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Aktionsprogramm und Maßnahmenplan Ozon (Sommersmog)

In hochsommerlichen Episoden treten in weiten Teilen Deutschlands stark erhöhte Konzentrationen von bodennahem Ozon auf. Die damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit und für Ökosysteme rückten in den 80er Jahren und insbesondere anfangs der 90er Jahre zunehmend ins Blickfeld der Luftreinhaltepolitik von Bund, Ländern und Kommunen. In öffentlichen Diskussionen wurden vielfach Forderungen nach Bekämpfungsmaßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene erhoben und auch verschiedene Einzelmaßnahmen wie Tempolimits, innerstädtische Fahrverbote oder Produktionsbeschränkungen vorgeschlagen. Über die Wirksamkeit der diskutierten Minderungsstrategien herrschte allerdings verbreitet Unklarheit. Untersuchungen über die Auswirkungen von möglichen Minderungsmaßnahmen, wie z.B. temporäre Verkehrsbeschränkungen oder spezifische stoff- oder sektorbezogene Maßnahmen auf der lokalen, regionalen oder großräumigen Ebene zur Absenkung der anthropogenen Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen NOx und VOC1, waren bis dahin nicht durchgeführt worden. Veröffentlicht in Texte | 85/2013.

Umweltzeichen Blauer Engel für Druckerzeugnisse

In diesem Forschungsvorhaben wurden die Vergabekriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) einer periodischen Überprüfung unterzogen. Druckerzeugnisse benötigen zur Herstellung Energie und Ressourcen, vor allem Strom, Papier, Farbe und Lösungsmittel. Der Druckprozess und die Maschinenreinigung verursachen häufig Emissionen flüchtiger organischer Lösungsmittel, die den Treibhauseffekt verstärken und bodennahes Ozon ("Sommersmog") mit verursachen. Die Anforderungen des Blauen Engels für Druckerzeugnisse schreiben neben einem hohen Altpapieranteil vor, dass Druckfarben, Klebstoffe und Chemikalien eingesetzt werden, die weniger umwelt- und gesundheitsbelastend sind. Der Lösungsmitteleinsatz muss gegenüber konventioneller Herstellung gemindert werden, sodass weniger Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen entstehen. Es müssen Materialien verwendet werden, die nachweislich das Papierrecycling nicht behindern. Bei der Revision wurden die Anforderungen an die Entfernbarkeit der Druckfarben, Lacke und Klebstoffe von der Papierfaser verschärft, um das Recycling der Druckprodukte zu verbessern. Die Auflagen zur Verwendung bestimmter Mineralöle, die beim Papierrecycling stören, wurden verschärft. Zum Gesundheitsschutz wurde der Aromatengehalt und der Anteil der PAK-Verunreinigungen stärker beschränkt. Neu eingeführt wurde die Pflicht zur Vorlage anerkannter Nachhaltigkeitszertifikate, wenn natürliche Rohstoffe wie Sojaöle für Druckfarben oder Reiniger verwendet werden. Neu ist auch die Anforderung zur Vermeidung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die als Abriebschutz in Druckfarben verwendet werden. Zudem wurden die Grenzwerte für die Emissionen leicht flüchtiger organischer Verbindungen verschärft, die v. a. aus der Anwendung von Reinigern, Farblösungsmittel oder Feuchtwasserzusatz stammen. Quelle: Forschungsbericht

Daten des Hamburger Luftmessnetzes (Halm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2014

