Die Schadursachen für Pflanzenschäden können vielfältig sein. Nicht immer ist sofort erkennbar, ob es sich dabei um durch Pilze, Bakterien oder Viren ausgelöste Pflanzenkrankheiten oder um einen Befall durch Schädlinge handelt. Auch Standortprobleme und Pflegefehler können zu Schadsymptomen an den Pflanzen führen. Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themenkomplex Pflanzenschutz. In jahreszeitlichem Rhythmus werden wir die Fragen regelmäßig ergänzen. Sie können auch eigene Fragen stellen , die per E-Mail beantwortet werden. Aufgrund der föderalen Struktur der Pflanzenschutzdienste in Deutschland werden durch das Pflanzenschutzamt Berlin nur Anfragen aus dem Land Berlin beantwortet. Fragestellende aus dem Land Brandenburg finden Informationen und Ansprechpartner unter Haus- und Kleingarten (Obst, Gemüse, Zierpflanzen) | ISIP Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frühling Hier finden Sie für den Frühling typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Frühling Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sommer Hier finden Sie für den Sommer typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Sommer Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Herbst Hier finden Sie für den Herbst typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Herbst Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Winter Hier finden Sie für den Winter typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Winter Weitere Informationen Eigene Fragen stellen Sie können hier persönliche Fragen zur Pflanzengesundheit stellen und helfen uns dadurch bei der Erweiterung künftiger Themenfelder. Eigene Fragen stellen Weitere Informationen
Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Informationen zum Pflanzenschutz, wie Merkblätter und Ratgeber zu verschiedenen Schadorganismen, Newsletter für beruflich Tätige und Freizeitgärtnernde, Informationen zu Beratertagen und Sachkundeprüfungen sowie Formulare zur Beantragung gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. das Anzeigeverfahren oder die Registrierung eines Unternehmens nach Pflanzengesundheitsverordnung. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ausbildung Du liebst Pflanzen, Natur und willst mit deinem Beruf etwas Gutes für die Umwelt tun? Bewirb dich und starte deine Karriere als Zierpflanzengärtner/in im Pflanzenschutzamt! Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Das Pflanzenschutzamt Berlin gibt eine Vielzahl von Informationen zur Pflanzengesundheit, Schaderregern und Schadursachen heraus. Diese stehen im pdf-Format zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Newsletter Lassen Sie sich regelmäßig über unsere Newsletter zu Themen der Pflanzengesundheit informieren. Hier können Sie den Berliner Gartenbrief und das Grüne Blatt Berlin abonnieren. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fragen und Antworten Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themenkomplex Pflanzengesundheit. Es können auch eigene Fragen gestellt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fortbildung Das Pflanzenschutzamt Berlin bietet insbesondere in den Wintermonaten Fort- und Weiterbildungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes an. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Formulare Die Antragsformulare für den Bereich Pflanzenschutz stehen im Internet als Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Rechtsvorschriften Gesetze und Verordnungen für den Bereich Pflanzenschutz. Weitere Informationen
31.01.2025 Das Gebührenverzeichnis wurde neu gefasst und einzelne Gebührentatbestände wurden dabei auf den aktuellen Stand europarechtlicher und nationaler Verordnungen und Gesetze auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit gebracht. Die neue PflSchGebO tritt ab dem 01.02.2025 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 07.01.2025 22.10.2024 Wenn im Herbst die Nächte kühler werden, suchen viele Insekten, die als Larven oder ausgewachsene Tiere überwintern, warme, geschützte Stellen auf, um geeignete Überwinterungsquartiere zu finden. Sie halten sich dann oft an Hauswänden, in Ritzen und Spalten auf und dringen auch in die Wohnungen ein. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Insekten entnehmen Sie gerne dem Merkblatt. 27.08.2024 Derzeit weisen die Weißdorn- und Rotdornpflanzen ein erschreckendes Erscheinungsbild auf. Ganze Pflanzungen haben ihr Blattwerk verloren. Bei starkem Krankheitsverlauf mit der Entomosporium-Blattbräune (Entomosporium mespili) fließen die Blattflecken zusammen, sodass die Blattfläche dunkelbraun bis schwarz aussieht. Stark geschädigte Blätter werden abgeworfen und die Kronen verkahlen. Aufgrund der Symptome kann es zu Verwechslungen mit dem Feuerbrand-Bakterium (Erwinia amylovora) kommen. Gleiches gilt für Blattfleckenerreger an Obstgehölzen 09.08.2024 Der Schaden an den Blättern entsteht durch die Fraßtätigkeit der Larven, die in den Blättern fressen. Dabei trennen sie die Blattoberhaut vom darunter liegenden Blattgewebe. Bei starkem Befall vertrocknen die Blätter allmählich und rollen sich ein. Durch die Sommergeneration können die Blätter des gesamten Baumes miniert werden. In der Folge setzt der Laubfall bereits im August ein. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Merkblatt.
