The basidiomycete Armillaria mellea s.l. is one of the most important root rot pathogens of forest trees and comprises several species. The aim of the project is to identify the taxa occurring inSwitzerland and to understand their ecological behaviour. Root, butt and stem rots caused by different fungi are important tree diseases responsible for significant economic losses. Armillaria spp. occur world-wide and are important components of many natural and managed forest ecosystems. Armillaria spp. are known saprothrophs as well as primary and secondary pathogens causing root and butt rot on a large number of woody plants, including forest and orchard trees as well as grape vine and ornamentals. The identification of several Armillaria species in Europe warrants research in the biology and ecology of the different species. We propose to study A. cepistipes for the following reasons. First, A. cepistipes is dominating the rhizomorph populations in most forest types in Switzerland. This widespread occurrence contrasts with the current knowledge about A. cepistipes, which is very limited. Second, because the pathogenicity of A. cepistipes is considered low this fungus has the potential for using as an antagonist to control stump colonising pathogenic fungi, such as A. ostoyae and Heterobasidion annosum. This project aims to provide a better understanding of the ecology of A. cepistipes in mountainous Norway spruce (Picea abies) forests. Special emphasis will be given to interactions of A. cepistipes with A. ostoyae, which is a very common facultative pathogen and which often co-occurs with A. cepistipes. The populations of A. cepistipes and A. ostoyae will be investigated in mountainous spruce forests were both species coexist. The fungi will be sampled from the soil, from stumps and dead wood, and from the root system of infected trees to determine the main niches occupied by the two species. Somatic incompatibility will be used to characterise the populations of each species. The knowledge of the spatial distribution of individual genets will allow us to gain insights into the mode of competition and the mode of spreading. Inoculation experiments will be used to determine the variation in virulence expression of A. cepistipes towards Norway spruce and to investigate its interactions with A. ostoyae.
Das Projekt Urbanität und Vielfalt siedelt seit 2016 ausgewählte Wildpflanzenarten wieder an. Getragen wird es von Botanischen Anlagen in ganz Deutschland und vielen engagierten Menschen. Der Botanische Garten der Universität Potsdam, das Späth-Arboretum der Humboldt-Universität zu Berlin, der Botanische Garten der Philipps-Universität Marburg und die Gärtnerei des Umweltzentrums Dresden ziehen Jungpflanzen vor, die dann alle Interessierten im eigenen Garten oder Balkonkasten pflanzen kann. Das dort gewonnene Saatgut wird für die Anzucht neuer Jungpflanzen verwendet. An anderen Orten gibt es gemeinsame Pflanzaktionen. Exkursionen und Veranstaltungen vertiefen zudem das Wissen um Naturschutz und biologische Vielfalt. Das im Bundesprogramm zur Biologischen Vielfalt geförderte Projekt wurde 2020 für zwei weitere Jahre verlängert. Für die Region Berlin/Potsdam haben die Projektverantwortlichen mit der Koordinierungsstelle Florenschutz 34 Arten der heimischen Trockenrasen ausgewählt. Diese Arten werden seit 2018 bei Pflanzaktionen mit Freiwilligen und den eigens gegründeten Arbeitskreisen an vielen Orten wieder angesiedelt: zum Beispiel auf dem Gelände der Oberflächenwasseraufbereitungsanlage (OWA) Tegel, im Schmetterlingshof der Märkischen Scholle in Tempelhof, auf der Düne Wedding (Berlins einziger innerstädtischen Düne) oder in der Dünenlandschaft Püttberge in Köpenick. Auch Kleingartenanlagen sind beteiligt. Unternehmerische Verantwortung bei der Umgestaltung der OWA Tegel Schmetterlingshof als Beispiel biodiverser Wohnumfeldgestaltung 2017 wurde zur IGA Berlin im Jelena-Šantić-Friedenspark eine Archefläche mit 900 Kleinbeeten angelegt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von „Urbanität und Vielfalt“ betreuen die Anlage; Bürgerinnen und Bürger können Patenschaften für die Kleinbeete übernehmen. Heute ist die Archefläche ein Reservoir für die Nachzucht der 34 Wildpflanzenarten, die hier geerntet und auf andere Standorte ausgebracht werden können. Regelmäßige Veranstaltungen haben den Ort zum familienfreundlichen Treffpunkt gemacht. Helfen Sie bei der Nachzucht seltener Wildpflanzen! Informationen zu aktuellen Veranstaltungen gibt es auf der Webseite Urbanität & Vielfalt . Wenn 2022 die Bundesförderung endet, will eine Arbeitsgruppe des Botanischen Vereins von Berlin und Brandenburg das Projekt ehrenamtlich weiterführen.
Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Südliches Fläming-Hügelland nordöstlich der Stadt Jessen und dehnt sich in östlicher Richtung bis zum jetzigen Ortsteil Schweinitz aus. Im Süden reicht es bis zur Schwarzen Elster, im Norden grenzt die Glücksburger Heide an. Die Bundesstraße B 187 Wittenberg-Herzberg quert das Gebiet im südlichen Teil. Der nördliche Teil des LSG wird von einem geschlossenen Waldgebiet eingenommen. Im westlichen Gebietsteil ist das Landschaftsbild durch vorhandene Reliefunterschiede abwechslungsreicher. Die waldfreien Wegränder weisen Teile von Trockenrasenvegetation auf. Als einzige Freifläche befindet sich nördlich der Diesthöhe die ”Hirtenwiese”. Der südliche Teil des LSG, der die Jessener und Schweinitzer Berge umfaßt, ist geprägt durch Flächen für Obst- und Weinanbau, die teilweise in den letzten Jahren gerodet wurden, nun brach liegen und mit Ruderalvegetation bewachsen. In diese Flächen sind einzelne Gehöfte der ehemaligen Obst- und Weinbauern eingestreut. Während der nördliche Teil des Gebietes ausschließlich von der Forstwirtschaft genutzt wurde und wird, sind der mittlere und der südliche Teil traditionelles Obstanbaugebiet mit einer typischen Streubesiedlung. Mindestens seit dem 16. Jahrhundert spielte auch der Weinanbau eine Rolle, wie es durch die ”Churfürstlich-Sächsische