Die Verringerung der Anzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in der Bundesrepublik Deutschland seit 1986 um fast 50 Prozent ist einerseits auf das Inkraftreten des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) vom 15. September 1986 und den darin geregelten verschaerften Zulassungsbedingungen fuer Pflanzenschutzmittel zurueckzufuehren. Andererseits wurde mit der Richtlinie der Europaeischen Gemeinschaft vom 15. Juli 1980 (80/778/EWG) erstmals ein Grenzwert fuer 'Pestizide und aehnliche Produkte' im Wasser fuer den menschlichen Gebrauch vorgegeben, der in der Bundesrepublik Deutschland in die Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 uebernommen worden ist und am 1. Oktober 1989 in Kraft trat. Durch diesen Vorsorgewert werden strenge Massstaebe fuer die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf das im Pflanzenschutzgesetz verankerte Schutzgut Grundwasser gesetzt. Aus den in den 80er Jahren zur Aenderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 22. Maerz 1991 wurde Atrazin in die Anlage I der Verordnung aufgenommen und damit ein vollstaendiges Anwendungsverbot fuer den Einsatz dieses Wirkstoffes in Deutschland ausgesprochen. Da atrazinhaltige Pflanzenschutzmittel vorrangig im Maisanbau eingesetzt wurden, sollte die Frage eroertert werden, inwieweit der Maisanbau durch dieses Verbot in Deutschland eingeschraenkt wird und ob ein Ausweichen auf atrazinfreie Pflanzenschutzmittel und/oder andere Unkrautbekaempfungsmassnahmen moeglich und sinnvoll ist.
Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (PSM) und im EU-Wirkstoffprogramm ist das Umweltbundesamt zuständig für die Belange des Naturhaushalts. Die Bewertung der Auswirkungen von PSM bzw. den darin enthaltenen Wirkstoffen auf dieses Schutzgut erfolgt nach Maßgabe der Datenanforderungen und Kriterien der Richtlinie 91/414/EWG. Für den Prüfbereich Boden weisen methodologische Fortentwicklungen der relevanten Prüfrichtlinien (u.a. Guidance Document 'Persistence in Soil' und 'Terrestrial Ecotoxicology') darauf hin, dass die Notwendigkeit einer grundlegend neuen Strategie bei der Ableitung von voraussichtlichen Umweltkonzentrationen (Predicted Environmental Concentration, PEC) in Böden besteht. Wurde im EU-Wirkstoffprogramm bisher angenommen, alle Wirkstoffe würden sich nach einer Applikation gleichmäßig in der obersten 5cm tiefen Bodenschicht verteilen, so soll zukünftig der spezifische Lebensraum der Bodenfauna bei der Ableitung von 'ökologisch relevanten' PECs berücksichtigt werden. Die Ausgangshypothese, dass Verhalten und Lebensformtyp standorttypischer Bodentiere Art und Dauer der Exposition ('Expositionsmodus') gegenüber PSM-Wirkstoffen entscheidend bestimmen, konnte bisher wissenschaftlich nicht untermauert werden. Zur Erarbeitung einer nationalen Position für die Risikobewertung von Bodenorganismen unter der zukünftigen EU-Pflanzenschutzmittelverordnung muss jedoch geklärt werden, ob der erwartete Zusammenhang zwischen der räumlichen Verteilung von 'Expositionsmodi', von PSM im Boden und dem Auftreten von ökotoxikologischen Wirkungen systematisch zu beobachten ist. Im Rahmen des F&E-Vorhabens sollen hierzu kontrollierte Freilanduntersuchungen mit folgenden Fragestellungen durchgeführt werden: - Sind räumliche Verteilungen von ökotoxikologischen Wirkungen für spezifische Bodentiergruppen zu beobachten? - Korreliert die räumliche Verteilung von Wirkstoffkonzentrationen im Boden mit der der beobachteten Effekte? - Kann weiterhin die mittlere usw.
Im Rahmen des Demonstrationsprojektes sollte an den drei Modellarten gezeigt werden, dass durch Saatgutbehandlung von kommerziellem Standardsaatgut die Aussaatsicherheit bei Kamille und der Wechsel von der Jungpflanzenvorkultur und Pflanzung von Baldrian und Melisse zu einer Direktsaat erreicht werden kann. Ziel dieses Verbundvorhabens war ein standardisiertes Verfahren zur Saatgutvorbehandlung zur sicheren Drillsaat von Kamille, Baldrian und Melisse zu entwickeln. In einem zweistufigen Prozess sollten die Möglichkeiten der modernen Saatgutvorbehandlung wie Feinsaataufbereitung, Vorbehandlung, Beizung, Coating, Pillierung an den Modellkulturen erprobt und als Problemlösung getestet werden. Die Versuche sollten sowohl im Labor- als auch im Parzellenmaßstab stattfinden. Zur Saatgutbehandlung sollten Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland eine Grundzulassung haben und als Beizmittel ausgewiesen sind, verwendet werden.
