API src

Found 322 results.

Similar terms

s/phosphorsückgewinnung/Phosphorrückgewinnung/gi

Bundestag übernimmt Änderungsmaßgaben des Bundesrats zur Klärschlammnovelle

Nach der neuen Klärschlammverordnung, die der Bundestag am 29. Juni 2017 billigte, müssen Klärschlämme für die Wiedergewinnung von Phosphor recycelt werden. Ziel ist es, nach und nach den Stoffkreislauf Phosphor zu schließen und damit die Abhängigkeit Deutschlands von Phosphorimporten abzubauen. Die neugefasste Klärschlammverordnung verpflichtet vor allem Betreiber größerer Abwasserbehandlungsanlagen zur Phosphorrückgewinnung aus phosphorreichen Klärschlämmen. Um geeignete Rückgewinnungsverfahren zu entwickeln und zu genehmigen, sieht die Verordnung Übergangsfristen vor. Für Betreiber von Abwasserbehandlungsanlagen mit einer Ausbaugröße ab 100.000 Einwohnerwerten greift die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor 12 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung; Anlagen mit einer Ausbaugröße ab 50.000 Einwohnerwerten müssen die Pflicht zur Phosphorrückgewinnung 15 Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung erfüllen. Zeitlich parallel wird die unmittelbare Düngung mit Klärschlämmen aus solchen Anlagen nicht mehr zulässig sein. Lediglich bei Anlagen mit einer Ausbaugröße bis 50.000 Einwohnerwerten wird es noch zulässig sein, Klärschlämme unmittelbar zur Düngung einzusetzen. Dabei gelten allerdings strengere Anforderungen als bisher.

Vorhaben der MVV Umwelt Asset GmbH, Mannheim: Erweiterung des HKW Mannheim durch die Errichtung u. den Betrieb v. Anlagen zur thermo-chemischen Klärschlammbehandlung mit Phosphorrückgewinnung (KBA)

Die Firma MVV Umwelt Asset GmbH, Otto-Hahn-Straße 1, 68169 Mannheim beantragt die immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Müllheizkraftwerkes Mannheim (Heizkraftwerk Nord, MVV HKW Mannheim) um die Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur thermo-chemischen Klärschlammbehandlung mit integrierter Phosphorrückgewinnung (KBA) und die Änderung des Anlagenbetriebes des Müllheizkraftwerkes (Aufhebung der Begrenzung des stündlichen und jährlichen Rauchgasvolumenstromes bei gleichzeitiger Einhaltung der bisher genehmigten maximal zulässigen Jahres- und Stundenemissionsfrachten). Die Erweiterung mit zwei Drehrohranlagen zur thermo-chemischen Klärschlammbehandlung und der integrierten Phosphorrückgewinnung sowie der Klärschlammannahme und -lagerung erfolgt auf dem bestehenden Betriebsgelände des Müllheizkraftwerkes Mannheim, Otto-Hahn-Straße 1, 68169 Mannheim, Flurstück Nrn. 6215/2, 6215/9, 6215/10 und 6214/11. Durch die thermische Verwertung von Klärschlamm soll die im Klärschlamm gebundene Energie genutzt (Fernwärme, Strom) und Phosphor aus dem Klärschlamm zurück gewonnen werden. Die Klärschlammbehandlungsanlage mit den beiden Drehrohren ist für eine maximale Jahreskapazität von 180.000 Mg ausgelegt. Es werden ausschließlich Klärschlämme angenommen und der thermo-chemischen Behandlung zugeführt, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes als nicht gefährlich eingestuft sind. Die beiden Drehrohre sollen jeweils im Seitenstrom zu den mit Abfall befeuerten Müllkesseln 4 und 6 betrieben werden, so dass die Drehrohre nicht über eine eigene Verbrennungsfeuerung verfügen, sondern unmittelbar mit den aus der Abfallverbrennung stammenden heißen Verbrennungsgasen befeuert werden. Die Zuführung dieser heißen Rauchgase erfolgt im Gegenstrom zur Beschickung der Drehrohre mit Klärschlamm. Die durch die thermo-chemische Klärschlammbehandlung entstandenen Rauchgase (Synthesegas, Syngas) werden zur Nachverbrennung und Energierückgewinnung wieder in den Verbrennungsraum des jeweiligen Müllkessels zurückgeführt und damit der Rauchgasreinigungsanlage des Müllheizkraftwerkes zugeführt und dort mit denen aus der Abfallverbrennung zusammen behandelt. Durch die Erweiterung des Müllheizkraftwerkes um die thermo-chemischen Klärschlammbehandlungsanlagen mit Rückgewinnung von Phosphor erhöht sich dessen emittiertes jährliches und stündliches Rauchgasvolumen. Zudem sinkt der mittlere Heizwert des insgesamt im Müllheizkraftwerk eingesetzten Abfalls (Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Klärschlämme). Um trotz dieses niedrigeren Heizwertes neben der Stromerzeugung vor allem die benötigte Wärmemenge (Fernwärmeversorgung Industrie, öffentliche Haushalte) durch die Abfallverbrennung und thermo-chemische Klärschlammbehandlung erzeugen zu können, muss der kombinierte Klärschlamm- und Abfalldurchsatz entsprechend erhöht werden, einhergehend mit einem größeren Rauchgasvolumen. Der jährliche Abfalldurchsatz, einschließlich des jährlichen Klärschlammdurchsatzes von bis zu 180.000 Mg, wird sich daher je nach Fahrweise auf bis zu 944.979 Mg erhöhen. Trotz des erhöhten Rauchgasvolumens werden die bisher genehmigten Grenzwerte nach (bzw. teils deutlich unterhalb) der 17. BImSchV sowie die bisher maximal zulässigen Jahres- und Stundenemissions-frachten auch weiterhin eingehalten. Die Inbetriebnahme der Anlage soll im November 2019 erfolgen. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung nach den §§ 4, 6, 10 und 16 Abs. 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und der Ziffer 8.1.1.3 des Anhangs 1 der 4. BImSchV (Verfahrensart G, Anlage gemäß Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU). Zuständige Genehmigungsbehörde ist das Regierungspräsidium Karlsruhe. Für das Vorhaben ist nach § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Ziffer 8.1.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach § 1 Abs. 2 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist nach den Vorschriften der 9. BImSchV durchzuführen. Mit den Antragsunterlagen vom 31.01.2018 wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Auswirkungen des UVP-pflichtigen Vorhabens auf die in § 1 a 9. BImSchV genannten Schutzgüter ein-schließlich einer Natura 2000-Vorprüfung vorgelegt.