Der Berliner Gartenbrief des Pflanzenschutzamtes Berlin gibt Hinweise zu aktuellen Problemen zur Pflanzengesundheit im Hausgarten-, Kleingarten- und Zimmerpflanzenbereich, um Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgreich und umweltschonend durchführen zu können. Die letzten Ausgaben sowie weitere Informationen stehen auf folgender Seite zur Verfügung: Berliner Gartenbrief und weitere Informationen Wenn Sie diese Nachrichten erhalten möchten, melden Sie sich bitte für unseren kostenlosen Newsletter an. Mit dem Abonnieren des Newsletters bestätigen Sie, dass Sie die datenschutzrechtlichen Hinweise zur Kenntnis genommen haben und der Verwendung Ihrer Angaben für die Versendung dieses Newsletters zustimmen. Datenschutzerklärung des Pflanzenschutzamtes Berlin Die von Ihnen eingetragenen Daten werden in einer Datenbank gespeichert. Weitere Daten werden nicht erfasst. Das Pflanzenschutzamt Berlin verarbeitet bei der Wahrnehmung der ihr obliegenden im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben personenbezogene Daten. Zu den öffentlichen Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin gehört insbesondere auch die Öffentlichkeitsarbeit und dabei u.a. die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit im Rahmen der vorliegenden Newsletteranmeldung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist hier Art. 6 Absatz 1 Satz 1 lit. e) DS-GVO in Verbindung mit der entsprechenden innerstaatlichen oder europäischen Aufgabennorm bzw. in Verbindung mit § 3 BlnDSG. Möchten Sie in Zukunft keinen Newsletter erhalten, können Sie sich jederzeit hier abmelden. Ein Link zur Abmeldung ist auch direkt im Newsletter vorhanden.
