Das Pflanzenschutzamt Berlin ist Herausgeber von Informationen, Merkblättern, Ratgebern und Broschüren zum Pflanzenschutz, die Sie herunterladen können. Thematisch sortiert sind folgende Informationen zu finden: Pflanzenschutz allgemein Aufgaben des Pflanzenschutzamtes Berlin, Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutzanwendung in Berlin, Pflanzenschäden durch Dritte, Einsendung von Fotos und Proben Pflanzenschutz allgemein Weitere Informationen Pflanzengesundheit / Quarantäne Gesetzliche Bestimmungen bei der Ein- u. Ausfuhr von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen, Quarantäneschadorganismen, Regelungen für den Handel mit hölzernem Verpackungsmaterial Pflanzengesundheit / Quarantäne Weitere Informationen Pilzliche und bakterielle Schaderreger Pilze, Bakterien und und Welkekrankheiten in Gärten und Anlagen Pilzliche und bakterielle Schaderreger Weitere Informationen Tierische Schaderreger Auffällige, relevante und neue tierische Schaderreger und Lästlinge im Berliner Grün oder der Vorratshaltung Tierische Schaderreger Weitere Informationen Schadursachen an Pflanzengruppen Hinweise zu folgenden Pflanzengruppen: Buchsbaum, Gehölze und Stauden im Garten, Innenraum-Bauwerksbegrünung / biologische Bekämpfung, Kübelpflanzen, Lebensbaum und Scheinzypresse, Obst im Garten, Rasen, Rhododendron und Rosen Schadursachen an Pflanzengruppen Weitere Informationen Sonstige Themen Algen, Flechten auf Bäumen, Pflanzen-Brühen, Pflanzen-Jauchen, Mulchen gegen Unkräuter Sonstige Themen Weitere Informationen Ratgeber Ratgeber und Handbücher zum Bestellen, Ausdrucken oder Download Ratgeber Weitere Informationen
<p>Pflanzenschutz im Gemüsegarten</p><p>So gelingt die Ernte im Gemüsegarten</p><p><ul><li>Wählen Sie widerstandsfähige und vielfältige Sorten bzw. Arten.</li><li>Sorgen Sie für optimale Standortbedingungen und einen gesunden, lebendigen Boden.</li><li>Bauen Sie verschiedene Gemüsearten im räumlichen und zeitlichen Wechsel an.</li><li>Verwenden Sie ein engmaschiges Netz, um Gemüsepflanzen zu schützen.</li><li>Ein Verzicht auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> schont die Umwelt und Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Schädlingsbefall vorbeugen:</strong> Käfer, Fliegen oder Blattläuse sind nicht in jedem Fall ein Problem. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, erst in großer Zahl schaden sie. Diese grundlegenden Maßnahmen beugen einem massenhaften Befall vor:</p><p><strong>Netze schützen das Gemüse:</strong> Feinmaschige Netze sind effektiv, sie halten zum Beispiel Minierfliegen, Gemüsefliegen, Gallmücken, Kartoffelkäfer, Erdflöhe und Schad-Schmetterlinge fern.</p><p><strong>Beispiele für konkrete Maßnahmen gegen typische Gemüseschädlinge:</strong></p><p>Er legt seine Eier ab April an die Wurzelhälse von Kohlgewächsen. Dort bilden sich in der Folge sogenannte Gallen – kugelförmige Wucherungen, in deren hohlem Inneren sich die Käferlarven entwickeln.</p><p>Übrigens: Maulwurfsgrillen sind, entgegen der landläufigen Meinung, keine bedrohlichen Schädlinge! Sie fressen normalerweise Würmer, Schneckeneier und Insekten. Nur bei Nahrungsmangel fressen sie auch Pflanzenwurzeln. Durch ihre Grabtätigkeiten lockern sie den Boden, das Graben kann aber auch zu Schäden an Pflanzen führen. Die starke Bekämpfung durch den Menschen hat bereits dazu geführt, dass Maulwurfsgrillen sehr selten geworden sind und bundesweit in der Roten Liste als „stark gefährdet“ geführt werden.</p><p><strong>Tierische Helfer aus dem Handel:</strong> Im Gewächshaus ist es möglich, zum Schutz der Pflanzen gezielt Nützlinge aus dem Fachhandel auszubringen. Da die Tiere unter Umständen aus dem Gewächshaus entweichen können, sollten Sie jedoch nur einheimische Arten und Unterarten verwenden. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Mehr dazu lesen Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/nuetzlinge-im-garten#kommerzieller-einsatz-von-nutzlingen-im-gewachshaus-und-garten">HIER</a>.