Wein-Gebürgs-Ordnung” von 1581 belegt ist. Später wurden vorrangig Himbeeren angebaut, so daß sich in den 20er und 30er Jahren dieses Jahrhunderts hier das größte Himbeeranbaugebiet Deutschlands befand. Später fand eine Umstellung auf Erdbeeren statt, die dann aufgrund ökonomischer Zwänge durch Baumobst, besonders Apfel, Pfirsich und Sauerkirsche, abgelöst wurden. Gegenwärtig sind große Flächen gerodet. In der eigenartigen Geologie des kleinen Höhenzuges liegt auch das Vorkommen von rudimentären Braunkohleflözen unter einem ungefähr 30 m mächtigen Deckgebirge begründet. Braunkohle wurde im Gebiet der Nord- und Westabdachung der Arnsdorfer Berge in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Tiefbau gewonnen. Erste Untersuchungsarbeiten sind für 1864 überliefert. Ab 1867 entstanden mehrere Schächte mit Teufen bis zu 35 m, zum Beispiel „Grube 529“, 1870 umbenannt in Grube Gorrenberg. Die komplizierten Lagerungsverhältnisse (Schollen, Sättel) und zahlreiche Wassereinbrüche ließen den unwirtschaftlichen Bergbau bereits 1876 zum Erliegen kommen. Zahlreiche Gruben sind rißkundlich in den Unterlagen der Bergsicherung Cottbus belegt. Die ehemaligen Schächte, als Pfeilerbruchbau angelegt, markieren sich im Waldgebiet heute als sogenannte Einbrüche. Elsterkaltzeitliche Beckenschluffe und –tone wurden im Gebiet der Oberberge, südlich der B 187 sowie westlich Schweinitz abgebaut. Der Tonabbau ist seit mindestens 1702 belegt. Es existierten mehrere Ziegeleien. Der letzte Abbau, das Ziegelwerk Gorrenberg, wurde 1997 eingestellt. Die Gruben sind heute meist wassergefüllt, es haben sich bereits wieder Kleingewässer- und Röhrichtbiotope entwickelt. Auch eine Gewinnung von Sand und Kies findet nicht mehr statt. Die aufgelassenen Gruben liegen entweder trocken, wie an der Alten Schweinitzer Straße nördlich der Schwarzen Elster, oder wurden verfüllt und rekultiviert. Die Aufforstung der Arnsdorfer und der Jessener Berge sowie die heutige Gliederung des Wegenetzes erfolgten in der Zeit von 1886-1891, nachdem der preußische Staat großflächig das Ödland aufkaufte. Die heute vorhandenen Althölzer sind also alle zwischen 105 bis 110 Jahre alt und stammen aus der ersten Waldgeneration. Der Erstaufforstung des heutigen Landeswaldanteils in den Arnsdorfer und Jessener Bergen erfolgte entsprechend der wirtschaftlichen Konzeption großflächig mit Gemeiner Kiefer. Die Schweinitzer Berge, also die nach Osten abfallenden Hänge, befanden sich schon seit Menschengedenken in forstwirtschaftlicher Nutzung. Die Wasserwirtschaft ist mit einem Hochspeicher und die Telekom mit einer Sendeeinrichtung im Gebiet präsent. Gegenwärtig wird das Landschaftsschutzgebiet zunehmend für das Erholungswesen erschlossen. Es wurden thematische Wanderwege zum Obst- und Weinanbau angelegt, und mehrere Gaststätten bzw. Hotels laden zum Verweilen ein. Das LSG umfaßt den Erosionsrest einer Stauchendmoräne. Sie wurde während des Warthestadiums der Saalekaltzeit durch das Gletschereis aufgeschuppt und ist ein Überbleibsel einer Kette von Hochlagen, die der Schweinitz-Lebuser Endmoränenstaffel angehören. Die Berge des LSG überragen die umliegenden Niederungen um fast 60 m. Die höchsten Erhebungen sind der Himmelsberg (132,2 m über NN) und die Diesthöhe (128,6 m über NN). Ähnliche Höhenlagen werden erst wieder in über 20 km Entfernung, im Wittenberger Fläming sowie in der Dübener Heide erreicht. Das Relief in der Umgebung der Stauchendmoräne ist nur wenig gegliedert. Es wurde vor allem durch Schmelzwasser des Lausitzer Urstromtals geprägt. Dieser Teilabschnitt des Breslau-Bremer Urstromtals führte während des Abtauens der warthestadialen Inlandeismassen die von Norden aus dem Fläming heranströmenden Schmelzwasser in Richtung Wittenberg-Magdeburg ab und nahm zeitgleich die von Süden kommenden Flüsse auf. Es wurden vor allem Sande und Kiese abgelagert. Am Rande der Endmoräne treten sie morphologisch in Form umlaufender Terrassen in Erscheinung, die unterschiedliche Abflußniveaus im Urstromtal anzeigen. Das LSG wird durch zahlreiche Trockentäler gegliedert. Sie wurden während der letzten Kaltzeit, der Weichselkaltzeit, angelegt. Das Inlandeis kam damals zirka 50 km weiter nördlich zum Stillstand (Brandenburger Eisrandlage). Das Gebiet des LSG gehörte zum von Frostprozessen beherrschten Periglazialraum. Im ehemaligen Urstromtal floß der Lausitzer Strom, ein System von verwilderten Flüssen und Bächen. Auf Dauerfrostböden konnten Niederschläge nicht versickern, so daß auch im Bereich gut durchlässiger Sande und Kiese ein oberirdischer Abfluß erzwungen wurde. Die zahlreichen radial angeordneten Tälchen liegen heute trocken, da mit dem Schwinden des Dauerfrostbodens zu Beginn der jetzigen Warmzeit, des Holozäns, eine gute Versickerung von Niederschlagswassern möglich wurde. Alter und Entstehung der in die Moräne eingestauchten Sedimente sind mannigfaltig. Im Gebiet der bewaldeten Nordabdachung stehen vereinzelt tertäre Bildungen an. Sie treten zumeist in Form zerrissener Schollen auf und sind die bei weitem ältesten Sedimente des Jessener Raumes. Es handelt sich um Feinsande, Schluffe und Braunkohlen aus dem Miozän. An der Südabdachung bezeugen mehrere aufgelassene Ziegeleigruben die Oberflächennähe von eng gebänderten Schluffen und Tonen. Diese Ablagerungen stammen aus einem großen elsterkaltzeitlichen Seebecken, der sogenannten Elbetalwanne im Gebiet von Torgau bis Dessau. Sie liegen stauchungsbedingt in den Jessener Oberbergen 80 bis 100 m über ihrem Ursprungsniveau. Die verbreitet anstehenden Sande und Kiese entstammen überwiegend Flußablagerungen, die zum Teil präglaziales Alter haben, meist aber dem frühsaalekaltzeitlichen Berliner Elbelauf zugeordnet werden können. Die Elbe floß zu diesem Zeitpunkt, vor der Entstehung des Flämings, über Jessen direkt in Richtung Norden. Besonders im Westteil des LSG kommt Geschiebelehm vor. Er wurde mit dem Niedertauen des Gletschereises abgelagert. Den Südrand des LSG bildet eine markante Erosionsstufe zur holozänen Aue der Schwarzen Elster. Das LSG erfaßt die