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Fragen und Antworten zu Schäden an Pflanzen

Die Schadursachen für Pflanzenschäden können vielfältig sein. Nicht immer ist sofort erkennbar, ob es sich dabei um durch Pilze, Bakterien oder Viren ausgelöste Pflanzenkrankheiten oder um einen Befall durch Schädlinge handelt. Auch Standortprobleme und Pflegefehler können zu Schadsymptomen an den Pflanzen führen. Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themenkomplex Pflanzenschutz. In jahreszeitlichem Rhythmus werden wir die Fragen regelmäßig ergänzen. Sie können auch eigene Fragen stellen , die per E-Mail beantwortet werden. Aufgrund der föderalen Struktur der Pflanzenschutzdienste in Deutschland werden durch das Pflanzenschutzamt Berlin nur Anfragen aus dem Land Berlin beantwortet. Fragestellende aus dem Land Brandenburg finden Informationen und Ansprechpartner unter Haus- und Kleingarten (Obst, Gemüse, Zierpflanzen) | ISIP Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frühling Hier finden Sie für den Frühling typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Frühling Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sommer Hier finden Sie für den Sommer typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Sommer Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Herbst Hier finden Sie für den Herbst typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Herbst Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Winter Hier finden Sie für den Winter typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Winter Weitere Informationen Eigene Fragen stellen Sie können hier persönliche Fragen zur Pflanzengesundheit stellen und helfen uns dadurch bei der Erweiterung künftiger Themenfelder. Eigene Fragen stellen Weitere Informationen

Ramularia leaf spot disease of barley is highly host genotype-dependent and suppressed by continuous drought stress in the field

Since the 1980s, Ramularia leaf spot (RLS) is an emerging barley disease worldwide. The control of RLS is increasingly aggravated by a recent decline in fungicide efficacy and a lack of RLS-resistant cultivars. Furthermore, climate change increases drought periods in Europe, enhances variable weather conditions, and thus will have an impact on severity of plant diseases. Hence, identification of RLS-resistant cultivars and understanding of disease progression under abiotic stress are important aims in integrated disease management under climate change. In the present study, we evaluated quantitative RLS resistance of 15 spring barley genotypes under drought, controlled irrigation and field conditions between 2016 and 2019 and monitored microclimatic conditions within the canopy. We identified genotypes that show robust quantitative resistance to RLS in different field environments. Our findings suggest that long-lasting drought periods create unfavourable conditions for the disease and supports that the extent and duration of leaf wetness is a key factor for RLS epidemics. © The Author(s) 2020

Ramularia leaf spot disease of barley is highly host genotype-dependent and suppressed by continuous drought stress in the field

Since the 1980s, Ramularia leaf spot (RLS) is an emerging barley disease worldwide. The control of RLS is increasingly aggravated by a recent decline in fungicide efficacy and a lack of RLS-resistant cultivars. Furthermore, climate change increases drought periods in Europe, enhances variable weather conditions, and thus will have an impact on severity of plant diseases. Hence, identification of RLS-resistant cultivars and understanding of disease progression under abiotic stress are important aims in integrated disease management under climate change. In the present study, we evaluated quantitative RLS resistance of 15 spring barley genotypes under drought, controlled irrigation and field conditions between 2016 and 2019 and monitored microclimatic conditions within the canopy. We identified genotypes that show robust quantitative resistance to RLS in different field environments. Our findings suggest that long-lasting drought periods create unfavourable conditions for the disease and supports that the extent and duration of leaf wetness is a key factor for RLS epidemics. © The Author(s) 2021

Überwachung und Kontrolle

Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen

Risikoanalyse der bodenbezogenen Verwertung kommunaler Klärschlämme unter Hygieneaspekten

