Das Forschungsprojekt soll auf den vorangegangenen Vorhaben 'DigitalRess' aufbauen und die Ergebnisse zu Berechnungen der Ressourcenintensität der Digitalisierung (Mikro- und Makro/Mesoebene) fortführen. Auf Makroebene soll die Frage behandelt werden, wann der digitale Wandel aufgrund seiner Ressourcenintensität an natürliche Grenzen gelangt (makroökonomische Modellierungen, ggf. unter Berücksichtigung planetarer Grenzen). Auf Mesoebene sollen einzelne Sektoren und Bedarfsfelder im Hinblick auf die Ressourcenintensität und Kreislaufwirtschaftspotential untersucht und quantifiziert werden, wobei insbesondere das Ressourceneinsparpotential digitaler Lösungen berechnet werden soll (z. B. Verwendung von Digitalisierung in der Landwirtschaft, im Verkehr, etc.). Daneben soll das Ressourceneffizienzpotential ganzer Maßnahmenbereiche berechnet und diskutiert werden, z. B. lineare versus zirkuläre Geschäftsmodelle, Industrie 4.0, etc. Dabei soll der Einfluss von Rebound-Effekten ebenfalls berücksichtigt werden. Auf Mikroebene sollen die Berechnungen zur Ressourcenintensität der 10 Fallbeispiele aus dem Vorgängerprojekt (DigitalRess I) ergänzt werden, in dem die digitalen Anwendungen mit klassischen Anwendungen verglichen werden (z. B. Videokonferenz versus Meeting) und die Vor- und Nachteile der Digitalisierung diskutiert werden. Das Vorhaben soll daneben die Datengenauigkeit verbessern (nationale, EU. Internationale).
Akteure, die Chemikalien verwenden oder managen, sollen konzeptionell stimmige Ansätze für eine Transformation ihrer Praxis zu nachhaltiger Entwicklung erhalten. Dafür soll das Vorhaben zwei synergetische Aktivitäten entfalten. 1. Die Instrumente zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Chemikalien, der UBA-Leitfaden Nachhaltige Chemikalien und das korrespondierende IT-Tool SubSelect, sollen inhaltlich weiterentwickelt und technisch in einer Webanwendung vereinigt werden. Fachlich sollen ergänzend zu bestehenden Elementen u.a. Anforderungen der Kreislaufwirtschaft stärker berücksichtigt werden. Damit erhalten Industrieunternehmen praxisorientierte Unterstützung zur Nachhaltigkeitsbewertung und Auswahl von Chemikalien und chemischen Gemischen.2. Für einen chemie-intensiven Sektor (z.B. Bauprodukte) soll eine umsetzungsorientierte Roadmap entwickelt werden. Referenzpunkte für eine solche Transformationsroadmap sind die Agenda 2030 mit Einhaltung der planetaren Grenzen und Erreichen des Gemeinwohls. Die Roadmap/s soll/en anschlussfähig sein an UNEP-Aktivitäten zu Green and Sustainable Chemistry, Aktivitäten des ISC3, Erkenntnisse und Empfehlungen des Global Chemicals Outlook II, das GEF SAICM-Projekt 'Chemicals Without Concern', sowie die Entwicklung von Indikatoren für SAICM und SMCW beyond 2020. Aus dem ausgewählten Sektor sollen Beispiele identifiziert und die verwendeten Chemikalien mit der neuen Webanwendung auf ihre Nachhaltigkeit bewertet werden.