</p><p><strong>Krankheiten vorbeugen:</strong> Neben den potentiellen Schädlingen stellen auch Krankheitserreger eine Gefahr für Gemüsepflanzen dar. Das können Pilze, Bakterien, Viren oder auch Einzeller sein. Für viele Krankheitserreger gibt es keine zugelassenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> für den Haus- und Kleingarten. Vorbeugende Maßnahmen sind demnach der effektivste Weg, Ihre Pflanzen gesund zu halten.</p><p><strong>Mehltau ist häufig anzutreffen und dennoch vermeidbar: </strong>Hinter dem Begriff Mehltau verbirgt sich eine Vielzahl von Pilzarten, die sich zwar in ihrer Lebensweise ähneln, sich aber jeweils auf bestimmte Pflanzenarten spezialisiert haben. Ein Mehltaupilz, der Zucchini befällt, kann also nicht den benachbarten Salat anstecken und umgekehrt. Praktischerweise muss man nicht jede einzelne Mehltauart kennen, denn die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung sind ähnlich. Unterscheiden muss man jedoch zwischen Echtem Mehltau und Falschem Mehltau. Echter Mehltau tritt bei Hitze und Trockenheit als mehlig-weißlicher, leicht abwischbarer Belag an den Blattoberseiten auf. Falscher Mehltau tritt bei feucht-kühler Witterung als weiß-grauer, nicht abwischbarer Belag an den Blattunterseiten auf. Falscher Mehltau tritt wegen der hohen Luftfeuchtigkeit auch häufig im Gewächshaus auf. Mehltaupilze entziehen der Pflanze Nährstoffe. In der Folge sterben Blätter ab, oder, bei starkem Befall, die ganze Pflanze. Vorbeugen können Sie durch die Wahl resistenter Sorten. <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmittel</a> aus Ackerschachtelhalm unterstützen bei der Festigung des Pflanzengewebes und der Bildung von Abwehrstoffen. Meiden Sie synthetischen Stickstoffdünger, dieser macht das Pflanzengewebe weich und anfällig für Pilzkrankheiten. Halten Sie die oberirdischen Pflanzenteile trocken und sorgen Sie für gute Durchlüftung. Entfernen Sie befallene Pflanzenteile und entsorgen Sie diese. Beim Kompostieren sollten Sie die befallenen Teile gleich mit Erde oder anderem Pflanzenmaterial bedecken, damit die Sporen nicht vom Wind weitergetragen werden.</p><p>Echter Mehltau tritt vor allem bei Hitze und Trockenheit auf.</p><p>Falscher Mehltau, hier auf einer Gurke, tritt bei feucht-kühler Witterung an den Blattunterseiten auf. Gurken zeigen ein besonders charakteristisches Schadbild: Die gelben Flecken auf der Blattoberseite sind eckig und scharf abgegrenzt. Der eigentliche Pilzrasen befindet sich jedoch auf der Blattunterseite – dieser ist auch das Unterscheidungsmerkmal zum ähnlich aussehenden Gurkenmosaikvirus.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong> Gönnen Sie Ihrem Boden eine Wellnesskur mit Gründüngungspflanzen. Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Einige Arten können auch noch im Herbst gesät werden und frieren dann im Winter ab. Sie bedecken den Boden im Winter mit dem abgestorbenen Kraut und sind bis zum Frühjahr verrottet. Gründüngung reichert den Boden mit Humus an und ernährt die Bodenlebewesen. Sie unterdrückt Unkrautbewuchs und schützt den Boden vor Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a>. Einige Arten, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Leguminosen#alphabar">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen), können zudem über ihre Wurzeln Stickstoff im Boden anreichern. Nach ihrer Verrottung stellen sie die wertvollen Nährstoffe der Folgekultur zur Verfügung. Tiefwurzelnde Arten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) können außerdem verdichteten Boden auflockern. Über ein besonders tiefes Wurzelsystem verfügt auch die Luzerne, sie kann Wasser und Nährstoffe noch aus fünf Metern Bodentiefe holen. Andere zur Gründüngung geeigneten Pflanzenarten (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken) sind wiederum aufgrund ihrer Blütenpracht ein Paradies für hungrige Insekten. Achten Sie jedoch bei der Auswahl der Gründüngungspflanzen auf deren Familienzugehörigkeit. Gehören sie zur selben Familie wie Ihre Gemüsepflanzen (z.B. Familie der Schmetterlingsblütler oder Kreuzblütler), dann sollten sie nicht direkt neben- oder nacheinander auf der gleichen Fläche wachsen.</p><p><strong>Pflanzenschutzmittel</strong><strong> </strong><strong>nur im Notfall:</strong> Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoffen</a> erreicht werden kann. Wenn Sie sich doch für ein Pflanzenschutzmittel entscheiden, dann können Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe wählen. Vergleichsweise umweltverträgliche Wirkstoffe sind zum Beispiel:</p><p>Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und halten Sie sich genau an die Packungsbeilage. Weitere Tipps zum richtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/chemische-pflanzenschutzmittel-im-hobbygarten">HIER</a>.</p><p> </p>
