<p>Diverse menschengemachte Chemikalien gelangen in unsere Umwelt. Keine andere Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie werden zum Schutz der Kulturpflanzen eingesetzt, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Pflanzenschutzmittelabsatz über die letzten Jahrzehnte hoch bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft ab.</p><p>Zugelassene Pflanzenschutzmittel</p><p>Das europäische und deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> auf den Markt kommen, deren Umweltauswirkungen als akzeptabel bewertet werden. Diese Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Zulassungsverfahrens</a> durch das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>.</p><p>(siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“).</p><p>Absatz von Pflanzenschutzmitteln</p><p>Bislang gibt es keine systematische Erfassung der tatsächlich ausgebrachten Pflanzenschutzmittelmengen. Die Verkaufszahlen geben jedoch einen Anhaltspunkt:</p><p>(siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“).</p><p>Aus den Verkaufszahlen der Pflanzenschutzmittel kann nicht unmittelbar auf deren Verbrauch geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie der lokalen Bedingungen erheblich variieren. Außerdem werden die Präparate unter Umständen über mehrere Jahre gelagert. Auf die landwirtschaftliche Nutzfläche von Ackerland und Dauerkulturen umgerechnet ergibt sich aus dem Absatz von 2023 durchschnittlich eine Verwendung von 6,4 Kilogramm Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,1 Kilogramm Wirkstoff je Hektar (bei rund 11,9 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen gemäß Statistischem Bundesamt). Im „Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen“ (PAPA) besteht für eine Auswahl relevanter Kulturpflanzen (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tafelapfel, Hopfen und Wein) ein Netz an landwirtschaftlichen Erhebungsbetrieben. Diese erfassen detailliert die jährlich tatsächlich ausgebrachten Mengen an chemischen Pflanzenschutzmitteln und übermitteln diese anonymisiert an das Julius Kühn-Institut (JKI). Ab 2028 erfolgt eine systematische digitalisierte Nutzungserfassung der Anwendungsdaten. Grundlage hierfür schuf die Überarbeitung der europäischen Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022R2379">SAIO-Verordnung, EU 2022/2379</a>).</p><p>___<br> * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern</p><p>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz</p><p>Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt</p><p>Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser. Während für Grundwasser und Oberflächengewässer Daten zur Verfügung stehen, fehlen umfassende Boden- und Luftmonitoringdaten bisher. Voraussichtlich werden auch hier in den nächsten Jahren Monitoringdaten kommen (siehe auch: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenlebewesen werden durch Pflanzenschutzmittel gefährdet</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Pflanzenschutzmittel – vom Winde verweht</a>).</p><p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte im Grundwasser</p><p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metaboliten) werden trotz mittlerweile abnehmender Tendenzen immer noch häufig im Grundwasser gefunden Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LAWA#alphabar">LAWA</a>) gibt in mehrjährigen Abständen Berichte zur Grundwasserbeschaffenheit und der Belastung mit Wirkstoffen und Metaboliten heraus. Der aktuelle Bericht <a href="https://www.lawa.de/documents/psm-bericht-2023-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf">(LAWA 2024)</a> zeichnet folgendes Bild:</p><p>Die Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortgeführt werden müssen. Insbesondere viele der nicht relevanten Metaboliten werden dennoch nicht standardmäßig bestimmt, da verbindliche Regelungen fehlen.</p><p>Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in oberirdischen Gewässern</p><p>In Oberflächengewässern wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/fliessgewaesser/chemischer-zustand-der-fliessgewaesser">Wasserrahmenrichtlinie</a> systematisch erhoben. Da dazu nur größere Gewässer herangezogen werden, eignen sich die Daten nicht zur Abschätzung der Belastung der zahlreichen Kleingewässer in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln.</p><p>Kleine, unmittelbar an Felder angrenzende Gewässer wurden in Studien im Rahmen des sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/veranstaltung-kleingewaessermonitoring-jetzt">Kleingewässermonitorings</a> untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die tatsächliche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>-Belastung häufig um einiges höher ist als in der Zulassung als akzeptabel eingeschätzt.</p>
Mit diesem Untersuchungsprogramm sollen die Kenntnisse ueber das Verhalten und den Verbleib von Duenge- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen bzw. deren Abbauprodukten in tieferen Bodenschichten in Abhaengigkeit von der Bewirtschaftungsintensitaet erarbeitet werden.
Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.
<p>Eine gute Qualität des Grundwassers ist lebensnotwendig. Ziel des Grundwasserschutzes ist es, diese Ressource vor Verunreinigung zu schützen und verunreinigte Grundwasservorkommen zu sanieren.</p><p>Nitrat im Grundwasser</p><p>Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache dafür, dass Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Höhe der Nitratkonzentration hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind die Belastungen durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Einzugsgebiet#alphabar">Einzugsgebiet</a> von Messstellen. Daneben spielen die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund eine wichtige Rolle.</p><p>Die Bundesländer überwachen mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand. Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz (EUA-Grundwassermessnetz) zusammengefasst. Dieses Messnetz ist 2015/2016 überarbeitet worden. Es wurde von ca. 800 auf jetzt ca. 1.200 Messstellen erweitert. Der Parameter „Nitrat“ wird an allen Messstellen regelmäßig untersucht. Der Nitratbericht der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LAWA#alphabar">LAWA</a>) erscheint alle 4 Jahre.</p><p>In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wurden der Grenzwert sowie Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung im Grundwasser festgelegt:</p><p>Rückwirkend erfolgte die Auswertung der Daten zum Nitratgehalt im Jahr 2023 an 1.135 Messstellen des EUA-Messnetzes. 46,9 % aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen null und zehn mg/l lag. Bei 38,2 % der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen zehn und fünfzig mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 14,9 % der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert der <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html">Trinkwasserverordnung</a> von 50 mg Nitrat pro Liter überschritt (siehe Abb. „Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2023“).</p><p>Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen</p><p>Das EUA-Messnetz so angelegt, dass es den Einfluss der verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen wie Acker, Grünland, Siedlung und Wald auf die Beschaffenheit des Grundwassers in Deutschland repräsentativ abbilden kann. Die Zahl der ausgewählten Messstellen spiegelt die Verteilung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a> in Deutschland wider.</p><p>Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen 2016-2019 und 2020-2022 geringfügig verbessert hat. Der Anteil der Messstellen an denen eine Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschritten wurde liegt im aktuellen Erhebungszeitraum bei 25,6 %. Im vorherigen Zeitraum waren das noch 26,6 % (siehe Abb. „Entwicklung der mittleren Nitratgehalte im EU-Nitratmessnetz 2016-2019 und 2020-2022“).</p><p>Pflanzenschutzmittel im Grundwasser</p><p>Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und mit deren relevanten und nicht relevanten Metaboliten wird auf der DzU Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien/pflanzenschutzmittel-in-der-umwelt#zugelassene-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel </a>thematisiert.</p>
<p>Die Belastung des Grundwassers mit Pestizid-Wirkstoffen ist zurückgegangen. Dies zeigt eine aktuelle bundesweite Studie an mehr als 16.000 Messstellen. Der Rückgang betrifft vor allem Stoffe, die nicht mehr zugelassen sind und deren Konzentration im Grundwasser nun langsam abnimmt. Deutlich häufiger tauchen hingegen Metaboliten auf – mittlerweile an über 70 Prozent der Messstellen.