird von den Abfüllern erhoben. Auf allen Handelsstufen wird die Flasche gegen Zahlung des Pfandes weitergegeben. Im Gegensatz zum Einwegpfand ist das Mehrwegpfand nicht gesetzlich geregelt.</p> <p><strong>Weitere Informationen finden Sie unter:</strong></p> <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/7899">Bewertung der Pfandpflicht</a> (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>-Texte 20/2010)</li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/12183">Verpackungsabfälle</a> (UBA, Daten zur Umwelt)</li> </ul> <p><strong>Quellen</strong></p> <p>IFEU (2010): <a href="https://www.ifeu.org/oekobilanzen/pdf/IFEU%20Handreichung%20zur%20Einweg-Mehrweg-Diskussion%20(13Juli2010).pdf">Einweg und Mehrweg - Aktuelle Ökobilanzen im Blickpunkt</a>.</p> <strong>Galerie: Mehrweg-Zeichen</strong> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/11906/bilder/blauer-engel-logo.png"> </a> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/530/bilder/mehrwegzeichen_cmyk_b700_uba-web.jpg"> </a> Weiter <i> </i> Vorherige <i> </i> caption </p><p>Informationen für...</p>
Die im August 2023 in Kraft getretene EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) gilt in weiten Teilen seit dem 18. August 2025 unmittelbar in den Mitgliedsstaaten. Daraus resultierte ein nationaler Anpassungsbedarf, welcher durch das am 7. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz zur Anpassung des nationalen Batterierechts an die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 – das sogenannte Batterie-EU-Anpassungsgesetz – realisiert wurde. Kernstück dessen ist das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), welches das bisherige Batteriegesetz (BattG) ablöst, das den Fokus bisher stark auf die Rücknahme und Entsorgung von Gerätealtbatterien gelegt hatte. Mit den neuen Regelungen werden die Grundlagen für einen effektiven Vollzug der Regelungen aus der EU-Batterieverordnung sowie aus dem Gesetz gelegt. Das Gesetz trifft wichtige Klarstellungen und ergänzende Regelungen, damit insbesondere auch im Hinblick auf die Abfallphase der Batterien die Ziele einer getrennten Sammlung und hochwertigen Verwertung erreicht werden können. Die produktverantwortlichen Hersteller für alle Batterien werden hierfür in die Pflicht genommen. Was ist neu? Altbatteriesammlung: Verbraucherinnen und Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien im Handel oder anderen Sammelstellen für Altbatterien zurückzugeben. Die Rückgabe ist in jedem Fall kostenlos. Mit Blick auf Gerätealtbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel, wie zum Beispiel E-Bikes und E-Scooter, sind sowohl der Handel als auch die kommunale Sammelstelle (zum Beispiel Wertstoffhof) zur unentgeltlichen Rücknahme verpflichtet. Daneben können auch andere Einrichtungen und Unternehmen freiwillig Gerätealtbatterien oder Altbatterien für leichte Verkehrsmittel zurücknehmen. Die durch den Handel, die kommunalen oder freiwilligen Sammelstellen zurückgenommenen Altbatterien sind einer Organisation für Herstellerverantwortung zu überlassen. Diese übernehmen für die Hersteller von Batterien die ordnungsgemäße Entsorgung der gesammelten Altbatterien. Mit Blick auf Starter-, Industrie- und Elektrofahrzeugbatterien ist ebenfalls der Handel in der Pflicht. Auch hier können entsprechende Altbatterien kostenlos zurückgegeben werden. Die kommunalen Sammelstellen können sich an der Rücknahme von Starter- und Industriebatterien ebenfalls beteiligen. Ambitionierte Sammelquoten für Geräte-Altbatterien: In Deutschland gilt bislang eine Sammelquote für Geräte-Altbatterien von 50 Prozent. Diese Quote liegt höher als die aktuellen Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung. Um die Sammlung weiter zu verbessern, behält das BattDG die höhere deutsche Sammelquote bis Ende 2026 bei