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Neubau der 380-kV-Leitung Wahle – Mecklar, Abschnitt B: UW Lamspringe – UW Hardegsen und Anbindungsleitung Pumpspeicherwerk Erzhausen; 11. Planänderung

Gegenüber dem planfestgestellten Sachstand aus der 8. Planänderung ergibt sich Änderungs- bzw. Definitionsbedarf, welcher mit der 11. Planänderung nach Planfeststellungsbeschluss durch die TenneT TSO GmbH beantragt wird. Dadurch, dass die KÜ Erzhausen in einer sog. Stich-Verbindung elektrotechnisch betrachtet eingebaut ist, ergibt sich aus elektrotechnischer Sicht die Notwendigkeit, diese Stichverbindung vom Rest des Netzes abtrennen zu können, um für den Fall von z.B. Reparatur- bzw. Wartungsarbeiten an der KÜA selbst bzw. an den Erdkabeln die Arbeitssicherheit zu gewährleisten. Dies kann ausschließlich innerhalb der KÜA nur durch einen Trenn- und Erdungsschalter inkl. sämtlicher zugehöriger Technik realisiert werden. Diese zusätzlichen Geräte bedeuten zusätzliche Fundamente und somit den Bedarf einer größeren Stellfläche, auf dem bereits erworbenen Grundstück. Der Betriebsweg auf dem KÜA-Gelände wird dementsprechend länger. Gleichwohl hat die Vergrößerung der Stellfläche für die Kabelübergangsanlage zur Folge, dass das KÜA Portal als definierter Endpunkt der Freileitungsanbindung zwischen dem Abzweigmast B027N und der KÜA in seinem Standort verschoben werden muss. Auf den durch das Anlagenlayout definierten Anlagenachsen wird das KÜA-Portal um ca. 6m in südöstliche Richtung verschoben. Der Mast 001 ist bereits errichtet und ändert sich nicht. Aufgrund dieser Standortänderung des KÜA-Portals verschwenkt sich die Leitungsachse und das Spannfeld zwischen Mast 001 und KÜA-Portal verkürzt sich. Die geänderte Leitungsgeometrie erfordert eine geänderte Befestigungsgeometrie der Leiterseile am Portalriegel des KÜA-Portals. Dadurch, dass die Trennschalter elektrisch betrieben und gesteuert sind, wird ein Betriebsgebäude zur Unterbringung der Automatisierungstechnik zwingend erforderlich, was aus dem planfestgestellten KÜ eine aktive KÜA macht. Aus den insgesamt größeren Flächen der KÜA resultieren geringfügig höhere zu versickernde bzw. abzuleitende Niederschlagsmengen. Um die planfestgestellte Trommelfläche, östlich der KÜA in direkter Nähe der Landesstraße L487, herstellen zu können und eine schädliche Verdichtung von Oberboden in diesem Bereich zu verhindern, ist der Abtrag von Oberboden zwingend notwendig. Die Lagerung der Oberbodenmieten ist in direkter örtlicher Nähe zur