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Katrin Eder: „Zukunftsfähige Abwasserbeseitigung schützt unsere Gewässer und das Klima“

Klimaschutzministerin Katrin Eder setzt ersten Spatenstich für Zentralisierung der Bopparder Abwasserreinigung „Wasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Daher investieren wir viel in saubere Gewässer, aber auch in eine gründliche Reinigung von Abwässern. Das ist wichtig für die Artenvielfalt und die Gewässerökologie – und eine Daueraufgabe. Viele Kläranlagen sind in die Jahre gekommen und entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen im Hinblick auf Gewässerschutz und Klimaschutz. Die heute gestartete Zentralisierung der Abwasserbeseitigung der Stadt Boppard ist ein äußerst anspruchsvolles Projekt. Für den Schutz des Klimas und unserer Gewässer ist die Modernisierung der Abwasserreinigung in Boppard essentiell“, sagte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder. Gemeinsam mit dem Bopparder Bürgermeister Jörg Haseneier setzte die Ministerin an der Kläranlage Bad Salzig den ersten Spatenstich für die Zentralisierung der Abwasserbehandlung. Das Land wird das 24-Millionen-Projekt mit rund sechs Millionen Euro fördern. Die Modernisierungsmaßnahmen umfassen fünf Projekte. Sie wurden in vom Land geförderten Machbarkeitsstudien geplant. Bei den ersten zwei Projekten handelt es sich um die Stilllegung und den Anschluss der Kläranlagen Boppard-Ewigbach und Holzfeld an die Kläranlage Bad Salzig. Katrin Eder kennt die Herausforderungen, die sich der Stadt Boppard beim Umbau stellen: „Im engen Welterbetal Oberes Mittelrheintal kann nur in einem sehr begrenzten Baufeld gearbeitet werden. Neben dem ingenieurtechnisch extrem anspruchsvollen Kläranlagenumbau ist zusätzlich eine architektonisch angemessene Gestaltung wünschenswert. Auch die Nachnutzung der Kläranlage Ewigbach ist aufgrund ihrer Lage mitten in den Weinbergen des Bopparder Hamms eine Herausforderung.“ Damit die Kläranlage in Bad Salzig das zusätzliche Abwasser der Anlagen in Boppard-Ewigbach und Holzfeld beseitigen kann, wird sie in einem dritten Projekt umgebaut und erweitert. Teil der Modernisierungsmaßnahmen ist die Umstellung auf Schlammfaulung. Dabei werden organische Bestandteile des Klärschlamms in Gase umgewandelt. Die entstehenden Gase sollen zukünftig zur Stromgewinnung genutzt und dann ins Stromnetz der Kläranlage eingespeist werden. Die Abwärme wird zur Beheizung des Faulbehälters und der Gebäude der Kläranlage genutzt. „Während bei unseren Kläranlagen eine bestmögliche Abwasserreinigung lange Zeit alleine im Fokus stand, ist es vor den Herausforderungen des Klimawandels unabdingbar, dass wir unsere Kläranlagen auch energetisch optimieren. Die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie KARL zeigt den Weg Richtung Energieautarkie auf. Mit der Erneuerung geht Boppard hier wichtige und richtige Schritte“, so Katrin Eder. Eine energetische Optimierung ist auch in der Kläranlage Boppard-Buchholz geplant. Hier werden im Rahmen des vierten Projekts die Kapazitäten erweitert. Die Kläranlage Boppard-Buchholz stößt bereits jetzt an ihre Grenzen und wird aufgrund der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets Hellerwald und weiterer Neubaugebiete bald noch mehr gefordert sein. Zusätzlich werden in einem fünften Projekt Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen installiert. „Gerade diese Maßnahme zeigt, dass ein leistungsfähiger Umweltschutz immer auch die Voraussetzung für eine wirtschaftliche Entwicklung schafft“, lobte Katrin Eder die Arbeit der Stadt Boppard. Der Bopparder Bürgermeister Jörg Haseneier freut sich auf die Vorteile, die der Stadt durch die Modernisierungsmaßnahmen entstehen: „Der heutige Spatenstich markiert einen Meilenstein in der Entwicklung unserer Infrastruktur. Nach Jahren intensiver Vorbereitung, Planungs- und Genehmigungsverfahren können wir nun den Weg für die Zentralisierung der Abwasserversorgung und die Erweiterung der Kläranlage Bad Salzig freimachen. Mit dem Großprojekt investiert die Stadt Boppard nicht nur in eine moderne und zukunftsfähige Abwasserentsorgung, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und die Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger. Ich danke allen Beteiligten für ihr Engagement und freue mich auf die erfolgreiche Umsetzung dieses wegweisenden Projekts.“ Klimaschutzministerin Katrin Eder stellte beim ersten Spatenstich eine Unterstützung der Abwasserbeseitigungsprojekte durch das Klimaschutzministerium in Aussicht: „Bei den Investitionen lässt sich derzeit grob ein Fördervolumen von bis zu sechs Millionen Euro auf Grundlage der Förderrichtlinien Wasserwirtschaft als Zuschuss des Klimaschutzministeriums abschätzen. Projekte wie dieses sind es, die wir für den Klimaschutz brauchen: Hier wird die notwendige Zentralisierung der Abwasserbeseitigung mit nachhaltiger Stromerzeugung und wirtschaftlicher Entwicklung verbunden.“