und schließt später nahtlos an die ambitionierten Vorgaben aus der EU-Batterieverordnung an. heute 50 Prozent ab 2027 63 Prozent ab 2030 73 Prozent Pfandpflicht auf Starterbatterien aus Fahrzeugen bleibt weiter bestehen, da diese sich in der Vergangenheit bewährt hat. Vertreiber von Fahrzeugbatterien (Starterbatterien für Kraftfahrzeuge) sind somit auch weiterhin verpflichtet, ein Pfand von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer vom Endverbraucher zu erheben, wenn dieser beim Kauf der neuen Batterie keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgibt. Das Pfand ist bei der Rückgabe einer Fahrzeugbatterie zu erstatten. Vertreiber, die Fahrzeugbatterien unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln anbieten, können die Erstattung des Pfandes – anstelle der tatsächlichen Rückgabe der gebrauchten Fahrzeugbatterie – von der Vorlage eines Rückgabenachweises, der die ordnungsgemäße Entsorgung beispielsweise über den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) oder einen Händler vor Ort dokumentiert, abhängig zu machen. Vertreiber, welche Batterien gleicher Art anbieten, sind verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien unentgeltlich zurückzunehmen und dies den Verbraucherinnen und Verbrauchern zu bescheinigen. Zurückgenommene Fahrzeug-Altbatterien können von den Vertreibern selbst entsorgt oder den Herstellern zur Entsorgung kostenlos überlassen werden. Vertreiber, die Industriebatterien auf dem Markt bereitstellen, sind auch zur kostenlosen Rücknahme entsprechender Altbatterien verpflichtet. Sie können diese selbst entsorgen oder dem Hersteller kostenlos zurückgeben. Altbatteriekommission: Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Hersteller, Organisationen für Herstellerverantwortung, der Kommunen, der kommunalen und privaten Entsorgungswirtschaft sowie der Umwelt- und Verbraucherschutzverbänden, berät zukünftig die zuständige Behörde in technischen und fachlichen Fragen. Festlegung von Zuständigkeiten und Befugnissen: Für die unterschiedlichen Regelungsbereiche "Bewirtschaftung von Altbatterien", "Stoffbeschränkungen", "Konformität von Batterien" und "Sorgfaltspflichten in der Lieferkette" sind nationale Behörden als jeweils zuständige Behörde bestimmt worden. Im Bereich der Abfallbewirtschaftung wird an den bisherigen Vorgaben aus dem BattG angeknüpft. Danach ist das Umweltbundesamt grundsätzlich die zuständige Behörde. Sie kann jedoch die Aufgaben im Rahmen der Beleihung auf die stiftung elektro-altgeräte register übertragen. Von dieser Möglichkeit hat das Umweltbundesamt Gebrauch gemacht. Die stiftung elektro-altgeräte register ist mithin auch weiterhin für die Registrierung der Hersteller und die Zulassung der Organisationen für Herstellerverantwortung verantwortlich. Im Bereich der Konformität werden die Länder zur Einrichtung einer zuständigen Behörde verpflichtet. Diese sind für die Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen verantwortlich. Die Bewertung und Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen ist die Deutsche Akkreditierungsstelle verantwortlich. Im Bereich der Sorgfaltspflichten wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Aufgaben der Überwachung übernehmen. Durchführungsregelungen für die Bewirtschaftung von Altbatterien: Es werden sowohl konkrete Zulassungsanforderungen an die Organisationen für Herstellerverantwortung beziehungsweise Hersteller, die ihre erweiterte Herstellerverantwortung individuell wahrnehmen, festgelegt, als auch konkrete Regelungen getroffen, wie mit gesammelten Altbatterien umzugehen ist. Sanktionierung von Verstößen: Mit einem umfangreichen Bußgeldkatalog sollen Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-BattVO und dem BattDG geahndet und damit ein regelwidriges Verhalten sanktioniert werden.
