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Das Dosenpfand tritt in Kraft

In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand. Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.

Dosenpfand feiert 10 jähriges Jubiläum

Vor zehn Jahren, am 1. Januar 2003 wurde das Pfand auf Einwegflaschen und -dosen eingeführt. Ziel der Einführung war es, dass die Verbraucher häufiger zu Mehrwegflaschen kaufen.

Rückgabe von Pfandflaschen überall im Handel

Die sogenannten Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern, bei denen die Rücknahme auf die von ihnen in Verkehr gebrachte Individualverpackungen beschränkt wird, werden beendet. Pfandflaschen können ab jetzt überall im Handel zurückgegeben werden, unabhängig davon, wo sie erworben wurden. Die Pfandpflicht wird auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere sogenannte Alkopops) ausgedehnt.

Pflichtpfand auf Getränkedosen und Einwegflaschen

Bund und Länder beschließen die Einführung eines Pflichtpfandes auf Getränkedosen und Einwegflaschen.

Pfand macht’s möglich: weniger Umweltverschmutzung, mehr Recycling

Studie im UBA-Auftrag evaluiert Pfandpflicht Wer seine Getränkeflaschen zurückgibt, tut etwas für die Umwelt. Das gilt vor allem für Mehrweg - aber auch für Einwegflaschen und -dosen.  Das zeigt eine Studie der bifa Umweltinstitut GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes. Demnach führt die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen zu weniger Müll auf Straßen und Plätzen. Außerdem lassen sich die Einwegbehälter aus Plastik oder Aluminium besser verwerten, da jetzt mehr und sortenrein gesammelt werden. Trotz dieser positiven Effekte gilt aber auch weiterhin: Mehrwegflaschen aus PET sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen und -dosen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Nach wie vor ist Mehrweg die richtige Entscheidung für die Umwelt. Mit der Pfandpflicht für Einwegbehältnisse konnten zudem auch Umweltverbesserungen erreicht werden.“ Die Studie macht mehrere Vorschläge, um das jetzige Pfandsystem zu verbessern. So soll die Pfandpflicht möglichst für alle Getränkesegmente gelten und alle Verpackungen sollen einen klaren Hinweis mit „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ erhalten. Dadurch könnte jeder Verbraucher unmittelbar erkennen, in welcher Form er seine Getränke kauft. Um auch Mehrwegsysteme weiter zu verbessern, empfiehlt das bifa Umweltinstitut, noch häufiger PET-Mehrwegflaschen einzusetzen. Für PET-Mehrwegflaschen wird bei der Produktion und beim Transport noch weniger Energie benötigt als bei Mehrwegglasflaschen, wodurch sie vor allem bei weiten Transportdistanzen besser abschneiden.