Trommelfläche, außerhalb von Überschwemmungsflächen, vorgesehen, um weite Transportwege zu vermeiden. Auf Grund der starken Steigung der dauerhaften Zuwegung zur KÜA, welche auch als Baustraße genutzt werden muss, ist es baustellenlogistisch zwingend erforderlich, Baumaterialien, die in großen Transporteinheiten nach Erzhausen geliefert werden, abzuladen, kurzfristig zwischenzulagern und auf kleinere Baustellenfahrzeuge umzuladen. Für diese Vorgänge ist die planfestgestellte Trommelfläche östlich der KÜA in direkter Nähe zur Landesstraße L487 vorgesehen. Dementsprechend wird eine Nutzungserweiterung der Trommelfläche als Umladefläche für Bau- und Bodenmaterialien beantragt. Um, ohne auf die L487 einzubiegen, direkt von der Baustraße-/Zuwegung KÜA auf die Trommel-/Umladefläche zu gelangen, wird eine zusätzliche Zufahrt zu dieser Fläche beantragt. Da sich zwischen Landesstraße und der Trommel-/Umladefläche ein Grünstreifen und ein Graben befindet, dessen temporäre Überbauung mit insgesamt zwei asphaltierten Zufahrten und der erforderlichen Verrohrung des vorhandenen Straßenbegleitgrabens im Bereich dieser Zufahrten der in der 8. Planänderung nicht berücksichtigt wurde, diese aber zwingend als Zu- und Abfahrt von Transport- und Trommelfahrzeugen benötigt werden, wird dies mit der vorliegenden Planänderung nach Planfeststellung nachträglich beantragt. Zusammenfassend ergibt sich somit folgender Änderungs- bzw. Definitionsbedarf: Änderung des passiven Kabelübergangs (KÜ) zur aktiven Kabelübergangsanlage (KÜA) auf Grund der zwingend erforderlichen Hinzunahme einer Trenn- und Erdungsschalterebene; zwei zusätzlich erforderliche Blitzableiter sowie eine zwingend erforderliche Umhausung für Steuerzellen (Betriebsgebäude). Dadurch bedingt ist die Veränderung des Portalstandortes, was wiederum eine Veränderung des Schutzbereichs der durch die Leiterseile überspannten Fläche zur Folge hat. Anpassung des rechnerischen Nachweises der schadfreien Entwässerung des KÜA-Geländes, Feinplanung der Zuwegungsfläche vor der Toranlage der KÜA, Zusätzliche, temporär genutzte Flächen zur Lagerung von Oberbodenmieten im Bereich östlich KÜA in Nähe der L487, Erweiterung der Nutzung der temporären Arbeitsfläche (Trommelfläche) im Bereich L487/Einfahrt Zuwegung KÜA als Umlade-/Baustelleinrichtungsfläche, Temporäre Grabenverrohrungen für die Schaffung einer Zufahrt von der L487 auf die temporär hergestellte und genutzte Arbeits-/Umlade-/Trommelfläche und dementsprechend Nutzung des Straßenseitenraums der L487.