Sewage sludge disposal in the Federal Republic of Germany

The novel sewage sludge ordinance entered into force on 03/10/2017. Therefore for wastewater treatment plants with more than 100,000 respectively 50,000 populations equivalents the utilization of sewage sludge on soil is only possible until 2029 respectively 2032. Afterwards phosphorus recovery is mandatory for sludge with minimum 20 g phosphorus/ kg as well as for sewage sludge ashes. Even now most of the approximately 1.8 mil. tons of municipal sewage sludge is not used for agricultural purposes but is treated thermal in mono- and co-incineration plants. The present report is summarizing the current state of sewage sludge disposal in Germany and presents the possibilities for its sustainable utilization. Quelle: www.umweltbundesamt.de

Monitoring von Klärschlammmonoverbrennungsaschen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung zur Ermittlung ihrer Rohstoffrückgewinnungspotentiale und zur Erstellung von Referenzmaterial für die Überwachungsanalytik

In Deutschland fallen jedes Jahr knapp 2 Million Tonnen Klärschlamm (Trockenmasse) an. Knapp die Hälfte davon wird aktuell als Dünger in der Landwirtschaft bzw. zum Landschaftsbau eingesetzt, der Rest wird thermisch entsorgt. Klärschlämme stellen die Schadstoffsenke der Abwasserreinigung dar und können neben Schwermetallen auch organische Schadstoffe enthalten. Aufgrund von zunehmender Besorgnis über mögliche Gesundheits- und Umweltgefahren durch den direkten Einsatz der Klärschlämme in der Landwirtschaft ist heute davon auszugehen, dass dieser Verwertungsweg zugunsten der Verbrennung in Zukunft weiter an Bedeutung verlieren wird. Derzeit werden die Aschen fast ausschließlich entsorgt. Damit werden sämtliche in der Klärschlammasche enthaltenen Wertstoffe dem Wirtschaftskreislauf dauerhaft entzogen. Das gilt neben Technologiemetallen insbesondere für Phosphor (P). Der jährliche Phosphorbedarf in der Landwirtschaft beläuft sich in Deutschland auf über 500.000 t P, knapp 150.000 t davon werden in Form mineralischer Dünger aufgebracht. Dieser wird aus bergmännisch gewonnen Rohphosphaten hergestellt, für die in der EU eine nahezu vollständige Importabhängigkeit besteht und die teilweise stark mit Schwermetallen wie Uran und Cadmium belastet sind. Aus diesen Gründen wird die Suche nach alternativen Sekundärrohstoffquellen verstärkt. Um das Rückgewinnungspotential von Phosphor und Technologiemetallen aus Klärschlammaschen bewerten zu können, wurden über 97 % der in Deutschland anfallenden Klärschlammaschen aus der Monoverbrennung repräsentativ beprobt und vollständig charakterisiert. Für Phosphor ergibt sich ein Rückgewinnungspotential von knapp 19.000 t/a, was über 12 % der in Form konventioneller mineralischer Dünger eingesetzten Menge an Phosphor entspricht. Eine direkte Rückgewinnung von Technologiemetallen aus der Asche scheint aufgrund geringer Gehalte nicht sinnvoll, kann aber im Verbund mit einer Phosphorrückgewinnung durch Nutzen von Synergien wirtschaftlich werden. Quelle: Forschungsbericht

