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WMS MRH Kreis Pinneberg

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Kreis Pinneberg im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Themen wie Schulstandorte, Berufsbildende Schulen, Campingplätze, Ladestandorte für Elektrofahrzeuge und Gewerbeflächen bzw. Gewerbepotenzialflächen werden über diesen WMS-Dienst dargestellt. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden. Genauere Informationen erhalten Sie über den Kreis Pinneberg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Elektrifizierung der AKN – Strecke A1/S5 Eidelstedt-Kaltenkirchen 1. Planänderung

Die von der beantragten Planänderung betroffene AKN-Strecke A1 – S5 - Eidelstedt – Kaltenkirchen liegt in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg und erstreckt sich von der Landesgrenze zu Hamburg über die Gemeinden Bönningstedt, Hasloh, Quickborn, Ellerau, Henstedt-Ulzburg bis Kaltenkirchen und hat eine Trassenlänge von 23,3 km. Die vorliegende Planänderung beinhaltet Änderungen an der geplanten Fahrleitungsanlage für den Wechselstrombetrieb, geänderte Maststandorte, geändertes Baumaterial für die Masten sowie eine höhere Lage der Verstärkerleitung im Zusammenhang mit ihrer erweiterten Funktion als Umgehungsleitung. Alle anderen planfestgestellten Massnahmenteile bleiben unverändert

Auswirkungen der Vordeichung Wedeler-Haseldorfer Marsch

Das Projekt "Auswirkungen der Vordeichung Wedeler-Haseldorfer Marsch" wird/wurde gefördert durch: Kreis Pinneberg. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Kiel, Botanisches Institut, Landesstelle für Vegetationskunde.Durch die Vordeichung werden die Wasserverhaeltnisse im eingedeichten Raum veraendert und damit die Zusammensetzung der Biotope. Das gesamte Gebiet wurde vor der Eindeichung 1:5000 vegetationskundlich analysiert und kartiert. Zur Zeit werden die sich aendernden Wasserverhaeltnisse laufend kontrolliert. 1979 soll eine zweite vegetationskundliche Analyse erfolgen.

G10/2022/125_ Umstellung der Feuerungsanlage der Dampfkesselanlage 2 von reinem Gasbetrieb auf zusätzlich möglichen Heizöl El Betrieb in Uetersen, Kreis Pinneberg

Die Firma Feldmuehle GmbH in Pinnauallee 3, 25436 Uetersen, plant die wesentliche Änderung des Heizkraftwerkes in der Stadt 25436 Uetersen, Pinnauallee 3, Gemarkung: Uetersen (016582), Flur: 9; Flurstück: 68/21. Gegenstand des Genehmigungsantrages ist im Wesentlichen folgende Maßnahme: Umstellung der Feuerungsanlage der Dampfkesselanlage 2 von reinem Gasbetrieb auf zusätzlich möglichen Heizöl El Betrieb. Dabei wird die Gaszufuhr verriegelt, so dass durch die reduzierte Leistung der Kesselanlagen die Anlage unter die Ziffer 1.2.3.1 des Anhang I der 4. BImSchV (39,6 MW) fällt.

Wesentliche Änderung einer Biogasanlage in der Gemeinde 25485 Hemdingen (Kreis Pinneberg) - Az. G10/2025/008

Die Firma Bioenergie Westerkamp GmbH & Co. KG, Am Westerkamp 2, 25485 Hemdingen plant die wesentliche Änderung einer Biogasanlage in 25485 Hemdingen, Am Westerkamp 2, Gemarkung Hemdingen, Flur 9, Flurstücke 21/3, 21/4. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: - Neubau eines Fermenters mit Gasspeicherabdeckung, - Neubau eines Gärproduktlagers mit Gasspeicherabdeckung, - Aufstellung eines Containers für Wärmeverteilung und Notheizung, - Neubau einer Halle für Maschinen sowie - Neubau von zwei Silolagerflächen.

Hafen - German LNG-Terminal Brunsbüttel

Gegenstand des Vorhabens ist Errichtung der Hafeninfrastruktur für ein Terminal zum Umschlag, zur Lagerung und zur Regasifizierung von Flüssigerdgas (englisch liquefied natural gas, kurz: LNG) am Standort Brunsbüttel (LNG-Terminal). Hierfür hat die German LNG Terminal GmbH, vertreten durch die GOC Engineering GmbH, die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach dem Landeswassergesetz Schleswig-Holstein (LWG SH) beantragt. Wesentliche Inhalte des Plans sind die Neuerrichtung der Hafenbetriebsflächen inklusive einem Landungssteg mit einer T-förmigen Anlegerbrücke mit zwei Anlegern und entsprechenden Schiffsliegeplätzen, der Überquerung des Landesschutzdeiches durch den Landungssteg und Anlage- und Festmachereinrichtungen für die Anleger sowie die schienen- und straßenseitige Einbindung in die vorhandene Verkehrsinfrastruktur. Die geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wirken sich auf dem Gebiet der Stadt Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) sowie der Gemeinden Sankt Michaelisdonn (Kreis Dithmarschen), Wedel (Kreis Pinneberg), Wewelsfleth (Kreis Steinburg), Aventoft, Hattstedtermarsch, Uphusum und Westerhever (Kreis Nordfriesland) aus.