Obligatorischer Rahmenbetriebsplan 2021 im bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben Kies Pirnaer Elbebogen, auf den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und auf den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna, Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Im Bereich des unmittelbar stromab der Stadt Pirna befindlichen sogenannten „Pirnaer Elbebogen“ lagert auf der rechten Elbseite ein ausgedehntes Kiessandvorkommen. Der Abbau dieser Lagerstätte begann bereits vor 1990 im Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz, welcher nach 1990 fortgeführt wurde. Die Beendigung der Bergaufsicht für die Abbaufelder I, II und teilweise III erfolgte 1995. Die Planfeststellung des Kiessandtagebaus Pratzschwitz-Copitz mit Aufbereitungsanlage (Kieswerk Borsberg) erfolgte im Jahr 1996, der Aufschluss im Jahr 1997. Der Aufschluss eines weiteren Tagebaus, der Kiessandtagebau Söbrigen, wurde im Jahr 1999 planfestgestellt, aber nicht begonnen. Mit dem Ziel der Koordinierung der Gewinnung in den Kiessandtagebauen Pratzschwitz-Copitz, Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und Söbrigen erarbeitete der Bergbauunternehmer einen obligatorischen Rahmenbetriebsplan für das Gesamtvorhaben „Kies Pirnaer Elbebogen“ und beantragte hierfür im Jahr 2006 beim Sächsischen Oberbergamt die Planfeststellung. Mittlerweile ist der Abbau im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz bis auf das Ostfeld beendet. Die Aufbereitungsanlage wurde zurückgebaut und wesentliche Teilflächen des Tagebaus sind aus der Bergaufsicht entlassen. Aus den nicht mehr unter Bergaufsicht stehenden Abbaufeldern ist das Badegewässer Birkwitz entstanden. Die Gewinnung im Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld erfolgt derzeit ausschließlich im Trockenabbau. Der Rohstoff wird über eine Bandtrasse zum Kieswerk Borsberg transportiert. Der Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz ist weitestgehend ausgekiest. Aktuell erfolgt die Gewinnung von Sanden und Kiesen auf Restflächen im Trocken- und Nassabbau. Der Abschlussbetriebsplan zur Wiedernutzbarmachung ist bereits zugelassen (Bescheid vom 29. November 2021). Die Planungen des Rahmenbetriebsplanes aus dem Jahr 2006, insbesondere zum Standort der Aufbereitungsanlage am Kiessandtagebau Söbrigen sowie dem Rohstofftransport dorthin, haben sich wesentlich geändert. Deshalb wurde auf Antrag des Vorhabenträgers das im Jahr 2006 begonnene Planfeststellungsverfahren im Jahr 2021 eingestellt. Mit dem aktuellen obligatorischen Rahmenbetriebsplan 2021 „Kies Pirnaer Elbebogen“ strebt das Unternehmen nach dem Ablauf der Befristungen der Planfeststellungsbeschlüsse die Weiterführung des Rohstoffabbaus in der Kiessandlagerstätte des Pirnaer Elbebogens an. Das Gesamtvorhaben besteht wie bisher aus drei Einzelvorhaben mit folgenden wesentlichen Komponenten: - Weiterführung Kiessandtagebau Pratzschwitz-Copitz (Einzelvorhaben 1), Größe ca. 36 ha: - Weiterbetrieb des Kieswerkes Borsberg mit Tagesanlagen, - Änderung und Wiedernutzbarmachung des Gewässers 1.2 N durch Entnahme von Waschwasser für und die Einspülung von Waschwasser aus der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg, - Weiterführung der Verfüllung im Abbaufeld 1.3 N. - Kiessandtagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld (Einzelvorhaben 2), Größe ca. 9 ha: - Kiessandabbau im Nassschnitt Tagebau Birkwitz-Pratzschwitz/Ostfeld und - Wiedernutzbarmachung für das Ostfeld mit Herstellung eines ca. 3,6 ha großen Gewässers. - Neuaufschluss Kiessandtagebau Söbrigen (Einzelvorhaben 3), ca. 48 ha: - Kiessandabbau im Trocken- und Nassschnitt im neu aufzuschließenden Tagebau Söbrigen, - Errichtung von Aufenthalts- und Sanitäreinrichtungen, Betreiben eines Abraumzwischenlagers, - Errichtung einer Landbandanlage vom Kiessandtagebau Söbrigen zum Kieswerk Borsberg mit begleitender - Betriebsstraße bzw. Wartungsweg, Querung von Straßen und Wegen durch Untertunnelung und Wiedernutzbarmachung mit Herstellung eines ca. 27,4 ha großen Gewässers. Durch das Vorhaben können ca. 7.750 kt Sande und Kiese gewonnen und in der Aufbereitungsanlage des Kieswerkes Borsberg zu hochwertigen Baumaterialien aufbereitet werden. Bei einer Jahresproduktion von 500 kt ist eine Laufzeit für die Kiesgewinnung von ca. 15 Jahren vorgesehen. Der beantragte räumliche Geltungsbereich des Rahmenbetriebsplans beträgt insgesamt 92,7 ha. Für das Bergbauvorhaben, für landschaftspflegerische sowie naturschutzfachliche Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Pillnitz und Oberpoyritz der Landeshauptstadt Dresden und Flurstücke in den Gemarkungen Pratzschwitz und Birkwitz der Stadt Pirna beansprucht. Die Planunterlagen in Form des obligatorischen Rahmenbetriebsplans wurden bereits im Jahr 2022 öffentlich ausgelegt. Nachfolgend wurden die Planunterlagen überarbeitet, ergänzt und aktualisiert. Der Vorhabenträger, die Kieswerke Borsberg GmbH, hat den o.g. obligatorischen Rahmenbetriebsplan vom 21. Dezember 2021 in der Fassung der II. Tektur vom 31. Mai 2024 beim Sächsischen Oberbergamt eingereicht.

Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich in Achim

Der Wasser- und Bodenverband Achim-Bierden hat die Planfeststellung zur Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Antrag umfasst im Wesentlichen, den Weserdeich im Teilabschnitt Corporalsdeich von Station km 1,800 bis Station km 3,075 zu erhöhen. Das Planungsgebiet umfasst einen 1,275 m langen Teilabschnitt im Achimer Ortsteil Bierden entlang der Straße „Corporalsdeich“ von der Kreuzung mit der Straße „An den Bergen“ im Osten bis zur Achimer Kläranlage im Wes-ten. Die der Planung zugrunde zu legenden Bemessungswasserstände liegen zwischen 10,84 mNHN bei der Station km 1,800 und 10,59 mNHN bei der Station 3,075. Die erforderliche Deichhöhe ergibt sich aus dem Bemessungshochwasserstand und dem Freibord. Der Freibord ist der senkrechte Abstand zwischen dem Bemessungshochwasserstand und der Deichkrone. Er setzt sich aus Windstau, Wellenauflauf, evtl. Eisstau und Sicherheitszuschlägen zusammen. Aufgrund der Lage des Deiches ist die Gefahr eines höheren Windstaues und Wellenauflaufes gegeben. Dadurch wird abweichend von dem Merkblatt DWA-M 507-1 -Deiche an Fließgewässern- sowie der DIN 19712 -Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern, ein Freibordmaß von 60 cm vorgesehen. Unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Freibordmaßes ergibt sich bei der Station km 2,544 eine Fehlhöhe von 2 cm. Bei der Station km 2,990 beträgt die Fehlhöhe 23 cm. Bezüglich der Geometrie des Deichkörpers sind folgende Eckdaten geplant: Böschungsneigung Wasserseite 1:3. Kronenbreite 3,00m mit 2 % Gefälle wasserseitig. Böschungsneigung Binnenseite 1:3. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Achim insbesondere im Ortsteil Bierden sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auch im Bereich der Ortsteile Baden und Bierden aus.

Wasserrechtliche Planfeststellung und wasserrechtliche Erlaubnis - Erweiterung und Rekultivierung des Kiesabbaugebietes der Koch GmbH & Co. KG auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen (Donau)

Die Koch GmbH & Co. KG, Ziegeleistr. 19, 7255 Metzingen, hat am 16.12.2024, ergänzt am 09.05.2025, die Erweiterung des bestehenden Kiesabbaugebietes auf der Gemarkung Rißtissen, Stadt Ehingen, beantragt. Das beantragte Vorhaben umfasst folgende Maßnahmen: die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Fischerwert“ im Nordwesten des „Rötelfelds“ (brutto 9,6 ha, netto-Abbaufläche max. 7 ha), die Erweiterung des Kiesabbaus auf der Fläche „Ersinger Straße“ im Südosten des „Rötelfelds (brutto 17,8 ha, netto-Abbaufläche max. 15 ha), die Wiederherstellung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ durch Verfüllung und die Rekultivierung des gesamten Abbaugebietes (inkl. „Rötelfeld“ und „Ach“). Die geplante Vorhabensdauer der Erweiterung liegt bei ca. 20 Jahren. Der aktuelle Regionalplan „Donau-Iller“ weist die Vorhabensfläche als Vorranggebiet für den Abbau von Rohstoffen aus. Nach Abschluss des Nassabbaus werden neue Seeflächen verbleiben, sodass die Erweiterung des Kiesabbaugebietes als Gewässerausbau nach § 67 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Planfeststellung nach § 68 WHG bedarf. Die naturschutzrechtliche Genehmigung für den Eingriff und die Rekultivierung nach § 19 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg wird in die Planfeststellung konzentriert. Für die Verfüllung der Erweiterungsfläche „Fischerwert“ wird eine wasserrechtliche Erlaubnis nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 WHG beantragt.

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaus in Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Rethorner Feld, Landkreis Oldenburg

Die Firma Kalksandsteinwerk Bookholzberg GmbH & Co. KG, Ganderkesee, hat mit den eingereichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Flur-stücke 128/4, 129/5, 137/1, 467/137, 468/137, 469/137, 753/138 der Flur 9 (Phase 1a) sowie Flurstücke 216/1, 219/1, 555/220, 220/1, 220/2, 220/3, 220/4 teilweise der Flur 9 (Phase 1b), gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist (§ 4 UVPG). Am 12.06.2020 ist in einer Antragskonferenz zur Festlegung von Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend § 5 UVPG die UVP-Pflicht festgestellt worden. Ein schriftlich durchgeführtes Scoping-Verfahren unter Einbe-ziehung der Träger öffentlicher Belange wurde am 12.03.2021 durchgeführt. Die ca. 9,87 ha große Abbaustätte ist in der Rohstoffsicherungskarte Niedersachsen überwiegend als Lagerstätte 1. Ordnung ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ganderkesee (Stand 01.01.2019) ist das Planungsgebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Auf den o. g. Flurstücken soll in 2 Abbauphasen (Phase 1a und 1b) Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.