Staatssekretär Michael Hauer tauschte sich in Brüssel zur neuen EU-Verpackungsverordnung aus, die einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Kreislaufwirtschaft leistet, aber dennoch weiteren Handlungsbedarf hat „Die Menge an Verpackungsabfällen steigt stetig. Um der immer deutlicher werdenden Übernutzung natürlicher Ressourcen, die die Belastungsgrenzen der Erde bereits mehrfach überschreitet und ganz erheblich zu den Klimagefahren beiträgt, etwas entgegenzusetzen, benötigen wir ein Kreislaufwirtschaftssystem, das in Abgrenzung zur linearen Wirtschaftsform die Stoffflüsse reduziert und zugleich die genutzte Energie und Rohstoffe im Wirtschaftskreislauf hält. Die EU-Kommission setzt mit der EU-Verpackungsverordnung hier begrüßenswert an, um einheitliche Standards für ganz Europa durchzusetzen. Je nach Branche und verwendeten Stoffen unterscheiden sich jedoch die Bedingungen zur Umsetzung der Maßnahmen. Hier muss die Verordnung noch präziser und praxisnäher werden“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Michael Hauer in Brüssel. Bei einer Podiumsdiskussion in der Landesvertretung von Rheinland-Pfalz in Brüssel, an der Vertreterinnen und Vertreter der Verpackungsindustrie sowie aus dem EU-Parlament und der EU-Kommission teilnahmen, ging es vor allem um die Frage, was die Verordnung für die Wirtschaft und die Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet. Vertreter der EU-Kommission machten deutlich, dass man mit der Verordnung Verpackungen als ständig wachsende Abfallquelle angehen und der Frustration von Verbraucherinnen und Verbrauchern entgegenwirken will. „Eine standardisierte und an der praktischen Umsetzung orientierte europäische Lösung muss hierfür etabliert werden. Das gilt insbesondere für die verpflichtende Einführung neuer Wiederverwendungssysteme im gewerblichen Bereich“, so Michael Hauer. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung werden Anforderungen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen in Bezug auf ihre ökologische Nachhaltigkeit und Kennzeichnung eingeführt, die für das Inverkehrbringen von Verpackungen erfüllt werden müssen. Nach einer Übergangsfrist von 18 Monaten wird sie ab dem 12. August 2026 verbindlich angewendet.
Die Kommission Nachhaltiges Bauen (KNBau) legt anlässlich der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie eine Vision für eine zirkuläre Bauwirtschaft vor. Sie empfiehlt ausdifferenzierte Definitionen für Verwertungswege, um Greenwashing zu reduzieren und zeigt Möglichkeiten, wie die Zirkularität von Bauprodukten in einem Label ausgewiesen werden kann. Zahlreiche Maßnahmenvorschläge skizzieren die Transformation zu einer Bauwirtschaft in planetaren Grenzen. Die Kreislaufwirtschaft ist demnach nur der materialbezogene Teil einer ganzheitlichen Zirkularwirtschaft. Die KNBau adressiert politisch Entscheidungstragende, bereitet das kreislaufgerechte Bauen aber auch für Planende ganzheitlich auf. Veröffentlicht in Position.
Eine sozial-ökologische Transformation kann nur als gesellschaftliches Gemeinschaftsprojekt gelingen, das alle Generationen gleichermaßen einbezieht. Daher ist es dringend notwendig, auch jungen Menschen in diesem Wandlungsprozess eine Stimme zu geben und das Gestaltungspotenzial der jungen Generation für eine nachhaltige Zukunft zu nutzen. Die Proteste und Aktionen der „Fridays for Future“-Bewegung haben das große Engagement der Jugend für Klima- und Naturschutzthemen gezeigt und eine mediale Breitenwirkung entfaltet. Nun gilt es, Beteiligungsprozesse auch im Naturschutz weiter zu verbessern, Handlungsräume zu schaffen und gemeinsam getragene Zukunftsvisionen für eine Entwicklung im Rahmen der planetaren Grenzen zu gestalten. Der Beitrag beleuchtet in Form eines Interviews mit jungen Naturschützerinnen und Naturschützern Visionen, konkrete Ideen und Forderungen junger naturschutzengagierter Menschen im Rahmen einer sozial-ökologischen Transformation. Dabei werden u. a. zentrale Transformationsfelder identifiziert und mögliche Ansätze zur Förderung des Wandels diskutiert. Die besondere Rolle der jungen Generation in diesem Kontext wird reflektiert. Außerdem stellt der Beitrag die Jugenddialogplattform des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) als Praxisbeispiel für Jugendbeteiligung vor und leitet daraus Empfehlungen für künftige Partizipationsprozesse im Naturschutz ab.