Im Rahmen des Demonstrationsprojektes sollte an den drei Modellarten gezeigt werden, dass durch Saatgutbehandlung von kommerziellem Standardsaatgut die Aussaatsicherheit bei Kamille und der Wechsel von der Jungpflanzenvorkultur und Pflanzung von Baldrian und Melisse zu einer Direktsaat erreicht werden kann. Ziel dieses Verbundvorhabens war ein standardisiertes Verfahren zur Saatgutvorbehandlung zur sicheren Drillsaat von Kamille, Baldrian und Melisse zu entwickeln. In einem zweistufigen Prozess sollten die Möglichkeiten der modernen Saatgutvorbehandlung wie Feinsaataufbereitung, Vorbehandlung, Beizung, Coating, Pillierung an den Modellkulturen erprobt und als Problemlösung getestet werden. Die Versuche sollten sowohl im Labor- als auch im Parzellenmaßstab stattfinden. Zur Saatgutbehandlung sollten Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland eine Grundzulassung haben und als Beizmittel ausgewiesen sind, verwendet werden.
lm Juni 2006 wurde die 'Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden' von der Europäischen Kommission angenommen. In der Realisierung durch eine Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden hat sie zur Zielsetzung, die Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt durch den Einsatz von Pestiziden zu minimieren. Dabei sollen unter anderem die Kontrollen der Pestizidanwendungen und -verbreitung verbessert, gefährliche Wirkstoffe substituiert und pestizidarme und -freie Anbaumethoden durch eine verbesserte Risikowahrnehmung der Anwender gefördert werden. Bisher ist die thematische Strategie auf Pflanzenschutzmittel fokussiert. Es ist jedoch bewusst offen gelassen, sie auch auf Biozide auszuweiten. Die Biozid-Produkte-Richtlinie bzw. national das Chemikaliengesetz berücksichtigen die Anwendungsphase von Bioziden bisher nicht ausreichend. Daher besteht für den Biozid-Bereich ein besonderer Bedarf entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Bioziden zu entwickeln. Das Vorhaben soll Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Übertragung der thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden auf den Biozideinsatz aufzeigen sowie an einigen exemplarischen Produktarten (Holzschutzmittel, lnsektizide, Antifouling) konkret ausarbeiten. Obwohl die nachhaltige Nutzung von Bioziden Maßnahmen des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes sowie des Umweltschutzes enthält und diese nicht immer zu trennen sind, sollen in diesem Forschungsprojekt lediglich die Maßnahmen für eine nachhaltige Nutzung von Bioziden aus Umweltschutzsicht näher betrachtet werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in anstehende Entwicklungs- und Harmonisierungsprozesse auf EU-Ebene eingebracht und im Rahmen eines EU-Workshops vorgestellt werden.
Nach dem Zulassungsende von Lebaycid steht dem Obstanbauer das wirksamste Bekaempfungsmittel nicht mehr zur Verfuegung. Der ebenfalls ausgewiesene Wirkstoff Dimethoat stellt Probleme hinsichtlich der Wartezeit dar. Hier gilt es, mit gezieltem Einsatz ueber Temperatursummen diese Problematik zu bearbeiten. Moeglicherweise wird Lebaycid im Koederverfahren zugelassen, so dass dieses Verfahren auf Effektivitaet getestet werden muss. Auch biologische Praeparate und alternative Verfahren, z. B. Biotechnik (Kulturschutznetze, Kirschfruchtfliegen-Fallen) sind vergleichsweise zu testen mit dem Ziel, Empfehlungen sowohl fuer den konventionellen als auch den alternativen Anbau auszusprechen.
Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel unterliegt zahlreichen zum Schutz der Umwelt angeordneten Beschraenkungen, die sich vor allem aus dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), aus den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und aus den mit der Zulassung verbundenen Auflagen ergeben. Dabei sind insbesondere quantitative Beschraenkungen sowie zum Schutz der Gewaesser angeordnete Abstandsauflagen zu nennen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Voraussetzung fuer die Vermeidung von Schaeden fuer das Grundwasser und den Naturhaushalt als Folge der Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei der Pruefung der Frage, ob von der Anwendung schaedliche Auswirkungen ausgehen, wird von der Einhaltung als sachgemaesse Anwendung ausgegangenen. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, in rechtstatsaechlicher Hinsicht zu untersuchen, ob die Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis beachtet werden oder in nennenswertem Umfang Verstoesse zu beobachten sind. In einem ersten Schritt sind bereits vorliegende Untersuchungen zu recherchieren und auszuwerten. Von dem jeweiligen Ergebnis ist abhaengig zu machen, ob in einem zweiten Schritt eventuell weitere tatsaechliche Untersuchungen durchzufuehren sind. Dabei sollte differenziert werden, ob die Anwendungsbestimmungen bussgeldbewehrt sind oder nicht, mit dem Ziel, festzustellen, ob die Sanktionierung eines Verstosses als Ordnungswidrigkeit eine staerkere Beachtung der betreffenden Anwendungsbestimmungen zur Folge hat. Es ist zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Gebrauchsanleitung festgesetzte verbindliche, bussgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (Paragraphen 6 Abs. 1 Satz 4, 15 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) von den Pflanzenschutzmittelanwendern tatsaechlich befolgt werden, so dass die Festsetzung entsprechender Anwendungsbestimmungen geeignet ist, eine umweltvertraegliche Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherzustellen und so die Grundlage fuer die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bilden kann. In diesem Rahmen ist auch das Aussmass der behoerdlichen Ueberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zu untersuchen und zu pruefen, ob und in welchem Umfang es zulaessig und sachlich geboten ist, ausserstaatliche Organisationen (Berufsverbaende) durch die Uebertragung von Kontrollaufgaben in die Ueberwachungstaetigkeit einzubeziehen. Ggf. sind ergaenzend Vorschlaege zur Verbesserung des 'Befolgungsverhaltens' zu machen und Konsequenzen fuer das Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Die Richtlinie vom 15. Juli 1991 ueber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/444/EWG) bzw. die Novelle des PflSchG sind zu beruecksichtigen.