Die in Deutschland derzeit gültige Fassung der Klärschlammverordnung von 1992 (AbfKlärV, 1992) soll novelliert und dabei hygienischen Belangen mehr Rechnung getragenwerden. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, verschiedene Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung zur Verbesserung der Klärschlammhygiene zu prüfen und daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung der AbfKlärV abzuleiten. Besonders persistente Schadorganismen und Krankheitserreger wurden in gezielten Untersuchungen auf deren Überlebensfähigkeit während einer thermischen Behandlung bzw. einer Langzeitlagerung von Klärschlamm und/oder anderen Wirtschaftsdüngern untersucht. Des Weiteren wurde das Verfahren der Hochdrucktemperatur-Pelletierung (HTP) geprüft. Untersucht wurde die Tenazität von Escherichia coli (EAHEC) Serovar O104:H4, thermoresistenter Parvoviren (Bovines Parvovirus, BPV) und von Sporen aerober und anaerober Sporenbildner (Bacillus globigii, Clostridium sporogenes) als Vertreter der Seuchenhygiene und Synchytrium endobioticum als Vertreter der Phytohygiene. Das Ergebnis einer Literaturrecherche ergab, dass der überwiegende Teil der vorrangig in Klärschlamm vor-kommenden Schadorganismen der Seuchen- und Phytohygiene durch die in den Entwürfen zur Novellierung der AbfKlärV in Anhang 2 aufgeführten Behandlungsverfahren inaktiviert werden kann. Ausnahmen bilden vor allem Quarantäneschadorganismen der Kartoffel bzw. Schadorganismen, die persistente Überdauerungsorgane bilden oder thermoresistent sind. Dies wurde durch eigene Untersuchungen bestätigt. So verringerte sich die Zeitspanne für eine vollständige Inaktivierung des Erregers EAHEC O104:H4 Serovar von 18 Stunden bei einer thermischen Behandlung von +53 ˚C auf 2 Stunden bei +60 ˚C und 1 Stunde bei +70 ˚C. Das bovine Parvovirus konnte, bei einer einstündigen Erhitzung von Klär-schlamm bzw. Gülle auf max. +80 ˚C, um 1-2 log10-Stufen bzw. 2,4 - 3,4 log10-Stufen verringert werden. Demgegenüber war eine Inaktivierung der untersuchten Sporenbildner erst bei einer Behandlung von +110 ˚C für dreißig Minuten bzw. +133 ˚C für zwanzig Minuten möglich. Die persistenten Dauersori des Kartoffelkrebserregers Synchytrium endobioticum konnten selbst bei 140˚ C über 2 Stunden nicht ausreichend inaktiviert werden, eine Langzeitlagerung im Klärschlamm führte jedoch zu einer deutlichen Reduktion vitaler Dauersori. Aus seuchen- und phytohygienischer Sicht wird eine Pflicht zur weitergehen-den Behandlung von Klärschlämmen empfohlen. Zum Schutz vor einer Verbreitung von Quarantäneschadorganismen der Kartoffel, sollte Klärschlamm nur dann zur landwirtschaftlichen Verwertung zugelassen werden, wenn keine risikoreichen Abwässer aus Industrie und Gewerbe in die Kläranlage eingeleitet worden sind.<BR>Quelle: Forschungsbericht