Ausgangslage Zur Beurteilung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung stellen die aus dem Kfz-Verkehr stammenden bodennahen Emissionen die wichtigste Einflussgröße dar. Ursachen und Wirkungen werden daher in zwei thematisch eng verwandten Karten dargestellt: Verkehrsbedingte Emissionen (Umweltatlas 03.11.1) und Verkehrsbedingte Luftbelastung (Umweltatlas 03.11.2). Die Beschreibung der Ausgangslage ist für beide Karten identisch, daher wird an dieser Stelle auf das entsprechende Unterkapitel der Karte 03.11.2 verwiesen. Wirkungen Stickoxide sind Säurebildner. Sie sind schädlich für die menschliche Gesundheit, bewirken Schäden an Pflanzen, Bauwerken und Denkmälern und sind wesentlich an der übermäßigen Bildung von bodennahem Ozon und anderen gesundheitsschädlichen Oxidantien während sommerlicher Hitzeperioden beteiligt. Bei Menschen und Tieren führen Stickoxide und insbesondere Stickstoffdioxid zu Reizungen der Schleimhäute im Atemtrakt und können das Infektionsrisiko erhöhen (vgl. Kühling 1986). Auch Zellveränderungen wurden beobachtet (BMUNR 1987). Verschiedene epidemiologische Untersuchungen haben einen Zusammenhang zwischen Verschlechterungen der Lungenfunktion, Atemwegssymptomen und erhöhter Stickstoffdioxidkonzentration gezeigt (vgl. Nowak et al. 1994). Dieselruß ist ein wesentlicher Bestandteil von Feinstaub (PM 10 ) in den Abgasen der Kraftfahrzeuge und birgt zum einen als Trägerstoff für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ein Krebsrisiko, gilt aber auch für sich gesehen als mögliche Ursache für Lungen- und Blasenkarzinome (vgl. Kalker 1993). Außerdem stehen ultrafeine Partikel wie Dieselrußpartikel, die kleiner als 0,1 µm sind, im Verdacht, das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen zu erhöhen. Gesetzliche Regelungen und Grenzwerte Die Beurteilung der Luftbelastung durch den Kraftfahrzeugverkehr ist für die Immissionsschutzbehörden erst ab 1985 konkretisierbar geworden, nachdem die Europäische Gemeinschaft in der “Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid” (Richtlinie 85/203/EWG) Grenz- und Leitwerte für diesen Schadstoff festgelegt hat, außerdem schrieb sie vor, dass die Konzentration in Straßenschluchten und an Verkehrsbrennpunkten gemessen werden soll. Aufgrund einer Vielzahl neuer Erkenntnisse zu diesem und den anderen Luftschadstoffen entstand die 1996 in Kraft getretene “Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität“ (die so genannte “Rahmenrichtlinie”). In dieser Richtlinie wird die Kommission aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens so genannte “Tochterrichtlinien” vorzulegen, in denen Grenzwerte und Details zu Mess- und Beurteilungsvorschriften für eine vorgegebene Liste von Komponenten festgelegt werden. Inzwischen sind vier Tochterrichtlinien in Kraft getreten: am 19. Juli 1999 die Richtlinie 99/30/EG mit Grenzwerten für Schwefeldioxid, Feinstaub(PM 10 ), Stickstoffdioxid und Blei am 13. Dezember 2000 die Richtlinie 2000/69/EG mit Grenzwerten für Benzol und Kohlenmonoxid am 9. Februar 2002 die Richtlinie 2002/3/EG über bodennahes Ozon zur Anzahl und Höhe der Überschreitung der Grenzwerte am 15. Dezember 2004 die Richtlinie 2004/107/EC mit Grenzwerten für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Zur Überführung der ersten beiden Tochterrichtlinien in deutsches Recht blieben jeweils zwei Jahre Zeit, die mit der 7. Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom September 2002, bezüglich der 1. Tochterrichtlinie deutlich überschritten wurde. Die Ozonrichtlinie ist mit der 33. Verordnung zum BImSchG in deutsches Recht übernommen worden. Kernstück der Luftqualitätsrichtlinien sind die Immissionsgrenzwerte, die “innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erreicht werden müssen und danach nicht überschritten werden” dürfen. Die einzuhaltenden Schadstoffkonzentrationen und der Zeitpunkt, bis zu dem die Grenzwerte eingehalten werden müssen, sind in den Tochterrichtlinien bzw. in der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Werte für die Luftschadstoffe mit dem größten Problempotential für Berlin, PM 2,5 , PM 10 und Stickstoffdioxid. Auf europäischer Ebene regelt die EU-Richtlinie 2008/50 die Beurteilung der Luftqualität anhand festgelegter Grenz- und Zielwerte für alle relevanten Schadstoffe einschließlich der Bestimmung einheitlicher Methoden und Kriterien. Erstmals werden Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt. National dient die 39. BImSchV – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG. Gleichzeitig wurden die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) und die Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BImSchV) durch die 39. BImSchV aufgehoben. Berlin gilt nach § 11 der 39. BImSchV als Ballungsraum, für den die Luftqualität jährlich beurteilt und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ergriffen werden müssen. Als Plangebiet für die mögliche Aufstellung eines Luftreinhalteplanes wurde das ganze Stadtgebiet festgelegt. Grenzwertüberschreitungen treten im Stadtgebiet überall, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen auf. Daher macht eine Beschränkung des Plangebietes auf Teile des Stadtgebietes oder die Aufteilung in mehrere Plangebiete keinen Sinn. Umsetzungsprobleme der Richtlinie 99/33/EG und der 39. BImSchV am Beispiel der PM10-Belastung in der Stadt In der Nähe hoher Schadstoffemissionen, wie z.B. in verkehrsreichen Straßenschluchten, treten auch hohe Immissionskonzentrationen auf. Anders als in den meisten Industriegebieten sind in verkehrsreichen Straßen viele Menschen – ob als Anwohner, Kunden oder Beschäftigte – einer erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt. Um der Vorgabe der Europäischen Richtlinien nach Einhaltung der Grenzwerte am Ort der höchsten Exposition Rechnung zu tragen, ist eine möglichst lückenlose Quantifizierung der Schadstoffbelastung notwendig. Dazu wurden in Berlin die im letzten Abschnitt beschriebenen Messungen mit Modellrechnungen in allen verkehrsreichen Straßen, in denen Grenzwerte potentiell überschritten werden, ergänzt. Allerdings spielt selbst in einer verkehrsbelasteten Straßenschlucht der Anteil der durch die übrigen Quellen in der Stadt oder durch Ferntransport von Schadstoffen erzeugten Vorbelastung eine wichtige Rolle. Deshalb wurde für die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin ein System von Modellen angewandt, das über die Ebenen Straßenschlucht städtische und regionale Hintergrundbelastung sowohl den großräumigen Einfluss weit entfernter Quellen als auch den Beitrag aller Emittenten im Stadtgebiet bis hinein in verkehrsreiche Straßenschluchten berechnen kann. Aus den oben genannten Untersuchungen zur Herkunft der Feinstaubbelastung in Berlin entstand das wiedergegebene vereinfachte Schema in Abbildung 1, das die räumliche Verteilung der PM 10 -Konzentration in Berlin und Umgebung verdeutlichen soll. Es existiert ein großräumig verteilter Hintergrundpegel (grüne Fläche), der anhand von Messungen an mehreren ländlichen Stationen in Brandenburg im Jahr 2016 knapp 16 µg/m³ beträgt. Dieser als regionale Hintergrundbelastung bezeichnete Anteil ist, wie die großräumigen Modellergebnisse zeigen, außerhalb der Städte relativ gleichmäßig verteilt. Darauf addiert sich der hausgemachte, durch Berliner Schadstoffquellen verursachte Teil der PM 10 -Belastung. Er lässt sich unterteilen: in den Beitrag, der durch Überlagerung der Emissionen aller Berliner Quellen (Verkehr, Kraftwerke, Industrie, Wohnungsheizung) zustande kommt (blaue Fläche). Zusammen mit dem regionalen Hintergrund entspricht dies der Feinstaubkonzentration, die in innerstädtischen Wohngebieten fernab von Straßenverkehr und Industrie gemessen wird; in den zusätzlichen Beitrag, den lokale Emittenten, wie z.B. der Autoverkehr in der Frankfurter Allee, in der unmittelbaren Umgebung der Quelle verursachen (rote Spitzen). In der Summe zeigt sich für Berlin, dass über die Hälfte der PM10-Belastung an verkehrsnahen Messstellen in der Innenstadt aus dem regionalen Hintergrund und der übrige (hausgemachte) Anteil der Feinstaubbelastung jeweils zur Hälfte durch einen Beitrag des lokalen Verkehrs und die Schadstoffquellen im übrigen Stadtgebiet verursacht wird. Nur dieser Anteil kann durch lokale Maßnahmen in Berlin beeinflusst werden.

