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Wissenschaftliche Unterstützung zu Instrumenten- und Maßnahmen zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien für Klimaneutralität bis 2045

Das Klimaschutzgesetz sieht eine Treibhausgasneutralität in 2050 u.a. durch den Ausbau an Erneuerbaren Energien vor. In dem Vorhaben soll untersucht werden, wie der aus Klimaschutzsicht erforderliche EE-Ausbau erreicht und Potenziale gehoben werden können. Es wird davon ausgegangen, dass der weitere Leistungszubau maßgeblich im Bereich der Windenergie und Photovoltaik stattfindet. Dies bringt dauerhaft eine Vielzahl technischer, wirtschaftlicher und fachplanerischer sowie zum Teil rechtlicher Fragestellungen mit sich. Im Rahmen der fortzuführenden Diskussionen, Gesetzesnovellierungen und Planungs- und Abstimmungsprozesse besteht für BMU und UBA Bedarf an hochspezialisierter wissenschaftlicher Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Im Zuge dieser Beratung sollen auch konkrete Vorschläge für modifizierte Instrumente und neue oder flankierende Maßnahmen erarbeitet werden, um die Voraussetzungen für einen aus Klimaschutzsicht robusten und stetigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu gewährleisten. Demgegenüber stellen sich im Bereich der Bioenergie vermehrt Fragen, wie eine klimagerechte Nutzung des nur begrenzten nachhaltigen Biomassepotenzials insbesondere im EEG-Kontext ausgestaltet werden kann. Auch hierzu besteht Bedarf für hochspezialisierte wissenschaftliche Unterstützung zu Rechts-, Technik-, und Fachfragen. Inhaltlich werden voraussichtlich folgende Aspekte im Fokus stehen: 1. finanzielle Bürger- oder Gemeindebeteiligung bei Windenergie und insbesondere bei Photovoltaik angesichts zunehmender Anlagengrößen, 2. Anforderungen und Auswirkungen 'besonderer Solaranlagen' (Agrar-PV, schwimmende PV, Parkplatz-PV) im Rahmen der Innovationsausschreibungen, 3. Ausbaupfade , Ziel- und Flächensteuerung, Monitoring, 4. Geschäftsmodelle ohne EEG-Förderung oder andere staatliche Finanzierung, 5. Planungs- und Genehmigungsrahmen für Windenergieanlagen und PV-Freiflächenanlagen, 6. Klimagerechtere Ausrichtung des EEG mit Blick auf die Bioenergie.

Photovoltaik auf Agrarflächen

Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Stromverbrauch im Saarland über den 2020 erreichten 20-Prozentanteil an Erneuerbarem Strom weiter auszubauen. Um der Flächenknappheit für die Errichtung von PV-Anlagen zu begegnen, hatte das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr einen „Runden Tisch Photovoltaik auf Agrarflächen“ einberufen. Vertreten waren der Bauernverband, die Landwirtschaftskammer, Projektierer aus dem Photovoltaik-Bereich, die Bürgerenergiegenossenschaften, die Landesplanung (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport), die Fachvertretungen des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) sowie das federführende Referat F/1 (Grundsatzfragen der Energie- und Klimaschutzpolitik) des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Ergänzend wurde Referat F/1 (Landesdenkmalamt) im Ministerium für Bildung und Kultur beteiligt. Es wurde eine grundsätzliche Einigung erzielt, dass eine Verordnung auf Landesebene erstellt werden kann, die der Option des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Nutzung von Agrarflächen in benachteiligten Gebieten für Photovoltaikfreiflächenanlagen entspricht. Benachteiligte Gebiete sind nach der Begriffsbestimmung in § 3 Nr. 7 Erneuerbare-Energien-Gesetz Gebiete im Sinne der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (ABI. L 273 vom 24.09.1986, S. 1), in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABI. L 72 vom 13.03.1997, S. 1). Das saarländische Kabinett hatte diese Verordnung am 27.11.2018 verabschiedet. Mittlerweile sind die in der Verordnung benannten 100 MW peak an Leistung in den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur vergeben worden. Daher wurde eine Änderungsverordnung notwendig, diese umfasst weitere 250 MW peak und gilt bis zum 31.12.2025. Verändert hat sich auch die Flächenkulisse. Durch Herausnahme weiterer Vorranggebiete verringert sie sich von 8.300 ha auf 7.470 ha. Die Änderungsverordnung wurde am 02.03.2021 vom saarländischen Kabinett verabschiedet.