Pflanzenschutz im Garten: Umwelttipps für Hobbygärtner

Pflanzenschutz im Garten: Umwelttipps für Hobbygärtner Alternativen zu chemischen Pflanzenschutzmitteln, schnelle Hilfe bei Pflanzenkrankheiten und Informationen zu Nützlingen und Schädlingen im eigenen Garten – das und mehr bietet unser neues Internetportal "Pflanzenschutz im Garten". Chemische Pflanzenschutzmittel können negativ auf Mensch und Umwelt wirken. Die Wirkstoffmengen in einem einzigen Garten mögen gering sein, aber in der Umwelt summieren sich die Einträge aus den gut 21 Millionen Haus- und Kleingärten. Allein 2014 wurden insgesamt 5.777 Tonnen Pflanzenschutzmittel an Privatleute verkauft. Eine der Alternativen zum Chemikalieneinsatz ist die Wahl der richtigen Pflanzensorte und des jeweils passenden Standorts. Eine ganze Reihe attraktiver Blühpflanzen wird zum Beispiel von Schnecken gemieden, darunter Ringelblume, Bartnelke, Iris und Akelei. Die Stabtomate „Phantasia“ ist resistent gegen Kraut- und Braunfäule und Echten Mehltau und damit für eine Freilandkultur besonders geeignet. Die ⁠ Pflaumen ⁠ „Jojo“ und „Jofela″ sind widerstandsfähig gegen das Scharka-Virus. Im professionellen Gartenbau sind Nützlinge schon lange eine der wichtigsten Pflanzenschutzmaßnahmen. Seit einigen Jahren werden Nützlingsprodukte auch für den Freizeitgarten angeboten, z. B. Schlupfwespen gegen Weiße Fliegen, Nematoden gegen Maulwurfsgrillen, oder das Bakterium Bacillus thuringiensis gegen den Buchsbaumzünsler. Häufig kosten Nützlinge nicht mehr als chemische Pflanzenschutzmittel und es bestehen keine Umwelt- und Gesundheitsgefahren durch Fehlanwendungen durch die in Deutschland verkauften Arten. Nützlinge werden außerdem durch eine abwechslungsreiche, naturnahe Gartengestaltung angelockt, beispielsweise mit ⁠ Totholz ⁠- und Blätterhaufen, Nistgelegenheiten, Hecken, einer Trockenmauer oder einem Teich. Neben Tipps zum umweltfreundlichen Pflanzenschutz bietet das Portal viele weitere Informationen  zum Beispiel wie man gesunde Rosen in seinem Garten erhält, was man für eine üppige Tomatenernte beachten sollte und nützliche Hinweise zu Obst- und Gemüsesorten, Zierpflanzen und Rasen. Die wichtigsten Informationen zum Pflanzenschutz im Garten wurden zudem im ⁠ UBA ⁠-Ratgeber „ Gartenlust statt Gartenfrust “ zusammengefasst. Die Ratgeber-Broschüre kann kostenlos über die Website des Umweltbundesamtes bestellt werden. Hier geht es direkt zum Portal „ Pflanzenschutz im Garten “.

Chemische Pflanzenschutzmittel im Hobbygarten

Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen. Verwenden Sie ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur wie vom Hersteller vorgeschrieben. Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse. Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung. Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gewusst wie Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel. Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt. Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus. Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten. Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= ⁠ Herbizide ⁠, z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten. Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind. Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Die passende ⁠ Witterung ⁠: Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind. Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer. Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein. Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Was noch zu tun ist: Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll. Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts. Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier . Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa ⁠ Persistenz ⁠, Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen. Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für ⁠ Pflanzenstärkungsmittel ⁠, zum Beispiel aus Brennnesseln. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (Uba-Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmittteln im Hobbygarten (UBA-Themenseite)

Gartenabfälle

Der Umwelt zuliebe: Gartenabfälle verwerten statt verbrennen Wie Sie Gartenabfall klimafreundlich verwerten und entsorgen Gartenabfälle sollten verwertet und nicht offen verbrannt werden. Abhängig vom Wohnort ist dies sogar verboten. Kompostieren Sie Gartenabfälle oder geben Sie diese in die kommunale Abfallentsorgung (Biotonne oder Grünabfallsammelstellen). Schaffen Sie neue Lebensräume durch Gartenabfälle (z.B. Reisighaufen). Gewusst wie Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt. Nicht offen verbrennen: Sie sollten Gartenabfälle unter keinen Umständen offen verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten. Kompostieren: Am besten ist es, Gartenabfälle an Ort und Stelle und ggf. mit den pflanzlichen Küchenabfällen zu kompostieren, soweit ein Bedarf für den selbst erzeugten Kompost vorhanden ist. Auf diese Weise können Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff, aber auch organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial bzw. Kompost enthalten sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Holzschnitt und andere grobe Bestandteilesollten zuvor mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten stets über die kommunalen Systeme entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung bei der Eigenkompostierung meist nicht gewährleistet werden kann. Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten nutzen: Gartenabfälle können auch in der Biotonne (Braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlung für Gartenabfall an. Beachten Sie die Hinweise der Entsorger, was bei den Sammelstellen abgegeben werden darf. Neue Lebensräume schaffen: Ein Reisighaufen ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere. Igel richten hier gerne ihre Schlafstube ein. Schattige Orte mit geringem Bewuchs eignen sich für einen Reisighaufen besonders gut. Was Sie noch tun können: Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Bioabfällen . Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zur Eigenkompostierung . Hintergrund Von den Kommunen gesammelte Gartenabfälle können in zentralen Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Durch die in Kompostanlagen erreichten hohen Temperaturen (über 55°C für 2 Wochen) werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen im Gegensatz zum heimischen Kompost sicher abgetötet. Der erzeugte Kompost wird den Bürgerinnen und Bürgern häufig wieder zur Nutzung angeboten, zum Beispiel als Blumenerde. So schließt sich der regionale Kreislauf. Holzige Bestandteile des Gartenabfalls werden in vielen Fällen maschinell abgetrennt und dienen dann als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke. Damit trägt das Holz im Gartenabfall zur Versorgung mit erneuerbaren Energien bei.

