Die gegenwärtigen europäischen Vorschriften zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sehen auf der ersten Stufe Einzelartentests unter Laborbedingungen vor. Sie sollen worst-case Szenarien der Exposition abbilden und können keinen Aufschluß über die vielfältigen Wechselbeziehungen sowie über Änderungen im strukturellen Gefüge der Bodenorganismen verschiedener trophischer Ebenen geben. Höherstufige Testverfahren sind mit Ausnahme des funktionellen Streubeuteltests nicht standardisiert. Nur großangelegte und damit kostenintensive Feldstudien liefern strukturelle Endpunkte und können zur adäquaten Beschreibung der komplexen Wirkzusammenhänge in der heterogenen Bodenmatrix beitragen. In der aktuellen Diskussion um die Revision der bestehenden EU-Richtlinien zeichnet sich ab, daß künftig zunehmend strukturelle Endpunkte, auch auf dem Niveau des Halbfreilandes, einbezogen werden sollen, um eine realitätsnahe Bewertungsgrundlage zu bilden. Im Kontext der bestehenden internationalen Leitlinien ist am Institut für Umweltforschung ein TME-System entwickelt worden, das unter natürlichen Witterungsbedingungen und über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr artenreiche Gemeinschaften von Bodenorganismen weitgehend in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung beherbergen kann. Im Mittelpunkt stehen dabei vier der abundantesten Gruppen der Meso- und Mikrofauna: Collembolen, Oribatiden, Enchytraeen und Nematoden. Diese Systeme sollen ausreichend empfindlich reagieren, um Effekte auf der Ebene von Organismengemeinschaften oder Populationen statistisch nachzuweisen. Umfangreiche Vorstudien befassen sich mit der Variabilität im Boden und der Stabilität der Biozönosen in TMEs, um das Design von Effektstudien den speziellen Gegebenheiten von Wiesenökosystemen anzupassen. Die TMEs bestehen aus großen, intakten und ungestörten Bodenkernen mit einer Höhe von 40 Zentimetern und einem Durchmesser von bis zu 47 Zentimetern. Sie werden unter natürlichen Witterungsbedingungen betrieben, bieten aber die Möglichkeit bei langandauernden Extremverhältnissen (vor allem Dürre) steuernd einzugreifen. Um möglichst empfindliche und diverse Lebensgemeinschaften vorzufinden, wurden die Bodenkerne nicht einem Agrarökosystem entnommen, sondern einer regelmäßig gemähten Wiese, die über Jahrzehnte nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind. In Vorstudien im Freiland konnte gezeigt werden, daß die geklumpte Verteilung der Organismen über die Entnahmefläche Anpassungen bei der Gewinnung der Bodenkerne erfordert, welche die Variabilität in nachfolgenden Versuchen senken können. Nach dem Stechen der Bodenkerne werden die TMEs in die Versuchsanlage der RWTH Aachen transportiert, welche eine ausreichende Drainage in Verbindung mit einer intakten Wasserspannung gewährleisten soll, um sowohl Staunässe als auch ein Austrocknen der Kerne zu verhindern. U.s.w.