Neubau der A 39 Lüneburg-Wolfsburg; 1. Bauabschnitt von Lüneburg Nord bis östl. Lüneburg, 1. und 2. Planänderung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Lüneburg, Am Alten Eisenwerk 2 D, 21339 Lüneburg, hat für das o. g. Vorhaben die Durchführung eines Planänderungsverfahrens nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Die Planung umfasst den Neubau der Bundesautobahn A 39 im 1. Abschnitt zwischen der Anschlussstelle (AS) L 216 am nördlichen Stadtrand von Lüneburg mit dem Anschluss an die bestehende A 39 (ehemals A 250) und der Anschlussstelle B 216 im Stadtteil Neu Hagen. Der 1. Planungsabschnitt verläuft auf der vorhandenen Trasse der B 4, schwenkt im Bereich des Stadtteils Neu Hagen nach Osten und endet im Bereich der künftigen AS B 216. Das geplante Bauvorhaben mit einer Länge von 7,70 km stellt den 1. Bauabschnitt der geplanten ca. 105 km langen A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg dar. Beginn der Baustrecke Bau-km 1 + 000 Ende der Baustrecke Bau-km 8 + 700 Für das Vorhaben besteht nach § 3b Abs. 1 UVPG a.F. i.V.m. Nr. 14.3 „Bau einer Autobahn“ der Liste uvp-pflichtiger Vorhaben (Anlage 1 zum UVPG) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die ursprünglichen Planunterlagen haben in der Zeit vom 14.05.2012 bis 13.06.2012 zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegen. Ein Erörterungstermin hat am 25., 26. und 27.11.2013 sowie fortgesetzt am 10., 11., 12. und 13.02.2014 stattgefunden. Im Juli 2017 hat die Vorhabenträgerin die Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Gegenüber der bisherigen Planung erhält der Teilabschnitt 1 der A 39 zur Erhöhung der Verkehrssicherheit einen durchgehenden Verflechtungsstreifen je Fahrtrichtung auf einer weiteren Länge von vier Kilometern als zusätzlichen Fahrstreifen zwischen den Anschlussstellen Lüneburg-Nord (L216) und Erbstorfer Landstraße. Ferner wurden die Verkehrsuntersuchung auf den Prognosehorizont 2030 fortgeschrieben und die Schall- sowie Luftschadstofftechnischen Untersuchungen aktualisiert. Die Entwässerungsplanung wurde überarbeitet und ein Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie neu in die Planunterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurden ein Baulärmgutachten sowie eine Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Lärmsteigerungen im Bestands- und nachgeordneten Straßennetz. Daneben wurden Unterlagen für die Errichtung des in diesem Planfeststellungsabschnitt vorgesehenen Stützpunktes einer Autobahnmeisterei, die im Bereich der AS B 216, auf der Dreiecksfläche zwischen der A 39, B 216 und der L 221, angeordnet ist, neu eingefügt. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten fortgeschrieben und trassennah angepasst. Der trassennahe Maßnahmenkomplex 5 „Gewerbegebiet Hafen“ entfällt zu Gunsten des trassenfernen Maßnahmenkomplexes „Radbruch“ zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes trassennah verdrängter Vogelarten. Die Planänderungen und Ergänzungen sind in der Planunterlage 00_b (Beschreibung der Änderungen der Planfeststellungsunterlagen) zusammengefasst dargestellt. Zusätzlich sind den einzelnen Planunterlagen Beiblätter vorgeheftet, auf denen die Änderungen und Ergänzungen der jeweiligen Planunterlage bezeichnet sind. Die ursprünglichen Planunterlagen werden als nachrichtliche Unterlage mitgeführt. Nachfolgend werden alle Planunterunterlagen in der Rubrik "UVP-Bericht/Antragsunterlagen" dargestellt. Die Pläne zur ersten Planänderung haben in der Zeit vom 28.08.2017 bis zum 27.09.2017 zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Im laufenden Verfahren hat die Vorhabenträgerin noch weitere Unterlagen überarbeitet bzw. aktualisiert. Diese weiteren Informationen können für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung sein und werden daher hier unter der Rubrik „Weitere Unterlagen“ der Öffentlichkeit zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG); sie werden auch Gegenstand der Erörterung sein. Die geänderte Planung wird zusammen mit den weiteren vorgelegten Unterlagen und der Gesamterwiderung der Vorhabenträgerin zu den eingegangenen Äußerungen in einem Erörterungstermin verhandelt werden. Der ursprünglich für die Zeit vom 23.03.2020 bis zum 27.03.2020 in Lüneburg anberaumte Erörterungstermin wurde aufgrund des sich ausbreitenden neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) abgesagt. Wegen der im Zuge der COVID-19-Pandemie verfügten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen wurde anstelle eines Erörterungstermins eine Online-Konsultation gemäß § 5 Abs. 2 und 4 Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) in der Zeit vom 17.08.2020 bis zum 07.09.2020 durchgeführt. Im Rahmen der durchgeführten Online-Konsultation sind insgesamt 49 Äußerungen eingegangen. Darunter waren elf Äußerungen von Trägern öffentlicher Belange, eine Äußerung einer anerkannten Naturschutzvereinigung sowie 37 Äußerungen von Beteiligten und Betroffenen. Eine Auswertung und Zusammenfassung der Online-Konsultation, die die verfahrensrechtlichen Fragen (Teil I) und die planungsinhaltlichen Fragen (Teil II) beantwortet, steht unten unter „Verfahrensschritte > Erörterungstermin 17.08.2020 – 07.09.2020“ zur Verfügung. Aufgrund der Reform der Bundesfernstraßenverwaltung ist seit dem 01.01.2021 die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Nord - Außenstelle Lüneburg, Trägerin des beantragten Vorhabens. Die Vorhabenträgerin hat nunmehr die zweite Änderung des ausgelegten Planes beantragt. Im Zuge der Änderungsplanung ist in dem Stadtteil Lüne-Moorfeld eine etwa 400 m lange, zweiröhrige Lärmschutz-abdeckelung geplant. Dazu wurde erstmalig ein Lüftungsgutachten und Brandfallkonzept neu in die Unterlagen eingefügt. Ebenfalls neu eingefügt wurde eine Baugrunduntersuchung sowie ein Umleitungskonzept. Zur Verringerung des Eingriffs in die Baumreihe entlang der sog. „Apfelallee“ erfolgte eine Verschiebung der Trasse der B 216 nach Norden sowie eine Anpassung der Anschlussstelle B 216 und des Brückenbauwerks BW 1-16. Ebenfalls wurde der Eingriff im Bereich der Anschlussstelle L 216 (Lüneburg-Nord) durch Anpassungen der Linienführung der Rampen reduziert. Für die immissionstechnischen Untersuchungen wurden aktualisierte Berechnungen ergänzt. Die wassertechnischen Unterlagen wurden geändert, u.a. aufgrund der Umplanung einiger Regenrückhaltebecken zu Retentionsfilterbecken. Der Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie wurde überarbeitet und eine immissionsbezogene Bewertung der Einleitung von Straßenabflüssen wurde ergänzt. Ferner wurde die Verkehrsuntersuchung auf den Ergebnissen der Straßenverkehrsuntersuchung 2015 mit Prognosehorizont für das Jahr 2030 fortgeschrieben. Ebenfalls wurde das Luftschadstoffgutachten aktualisiert. Die Umweltbegleitplanung wurde auf Basis aktualisierter Bestandsdaten (selektive Nachkartierungen im Jahr 2020) fortgeschrieben und angepasst. Die Auslegung der geänderten Pläne zur 2. Planänderung erfolgt in der Zeit vom 18.05.2022 bis zum 17.06.2022. Nähere Informationen dazu sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Eingegangen sind nach der 2. Änderungsplanauslegung 18 Einwendungen sowie eine Stellungnahme einer Umweltvereinigung. Von den betroffenen Trägern öffentlicher Belange wurden 31 Stellungnahmen abgegeben. Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen und abgegebenen Stellungnahmen wurden am 22. und 23.06.2023 in der Gemeinde Adendorf erörtert. Im Zuge der Auswertung der Erörterung hat die Vorhabenträgerin verschiedene Unterlagen überarbeitet. Diese Informationen, die für die Zulassungsentscheidung von Bedeutung waren, sind Bestandteile des festgestellten Plans und werden der Öffentlichkeit hier zugänglich gemacht (§ 19 Abs. 3 UVPG). Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wurde der Plan mit Planfeststellungsbeschluss vom 18.12.2024 festgestellt. Die Zustellung, Auslegung und Bekanntmachung der Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses erfolgten dadurch, dass die Entscheidung mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und dem festgestellten Plan in der Zeit vom 22.01.2025 bis zum 04.02.2025 auf der Internetseite der NLStBV (Planfeststellungsbehörde) veröffentlicht wurde. Zusätzlich wurde der verfügende Teil des Planfeststellungsbeschlusses, die Rechtsbehelfsbelehrung und ein Hinweis auf die Veröffentlichung auf der Internetseite der Planfeststellungsbehörde in den örtlichen Tageszeitungen, in deren Verbreitungsgebiet sich das Vorhaben voraussichtlich auswirken wird (hier: Landeszeitung für die Lüneburger Heide und Winsener Anzeiger), am 18.01.2025 bekanntgemacht. Der Planfeststellungsbeschluss wird vor dem Bundesverwaltungsgericht beklagt.

Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG )

Sie sind hier: ELWIS Schifffahrtsrecht Allgemeine Informationen WaStrG Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I Seite 962; 2008 I Seite 1980) Bekanntmachung der Neufassung des Bundeswasserstraßengesetzes vom 23. Mai 2007 geändert durch § 2 der Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck vom 29. Juni 2007 (BGBl. I Seite 1241), Artikel 1 §§ 3 und 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I Seite 2930), § 2 der Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf vom 18. März 2008 (BGBl. I Seite 449), Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2542), Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), § 2 der Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste auf das Land Niedersachsen vom 27. April 2010 (BGBl. I Seite 540), Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 06. Oktober 2011 (BGBl. I Seite 1986), Artikel 13 des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20. April 2013 (BGBl. I Seite 831), Artikel 11 des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1388), Artikel 26 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I Seite 2749), Artikel 2 Nummer 158 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154), Artikel 522 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474), § 2 der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Lühe auf den Unterhaltungsverband Nummer 15 Aue, den Deichverband der I. Meile Altenlandes, den Deichverband der II. Meile Alten Landes und den Flecken Horneburg vom 15. Januar 2016 (BGBl. I Seite 156), Artikel 17 des Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz WSVZuAnpG) vom 24. Mai 2016 (BGBl. I Seite 1217), Artikel 2 des Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I Seite 3224), Artikel 6 Nummer 42 des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I Seite 872), Artikel 10 des Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1298), Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hinsichtlich der Bezeichnung bestimmter Bundeswasserstraßen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I Seite 2089), Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2808), Artikel 4 Nummer 125 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154), Artikel 4 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29. November 2018 (BGBl. I Seite 2237), Artikel 335 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1328), Artikel 2b des Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen vom 03. Dezember 2020 (BGBl. I Seite 2694), Artikel 1 des Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie vom 02. Juni 2021 (BGBl. I Seite 1295), Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt vom 03. Juni 2021 (BGBl. I Seite 1465), Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz vom 18. August 2021 (BGBl. I Seite 3901), Artikel 4 Nummer 118 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1666), Artikel 57 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts*) (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vom 23. Juni 2021 (BGBl. I Seite 1858), Artikel 5 des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 409), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 189). Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Abschnitt 1 Bundeswasserstraßen (§ 1 bis § 3) Abschnitt 2 Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft (§ 4) Abschnitt 3 Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch (§ 5 bis § 6) Abschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen (§ 7 bis § 11) Abschnitt 5 Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen (§ 12 bis § 23) Abschnitt 6 Ordnungsvorschriften (§ 24 bis § 33) Abschnitt 7 Besondere Aufgaben (§ 34 bis § 35) Abschnitt 8 Entschädigung (§ 36 bis § 39) Abschnitt 9 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen (§ 40 bis § 43) Abschnitt 10 Durchführung des Gesetzes (§ 44 bis § 48) Abschnitt 11 Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften (§ 49 bis § 59) Anlagen *) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) (ABl. L 321 vom 17.12.2018, Seite 36) Stand: 15. August 2025 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Bodenkundliche Netzdiagramme