Abfälle sind nach Herkunft und Zusammensetzung verschieden, wodurch ihre Entsorgungsmöglichkeiten wesentlich beeinflusst werden. Mineralische Abfälle stellen mit ca. 55 % (ca. 230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist ihre verstärkte Nutzung als Roh- oder Baustoff ein Schlüsselelement gelungener Kreislaufwirtschaft. Sie bieten ein hohes Potenzial wiederverwendet, recycelt oder stofflich verwertet und als Mineralische Ersatzbaustoffe eingesetzt zu werden. Seit dem 1. Januar 2025 gilt deutschlandweit eine Getrenntsammlungspflicht fürTextilabfälle. Das Bundesumweltministerium hat hierzu Fragen und Antworten veröffentlicht. Informationen über Entsorgungsmöglichkeiten vor Ort können auch die jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger Sachsen-Anhalts geben. Abfälle, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten, unterliegen besonderen Anforderungen an die Entsorgung nach Artikel 7 der Verordnung (EU) Nr. 2019/1021 . Danach sind die POP in Abfällen bei Überschreiten der Grenzwerte des Anhangs IV dieser Verordnung grundsätzlich zu zerstören. Die Einstufung POP-haltiger Abfälle als gefährlich richtet sich nach Nr. 2.2.3 der Einleitung zur Abfallverzeichnis-Verordnung . Für bestimmte als nicht gefährlich eingestufte POP-haltige Abfälle regelt die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung Getrennthaltungs-, Nachweis- und Registerpflichten. Damit können die Anforderungen an die Zerstörung der POP-Bestandteile im Abfall nachvollzogen werden. Für die Einstufung HBCD-haltiger Abfälle gelten zusätzliche Hinweise des LVwA . Hilfreiche Informationen zu POP-haltigen Abfällen sind auch auf den Seiten des Umweltbundesamts verfügbar. Hersteller, Importeure und Vertreiber von gebrauchten Verpackungen haben im Rahmen der Produktverantwortung Rücknahme- und Verwertungspflichten für ihre Verpackungen. Insbesondere bei Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, besteht eine Systembeteiligungspflicht. Für Anfallstellen, die den privaten Haushalten gleichgestellt sind, kann die Pflicht zur Beteiligung an dualen Systemen entfallen, wenn sie an einer Branchenlösung teilnehmen. Die in Sachsen-Anhalt festgestellten Dualen Systeme finden Sie hier . Die zuständige Behörde für die Genehmigung ist das Landesamt für Umweltschutz. Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt die in § 26 VerpackG genannten Aufgaben. Dazu gehören u.a. die Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in einem Verpackungsregister zu führen, Datenmeldungen wie die bisherigen Vollständigkeitserklärungen und weitere Meldungen von Herstellern und dualen Systemen zu plausibilisieren, Anzeigen von Branchenlösungen entgegen zu nehmen und Marktanteile der dualen Systeme und Branchenlösungen zu berechnen und zu veröffentlichen. Bestimmte Verpackungen für Einweggetränke unterliegen seit 2005 bzw. 2006 der Pfandpflicht. Fachinformation des LAU "Pfand- und Rücknahmepflichten für Einweggetränkeverpackungen" Bei der Verwertung von Bioabfall sind Vorgaben zur Hygiene der Komposte und Gärrückstände sowie zur Güteüberwachung zu beachten. Um einen bundesweit einheitlichen Vollzug der Bioabfallverordnung zu gewährleisten, wurden Hinweise für die Vollzugsbehörden erarbeitet und veröffentlicht. Aktion Biotonne Deutschland Warum Plastiktüten oder -teile, Gummibänder