Bodenlandschaft der Arnsdorfer Berge, die entsprechend ihres geologischen Aufbaues eine Insel in den Niederungssanden der Bodenlandschaft der Elbe-Elster-Terrassen bilden. Es dominieren Braunerden (podsolige Braunerden und Acker-Braunerden) bis Braunerde-Podsole aus Geschiebedecksand über Schmelzwassersanden. In den Randbereichen des LSG, und in Senken sind Gley-Braunerden bis Podsol-Gley-Braunerden entwickelt. Gley-Posdole sind an die Verbreitung geringmächtiger Flugsanddecken über Niederungssand gebunden. Dünen mit Regosolen bis Podsolen haben nur geringe Verbreitung. Der Raum Jessen gehört zum stark kontinental beeinflußten Binnentiefland mit relativ niedrigen Niederschlagssummen von durchschnittlich 598 mm. Die mittlere Jahrestemperatur beträgt 8,6° C. Der Südhang der Jessener Berge ist durch seine Sonnenscheinexponiertheit wärmebegünstigt. Ein Wärmeausgleich durch die Nähe zur Elsteraue und die leichte Bodenerwärmung kennzeichnen diesen LSG-Teil. Artenarme Kiefernforste mit Land-Reitgras, Draht-Schmiele und Heidelbeere in der Bodenschicht dominieren. Nur vereinzelt sind Laubgehölz-Randbepflanzungen vorhanden. Auf den trockenen Standorten des Landschaftsschutzgebietes finden sich neben Borstgras, Silbergras und Heidekraut mehrere Habichtskrautarten, Sand-Segge, Gemeine Grasnelke, Heide-Nelke, Echtes Labkraut, Gemeine Schafgarbe, Zypressen-Wolfsmilch, Echter Thymian, Feld-Beifuß, Berg-Jasione, Reiherschnabel, Acker-Wachtelweizen und die gefährdete Kriech-Weide. Auf den wenigen feuchten Standorten, insbesondere auch in der Folgelandschaft des Tonabbaus, wachsen Flatter-, Glieder- und Knäuel-Binse sowie Wald-Simse, Kuckucks-Lichtnelke, Pfeifengras, Sumpf-Kratzdistel, Sumpf-Ziest, Schwarzfrüchtiger Zweizahn, Gilbweiderich, Blutweiderich und die gefährdeten Arten Wassernabel und Sumpf-Schafgarbe. An den Restgewässern der Tongruben entwickeln sich Bestände aus Schilf, Breit- und Schmalblättrigem Rohrkolben sowie Bruch- und Grau-Weide. Mehrere trockene und feuchtere Gebüschgruppen im Gebiet werden von Eingriffligem Weißdorn, Hunds-Rose, Schwarzem Holunder, Hasel, Korb-Weide, Hänge-Birke, aber auch Sanddorn, Quitte und Mahonie gebildet. Eine strukturreiche Grünlandfläche mit überwiegend trockeneren Standorten und einer feuchten Pfeifengras-Binsen-Wiese im südlichen und zentralen Teil sowie einem dichten Adlerfarnbestand in der südöstlichen Ecke ist die ”Hirtenwiese”. Sie wird von älteren Stiel-Eichen, Rot-Buchen, Hänge-Birken und Kiefern umgrenzt. Von den im LSG vorkommenden Säugetieren sind besonders Reh, Wildschwein, Rotfuchs und Dachs in den Waldgebieten sowie Feldhase, Wildkaninchen, Steinmarder und Mauswiesel in den offenen Bereichen zu nennen. Die insgesamt artenreiche Vogelwelt ist unter anderen durch Mäusebussard, Habicht, Bunt- und Schwarzspecht, Ziegenmelker, Kolkrabe, Heidelerche, Gartenbaumläufer und Kleiber im Waldgebiet sowie Hausrotschwanz, Steinschmätzer, Baumpieper, Neuntöter und Star in den offenen Bereichen vertreten. Auch wurden im LSG sporadische Bruten des bestandsgefährdeten Wiedehopfes festgestellt, zuletzt 1991. Von den Kriechtieren und Lurchen kommen in den trockenen Bereichen Zauneidechse und in den feuchteren Erd- und Knoblauchkröte, Teich- und Kammolch vor. Als wirbellose Tierarten sind im Gebiet besonders die Vertreter der Tagfalter (zum Beispiel Trauermantel), der Käfer (wie Leder-Laufkäfer, Walker und Nashornkäfer) und der Schnecken (beispielsweise Hain-Bänderschnecke) sowie der Heuschrecken (zum Beispiel Blauflügelige Ödlandschrecke) hervorzuheben. Der Nashornkäfer war früher häufig. Mit der Einstellung der Mostproduktion und der Kompostwirtschaft erfolgte der fast vollständige Zusammenbruch der Population. Die Hauptattraktivität des Gebietes ist das außerordentlich prägende Landschaftsbild der Stauchendmoräne mit hervorragenden Aussichtsmöglichkeiten von den Jessener Bergen in die Elster- und Elbeaue. Die Offenhaltung dieser Sichten und sichtexponierten Flächen ist eines der wichtigsten Entwicklungsziele des LSG. Die Erhaltung und die Entwicklung des Obst- und Weinanbaus sowie der Forstwirtschaft sind für die Sicherung der Charakteristik des Gebietes unbedingt erforderlich. Die ersten Ansätze sind mit neuaufgerebten Weinflächen sowie dem Obst- und Wein-Wanderweg geschaffen. Eine schrittweise Umwandlung der artenarmen Kiefernforste in Waldgesellschaften, die der potentiell natürlichen Vegetation entsprechen, ist durchzuführen. Besonders die Waldgebiete am Südabhang müßten in einen wärmeliebenden Fingerkraut-Eichentrockenwald überführt werden. Aber auch die nördlicher gelegenen Waldgebiete sind schrittweise in naturnahe Stieleichen-Hainbuchenwälder umzuwandeln. Soweit die entstandenen Freiflächen an den Südhängen nicht für Obst- und Weinanbau wieder genutzt werden, könnten sie als Streuobstwiesen oder mit lockerer Gehölzvegetation entwickelt werden. Insgesamt sollte das LSG für einen ökologisch verträglichen Tourismus genutzt und weiter erschlossen werden. Ausgehend von der Gaststätte ”Bergschlößchen” an der B 187 mit der gegenüber aufgestellten historischen Weinpresse kann das Gebiet über Rundwanderwege erschlossen werden. Diese Wege führen am Südhang durch aufgerebte Weinflächen und die verbliebenen Obstkulturen bis auf die höchste Erhebung, den Himmelsberg, von wo sich bei klarem Wetter eine ausgezeichnete Fernsicht über die Elsteraue und die Annaburger Heide bis zur Elbeaue bietet. Ausgedehnte Wanderungen können die nördlich angrenzenden Waldgebiete bis zur Hirtenwiese einbeziehen oder sogar die Glücksburger Heide erreichen. Ein Besuch des Gebietes ist als Abstecher vom länderübergreifenden Elsterwanderweg möglich. Weinbau auf den Jessen-Schweinitzer Bergen Die Einführung des Weinbaus in der Jessener Gegend ist mit der Tätigkeit des Mönchsordens der Antoniter im frühen Mittelalter verbunden. Die erste urkundliche Erwähnung ”der agker uff dem Gorrenberge” ist von 1420 datiert. Im 15. und 16. Jahrhundert erreichte der Weinbau mit einer Fläche von 1 200 Morgen, das sind 300 ha, seine größte Ausdehnung. Auch Martin