Die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle in Berlin überwacht eine mögliche Einschleppung und Ausbreitung von gefährlichen Schadorganismen und Krankheiten an Pflanzen und hilft damit maßgeblich den Schutz der Berliner Pflanzen vor neuen unbekannten oder unberechenbaren Gefahren sicherzustellen. Auf Grundlage regelmäßig wiederholter statistisch basierter Erhebungen priorisierter und mit besonderer Verordnungen geregelter Schädlinge sowie weiterhin planmäßig durchgeführten Erhebungen sonstiger Unionsquarantäneschädlinge und Auswertungen der beim Pflanzenschutzamt eingegangener Meldungen aus Wissenschaft und Bevölkerung wird amtlich festgestellt: Berlin ist ein befallsfreies Gebiet in Bezug auf die in der VO (EU) 2019/2072 aufgeführten Schädlinge sowie in Bezug auf die in weiteren Verordnungen pflanzengesundheitlich geregelten Schädlinge entsprechend den einschlägigen internationalen Regelungen. Besondere Anforderungen der einschlägigen Vorschriften für nicht beifallsfreie Gebiete sind in Bezug auf eine Pflanzenpassausstellung in Berlin aktuell nicht zu beachten! Überprüfung und Untersuchung von Warensendungen mit Pflanzen und pflanzlichen Erzeugnissen, um ‘sogenannte’ Quarantäneschadorganismen aufzuspüren oder den Gesundheitszustand der Waren diesbezüglich zu zertifizieren (Ausstellen von Pflanzengesundheitszeugnissen). Registrierung, Ermächtigung und Kontrolle von Unternehmerpflichten und Pflanzenbeständen, die (pflanzenpasspflichtige) Pflanzen erzeugen oder handeln. Erhebung des Auftretens und Verbreitungsstatus sowie Tilgung von Pflanzenschädlingen durch fortlaufende regelmäßige Sicht- und Fallenkontrollen in Berlin und Anordnung von gezielten Maßnahmen bei Verdachtsfällen. Durchsetzung von gesetzlichen Regelungen, insbesondere der EU-Verordnung 2016/2031 sowie dem Pflanzenschutz- (PflSchG) und Pflanzengesundheitsgesetzes (PflGesG). Eine Beratung der Berliner Freizeitgärtner wird von den Mitarbeitenden der Pflanzengesundheitskontrolle nicht angeboten! Auskunft und Beratung finden hier: Service zum Pflanzenschutz Registrierungspflicht für Holzhändler Unternehmer, die nach ISPM 15 Standard behandeltes, nicht markiertes Holz vertreiben müssen vor Aufnahme der betrieblichen Tätigkeit beim zuständigen Pflanzenschutzdienst die Erfassung im Pflanzengesundheitsregister beantragen. Bereits beim Pflanzenschutzdienst registrierte und zum Anbringen einer Markierung ermächtigte Unternehmer, welche zusätzlich mit Holz handeln, müssen einen Antrag auf Aktualisierung stellen (Merkblatt „Informationen zum Registrierungsantrag – Unternehmerpflichten und Ermächtigungsvoraussetzungen“ im Bereich „Anträge und Formulare“ ) Berlin ist ein Handelszentrum und Touristenmagnet. Handel und die Globalisierung führen dazu, dass Pflanzen und Erzeugnisse aus aller Welt importiert werden – dies erhöht, ohne amtliche Kontrolle, das Risiko neuer Schädlings- oder Krankheitsausbrüche. Viele dieser neuen Schadorganismen haben in Deutschland keine natürlichen Feinde und können ungehindert massive Schäden anrichten. Eine unkontrollierte Ausbreitung neuer Schadorganismen schadet damit dem vielfältigen Berliner Stadtgrün, wie den zahlreichen Straßenbäumen, Parkanlagen und Grünflächen, den bedeutenden Institutionen wie dem Tierpark, dem Zoo und dem Botanischen Garten, den Berliner Wäldern, dem Berliner Gartenbau und seinen Baumschulen und den landwirtschaftlichen Unternehmern. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Belastungen durch den in Berlin deutlich spürbareren Klimawandel mit Hitzetagen, Wärmeinseln und Trockenphasen und weiteren Faktoren wie Streusalz und Bodenverdichtungen, sind neue Schädlinge nochmals weitere Stressoren für das Berliner Stadtgrün, die unersetzliche Verluste zufügen. Amtliche Maßnahmen der Pflanzengesundheitskontrolle dienen daher der Regulation von Schadorganismen und maßgeblich dem Erhalt des Stadtgrüns von Berlin. Die Sicherstellung der Pflanzengesundheit schützt damit nicht nur die Berliner Pflanzen, sondern dient auch dem Schutz der Gesundheit von Menschen und Tieren sowie des Naturhaushaltes Berlins. Rechtliche Bedeutung für Unternehmen Unternehmer, die Pflanzen und pflanzliche Erzeugnisse produzieren oder handeln (importieren und exportieren) müssen sich im Pflanzengesundheitsregister erfassen lassen und unterliegen regelmäßigen amtlichen Kontrollen. Zusammengefasst leistet die amtliche Pflanzengesundheitskontrolle einen wesentlichen Beitrag für die Artenvielfalt und für die ökonomische Stabilität der ‘grünen’ Unternehmen der Stadt und ist damit ein unverzichtbarer Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge in Berlin. Bild: Heiko Schmalstieg Leitlinien zur Pflanzenpassausstellung für ermächtigte Unternehmen Das Julius-Kühn-Institut (JKI) hat im öffentlichen Bereich des Kompendiums der Pflanzengesundheitskontrolle einen "*Online-Guide für Pflanzenpassaussteller" veröffentlicht. Dort erhalten ermächtigte Pflanzenpassaussteller Zugang zu den notwendigen Kenntnissen zu Unternehmerpflichten und für die Durchführung von Pflanzengesundheitsuntersuchungen, die für die Pflanzenpassausstellung erforderlich sind. Diese Informationen werden je Schädling auf einem Datenblatt bereitgestellt. Weitere Informationen Weitere Merkblätter zur Pflanzengesundheit Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Berlin verfügt über eine hohe Vielfalt an Lebensräumen. Hierzu gehören Relikte der ursprünglichen Naturlandschaft (z. B. Moore), der historischen Kulturlandschaft (z. B. Magerrasen) und auch typisch urbane Lebensräume wie Bebauungsflächen, Grünanlagen und Stadtbrachen. Diese reichhaltige Lebensraumausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung für den hohen Reichtum Berlins an unterschiedlichen Tier- und Pflanzenarten. Viele Lebensräume haben auch eine hohe ästhetische und kulturhistorische Bedeutung. So prägen beispielsweise Gewässerlandschaften und bedeutende historische Parkanlagen das Berliner Stadtbild ebenso wie herausragende Bauwerke. Die Bilanzen “Roter Listen” und andere Untersuchungen veranschaulichen jedoch, dass viele Arten in Berlin gefährdet sind. Dies liegt häufig an einem schlechten Zustand ihrer Lebensräume, sodass weitere Bemühungen zur Erhaltung der Lebensraum- und Artenvielfalt Berlins unerlässlich sind. Aufgrund der globalen Verflechtungen – Tier- und Pflanzenarten breiten sich aus oder wandern, sie werden verschleppt und gehandelt – hat man seit einigen Jahrzehnten erkannt, dass zur Erhaltung der Artenvielfalt globales Handeln notwendig ist. Entsprechend finden sich die wesentlichen Rechtsgrundlagen des Artenschutzes im Völkerrecht und im EU-Recht. Umgesetzt werden die internationalen Vereinbarungen zum Artenschutz im Bundesnaturschutzgesetz und im Berliner Naturschutzgesetz. Wichtige Aspekte des Artenschutzes werden auf den Folgeseiten behandelt. Bild: Förderverein Naturpark Barnim Die „besonders geschützten“ und die „streng geschützten“ Arten Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Weitere Informationen Bild: Christina Meier Invasive Tier- und Pflanzenarten – Neobiota in Berlin Im Zuge der Globalisierung gelangen zunehmend Tier- und Pflanzenarten aus ihren ursprünglichen Verbreitungsgebieten in neue Länder und Ökosysteme. Gelingt es einer Art, sich zu etablieren und auszubreiten, kann daraus in der neuen Umgebung eine Schädigung für Mensch, Natur und Wirtschaft erwachsen. Weitere Informationen Bild: Florian Möllers Freilandartenschutz: Tiere und Pflanzen in Berlin Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Weitere Informationen Bild: Kai Kretschmann / piclease Handelsartenschutz: Besitz, Handel und Haltung von Arten Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Weitere Informationen Bild: Max Ley Artenlisten – Rote Listen der gefährdeten Pflanzen, Tiere und Pilze von Berlin Für die – auch gesetzlich vorgeschriebene – Erhaltung der Tier- und Pflanzenwelt Berlins sind Rote Listen unentbehrliche und zugleich auch allgemein akzeptierte Arbeitsmittel. Weitere Informationen