<p> <p>Menschengemachte Chemikalien finden sich überall in der Umwelt. Keine Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie dienen dem Schutz der Kulturpflanzen, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.</p> </p><p>Menschengemachte Chemikalien finden sich überall in der Umwelt. Keine Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie dienen dem Schutz der Kulturpflanzen, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.</p><p> Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe <p>2024 waren in Deutschland 1.112 Pflanzenschutzmittel mit 278 verschiedenen Wirkstoffen zugelassen (siehe Abb. "Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in zwei Stufen. Zuerst müssen die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe#undefined">Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt</a> werden. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">nationale Zulassung der Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. An diesem Verfahren sind verschiedene Behörden beteiligt. Aufgabe des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> ist, die Risiken dieser Stoffe für die Umwelt zu bewerten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.png"> </a> <strong> Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe </strong> Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (135,89 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (35,24 kB)</a></li> </ul> </p><p> Absatz von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen <p>2024 wurden 87.022 Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> verkauft (ohne die ausschließlich im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase). Die Menge der darin enthaltenen Wirkstoffe lag bei 28.639 Tonnen. Das ist ein Anstieg um 13,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Nachdem 2021/2022 erhebliche Preisanstiege und global eingeschränkte Verfügbarkeiten für Agrochemikalien zu einer stark erhöhten Nachfrage geführt hatten, war der Inlandsabsatz 2023 im Vergleich zum Drei-Jahres-Mittelwert (2020-2022) um 15 % gesunken. 2024 glich sich der Inlandsabsatz dann wieder an das vorherige Niveau an (siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“). </p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> sind die am meisten verkauften Pflanzenschutzmittel. 2024 betrug ihr Anteil an der verkauften Wirkstoffmenge 32 %. Insbesondere der Absatz von <em>Glyphosat</em> erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 75 %. Der Anteil von Fungiziden an der verkauften Wirkstoffmenge betrug 24 %. Die Menge der verkauften Insektizide ist relativ dazu eher gering, dafür sind diese Stoffe oftmals schon in geringer Konzentration hochgiftig. Der Absatz des Insektizides <em>Acetamiprid</em> hat sich seit 2018 verdoppelt. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> wird als Ersatz für die seit 2018 verbotenen Neonicotinoide <em>Imidacloprid</em>, <em>Clothianidin</em> und <em>Thiamethoxam</em> verwendet. Diese Stoffe sind toxisch für Hummeln und Wildbienen. Der Ersatzstoff hat jedoch ähnliche Eigenschaften und steht im Verdacht, ebenfalls Wildbienen zu schädigen.</p> <p>Das Säulendiagramm zeigt den Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen. Im Jahr 2024 lag der Absatz aller Wirkstoffe (ohne die im Vorratsschutz verwendeten inerten Gase) bei 28.639 Tonnen.</p> <strong> Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln </strong> <p>___<br> * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern</p> Quelle: <p>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Inlandsabsatz-einz-WSG-PSM_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (139,05 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Inlandsabsatz-einz-WSG-PSM_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (36,99 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln <p>Am intensivsten werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> in Dauerkulturen wie zum Beispiel Obst, Wein und Hopfen eingesetzt. Aber auch im Ackerbau kommen viele Pflanzenschutzmittel zur Anwendung. Im Grünland werden sie dagegen selten eingesetzt.</p> <p>Die Absatzdaten zeigen nur die Summe der verkauften Menge. Welche und wie viele Pflanzenschutzmittel in den einzelnen Kulturen und Regionen tatsächlich eingesetzt werden, wird bisher weder in Deutschland noch in der EU systematisch erfasst. Landwirt*innen müssen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwar dokumentieren und ihre Aufzeichnungen bei Vor-Ort-Kontrollen vorlegen. Die Daten verbleiben aber in den Betrieben und sind bisher nicht für Behörden und Wissenschaftler*innen zugänglich. Welche Angaben Landwirt*innen dokumentieren müssen, konkretisiert die europäische Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022R2379">SAIO</a>), zuletzt geändert 2022. Neu ist unter anderem, dass die Aufzeichnung künftig in digitaler Form erfolgen muss. Landwirt*innen in Deutschland müssen diese Maßgabe ab 2027 umsetzen.