Kompost, Eigenkompostierung

Nachhaltig gärtnern mit Kompost und Komposterde Ob im Garten oder auf dem Balkon: So kompostieren Sie richtig Wenn Sie einen ausreichend großen Garten und damit Bedarf an Dünger und Humus haben, kompostieren Sie Ihre Bioabfälle selbst. Ob als einfacher Haufen, im Schnellkomposter oder in der Wurmkiste auf dem Balkon: Wichtig ist eine gute Durchlüftung des Kompostes. Nutzen Sie Kompost als Blumenerde sowie als Dünger und Bodenverbesserer im Garten. Gewusst wie Seit Millionen von Jahren verrotten die Abfälle der Natur an Ort und Stelle zu Humus. Bei der Kompostierung wird dieser natürliche Prozess im Garten genutzt. Die Kompostierung ist damit das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt. Sie hat mehrere Vorteile: Garten- und Küchenabfälle, die im Garten kompostiert werden, müssen nicht als Abfall entsorgt werden. Kompost vitalisiert den Boden und ist ein hervorragender Dünger. Gegenüber der Entsorgung von Bioabfällen in der "Biotonne" entfallen bei der eigenen Kompostierung der Lkw-Transport zur Kompostanlage und die damit verbundenen Lärm- und Schadstoffemissionen. Sinnvoll ist die eigene Kompostierung jedoch nur, wenn auch ein Bedarf für den erzeugten Kompost vorhanden ist. Wenn keine ausreichenden Gartenflächen mit Beten vorhanden sind, kann auch die Kompostdüngung zu einer Überversorgung des Bodens führen. Faustregel: Der mit Kompost gedüngte Hausgarten sollte eine Mindestfläche von 50-70 qm/Haushaltsmitglied aufweisen, um eine Überdüngung zu vermeiden. Wenn Sie beim Kompostieren einige einfache Regeln beachten, entstehen keine Geruchsbelästigungen und Sie erhalten einen guten Kompost. Platzwahl: Als Kompostplatz eignet sich ein (halb-)schattiger Platz auf offenem Boden. Ein Drahtgitter am Boden kann das Eindringen von Nagern verhindern. Der Kompostplatz sollte bequem zu erreichen sein. Um Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompostplatz einen ausreichenden Abstand von der Grundstücksgrenze haben, insbesondere von Terrassen oder Fenstern. Mit einer Wurmkiste (siehe unten) kann sogar auf Balkonen oder in Innenräumen kompostiert werden. Behälterwahl: Es besteht die Wahl zwischen offenen Systemen (Miete, Draht- oder Latten-Komposter) und geschlossenen Schnell- oder Thermokompostern. Bei offenen Systemen geschieht der Wasser- und Luftaustausch natürlich und abhängig von der herrschenden ⁠Witterung⁠. Schnellkomposter bestechen durch einen sehr geringen Platzbedarf. Bei kleineren zu kompostierenden Abfallmengen verhindern die geschlossenen Seitenwände eine zu schnelle Austrocknung und Abkühlung des Kompostes. Bei geschlossenen Kompostern sollte besonders auf eine ausreichende Belüftung geachtet werden. Eine mögliche Vernässung des Materials ist zu vermeiden. Häufigeres Umsetzen des Kompostes kann dabei Fäulnisprozesse