</p><p>Die Studie der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) wurde unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes erarbeitet und kommt für den Zeitraum 2017 bis 2021 zu folgenden Ergebnissen:</p><p>In Grundwasserproben von bundesweit 16.180 Messstellen wurden 482 Pflanzenschutzmittelwirk-stoffe und relevante Metaboliten untersucht. An 19 Prozent der Messstellen wurden Belastungen mit solchen Substanzen nachgewiesen. Insgesamt wurden 164 von den 482 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Grundwasser nachgewiesen. Der Vergleich von nunmehr sieben Betrachtungszeiträumen zeigt, dass sich die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und relevanten Metaboliten in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich verringert hat. Wurden von 1990 bis 1995 noch an 9,7 Prozent der untersuchten Messstellen Konzentrationen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 0,1 µg/l festgestellt, waren dies im aktuellen Zeitraum nur noch 3,6 Prozent (587 Messstellen). Der Rückgang geht hauptsächlich auf den abnehmenden Trend bei Atrazin zurück, das bereits seit 1991 nicht mehr angewendet werden darf. Trotzdem ist Atrazin noch immer einer der meistgefundenen Stoffe. Dieses Beispiel zeigt, dass <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a> auch noch nach Jahrzehnten das Grundwasser kontaminieren können.</p><p>Zu den am häufigsten gefundenen Einzelsubstanzen gehören zudem neun Wirkstoffe, die in den Jahren 2017 bis 2021 in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wurden. Das sind die herbiziden Wirkstoffe Bentazon, Mecoprop-P, Glyphosat, Metribuzin, Chlortoluron, Quinmerac, Terbuthylazin, Metazachlor und S-Metolachlor. Neu sind vergleichsweise hohe Fundraten der relevanten Metaboliten 1,2,4-Triazol und Metazachlor-Metabolit BH 479-9, die beide erstmalig im Bericht-zeitraum untersucht wurden. Im Vergleich dazu werden die sogenannten „nicht relevanten“ Metaboliten deutlich häufiger (an 72 Prozent der untersuchten Messstellen) und zum Teil auch in höheren Konzentrationen im Grundwasser nachgewiesen. Im vorherigen Berichtszeitraum (2013 bis 2016) waren es noch 58 Prozent. Vor allem die Metaboliten der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor werden sehr häufig gefunden und geben Anlass zur Sorge über den Zustand des Grundwassers. Wirkstoffe mit bekanntermaßen hohen Einträgen von Metaboliten müssen daher besser gemanagt werden. Der Entwurf der neuen EU-Grundwasserrichtlinie enthält eine Qualitätsnorm von 1 µg/l für nicht relevante Metaboliten – ein wichtiger Schritt, um solche Stoffeinträge zu mindern.</p><p>Erstmalig wurden umfangreiche Monitoringdaten für die nicht abbaubare Trifluoressigsäure (TFA) ausgewertet. TFA ist ein Metabolit verschiedener Pestizide, kann aber auch andere Eintragsursachen als die Landwirtschaft haben. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a> wird an 76 Prozent der Messstellen und daher nahezu flächendeckend im Grundwasser gefunden. Diese Funde stellen eine große Herausforderung dar, denn der Stoff lässt sich in der Aufbereitung technisch kaum entfernen.</p>
Im Kleingewässermonitoring 2018/2019 wurde eine umfangreiche Datenbasis zum Belastungszustand kleiner Fließgewässer in der deutschen Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) geschaffen. Mit den hier dargestellten vertieften Analysen der Daten wurden die treibenden Faktoren für die Einträge von PSM in Gewässer, die Effektivität von Risikominderungsmaßnahmen sowie die Toxizität von Pestiziden allein und in Kombination im Gewässer untersucht. Es zeigte sich, dass Gewässerrandstreifen den PSM-Eintrag insbesondere für gering mobile Stoffe effektiv mindern können und, dass auch nur zeitweise wasserführende Gräben den PSM-Eintrag erhöhen. Die große Anzahl an zeitgleich gefundenen PSM-Wirkstoffen in den Gewässerproben verdeutlicht das zusätzliche Risiko durch PSM-Mischungen, was die Risikobewertung im Zulassungsverfahren von PSM bislang nicht berücksichtigt. Ein weiteres