Die Zeit drängt - Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm

Ab 2029 sind Klärschlämme mit einem P-Gehalt > 20 mg/kg Trockenmasse einer P-Rückgewinnung zuzuführen. Bis dahin verbleibt nicht viel Zeit. Wie sind der aktuelle Stand und Perspektiven der technischen Kapazitäten zur Phosphorrückgewinnung zu beurteilen? © Authors

Neuer Umgang mit Klärschlamm

Inkrafttreten der neuen Bundesklärschlammverordnung am 3. Oktober 2017, Reduzierung der Ausbringung auf landwirtschaftliche Flächen, Rückgewinnung des Phosphors, Nutzung von Klärschlamm für Biogas- und Stromerzeugung, Bewertung der Maßnahmen, Unterstützung der Kommunen bei Neuausrichtung der Kläranlagen; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten

Stand der Klärschlammtrocknung und Klärschlammverbrennung in Deutschland

Die Verteilung von stofflicher und thermischer Verwertung kommunaler Klärschlämme hat sich von 2007 bis 2016 von einer Gleichverteilung zugunsten der thermischen Behandlung verschoben. Aufgrund jüngster gesetzlicher Änderungen ist zusätzlich ein deutlicher Trend hin zur thermischen Behandlung von Klärschlamm zu erkennen. Die Autoren setzen sich mit dem Status quo der Vorbehandlungsanlagen (Trocknung) sowie den thermischen Behandlungsanlagen auseinander. Der Artikel stellt den aktuellen Stand der in Deutschland betriebenen Trocknungs- und Monoverbrennungsanlagen dar, bilanziert den Bedarf an Verbrennungsanlagen auf Länderebene und soll unter Einbeziehung der Mitverbrennungsanlagen (Kohlekraftwerke, Müllverbrennungsanlagen und Zementwerke) eine Entscheidungshilfe sein für die Errichtung neuer Monoverbrennungsanlagen. Die bekannten Projekte werden in diese Matrix mit aufgenommen. Quelle: Verlagsinformation

Klärschlammentsorgung in der Bundesrepublik Deutschland

Am 03.10.2017 trat die novellierte Klärschlammverordnung in Kraft. Demnach dürfen Kläranlagen mit über 100.000 bzw. 50.000 Einwohnerwerten Klärschlamm nur noch bis 2029 bzw. 2032 bodenbezogen verwerten. Danach sind Klärschlämme mit mindestens 20 g Phosphor/kg sowie Klärschlammverbrennungsaschen einer Phosphorrückgewinnung zu unterziehen. Schon heute wird der überwiegende Teil der ca. 1,8 Mio. Tonnen kommunaler Klärschlämme nicht mehr landwirtschaftlich eingesetzt, sondern thermisch in Mono- und Mitverbrennungsanlagen behandelt. Die vorliegende Broschüre fasst den aktuellen Stand der Klärschlammentsorgung in Deutschland zusammen und zeigt Möglichkeiten für deren nachhaltige Verwertung auf.>> Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser. <<

Schonung von Phosphor-Ressourcen aus Sicht einer nachhaltigen Bodennutzung und des Bodenschutzes

Mit Blick auf die Endlichkeit der Ressource Phosphor wird dessen Recycling nunmehr auch von der Politik wahrgenommen. In diesem Kontext mahnt die Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU) eine ressourceneffiziente Nutzung von Phosphor in der Landwirtschaft an, die sich an der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und dem Schutz ökologischer Bodenfunktionen orientiert. Die KBU fordert eine realistische, fakten- und wissensbasierte Abwägung der Strategien, Chancen und Risiken des künftigen Umgangs mit diesem Nährstoff in Konzepten nachhaltiger Bodennutzung und Ressourcenschonung.

Bundestag stimmt Änderung der der Klärschlammverordnung zu

Der Bundestag stimmte am 9. März 2017 für einen Verordnungsentwurf, der die bodenbezogene Verwertung der Klärschlämme in der Landwirtschaft reduzieren soll. Die Verordnung wurde mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (18/11443) zugrunde.

1 2 3 4 531 32 33