</p> <p>Das Julius Kühn-Institut (JKI) erhebt seit 2011 beispielhaft Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dies erfolgt in wenigen ausgewählten Betrieben für die neun wichtigsten Kulturarten (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tafelapfel, Hopfen und Wein). Zusammenfassungen dieser Auswertungen werden über das „Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen“ (<a href="https://papa.julius-kuehn.de/">PAPA</a>) veröffentlicht. </p> </p><p> Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt <p>Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Einige Stoffe werden durch die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> über weite Strecken transportiert. Rückstände verbleiben zum Teil langfristig im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a>, in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Gewässern</a> und im <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>. Während für Grundwasser und Oberflächengewässer bereits Daten zur Verfügung stehen, fehlen bisher Monitoringdaten für den Boden und die Luft. </p> </p><p> Wirkstoffe und deren Abbauprodukte im Grundwasser <p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metaboliten) werden, trotz inzwischen abnehmender Tendenzen, immer noch häufig im Grundwasser gefunden. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) gibt in mehrjährigen Abständen Berichte zur Grundwasserbeschaffenheit und der Belastung mit Wirkstoffen und Metaboliten heraus (siehe Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten“).</p> <p>Der aktuelle Bericht <a href="https://www.lawa.de/documents/psm-bericht-2023-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf">(LAWA 2024)</a> zeichnet folgendes Bild: </p> <ul> <li>Zwischen 2017 und 2021 überschritten noch etwa 3,6 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert (0,1 Mikrogramm pro Liter) für Wirkstoffe und relevante Metaboliten. Der Rückgang der Grundwasserbelastungen ist dabei wesentlich auf abnehmende Fundhäufigkeiten von <em>Atrazin</em>, <em>Desethylatrazin</em> und einigen wenigen anderen Wirkstoffen sowie deren Metaboliten zurückzuführen, deren Anwendung bereits seit vielen Jahren verboten ist.</li> <li>Zu den am häufigsten gefundenen Substanzen gehören neun Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die im Berichtszeitraum Bestandteil von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln waren.</li> <li>Bei den Abbauprodukten wird in relevante und nicht relevante Metaboliten unterteilt. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_nrm.pdf">Nicht relevante Metaboliten</a> (nrM) wurden in den letzten Jahren immer häufiger im Grundwasser gefunden. Trotz dieser Bezeichnung können sie sich schädlich auf Ökosysteme auswirken. Zwischen 2017 und 2021 wurden an 72 % aller Grundwassermessstellen solche Metaboliten nachgewiesen (im vorherigen Berichtszeitraum 2013 bis 2016 waren es 58 %). Dabei lagen die Konzentrationen teilweise oberhalb der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/80570">gesundheitlichen Orientierungswerte</a>. Vor allem die nrM der Wirkstoffe <em>Metazachlor</em>, <em>S-Metolachlor</em>, <em>Chlorthalonil</em> und <em>Dimethachlor</em> sind aufgrund ihrer relativ hohen Fundhäufigkeit für das Grundwasser von Bedeutung.</li> <li>Zudem wurde der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> <em>Trifluoracetat</em> (TFA), der seit 2024 aufgrund seiner fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften als relevanter Metabolit bewertet wird, nahezu flächendeckend im Grundwasser von Deutschland nachgewiesen.</li> </ul> <p>Die Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortgeführt werden müssen. Insbesondere viele der nicht relevanten Metaboliten werden bisher nicht standardmäßig bestimmt, da verbindliche Regelungen fehlen. </p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.png"> </a> <strong> Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten </strong> Quelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (126,41 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (33,51 kB)</a></li> </ul> </p><p> Rückstände von Wirkstoffen in oberirdischen Gewässern <p>Normalerweise wird die Belastung der Oberflächengewässer mit Chemikalien im Rahmen des Monitorings der Bundesländer zur Umsetzung der <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE">Wasserrahmenrichtline</a> erfasst. Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> findet jedoch überwiegend an größeren Gewässern statt. Die zahlreichen Kleingewässer, die oftmals inmitten landwirtschaftlicher Nutzflächen liegen und Pflanzenschutzmitteln besonders ausgesetzt sind, werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem werden beim Monitoring der Bundesländer nur wenige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> erfasst. Die Bundesländer sind zwar gemäß <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html">Oberflächengewässerverordnung</a> verpflichtet, bestimmte Pflanzenschutzmittel in Gewässern zu untersuchen. Doch viele der zu untersuchenden Stoffe sind aktuell gar nicht mehr zugelassen. Dagegen werden viele der tatsächlich oft verwendeten Stoffe nicht untersucht. </p> <p>Am Beispiel der für Wasserorganismen hochtoxischen Stoffgruppe der <a href="https://link.springer.com/article/10.1186/s12302-025-01249-9">Pyrethroide</a> wird die Problematik eines unzureichenden Monitorings deutlich: die routinemäßig angewendeten Analysemethoden der Bundesländer sind nicht sensitiv genug für diese Wirkstoffe. Bei Anwendung geeigneter Analysemethoden (wie z.B. in der Schweiz) könnten jedoch mehrere Stoffe aus der Pyrethroid-Gruppe nachgewiesen werden. Dabei zeigen sich häufig Überschreitungen der zulässigen Werte.</p> <p>Im Forschungsprojekt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf/kleingewaessermonitoring">Kleingewässermonitoring</a>“ des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wurden 2018/19 gezielt kleine Gewässer untersucht. Es zeigte sich, dass die, nach heutigem Wissensstand im Zulassungsverfahren als akzeptabel eingeschätzten Konzentrationen (Regulatorisch Akzeptable Konzentration, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rak">RAK</a>) in kleinen Gewässern vielfach überschritten werden. Insbesondere nach Regenfällen werden Pflanzenschutzmittel in hohen Konzentrationen in angrenzende Bäche gespült. An über 80 % aller untersuchten Gewässerabschnitte wurden die RAK-Werte von mindestens einem Wirkstoff überschritten, an gut zwei Dritteln der Standorte sogar von mehreren Stoffen. Die Ergebnisse zeigen auch, dass in über 60 % aller Proben, die nach Regenfällen entnommen wurden, die RAK-Werte überschritten wurden. Bei den üblichen Messungen durch die Behörden werden wetterunabhängige, sogenannte Schöpfproben, genommen. Das Kleingewässermonitoring zeigt jedoch, dass mit dieser Methode lediglich in 25 % aller Proben Überschreitungen nachweisbar sind. Belastungsspitzen nach Regenereignissen werden demnach bei der wetterunabhängigen Probennahme übersehen (siehe Abb. “Kleingewässermonitoring: Häufigkeit der RAK-Überschreitungen in Kleingewässern“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3662/bilder/abb1_kgm_final.jpg"> </a> <strong> Kleingewässermonitoring: Häufigkeit der RAK-Überschreitungen in Kleingewässern </strong> Quelle: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung / Umweltbundesamt </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Verlängerung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat um zehn Jahre auf europäischer Ebene, nationales Verbot ab 2024 geplant, Bewertung der Entscheidung der EU-Kommission, Haltung zur Nutzung von Glyphosat; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten
Regelmäßige Verfristung von Zulassungen, effizientere und effektivere Gestaltung des Verfahrens; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Zulassung von 18 Pflanzenschutzmitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesumweltministeriums hält Zulassung für rechtswidrig, Bedeutung für Landwirtschaft, Stand des Verfahrens, Gefährdung von Insekten, Inhalt von Zulassungsprüfung und Genehmigung bezüglich Insektenschutz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau
Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen § 7 (weggefallen) § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater § 9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 175 |
| Europa | 2 |
| Land | 24 |
| Weitere | 3 |
| Wissenschaft | 27 |
| Zivilgesellschaft | 3 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 122 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 48 |
| unbekannt | 23 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 69 |
| Offen | 128 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 188 |
| Englisch | 48 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 12 |
| Datei | 9 |
| Dokument | 33 |
| Keine | 119 |
| Unbekannt | 4 |
| Webseite | 65 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 107 |
| Lebewesen und Lebensräume | 195 |
| Luft | 102 |
| Mensch und Umwelt | 198 |
| Wasser | 107 |
| Weitere | 199 |