Biokunststoffe nicht besser

Verpackungen aus bioabbaubaren Kunststoffen sind denen aus herkömmlichen Kunststoffen nicht überlegen Biologisch abbaubare Kunststoffe für Verpackungen, die aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden, haben insgesamt keinen ökologischen Vorteil. Durch den Anbau und die Verarbeitung von Pflanzen für diese Verpackungen versauern Böden und eutrophieren Gewässer stärker als durch die Herstellung herkömmlicher Kunststoffverpackungen. Zudem entstehen höhere Feinstaubemissionen. Auch die vermehrt angebotenen Bioplastiktüten haben damit keinen Umweltvorteil. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes. Diese sollte vor allem ermitteln, ob die Erleichterungen in der Verpackungsverordnung für bioabbaubare Kunststoffverpackungen aus ökologischer Sicht weiterhin gerechtfertigt sind. Eine entsprechende Sonderregelung läuft Ende des Jahres aus. „Verpackungen auf der Basis von so genannten Biokunststoffen haben unter dem Strich keine Umweltvorteile. Die Klimabilanz von Biokunststoffen ist zwar günstiger, dafür gibt es Nachteile bei anderen Umweltbelastungen,“ sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA). „Die Ergebnisse sprechen dafür, die Sonderregelung für solche Verpackungen, wie etwa die Befreiung von der Rücknahmepflicht des Handels, nicht zu verlängern.“ Betrachtet man den gesamten Lebensweg biologisch abbaubarer Kunststoffverpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen - von der Herstellung bis zur Entsorgung - schneiden diese nicht günstiger als Verpackungen herkömmlicher Kunststoffe ab. Der CO 2 -Ausstoß fällt zwar geringer aus, ebenso der Verbrauch von Erdöl. In anderen Umweltbereichen kommt es aber zu größeren Belastungen - vor allem durch Düngemittel. Verwendet werden diese für die Pflanzen, aus denen die Kunststoffe gewonnen werden. Sie führen zur ⁠ Eutrophierung ⁠ von Gewässern und sauren Böden, und zwar in einem in stärkerem Umfang als bei der Herstellung herkömmlicher Kunststoffe. Damit ist auch klar, dass die derzeit vielfach angepriesenen Bioplastiktüten keine Umweltvorteile gegenüber herkömmlichen Plastiktüten bieten. Wirklich umweltfreundlich sind nur Mehrwegtaschen, etwa Stoffbeutel und Taschen aus anderen langlebigen Materialien. Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen konnten sich im Einzelhandel auch nicht durchsetzen. Im Bezugszeitraum der Studie 2009 hatten die Biokunststoffverpackungen einen Marktanteil von maximal 0,5 Prozent. Insgesamt wurden in Deutschland in 2009 2,645 Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen verbraucht. ⁠ UBA ⁠-Präsident Flasbarth: „Das Umweltbundesamt empfiehlt, zukünftig Biokunststoffe nur dann zu fördern, wenn deren ökologische Überlegenheit im Vergleich zu herkömmlichen Kunststoffen belegt ist.“ Auch neuartige Kunststoffe wie Bio-Polyethylen, die unter anderem aus Zuckerrohr hergestellt werden, erfüllen diese Kriterien noch nicht in ausreichendem Maße. Ihre Herstellung muss noch weiter optimiert werden. Einen wesentlichen Beitrag kann dabei auch die Verwendung pflanzlicher Reststoffe leisten. Künftig könnten solche Kunststoffe aber Vorteile gegenüber herkömmlichen Kunststoffen aufweisen. In geringen Mengen werden sie derzeit für Flaschen und Tüten eingesetzt. Biokunststoffe sollten nach ihrem Gebrauch einfach und ohne großen Energieaufwand recycelt werden können. Für Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen gilt nach § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung derzeit eine Sonderregelung, die ihre Markteinführung erleichtern soll: Hersteller und Vertreiber solcher Verpackungen müssen sich nicht an den vorhandenen Rücknahmesystemen für Verpackungen beteiligen. Als Getränkeverpackungen unterliegen sie auch nicht der Pfandpflicht, wenn sie zu mindestens 75 Prozent aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt sind. Vielmehr ist es Herstellern und Vertreibern überlassen, wie sie am effektivsten die von der Verpackungsverordnung geforderte möglichst hohe Verwertungsquote sicherstellen. Diese Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2012 befristet. Die Studie des Institutes für Energie-und Umweltforschung Heidelberg (ifeu) im Auftrag des UBA, sollte klären, ob dies aus Sicht des Umweltschutzes weiter gerechtfertigt sind. Jochen Flasbarth: „Die Studie zeigt, dass sich die Sonderregeln für Biokunststoffe in § 16 Absatz 2 der Verpackungsverordnung nicht bewährt haben. Die Ergebnisse des Forschungsprojekts sprechen dafür, die Sonderregelungen für Verpackungen aus diesen Kunststoffen nicht fortzuführen.“ Die Studie „Untersuchung der Umweltwirkungen von Verpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen“ hat insgesamt 85 Ökobilanzen, Studien und Fachartikel ausgewertet. Dabei wurden alle Umwelt bezogenen Vor- und Nachteile der jeweiligen Verpackungen berücksichtigt. Darüber hinaus analysiert die Studie die Verwendung von Verpackungen im Einzelhandel, wobei sie die aktuelle Situation, aber auch Prognosen mit einbezieht.

Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren

Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB. Das Gutachten untersucht, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB, ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Zudem werden weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB ausgeführt. Veröffentlicht in Texte | 60/2023.