Durch absichtliche Einfuhr oder als „blinde Passagiere“ dank weltweitem Handel und Fernreisen zu entlegenen Ecken der Erde gelangen sie zu uns: Gebietsfremde Tiere, Pflanzen und Pilze breiten sich verstärkt auch in Sachsen-Anhalt aus. Das gefährdet Artenvielfalt und heimische Ökosysteme.
Hannover – Da staunten sogar die langjährigen Mitarbeiter des Internationalen Artenschutzes beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Der Schädel eines Leoparden, den sie zuvor auf eBay entdeckt und der durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurde, gehörte einem Jungtier im Zahnwechsel. „So etwas hatten wir noch nie. Selbst für die Fachwelt ist das eine absolute Rarität.“, erklärt Jens Leferink, Leiter des Internationalen Artenschutzes beim NLWKN. Der außergewöhnliche Fund wird daher für die Umweltpädagogik in der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen genutzt. Da staunten sogar die langjährigen Mitarbeiter des Internationalen Artenschutzes beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN): Der Schädel eines Leoparden, den sie zuvor auf eBay entdeckt und der durch die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft sichergestellt wurde, gehörte einem Jungtier im Zahnwechsel. „So etwas hatten wir noch nie. Selbst für die Fachwelt ist das eine absolute Rarität.“, erklärt Jens Leferink, Leiter des Internationalen Artenschutzes beim NLWKN. Der außergewöhnliche Fund wird daher für die Umweltpädagogik in der Wildtier- und Artenschutzstation in Sachsenhagen genutzt. Regelmäßig durchforsten die NLWKN-Experten für den internationalen Artenschutz Online-Plattformen wie eBay nach Handelsgütern, die dem Washingtoner Artenschutzabkommen unterliegen und deren Handel nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Das internationale Übereinkommen regelt den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten und trat 1976 in Kraft. „Unsere Asservatenkammer wird regelmäßig um zum Teil kuriose Einzelstücke bereichert“, erklärt Leferink. Darin befinden sich ausgestopfte Tiere wie Krokodile oder Schlangen, Pelzmäntel, Schmuck aus Elfenbein oder Koralle und Produkte aus geschützten Pflanzen, wie Nahrungsergänzungsmittel oder Haarwasser mit Orchideenextrakten „Sie stammen aus ganz Niedersachsen, wo die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise regelmäßig Kontrollen in Geschäften für Lederwaren, Zoohandlungen oder bei Juwelieren und auch bei Privatpersonen durchführen.“, so Leferink. Fachlich beraten und vor Ort praktisch unterstützt werden sie vom NLWKN. Werden Gegenstände sichergestellt, landen sie vorerst in der Asservatenkammer. „Bei uns melden sich aber auch Bürger, die diese Dinge in der Erbmasse vorfinden und nicht wissen, was sie damit tun sollen. Es ist auf jeden Fall richtig, uns das zu melden und wenn Zweifel an der legalen Herkunft bestehen dem NLWKN die Stücke zu überlassen. Denn ohne Legalitätsnachweis ist der Handel damit strafbar“. Für den Besitzer des Schädels des zahnenden Jungleoparden hatte die Geschichte ein glimpfliches Ende: „Der 45-jährige aus der Nähe von Bremen hatte den Schädel 1992 auf einem Flohmarkt erworben. Seine Frau wollte diesen jetzt loswerden. Als die Polizei ihn mit dem Verstoß konfrontierte, hat er den Schädel aber umgehend den Behörden überlassen. Von einer weiteren Bestrafung wurde hier abgesehen.“, so der NLWKN-Experte. Durch den NLWKN in Niedersachsen werden immer wieder Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen mit zum Teil erheblicher internationaler Bedeutung aufgedeckt. „Der illegale Handel mit seltenen Wildtieren und Pflanzen gefährdet weltweit den Erhalt der biologischen Vielfalt“, betont Leferink. Die beschlagnahmten Gegenstände bleiben aber nicht in der Asservatenkammer des NLWKN. Sie gehen zum Beispiel an Museen, Schulen und andere Bildungseinrichtungen, wo sie für Lehrzwecke oder Fortbildungen genutzt werden. So wie im Fall des Schädels des Jungleoparden im Zahnwechsel.