Aktionsprogramm und Maßnahmenplan Ozon (Sommersmog)

In hochsommerlichen Episoden treten in weiten Teilen Deutschlands stark erhöhte Konzentrationen von bodennahem Ozon auf. Die damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit und für Ökosysteme rückten in den 80er Jahren und insbesondere anfangs der 90er Jahre zunehmend ins Blickfeld der Luftreinhaltepolitik von Bund, Ländern und Kommunen. In öffentlichen Diskussionen wurden vielfach Forderungen nach Bekämpfungsmaßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene erhoben und auch verschiedene Einzelmaßnahmen wie Tempolimits, innerstädtische Fahrverbote oder Produktionsbeschränkungen vorgeschlagen. Über die Wirksamkeit der diskutierten Minderungsstrategien herrschte allerdings verbreitet Unklarheit. Untersuchungen über die Auswirkungen von möglichen Minderungsmaßnahmen, wie z.B. temporäre Verkehrsbeschränkungen oder spezifische stoff- oder sektorbezogene Maßnahmen auf der lokalen, regionalen oder großräumigen Ebene zur Absenkung der anthropogenen Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen NOx und VOC1, waren bis dahin nicht durchgeführt worden.

Betriebliches Mobilitätsmanagement /Job-Ticket

Der motorisierte Straßenverkehr stellt ein Hauptfaktor des globalen Treibhauseffektes, Ursache der Überdüngung und Versauerung von Böden und Gewässern, des Flächenverbrauchs und der Zerschneidung von Naturräumen, Auslöser des Sommersmogs und ein Gesundheitsrisiko durch Lärm dar. Daher setzt eine Politik der Nachhaltigkeit auf die Vermeidung des motorisierten Individualverkehrs und auf eine konsequente Verlagerung auf den öffentlichen Nahverkehr. Voraussetzung dafür ist eine noch attraktivere Gestaltung des ÖPNV - wie zum Beispiel durch das Job-Ticket für Landesbedienstete, das im Umweltpakt mit der saarländischen Wirtschaft gefordert wird.

Emission flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan (NMVOC)

Emission flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan (NMVOC) Der Ausstoß flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan konnte zwischen 1990 und 2022 um fast 74 % gesenkt werden. Entwicklung seit 1990 Von 1990 bis 2022 konnten die ⁠ NMVOC ⁠-Emissionen von 3,9 Millionen Tonnen (Mio. t) auf 1,0 Mio. t gesenkt und somit um 73,7 % zurückgeführt werden (siehe Abb. „Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan (NMVOC) nach Quellkategorien“). Der Rückgang lässt sich in erster Linie mit der Entwicklung der Emissionen aus dem Straßenverkehr sowie bei den Lösemittelanwendungen im industriellen und gewerblichen Bereich erklären. Entwicklungen im Verkehrssektor Die Emissionen im Straßenverkehr aus Antrieb und ⁠ Verdunstung ⁠ (nur Ottokraftstoff) wurden von 1,5 Millionen Tonnen (Mio. t) (1990) auf 82 Tausend Tonnen (Tsd. t) (2022) gemindert. Durch die Einführung und Weiterentwicklung der geregelten Katalysatoren bei Otto-Pkw und die Verringerung der Zahl der Zweitakt-Fahrzeuge in den neuen Ländern ist der Anteil der Emissionen des Straßenverkehrs von 39 % im Jahr 1990 auf unter 8 % im Jahr 2022 gesunken. Die Menge der durch Verdunstung aus den Fahrzeugtanks freigesetzten ⁠ NMVOC ⁠ nahm – parallel zur Menge der verbrauchsbedingten Emissionen – zwischen 1990 und 2022 um fast 90 % ab. Ihr Anteil an den Emissionen des Straßenverkehrs stieg dabei von 13,9 auf 29,6 %. Gegenüber den deutschen NMVOC-Gesamtemissionen schrumpfte der Anteil fahrzeugseitiger verdunstungsbedingter Emissionen von rund 5,4 auf 2,3 %. Die Verteilungsverluste von Kraftstoffen sanken - insbesondere durch die fortschreitende Ausstattung der Tankstellen mit Gaspendel- und Gasrückführungssystemen - von 87,8 auf rund 15,8 Tsd. t. Der Anteil der Verteilungsverluste an den NMVOC-Gesamtemissionen sank damit von rund 2,3 % im Jahr 1990 auf knapp über 1,5 % im Jahr 2022. Entwicklung in Industrie und Gewerbe Die unter den Industrieprozessen berichteten Lösemittelanwendungen dominieren die ⁠ NMVOC ⁠-Emissionen in Deutschland. Die NMVOC-Emissionen durch die Verwendung von Lacken und Reinigungsmitteln konnten zwar mit geringerem Lösemittelgehalt beziehungsweise durch die teilweise Umstellung auf wasserbasierende Systeme vor allem in Lackierereien, Druckereien und Metallbe- und verarbeitenden Betrieben seit 1990 mehr als halbiert werden. Der prozentuale Anteil an den Gesamtemissionen stieg im Zeitraum von 1990 bis 2022 jedoch, da die Minderung gegenüber den anderen Quellkategorien nur unterdurchschnittlich ausfiel. Die Emissionen der gesamten industriellen Produktionsprozesse sank in den letzten Jahren auf 0,54 Mio. t, der Anteil an den NMVOC-Gesamtemissionen stieg aber ebenfalls zwischen den Jahren 1990 (33 %) und 2022 (53 %) (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Luftschadstoffe nach Quellkategorien“). Entwicklung in der Landwirtschaft Die ⁠ NMVOC ⁠-Emissionen aus der Landwirtschaft stammen zu über 95 % aus dem Bereich Wirtschaftsdüngermanagement (vornehmlich aus der Rinderhaltung) und der verbleibende Rest wird von Pflanzen bei der Getreideproduktion emittiert. Die Emissionen sind zwischen 1990 und dem Jahr 2006 von ca. 0,40 Mio. t auf 0,31 Mio. t gesunken, stiegen anschließend bis 2014 wieder leicht an und sanken bis zum Jahr 2022 unter das Niveau von 2006. Im Jahr 2022 betrugen die NMVOC-Emissionen aus der Landwirtschaft wieder 0,29 Mio. t, dies entspricht einer Reduktion um 28 % seit 1990. Da die anderen großen Quellen von NMVOC deutlich stärker zurückgegangen sind, stieg der Anteil der Landwirtschaft an den Gesamtemissionen von 10 % in 1990 auf 28 % im Jahr 2022. Wirkung von flüchtigen organischen Substanzen Flüchtige organische Substanzen (⁠ VOC ⁠) umfassen eine Vielzahl von Stoffen, deren Molekülstruktur auf einem Kohlenstoffgrundgerüst aufbaut. Sie können die unterschiedlichsten Einwirkungen auf die Umwelt haben, etwa großräumig über die Bildung von Photooxidantien, lokal als Geruchsbelästigung oder sogar als krebserregende Substanzen (zum Beispiel Benzol). Allein aus der Gesamtemission kann daher nicht auf das Wirkungspotenzial geschlossen werden. Die Gesamtmenge der Emissionen ist jedoch in Hinblick auf die Rolle der VOC als Vorläufer sekundärer Luftverunreinigungen von Bedeutung: zusammen mit Stickstoffoxiden führen sie zur Bildung von bodennahem Ozon, zum Beispiel „Sommersmog“ (siehe „Ozon-Belastung“ ). Verursacher Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen ohne Methan (⁠ NMVOC ⁠) entstanden noch 1990 zu mehr als der Hälfte bei unvollständig ablaufenden Verbrennungsvorgängen, wovon wiederum gut zwei Drittel auf Kraftfahrzeuge entfielen. Neben dem Ausstoß von Abgasen stammen aus dem Verkehr auch Emissionen durch ⁠ Verdunstung ⁠ am Fahrzeug bei der Tankbelüftung, durch Undichtigkeiten (vor allem am Vergaser) sowie bei der Verteilung des leichtflüchtigen Ottokraftstoffes (Lagerung, Umschlag und Betankung). Bis heute ist der Anteil der verbrennungsbedingten Emissionen am Gesamtausstoß auf gut 16 % zurückgegangen. Auch bei industriellen Produktionsprozessen, dem Einsatz von Dünger in der Landwirtschaft sowie durch Kleinfeuerungsanlagen kommt es zu nennenswerten Emissionen. Größere Kraftwerksanlagen und Industriefeuerungen setzen hingegen nur sehr wenig NMVOC frei. Die mit Abstand wichtigste Quellkategorie ist heute jedoch, bedingt durch den starken Rückgang der verkehrsbedingten Emissionen, die Verwendung von Lösemitteln und lösemittelhaltigen Produkten. Erfüllungsstand der Emissionsminderungsbeschlüsse Im Göteborg-Protokoll zur ⁠ UNECE ⁠-Luftreinhaltekonvention und in der ⁠ NEC-Richtlinie ⁠ ( EU 2016/2284 ) der EU wird festgelegt, dass die jährlichen ⁠ NMVOC ⁠-Emissionen ab 2020 um 13 % niedriger sein müssen als 2005. Diese Ziele wurden 2021 und 2022 eingehalten. Auf EU-Ebene legt die NEC-Richtlinie ( EU 2016/2284 ) auch fest, dass ab 2030 die jährlichen Emissionen 28 % niedriger gegenüber 2005 sein sollen. Auch dieses Ziel konnte 2021 und 2022 erreicht werden.