Bergrechtliches Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Kiessandtagebau Schiebsdorf I/III"

Für das Vorhaben "Kiessandtagebau Schiebsdorf I/III" beantragte die Kieswerk Schiebsdorf GmbH die bergrechtliche Planfeststellung. Das Vorhaben umfasst eine Gesamtfläche (Fläche Rahmenbetriebsplan) von insgesamt 66,9 ha. Davon sind mit geltendem Hauptbetriebsplan bereits 24,2 ha beansprucht, sodass die mit dem Rah-menbetriebsplan beantragte Erweiterung 42,7 ha umfasst. Die Erweiterung setzt sich aus 38,6 ha Abbaufläche sowie 4,1 ha sonstige Fläche zusammen. Die sonstigen Flächen sind Grundstücksbereiche außerhalb des Bergwerkseigentums, Flächen zum landschaftspflegerischen Ausgleich sowie nicht in Anspruch zu nehmende Vegetations-/Waldflächen. Die derzeit am Standort betriebenen Tagesanlagen (Büro- und Sanitärcontainer, Waage, Zufahrt) werden auch weiterhin genutzt. Diese Anlagen sind jedoch genehmigungsrechtlich der Bauschuttrecyclinganlage zugeordnet und unterliegen damit nicht dem Bergrecht. Der noch anstehende gewinnbare Kiessandvorrat umfasst ca. 3,5 Mio. m³. Bei einer geplanten durchschnittlichen Fördermenge an verwertbaren Rohstoffen von ca. 135.000 m³/a beläuft sich die rechnerische Verlängerung der Lebensdauer des Tagebaus auf ca. 26 Jahre. Einschließlich der geplanten Wiedernutzbarmachung beträgt der beantragte Rahmenbetriebsplanzeitraum 30 Jahre. Die Gewinnung der Sande und Kiessande erfolgt ausschließlich im Trockenschnitt mittels Radlader. Zur Aufbereitung wird das gewonnene Material einer mobilen Tro-ckensiebanlage sowie bei Bedarf einer semimobilen Wasch- und Klassieranlage zugeführt. Die Gewinnung der Rohstoffe ist auch zukünftig bis zu einer Sohlenhöhe von 59,50 m NHN mit einem Sicherheitsabstand von 2,00 m zum ermittelten Grundwasserspiegel vorgesehen. Der Rahmenbetriebsplan liegt vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 24. Juni 2025 während der im Bekanntmachungstext genannten Öffnungszeiten im Dienstgebäude Zimmer R108 (Zentraldienst) des Amts Unterspreewald, Markt 1, 15938 Golßen zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung erfolgt gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 74 Absatz 5 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) im Amtsblatt für Brandenburg am 04.06.2025. Zusätzlich erfolgt die Veröffentlichung in der Lausitzer Rundschau am 07.06.2025. Die ortsübliche Bekanntmachung von Ort und Zeit der öffentlichen Auslegung der Unterlagen für zwei Wochen erfolgt gemäß § 27 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Satz 2 VwVfG im Amtsblatt des Amts Unterspreewald am 06.06.2025. Zusätzlich stellt das LBGR als Planfeststellungsbehörde unter Verweis auf § 27a VwVfG die ausgelegten Planunterlagen im Internet zur Einsichtnahme bzw. zum Download bereit. Für das Verfahren maßgeblich sind jedoch die öffentlich ausgelegten Unterlagen.