Luther soll ein Freund des Gorrenberger Weines gewesen sein. Mit der Unterschrift von Kurfürst Christian vom sächsischen Hof wurde am 23.4.1581 eine ”Churfürstlich Sächsische Weingebürgsordnung” herausgegeben, in der 26 verschiedene Tätigkeiten aufgeführt sind, die der Winzer das Jahr über zu leisten hatte. Nach dem Wiener Kongreß 1815, als das bisher sächsische Amt Schweinitz zu Preußen kam, ging der Weinbau ständig zurück. Nach dem II. Weltkrieg war der Weinbau auf den Jessener Bergen bis auf 1,25 ha fast verschwunden. Mitte der 70er Jahre wurde festgelegt, den Weinbau im Jessener Gebiet zu erhalten und insgesamt 3,2 ha mit den Sorten ”Riesling”, ”Müller-Thurgau” und ”Scheurebe” wieder aufzureben. Gegenwärtig wird der Weinbau von der Jessener Gartenbaugenossenschaft und den alteingesessenen Winzerfamilien Hanke und Zwicker/Döbelt aufrechterhalten. Während noch heute in Meißen die Trauben der Gartenbaugenossenschaft und des Weinausschanks Döbelts verarbeitet werden, keltert das Weingut Hanke seine Trauben im eigenem Keller und mit eigener Technik. In einigen Gaststätten und Weinlokalen rund um die Jessener Berge wird dieser Wein heute angeboten. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 24.07.2019
Geologische Profilschnitte vermitteln eine räumliche Vorstellung vom Aufbau des Untergrundes. Das NIBIS enthält Informationen zu Profilschnitten, unterteilt in Locker- und Festgesteinsbereiche in Niedersachsen. Der Maßstab der geologischen Profilschnitte ist 1: 50 000. Daher konnten Lockergesteinsschichten erst ab einer Mächtigkeit von mehr als 1 m und Festgesteinsschichten ab einer Mächtigkeit von mehr als 10 m dargestellt werden. Um die Lesbarkeit der Profilschnitte zu verbessern, mussten sie überhöht dargestellt werden, wobei für Lockergesteinsschnitte eine 50fache, für Festgesteinsschnitte eine 5-fache Überhöhung gewählt wurde. Dabei ist zu beachten, dass sich die Überhöhung auch auf die Darstellung der Lagerungssituation auswirkt. Sie verursacht ein scheinbares Einfallen, was bei der Beurteilung von z.B. sehr steilen Rinnenflanken oder sehr steil einfallenden Schichten zu berücksichtigen ist. Die Schichten wurden anhand der wichtigsten stratigrafischen, petrografischen und genetischen Eigenschaften zusammengefasst. Auf Grund der maßstabsbedingten Generalisierung wurden dabei nur dominierende Eigenschaften dargestellt. Nur lokal vorkommende, geringmächtige Einschaltungen oder kleinräumig verbreitete Sonderfazies konnten nicht berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind weitere geologische Elemente wie tektonische Störungen, die Basis quartärzeitlich entstandener Sedimente sowie, häufig in idealisierter Form, glazitektonische Schuppen und Schollen verzeichnet. Zusätzlich enthalten die Profilschnitte Angaben zu den wichtigsten topographischen Elementen (Ortschaften, Gewässer, Straßen) sowie zu Wasserschutzgebieten. Die im Profilschnitt verwendeten Bohrungen sind ebenfalls eingezeichnet. Während die Linien der Lockergesteinsschnitte direkt durch die Bohrpunkte verlaufen, werden die Bohrungen für die Festgesteinsschnitte auf eine gerade Schnittlinie projiziert. Für Bohrungen die zu Grundwassermessstellen oder Brunnen ausgebaut wurden gibt es zusätzlich Angaben zur Lage der Filterstrecken. Als Ergebnis der hydrogeologischen Interpretation der geologischen Profilschnitte sind die hydrostratigrafischen Profilschnitte entstanden, wobei die geologischen Schichten als Grundwasserleiter- und Grundwassergeringleiter dargestellt werden. Röhm et al. (2009): Grundwasser-Monitoring - Erstellung Geologischer und Hydrostratigrafischer Schnitte zur Umsetzung der EG-WRRL 2007/2009. Röhm, H. & Witthöft, M.: Projektdokumentation, Übersichtskarte, 142 Profilschnitte; Hannover (unveröff. Archivbt. LBEG).
In der ehemaligen DDR wurden in den Jahren 1980 bis 1990 in den an der Erdoberfläche anstehenden bzw. gering von Känozoikum überdeckten präoberpermischen Grundgebirgseinheiten (Flechtingen-Roßlauer Scholle, Harz, Sächsisches Granulitgebirge, Thüringer Wald, Thüringisch-Vogtländisches Schiefergebirge, Erzgebirge, Elbtalzone/Lausitz) Untersuchungen zur Einschätzung der Rohstoffführung durchgeführt. Bestandteil dieser Untersuchungen war eine geochemische Prospektion im Bereich der genannten Grundgebirgseinheiten. Auf einer Fläche von fast 15.000 km² wurden ca. 18.000 Wasser- und ca. 17.500 Bachsedimentproben entnommen und geochemisch untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden in Teilberichten zu den einzelnen Grundgebirgseinheiten sowie im „Abschlussbericht zur vergleichenden Bewertung der Rohstofführung in den Grundgebirgseinheiten der DDR“ (Röllig et al., 1990) dokumentiert. Bei diesen Daten aus den Grundgebirgseinheiten im Südteil der ehemaligen DDR handelt es sich um eine in ihrer hohen Probenahmedichte (> 1 Probe/km²) einzigartige flächendeckende geochemische Aufnahme dieser Gebiete. Alle späteren geochemischen Untersuchungen (Geochemischer Atlas 2000 sowie im Rahmen von GEMAS und FOREGS) wurden mit einer ungleich geringeren Probenahmedichte durchgeführt. Diese wertvollen und unwiederbringlichen Daten werden nun über das Geoportal der BGR allgemein verfügbar gemacht. Ergänzend zur digitalen Bereitstellung des originalen Datenmaterials erfolgt erstmals eine Bereitstellung mit modernen computergestützten Verfahren erstellter flächendeckender Verteilungskarten. Die Downloads zeigen die Verteilung der Rubidiumgehalte in Bachsedimenten in vier verschiedenen farbigen Punkt- und Isoflächenkarten.
1994 wurden die verschiedenen an der NLOE-Forschungsstelle Kueste durchgefuehrten physikalisch-chemischen und biologischen Ueberwachungsuntersuchungen zu einem gemeinsamen Monitoring-Konzept zusammengefasst. Diese von Norderney und Hildesheim aus organisierte Ueberwachungstaetigkeit in den marinen Gewaessern des Landes Niedersachsen umfasst die Kompartimente Wasser, Boden und Organismen. Zentrale Messgroessen sind die Naehrstoffgehalte, die Belastung mit schaedlichen Spurenstoffen und die Zusammensetzung wichtiger Lebensgemeinschaften.