Regelungen und Strategien

Regelungen und Strategien Die Luftreinhaltung hat ein klares Ziel, das im sechsten Umweltaktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft folgendermaßen formuliert wurde: „Erreichung einer Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht.” Luftreinhaltestrategien Die Lösung dieses Problems ist nicht einfach, da fast alle menschlichen Aktivitäten nennenswerte Emissionen von Luftverunreinigungen verursachen und damit Luftreinhaltung zu einer komplexen und schwierigen Aufgabe machen. Einige Gründe dafür sind der gesellschaftliche Bedarf an Aktivitäten, die Emissionen in die Luft freisetzen (z. B. Güterversorgung, Energieverbrauch, Verkehr), die Vielfalt und Unterschiede der emissionsrelevanten Quellen, die Vielfalt der emittierten Luftverunreinigungen und der technische Aufwand und die Kosten der Emissionsminderungsmaßnahmen. In der Luftreinhaltung ist es schwer, das ⁠ Verursacherprinzip ⁠ anzuwenden. Zwischen einzelnen Emissionsquellen und der Luftqualität in ihrer Umgebung besteht oft kein eindeutiger Zusammenhang, denn Luftverunreinigungen werden in der ⁠ Atmosphäre ⁠ weit transportiert und chemisch umgewandelt. So tragen andere als die ursprünglich emittierten Verunreinigungen fern der Quelle zur Luftverschmutzung bei. Dieses Problem zeigt sich zum Beispiel beim Entwurf von Luftreinhalteplänen . Historische Entwicklung Luftreinhaltung als Gegenstand der Politik manifestierte sich erstmalig umfassend im 1. Umweltprogramm der Bundesregierung von 1971 durch Festlegung von Grundprinzipien der Umweltpolitik. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz von 1974 kam es dann erstmalig zu einer systematischen Regelung, insbesondere der Emissionsbegrenzung nach dem Stand der Technik für Neuanlagen und für bestehende Anlagen in Belastungsgebieten. Die 80er Jahre waren gekennzeichnet durch umfassende Sanierungsprogramme für alle Kraftwerke und größere Industrieanlagen. In den 90er Jahre wurden die Emissionsquellen in den neuen Ländern saniert bzw. stillgelegt und durch neue Anlagen mit Emissionsminderungseinrichtungen nach dem Stand der Technik ersetzt. Darüber hinaus wurden die Instrumente des Luftqualitätsmanagements und des integrierten Umweltschutzes entwickelt. Wesentlich für die gegenwärtige Luftreinhaltepolitik ist auch, dass mit ⁠ Klimaschutz ⁠ und Energieeffizienzinitiativen erhebliche Beträge auch zur Luftreinhaltung geleistet werden. Im Laufe der Zeit wechselten auch die relevanten Schadstoffe. In den 1960er Jahren waren es Ruß und grober Staub (Ziel: „Blauer Himmel über der Ruhr”), in den 1970er Jahren Schwefeldioxid (Problem: saurer Regen), später sommerlicher Photosmog mit der Leitsubstanz Ozon und ab Mitte der 1990er Jahre zunehmend der Feinstaub. Aktueller Stand Heute basiert Luftreinhaltung in Deutschland im Wesentlichen auf drei Strategien: Festlegung von Luftqualitätsstandards vor allem zum Schutz und der Gefahrenabwehr, deren Einhaltung durch geeignete Instrumente (Luftreinhaltepläne, immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung) sicherzustellen ist. Emissionsbegrenzende Anforderungen (für emissionsrelevante Quellen nach dem Stand der Technik bzw. bestverfügbarer Technik und in einzelnen Fällen auch Produktverbote) Festlegung von Emissionshöchstmengen (durch Begrenzungen der nationalen Emissionsfrachten für relevante Massenschadstoffe (nationale Deckelung der Emissionen aller Quellen). Da ein wesentlicher Anteil der Schadstoffbelastung durch weiträumige Transporte mit der Luft aus Nachbarländern verursacht wird, ist die Gestaltung der grenzüberschreitenden Luftreinhaltepolitik von strategischer Bedeutung für die Luftqualität in Deutschland. Luftreinhaltung berücksichtigt alle relevanten Quellen und Schadstoffe und bekämpft Luftverschmutzung von vielen Seiten, einige wichtige Instrumente sind: Qualität von Brennstoffen (z. B. Schwefelgehalt von Benzin und Heizöl) und Einsatzstoffen (z. B. lösemittelarme Lacke) Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik für einzelne Quellen (vom Motorrad bis zum Kraftwerk) Typprüfungen für kleine Quellen (PKW), Genehmigungsverfahren für große Anlagen und Straßenbauprojekte, regelmäßige Überwachung der Emissionen Flächendeckende, kontinuierliche Überwachung der Luftqualität (Immissionskonzentrationen) durch Messnetze und zunehmend durch Modellrechnungen und Satellitenbeobachtung Immissionsgrenzwerte und Regulationsmechanismen, falls die Grenzwerte überschritten werden (Luftreinhaltepläne, Aktionspläne) Thematische Strategie Clean Air for Europe (CAFE) Die thematische Strategie „Saubere Luft für Europa” der Europäischen Kommission hat es zum Programm erhoben, alle für das Thema Luftqualität relevanten Aspekte koordiniert anzugehen. Denn die oben aufgeführten einzelnen Instrumente müssen national und international aufeinander abgestimmt werden, da die Luftqualität nur durch die Summe dieser Maßnahmen deutlich verbessert werden kann. Diese Abstimmung ist ein komplexes wissenschaftliches und politisches Problem. Daher werden Simulationsmodelle verwendet, um Szenarien der künftigen Entwicklung zu untersuchen. Clean Air for Europe – Saubere Luft für Europa nennt die Europäische Kommission ihre thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung. CAFE ist eine von sieben vorgesehenen thematischen Strategien des sechsten Umweltaktionsprogramms. Die anderen sechs Strategien betreffen die Bereiche Meeresumwelt, Abfallvermeidung und -recycling, nachhaltige Nutzung der Ressourcen, Böden, ⁠ Pestizide ⁠ und städtische Umwelt. Im Gegensatz zu bisherigen Programmen ist die Strategie Clean Air for Europe eine thematische Strategie. Während sich frühere Ansätze auf Teilaspekte wie einzelne Schadstoffe oder spezielle Arten von Emissionsquellen beschränkten, sollen in diesem Programm alle für die Erhaltung und Verbesserung der Luftqualität relevanten Faktoren berücksichtigt werden. Im März 2001 leitete die Kommission das Programm CAFE ein, in dem die bisherige Luftreinhaltepolitik der Europäischen Union auf den Prüfstand gestellt wurde. Dazu wurde eine Lenkungsgruppe eingerichtet, der Vertreter der EU-Mitgliedsstaaten, der Weltgesundheitsorganisation, verschiedener Industrieverbände und Nichtregierungsorganisationen angehören. Begleitend wurden Forschungsvorhaben