Prüfung und Aktualisierung der Ökobilanzen für Getränkeverpackungen

Vor 20 Jahren legte das deutsche Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) mit dem UBA Text 52/95 Ökobilanz für Getränkeverpackungen die erste Getränkeverpackungsökobilanz für den deutschen Markt mit Fokus auf die Getränkesegmente Frischmilch und Bier vor. In den Jahren 2000 und 2002 wurden weitere Getränkeverpackungsökobilanzen für die Getränkesegmente Mineralwasser, alkoholfreie Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure sowie Wein vorgelegt. Diese Studien dienten der politischen Diskussion um die Getränkeverpackungen und hatten einen direkten Einfluss auf die Novelle der Verpackungsverordnung im Jahr 2003, die zur Einführung der Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen in Deutschland führte. Ein weiterer Punkt dieser Novelle war die Einführung des Begriffes der ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen, die von der Pfandpflicht befreit wurden. Bei dieser Einstufung waren die Ergebnisse der Ökobilanzen eine wichtige Entscheidungshilfe. Das Hauptergebnis des Projektes ist eine Liste von Mindestanforderungen, die für zukünftige etränkeverpackungsökobilanzen im Zusammenhang mit der Verpackungsverordnung zur Vorlage beim UBA zu beachten sind. Veröffentlicht in Texte | 19/2016.

Prüfung der Einführung einer Pfandpflicht für lithiumhaltige Batterien und Akkumulatoren

Entsorgungsunternehmen berichten vermehrt von Bränden in Abfallentsorgungsanlagen, welche auf eine fehlerhafte Sammlung und Entsorgung von lithiumhaltigen Batterien und Akkus (LIB) bzw. batteriehaltigen Elektroaltgeräten zurückgeführt werden. Betroffen sind u.a. Abfallströme wie Verpackungsabfall, Restabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte und Altpapier. In Verbindung mit zunehmenden Verkaufs- und Abfallmengen an LIB steht die korrekte Zuführung zur Entsorgung im Fokus und verschiedene Akteure fordern eine Pfandpflicht für LIB. Das Gutachten untersucht, ob die Einführung einer Pfandpflicht auf LIB, ein geeignetes Instrument ist, um LIB in die korrekten Entsorgungspfade zu lenken, Brandereignisse entlang der Entsorgungskette zu reduzieren sowie Sammelmengen von Altbatterien zu steigern. Zudem werden weitere (alternative) Maßnahmen zur Fortentwicklung der Sammlung von LIB ausgeführt.

Untersuchung der ökologischen Bedeutung von Einweggetränkebechern im Außer-Haus-Verzehr und mögliche Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs

Die Sichtbarkeit von leeren Heißgetränkebechern im öffentlichen Raum hat die Diskussion um Littering und die Umweltbewertung von Einwegbechern mit initiiert. Allein in Deutschland werden durch den Konsum von 2,8 Mrd. Heißgetränken in Einwegbechern - davon ca. 1,1 - 1,2 Mrd. im Bereich des "to go" Konsums - pro Jahr ca. 28.000 Tonnen Abfälle erzeugt. Auch wenn große Teile dieser Menge über kurz oder lang einer Verwertung zugeführt werden, sind damit Umweltauswirkungen verbunden, die eine genauere Betrachtung verdienen. Die wesentlichen identifizierten Umweltherausforderungen in Bezug auf Heißgetränkebecher sind vor allem abfallwirtschaftliche Themen, wie das Littering, und ressourcenwirtschaftliche Fragen durch die kurzzeitige Nutzung von Ressourcen. Daher wurden im Vorhaben freiwillige und rechtliche Maßnahmen zur Reduktion des Aufkommens an Einweggetränkebechern identifiziert und bewertet. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird eine duale Strategie empfohlen, die aus der Bündelung und Verbindung von jeweils mehreren Maßnahmen besteht: Freiwillige Maßnahmen im Rahmen von einer nationalen Branchenvereinbarung, die ökonomische Anreize (wie Preisdifferenzierungen an der Verkaufsstätte durch Bepfandung oder freiwillige Abgaben) umfassen und Kommunikationskampagnen für Kunden und Personal. Um die Umsetzungswahrscheinlichkeit der freiwilligen Maßnahmen zu erhöhen, werden - nicht zuletzt auch auf Basis des EU-Kommissionsvorschlags zur Verringerung von Einwegplastikprodukten - darüber hinaus die Vorbereitung regulatorischer Maßnahmen, wie die verpflichtenden Erhebung von Abgaben auf Deckel und Einwegbecher, die Einführung eines überregionalen Pfandsystems und Kennzeichnungspflichten empfohlen. Die durchgeführte orientierende Ökobilanz greift die Frage auf, welche Randbedingungen von möglichen Mehrweg-Alternativen erfüllt werden müssen, damit eine Wiedernutzung keine ökologischen Reboundeffekte mit sich bringt. Quelle: Forschungsbericht

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