verhindern. Grundregeln des Kompostierens: Die Kunst des Kompostierens besteht darin, für die Mikroorganismen günstige Bedingungen zu schaffen. Dazu sollte der Kompost gut durchlüftet und feucht (aber nicht nass) sein sowie möglichst große Oberflächen haben. Die einfachste Grundregel hierfür lautet: Den Kompost mit möglichst unterschiedlichen Kompostmaterialien gut durchmischt aufsetzen. Dies lässt sich durch verschiedene "Materialschichten" erreichen. Bei Schnellkompostern empfiehlt sich das Bereithalten von trockenen Gartenabfällen wie kleinen Ästen, Rindenmulch, Holzmehl oder Stroh. Diese können regelmäßig dazugegeben werden. Unkraut und Pflanzenkrankheiten: Samen und Wurzeltriebe von Unkräutern und anderen unerwünschten Pflanzen werden im Gartenkompost in der Regel nicht abgetötet. Auch bestimmte Pflanzenkrankheiten können über den Kompost verbreitet werden. Entsprechende Gartenabfälle sollten über die Biotonne entsorgt werden. In Kompostierungs- und Vergärungsanlagen werden Samen und Pflanzenkrankheiten aufgrund der im Prozess erreichten hohen Temperaturen sicher abgetötet. Da in einigen Landkreisen und bei bestimmten Pflanzenerkrankungen die Entsorgung zur Sicherheit durch Verbrennung erfolgt, ist hier die Restmülltonne zu nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen. Was Sie noch tun können: Zerkleinern Sie grobstrukturierten Baum- und Strauchschnitt: Die größere Oberfläche beschleunigt den Verrottungsprozess. Nutzen Sie Kompost als Blumenerde sowie als Dünger und Bodenverbesserer im Garten. Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Bioabfälle und Blumenerde . Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Seine Herstellung verbraucht viel Energie und er gefährdet bei unsachgemäßer Anwendung das Grundwasser. Erläuterung: Eine Wurmkiste, auch Wurmbox genannt, ist eine Holzkiste, in der Bioabfälle mit Hilfe von speziellen Kompostwürmern (keine Regenwürmer!) zu Kompost verrotten. Sie kann in Innenräumen verwendet werden. Eine Wurmkiste riecht bei ordnungsgemäßer Verwendung nach Waldboden. Hintergrund Kompost ist ein natürlicher Dünger und Bodenverbesserer. Er wird aufgrund seiner vielfältigen, positiven Eigenschaften sehr geschätzt. Kompost düngt, lockert den Boden, verbessert die Wasserleit- und -speicherfähigkeit, erhöht die Bodenfruchtbarkeit und fördert das Bodenleben. Kompost enthält alle für Pflanzen relevante Haupt- und Spurennährstoffe. Entsprechend können die Versorgung des Bodens und der Pflanzen mit Nährstoffen nahezu vollständig abgedeckt werden. Nur bei Stickstoff, der im Kompost zum größten Teil organisch gebunden ist, kann zusätzlicher Düngebedarf entstehen. Kompost ist Nahrung für ein gesundes Bodenleben. Er wirkt gegen Krankheitserreger aus dem Boden (z. B. Nematoden) – der so genannte phytosanitäre Effekt – und fördert so die Pflanzengesundheit.