Neubau der B 3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer zur A 26

Der regionale Geschäftsbereich (rGB) Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat für das Vorhaben den Antrag auf Planfeststellung gem. § 17 ff FStrG bei der Planfeststellungsbehörde (NLStBV – Dezernat 41) beantragt. Das Vorhaben umfasst als Gesamtmaßnahme den Neubau der Ortsumgehung (OU) Elstorf (3. Bauabschnitt) sowie den Neubau der Ortsumgehung Ovelgönne/Ketzendorf (2. Bauabschnitt) einschließlich des verkehrsgerechten Umbaus der Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide (Knotenpunkt 4). Die geplante Gesamtmaßnahme der OU schließt im Bereich des Knotenpunktes B 3/B 73 an den bereits fertiggestellten Bauabschnitt 1 (OU Neu Wulmstorf von B 73 bis A 26) an und endet im Verlauf der vorhandenen B 3 südlich des Knotenpunktes B 3/K 31/ K 52. Weiter ist geplant die Rosengartenkreuzung (B 3/K 31/K 52) im Bereich Elstorf-Bachheide als Folgemaßnahme verkehrsgerecht umzubauen (Knotenpunkt 4). Im Bereich des Knotenpunktes B 3 neu/B 3 alt wird die Neubautrasse durch die bereits vorhandene 110 kV-Hochspannungsfreileitung gekreuzt. Hier ist eine Änderung der Leitungstrasse (Ersatzneubau) der 110 kV-Leitung vorgesehen. Die Baustrecke der Gesamtmaßnahme einschl. des Umbaus des Knotenpunktes 4 hat eine Gesamtlänge von 6,75 km. Zur Verknüpfung mit dem vorhandenen Straßennetz liegen innerhalb der Baustrecke 4 Knotenpunkte. Für den Streckenverlauf der B 3n ist entsprechend der Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ vorgesehen. Außerhalb der Knotenpunkte soll der zweistreifige Querschnitt jeweils abschnittsweise für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen aufgeweitet werden. Zur Querung kreuzender Straßen, Wege und Gewässer sind insgesamt zehn Ingenieurbauwerke (Brücken) geplant. Aus ökologischen Gründen ist im Ketzendorfer Forst eine Grünunterführung vorgesehen und im weiteren Verlauf der Baustrecke sind zwei Faunabrücken für die Vernetzung von Lebensräumen geplant. Für die Erhaltung der Wanderbeziehungen von Amphibien sollen insgesamt 39 Durchlässe neu hergestellt werden. Zudem sind abschnittsweise Irritations- und Kollisionsschutzeinrichtungen auf Bauwerken sowie Wildschutzzäune vorgesehen. Mit der geplanten Neubaustrecke soll im weiteren Verlauf der B 3n (BA 1) und der B 3 südlich Elstorf-Bachheide eine leistungsfähige Verbindung mit Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen (BAB) A 26 und A 1 (AS Rade) geschaffen werden, die gleichzeitig die Ortsdurchfahrten Ovelgönne/Ketzendorf sowie Elstorf verkehrlich entlasten soll. Das Vorhaben befindet sich im Landkreis Stade auf dem Gebiet der Hansestadt Buxtehude in den Ortsteilen Ovelgönne und Ketzendorf sowie im Landkreis Harburg auf dem Gebiet der Gemeinde Neu Wulmstorf in den Ortsteilen Elstorf, Ardestorf und Elstorf-Bachheide. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde vorgesehen. Für das Vorhaben besteht nach §§ 5, 6 und 7 UVPG i. V. m. Anlage 1 zum UVPG die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des UVPG. Für das Vorhaben einschl. der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke im Landkreis Stade in der Hansestadt Buxtehude (Gemarkungen Ketzendorf, Ovelgönne, Immenbeck) und in der Samtgemeinde Horneburg (Gemarkung Horneburg) sowie im Landkreis Harburg in der Gemeinde Neu Wulmstorf (Gemarkungen Elstorf, Neu Wulmstorf, Schwiederstorf) und in der Samtgemeinde Hollenstedt (Gemarkungen Moisburg und Appel) in Anspruch genommen. Landschaftsplanerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind in den Gemeinden Appel, Moisburg, Horneburg und der Stadt Bremervörde (Gemarkung Elm) vorgesehen. Eine Projektbeschreibung ist auch über den Link zum Antragsteller https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/bundesstrassen/b_3_ortsumfahrung_elstorf/ verfügbar.