Die Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft sowie der Verlust der biologischen Vielfalt werden maßgeblich durch menschliche Nutzungen und gesellschaftliche Lebensweisen verursacht. Um Landschaft und Natur langfristig zu schützen, ist daher eine sozial-ökologische Transformation notwendig, die tiefgreifende Veränderungen der Lebens- und Wirtschaftsweisen einschließt. Eine zentrale Rolle spielt dabei Suffizienz, eine Strategie zur absoluten Reduzierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, um innerhalb der planetaren Grenzen zu bleiben und gleichzeitig allen Menschen den Zugang zu den für ihr Leben notwendigen Ressourcen zu ermöglichen. Die Notwendigkeit von Suffizienz wird anhand der Energiewende und der Flächennutzung verdeutlicht: Auch die Energiewende, verstanden als Umstieg auf erneuerbare Energien, kann - ohne ihre zwingende Notwendigkeit bestreiten zu wollen - mit erheblichen negativen Umwelt- und sozialen Folgen verbunden sein, sei es durch den Bau und Betrieb von Anlagen oder die erforderliche Rohstoffgewinnung. Suffizienz, d. h. die Reduzierung des Energieverbrauchs, muss daher neben Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energien zu einem weiteren zentralen Element der Energiewende werden. In Bezug auf Flächennutzung ist Suffizienz erforderlich, da nur so Flächenkonkurrenzen vermindert und zugleich ausreichend Flächen zur Erhaltung biologischer Vielfalt gesichert werden können. Trotz der dargelegten Relevanz wird Suffizienz im Naturschutz bislang wenig beachtet. Als mögliche Ansatzpunkte für die Integration von Suffizienz in den Naturschutz werden die Planungsinstrumente der Raumordnung und Umweltprüfungen sowie die Entwicklung von "Suffizienzkorridoren" diskutiert. Da Suffizienz und eine sozial-ökologische Transformation mit weitreichenden Veränderungen unserer Lebensweise verbunden sind, treffen sie auf erhebliche Widerstände und stellen eine kulturelle Herausforderung dar, die nur im Rahmen einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion bewältigt werden kann.
Als sozial-ökologische Transformation wird der Prozess bezeichnet, der unser Handeln und Wirtschaften wieder in die Bahnen der planetaren Belastungsgrenzen zurückführen will, ohne die sich dabei stellenden sozialen und wirtschaftlichen Fragen zu ignorieren. Ein wichtiges Handlungsfeld einer sozial-ökologischen Transformation sind der Naturschutz und die Erhaltung der Biodiversität. Längst ist klar, dass es dafür nicht nur eines leistungsfähigen Naturschutzfachrechts bedarf, sondern darüber hinaus der Integration des Biodiversitätsschutzanliegens in verschiedene Landnutzungssektoren, wie die Land- und Forstwirtschaft, das Siedlungswesen und die Wasserbewirtschaftung. Auch mit Blick auf den Klimaschutz ist mittlerweile anerkannt, dass er nicht nur Energie und Verkehr betrifft, sondern als sog. "natürlicher Klimaschutz" auch eine landnutzungsbezogene Dimension hat. Der Beitrag untersucht, inwieweit die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen den Weg für eine sozial-ökologische Transformation des Naturschutzes bereiten. Dabei werden insbesondere die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die Rahmenbedingungen des natürlichen Klimaschutzes analysiert. Am Beispiel der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden wird danach gefragt, ob die bestehenden Rechts- und Politikinstrumente ausreichend darauf abgestimmt sind, komplexe Renaturierungsziele erreichen zu können.
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