Das Pflanzenschutzamt Berlin ist Herausgeber von Informationen, Merkblättern, Ratgebern und Broschüren zum Pflanzenschutz, die Sie herunterladen können. Thematisch sortiert sind folgende Informationen zu finden: Pflanzenschutz allgemein Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin, Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzanwendung in Berlin, Pflanzenschäden durch Dritte, Einsendung von Fotos und Proben Pflanzenschutz allgemein Weitere Informationen Pflanzengesundheit / Quarantäne Gesetzliche Bestimmungen bei der Ein- u. Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, Quarantäneschadorganismen, Regelungen für den Handel mit hölzernem Verpackungsmaterial Pflanzengesundheit / Quarantäne Weitere Informationen Pilzliche und bakterielle Schaderreger Pilze, Bakterien und und Welkekrankheiten in Gärten und Anlagen Pilzliche und bakterielle Schaderreger Weitere Informationen Tierische Schaderreger Auffällige, relevante und neue tierische Schaderreger und Lästlinge im Berliner Grün oder der Vorratshaltung Tierische Schaderreger Weitere Informationen Schadursachen an Pflanzengruppen Hinweise zu folgenden Pflanzengruppen: Buchsbaum, Gehölze und Stauden im Garten, Innenraum-Bauwerksbegrünung / biologische Bekämpfung, Kübelpflanzen, Lebensbaum und Scheinzypresse, Obst im Garten, Rasen, Rhododendron und Rosen Schadursachen an Pflanzengruppen Weitere Informationen Sonstige Themen Algen, Flechten auf Bäumen, Pflanzen-Brühen, Pflanzen-Jauchen, Mulchen gegen Unkräuter Sonstige Themen Weitere Informationen Ratgeber Ratgeber und Handbücher zum Bestellen, Ausdrucken oder Download Ratgeber Weitere Informationen
Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht meist ein rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können so vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Der Freizeitgärtner kann Hinweise zu aktuellen Problemen zur Pflanzengesundheit in Haus- und Kleingarten dem regelmäßigen Berliner Gartenbrief entnehmen, um Pflanzenschutzmaßnahmen erfolgreich und umweltschonend durchführen zu können. Der Berliner Gartenbrief steht auch als Newsletter zur Verfügung Zur Registrierung des Newsletters “Gartenbrief” Fragen und Antworten zur Pflanzengesundheit
Pflanzengesundheit Sachkunde Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau Nichtkulturland Anzeigeverfahren Allgemeine Anleitungen zur Nutzung von TRACES, insbesondere zum Anmelden von Unternehmen und Nutzern sowie zur Erstellung eines Pflanzengesundheitseingangs-Dokumentes (GGED-PP) erhalten Sie auf der Web-Seite des Julius Kühn-Instituts. Julius Kühn-Institut: TRACES Informationen zur Pflanzenschutzgesundheitskontrolle Online-Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Ausfüllhilfe zum Online-Antrag (pdf; 110 kB) Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Informationen gemäß § 41 BlnDSG zur Erhebung personenbezogener Daten in Verbindung mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Pflanzenschutz (PDF 27.8 kB)
Registrierungspflicht für Holzhändler Mit Inkrafttreten der Pflanzenbeschauverordnung am 19.10.2023 besteht eine Registrierungspflicht für Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben. Betroffene Unternehmer müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen und entsprechend registriert werden. Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen. Damit einhergehende Unternehmerpflichten sind dem Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ zu entnehmen. Registrierungs-/Aktualisierungsantrag sowie das Merkblatt werden im Bereich „Anträge und Formulare“ als PDF zum Download und für die elektronische Bearbeitung bereitgestellt. Wir leben im Zeitalter der Globalisierung. Tagtäglich wächst der weltweite Strom der Waren und Güter. Für den modernen Verbraucher sind fremdländische Früchte und Gemüse wie Mango, Guave, Granat-Apfel, Litschis oder die bohnenähnliche Okra, Auberginen, Avocados und Papayas seit langem fest im Warenbestand etabliert. Auch im industriellen Maßstab sind pflanzliche Erzeugnisse als Grundlage oder Bestandteil von Nahrungsgütern (z.B. Getreide, Soja, Kaffee, Kakao) oder