oder ähnliche Fremdstoffe nicht in die Biotonne gehören? Diese Materialien, meist aus Erdöl hergestellt, benötigen viel Zeit um sich zu zersetzen. Sie werden aber kaum biologisch abgebaut. Übrig bleiben Reste und Mikrobestandteile, die über den Boden oder Tiere in die Nahrungskette gelangen, das Grundwasser oder die Weltmeere verunreinigen. Mehr Informationen Lebensmittelabfälle und -verluste zu reduzieren, ist ein erklärtes Ziel auf globaler, europäischer und nationaler Ebene. Initiativen und Projekte, die zu einer Verringerung der Lebensmittelverschwendung beitragen, werden in der Initiative "Zu gut für die Tonne" vorgestellt. Ausgediente Elektro- und Elektronikaltgeräte, Batterien und Akkumulatoren gehören nicht in den Müll sondern in die Sammel- oder Rücknahmestelle. Sie enthalten viele Wertstoffe (Metalle, Kunststoffe, Glas), die wiederverwendet werden können. In ihnen können sich aber auch Schadstoffe wie Schwermetalle, bromierte Flammschutzmittel, FCKW oder Asbest befinden. Diese müssen getrennt gesammelt und umweltgerecht entsorgt werden. Kommunale Sammelstellen oder Rücknahmestelle im Handel sichern ein hochwertiges Recycling in dafür spezialisierten Entsorgungsunternehmen. Faltblatt des LAU "Wohin mit dem Elektroschrott" (pdf 5 MB) Sammelstellenfinder Altbatterien und Akkumulatoren richtig entsorgen: Informationen des Umweltbundesamts (UBA) Hinweise zur richtigen Entsorgung von Altmedikamenten finden Sie in diesem Flyer . (2 MB) Das Bundesumweltministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium sowie 13 Bundesländer, Verbände und Unternehmen haben eine Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphor-Rückgewinnung aus Klärschlamm verabschiedet. Ziel ist, den Ausbau der Anlagenkapazitäten zu forcieren und die den Fortschritt bei der Phosphor-Rückgewinnung zu begleiten. mehr Informationen des Landesamtes für Umweltschutz Der Stand zu Klärschlammaufkommen, Klärschlammentsorgung und den Möglichkeiten einer Phosphorrückgewinnung wurden in einem Projekt des LAU erfasst. Die zukünftige Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung von Klärschlämmen in Sachsen-Anhalt wurden prognostiziert. Die Ergebnisse sind im Bericht "Klärschlammentsorgung in Sachsen-Anhalt - Auswertung nach § 3a AbfKlärV" dargestellt.
Wie jedes Cafe hat auch das Cafe Geschmacklos mit vielen Problemen zu kaempfen: riesige Abfallmengen, Diebstahl von Tassen und Glaesern, Beteiligung der Kundschaft an oekologischen Projekten etc. Seit 1991 arbeitet das Cafe Geschmacklos mit einem Pfandmarkensystem fuer Tassen und Glaeser. Durch die Mitgliedschaft im Verein KommFoer (einmalige Aufnahmegebuehr 5; DM) ist jedes Mitglied berechtigt, mit einer Pfandmarke ein Glas oder eine Tasse auszuleihen. Bei der Abgabe wird diese Pfandmarke zurueckgegeben (auch wenn die Tasse/das Glas unverschuldet beschaedigt wurde), wodurch ein Ruecklauf von nahezu 100 Prozent entsteht und der Abfall erheblich reduziert wurde. Weiterhin werden in diesem oekologisch ausgerichteten Cafe ausschliesslich Pfandflaschen verwendet, Abfall getrennt (Papier, Gruener Punkt, Sonstiges) sowie Kaffee und Tee aus Dritte-Welt-Laendem (aus weitgehend sozialoekologischem Anbau) ausgeschenkt. Allein die Kompostierung entsprechender Abfaelle (speziell der Kaffee-Filter) ist noch nicht zufriedenstellend geloest.