in Auftrag gegeben. Im Dezember 2004 und im Januar 2005 fand auf den Internetseiten der Kommission eine Befragung der Öffentlichkeit zu Zielen und Inhalten der Strategie statt. Als Ergebnis dieser ersten Phase stellte die Kommission der Öffentlichkeit am 21. September 2005 ihre thematische Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung vor. Mit der Vorstellung der thematischen Strategie CAFE begann die Phase der Durchführung, für die ein Zeitraum von mehreren Jahren vorgesehen ist. Die Strategie wird regelmäßig überprüft, erstmals 2010. Wie die anderen thematischen Strategien des sechsten Umweltaktionsprogramms soll die Strategie zur Bekämpfung der Luftverschmutzung bis etwa 2020 umgesetzt sein. Das sechste Umweltaktionsprogramm hatte für die thematische Strategie CAFE bis zum Zeithorizont 2020 ein ambitioniertes Ziel formuliert: „Erreichung einer Luftqualität, die keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt hat und keine entsprechenden Gefahren verursacht.” Bei der Bestandsaufnahme im Rahmen des CAFE Programms wurde festgestellt, dass in der EU gegenwärtig etwa 370.000 Menschen pro Jahr vorzeitig an den Folgen der Luftverschmutzung durch Feinstaub und Ozon sterben. Szenarienrechnungen ergaben, dass sich diese Zahl ohne zusätzliche Maßnahmen im Jahr 2020 auf 290.000 verringern würde. Die dadurch verursachten volkswirtschaftlichen Kosten wurden auf 427-790 Mrd. € heute bzw. 189-609 Mrd. € im Jahr 2020 berechnet. Die Modellrechnungen zeigten jedoch auch, dass das für CAFE formulierte Ziel nicht erreicht werden kann, selbst wenn alle technisch möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität durchgeführt werden. Schließlich wurde eine Strategie entworfen, mit der nach Modellrechnungen im Jahr 2020 weitere 63.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr vermieden und somit weitere Schadenskosten von 42-135 Mrd. € pro Jahr eingespart werden. Die Kosten für die erforderlichen Maßnahmen wurden auf 7,1 Mrd. € pro Jahr berechnet. Neben der menschlichen Gesundheit werden die vorgesehenen Maßnahmen auch der Umwelt nützen und nach Modellrechnungen die von ⁠ Versauerung ⁠ und ⁠ Eutrophierung ⁠ betroffenen Flächen im Jahr 2020 um 50 % bzw. um 27% verringern im Vergleich mit dem ⁠ Szenario ⁠, dass keine zusätzlichen Maßnahmen ergriffen würden. Maßnahmen Zur Erreichung der Ziele plant die Kommission u.a. folgende Maßnahmen Die bisherige Luftqualitäts-Rahmenrichtlinie und ihre vier Tochterrichtlinien sollen durch eine neue zusammenfassende Richtlinie über die Luftqualität und saubere Luft für Europa zu ersetzt werden. Diese neue Richtlinie soll neue Anforderungen an die Beurteilung und Kontrolle des Feinstaubs mit einem aerodynamischen Durchmesser bis zu 2,5 µm (PM 2,5 ) enthalten. Die Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen soll revidiert werden. Für Kleinfeuerungsanlagen und deren Brennstoffe sollen europaweite Regelungen eingeführt werden. Die Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge sollen verschärft werden. Weitere Maßnahmen sind geplant bezüglich der ⁠ VOC ⁠-Emissionen an Tankstellen, der Emissionen des Flug- und des Schiffsverkehrs sowie der Landwirtschaft. Nationale Emissionshöchstmengen - NEC-Richtlinie Die Richtlinie 2001/81/E G vom 23.10.2001 (⁠ NEC-Richtlinie ⁠) legt nationale Emissionshöchstmengen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO 2 ), Stickstoffoxide (NO X ), Ammoniak (NH 3 ) und flüchtige organische Verbindungen (ohne Methan, ⁠ NMVOC ⁠) fest, die nach dem Jahre 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Die NEC-Richtlinie erweitert die bisherigen Konzepte im Kampf um saubere Luft (Luftqualitätsrichtlinien und Richtlinien mit Anforderungen zur Emissionsbegrenzung bei stationären und mobilen Quellen sowie Produkten) um einen dritten Weg der Gesamtbegrenzung der nationalen Emissionsfrachten, wobei den Staaten die Wahl der Maßnahmen zur Einhaltung der NECs überlassen bleibt. Dadurch sind auf nationaler Ebene klare emissionsseitige Mindestanforderungen für eine gute Qualität der Luft vorgegeben, die in der Folge mit Hilfe eines so genannten „nationalen Programms” in geeignete Anforderungen an einzelne Quellen umgesetzt werden müssen. Die EU-Kommission wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2010 eine Fortschreibung der NEC-Richtlinie bis zum Jahr 2020 vorschlagen. Neben neuen nationalen Emissionsobergrenzen für die bisher geregelten Stoffe wird erwogen, auch für Feinstaub (PM 2,5 ) nationale Emissionsobergrenzen festzulegen. Für die erforderlichen Emissionsberechnungen und Analysen bis 2020 hat das ⁠ UBA ⁠ ein deutsches Energiereferenzszenario vorgelegt. Nach der NEC-Richtlinie muss jeder Mitgliedstaat ein nationales Programm zur Verminderung der Schadstoffemissionen erarbeiten. Darin muss die Einhaltung der Emissionshöchstmengen mit zusätzlichen Maßnahmen zur Emissionsminderung dargestellt werden. Ferner muss die Öffentlichkeit sowie die Europäische Kommission hierüber unterrichtet werden. Für Deutschland ergibt sich nach den neuesten Emissionsprognosen des Umweltbundesamtes folgende Ausgangssituation: Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie 2010, kt SO 2 : 520 NO x : 1051 NH 3 : 550 NMVOC: 995 Referenzprognose Emissionen im Jahre 2010, kt SO 2 : 459 NO x : 1112 NH 3 : 610 NMVOC: 987 Prognosewert minus Emissionshöchstmenge Deckungslücke + SO 2 : -61 NO x : +61 NH 3 : +60 Das Nationale Programm war erstmalig im Jahr 2002 zu erstellen und 2006 fortzuschreiben (siehe unten). Das Programm informiert über die Entwicklung der Emissionen in Deutschland bis zum Jahr 2010 und die zur Einhaltung der NECs noch zur Minderung der Emissionen zu ergreifenden Maßnahmen. Beigelegt ist ferner die Dokumentation der dem Nationalen Programm unterliegenden Maßnahmenanalysen und die Emissionsprognosen (FE-Vorhaben: Maßnahmen zur Einhaltung der Emissionshöchstmengen der NEC-Richtlinie). Emissionen und Maßnahmenanalyse Feinstaub 2000 - 2020 Nationales Programm 2010 (Bericht 2006) Energiereferenzszenario für Emissionsberechnungen Maßnahmen zur weiteren Verminderung der Emissionen in Deutschland Informationen der EU zu nationalen Emissionshöchstmengen Nationales Programm Luftreinhaltung 2010 (Bericht 2002) Nationales Programm Luftreinhaltung 2010 (Bericht 2002)