Gewässermonitoring in 2021 ergänzt die Daten des Kleingewässermonitorings. Es bildet Trends der inzwischen im Feldanbau verbotenen Neonicotinoide ab und zeigt die Bedeutung der als Ersatzstoff zunehmend verwendeten Pyrethroide. Eine erste Auswertung von Anwendungsdaten aus den Einflusskorridoren der Messstellen zeigt darüber hinaus die Abhängigkeit der in den Gewässern gefundenen Belastungen vom PSM-Einsatz. Diese Auswertungen unterstreichen das Potential und die Notwendigkeit der Verfügbarkeit von PSM-Anwendungsdaten für die Identifikation von Expositionstreibern und für die Überprüfung von Expositionsmodellen und Risikomanagement. Auf Grundlage der Ergebnisse werden Empfehlungen für ein angepasstes Monitoringkonzept gegeben. Quelle: Forschungsbericht
Die Pilotphase Kleingewässermonitoring konnte als drittes Teilvorhaben zur "Umsetzung des Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM)" erfolgreich als zweijähriges Monitoring umgesetzt werden. Es wurden für mehr als 100 Fließgewässerabschnitte in 13 Bundesländern umfassend der chemische und biologische Zustand kleiner Fließgewässer in der Agrarlandschaft zwischen April und Juli erfasst. Zusätzlich zu Schöpfproben analog zu dem behördlichen Monitoring nach Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden ereignisbasierte Wasserproben genommen, um kurzfristige Peakkonzentrationen infolge von Niederschlägen zu erfassen. Zudem wurden anthropogene Stressoren wie Gewässerstruktur, Nährstoffe und Sauerstoffdefizite hochaufgelöst aufgenommen. Die biologische Untersuchung umfasste die Beprobung der aquatischen Invertebraten- und Algengemeinschaft sowie eine Untersuchung der Ökosystemfunktion in den Kleingewässern. Die Ergebnisse zeigen, dass die im Rahmen des Zulassungsverfahrens von PSM festgelegten RAK-Werte (Regulatorisch Akzeptablen Konzentrationen) an über 73 % der untersuchten Standorte für mindestens einen PSM-Wirkstoff überschritten wurden. Besonders die Ereignisproben infolge von Regenereignissen wiesen erhöhte Konzentrationen auf, die durch Schöpfproben nicht erfasst wurden. Diese Belastungen korrelieren auch mit der ökologischen Situation der Gewässer. So erfüllt der Großteil (über 80 %) der untersuchten Fließgewässerabschnitte anhand des SPEARpesticides-Index nicht die Qualitätskriterien für einen guten Zustand. Die Pilotphase Kleingewässermonitoring zeigt, dass eine realistische Bewertung und regulatorische Nutzung eines Monitorings von PSM-Rückständen in kleinen Gewässern nur dann erfolgen kann, wenn auch erhöhte Einträge infolge von Niederschlagsereignissen berücksichtigt werden. Weiterhin treten auch unterhalb der bestehenden RAK-Werte ökologische Effekte im Gewässer auf, so dass sich die Frage nach der Protektivität der aus Labordaten abgeleiteten RAK-Werte stellt. Die Daten der ermittelten PSM-Belastung der kleinen Gewässer in der Agrarlandschaft werden dazu beitragen, Ursachen für die regelmäßige Überschreitung der bestehenden Grenzwerte zu ermitteln und Schwächen der bisherigen Risikobewertung aufzudecken. Ziel wird sein, auf dieser Basis Möglichkeiten zur Reduzierung der Einträge zu erarbeiten und regulatorische Konsequenzen zu ziehen. Siehe dazu auch Liess et al. (2021) und Weisner et al. (2021). Quelle: Forschungsbericht