Meereis ist eine der Komponenten des Erdsystems, die die schnellsten Veränderungen während der letzten Dekaden zeigten. Zum Beispiel kontrolliert Meereis die Energie- und Gasflüsse zwischen Ozean und Atmosphäre in den Polargebieten. Aufgrund seines hohen Rückstrahlvermögens reflektiert es kurzwellige Strahlung effizient zurück in den Weltraum und beeinflusst das Ökosystem. Während die Meereisfläche in der Arktis mit etwa -4%/Dekade stark abnimmt, nimmt die Meereisfläche in der Antarktis leicht zu (etwa 1.5%/Dekade). Besonders ausgeprägt ist mit -13/Dekade die Abnahme von dickem, mehrjährigem Meereis in der Arktis. Die Fläche von mehrjährigem Eis in der Arktis kann mit Hilfe von satellitengestützten Mikrowellensensoren beobachtet werden. In der Antarktis ist die Fläche mehrjährigen Eises kleiner als in der Arktis aber mit 3 Millionen Quadratkilometern immer noch bedeutend. Zurzeit existiert keine Methode, um die Verteilung und zeitliche Entwicklung von mehrjährigem Eis in der Antarktis auf jahreszeitlichen oder dekadischen Zeitskalen zu beobachten. In diesem Projekt schlagen wir vor, eine Methode zur Bestimmung antarktischer Meereistypen, vor allem mehrjähriges Eis, zu entwickeln.Nach der Sommerschmelze nimmt der Salzgehalt von mehrjährigem Eis ab und damit ändern sich seine dielektrischen Eigenschaften und Porosität. Dadurch wird es möglich, es mit passiven und aktiven Mikrowellensensoren von anderen Eistypen zu unterscheiden. Die Bedingungen in der Antarktis, wie große Schneedicken, die Eis-Flutungen verursachen können, Schnee Schmelz-Gefrier-Zyklen und Meereisdynamik in der Eisrandzone (was zu verstärkter Rückenbildung, kleineren Schollen und Pfannkucheneis führt), erschweren die Unterscheidung von Meereistypen wie mehrjährigem von erstjährigem Eis. Für die Arktis wurden unlängst Methoden entwickelt, um solche Einflüsse, die zu falscher Eistyp-Klassifikation führen, zu verringern. Wir schlagen vor einen Algorithmus zur Bestimmung von Meereistypen inklusive zweier Korrekturmethoden, die schon an der Universität Bremen auf arktisches Meereis angewendet wurden, an die Bedingungen von antarktischem Meereis anzupassen und zu erweitern. Die vorgeschlagenen Methoden beruhen auf kombinierten Mikrowellen-Radiometer und -Scatterometer Beobachtungen für die Eistyp-Unterscheidung und auf Meereisdrift und atmosphärischen Reanalysedaten für die Korrekturmethoden. Das Ergebnis wir die erste zirkumpolare, langfristige Zeitserie von antarktischen Eistypen sein (mehrjähriges und erstjähriges Eis und potentiell auch junges Eis).
Eine Reihe von Mechanismen wurden benannt, um die Abnahme und Zunahme der Meereisausdehnung im Südpolarmeer in den letzten Jahren zu erklären. Aber die Prozesse, die diese Entwicklung antreiben, sind bis jetzt noch nicht umfassend verstanden. Die Simulation des antarktischen Meereises in aktuellen Klimamodellen bleibt ein grundlegendes Problem. Es gibt einige Hinweise darauf, dass das Problem, neben der Formulierung von atmosphärischen und ozeanischen Prozesse, auch auf die Beschreibung der Meereisphysik im Südpolarmeer zurückzuführen ist. Obwohl ein großer Teil der gegenwärtigen Meereisbedeckung im Südlichen Ozean aus einer marginalen Eiszone besteht, lösen kontinuumsmechanische Meereismodelle die Meereisschollen normalerweise weder auf, noch parametrisieren sie dieses Regime und vernachlässigen somit wichtige Rückkopplungen zur Vorhersage von Klima und Wetter. Darüber hinaus ist die Anwendung von kontinuumsmechanischen Meereismodellen auf, oder unterhalb der Skala einzelner Schollen fragwürdig, da die zugrunde liegende Kontinuumsannahme dieser Meereismodelle wahrscheinlich nicht gegeben ist. In diesem Projekt möchten wir die Defizite der derzeitig verwendeten kontinuumsmechanischen Meereismodelle adressieren, indem wir ein hybrides Meereismodell entwickeln, das die Wechselwirkungen zwischen Atmosphäre, Meereis und Ozean bis zur Schollenskala explizit beschreibt. Das hybride Modell bietet einen nahtlosen Ansatz zur Vorhersage des Meereises, der von der Simulation einzelner Meereisschollen in der marginalen Eiszone bis hin zur Darstellung des Packeises reicht. Unser hybrides Modell, das Partikel- mit Kontinuumsmethoden kombiniert, wird zu einem besseren Verständnis und einer besseren Vorhersage des antarktischen Klimasystems beitragen, indem es Kopplungen zwischen Atmosphäre, Meereis und Ozean bis hin zu einer Schollenskala explizit miteinbezieht. Kleinskalige Prozesse, die sich auf einzelne Schollen beziehen, sind für das polare Klima wichtig, aber ihre Parametrisierung in kontinuumsmechanischen Meereismodellen bleibt eine offene Forschungsfrage.Um den Einfluss der schollenskaligen Wechselwirkungen auf die Entwicklung der Meereisbe-deckung im Südlichen Ozean zu analysieren, werden wir ein Diskretes-Elemente-Modell entwickeln, das auf der Beschreibung von DESIgn und dem Princeton-DEM basiert, und es in die kontinuumsmechanische Meereisformulierung im Klimamodell ICON einbetten. Unser Ziel ist, die Interaktion von Meereisschollen explizit in einem Teilgebiet wie der marginalen Eiszone darzustellen, denn es hat sich gezeigt, dass die Schollengrößenverteilung das simulierte Meereisvolumen signifikant beeinflusst. In Regionen, in denen eine hohe räumliche Auflösung nicht erforderlich ist, verwenden wir zur Simulation des Meereises das kontinuumsmechanische Modell, das ein geeigneter, recheneffizienter Ansatz ist, um die Meereisentwicklung auf großen Skalen und mit niedriger Auflösung zu beschreiben.
Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 176. Sitzung am 26.09.2025 die öffentliche Auslegung des Braunkohlenplans „Braunkohlenplan Garzweiler II für das aufgrund des vereinbarten Kohleausstiegs geänderte Tagebauvorhaben Garzweiler II einschließlich der im Bereich Frimmersdorf erfolgten Anpassungen“ auf der Grundlage des Vorentwurfes (Stand: September 2025) einschließlich der zeichnerischen Festlegung (Stand: September 2025) beschlossen und die Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Köln beauftragt, die Beteiligung gemäß § 9 Abs. 2 ROG durchzuführen (vgl. Sitzungsvorlage BKA 0863). Einordnung des Verfahrens Als Anschlussplanung an den Tagebau Frimmersdorf wurde der Braunkohlenplan Garzweiler II am 31.05.1995 durch das damalige Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt. Auf einer Fläche von etwa 48 km² sah dieser für eine sichere Energieversorgung vorrangig den Abbau von Braunkohle vor. Der Tagebau entwickelte sich im Geltungsbereich von Garzweiler II ab 2006, die Auskohlung der Lagerstätte war bis 2044 vorgesehen. Am 03.03.2017 stellte der Braunkohlenausschuss auf Grundlage der Leitentscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen von 2016 die wesentliche Änderung der Grundannahmen fest und leitete ein Braunkohlenplanänderungsverfahren ein. Nachdem das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) für den Tagebau Garzweiler II zunächst eine Beendigung der Kohlegewinnung im Jahr 2038 vorsah, verständigten sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen und die RWE Power AG am 04.10.2022 auf einen vorgezogenen Kohleausstieg im Jahr 2030. Vor diesem Hintergrund fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die bisherigen Arbeiten zur Anpassung des Braunkohlenplanes Garzweiler II an die Leitentscheidungen 2016 und 2021 einzustellen und das Änderungsverfahren neu zu starten. Der Braunkohlenausschuss beauftrage die Regionalplanungsbehörde darüber hinaus zu prüfen, wie die sich für den räumlichen Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf ergebenden Änderungen für die Wiedernutzbarmachung planerisch und möglichst in einem Verfahren bearbeitet werden können. Auch fasste der Braunkohlenausschuss am 25.11.2022 den Beschluss, die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem Verfahren durchzuführen. Durch das Gesetz zur Beschleunigung des Braunkohlenausstiegs im Rheinischen Revier vom 19.12.2022 erfolgten Änderungen des KVBG, u.a. im Hinblick auf § 48 Abs. 1 KVBG: Die energiepolitische und energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur Gewährleistung einer sicheren und zuverlässigen Energieversorgung werden für den Tagebau Garzweiler II nunmehr in den Grenzen der Leitentscheidung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2021 festgestellt. Ein Erhalt der Ortschaften des dritten Umsiedlungsabschnittes (Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe (Eggerather Hof, Roitzerhof, Weyerhof)), jeweils mit einem angemessenen Abstand, soll bei der weiteren Tagebauführung sichergestellt werden. Am 17.03.2023 beschloss der Braunkohlenausschuss, die Änderung des Braunkohlenplans Garzweiler II und des Braunkohlenplans Frimmersdorf in einem gemeinsamen Verfahren durch die Änderung des Braunkohlenplans „Garzweiler II und seine Erweiterung um die Änderung der Wiedernutzbarmachung im Bereich des Braunkohlenplanes Frimmersdorf“ durchzuführen. Auf der Grundlage von überschlägigen Umweltangaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) wurden im September 2023 die betroffenen Öffentlichen Stellen frühzeitig unterrichtet und ein Scoping durchgeführt. Die Bergbautreibende wurde am 18.03.2024 über den Rahmen des Untersuchungsumfangs der Umweltverträglichkeitsprüfung unterrichtet. Am 19.09.2023 wurde die Leitentscheidung 2023 des Landes Nordrhein-Westfalen veröffentlicht und damit wesentliche landesplanerische Vorgaben für den Tagebau Garzweiler II vorgegeben. So gilt es insbesondere, die Flächeninanspruchnahme auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dabei soll die zukünftige Abbaugrenze zu den Erkelenzer Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Ober- und Unterwestrich sowie Berverath den Feldhöfen Eggeratherhof, Roitzerhof und Weyerhof sowie den Ortschaften Mönchengladbach-Wanlo und Titz-Jackerath einen Abstand von mindestens 400 m und zur Ortschaft Erkelenz-Holzweiler einen Abstand von 500 m einhalten. Die Rekultivierung soll insgesamt hochwertig und flächenschonend erfolgen und dabei die regionale Wasserversorgung gesichert und die Entwicklung eines naturnahen Gewässers sichergestellt werden. Die Leitentscheidung 2023 schreibt darüber hinaus ein vorzeitiges und sozialverträgliches Ende der Umsiedlungen der fünf Ortschaften Keyenberg, Kuckum, Oberwestrich, Unterwestrich und Berverath sowie der Holzweiler Höfe vor. Es gilt, die fünf Ortschaften zu Dörfern der Zukunft zu entwickeln. Die vorgenannten landesplanerische Vorgaben werden mit dem vorliegenden Änderungsverfahren umgesetzt. Nach Beauftragung eines ergänzenden Massengutachtens im November 2023 legte die Bergbautreibende am 18.01.2024 eine aktualisierte Vorhabenbeschreibung vor, auf deren Grundlage mit Beschluss vom 15.03.2024 die Regionalplanungsbehörde mit der Erarbeitung eines Vorentwurfs beauftragt wurde. Aufbau des Braunkohlenplans Der Vorentwurf legt - nach einem einführenden Kapitel 0 - in Kapitel 1 und in der zeichnerischen Festlegung Ziele für die räumliche und zeitliche Ausdehnung der Abbaumaßnahmen fest. Die Kapitel 2 bis 8 erläutern die Themen rund um den Wasserhaushalt, den Naturhaushalt, die Emissionen, Kultur und sonstige Sachgüter, Umsiedlung, Verkehr und die Grundzüge der Oberflächengestaltung einschließlich der Anpassungen im Bereich des Braunkohlenplans Frimmersdorf. Kapitel 9 stellt die Umweltverträglichkeitsprüfung einschließlich Umweltprüfung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 LPlG NRW in einem gemeinsamen Verfahren dar und enthält damit die Inhalte des Umweltberichts i.S.v. § 8 Abs. 1 ROG. Abschließend folgt in Kapitel 10 die Sozialverträglichkeitsprüfung des hiesigen Braunkohlenplanänderungsverfahrens. Neben der zeichnerischen und verbindlichen Festlegung des Braunkohlenplans Garzweiler II sind in vier informatorischen Erläuterungskarten die zukünftigen Nutzungsschwerpunkte, mögliche Zwischennutzungen, der Vergleich zwischen den Abbaugrenzen und den Sicherheitslinien des aktuell rechtsverbindlichen Braunkohlenplans von 1995 und der nunmehr im vorliegenden Änderungsverfahren geplanten Abbaugrenzen und Sicherheitslinien sowie der Bestand als auch die Planung der überörtlichen Straßen im Abbaugebiet dargestellt. Umweltverträglichkeitsprüfung und Umweltprüfung Bei dem zu ändernden Braunkohlenplan handelt es sich um einen Raumordnungsplan (§ 2 Abs. 1 LPlG NRW). Für die Änderung eines Raumordnungsplans ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Anlage 5, Nr. 1.5 UVPG eine Strategische Umweltprüfung (Umweltprüfung) durchzuführen. Die