in Form von Holzprodukten (Möbel, Fenster, Spielzeug), aus dem internationalen Handel nicht mehr wegzudenken. Eine wesentliche Rolle spielen hierbei auch die bislang kaum beachteten hölzernen Verpackungen des internationalen Warentransports. Bei dieser Fülle an Warenströmen mit pflanzlichen Erzeugnissen ist es nur zu wahrscheinlich, dass die natürlichen “Mitbewohner” dieser Materialien in der jeweiligen Heimat, ob als Virus, Bakterium, Pilz, Nematode, Milbe oder Insekt, ihre “Wirte” an die neuen Bestimmungsorte begleiten. Oftmals können diese blinden Passagiere dort optimale Lebensbedingungen finden, sich unkontrolliert ausbreiten und damit erheblichen Schaden an der heimischen Natur und Umwelt verursachen. Dieses Risiko weitestgehend und mit allen Mitteln zu vermindern, ist das oberste Anliegen der Amtlichen Pflanzengesundheitsinspekteure. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Aufgaben Die Aufgaben umfassen die Kontrolle und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen oder pflanzlichen Erzeugnissen, die Kontrolle und Registrierung von Betrieben, die pflanzenpasspflichtige Pflanzen im Dienstgebiet erzeugen sowie die federführende Bearbeitung von Schaderreger - Monitorings. Weitere Informationen Bild: Heiko Schmalstieg Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen Weitere Merkblätter zur Pflanzengesundheit Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Das Pflanzenschutzamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde, die europäisches und nationales Recht im Pflanzenschutz und in der Pflanzengesundheit im Land Berlin vollzieht. Die Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den Anforderungen, die sich aus der Nutzung und Bewirtschaftung der Pflanzen und Pflanzenbestände in den Ökosystemen einer Kulturlandschaft ergeben, in der sich unter den natürlichen klimatischen und geologischen Gegebenheiten und Bedingungen der Mark Brandenburg, die Großstadt Berlin entwickelt hat. Im Stadtgebiet Berlin findet man heute nur noch eine kleine landwirtschaftliche Nutzfläche. Nicht unterschätzt werden kann und darf jedoch der Aufgabenkreis, der dem Pflanzenschutzamt aus dem Bereich des Stadtgrüns erwächst. Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung von Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger über den Umgang mit ihren Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern. die Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden soll, die entweder auf Unionsebene oder von den Mitgliedstaaten zur Anwendung von Unionsrecht in den Bereichen Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit erlassen wurden: Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen: die Bestimmung der Pflanzengesundheitsrisiken, die von Arten, Stämmen oder Biotypen von Krankheitserregern, Tieren oder parasitären Pflanzen ausgehen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können, sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken auf ein hinnehmbares Maß, das Inverkehrbringen, die Verwendung sowie die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das bedeutet im Einzelnen: die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen, die Überwachung des Inverkehrbringens, des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie des Verbringens im Inland und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, auch mit Ausrichtung auf eine Verminderung der Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche, Mitwirkung an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken, die Durchführung der für diese Aufgaben erforderlichen Untersuchungen und Versuche, die Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen, über durchgeführte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach entsprechenden Vorgaben, die Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. außerhalb landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Flächen.