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2019 © LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben 2019 WarengruppeProbenbeanstandetBeanstandungen in Prozent Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte7211,4 % Obst und Gemüse1.895683,6 % Eier und Eiprodukte295155,1 % Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren364195,2 % Kräuter und Gewürze329206,1 % Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee443296,5 % Lebensmittel für besondere Ernährungsformen557376,6 % Milch und Milchprodukte1.102928,3 % Wein4.2723839,0 % Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt419409,5 % Suppen, Brühen, Saucen478469,6 % Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*7628611,3 % Eis und Desserts5656912,2 % Fische, Krusten-, Schalen- Weichtiere & Erzeugnisse daraus6107612,5 % Zusatzstoffe1882412,8 % Getreide und Backwaren1.39518213,0 % Fette und Öle3634813,2 % Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus2.87346516,2 % Fertiggerichte3726216,7 % Alkoholische Getränke (außer Wein)5679616,9 % Zuckerwaren3626518,0 % Alkoholfreie Getränke90716818,5 % Kosmetika4989719,5 % Proben insgesamt19.6882.188 Bei der Produktion von Lebensmitteln kann es zu Fehlern kommen. Lebensmittel müssen sicher sein und es ist Aufgabe der Lebensmittelunter- nehmen, dies zu gewährleisten. Die amtliche Le- bensmittelüberwachung überwacht die Einhal- tung der rechtlichen Vorgaben. Das beinhaltet auch den Schutz der Verbraucherinnen und Ver- braucher vor gesundheitsschädlichen Lebens- mitteln und irreführenden Angaben auf der Ver- packung. Die gute Nachricht: Gemessen an der Menge an Lebensmitteln kommen Fehler, die die Gesundheit schädigen können, nur vergleichswei- se selten vor. 11,1 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel © Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 2 Lebensmittelbilanz 2019: Unverändert hohe Standards 15 Proben waren mikrobiologisch belastet. So enthielten beispielsweise verschiedene Wild- fleisch-Rohwürste eines Metzgers verotoxinbil- dende Escherichia coli Bakterien. Auch das Mehl eines Mühlenladens war mit verotoxinbilden- den E.coli belastet. Der Keim Clostridium perfrin- gens wurde mit den entsprechenden Toxinen in Proben pürierten Sauerbratens aus einem Senio- renheim nachgewiesen, auch das Mittagessen ei- ner Taufgesellschaft war mit diesem Keim belas- tet. Eine grobe Schmierwurst war mit Salmonella Anatum belastet. Mettwürstchen eines weiteren Metzgers enthielten das Bakterium Salmonella Ty- phimurium in gesundheitsgefährdender Zahl. Ti- ramisu aus Eigenherstellung enthielt Salmonella Enteritidis. Dazu hat das LUA im vergangenen Jahr 19.688 Lebensmittelproben untersucht. Davon wurden 2.188 beanstandet – das entspricht einer Quote von 11,1 Prozent. 2018 waren es 11,5 Prozent ge- wesen. Wie in den vergangenen Jahren betrifft auch 2019 die überwiegende Mehrzahl der Be- anstandungen eine fehlerhafte oder irreführende Kennzeichnung. Deutlich seltener werden Fremd- körper, mikrobiologische und chemische Verun- reinigungen oder andere Beanstandungsgründe festgestellt. Selten: Produkte, die eine Gefahr darstellen 2019 wurden nur 25 Proben als gesundheits- schädlich beanstandet. Die entsprechenden Arti- kel wurden vom Markt genommen, die Verbrau- cherinnen und Verbraucher informiert. Davon war eine Probe Birnen mit einer Menge des nicht zu- gelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Amit- raz belastet, bei der eine Gesundheitsgefahr für Kinder nicht ausgeschlossen werden kann. In acht Proben fanden sich Fremdkörper, wie z.B. Reste von Pflastern im Buttermilchdessert, Draht im Parmigiano Reggiano oder gar scharfkantige Gegenstände wie eine Injektionskanüle in einer Fertigpackung Schweinenackenbraten. Ein Nah- rungsergänzungsmittel enthielt die 12-fache Men- ge der tolerierbaren Tagesdosis Vitamin B6. Salmonellen (hier unter dem Elektronenmikroskop) können Durchfallerkrankungen auslösen. © Muhsin Özel, Gudrun Holland, Rolf Reissbrodt/RKI Allen diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbre- chen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwäch- tem oder unvollständigem Immunsystem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Kurios aber nicht gesundheitsschädlich: Bei einer Probe Haferflocken konnte der Beschwerdegrund „Geruch/Geschmack nach Reinigungsmitteln“ nicht nur sensorisch, sondern auch analytisch