Landschaftsschutzgebiete Kreis Pinneberg (LSG)

Darstellung der durch Verordnung erklärten Landschaftsschutzgebiete und deren Kernzonen. Für Fragen steht die untere Naturschutzbehörde des Fachdienstes Umwelt der Kreisverwaltung Pinneberg zur Verfügung

Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für den Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Brunsbüttel – Wilster – Mast 34N (LH-13-316), LH-13-309/309A/307, Netzverstärkung NordElbe (P26)

Wesentlicher Inhalt der Planung ist: • Errichtung und Betrieb einer 380-kV-Freileitung mit 2 Systemen und 2 Blitzschutz-Lichtwellenleitern auf einer Gesamtlänge von ca. 60,0 km, bestehend aus den folgenden Leitungsabschnitten: - LH–13–336 vom Umspannwerk Brunsbüttel bis zum Umspannwerk Büttel (Abschnitt A) - LH–13–335 vom Umspannwerk Büttel bis zum Umspannwerk Wilster (Abschnitt B) – Ertüchtigung/ Seiltausch zwischen Umspannwerk Büttel und Mast 9 sowie von Mast 24 bis zum Umspannwerk Wilster - LH–13–307 vom Neubaumast 34N bis zum Phasenschieber Krempermarsch einschließlich Mitführung der 110-kV-Freileitung LH-13-130 von Mast 42 bis Mast 44 sowie der 110-kV-Freileitung LH-13-138F von Mast 80 bis Mast 84 und der 110-kV-Freileitung LH-13-138 von Mast 84 bis Mast 88 der Schleswig-Holstein Netz GmbH (Abschnitt C) - LH-13-337 vom Phasenschieber Krempermarsch bis zum Umspannwerk Wilster einschließlich Mitführung der 220-kV-Freileitung LH-13-202 von Mast 5 bis Mast 11 und der 220-kV-Freileitung LH-13-202A von Mast 11 bis Mast 26 der TenneT TSO GmbH (Abschnitt D) • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-130 der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Einbindung im Bereich der Masten Nr. 4 bis 44 (307) sowie zur Ausschleifung am Mast 42 (307) auf Mast 10N einschließlich Neubau der Masten 5N, 6N und 10N • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 F der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Auskreuzung am Mast 80 (307) einschließlich Neubau des Masten 3N • Umbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 der Schleswig-Holstein Netz GmbH zur Einbindung auf die 380-kV-Freileitung LH-13-307 am Mast 84 und zur Auskreuzung am Mast 88 einschließlich Neubau der Masten 85N und 93N • Umbau der 220-kV-Leitung LH-13-202 der TenneT TSO GmbH von Mast 101 bis Mast 111 zur Einbindung auf die LH-13-337 am Mast 5 und zur Auskreuzung am Mast 11 • Auskreuzung der 220-kV-Leitung LH-13-202A der TenneT TSO GmbH am Mast 26 (337) auf Mast 18 • Rückbau der 380-kV-Leitung LH-13-309 von Mast 2 bis Mast 7N und von Mast 9 bis Mast 22 sowie Rückbau 2- Systeme Leiterseil von Mast 22 bis zum Umspannwerk Wilster • Rückbau der 4 System Leiterseil der 380-kV-Leitung von Mast 8 bis zum Umspannwerk Büttel • Rückbau der 380-kV-Leitung LH-13-307 von Mast 34N bis Mast 98N und von Mast 99N bis Mast 126 sowie Rückbau der 2 Systeme Leiterseil von Mast 126 bis zum Umspannwerk Wilster, Rückbau der Masten 35 bis 97 sowie der Masten 100 bis 125 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-130 von Mast 4 bis Mast 11 einschließlich Rückbau Masten 5 bis 10 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-138F von Mast 1 bis Mast 4 einschließlich Rückbau Masten 1 bis 3 • Rückbau der 110-kV-Leitung LH-13-138 von Mast 84 bis Mast 94 einschließlich Rückbau Masten 85 bis 93 • Rückbau der 220-kV-Leitung LH-13-202 von Mast 101 bis Mast 111 einschließlich Rückbau Masten 102 bis 110 • Rückbau der 220-kV-Leitung LH-13-202A von Mast 108 (202) bis Mast 124 (307) • Errichtung und Betrieb diverser temporärer Freileitungsprovisorien sowie Baueinsatzkabel in den Spannungsebenen 380-kV, 220-kV und 110-kV in weiten Bereichen der Baustrecke • Errichtung von diversen temporären Schutzgerüsten • Erschließung des Baufeldes über das örtliche Wegenetz sowie über neue oder bestehende Zufahrten • Bauzeitliche Ertüchtigung sowie bauzeitlicher Ausbau diverser gemeindlicher Wege für die Erschließung der Baustelle • Ausweisung von Kompensationsmaßnahmen im Rahmen des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) sowie weitere aus den Planunterlagen ersichtliche Maßnahmen auf den Gebieten der Gemeinden Büttel, St. Margarethen, Landscheide, Nortorf, Dammfleth, Brokdorf, Wewelsfleth, Kudensee, Beidenfleth, Bahrenfleth, Neuenbrook, Grevenkop, Süderau, Sommerland, Horst, Kiebitzreihe, Altenmoor und der Stadt Wilster im Kreis Steinburg sowie der Gemeinden Raa-Besenbek, Seester, Groß Nordende, Neuendeich, Moorrege, Haselau, Haseldorf, Heist und der Stadt Uetersen im Kreis Pinneberg und der Stadt Brunsbüttel im Kreis Dithmarschen. Die Vorhabenträgerin, TenneT TSO GmbH, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth, hat beim Amt für Planfeststellung Energie (AfPE) für das Bauvorhaben einen Antrag auf Planfeststellung nach dem EnWG gestellt. Das zum Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN) gehörende AfPE ist sowohl für das Anhörungsverfahren als auch für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zuständig. Da die Voraussetzungen des § 43m Abs. 1 EnWG vorliegen, war von der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung und einer Prüfung des Artenschutzes nach den Vorschriften des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz abzusehen.