Unternehmen, die vom zuständigen Pflanzenschutzdienst ermächtigt wurden für das Verbringen von pflanzenpasspflichtiger Ware Pflanzenpässe auszustellen, müssen die in der Verordnung (EU) 2019/827 geforderten Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind im Einzelnen: Ermächtigte Unternehmen haben gegenüber dem zuständigen Pflanzenschutzdienst die notwendigen Kenntnisse hinsichtlich der geltenden Vorschriften für die Pflanzengesundheits-Untersuchungen gemäß Artikel 87 der Verordnung (EU) 2016/2031 in Bezug auf Unionsquarantäneschädlinge, auf Schädlinge, für die gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 erlassene Maßnahmen gelten (Notmaßnahmeschädlinge), sowie auf Schutzgebiet-Quarantäneschädlinge und unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQP) , von denen bestimmte Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände betroffen sein könnten, nachzuweisen . Ermächtigte Unternehmen haben dem zuständigen Pflanzenschutzdienst die notwendigen Kenntnisse hinsichtlich der bewährten Verfahren, Maßnahmen und anderen Aktionen nachzuweisen, die erforderlich sind, um das Auftreten und die Ausbreitung der unter 1) genannten Schädlinge zu verhindern. Ermächtigte Unternehmen müssen über einen wirksamen Plan verfügen, der in Verdachtsfällen oder bei Feststellen des Auftretens der unter 1) genannten Schädlinge, von denen ihre Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen Gegenstände betroffen sein könnten, zu befolgen ist ( Handlungsplan ). Ermächtigte Unternehmen haben dem zuständigen Pflanzenschutzdienst die Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen , die notwendig sind, um die erforderlichen Untersuchungen der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen Gegenstände auf die betreffenden Schädlinge durchzuführen und die unter 2) genannten Maßnahmen zu ergreifen. Ermächtigte Unternehmen haben dem zuständigen Pflanzenschutzdienst nachzuwiesen, dass sie über die Ausrüstung und die Anlagen für die Durchführung der erforderlichen Untersuchungen der Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse oder anderen Gegenstände verfügen oder Zugang zu diesen haben sowie die Fähigkeit, die unter 2) genannten Maßnahmen zu ergreifen. Ermächtigte Unternehmen müssen eine Kontaktperson benennen, die für die Kommunikation mit der zuständigen Behörde in Bezug auf die Bestimmungen dieser Verordnung zuständig ist, und haben dem zuständigen Pflanzenschutzdienst die entsprechenden Kontaktdaten mitzuteilen. Weiterhin hat ein ermächtigtes Unternehmen nach Artikel 90 der Verordnung (EU) 2016/2031 die Pflicht , vor der Ausstellung von Pflanzenpässen kritische Punkte in den Unternehmensabläufen zu ermitteln und zu überwachen , an denen die unter 1) genannten Schädlinge in das Unternehmen eingeschleppt bzw. aus dem Unternehmen verschleppt werden oder sich dort etablieren können. Über die Ermittlung und Überwachung dieser unternehmensspezifischen Punkte sind Aufzeichnungen zu führen . Speziell ist festzulegen, welche bewährten Verfahren und Maßnahmen entsprechend der obigen Nummer 2) im Unternehmen zur Verfügung stehen, um im Auftretensfall den Handlungsplan entsprechend 3) sofort wirksam umsetzen zu können. Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat in Zusammenarbeit mit der Bund-Länder Arbeitsgruppe “Registrierung und Pflanzenpass” einen “ Online-Guide für Pflanzenpassaussteller ” erarbeitet und diesen am 12.Mai 2022 (Internationaler Tag der Pflanzengesundheit) gemeinsam mit dem ‚Kompendium der Pflanzengesundheit‘ im Internet veröffentlicht. Dieser ist öffentlich aufrufbar und kann unter JKI-Kompendium: Online-Guide für Pflanzenpassaussteller (julius-kuehn.de) eingesehen werden. Eine mobile Variante steht zur Verfügung. Auf dieser Webseite erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen die entsprechend der obigen Nummern 1), 4) und 5) für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Über die Suchfunktion können durch Eingabe der botanischen Gattungsnamen die schädlingsspezifischen Untersuchungshinweise den für das Unternehmen relevanten Pflanzen zugeordnet werden. ( Hinweis: Derzeitig kann nur eine Auswahl an Informationen zu den unter 1) genannten Schädlingen bereitgestellt werden. Die Verfügbarkeit der Informationen wird aber ständig erweitert. ) Des Weiteren wird ein Standard-Dokument