Messstelle betrieben von STANDORT MANNHEIM.
Das Projekt "Clearance of waste from the Philippsburg nuclear power plant for incineration at the MVV Umwelt Ressourcen GmbH" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Radioactive contaminated wastes from the Philippsburg nuclear power plant should be incinerated in the MVV incineration facility in Mannheim. This waste is mainly contaminated protective clothing. The OEko-Institute was commissioned to examine whether the clearance concept and the related dose criterion are in accordance with the state of science and technology. In addition, a manual is to be drawn up which specifies the requirements for control in the nuclear power plant and requirements for the incineration of these wastes.
Das Projekt "Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.
Das Projekt "Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1" wird/wurde ausgeführt durch: Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V..Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.
Die Messstation Philippsburg befindet sich am Fluss Rhein und wird betrieben vom WSA Oberrhein Dienstsitz Mannheim.
Das Projekt "Nullpegel- und Ueberwachungsmessungen in der Umgebung der Kernkraftwerke Biblis, Ludwigshafen, Philippsburg und Muelheim-Kaerlich" wird/wurde gefördert durch: Bundesminister des Innern. Es wird/wurde ausgeführt durch: Landesgewerbeaufsichtsamt Rheinland-Pfalz, Abteilung 3, Messinstitut für Immissions-, Arbeits- und Strahlenschutz.Vor Inbetriebnahme mindestens 2 Jahre Nullpegelmessungen, nach Inbetriebnahme Fortfuehrung der Messungen zur Umgebungsueberwachung: Ueberpruefung der Einhaltung der Genehmigungsauflagen, langfristige Aussagen ueber die Radiooekologie, Bereitstellung von Messstellen und Messorganisationen fuer Stoerfaelle. Bestimmung der Umgebungsradioaktivitaet durch Luft- und Aerosol-Messungen.
ID: 4245 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilotprojekt für die verlustarme Übertragung hoher Leistungen über weite Entfernungen. Der Abschnitt zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und dem Punkt Koblenz ist ein etwa 44 km langes Teilstück des Vorhabens. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.06.2024 Datum der Entscheidung: 31.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2. Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 07.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-e2
Suche:X nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle Warum das Kapitel Atomkraft mit der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke noch nicht beendet ist Im April 2023 endete die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Was bleibt, sind große Mengen radioaktiver Abfälle. Diese werden noch hunderttausende von Jahren strahlen und können Mensch und Umwelt gefährden. Für diese besonders gefährlichen hochradioaktiven Abfälle gibt es in Deutschland noch kein Endlager. 2 Sprengung der beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg am 14. Mai 2020. Die Kühltürme eines Kraftwerks kommen während des Betriebs nicht mit Radioaktivität in Berührung. Bei ihrer Sprengung wird keine Strahlung freigesetzt. © EnBW / Daniel Maurer Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. 3
ID: 4206 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilotprojekt für die verlustarme Übertragung hoher Leistungen über weite Entfernungen. Der Abschnitt zwischen den Punkten Marxheim und Ried ist ein etwa 57 km langes Teilstück des Vorhabens im Land Hessen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 28.03.2024 Datum der Entscheidung: 19.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen werden ausschließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 Eröffnungsdatum der Auslegung 15.04.2024 Enddatum der Auslegung 15.05.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-a2
ID: 4636 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die genehmigte Höchspannungsleitung (380 kV) des Vorhabens Osterath - Philippsburg des Abschnitts C1 (Osterath - Rommerskirchen) beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meerbusch, am Netzverknüpfungspunkt Osterath. Er verläuft in südsüdwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Grevenbroich auf gut zwei Kilometern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommerskirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommerskirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspannwerk Rommerskirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Bergheim. Die Unterlagen sehen einen Trassenkorridor für die Anbindungsleitung vor, welche den für den Betrieb der Stromleitung erforderlichen Konverter an den Netzverknüpfungspunkt sowie an die Gleichstromleitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspannanlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassenkorridors auf der östlichen Seite vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.09.2023 Datum der Entscheidung: 28.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben2-c1) • per E-Mail Vorhaben2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2 Abschnitte C1) Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2. Eröffnungsdatum der Auslegung 20.11.2023 Enddatum der Auslegung 19.12.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.11.2023
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