<p> <p>Im Jahr 2024 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,5 Prozent bei Getränkeverpackungen das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p> </p><p>Im Jahr 2024 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,5 Prozent bei Getränkeverpackungen das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p> <p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Absatz 3 des Verpackungsgesetzes festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2024 zeigt eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bundesweite-erhebung-von-daten-verbrauch-von-4">Studie</a> der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,5 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,2 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde demnach um 35,5 Prozentpunkte unterschritten. </p> <p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 38,6 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 25,2 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 13,1 Prozent.</p> <p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2024.</p> <p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p> </p><p>Im Berichtsjahr 2023 hat Deutschland mit einer Mehrwegquote von 34,3 Prozent das gesetzliche Ziel von 70 Prozent weiterhin verfehlt. Die Studie bestimmt das abgesetzte Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen.</p><p> <p>Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht, um die Erreichung des in § 1 Abs. 3 Verpackungsgesetz festgelegten Zieles von 70 Prozent Anteil von in Mehrwegverpackungen abgefüllten Getränken zu überprüfen. Für das Jahr 2023 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes, dass 34,3 Prozent der verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt wurden. Dies ist ein Anstieg um 0,8 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr. Das gesetzliche Ziel wurde um 35,7 Prozentpunkte unterschritten.</p> <p>Bezüglich des Konsumverhaltens ist festzustellen, dass der Verbrauch von Mineralwasser, Bier und Wein rückläufig ist, während der Konsum von Erfrischungsgetränken einen deutlichen Anstieg verzeichnet. Die drei am häufigsten verwendeten Verpackungsarten für Getränke sind Einweg-Kunststoffflaschen mit einem Anteil von 39,3 Prozent, gefolgt von Mehrweg-Glasflaschen mit 24,9 Prozent und Einweg-Getränkekartons mit 12,9 Prozent.</p> <p>Aufgrund der Ausweitung der Pfandpflicht ab dem Berichtsjahr 2022, wird die Mehrwegquote nun über alle Getränkesegmente hinweg ermittelt. Um dennoch eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren zu ermöglichen, werden auch die Zeitreihen zu den bis einschließlich 2021 pfandpflichtigen Getränkesegmenten fortgesetzt. Zum Vergleich: Die mit dem alten Fokus vor der Pfandausweitung ermittelte Mehrwegquote betrug 63,7 Prozent im Jahr 2003 und 43,3 Prozent im Jahr 2023.</p> <p>Die Daten zeigen, dass weitere Anstrengungen in Deutschland notwendig sind, um Mehrwegsysteme zu stärken und dem Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wieder befüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der Anteil von Getränken in Mehrwegverpackungen deutlich erhöht werden.</p> <p>Im Rahmen eines Exkurses wird auf das österreichische Mehrwegsystem und sowie die dort vorgenommene Erhöhung des Mehrwegpfands zum 02. Februar 2025 eingegangen. Seit diesem Stichtag werden in Österreich nun 20 Cent statt zuvor 9 Cent Pfand für Mehrweg-Glasflaschen erhoben. Die Erhöhung resultiert aus einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen den beteiligten Herstellern, Händlern und Rücknahmestellen. Bei der Wahl des Pfandwertes hat sich die Branche an dem Wiederbeschaffungswert der Mehrwegflaschen orientiert. Um einen kurzfristigen Ansturm auf Bier in Mehrwegflaschen vor dem Stichtag vorzubeugen, wurde der konkrete Zeitpunkt der Pfanderhöhung bis zuletzt bewusst nicht öffentlich kommuniziert. Es wird mit Kosten in Höhe von 10 Millionen Euro, die dadurch entstehen, dass Mehrwegflaschen zum niedrigeren Pfandpreis eingekauft und anschließend mit dem höheren Pfand zurückgegeben werden, gerechnet. Zusätzlich fielen rund 300 Tausend Euro für die Umstellung der Rücknahmeautomaten an. Die Gefahr eines massenhaften Effekts durch sogenannten „Pfandtourismus“ wird nicht erwartet, da bereits vor der Pfanderhöhung Preisunterschiede beim Bier zwischen Deutschland und Österreich bestanden. Zudem erfolgt die Rücknahme grundsätzlich nur in handelsüblichen Mengen. Die Erhöhung des Mehrwegpfands in Österreich ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Verpackungspolitik und einer funktionierenden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/kreislaufwirtschaft">Kreislaufwirtschaft</a>. Diese Erfahrungswerte können als Beispiel dienen, um den Mehrwegpfand in Deutschland zu erhöhen und damit Mehrweg zu stärken.