bestätigt werden. In der Probe wurden untypi- 3 sche Duftstoffe (Hexanal und Eucalyptol) nach- gewiesen, die üblicherweise nicht in Haferflocken vorkommen. Wie die Verunreinigung zustande kam, ist nicht bekannt. Die Probe wurde von den LUA-Sachverständigen wegen eines untypischen Geruchs und Geschmacks beanstandet. Internetportal mit Warnungen Wenn davon auszugehen ist, dass gesundheits- schädliche Lebensmittel beim Verbraucher an- gekommen sind, landen sie nicht nur auf den Internetseiten des LUA, sondern auch im Inter- netportal „Lebensmittelwarnung.de“. Es wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmit- telsicherheit (BVL) betrieben und von den Über- wachungsbehörden der 16 Bundesländer unter Verweis auf entsprechende Meldungen der Le- bensmittelunternehmer bestückt – für Rhein- land-Pfalz vom LUA. Seit dem Frühjahr 2019 können sich Verbrauche- rinnen und Verbraucher auf der Internetseite auch über gesundheitsschädliche Kosmetika und Be- darfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung oder Schmuck informieren. Im Jahr 2019 hat das LUA in das Portal insgesamt 119 Meldungen über ge- fährliche Produkte eingestellt, die nach Rhein- land-Pfalz geliefert worden waren oder bei Unter- suchungen hierzulande aufgefallen sind. Wichtig: Die Warnung vor nicht sicheren Lebensmitteln ist primär Aufgabe des Lebensmittelunternehmers. Aufgabe der Kommunen: Kontrolle vor Ort Sicherzustellen, dass gefährliche Produkte schnellstmöglich aus den Regalen genommen werden – das ist eine der vielen Aufgaben der Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebens- mittelkontrolleure im Land. Daneben entneh- men die rund 130 Lebensmittelkontrolleure der Kommunen und die rund zwei Dutzend Weinkontrolleurin- nen und Wein- kontrolleure des LUA nach einem risikoorien- tierten Probenplan auch die Proben, die 4 das LUA untersucht. 2019 haben die Kontrolleure 43.468 Kontrollbesuche in 24.122 rheinland-pfäl- zischen Betrieben absolviert. Bei 3.540 Betrieben (14,6 Prozent) wurden Verstöße wie etwa man- gelnde Hygiene, bauliche Mängel oder Fehler bei der Kennzeichnung von Speisen festgestellt. Problematisch: Hanf-Produkte mit zugesetztem CBD Seit einiger Zeit beobachtet das LUA einen zwei- felhaften Trend bei Produkten aus Hanf (Canna- bis). Es werden insbesondere CBD-haltige Pro- dukte stark beworben. CBD (Cannabidiol) ist eine natürlicherweise in Cannabisblüten und -blät- tern enthaltene Substanz. Lebensmittel, die – ins- besondere durch den Zusatz CBD-haltiger Extrak- te – mit CBD angereichert wurden, sind jedoch nicht verkehrsfähig. Diese Produkte müssen ent- weder über eine aufwändige Prüfung und Zulas- sung bei der EU als neuartiges Lebensmittel oder als Arzneimittel zugelassen werden. Das Bundes- amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit (BVL) hat erklärt, dass ihm keine Fall- gestaltung bei CBD-haltigen Produkten bekannt wäre, die es erlauben würde, solche Produkte in Deutschland frei zu verkaufen. Das LUA schließt sich dieser Auffassung an, da bisher keines der 7 im LUA geprüften Produkte, denen CBD-Extrak- te zugesetzt wurden, als verkehrsfähig eingestuft werden konnte. Produkte aus Hanfsamen dagegen sind in der Re- gel verkehrsfähig, wenn sie den gesetzlichen An- forderungen genügen. Die von sonstigen Pflan- zenteilen gereinigten Hanfsamen enthalten weder CBD noch THC (Tetrahydrocannabinol) in nen- nenswerten Mengen. Von 21 untersuchten Hanf- samenölen wurden 2 Hanfsamenöle aufgrund ih- res erhöhten THC-Gehaltes beanstandet. Von den insgesamt 34 untersuchten Hanfproduk- ten wurden 15 aufgrund ihrer stoff- lichen Zu- sammensetzung be- anstandet – das entspricht einer Quote von 44 Prozent. © vk446 / AdobeStock Beliebt und manchmal mit kleinen Fehlern: Craft Bier Im LUA wurden im vergangenen Jahr 1.142 Ge- tränkeproben untersucht. Davon wurden 193 (17 Prozent) beanstandet. Zu den untersuchten Pro- duktgruppen zählten Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, weinähnliche Getränke, Biere sowie Spirituosen. Die Beanstandungsquote lag bis auf die Biere in allen untersuchten Produktgruppen im Bereich des Durchschnittswerts aller Proben. 