für den unter 3) geforderten Handlungsplan bereitgestellt. Standard-Dokumentvorlagen zur Aufzeichnung der Ermittlung und Überwachung von ‚Kritischen Punkten‘ nach Artikel 90 der VO 2016/2031 werden in Kürze bereitgestellt. Für eine gezielte Zuordnung der schädlingsspezifischen Untersuchungserfordernisse (Datenblätter) zu den für das Unternehmen relevanten Pflanzen-Gattungen und Arten hat das PflA Berlin eine Excel-Liste erarbeitet in der die Daten der Datenbank der Bund-Länder-Arbeitsgruppe “Registrierung und Pflanzenpass” übersichtlich aufbereitet dargestellt werden. Über die Nutzung der Filterfunktion bei den Wirtspflanzen (siehe Bildschimdruck) kann die Liste auf die relevanten Pflanzen des Unternehmens reduziert werden, so dass im Weiteren auch nur noch die Schädlinge dargestellt werden, auf die im Unternehmen untersucht werden muss. Die Informationen zu den Schädlingen können jeweils per Link aus dem “PP-Online-Guide” des JKI abgerufen werden. Zusätzlich können die schädlingsspezifischen Informationen der EPPO-Global-Database (in englischer Sprache) direkt per Link angesteuert werden. Die Liste selbst gibt bereits eine kompakte Information über die Kategorien, in der ein Schädling eingestuft ist sowie über die zu untersuchenden Pflanzenteile und zum möglichen Untersuchungszeitpunkt. Die Excel-Liste ‚Zuordnung relevanter Schädlinge (Untersuchungsanforderungen) zu ihren Wirtspflanzen / Unternehmergruppen‘ kann hier abgerufen werden: Wird in der der Excel-Liste kein relevanter Schädling für die vom Unternehmen zu verbringenden Pflanzen angezeigt, dann führen Sie die Untersuchungen zur Ausstellung eines Pflanzenpasses an Hand des Datenblattes für unspezifische Untersuchungen durch. Das Datenblatt kann hier heruntergeladen werden. Die Excel-Datei der Untersuchungsanforderungen enthält nun auch ‚Tabellen‘ mit Vorgaben zu einer Pflanzengesundheitlichen Unternehmeranalyse nach Artikel 90 der VO (EU) 2016/2031. Die darin gemachten Angaben zu relevanten Wirtspflanzen, deren relevanten Schädlingen und besonderen Anforderungen aktualisieren sich jeweils, wenn der Nutzer die Liste der Pflanzen auf die unternemensspezifischen Arten aktualisiert. Der so mit angepassten Daten versehene Analysebogen kann ausgedruckt und vom Unternehmer vervollständigt werden. Mit der Vervollständigung gibt der Unternehmer an, welche (Vorbeuge-)Maßnahmen entsprechend der Analyse vom Unternehmer umgesetzt worden sind oder werden sollen. Für Unternehmen mit großen Warensortimenten, bei denen eine Erstellung einer unternehmensspezifischen Liste nur mit großem Aufwand zu erreichen ist, werden vorbereitete Analyseblätter mit Analysedaten auf der Basis aller relevanten Baumschulpflanzen, aller krautigen Pflanzen + Stauden und aller Gehölze bereitgestellt. Unternehmer, die relevante Wirtspflanzen und deren geregelten Schädlinge per Hand auf der bereitgestellten pdf-Liste durchführen möchten, können für die Pflanzengesundheitliche Analyse den ‚Blanko‘-pdf-Analysebogen verwenden. In dem Fall sind über die Pflanzen-Schädlingsliste die relevanten Verbreitungspfade zu ermitteln und endsprechend im Analysebogen als relevant anzugeben und danach der Analyse zu vervollständigen. Auskünfte zum Umgang mit den ‚Pflanzengesundheitlichen Analysebögen‘ können jederzeit vom Fachgebiet Pflanzengesundheit gegeben werden. Die ‚Pflanzengesundheiltlichen Analysebögen‘ ‚Blanko‘, ‚Baumschule‘, ‚krautige Pflanzen & Stauden‘ sowie ‚Gehölze‘ können hier heruntergeladen werden.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 111 |
Land | 25 |
Type | Count |
---|---|
Formular | 1 |
Förderprogramm | 104 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 13 |
unbekannt | 14 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 26 |
offen | 104 |
unbekannt | 3 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 133 |
Englisch | 16 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 7 |
Keine | 104 |
Unbekannt | 1 |
Webseite | 29 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 104 |
Lebewesen & Lebensräume | 131 |
Luft | 71 |
Mensch & Umwelt | 133 |
Wasser | 67 |
Weitere | 130 |