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Das Verpackungsgesetz regelt seit dem 1. Januar 2019 die Produktverantwortung für Hersteller von Verpackungen. Es löste die zuvor geltende Verpackungsverordnung ab. Die Verpackungsverordnung wurde im Jahr 1991 beschlossen und bildete das erste Regelwerk, welches die Verantwortung der Verpackungshersteller bei der Entsorgung daraus entstehender Abfälle festschrieb. Bis dahin waren ausschließlich die Gemeinden für die Abfallentsorgung zuständig. Auf der Grundlage dieser "Inpflichtnahme" wurde in Deutschland eine flächendeckende Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen in der Verantwortung der Verpackungshersteller etabliert. Die Sammlung der Verpackungsabfälle erfolgt durch die dualen Systeme in gelben Tonnen bzw. Säcken, Altglascontainern und - gemeinsam mit der gemeindlichen Altpapiersammlung - in Altpapiercontainern. Im Laufe der Zeit wurde die Verpackungsverordnung mehrere Male novelliert, bis sie letztendlich vom aktuell geltenden Verpackungsgesetz abgelöst wurde. Das Verpackungsgesetz dient der Umsetzung der europäischen Verpackungsrichtlinie 94/62/EG und legt Anforderungen an die Produktverantwortung nach Paragraf 23 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes für Verpackungen fest. Es bezweckt, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Gesetz das Verhalten der Verpflichteten so regeln, dass Verpackungsabfälle vorrangig vermieden und darüber hinaus einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Ein wichtiger Regelungsinhalt und eine Neuerung des Verpackungsgesetzes war die Stärkung der Verwertung der von den dualen Systemen erfassten Verpackungsabfälle, insbesondere durch eine Erhöhung der Recyclingquoten und durch die Berücksichtigung ökologischer Aspekte bei der Bemessung der Systembeteiligungsentgelte. Darüber hinaus wurde eine gesetzliche Grundlage für eine (freiwillige) einheitliche Wertstoffsammlung geschaffen. Zudem werden mit dem Verpackungsgesetz Mehrwegverpackungen durch eine Einführung und schrittweise Erweiterung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen und die Einführung einer Hinweispflicht im Handel gefördert. Verpackungsarten Das Verpackungsgesetz unterscheidet unter dem Oberbegriff Verpackungen verschiedene Verpackungsarten. Zu nennen sind hier nach Paragraf 3 des Verpackungsgesetzes: Verkaufsverpackungen (mit den weiteren Unterarten der Service- und Versandverpackungen) Umverpackungen Transportverpackungen Getränkeverpackungen Mehrwegverpackungen Einwegverpackungen Vollzug Der Vollzug des Verpackungsgesetzes liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Bundesländer. Einzelne Vollzugsaufgaben wurden außerdem der mit dem Verpackungsgesetz neu eingerichteten Zentralen Stelle Verpackungsregister als beliehene Behörde übertragen.
Zu dem Projekt „Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren“ (Vertragsvolumen: 59.082 EUR, Auftragnehmer: unbekannt) aus dem Beraterbericht 2023 im Ressortbereich BMUV erfrage ich: - Bedarfsanalyse - Dokumente zur Erfolgskontrolle
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 34 |
| Land | 4 |
| Weitere | 3 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 9 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 21 |
| unbekannt | 5 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 24 |
| Offen | 17 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 38 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 10 |
| Datei | 4 |
| Dokument | 11 |
| Keine | 12 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 24 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 20 |
| Lebewesen und Lebensräume | 33 |
| Luft | 22 |
| Mensch und Umwelt | 41 |
| Wasser | 26 |
| Weitere | 41 |