Altpapier

Altpapier Die Papierindustrie setzte im Jahr 1990 knapp 49 Prozent Altpapier ein, 2015 74 Prozent und im Jahr 2023 rund 83 Prozent. Diese Steigerung senkte den Holz-, Wasser- und Primärenergieverbrauch pro Tonne Papier. Das Mehr an Papierkonsum relativierte jedoch den Effizienzgewinn. Zudem gefährden Verunreinigungen aus Druckfarben, Kleb- und Papierhilfsstoffen inzwischen das Altpapierrecycling. Vom Papier zum Altpapier Im Jahr 2023 wurden rechnerisch in Deutschland 175,6 Kilogramm (kg) Pappe, Papier und Karton pro Kopf verbraucht. Diese Zahl bezieht neben dem Verbrauch in den privaten Haushalten auch den gesamten Verbrauch an Papier in Wirtschaft, Medien und Verwaltungen mit ein. In privaten Haushalten beträgt die jährlich verbrauchte Papiermenge ca. 105 kg pro Kopf ( INTECUS GmbH ). Dies entspricht einem rechnerischen Gesamtverbrauch von 14,9 Millionen Tonnen (Mio. t). Im gleichen Jahr haben private und kommunale Entsorger 12,7 Mio. t Altpapier gesammelt. Dies ergibt eine Altpapierrücklaufquote von 85 % (siehe Tab. „Papiererzeugung, Papierverbrauch und Altpapierverbrauch“). Die deutsche Papierindustrie Die deutsche Papierindustrie stellte im Jahr 2023 rund 18,6 Mio. t Papier, Pappe und Kartonagen her. Sie setzte dafür rund 15,5 Mio. t Altpapier ein. Die Altpapiereinsatzquote – also der Altpapieranteil an der gesamten inländischen Papierproduktion – lag damit bei rund 83 %. Diese Quote stieg seit dem Jahr 2000 um 23 Prozentpunkte (siehe Tab. „Altpapiereinsatzquoten in Prozent“). Der deutschen Papierindustrie gelang es auf diese Weise, ihre spezifischen Umweltbelastungen zu verringern. Die hohe Altpapiereinsatzquote von 83 % lässt sich kaum noch erhöhen. Dennoch ist es technisch etwa möglich, mehr Altpapier bei der Herstellung von Zeitschriften-, Büro- und Administrationspapieren und vor allem bei der Herstellung von Hygienepapieren zu nutzen. Eine Nachfragesteigerung seitens Verbraucherinnen und Verbraucher würde dies befördern. Der Altpapiereinsatz bei der Herstellung von Hygienepapieren fällt erneut auf nunmehr 40 %. Dies liegt an der Abnahme weißer Altpapiere im Markt durch den Rückgang der graphischen Papiere, bedingt durch die fortschreitende Digitalisierung, bei gleichzeitiger Zunahme von Verpackungspapieren. Der Rohstoff Altpapier ist knapp. Der Einsatz von Altpapier ist vorteilhaft, da Fasern aus Hygienepapieren nach der Nutzung nicht für ein weiteres Recycling zur Verfügung stehen. Bei der Herstellung von Zeitungsdruck- und Wellpappenrohpapieren wurde im Jahr 2023 statistisch gesehen mehr als 100 % Altpapier eingesetzt. Der Grund ist, dass bei der Aufbereitung von Altpapier Sortierreste und alle Verunreinigungen, welche die Qualität des Neupapiers beeinträchtigen, abgeschieden werden. Dabei gehen auch in geringem Umfang Papierfasern verloren, deshalb wird in der Produktion bis zu 20 % mehr Rohstoff, der aber auch papierfremde Bestandteile enthält, eingesetzt. Die Altpapierverwertungsquote, also der Altpapierverbrauch im Verhältnis zum gesamten Papierverbrauch, lag 2023 bei über 100 % (siehe Abb. „Altpapierverwertungsquoten“). Es wurde mehr Altpapier für die Herstellung von Recyclingpapier verbraucht als Papier in Deutschland verbraucht wurde. Das liegt daran, dass mehr Papier für den Export produziert wurde und weniger im Inland verbraucht wurde. Tab: Altpapiereinsatzquoten in Prozent Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Altpapierverwertungsquote Quelle: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Energieeffiziente Papierherstellung Papier, Pappe und Kartonagen wurden im Jahr 2023 energieeffizienter hergestellt als im Jahr 1990. Der mittlere Energieeinsatz bezogen auf eine Tonne erzeugtes Papier sank in diesem Zeitraum von 3,413 auf 2,789 Megawattstunden (MWh). Diese Effizienzsteigerung wurde durch die erhöhte Produktion im selben Zeitraum überkompensiert. So stellte die deutsche Papierindustrie im Jahr 2023 rund 32 % mehr Papier, Pappe und Kartonagen her als im Jahr 1990. Die Emissionen an fossilem Kohlendioxid pro Tonne Papier konnten trotzdem seit 1990 um etwa ein Drittel gesenkt werden. Sie liegen jetzt bei 526 kg Kohlendioxid pro Tonne produzierten Papiers. Das liegt vor allem am zunehmenden Einsatz von alternativen Brennstoffen und dem steigenden Anteil an erneuerbaren Strom im deutschen Strommix. Die Papierbranche bemüht sich einerseits, den Energieverbrauch weiter zu senken. Gleichzeitig investieren viele Unternehmen in zusätzliche Prozessstufen, um aus dem Rohstoff Altpapier Papiere mit höheren Weißgraden und glatterer Oberfläche herzustellen. Dafür benötigen sie mehr Energie, da mehr Fasern aussortiert und diese stärker gereinigt und gebleicht werden. Der Gesamtenergieeinsatz stieg daher von 157 Petajoule (PJ) im Jahr 