A) Problemstellung: Biozide werden in den unterschiedlichsten Produkten mit dem Ziel eingesetzt, Menschen, Haustiere, Gebrauchsgegenstände, Materialien oder technische Anlagen vor unerwünschtem Befall durch Schadorganismen zu schützen. Biozide unterlagen bislang keinem Zulassungsverfahren und wurden vor ihrer Anwendung nicht auf ihre Umwelt- und Gesundheitsrisiken geprüft, sofern sie nicht nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz, dem Pflanzenschutzmittelgesetz, dem Bauproduktengesetz (Holzschutzmittel für den bauaufsichtlichen Bereich) oder dem Arzneimittelgesetz zur Bekämpfung von Parasiten eingesetzt werden. Auch nach dem Inkrafttreten des Biozidgesetzes im Juni 2002 ist infolge der geltenden Übergangsregelung für 'alte' Biozidprodukte in nächster Zeit noch keine Verbesserung zu erwarten. B) Handlungsbedarf: Da es sich bei den Bioziden um biologisch sehr wirksame und damit toxikologisch relevante Stoffe handelt, besteht der Verdacht, dass es beim Umgang mit diesen Stoffen zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kommen kann, selbst in Konzentrationen wie sie in verbrauchernahen Produkten zu erwarten sind. Solche Stoffe können z.B. in Kleidung, Spielzeug und Papier enthalten sein. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass es durch die Verbreitung einer großen Zahl von biozidhaltigen Produkten (z.B. Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika, Wohntextilien, Kleidung, Bauprodukte) in der Summe zu einer relevanten Gesamtexposition kommt. Daten oder Schätzungen hierzu liegen bisher nicht vor. C) Ziel dieses Vorhabens ist eine Schätzung der Gesundheitsrisiken von biozidhaltigen Produkten und Gegenständen des täglichen Bedarfs, vorzugsweise solchen mit denen Kinder in Berührung kommen. Dieses Vorhaben soll mit möglichst praxisnahen Szenarien die Gesamtbelastung des Menschen berechnen und dabei maßgebliche Belastungspfade aus unterschiedlichen Biozidquellen in der Innenraumluft identifizieren, eine wirkstoffbasierte Gesamtexposition modellieren und die daraus abzuleitenden Gesundheitsrisiken beurteilen. Schwergewicht soll auf der Bewertung des Einflusses von Produkten aus dem alltäglichen Gebrauch und den in den Innenraum eingebrachten Bauprodukten liegen.
Obwohl Pflanzenschutzmittel als Produktionsfaktoren der pflanzlichen Erzeugung von grosser Bedeutung sind, kann die Transparenz auf diesem Markt als voellig unzureichend beurteilt werden. Insbesondere die Analyse der Angebots- und Vermarktungsstruktur wird durch Verflechtungen zwischen den Unternehmen der pflanzenschutzmittelherstellenden Industrie erschwert. Auch im Bereich der Nachfrage liegen zuverlaessige, aussagekraeftige Statistiken nur in sehr begrenztem Umfang vor, wobei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht nur von oekonomischen Faktoren und natuerlichen Standortbedingungen, sondern in zunehmendem Masse auch durch die rechtliche Rahmengesetzgebung, die kurzfristig sehr starke Nachfrageschwankungen hervorrufen kann, beeinflusst wird. Ziel der Arbeit ist es, die vorhandene Datengrundlage so zu strukturieren und zu ergaenzen, dass eine umfassende Analyse der derzeitigen Nachfrage-, Angebots- und Vermarktungsstruktur sowie der Preisbildung und -entwicklung moeglich wird, um daraus kuenftige Tendenzen fuer den nationalen und internationalen Markt fuer Pflanzenschutzmittel abzuleiten. Vorgehensweise: Untersuchungsdesign: Querschnitt.
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