Wiederinbetriebnahme/Erweiterung der Deponie Obermooweiler II, Ausbau als DK-II-Deponie in 88239 Wangen, Teilort Niederwangen, Gemarkung Obermooweiler

Das Regierungspräsidium Tübingen führt auf Antrag des Landkreises Ravensburg, Friedenstraße 6, 88212 Ravensburg (Vorhabenträger) für das oben genannte Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) unter dem Aktenzeichen RPT0542-8973-467/9/3 Deponie Obermooweiler durch. Daneben besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG); diese ist unselbständiger Teil des Planfeststellungsverfahrens. 1. Der Landkreis Ravensburg plant aufgrund knapper werdenden Deponieraums und stetig steigender Mengen an Baureststoffen die Wiederinbetriebnahmen und Erweiterung der Deponie Wangen-Obermooweiler. Bei dem zur Planfeststellung vorgelegten und beantragten Vorhaben handelt es sich um eine Deponieerweiterung durch Erschließung sowie Ausbau des südlichen Deponieabschnittes (DK I und DK II), Gemarkung Obermooweiler. Betreiber der Deponie ist der Landkreis Ravensburg.

Neubau eines Teilabschnitts der U-Bahnlinie U5-Mitte Abschnitt City Nord bis Jarrestraße (U5M1000)

Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als An-hörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Gegenstand des Antrags ist ein weiterer, ca. 2,3 km langer Bauabschnitt der geplanten neuen U-Bahnlinie U5 mit zwei Haltestellen zur Erschließung der Stadtteile Winterhude, Uhlenhorst und Barm-bek-Süd (U5M1000). Die U5M1000 soll als Fortsetzung der bereits planfestgestellten und in Bau befindlichen U5 Ost, die von Bramfeld über Barmbek-Nord und Steilshoop bis zur City Nord führen wird, dienen. Sie wird von der im Bau befindlichen neuen Haltestelle City Nord in südlicher Richtung bis zur bestehenden und umzubauenden Haltestelle Borgweg der U3 geführt. Diese Wegstrecke soll unter dem Stadtpark hindurch in geschlossener Bauweise mittels Tunnelvortrieb errichtet werden. Der Startschacht für den Tunnelvortrieb ist in der Einmündung Überseering West in den Jahnring vorgesehen. In der Barmbeker Straße in Höhe Wiesendamm soll eine Haltestelle mit entsprechenden Ausgangsbauwerken und einem Übergang zur bestehenden U3-Haltestelle Borgweg errichtet werden. Dazu wird die bestehende Haltestelle der Linie U3 mit einem verlängerten Bahnsteig und einem neuen Zugang von der Barmbeker Straße versehen. Die Strecke der U5 führt in südlicher Richtung weiter bis zum Kreuzungsbereich Barmbeker Straße/Jarrestraße/Gertigstraße, wo die neue Haltestelle Jarrestraße vorgesehen ist. Diese Strecke einschließlich der dort vorgesehenen Kehr- und Abstellanlage sowie die Haltestellen sollen entlang der Barmbeker Straße in offener Bauweise errichtet werden. Die Barmbeker Straßenbrücke über den Goldbekkanal wird für den U-Bahn-Tunnelbau verschoben und nach Fertigstellung zurückverlegt. Des Weiteren sind zwischen den Haltestellen City Nord und Borgweg im Bereich des Stadtparks zwei Notausgänge und zwischen Borgweg und Jarrestraße ein weiterer Notausgang vorgesehen, die eben-falls in offener Bauweise errichtet werden. Nach Fertigstellung wird die neue U-Bahn-Linie weit überwiegend unterirdisch liegen. Nur die Haltestellenzugänge und die Notausgänge werden an der Oberfläche Flächen in Anspruch nehmen.