2019 wurden 41 Bierproben untersucht mit einer Beanstandungsquote von 22 Prozent. Craft Biere liegen im Trend, durch die handwerklichen Her- stellung in meist kleineren Brauereien weisen sie allerdings eine höhere Beanstandungsquote (30 Prozent) auf. Gründe sind eine mangelhafte Aller- genkennzeichnung oder ein fehlerhaftes Zutaten- verzeichnis. Sehr viel gravierender waren die Verstöße in ei- nem Erzeugerbetrieb von Spirituosen: Die Le- bensmittelkontrolleure stellten dort nicht tragba- re hygienische Zustände mit stark verschmutzten Herstellungs- und Lagerräumen und verschim- melten Gerätschaften fest. Die entnommenen Proben von sechs Spirituosen wurden vom Lan- desuntersuchungsamt alle beanstandet. Eine Pro- be Eierlikör war mit Insekten kontaminiert, in al- len sechs Proben war der Alkoholgehalt zu niedrig. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert. Irren ist möglich: Backwaren mit Zecken? Im Jahr 2019 sind insgesamt 28 Beschwerde- und Verdachtsproben im Bereich Backwaren und Ge- treideerzeugnisse eingegangen. Nur sechs da- von waren nicht zu beanstanden. Sie waren ein- gesandt worden, weil Verbraucher die darin enthaltenen Ölsamen fälschlicherweise als Ze- cken oder eingebackene gebräunte Teigreste als Nagerkot gedeutet hatten. Fünf Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet. So fehlten bei einigen Proben erforderliche Kenn- zeichnungselemente (wie Mindesthaltbarkeitsda- tum oder Kennzeichnungselemente in deutscher Sprache). Bei einer eingegangenen Probe fehlte sogar die komplette Kennzeichnung. Bei einer Probe erfolgte die Beanstandung auf- grund einer nicht kenntlichgemachten Wertmin- derung. Ausschlaggebend dafür waren Klum- penbildungen im Brot, die zu einer erheblichen Genussminderung führten. Die meisten der Be- schwerde- und Verdachtsproben (zwölf Proben) wurden als „zum Verzehr ungeeignet“ und da- mit als „nicht sicher“ beurteilt. Zwei Proben wie- sen einen auffälligen chemischen Geruch und Geschmack auf, eine Probe Waffeln hatte einen abweichenden Fischgeruch. Keine verbotenen Farben in Karnevalsschminke Das LUA hat im Januar und Februar 2019 stich- probenartig insgesamt 27 Karnevals-Schminksets untersucht. Dabei standen nicht nur mögliche De- klarationsmängel im Fokus, sondern insbesondere auch Untersuchungen auf unzulässig verwendete (verbotene) Farbstoffe. Die erfreuliche Nachricht: In den Proben konnten keine verbotenen Farbstof- fe nachgewiesen werden. Alle nachgewiesenen Farbstoffe waren für die Verwendung in Schmink- farben zulässig und auch richtig deklariert. Den- noch muss bei einigen Produkten nachgebessert werden. So gab es zum Beispiel Beanstandungen wegen fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatums, De- klarationen in falscher Sprache oder einer fehlen- den Notifizierung von Inhaltsstoffen. Alles legal: Buntes Wassereis für Kinder Erfreulicherweise wurden bei den getesteten Wassereis-Produkten für Kinder im Untersu- chungsschwerpunkt „künstliche Farbstoffe“ fast ausschließlich färbende Frucht- oder Pflanzenkon- zentrate nachgewiesen. Die gefundenen künstli- chen Farbstoffe waren alle zugelassen und dekla- riert, so dass es zu keinen Beanstandungen kam. 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de