Beratung schützt Gewässer und Geldbeutel

Sulingen/ Diepholz/ Nienburg – Die Analyse ist eindeutig: Niedersachsen – Deutschlands Agrarland Nummer eins – hat in der Summe ein Nitratproblem. Viele Grundwasserkörper im Land sind wegen zu hoher Nitratgehalte in keinem guten Zustand, wie die Auswertung der Proben aus dem rund 1.200 Messstellen umfassenden Messnetz des NLWKN (Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz) zeigt. Auch für die Oberflächengewässer ist die Belastung durch Nährstoffe eine wichtige Bewirtschaftungsfrage. Gestützt wird diese Erkenntnis auch durch den Nährstoffbericht der Landwirtschaftskammer, wonach insbesondere Gebiete mit hohem Viehbesatz betroffen sind. Der NLWKN und das Land verfolgen mit der Beratung einen kooperativen Ansatz, um die Reduzierung der Nährstoffeinträge in die Gewässer zu erreichen: Seit 2010 wird den Landwirten in elf Gebieten ein Beratungsangebot zur gewässerschonenden Bewirtschaftung ihrer Flächen gemacht. Dieses Angebot geht weit über die Umsetzung rechtlicher Vorgaben wie der Düngeverordnung hinaus. Eines dieser Beratungsgebiete ist das Gebiet „Mittlere Weser“, das weite Teile der Landkreise Diepholz und Nienburg, aber auch Flächen in der Region Hannover sowie im Landkreis Oldenburg umfasst und bis vor die Tore Bremens reicht. „Im Zentrum der Beratung stehen die mittlerweile 84 Betriebe mit einer Fläche von mehr als 13.000 Hektar, die sich freiwillig an dieser Maßnahme beteiligen“, erläutert Friedrich Rathing vom NLWKN in Sulingen. In jedem Jahr beginnt die einzelbetriebliche Beratung mit einer Erfassung der betrieblichen Nährstoffströme, die alle eingesetzten Düngerarten und –mengen registriert und an Hand der Produkterzeugnisse die Höhe des Nährstoffüberschusses ermittelt. Daraus wird vor Beginn der Vegetation eine exakte EDV-gestützte Düngeplanung für jeden Schlag erstellt, die alle Nährstoffe umfasst, sich an den jeweiligen Ertragserwartungen orientiert und sämtliche Rechtsvorgaben berücksichtigt. Während der Vegetationsphase unterstützen die Berater den Landwirt beim so genannten „Feintuning“. Dabei geht es u.a. darum, die Nährstoffversorgung der Böden und Pflanzen fortlaufend zu erfassen und die Düngung an den tatsächlichen Bedarf der Pflanzen anzupassen. „Bei einer guten Nährstoffversorgung der Pflanzen durch den Boden selbst muss weniger Dünger von außen hinzugefügt werden“, beschreibt Rathing. Die zeitnahe Anpassung der Düngehöhen an den tatsächlichen Bedarf der Pflanzen führt somit zu einer besseren Ausnutzung der Düngenährstoffe, was wiederum sowohl das Risiko einer Gewässerbelastung minimiert als auch den finanziellen Aufwand des Landwirts für zusätzliche Düngung reduziert. Alle genannten Beratungsschritte erfolgen jedes Jahr von Neuem, da die Witterung, die Nährstoff-Freisetzung des Bodens, Pflanzenkrankheiten und viele andere Parameter auch in jedem Jahr unterschiedlich sind. Den Abschluss eines jeden Beratungsjahres bildet die Erfolgskontrolle, die unter anderem den Nährstoffgehalt im Boden und im Grundwasser misst und den Grad der Stickstoffausnutzung ermittelt. In den teilnehmenden Betrieben haben sich die meisten Erfolgsparameter in den letzten Jahren deutlich verbessert. Info-Kasten: Info-Kasten: · Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert bis 2027 einen „guten ökologischen Zustand“ für alle Oberflächengewässer und einen „guten mengenmäßigen und chemischen Zustand“ für das Grundwasser · Das Land und die EU investieren 2018 rund drei Mio. Euro in die Gewässerschutzberatung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie · Im Gebiet „Mittlere Weser“ nehmen 84 landwirtschaftliche Betriebe mit einer Fläche von mehr als 13.000 Hektar teil. Außerdem werden viele weitere Betriebe über Gruppenberatungen, Feldtage oder Rundschreiben erreicht · Die Beratung in diesem Gebiet erbringt das Ingenieurbüro „INGUS“ aus Hannover (www.ingus-net.de)

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