Projekte in Planung

Ob für den Wirtschaftsverkehr, den privaten oder öffentlichen Personenverkehr oder für den Fahrradfahrer: das Straßennetz bildet die Lebensadern einer Metropole. Es sichert die Mobilität der Bewohner und ermöglicht eine gesunde wirtschaftliche Entwicklung. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt ist für die Planungsvorgaben für Straßenbauprojekte im Hauptverkehrsstraßennetz Berlins verantwortlich. Die Planungen im Straßennetz reichen von kleinen verkehrstechnischen Maßnahmen wie der nachträgliche Einbau einer Mittelinsel (als Querungshilfe für Fußgänger) über den grundhaften Umbau einer Straße einschließlich Seitenbereichen, Fahrbahn mit Mittelstreifen bis zu Großprojekten wie der Bau neuer Brücken. Bei allen Straßenbauprojekten steht eine nachhaltige, umweltschonende und wirtschaftliche Planung im Vordergrund. Um eine möglichst effiziente Vorgehensweise zu gewährleisten, durchläuft jedes Straßenbauprojekt einen vorgegebenen Planungsablauf. Es ist notwendig, möglichst viele unterschiedliche Interessenslagen zu berücksichtigen. Jedes größere Straßenbauprojekt basiert auf dem Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP MoVe) und dem Berliner Flächennutzungsplan (FNP) . Feststellung des Bedarfs Es gibt unterschiedliche Auslöser für Straßenbauprojekte: Analyse der aktuellen Verkehrssituation: Mängel im Straßenzustand, unzureichende Verkehrssicherheit etc. Verkehrspolitische Zielvorgaben: Straßenausbau für Wirtschaftsverkehr, für eine Spreequerung ohne große Umwege Maßnahmen für Umwelt- und Lärmschutz: Bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsdrosselung etc. Langfristige Ziele des StEP MoVe und des FNP: Erweiterung von Stadtteilen, Entwicklung von Gewerbegebieten etc. Bewertung der Machbarkeit Wenige Straßenbauprojekte stoßen auf ungeteilte Zustimmung in der Bevölkerung. Sie müssen im Zuge der Planung daher auf eine Vielzahl von unterschiedlichen Belangen und Interessen geprüft werden. Verkehrssicherheit und Umweltschutz sind ebenso wichtige Kriterien wie Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Jedes Projekt wird auf seine Machbarkeit und mögliche Alternativen geprüft. Erst dann wird über die Fortsetzung des Projekts entschieden. Regelmäßig wird ein fairer Interessenausgleich gesucht. Planverfahren Je nach Straßenbauprojekt können unterschiedliche Planverfahren zur Anwendung kommen. Ausschlaggebend dafür sind Art und Umfang des Projekts. Ein wichtiger Aspekt zur Beurteilung ist, ob durch das Straßenprojekt Anlieger betroffen werden. Bei einem Neubau von Straßen oder bei einer deutlichen Veränderung der Leistungsfähigkeit der Straße (z.B. Ausbau von 2 × 1 auf 2 × 2 Fahrstreifen) ist in der Regel ein Planfeststellungsverfahren gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen zur Planfeststellung Bild: SenMVKU / Kartengrundlagen: Geoportal Berlin Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße Im Zusammenhang mit der Entwicklung neuer Wohn- und Gewerbegebiete im Berliner Westen wird die Verlängerung der Paulsternstraße / Otternbuchtstraße im Rahmen einer Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung geprüft. Weitere Informationen Bild: GRUPPE PLANWERK Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchung Breitenbachplatz Am 06.06.2019 hat das Abgeordnetenhaus beschlossen, untersuchen zu lassen, wie der Bereich um den Breitenbachplatz städtebaulich-verkehrlich neugeordnet und aufgewertet werden kann, um den Stadtraum für die Menschen wieder attraktiver und lebenswerter zu machen. Weitere Informationen Bild: Genow Verkehrskonzept Mahlsdorf Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Informationen Bild: Land Berlin Verkehrslösung Heinersdorf Der verkehrsreiche Ortskern von Heinersdorf im Bezirk Pankow hat seine dörfliche Prägung fast völlig verloren. Eine Umfahrung des Dorfkerns hilft und gibt dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder. Weitere Informationen Verkehrs- und Stadtentwicklung im Pankower Osten

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