Planungsphase Die Lange Brücke im Stadtbezirk Treptow-Köpenick überquert die Dahme. Sie verbindet die Köpenicker Altstadt mit der Köllnischen Vorstadt und dem Ortsteil Spindlersfeld. Aufgrund ihres maroden Zustands muss ein Ersatzneubau errichtet werden. Aktuell verlaufen unmittelbar neben dem historischen Bauwerk nördlich zwei Behelfsbrücken, die im Rahmen der Sanierung der Langen Brücke Mitte der 1990er Jahre errichtet wurden. Nach damaligem Sanierungsabschluss wurde allerdings deutlich, dass die historische Brücke allein das steigende Verkehrsaufkommen nicht tragen konnte. Seitdem führt der Straßen-, Tram- und Radverkehr in Richtung Osten hin zur Köpenicker Altstadt über das historische Bauwerk. Der Verkehr in Richtung Westen dagegen wird über die zwei Behelfsbrücken geführt. Da die umfassende Instandsetzung zwischen 1995 und 1998 nicht die gewünschten Verbesserungen für die Bausubstanz erzielte und die Brücke sowohl für die Umfahrung der Köpenicker Altstadt als auch für den überbezirklichen Verkehr gebraucht wird, ist ein Brückenneubau unumgänglich. Die dazugehörige Planungsphase läuft seit dem Frühjahr 2021. Während des gesamten Prozesses werden Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert und haben die Möglichkeit, sich einzubringen: Beteiligung unter meinBerlin . Das Vorhaben Der Bau Verkehrsführung Nach dem Berliner Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) sind die Lange Brücke und die sie überquerende Müggelheimer Straße Bestandteile einer übergeordneten Straßenverbindung (Stufe II). Sie verbinden die Ortsteile Müggelheim und Niederschöneweide und darüber hinaus die Berliner Innenstadt mit Köpenick. Der heutige Zustand der historischen Brücke, aber auch der Behelfsbrücken, ist der damit entstehenden Verkehrsbelastung nicht mehr gewachsen. Besonders der zunehmende Schwerlastverkehr mindert die Stabilität, weshalb seit 2018 bis auf weiteres eine Geschwindigkeit von 10km/h angeordnet wurde. Momentan werden Schäden an den Behelfsbrücken beseitigt, um sie bis zur Fertigstellung der neuen Brücke zu ertüchtigen. Gleichzeitig beginnen die Planungen für einen leistungsfähigeren Neubau. Der Denkmalschutz wurde im Januar 2020 aufgehoben, so dass die Brücke abgerissen werden kann. Dabei müssen Auflagen und Bedingungen der Denkmalschutzbehörde eingehalten werden: Eine neue Brücke soll die Sichtachsen von und zur Altstadt, zum Schloss, zur Schlossinsel sowie zum Kietz wiederherstellen. Die Höhe muss sich am historischen Bauwerk orientieren. Oberhalb der Straßenebene angeordnete Tragkonstruktionen, wie bei den jetzigen Behelfsbrücken, sind nicht möglich. In die Planungen einer entsprechenden Brückenanlage werden die Anforderungen des Mobilitätsgesetzes sowie der Verkehrsprognose 2035 einfließen. Bestandteil der Planungen für den Brückenneubau ist die gesamte Strecke zwischen der Kreuzung Müggelheimer Straße mit der Straße Alt-Köpenick im Osten (Schlossplatz) und dem Kreuzungsbereich Köllnischer Platz im Westen. Die Länge dieses Abschnitts beträgt in etwa 330 Meter. Voraussichtliche Bauzeit: noch in Planung Konkrete Angaben zum Bau können erst nach Abschluss der weiteren Planung erfolgen. Vom 27. Februar bis 12. März 2023 fand eine Online-Beteiligung statt. Es konnten eigene Ideen anlegt und die Ideen der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer kommentiert werden. Online-Beteiligung auf meinBerlin Die Lange Brücke in Köpenick kann aufgrund ihres baulichen Zustandes die aktuellen verkehrlichen Anforderungen nicht erfüllen und muss durch einen Neubau ersetzt werden. Auf der Beteiligungsplattform meinBerlin fand am 06.10.2021 eine Online-Veranstaltung statt. Dort wurden unter anderem die in der Vorplanung berücksichtigten baulichen Randbedingungen sowie die Varianten und der aktuelle Planungsstand vorgestellt. Zudem gab es auf der Plattform eine Online-Beteiligung , die bis zum 20.10.2021 lief. Online-Beteiligung auf meinBerlin Momentan sind auf der historischen Brücke baulich vier Fahrstreifen mit zwei integrierten Straßenbahngleisen angelegt. Die Straßenbahn nutzt das Gleis auf der