1990 um gut 20 % auf 188 PJ im Jahr 2023 (Leistungsbericht Papier 2024). Tipp zum Weiterlesen: DIE PAPIERINDUSTRIE e. V., Leistungsbericht PAPIER 2024. Der Bericht kann beim Verband DIE PAPIERINDUSTRIE e. V. unter https://www.papierindustrie.de/papierindustrie/statistik bestellt werden Grafische Papiere Die grafischen Papiere sind nach den Verpackungspapieren das mengenmäßig wichtigste Papiersegment. Darunter fallen alle Papiere, die für Zeitungen, Zeitschriften, Schreib- oder Kopierpapiere verwendet werden. Für diese grafischen Papiere hat das Umweltbundesamt 2020 in einer Ökobilanz erneut überprüfen lassen, welche Umweltwirkungen während des gesamten Lebensweges der Papiere entstehen und welche Umweltentlastungspotenziale der Einsatz von Altpapieren im Produktionsprozess bietet. Demnach besitzt Recyclingpapier deutliche ökologische Vorteile gegenüber Frischfaserpapieren (Primärfaserpapieren). Der Holzverbrauch verringert sich und steht für langlebigere Nutzungen zur Verfügung. Recyclingpapier muss nicht so intensiv gebleicht werden, wie es bei der Herstellung von Frischfaserpapier der Fall ist. Für die Gewinnung von Recyclingpapier wird damit nur die Hälfte an Energie benötigt und zwischen einem Siebtel bis zu einem Drittel der Wassermenge, die bei Frischfaserpapier eingesetzt wird. Auch die ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen sind bei Recyclingpapieren auf dem deutschen Markt durchschnittlich 15 % geringer als bei Frischfaserpapieren, auch wenn integrierte Zellstoff- und Papierfabriken aus Frischfaser bessere Treibhausgasbilanzen aufweisen können. Die Wälder werden durch die Verwendung von Recyclingpapier geschont und damit Verlust an ⁠ Biodiversität ⁠ durch intensive Forst- und Plantagenwirtschaft und deren soziale und ökologische Folgen weltweit verringert. Ein höheres Altpapierrecycling ist für praktisch alle betrachteten Wirkungskategorien günstiger zu bewerten: Dies betrifft die Knappheit fossiler Energieträger, Treibhauspotenzial, Sommersmog, Versauerungspotenzial und Überdüngung von Böden und Gewässern. Das heißt konkret: Wer beim Kauf von einem Paket Papier mit 500 Blatt, das etwa 2,5 Kilogramm (kg) wiegt, zu Recyclingqualität greift, spart 5,5 kg Holz. Mit den 7,5 Kilowattstunden Energie, die man bei Kauf eines Paketes Recyclingkopierpapier zusätzlich spart, kann man 525 Tassen Kaffee kochen. Der Wald wird geschont. Tipp zum Weiterlesen: Broschüre „Papier. Wald und Klima schützen“ Mögliche Schadstoffanreicherung im Papier Das Schließen von globalen Stoffkreisläufen und die hohe Zahl an Recyclingzyklen kann jedoch auch einen negativen Aspekt haben: So treten immer wieder erhöhte Gehalte unerwünschter Stoffe in den Altpapierkreisläufen auf. Es handelt sich dabei um Chemikalien, die an Papierfasern gut haften und wasserlöslich sind. Beispiele hierfür sind bestimmte Mineralölbestandteile in Druckfarben, per- und polyfluorierte Verbindungen (⁠ PFAS ⁠), Bisphenol S aus Kassenzetteln und gewisse Phthalate aus Klebstoffen. Diese Chemikalien können Altpapier verunreinigen, wenn etwa neue Papierprodukte wie Thermopapier oder neue Druckverfahren mit den dazugehörige Druckfarben, Bindungen, oder Verbundmaterialien entwickelt werden, die nicht auf ihre Auswirkungen auf die Recyclingkreisläufe geprüft werden. Dabei kommt erschwerend hinzu, dass auch Stoffe, die in Deutschland schon seit Jahren nicht mehr eingesetzt werden, wie z.B. Phthalate in Klebstoffen, in anderen Ländern noch im Einsatz sind und hier in Deutschland über den Recyclingkreislauf wieder in das Papier eingetragen werden. Diese Verunreinigungen gefährden den Einsatz von Altpapier etwa als Verpackung für Cerealien, Mehl oder Reis und anderen Lebensmittelkontaktpapieren. Denn sowohl die Bedarfsgegenständeverordnung als auch die Empfehlung „XXXVI. Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt“ des Bundesinstitutes für Risikobewertung geben für den Gehalt an Schadstoffen in Papier, Pappe und Kartons Obergrenzen vor. Einige dieser Verunreinigungen gelangen nicht bei der Papierherstellung in den Kreislauf, sondern wenn etwa Wellpappenhersteller, Drucker und Verpacker Papier nutzen und weiter verarbeiten. Diese Unternehmen sind mitunter nicht ausreichend sensibilisiert oder motiviert, nur Stoffe einzusetzen, die für das Recycling unkritisch sind. Hier gilt es, durch ein vernetztes Denken und Handeln bei allen Beteiligten die erforderliche Sensibilität zu schaffen, damit das erreichte hohe Verwertungsniveau bei Altpapier nicht gefährdet wird und durch die Verwertung von Altpapier auch zukünftig ein wichtiger Beitrag zum ressourceneffizienten Umgang mit Rohstoffen geleistet werden kann. Das Umweltbundesamt setzt sich für eine Vermeidung von Verunreinigungen möglichst an der Quelle ein.