Innovative Agro-Photovoltaik

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth übergibt Förderbescheid an das Unternehmen Steinicke in Niedersachsen. Das Bundesumweltministerium fördert mit mehr als 400.000 Euro eine innovative Agro-Photovoltaikanlage des Unternehmens Steinicke im niedersächsischen Lüchow. Mit dem Pilotprojekt sollen Agrarflächen sowohl zur Lebensmittelerzeugung als auch darüberliegend zur Stromgewinnung durch Photovoltaik genutzt werden. Jährlich sollen durch die Anlage 756.000 Kilowattstunden Strom erzeugt werden, mehr als zehn Prozent oberhalb einer konventionellen Photovoltaikanlage gleicher Leistung. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, übergibt heute den Förderbescheid aus dem BMU-Umweltinnovationsprogramm bei seinem Besuch des Unternehmens Steinicke - Haus der Hochlandgewürze GmbH in Lüchow. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: 'Auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 benötigen wir deutlich mehr Erneuerbare Energien. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir viel mehr Kreativität, wie wir Nutzungskonflikte bei den verfügbaren Flächen auflösen können. Deshalb ist die Erprobung von Mehrfachnutzungen von landwirtschaftlicher Produktion und darüberliegender Photovoltaik eine innovative Lösung mit viel Zukunftspotenzial. Bei dem Vorhaben der Steinicke GmbH wird die Agro-Photovoltaik erstmals in großtechnischem Maßstab umgesetzt. Das ist eine Win-Win-Situation für das Klima, für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung.' Konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden bodennah errichtet. Die bebaute Fläche ist dann für eine andere Verwendung, wie z.B. die landwirtschaftliche Nutzung, nicht mehr geeignet. Um diesen Flächenkonflikt aufzulösen, plant das Unternehmen die erstmalige Errichtung einer Agro-Photovoltaikanlage (APV) in großtechnischem Maßstab. Eine höhere Aufständerung und größere Reihenabstände zwischen den einzelnen Modulen ermöglichen es, die Fläche zusätzlich für die landwirtschaftliche Bestellung auch mit landwirtschaftlichen Maschinen zu nutzen. Hierzu sollen auch neue Anbauverfahren zum Einsatz kommen. Außerdem verfügt die Agro-Photovoltaikanlage über zweiseitige Zellen, die das einfallende Licht nicht nur über die Vorder-, sondern auch über die Rückseite nutzen, und erzeugt so im Vergleich zu konventionellen Photovoltaikanlagen einen höheren Stromertrag. Der Strom soll für den Eigenbedarf, wie z.B. den Trocknungsprozess, eingesetzt werden. Darüber hinaus wird der Boden unter den Modulen von diesen beschattet, was weitere positive Effekte mit sich bringt, zum Beispiel den Erhalt der Bodenfeuchtigkeit und die Verringerung der Erosion und des Wasserverbrauchs. Unterhalb der PV-Anlage entsteht so eine Bodenstruktur mit günstigem Mikroklima, was einen Beitrag für eine umwelt- und klimafreundliche und damit zukunftsfähige Landwirtschaft darstellt.

Bebauungsplan Nr. 17 „Freiflächen-PV Lichtenmoor“ Urschrift, Gemeinde Heemsen im OT Lichtenmoor

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Grundsätzlich gilt, dass der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist.

Daten zur Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)

Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik

WFS - Daten zur Sächsischen Photovoltaik-Freiflächenverordnung (PVFVO)

Geodaten und Kartendarstellung zur Ermittlung potentiellen Standorte für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in benachteiligten Gebieten mit möglicher EEG-Förderung sind unverbindliche Hilfsmittel zur Planung. Eine ausführliche Beschreibung der frei verfügbaren Geodaten und Kartendarstellungen sowie wichtige Hinweise zur Verwendung finden Sie auf folgender Internetseite: https://lsnq.de/photovoltaik

PV_Freiflaechenkataster_Schmelz - Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Schmelz

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus dem Freiflächen-Photovoltaik-Entwicklungskonzept der Gemeinde Schmelz dar.:Der Datensatz stellt die Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen der Gemeinde Schmelz dar. Unterteilt in weitgehend restriktionsfrei und mit besonderem Abwägungserfordernis.