Umweltprüfung wird gemäß § 48 S. 1 UVPG nach dem Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt. Die Anforderungen an die Umweltprüfung ergeben sich insbesondere aus den §§ 8 ff. i.V.m. § 7 Abs. 7 ROG sowie den §§ 27 ff. i.V.m. § 30 Abs. 1 S. 2 LPlG NRW. Des Weiteren erfordert die Änderung des Vorhabens Tagebau Garzweiler II unter Be-rücksichtigung der §§ 52 Abs. 2c, 2a, 2b, 57c BBergG in Verbindung mit § 1 Nr. 1b) bb) und cc) UVP-V Bergbau sowie § 27 Abs. 1 LPlG NRW eine vorhabenbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung (vgl. § 7 Abs. 3 S. 1 UVPG und bestätigt durch Bezirksregierung Köln sowie Beschlüsse BKA v. 25.11.2022 (165. Sitzung) und v. 17.03.2023 (166. Sitzung)). Die verfahrensrechtlichen Anforderungen ergeben sich insoweit aus den §§ 4 ff. UVPG. Der Braunkohlenausschuss hat in seiner 165. Sitzung am 25.11.2022 beschlossen, dass die Umweltprüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 27 Abs. 1 LPlG in einem gemeinsamen Verfahren durchzuführen sind. Sowohl die Umweltprüfung als auch die Umweltverträglichkeitsprüfung sind unselbständige Teile des Braunkohlenplanänderungsverfahrens (§ 27 Abs. 1 LPlG i.V.m. §§ 4, 33 UVPG). Die Anforderungen an das im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführende Beteiligungsverfahren ergeben sich aus den §§ 18 ff. UVPG. Diese Anforderungen reichen teilweise weiter als die Anforderungen an eine Umweltprüfung nach § 48 S. 1 UVPG i.V.m. § 9 ROG. Insbesondere sind für die Umweltverträglichkeitsprüfung längere Äußerungsfristen und die Durchführung eines Erörterungstermins vorgesehen. Für das vom Braunkohlenausschuss beschlossene gemeinsame Verfahren werden vorliegend vorsorglich jeweils die strengeren Anforderungen herangezogen, um so eine möglichst umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung zu gewährleisten. UVP-Bericht, Angaben zur Umweltprüfung, entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen und zweckdienliche Unterlagen Die RWE Power AG hat einen UVP-Bericht gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 UVPG vorgelegt, der zugleich Angaben enthält, die von der Bezirksregierung im Rahmen der Erstellung des Umweltberichts gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 UVPG, § 8 Abs. 1 S. 1 ROG herangezogen werden können (kombinierter UP/UVP-Bericht). Darüber hinaus hat die RWE Power AG u.a. die folgenden Fachunterlagen, teils mit weiteren Anlagen, vorgelegt: • Fachbeitrag Natur & Landschaft • Artenschutz terrestrisch • Artenschutz aquatisch • FFH Venloer Scholle • FFH schollenübergreifend • Klimaökologische Bewertung • Archäologischer Fachbeitrag (Abbaubereich) • Bau- und Bodendenkmale im Untersuchungsgebiet (Wasser) • Lärmprognose • Staubniederschlagsmessungen • Standsicherheitsnachweis • Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie • Übersicht Grundwasserentnehmer • Grundwassermodell – Bericht 2024 • Prognose zur Grundwassergüte im Kippen-Abstrombereich • Prognose zur limnologischen Entwicklung des Tagbebausees • Übersicht zu den Oberflächengewässern • Transparenzvereinbarung • Jahresbericht Bergschäden 2023 • Absichtserklärung Ersatzpachtland 1992 • Gewährleistungsvereinbarung Neulandböden Öffentliche Auslegung / Veröffentlichung Der Entwurf des Braunkohlenplans einschließlich der zeichnerischen Festlegung und einschließlich der Angaben zum Umweltbericht i.S.v. § 8 Abs. 1 ROG, der von der Bergbautreibenden (RWE Power AG) vorgelegte kombinierte UP/UVP-Bericht mit den Angaben der Bergbautreibenden (RWE Power AG) zur Umweltprüfung einschließlich der Umweltverträglichkeitsprüfung und die vorgelegten vorstehend aufgeführten Fachunterlagen können im Zeitraum vom 27.10.2025 bis einschließlich 19.12.2025 über die nachfolgende Internetadresse eingesehen und heruntergeladen werden: https://url.nrw/braunkohlenplanverfahren Auch liegen die Unterlagen im o.g. Zeitraum bei der Bezirksregierung Köln Raum W1.04.140 Scheidtweilerstr. 4 50933 Köln Dezernat 32 – Regionalentwicklung, Braunkohle Montag bis Donnerstag 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr öffentlich aus. Für die Einsichtnahme vor Ort wird um telefonische oder schriftliche Anmeldung unter der 0221/147-3395 (Frau Bartsch) oder -3066 (Herr Wigger) oder braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de gebeten. Hinweis: Die Unterlagen werden auch von denjenigen Gemeinden nach Maßgabe der einschlägigen Vorschriften zugänglich gemacht, die unten unter „Weitere wichtige Informationen“ unter Nr. 6 genannt sind. Zusätzlich werden die Unterlagen in der vorgenannten Auslegungsfrist in Papierform nach § 27b Abs. 1 VwVfG in folgenden Gemeinden und Städten ausgelegt: Bedburg, Erkelenz, Jüchen, Mönchengladbach, Titz und Viersen. Einzelheiten zur Auslegung – insbes. zum konkreten Ort und zu den Zeiten der Einsehung – sind bitte den Bekanntmachungen dieser Gemeinden und Städte zu entnehmen.“ Äußerungen Äußerungen (Einwendungen oder Stellungnahmen) zum Plan/Vorhaben können vom 27. Oktober 2025 bis einschließlich zum 19. Januar 2026 • elektronisch über das Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“ unter dem folgenden Link: https://beteiligung.nrw.de/k/1016837 (Die Stellungnahme sollte möglichst in das Inhaltsfeld eingetragen und nicht als PDF hochgeladen werden. Dies erleichtert die technische Weiterverarbeitung erheblich.), • per Mail an die E-Mail braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de, (Stellungnahme bevorzugt als Text und nicht als Anhang im pdf Format.) • per Post an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln, • per Fax der Bezirksregierung Köln: 0221/147-2905, • oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, Dienstgebäude Scheidtweilerstraße 4, 50933 Köln (mit der Bitte um telefonische oder schriftliche Anmeldung unter den o.g. Kontaktdaten) vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen der öffentlichen Stellen über das Portal „Beteiligung NRW“ erfolgen sollen; deren Stellungnahmen können in begründeten Fällen schriftlich vorgebracht werden. Einwendungen und Stellungnahmen sollten unter Angabe des vollständigen Namens und der Anschrift des Einwendenden / Stellungnehmenden abgegeben werden. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummer und die Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben. Eine gesonderte Benachrichtigung über den Eingang der Einwendungen und Stellungnahmen erfolgt nicht. Die fristgerecht eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. Mit Ablauf der Äußerungsfrist sind Einwendungen und Stellungnahmen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, ausgeschlossen. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen und Abgabe von Einwendungen / Stellungnahmen, Teilnahme an einem Erörterungstermin (bzw. Onlinekonsultation, Video- oder Telefonkonferenz) oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. Weitere wichtige Informationen 1. Bei der Abgabe von Einwendungen oder Stellungnahmen seitens der Beteiligten werden zum Zwecke der Durchführung des Verfahrens persönliche Daten erhoben. Alle persönlichen Daten werden von der Bezirksregierung Köln in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. 2. Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen werden an die Bergbautreibende weitergeleitet und in einem Termin erörtert, der noch bekannt gemacht werden wird (Erörterungstermin). Diejenigen Personen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben bzw. – bei gleichförmigen Einwendungen oder Stellungnahmen – deren Vertreter oder Bevollmächtigte werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Falls mehr als 50 solche Benachrichtigungen vorzunehmen sind, sollen diejenigen, die Einwendungen oder Stellungnahmen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Die Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben von Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne diese verhandelt werden. Anstelle eines Erörterungstermins kann eine Online-Konsultation oder mit Einwilligung der zur Teilnahme Berechtigten eine Video- oder Telefonkonferenz nach § 27c VwVfG durchgeführt werden. Auch in diesen Fällen wird der Termin vorab bekannt gemacht. 3. Die Träger öffentlicher Belange werden gesondert beteiligt. Auch deren Stellungnahmen werden im weiteren Verfahren in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 4. Nach Feststellung durch den Braunkohlenausschuss bedürfen die Braunkohlenpläne der Genehmigung der Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien und im Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages. Zur Herstellung des Benehmens leitet die Landesregierung den Entwurf der Genehmigung dem Landtag mit einem Bericht über das Genehmigungsverfahren zu (§ 29 Abs. 1 S. 1 und S. 2 LPlG NRW). 5. Es erfolgt auch eine elektronische öffentliche Auslegung der Planunterlagen in den folgenden Gemeinden und Städten: Hückelhoven, Erkelenz, Titz, Wassenberg, Wegberg, Mönchengladbach, Bedburg, Bergheim, Jüchen, Grevenbroich, Rommerskirchen, Dormagen, Neuss, Korschenbroich, Kaarst, Niederkrüchten, Schwalmtal, Viersen, Brüggen, Willich, Nettetal, Meerbusch. Die dortigen Auslegungen werden ebenfalls vorher nach Maßgabe der einschlägigen Bestimmungen bekannt gemacht. Im Rahmen der dortigen Beteiligung können bei den Gemeinden und Städten ebenfalls Einwendungen erhoben und Stellungnahmen vorgelegt werden. Eine mehrfache Äußerung ist jedoch nicht erforderlich. Vielmehr werden alle fristgerecht entweder bei der Bezirksregierung oder bei den genannten Gemeinden und Städten eingehenden Einwendungen und Stellungnahmen in die Abwägung durch den Braunkohlenausschuss einbezogen. 6. Es wird darauf hingewiesen, dass etwaige Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung einzulegen, bei den oben genannten Stellen (Beteiligungsportal „Beteiligung NRW“, Bezirksregierung Köln, Gemeinden) innerhalb der oben unter „Äußerungen“ genannten Frist vorzubringen sind. Bei Fragen zu den Möglichkeiten der Beteiligung, wenden Sie sich bitte an die Regionalplanungsbehörde telefonisch unter der 0221/147-3395 (Frau Bartsch) oder -3066 (Herr Wigger), unter der E-Mail an braunkohlenplanung@bezreg-koeln.nrw.de oder schriftlich an die Bezirksregierung Köln, Dezernat 32, 50606 Köln. gez. Wigger
Zielsetzung: In Ermangelung an wirksamen, umweltfreundlichen, zugelassenen chemischen Insektiziden, soll eine ganzheitliche, direkte Bekämpfung bzw. der Populationskontrolle sowohl der Rüsselkäferlarven als auch der adulten Käfer mit dem biologischen Wirkstoff M. brunneum (GranMetTM)-Pilzgerste bzw. wasserdispergierbarem Sporenprodukt (beide Produkte von der Firma Agrifutur s.r.l.) ausgetestet werden. Mit einem mehrjährigen Monitoring soll abgesichert werden, dass die Bothynoderes - Population in den Behandlungsflächen unter der wirtschaftlichen Schadschwelle gehalten werden kann. Es soll besonders auch das Hauptaugenmerk auf i) die Austestung von neuen Pilz-Dipersionsformulierungen gerichtet sein, welche im Projekt INBIOSOIL (FP7-ENV-2011-3.1.9.-1; No. 282767) und DIACONT (BMLFUW 101111) entwickelt wurden; ii) zusätzlich sollen die Versuche zur Präventionswirkung des entomopathogenen Pilzes BIPESCO 5, formuliert auf steriler Gerste, fortgeführt und ausgedehnt werden. Dazu sollen stark befallene Zuckerrübenfelder mit dem Produkt GranMetTM behandelt werden und iii) soll auf Grundlage von Sprühversuchen mit dem entomopathogenen Pilz M. brunneum (BIPESCO 5) die oberirdische Käferbehandlung auf Praxistauglichkeit entwickelt werden (Laboraustestungen und in-situ Feldapplikationen - Applikation mit Sattelspritzgerät; Persistenzuntersuchung von Metarhizium auf Blattoberfläche zur Bestimmung optimaler Applikationszeitpunkte bzw. -Häufigkeit). Sollte sich erhärten, dass M. brunneum tatsächlich Populationsregulierend auf den Rübenderbrüssler wirkt, sollte es keine Schwierigkeit sein, auf Grundlage der EU-Verordnung (1107/2009), in naher Zukunft ein registriertes Metarhizium-Präparat auf den Markt zu bringen. Mit einem mehrjährigen Monitoring soll nun bestätigt werden, dass sich in den Behandlungsflächen die Derbrüsselkäfer-Population unter der wirtschaftlichen Schadschwelle gehalten werden kann. Einsatz von Metarhizium spp. auf Blattoberflächen: Bekanntlich kann Metarhizium, primär ein typischer Bodenpilz, auch auf Blattoberflächen und bei pflanzensaugenden Insekten als indigenes Pathogen nachgewiesen werden. Seit wenigen Jahren werden bereits Metarhizium Dispersionsformulierungen gegen Blattschädlinge (z.B. Spittlebugs, Termiten, Blattläuse, Thrips) mittels Sprühapplikation auf Kulturpflanzen geprüft bzw. angewendet (VEGA et al. 2009, STRASSER et al. 2017, MWEKE et al, 2018). Es besteht großes Interesse an der Verbesserung der Formulierungs- und Anwendungstechnologien in der Blattspritzanwendung (BUTT 2002). So wird beispielsweise der Einsatz von Additiven wie Haftmittel in Sporensuspensionen für die Sprühanwendung empfohlen, um hohe Sporenkonzentrationen auf Blattoberflächen und damit eine gute Persistenz auf den Pflanzen zu gewährleisten (INGLIS et al. 2001). Notwendige Informationen bezüglich Umwelt- und Blattpersistenz von M.spp. sollen erarbeitet werden und sind somit auch Gegenstand unserer Untersuchungen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 146 |
| Kommune | 1 |
| Land | 107 |
| Wissenschaft | 4 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 51 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 4 |
| Text | 41 |
| Umweltprüfung | 3 |
| WRRL-Maßnahme | 2 |
| unbekannt | 87 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 115 |
| offen | 68 |
| unbekannt | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 190 |
| Englisch | 16 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 43 |
| Bild | 1 |
| Datei | 11 |
| Dokument | 59 |
| Keine | 71 |
| Unbekannt | 1 |
| Webdienst | 8 |
| Webseite | 69 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 144 |
| Lebewesen und Lebensräume | 162 |
| Luft | 71 |
| Mensch und Umwelt | 192 |
| Wasser | 118 |
| Weitere | 194 |