Beinahe jede dritte Kakteen-Art ist nach Erkenntnissen der Weltnaturschutzunion (IUCN) vom Aussterben bedroht. Die größte Gefahr sind illegaler Handel mit Pflanzen und Samen und die nicht nachhaltige Nutzung teilte die IUCN am 5. Oktober 2015 im schweizerischen Gland mit. Der Report über die Kakteen wurde im Fachjournal „Nature Plants“ veröffentlicht.
MACSUR ist eine Forschungs-, Informations- und Vernetzungsplattform für die Modellierung der Ernährungssicherung durch die Europäische Landwirtschaft im Kontext des Klimawandels. Ziel ist eine robuste Abschätzung der Folgen von Klimawandel und Adaptationsmaßnahmen in der Landwirtschaft und eine bessere Integration von Modellen und Methoden der Skalierung und Datenverarbeitung. Das ZALF ist an allen drei Projektbereichen Pflanze, Tierhaltung und Handel beteiligt. Das Institut für Landnutzungssysteme fokussiert auf die Folgenabschätzung der Adaptationsszenarien auf Boden- und Ökosystemleistungen. Ferner trägt es zur Integration von Anforderungen aus Politik und Wirtschaft in die Analysen bei.
Eine Kernaufgabe des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) ist es, sicherzustellen, dass der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten innerhalb der Grenzen der Nachhaltigkeit stattfindet. Zur Vermeidung von Übernutzung durch den internationalen Handel sind fundierte, wissenschaftlich basierte Entscheidungen erforderlich. Diese sogenannten 'Non-Detriment Findings' (NDFs) sind das Kernstück einer erfolgreichen CITES-Umsetzung. Wie sie durchgeführt werden, ist Sache der jeweiligen Wissenschaftlichen CITES-Behörde jedes Vertragsstaates. Das Projekt baut auf die Ergebnisse eines Vorgängerprojektes auf. Ziel dieses Projekts ist es, bestehende NDF-Trainingsmodule für Wissenschaftliche CITES-Behörden im Praxisverfahren in drei Ländern anzuwenden und diese sowie die bestehenden Guidelines für Non Detriment Findings nach dem Praxistest anzupassen. Die Ergebnisse sollen den CITES Vertragsstaaten auf der 17. Vertragsstaatenkonferenz vorgestellt werden und dann auf perennierende Pflanzen der CITES-Anhänge angewendet werden. Das Vorhaben gliedert sich in vier Teile: (i) Durchführung von Workshops zur Schulung der Wissenschaftlichen CITES-Behörden in (a) Georgien, b) Kenia/Nepal (Tbc), c) noch nicht festgelegtes Land sowie d) einem weiteren Workshop, der von der GIZ durchgeführt und weitgehend finanziert wird. (ii) Fallstudien zu Galanthus und Cyclamen sowie zu weiteren noch nicht festgelegten perennierenden Pflanzengruppen; (iii) Überarbeitung der Trainingsmodule und der Guideline für die wissenschaftlichen CITES-Behörden zur Erstellung von NDFs für perennierende Pflanzen der CITES-Anhänge. (iv) Präsentation der Ergebnisse auf der 17. CITES-Vertragsstaatenkonferenz in 2016 (Side Event).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 27 |
| Land | 18 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 1 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Ereignis | 1 |
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| Text | 19 |
| unbekannt | 1 |
| License | Count |
|---|---|
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|---|---|
| Deutsch | 46 |
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|---|---|
| Boden | 23 |
| Lebewesen und Lebensräume | 46 |
| Luft | 17 |
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