PV_Freiflaechenkataster_Schmelz - Photovoltaik-Freiflächenkataster Schmelz

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus dem Freiflächen-Photovoltaik-Entwicklungskonzept der Gemeinde Schmelz dar.:Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus dem Freiflächen-Photovoltaik-Entwicklungskonzept der Gemeinde Schmelz dar.

Lohnt sich ein Balkonkraftwerk? – Neue Funktion zur Wirtschaftlichkeitsberechnung von Steckersolaranlagen im Solarkataster NRW

Steckersolaranlagen bestehen aus kompakten Photovoltaik-Modulen, die beispielsweise am Balkon, im Garten oder auf Garagendächern installiert werden können. Über einen Wechselrichter wird – auf 800 Watt begrenzt – der erzeugte Strom direkt ins eigene Hausnetz eingespeist. Das erleichtert insbesondere Mieterinnen und Mietern den Zugang zur Nutzung von Solarenergie. Mit der neuen Berechnungsfunktion im Solarkataster NRW soll eine der Einstiegsfragen möglichst einfach beantwortet werden: Wie groß ist das Sparpotenzial einer kleinen Solaranlage? Im Solarrechner lassen sich verschiedene Parameter wie Standort, Modulausrichtung, Neigungswinkel, Haushaltsverbrauch, Modulleistung und die Integration eines Stromspeichers flexibel einstellen. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Zwei-Personen-Haushalt in der Dortmunder Innenstadt mit 3.200 kWh Jahresverbrauch plant zwei südlich ausgerichtete Module mit je 450 Watt und ergänzt die Anlage um einen Speicher. Der Solarrechner errechnet hierfür einen nutzbaren Stromertrag von rund 791 kWh im ersten vollen Betriebsjahr. Die Investitionskosten von etwa 1.290 Euro amortisieren sich bereits nach 6 Jahren. Da der tatsächliche Ertrag durch individuelle Verbrauchsprofile abweichen kann, bietet der Solarrechner eine erste Entscheidungshilfe für die eigene Planung. Im Solarkataster den Haken bei „Steckersolar, Photovoltaik an Neubauten und Fassaden“ setzen, Standort in der Karte auswählen und loslegen. Alle Ergebnisse lassen sich herunterladen oder per E-Mail versenden. Nützliche Hinweise und verständliche Erklärungen ermöglichen auch Einsteigenden einen leichten Zugang zum Thema. Nordrhein-Westfalen gilt mittlerweile als Vorreiter bei privaten Solaranlagen: Stand Juni 2025 sind rund 208.000 Steckersolaranlagen im Marktstammdatenregister gemeldet. Diese machen bereits etwa 22 Prozent aller Photovoltaikanlagen im Land aus und tragen mit 196 Megawatt zur insgesamt installierten PV-Leistung von 12.942 Megawatt bei – Tendenz steigend. Das Solarkataster NRW unterstützt Bürgerinnen und Bürger, Kommunen und Unternehmen bei der dezentralen Energiewende. Für rund elf Millionen Gebäude im Land bietet es eine fundierte Solarpotenzial-Analyse, prüft Gebäudeeignung, Dachausrichtung und Verschattung und ermöglicht so eine passgenaue Planung. Darüber hinaus können die Daten für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden, Fassaden oder Freiflächen genutzt werden – besonders gefragt ist die individuelle Eignungsprüfung der Dachflächen. Das Solarkataster ist Teil des Energieatlas NRW, eines digitalen Informationssystems, das neben Solardaten auch Karten und Statistiken zu Windenergie, Wärmewende und allen wichtigen Themen der regionalen Stromerzeugung bietet. Ergänzt wird dieses Angebot durch den Klimaatlas NRW – beide Systeme werden vom Fachzentrum „Klimaanpassung, Klimawandel, Wärme und Erneuerbare Energien“ betreut und laufend weiterentwickelt. Das Fachzentrum Klima liefert die erforderlichen Grundlagendaten und entwickelt praxisnahe Lösungen für Aufgaben des Klimawandels und der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. Von regionalisierten Detailkarten bis hin zu adressscharfen Auswertungen entstehen Werkzeuge, die Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Politik als Orientierung und Planungsgrundlage dienen und die Teilhabe an der Energiezukunft ermöglichen. www.energieatlas.nrw.de www.solarkataster.nrw.de zurück

Bebauungsplan Nr. 5 "Gewerbe- und Photovoltaikpark" der Gemeinde Hohne

Um die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung einzuhalten, war die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 "Gewerbe- und Photovoltaikpark" erforderlich.

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