nördlichen Brückenhälfte. Das zweite Gleis bleibt außer Betrieb. Jeglicher weiterer Verkehr nach Osten – vom Autoverkehr bis zum Gehweg – findet auf der südlichen Brückenhälfte statt. Nach Westen führen über die Behelfsbrücken je zwei Fahrstreifen mit einem integrierten Straßenbahngleis. Die südliche Behelfsbrücke wird nur für den Straßenbahnverkehr genutzt. Das Gleis auf der anderen Behelfsbrücke ist nicht in Benutzung. Dort werden der übrige motorisierte Verkehr sowie der Geh- und Radverkehr über die Dahme geführt. Für einen Brückenneubau wird aufgrund der vorliegenden Planungsgrundsätze von folgender Aufteilung je Fahrtrichtung ausgegangen: 3,70 m Gehweg, einschließlich Geländer und Beleuchtung 2,30 m Radweg 0,50 m Sicherheitsstreifen 6,50 m Richtungsfahrbahn, 2-streifig 1,00 m Notgehbahn 3,50 m Straßenbahnkörper, eingleisig Diese Anforderungen betreffen sinngemäß auch die Anpassung der Straßenanlagen der gesamten Planungsstrecke vom Schlossplatz bis zum Köllnischen Platz. Ziel und Inhalt der Planungsaufgabe ist es, die Verkehrseinschränkungen so gering wie möglich zu halten. Konkrete Angaben zur Verkehrsführung können erst nach dessen Abschluss erfolgen. Zu dem Vorhaben für einen geplanten Ersatzneubau wird die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt die Bürgerinnen und Bürger umfassend und transparent informieren und sie in den weiteren Prozess einbinden. Hinweis: Die Angaben sind als Planungsgrundlage zu verstehen, welche sich im Rahmen der Planungsphasen noch verändern können. Die Baumaßnahme wurde im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) mit Bundes- und Landesmitteln gefördert.
Ob für den Wirtschaftsverkehr, den öffentlichen Personennahverkehr, den privaten Pkw-Verkehr oder für Radfahrende: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität für die Menschen der Stadt und ermöglicht die Ver- und Entsorgung. Die Vielzahl der Ansprüche an den öffentlichen Raum und den Straßenraum sind teilweise so umfangreich, dass es konzeptioneller Betrachtungen für das Netz bedarf. Diese gegebenenfalls themenübergreifenden Untersuchungen, beispielsweise in der Verzahnung zwischen Städtebau und Verkehr, oder auch verkehrsträgerübergreifenden Untersuchungen, liefern Erkenntnisse, die dann fallweise in konkrete Planungsvorhaben münden. Projekte in Planung Bild: SenMVKU Verkehrliches Innenstadtkonzept Zwischen 2023 und 2025 hat der Berliner Senat im Rahmen des Masterplan Berliner Mitte ein planerisches Konzept erstellt. Innerhalb dieses Kooperationsprojekts mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde ein verkehrliches Innenstadtkonzept entwickelt. Weitere Informationen Bild: Geoportal Berlin / Digitale farbige TrueOrthophotos 2024 (DOP20RGBI) Verkehrskonzept für den Berliner Hauptbahnhof Im Zusammenhang mit der geplanten Umgestaltung des Europaplatzes sowie verkehrlichen Fragestellungen am Berliner Hauptbahnhof wurde ein aktualisiertes Verkehrskonzept für das Umfeld des Berliner Hauptbahnhofs erstellt, welches als Grundlage für zukünftige Maßnahmen dienen soll. Weitere Informationen Bild: SenMVKU / Kartengrundlage: Geoportal Berlin Straßennetz Nord-Ost-Raum Für die Entwicklungsgebiete wurde eine verkehrliche Untersuchung zum Straßennetz im Nord-Ost-Raum Berlins erstellt. Weitergehende Untersuchungen zum ÖPNV (Straßenbahn) liefen parallel. Weitere Informationen
Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwebstaub (Feinstaub-PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer und Feinstaub-PM2,5: Partikel kleiner als 2,5 Mikrometer). Eine Station misst außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe NO, NO2 und Feinstaub-PM10 bzw. Feinstaub-PM2,5 sowie z.T. Benzol und CO gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Feinstaub-PM10/PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155) und Internet (https://luft.hamburg.de) der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. In dem Internetangebot finden sich darüber hinaus zusammengefasste und historische Daten, Charakterisierungen der Messstationen sowie weitere inhaltliche Erläuterungen.
Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.
Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) . Dieser Layer kann und sollte für die Planung von LKW-Fahrten, z.B. mittels Einspielen in Navigationssoftware genutzt werden.
Luftverschmutzung, Lärm, Sicherheitsrisiken sind oftmals aktuelle Schlagworte, wenn es um den Lkw-Verkehr, vor allem in Städten, geht. Im Fokus steht dabei oft der schwere Lkw-Verkehr, der von Sattel- und Lastzügen bewältigt wird. Diesen Verkehr von den sensiblen Ortslagen fernzuhalten und ihn auf leistungsfähige Routen zwischen den Bundesfernstraßen und -autobahnen und den örtlichen Gewerbegebieten zu verlagern, ist das Ziel. Die Landeshauptstadt Dresden verfügt seit dem Jahre 2008 über ein Lkw-Vorrangroutennetz. Das System basiert darauf, jeder Autobahnanschlussstelle im Gebiet der Landeshauptstadt Dresden eine Gruppe von (nächstgelegenen) Gewerbegebieten und -standorten zuzuordnen und über extra ausgewiesene Strecken die Lkw dann auf kürzestem und möglichst orts- und umweltverträglichen Weg von und zur Autobahn bzw. von und zum Gewerbegebiet zu bringen.
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) .
Als eine Maßnahme des Luftreinhalteplans wurde 2011 die LKW-Verbotszone in der Landeshauptstadt Dresden eingerichtet. Der Kfz-Verkehr ist entsprechend einer Analyse der Immissionssituation der wesentliche Verursacher der Grenzwertüberschreitungen gesundheitsrelevanter Luftschadstoffe zu diesem Zeitpunkt. Lkw-Verkehre tragen in hohem Maße zur Schadstoffbelastung im Stadtgebiet bei. Anliegen der Maßnahme ist es, den LKW-Verkehr weiter zu minimieren. Zur Vermeidung dieser Fahrten wird dieser Verkehr mit dem StVO-Zeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse) mit dem Zusatzzeichen "Dienstleister, Anlieferer und Wohnmobile frei" in großen Teilen des Stadtgebietes verboten. Die Lkw-Verbotszonen wurden erstellt auf Grundlage des Straßenknotennetz 1:5000 (SKN5) .
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 216 |
| Kommune | 12 |
| Land | 135 |
| Zivilgesellschaft | 10 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 5 |
| Ereignis | 4 |
| Förderprogramm | 133 |
| Hochwertiger Datensatz | 1 |
| Text | 153 |
| Umweltprüfung | 8 |
| unbekannt | 50 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 170 |
| offen | 176 |
| unbekannt | 8 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 345 |
| Englisch | 28 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 10 |
| Bild | 2 |
| Datei | 10 |
| Dokument | 46 |
| Keine | 191 |
| Webdienst | 17 |
| Webseite | 140 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 188 |
| Lebewesen und Lebensräume | 319 |
| Luft | 253 |
| Mensch und Umwelt | 354 |
| Wasser | 175 |
| Weitere | 325 |