Wasserlose Druckproduktion ohne Alkohol mittels umweltschonendem, beidseitigem 4C-Offsetdruck unter industriellen Fertigungsbedingungen

Das Unternehmen wird künftig wesentliche Teile der im Kundenauftrag hergestellten Broschüren, Kataloge und Zeitschriften nach einem neuen, umweltschonenden Ver- fahren fertigen. Der sogenannte "wasserlose Offsetdruck" kommt ohne den Zusatzstoff Isopropanol aus und soll bei DZE unter industriellen Fertigungsbedingungen auf einer Achtfarben-Offsetdruckmaschine mit Wendung erprobt werden. Dadurch wer- den die beim bisherigen Verfahren entstehenden diffusen Isopropanol-Emissionen vermieden. Der im Offset-Druckverfahren beigegebene Isopropanol-Anteil entspricht 30 Prozent der Gesamtemissionen der Druckbranche. Isopropanol zählt zu den flüchtigen organischen Verbindungen (VOC), die mitverantwortlich für die Bildung von bodennahem Ozon, dem sogenannten Sommersmog, sind. Wesentliche Unterschiede des wasserlosen zum herkömmlichen Offsetdruck beste- hen in dem Verzicht auf Wasser im Druckprozess und der Verwendung einer mit Sili- kon beschichteten Druckplatte. Im bisherigen Verfahren wurden Feuchtmittel, die den Zusatzstoff Isopropanol enthalten, eingesetzt um die Stellen zu markieren, die nicht bedruckt werden sollten. Darauf kann nun verzichtet werden, da Silikon als farbabweisendes Material eingesetzt wird. Neben der Vermeidung von VOC-Emissionen sinkt dadurch der Wasserbedarf und wird Abwasser vermieden. Zudem wird durch ein alternatives Reinigungskonzept, welches auf dem Einsatz von Waschtüchern basiert und auf Bürstenwaschanlagen verzichtet, der Bedarf an Reinigungsmitteln deutlich reduziert. Auch der Wasser- und Chemikalienbedarf insgesamt verringert sich, sowohl in der Vorstufe als auch beim Druck. Bei Anwendung des neuartigen Verfahrens kann zudem Recyclingpapier eingesetzt werden. Die Druckerzeugnisse selbst sollen dann ebenfalls recycelbar sein. Branche: Sonstiges verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren Umweltbereich: Wasser / Abwasser Fördernehmer: DZE GmbH Bundesland: Nordrhein-Westfalen Laufzeit: 2005 - 2008 Status: Abgeschlossen

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