Die Karte zeigt die Bodenformen der BK50 mit einer komplexen bodenfunktionalen Bewertung. Für jedes Profil der BK50 sind über den Maptip zwei Bodenkundliche Netzdiagramme abrufbar. Das erste bodenkundliche Netzdiagramm stellt Bewertungen der natürlichen Bodenfunktionen, der Archivfunktionen sowie der Klimafunktion für jede Flächeneinheit der BK50 übersichtlich dar. Im zweiten Diagramm werden (ebenfalls für jede Flächeneinheit) die Empfindlichkeiten der Böden abgebildet. Die Anwendung der hier vorgestellten bodenkundlichen Netzdiagramme ist vielfältig, wird aber insbesondere für die vorbereitende Bauleitplanung empfohlen. Die Netzdiagramme wurden mit Hilfe von diversen MeMaS-Methoden auf Basis der digitalen nutzungsdifferenzierten Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (BK50) erstellt. Zudem werden vom DWD bereitgestellten Niederschlags- und Verdunstungsdaten genutzt. Die 30-jährige Mittelwerte wurden aus den täglichen Daten ermittelt. Der Niederschlag basiert auf dem korrigierten REGNIE-Produkt (Stand 25.05.2021). Die Verdunstung wurde vom DWD mit dem Standard-Verfahren nach FAO zur Ermittlung der Grasreferenzverdunstung an Klimastationsdaten berechnet (Stand 10.12.2021). Die Kulisse der Schutzwürdigen Böden in Niedersachsen (GeoBerichte 8) ist mit in die Netzdiagramme integriert. Referenzen: BUG, J., ENGEL, N., GEHRT, E. & KRÜGER, K. (2019): Schutzwürdige Böden in Niedersachsen. Arbeitshilfe zur Berücksichtigung des Schutzgutes Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren. – GeoBerichte 8; 4. überarb. Aufl., 56 S. Hannover: LBEG BUG, J., HEUMANN, S., MÜLLER, U. & WALDECK, A. (2020): Auswertungsmethoden im Bodenschutz - Dokumentation zur Methodenbank des Niedersächsischen Bodeninformationssystems (NIBIS®). – GeoBerichte 19: 383 S. Hannover: LBEG STADTMANN, R. BUG, J & WALDECK, A. (2022): Bodenkundliche Netzdiagramme als Beitrag zur Berücksichtigung von Bodenfunktionen und -empfindlichkeiten in der Planungspraxis- - Geofakten 40. 14 S. Hannover: LBEG

Klagen und Bürgerbegehren als Hemmnisse für den Windenergieausbau in Deutschland

Das Vorhaben besteht aus drei an der FernUniversität in Hagen angesiedelten Teilprojekten, die jeweils sowohl eigenständig als auch gemeinsam forschen. Es ist das Ziel des skizzierten Gesamtvorhabens, die (insbesondere prozeduralen, rechtlichen und gesellschaftlichen) Bedingungen zu identifizieren, unter denen Klagen und Bürgerbegehren gegen Windkraftprojekte an Land zu einem Hemmnis für den Windenergieausbau werden. Beide Verfahren sind für den stockenden Windkraftausbau zentral und überdies so beschaffen, dass mit Hilfe der beteiligten Disziplinen, aus psychologischer und politik- sowie rechtswissenschaftlicher Perspektive, relevante Erkenntnisse gewonnen werden können, um die Hemmnisse zu reduzieren und den Ausbau zu beschleunigen. Diese Erkenntnisse sollen insbesondere den Projektierer:innen von Windenenergieanlagen helfen, Risiken, die in den Planungs- und Genehmigungsverfahren liegen, zu erkennen, rechtzeitig in ihre Windenergie-Projektplanung mit einzubeziehen und sie so signifikant zu reduzieren. Die Erkenntnisse unseres Vorhabens, unter welchen Bedingungen es zu Bürgerbegehren und Klagen kommt (bei erheblichen Unterschieden zwischen den Bundesländern) und unter welchen Bedingungen diese erfolgreich sind, werden es den Projektierer:innen erlauben, potentielle Konflikte bereits bei der Planung von Windparks zu berücksichtigen und erstens Strategien zu entwickeln, um mangelnde Akzeptanz 'einzufangen', bevor konfrontative formale Verfahren ergriffen werden. Sind Verfahren einmal ergriffen, Bürgerbegehren eingeleitet oder Klagen erhoben, so können die Projektergebnisse - zweitens - auch Hinweise dazu geben, wie von Seiten der Projektierenden solche Verfahren erfolgreich bestritten werden können. Durch das Ansetzen bei den Projektierer:innen nutzt das Projekt entlang der Wertschöpfungskette auch den Anlagenherstellern und den zuliefernden Unternehmen sowie auch den Dienstleister:innen.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet Ditzingen-Süd sowie für den Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf

Die Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB AG) hat für das o.g. Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der Neubau einer Stadtbahnstrecke von Stuttgart-Weilimdorf nach Stuttgart-Hausen und zum Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ sowie der Neubau eines Stadtbahnbetriebshofs in Stuttgart-Weilimdorf. Die geplante Neubaustrecke beginnt mit einer zweigleisigen Streckenverzweigung nach der bestehenden Haltestelle „Rastatter Straße“ und soll die Stadtbahnlinie U13 über Stuttgart-Hausen ins Gewerbegebiet „Ditzingen-Süd“ verlängern. Dabei überquert sie zunächst die Bundesstraße B 295 und verläuft anschließend parallel zu dieser bis kurz vor das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“. Danach führt sie in Richtung Stuttgart-Hausen, vorbei am ebenfalls neu zu bauenden Stadtbahnbetriebshof Weilimdorf (BF4), der so an das Stadtbahnnetz angebunden werden soll und direkt an das Gewerbegebiet „Ditzingen-Ost“ angrenzen wird. Von Stuttgart-Hausen aus verläuft die geplante Neubaustrecke weiter durch das Scheffzental und in Richtung Autobahn A 81, die sie unterquert. Schließlich wird sie parallel zur A 81 bis zur Endhaltestelle „Ditzingen Hülben“ am Ende des dortigen Gewerbegebiets „Ditzingen-Süd“ geführt. Entlang der neuen Stadtbahnstrecke sollen insgesamt sechs neue Haltestellen errichtet werden. Der neue Stadtbahnbetriebshof soll unter einem gemeinsamen Dach eine Abstellhalle, eine Wasch-/Wartungshalle sowie ein Dienst- und Sozialgebäude umfassen. Er ist so ausgelegt, dass ein reibungsloses Ein- und Ausrücken der Stadtbahnen möglich sein wird. Damit die Stadtbahnen vom Stadtbahnbetriebshof auch direkt von und nach Gerlingen fahren können, soll südlich der B 295 am Beginn der geplanten Neubaustrecke eine eingleisige Betriebsstreckenverbindung gebaut werden, die unmittelbar vor der Haltestelle „Wolfbusch“ auf die bestehende Strecke in Richtung Gerlingen trifft. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das geplante Vorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleit-maßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören beispielsweise das Anlegen von Streuobstwiesen, die Pflanzung von Einzelbäumen und Feldhecken mit Saumvegetation, die Umsiedlung von Zauneidechsen, die Errichtung von Kollisionsschutzwänden für Fledermäuse, das Anbringen von Nistkästen für Vögel und die Entwicklung einer Buntbrache für die Feldlerche. Für die Durchführung des Anhörungsverfahrens sind die Landeshauptstadt Stuttgart und das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Planfeststellungsbehörde ist das Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 24.

Hochwasservorsorge trifft Naturschutz: Willingmann weiht rückverlegten Elbedeich bei Klietznick im Jerichower Land ein

Größer als der Magdeburger Elbauenpark und mehr als das Doppelte der Peißnitzinsel in Halle: Bei Klietznick im Jerichower Land ist der Elbe eine rund 102 Hektar große einstige Überschwemmungsfläche zurückgegeben worden. Der dafür rückverlegte Deich wurde am heutigen Montag von Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann und der Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Martina Große-Sudhues, offiziell eingeweiht. In den knapp 600 Meter langen Neubau eines Querdeichs im Hinterland wurden rund vier Millionen Euro aus Mitteln von EU, Bund und Land investiert. Das stärkt den Hochwasserschutz entlang der Elbe und schafft die Basis zur Entstehung wertvoller Auenlebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Willingmann betonte: „In Klietznick trifft Hochwasservorsorge auf Naturschutz. In Zeiten des fortschreitenden Klimawandels reicht es nicht mehr aus, Deiche nur immer höher zu bauen. Wir müssen unseren Flüssen auch mehr Raum geben, um bei Hochwasser Wasser abzuleiten und es zugleich für länger anhaltende Trockenphasen zu speichern. Von Projekten wie in Klietznick profitieren also Mensch und Umwelt. Positiver Nebeneffekt: Durch den Bau des Deiches im Hinterland musste der bestehende und im Zuge vergangener Hochwasser stark beanspruchte Elbedeich nicht umfangreich saniert werden.“ LHW-Direktorin Große-Sudhues bedankte sich nicht nur bei ihrem Team für die zielstrebige Umsetzung der Planungs- und Genehmigungsverfahren, die einer solchen Maßnahme vorausgehen, sondern auch bei den ausführenden Planungs- und Baufirmen für die gute Zusammenarbeit mit fristgemäßer Ausführung und kompetenter Umsetzung. Sie verwies darauf, dass für Deichkern, Stützkörper, Dichtung und Oberboden rund 51.000 Kubikmeter Material verbaut wurden. Auf ca. 19.000 Quadratmetern wurde Saatgut ausgebracht, Wegebau fand auf einer Fläche von insgesamt 5.880 Quadratmetern statt. Über die Jahrhunderte hat die Elbe allein in Sachsen-Anhalt mehr als 230.000 Hektar Überschwemmungsfläche verloren. Die verheerenden Hochwasser-Ereignisse in den Jahren 2002 und 2013 haben gezeigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht – nicht nur im Hinblick auf die Sanierung von Hochwasserschutzanlagen, Flüsse brauchen auch wieder mehr Platz. Deshalb setzen Umweltministerium und LHW im Rahmen der Landeshochwasserstrategie „Stabil im Klimawandel“ und dem damit verbundenen Programm „Fluss, Natur, Leben“ in Sachsen-Anhalt derzeit 34 Maßnahmen um, mit denen insgesamt rund 16.000 Hektar Retentionsflächen geschaffen werden. Mit der Deichrückverlegung Klietznick erhält die Elbe rund 102 Hektar Land zurück. Der Elbdeich bei Kilometer 34+245 wurde dazu mit dem Deich-Kilometer 38+865 durch einen neuen Querdeich von 596 Metern Länge verbunden. Die Höhe des neuen Deichs beträgt im Mittel drei Meter. Damit wird – bezogen auf das aktuelle Bemessungshochwasser – ein Freibord von einem Meter erreicht. Die Anlage verfügt über einen mit Asphalt befestigten Kronenkontrollweg auf der Deichkrone sowie einen Deichverteidigungsweg auf der Landseite. Damit wird ein DIN-gerechter Schutz für Siedlungen vor einem hundertjährlichen Hochwasser erreicht. Die Deichrückverlegung Klietznick soll auch zur Ausbildung natürlicher Auenstrukturen beitragen. Daher wird der Altdeich nach einer Konsolidierungszeit der neuen Anlage geöffnet und die Fläche somit an den Überflutungsrhythmus der Elbe angeschlossen. Der im Zuge des Deichneubaus notwendige Eingriff in die Natur wird durch Ersatzmaßnahmen ausgeglichen: Auf rund 0,4 Hektar sollen die landwirtschaftliche Nutzung extensiviert und Gehölze angepflanzt werden. Letzteres wird auch auf dem Altdeich auf einer Länge von 700 Metern erfolgen. Die Deichrückverlegung bei Klietznick wurde aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie aus der Bund-Länder-Gemeinschaftaufgabe Agrar- und Küstenschutz finanziert. In den Hochwasserschutz im Landkreis Jerichower Land wurden seit 2002 rund 128 Millionen Euro investiert. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Threads , Bluesky , Mastodon und X

Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG )

Bundeswasserstraßengesetz ( WaStrG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Mai 2007 ( BGBl. I Seite 962; 2008 I Seite 1980) Bekanntmachung der Neufassung des Bundeswasserstraßengesetzes vom 23. Mai 2007 geändert durch § 2 der Verordnung über den Übergang von zur Bundeswasserstraße Trave gehörenden Nebenstrecken auf die Hansestadt Lübeck vom 29. Juni 2007 (BGBl. I Seite 1241), Artikel 1 §§ 3 und 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Neuordnung der Ressortforschung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I Seite 2930), § 2 der Verordnung über den Übergang von der zur Bundeswasserstraße Nord-Ostsee-Kanal gehörenden Nebenstrecke Obereidersee mit Enge auf die Städte Rendsburg und Büdelsdorf vom 18. März 2008 (BGBl. I Seite 449), Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege vom 29. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2542), Artikel 5 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), § 2 der Verordnung zum Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Oste auf das Land Niedersachsen vom 27. April 2010 (BGBl. I Seite 540), Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie sowie zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes vom 06. Oktober 2011 (BGBl. I Seite 1986), Artikel 13 des Gesetzes zur Reform des Seehandelsrechts vom 20. April 2013 (BGBl. I Seite 831), Artikel 11 des Gesetzes zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung und Vereinheitlichung von Planfeststellungsverfahren vom 31. Mai 2013 (BGBl. I Seite 1388), Artikel 26 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25. Juli 2013 (BGBl. I Seite 2749), Artikel 2 Nummer 158 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154), Artikel 522 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474), § 2 der Verordnung über den Übergang einer Teilstrecke der Bundeswasserstraße Lühe auf den Unterhaltungsverband Nummer 15 Aue, den Deichverband der I. Meile Altenlandes, den Deichverband der II. Meile Alten Landes und den Flecken Horneburg vom 15. Januar 2016 (BGBl. I Seite 156), Artikel 17 des Gesetzes zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes ( WSV -Zuständigkeitsanpassungsgesetz – WSVZuAnpG ) vom 24. Mai 2016 (BGBl. I Seite 1217), Artikel 2 des Gesetzes über den Ausbau der Bundeswasserstraßen und zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I Seite 3224), Artikel 6 Nummer 42 des Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vom 13. April 2017 (BGBl. I Seite 872), Artikel 10 des Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben vom 29. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1298), Erste Verordnung zur Änderung der Anlage 1 des Bundeswasserstraßengesetzes hinsichtlich der Bezeichnung bestimmter Bundeswasserstraßen vom 27. Juni 2017 (BGBl. I Seite 2089), Artikel 2 Absatz 8 des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I Seite 2808), Artikel 4 Nummer 125 des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 07. August 2013 (BGBl. I Seite 3154), Artikel 4 des Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29. November 2018 (BGBl. I Seite 2237), Artikel 335 der Elften Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I Seite 1328), Artikel 2b des Gesetzes zur Beschleunigung von Investitionen vom 03. Dezember 2020 (BGBl. I Seite 2694), Artikel 1 des Gesetzes über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie vom 02. Juni 2021 (BGBl. I Seite 1295), Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung gebührenrechtlicher und weiterer Vorschriften über das Befahren der Bundeswasserstraßen durch die Schifffahrt vom 03. Juni 2021 (BGBl. I Seite 1465), Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie ( EU ) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Neufassung) für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Bundeswasserstraßengesetz vom 18. August 2021 (BGBl. I Seite 3901), Artikel 4 Nummer 118 des Gesetzes zur Aktualisierung der Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I Seite 1666), Artikel 57 des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) und zur Modernisierung des Telekommunikationsrechts *) (Telekommunikationsmodernisierungsgesetz) vom 23. Juni 2021 (BGBl. I Seite 1858), Artikel 5 des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nummer 409), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Richtlinie (EU) 2023/2413 für Zulassungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz sowie für Planverfahren nach dem Baugesetzbuch und dem Raumordnungsgesetz, zur Änderung des Bundeswasserstraßengesetzes und zur Änderung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes vom 12. August 2025 (BGBl. 2025 I Nummer 189). Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Abschnitt 1 Bundeswasserstraßen (§ 1 bis § 3) Abschnitt 2 Wahrung der Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft (§ 4) Abschnitt 3 Befahren mit Wasserfahrzeugen und Gemeingebrauch (§ 5 bis § 6) Abschnitt 4 Unterhaltung der Bundeswasserstraßen und Betrieb der bundeseigenen Schifffahrtsanlagen (§ 7 bis § 11) Abschnitt 5 Ausbau und Neubau der Bundeswasserstraßen (§ 12 bis § 23) Abschnitt 6 Ordnungsvorschriften (§ 24 bis § 33) Abschnitt 7 Besondere Aufgaben (§ 34 bis § 35) Abschnitt 8 Entschädigung (§ 36 bis § 39) Abschnitt 9 Kreuzungen mit öffentlichen Verkehrswegen (§ 40 bis § 43) Abschnitt 10 Durchführung des Gesetzes (§ 44 bis § 48) Abschnitt 11 Bußgeldvorschriften, Schlussvorschriften (§ 49 bis § 59) Anlagen Download Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) *) Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (Neufassung) ( ABl. L 321 vom 17.12.2018, Seite 36) Stand: 15. August 2025