Einvernehmen zum Vorhaben „Thermal Response Tests in Elmshorn, Gemarkung Elmshorn (Flur 67, Flurstück 66/7)"

Aktenzeichen: BASE21102/15-A#0583 Erklärung des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung über das Einvernehmen nach § 21 Absatz 2 Satz 3 Standortauswahlgesetz zum Vorhaben Erkundungsbohrung zur Durchführung eines Thermal Response Tests in Elmshorn, Gemarkung Elmshorn Der Kreis Pinneberg hat mit Schreiben vom 19.12.2024 (Aktenzeichen 26UWB.2024-230) beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) für eine Erkundungsbohrung zur Durchführung eines Thermal Response Tests in Elmshorn, Gemarkung Elmshorn (Flur 67, Flurstück 66/7) um die Erteilung des Einvernehmens ersucht. Dieses Vorhaben mit einer geplanten Bohrteufe von 130 m wurde auf Grundlage der Kriterien des § 21 Absatz 2 und 3 Standortauswahlgesetz (StandAG) geprüft. Der Geologische Dienst im Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (GD LfU) kommt in seiner dem Schreiben des Kreises Pinneberg beigefügten Stellungnahme vom 13.12.2024 zu dem Prüfergebnis, dass der Vorhabenstandort innerhalb eines identifizierten Gebietes nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG liege und das Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 StandAG zugelassen werden könne. Gemäß dieser Stellungnahme befindet sich der Vorhabenstandort innerhalb des von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH nach § 13 Absatz 2 Satz 1 StandAG ausgewiesenen identifizierten Gebietes mit der Kennung 053_00IG_T_f_tpg. Weiterhin könne das Vorhaben zugelassen werden, da das Vorhaben im engen räumlichen Zusammenhang mit einer bereits durchgeführten Maßnahme stehe, durch die ein ähnlich starker Eingriff in den Untergrund erfolgt sei. Auf Grundlage der Ausführungen des GD LfU und des Kreises Pinneberg sowie nach eigener Prüfung erklärt das BASE sein Einvernehmen hinsichtlich der Erteilung der Zulassung für vorgenanntes Vorhaben aufgrund des § 21 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 StandAG. Die Erteilung des Einvernehmens ist nicht selbständig anfechtbar. Berlin, 02.01.2025 Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Im Auftrag

G10/2024/020_Modernisierung der Anlage zur Herstellung von Papier_25436 Tornesch_Kreis Pinneberg

Die Beteiligungsgesellschaft Papierfabrik Meldorf mbH, Esinger Straße 5 - 7 in 25436 Tornesch, beantragt folgende Maßnahmen an der bestehenden Papiermaschine am Standort Esinger Straße 5 - 7 in 25436 Tornesch, Gemarkung Esingen (016522), Flur 14, Flurstücke 85/31, 85/18, 81/3, 81/4, 81/5, 83/9, 130/5, 82/1. Gegenstand des Genehmigungsantrages sind im Wesentlichen folgende Maßnahmen: – Erhöhung der Jahreskapazität der beiden Papiermaschinen auf insgesamt 76.300 t/a – Umrüstung der PM2 auf Einzelantriebe, statt Transmission – Umbau Vakuum PM2 – Nutzung eines alternativen, natürlichen Rohstoffs zur Beimengung zum Altpapier – Umstellung der Feuerungsanlage des Kessels K3 von reinem Gasbetrieb auf zusätzlich möglichen Heizöl EL / Erdgasbetrieb.

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