Die seit Juni 2011 geltende neue EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln sieht eine Reihe von neuen Verfahrensschritten und Bewertungskriterien vor. Dazu zählt auch das Verfahren zur Substitution von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen mit kritischen Stoffeigenschaften durch weniger problematische Wirkstoffe. Hierdurch soll die Entwicklung und Verwendung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen mit verringerten Umwelt- und Gesundheitsrisiken befördert werden und dadurch eine reale Reduzierung der Risiken durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln erreicht werden. Die Verordnung benennt zwar einerseits konkrete Auswahlkriterien für Substitutionskandidaten, enthält andererseits jedoch keine Vorgaben zur Durchführung von vergleichenden Bewertungen. Ebenso werden keine abschließenden Entscheidungskriterien genannt. Somit ist bislang unklar, wie dieses Instrument genutzt werden kann. Das Forschungsvorhaben soll dazu beitragen, diese Lücke zu schließen, um die Chancen für den Umweltschutz zu nutzen, die sich aus dem Substitutionsverfahren ergeben können. Es soll ein geeignetes Verfahren für die vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln entwickelt werden. Dieses soll vor allem einen Vergleich der Risiken innerhalb der Umweltprüfbereiche erlauben, jedoch auch eine Schnittstelle zu anderen Bereichen wie der Gesundheitsbewertung beinhalten. In die Beschreibung der Umweltrisiken gehen Eigenschaften des Wirkstoffs und des Pflanzenschutzmittels, Expositionsszenarien, die möglicherweise notwendigen Risikominderungsmaßnahmen sowie Effektdaten der Stoffe ein. Auf Basis von Vergleichsanalysen sollen Entscheidungskriterien vorgeschlagen werden, die eine abschließende Gesamtbeurteilung und somit eine Reihung der Stoffe nach ihrem Gesamtrisiko erlauben. Es ist darauf zu achten, dass das Verfahren transparent, effizient und leicht handhabbar ist. Fallbeispiele sollen die grundsätzliche Eignung der vorgeschlagenen Methodik belegen.
Die letzte bundesweite Umfrage zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln im Haus- und Kleingartenbereich wurde 2001 durchgeführt. Aktuellere Daten zur Pflanzenschutzsituation in Haus- und Kleingärten liegen der Bundesregierung nicht vor. Zur Ermittlung der aktuellen Lage und eines möglichen Handlungsbedarfs im Haus- und Kleingartenbereich ist eine aktuelle Studie zu erstellen, die die derzeitige Situation umfassend beschreibt und mögliche Handlungsfelder im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln aufzeigt. Die Befragung soll so durchgeführt werden, dass sie sowohl Rückschlüsse über Art und Ausmaß legaler als auch nicht erlaubter Anwendungen ermöglicht. Berichte des Pflanzenschutz-Kontrollprogramms zeigen z. B., dass häufiger unerlaubte Anwendungen bestimmter Herbizide auf dem an die Gärten angrenzenden Nichtkulturland festgestellt werden (z.B. Garageneinfahrten, befestigte Hofflächen, Bürgersteige). Durch diese illegalen Anwendungen ist besonders die Gefahr der Abschwemmung bestimmter Herbizidwirkstoffe in Oberflächengewässer gegeben. Genauere Informationen zu den Beweggründen für diese illegalen Anwendungen sowie zum Wissen über die Auswirkungen solcher illegalen Anwendungen fehlen. Aktuelle Informationen zu folgenden Fragen fehlen ebenfalls: - Zahl der Haus- und Kleingärten, Gesamtfläche, Größe, Nutzung und soziodemographische Daten ihrer Nutzer; - Aktueller Stellenwert des Pflanzenschutzes in Haus- und Kleingarten unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung von und des Umgangs mit Pflanzenschutzmitteln; - Wissensstand der Gartenbesitzer zum Themenkomplex Pflanzenschutz, insbesondere integrierter Pflanzenschutz, sowie zu möglichen Auswirkungen von bestimmungsgemäßen ebenso wie von nicht bestimmungsgemäßen und nicht sachgerechte Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Mensch, Tier und Naturhaushalt; - Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln sowie anderen Maßnahmen des Pflanzenschutzes. (Text gekürzt)
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