Newsletter umwelt.info - Nr.: 1/2025

Liebe*r Leser*in, unser Highlight war ja gleich zu Beginn des Jahres, deshalb blicken Sie in dieser Ausgabe mit uns auf den feierlichen Launch von umwelt.info zurück. Seitdem entwickeln wir das Portal unter anderem mit Unterstützung von zahlreichen Feedback-Gebenden weiter. Erfahren Sie, wie wir die Suche unseres Portals weiter verbessert haben und wie wir die Zielgruppe der Wissenschaftler*innen in diesem Jahr in den Fokus nehmen. Viel Spaß beim Lesen! Das umwelt.info-Team Unser Portal umwelt.info ist offiziell gelauncht Nutzen Sie umwelt.info? Quelle: umwelt.info / UBA Über 120 Gäste haben am 27. Januar 2025 den offiziellen Launch von umwelt.info gefeiert. Mit einem Festakt im Ständehaus in Merseburg ist umwelt.info offiziell an den Start gegangen. Mit dabei waren vor Ort Gäste aus ganz Deutschland, darunter die ehemalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke und Präsident des Umweltbundesamtes Prof. Dr. Dirk Messner, die beide Grußworte an die Gäste richteten. Auch Merseburgs Oberbürgermeister Sebastian Müller-Bahr wünschte dem Team von umwelt.info viel Erfolg. Diejenigen, die nicht in Merseburg dabei sein konnten, verfolgten den feierlichen Launch im Livestream , der nach wie vor abrufbar ist. Nach dem Festakt konnten die Gäste an verschiedenen Thementischen nicht nur umwelt.info testen, sondern auch mit Kooperationspartnern ins Gespräch kommen. Neben dem Bundesamt für Naturschutz sowie dem Nationalen Monitoringzentrum zur Biodiversität, stellten sich auch das Umweltportal Sachsen-Anhalt, das Kooperationsprojekt Wasser-DE, das Umweltprüfungsportal (UVP-Portal) des Bundes, das UVP-Verbundportal der Bundesländer sowie die Organisation H2Org vor. Hier finden Sie die Pressemitteilung zum offiziellen Start von umwelt.info. Natürlich-sprachliche Suchfunktion liefert präzisere Ergebnisse Screenshot: Suchanfrage und Teilergebnisliste zur Anfrage "Otter in Deutschland" auf umwelt.info Quelle: umwelt.info / UBA Wir haben unsere Suchfunktionalität für Nutzende weiter verbessert. Nutzende können nun ganze Phrasen absetzen, um präzisere Suchanfragen zu stellen, die spezifischere Ergebnisse liefern. Hierfür ist die Verwendung kombinierter, in- oder exkludierter Begriffe mit den Operatoren „und“, „nicht“ oder „in“ möglich. Dabei können diese Operatoren einfach ohne Anführungszeichen im Fließtext eingefügt werden. Beispielsweise liefert die Suchanfrage  „ Otter in Deutschland “ nur Suchergebnisse, bei denen beide Suchbegriffe „Otter“ und „Deutschland“ vorkommen. Auch der Suchalgorithmus wird stetig verbessert und liefert nun noch passgenauere räumliche und zeitliche Ergebnisse. Lesen Sie alles über die neuen Funktionalitäten gerne auch in unseren Artikeln zur Suche und zum Ranking nach. umwelt.info goes international We are excited to now offer umwelt.info in English . Browse through our How-to articles and search our more than 160,000 environmental related data and information in English from and about Germany. umwelt.info wird international Wir freuen uns, Ihnen umwelt.info nun auch auf Englisch anbieten zu können. Entdecken Sie unsere „Wie funktioniert’s?“-Artikel und recherchieren Sie in über 160.000 englischsprachigen Umweltdaten und Informationen aus und über Deutschland. Grund zum Feiern – 1 Million Datensätze sind erfasst Wir haben am 11. April 2025 einen bedeutenden Meilenstein erreicht: Unser Metadatenindex hat über 1 Million Daten erfasst. Insbesondere die Einbindung einer großen Anzahl chemischer Datensätze aus dem Informationssystem Chemikalien des Bundes und der Länder ( ChemInfo ) und weiterer wissenschaftlicher Datenquellen haben dazu beigetragen, dass wir das Ziel erreichen konnten. Wie wir weiterwachsen, kann in der Skala der erfassten Datensätze im Dashboard auf der Startseite von umwelt.info beobachtet werden. Wir sind dabei: Neues Format mit dem Verein science2public Wie werden wissenschaftliche Erkenntnisse bekannter? Dazu hat der Verein science2public das Format Open Academy entwickelt. Ende April 2025 startete das Projekt mit einer Spring School in Halle (Saale). Wir sind eines von zehn Projekten, für das eine Kampagne im Kontext von Wissenschaftskommunikation entwickelt wird. In unserem Neuigkeiten-Blog und im nächsten Newsletter berichten wir mehr hierzu. Moortagung Am 8. und 9. Mai 2025 konnten wir auf der Fachtagung „Moor messen“ im Erzgebirge teilnehmen, um unser Portal vorzustellen und im engen Austausch mit der wissenschaftlichen Community zu erörtern, wie umwelt.info dazu beitragen kann, die Datenverfügbarkeit im Bereich Moorschutz weiter zu verbessern. Open Data Barcamp Erfurt umwelt.info auf dem Open Data Barcamp in Erfurt Quelle: Anne Nicolay-Guckland / umwelt.info Am 9. April 2025 fand das 4. Open Data Barcamp in Erfurt statt, veranstaltet durch die Bertelsmann-Stiftung. umwelt.info bot zwei Sessions zum Thema Datenvielfalt und Linked Open Data an. Beim Barcamp konnten wir viele neue Kontakte zu Kommunen, Ländern, Zivilgesellschaft und vielen weiteren Akteuren knüpfen. Es zeigt sich, dass die Bereitstellung von öffentlichen Daten eine größere Akzeptanz benötigt. Tag der Spurenstoffe Am 8. April 2025 fand in Dessau am Umweltbundesamt die Vernetzungsveranstaltung „Tag der Spurenstoffe“ statt. Ein zweiköpfiges Team von umwelt.info betreute dabei einen Workshop, bei dem unsere Datensuche vorgestellt und den Teilnehmenden die Rolle und Wichtigkeit von Metadaten vermittelt wurde. Begleitforschung umwelt.info zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Im Januar dieses Jahres fand eine Auftaktveranstaltung zum Vorhaben „Begleitforschung umwelt.info zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren“ statt. Ziel des Vorhabens ist es, für eine transformationsrelevante rechtliche Kategorie von Planungs- und Genehmigungsverfahren entsprechende Zielgruppen zu identifizieren, die von der Recherchemöglichkeit und dem Angebot in umwelt.info profitieren. Durch Interviews werden Bedarfe erhoben und entsprechende Umsetzungsmaßnahmen für das Portal identifiziert und priorisiert. Das Ergebnis hilft, konkrete und umsetzbare Beiträge von umwelt.info zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zu erhalten. Das Vorhaben läuft bis März 2026 und wird von ifok GmbH und Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) e.V. durchgeführt. Bei Interesse am Vorhaben können Sie sich gern bei uns melden, um mehr zum Vorhaben zu erfahren. Suche nach wissenschaftsrelevanten Daten 2025 erweitert umwelt.info das Datenangebot um zahlreiche neue Einträge aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung. Für das gezielte Auffinden dieser Inhalte haben wir die facettierte Suche um das Feld " Quelle: Wissenschaft " erweitert. Aktuell finden Sie bereits die umweltrelevanten Inhalte der Forschungszentren aus der Helmholtz-Gemeinschaft (Forschungszentrum Jülich, GFZ, UFZ) und der Leibniz-Gemeinschaft (z. B. Institut für Ostseeforschung). In hoher Frequenz binden wir weitere Datenquellen an. Chemie: neues naturwissenschaftliches Feld erfasst Mit dem zentralen, im Umweltkontext wissenschaftlich bedeutenden Informationssystem für Chemikalien (ChemInfo) hat das umwelt.info-Team eine Datenquelle integriert, deren knapp 120.000 Einträge nun unter dem neuen Datentyp "Chemische Verbindung" zu finden sind. Durch diese Erweiterung kann nach chemischen Stoffen direkt über die CAS-Nummer (Chemical Abstracts Service) gesucht werden. Im Sinne der Linked Open Data ist zukünftig eine verbesserte semantische Verknüpfung chemisch relevanter Datensätze möglich. Einbindung von Wikidata Wikimedia Deutschland-Logo Quelle: Jon Harald Søby / Cc by-sa/3.0 reative-Commons Als umwelt.info-Team möchten wir stetig zum Linked Open Data-Gedanken beitragen. Dafür haben wir unser Suchangebot mit Wikidata vernetzt. Suchergebnisse mit hinterlegten Organisationsnamen sind nun mit den entsprechenden Wikidata-Einträgen verlinkt. Das ermöglicht eine leichte, eindeutige und maschinenlesbare Zuordnung. Der Neuigkeiten-Blog von umwelt.info Verpassen Sie keine Neuigkeiten mehr rund um die Entwicklung unseres Portals. Auf unserer Website finden Sie in unserem Neuigkeiten-Blog spannende Einblicke in die Fortschritte unserer Arbeit und Hinweise auf Veranstaltungen, auf denen wir entweder anzutreffen sind oder zu denen wir selbst einladen. Ebenso teilen wir dort mit, wenn wir offene Stellen haben und das Team vergrößern wollen. Das Nationale Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen sucht am Standort Merseburg für das Vorhaben umwelt.info eine*n neue*n Mitarbeitende*n: Wissenschaftliche Mitarbeiter*in Semantischer Netzwerkservice (SNS) (Bewerbungsfrist: 18.06.2025) Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

BAB A 8 Karlsruhe - München, Aus- und Neubau zwischen Mühlhausen und Hohenstadt (Albaufstieg)

Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, bis 31.12.2020 vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart, seit 01.01.2021 vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest, hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Das o. g. Vorhaben beinhaltet den Aus- und Neubau der BAB A 8 zwischen dem Filstal (Anschlussstelle Mühlhausen) und der Albhochfläche bei Merklingen, dem sogenannten Albaufstieg. Es ist geplant, die BAB A 8 von vier auf sechs Fahrstreifen und beiderseitigen Standstreifen zu verbreitern. Neben dem Ausbau der bestehenden BAB A 8 im Bereich der Anschlussstelle (AS) Mühlhausen handelt es sich im Wesentlichen um den Neubau der BAB A 8 mit neuer Streckenführung. Die Planung beinhaltet unter anderem den Bau von Tunnel- und Brückenbauwerken sowie den Neubau der Anschlussstelle Mühlhausen mit Verlegung der B 466 und den Anschlussstrecken. Daneben ist die Beibehaltung der bestehenden Aufstiegstrasse als ortsdurchfahrtenfreie Umleitungsstrecke und als regionale Erschließung geplant, die eine Umrüstung der bestehenden Aufstiegstrasse zur Nutzung für Gegenverkehr, eine Anbindung des alten Albaufstieges an die BAB A 8 über die neue AS Mühlhausen, einen Anschluss der K 1433 an den bestehenden Albaufstieg sowie die Anbindung des alten Albaufstieges an die BAB A 8 auf der Albhochfläche für den Verkehr aus und in Richtung München (Halb-AS Hohenstadt) vorsieht. Das Vorhaben sieht des Weiteren die Schaffung von umfangreichen landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen vor.

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