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Lebensraumverbund und Wildtierwege – erforderliche Standards bei der Bündelung von Verkehrswegen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Derzeit wird der Bau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) entlang bestehender und zukünftiger Verkehrswege vorangetrieben. Während die räumliche Bündelung von Verkehrswegen und PV-FFA zwar ggf. eine Neuzerschneidung von Flächen andernorts verhindern kann, kann eine unsachgemäße Bündelung die Barrierewirkung von Verkehrswegen auch erheblich vergrößern und die Zerschneidung von Lebensraumnetzen und Wildtierwegen verstärken. Infolge solcher nachteiliger Bündelung werden Austauschprozesse innerhalb von Metapopulationen und Tierwanderungen nachhaltig beeinträchtigt, was den Verlust der biologischen Vielfalt vorantreibt. Für den gesetzlich vorgeschriebenen umweltverträglichen Ausbau der erneuerbaren Energien sind daher spezifische naturschutzfachliche Standards zu beachten, deren frühzeitige und umfassende Berücksichtigung erheblich nachteilige Lebensraumfragmentierung vermeidet und zur Planungsbeschleunigung beiträgt. Die in diesem Beitrag vorgeschlagenen Standards umfassen u. a. den Verzicht auf wilddichte Zäune und die Erhaltung von Biotopverbundflächen entlang von Verkehrswegen sowie von ausreichend dimensionierten Korridoren zwischen und entlang von PV-FFA.

Ziele und Indikatoren sowie Empfehlungen zur Stärkung der Raumordnung für Gleichwertige Lebensverhältnisse aus Umweltsicht

Bild: Seitz, TU Dreseden Das Vorhaben „Stadt und Land“ des Umweltbundesamts definiert Ziele für eine gute Umweltqualität zur Gewährleistung gleichwertiger Lebensverhältnisse und operationalisiert diese mit einem Set an umweltbezogenen Indikatoren. Die Aufgabe, eine nachhaltige Raumentwicklung zwischen Stadt, Umland und ländlichem Raum herzustellen, kommt nach §1 Abs. 2 ROG der Raumordnung zu, weshalb zudem Empfehlungen für eine Stärkung der Raumordnung erarbeitet werden. Die Ergebnisse wurden auf einem Expert:innenworkshop am 3. November 2023 im BMUV in Berlin diskutiert. Als Ergebnis des Vorhabens liegt ein Basis-Set von 9 Umweltzielen und 18 untersetzenden Indikatoren vor, die zu einer sachgerechten Bewertung gleichwertiger Lebensverhältnisse beitragen und die räumlichen Beziehungen zwischen Stadt und Land stärken können. Unter Prüfung der Datenverfügbarkeit, der Validität und Aussagekraft von Daten wurden mögliche Umweltindikatoren extrahiert und im Hinblick auf ihren Weiterentwicklungsbedarf eingestuft. Für die Indikatoren wurden Methoden zur Berechnung erarbeitet und getestet, Zielgrößen ermittelt und Steckbriefe erstellt. Es erfolgte eine bundesweite Darstellung, differenziert nach den siedlungsstrukturellen Kreistypen, sofern entsprechende Datengrundlagen vorhanden waren. Empfohlen wird, die umweltbezogene Dimension in der Debatte um gleichwertige Lebensverhältnisse stärker zu berücksichtigen und ein kartenbasiertes Monitoring-System aufzubauen. Zudem wurde weiterer Forschungs- und Entwicklungsbedarf ausgemacht. Durch die Raumordnung und Regionalentwicklung bestehen vielfältige Handlungsmöglichkeiten, um zu nachhaltigen Raumbeziehungen beizutragen. Ihre Stärke liegt in dem überfachlichen und koordinierenden Blick auf unterschiedliche Themen sowie in der Kombination der ihr zur Verfügung stehenden formellen und informellen Instrumente. Allerdings hat auch die Raumordnung Grenzen und darf nicht überfrachtet werden, um handlungsfähig zu bleiben. Neben der personellen Ausstattung und der begrenzten Bindungswirkung raumplanerischer Festlegungen fehlen ihr bei vielen Themen die nötigen Daten- bzw. Informationsgrundlagen. Daher muss die Raumordnung das Potenzial erschließen und nutzen, das in Synergien und Schnittstellen zu weiteren Prozessen liegt (z. B. Nationale Wasserstrategie, Aktionsplan Natürlicher Klimaschutz, Klimaschutzinitiative). Außerdem sollte eine nachhaltige Raumbeziehungen auch durch eine Politik der Transformation auf Bundesebene befördert werden. Vor diesem Hintergrund werden aus dem Vorhaben u.a. Empfehlungen für eine Stärkung der Landes- und Regionalplanung sowie der Regionalentwicklung zur besseren Berücksichtigung von Umweltbelangen (mehr Ressourcen, Zusammenwirken von Regionalplanung und -entwicklung, striktere Vorgaben), für ein umweltbezogenes Gleichwertigkeits-Monitoring und zur Nutzung von Synergien zwischen den Leitbildern und Handlungsstrategien der Raumentwicklung gegeben sowie Möglichkeiten für einen Bundesraumordnungsplan Gleichwertige Lebensverhältnisse, zur Planungsbeschleunigung, für ein neues Förderinstruments der Raumordnung und für eine stärkere Berücksichtigung von Umweltgerechtigkeit erörtert. Weietre Informationen zum Projekt finden Sie hier .

Machbarkeitsstudie 2019 - Aufbau einer KI-basierten Wissensplattform im Umweltbereich zur Planungsbeschleunigung von Infrastrukturmaßnahmen

Zielsetzung Eine wesentliche Herausforderung bei der Planung und Genehmigung von Verkehrsinfrastrukturen sind die stetig steigenden umwelt-, natur-, und artenschutzrechtlichen Anforderungen. Damit der richtige Umgang mit diesen Anforderungen gewährleistet werden kann, möchte das Ministerium eine softwarebasierte Wissensplattform im Umweltbereich unter Nutzung selbsterlernender Technologien entwickeln. Die artenschutzrechtlichen Prüfungen sollen damit deutlich erleichtert werden. Die KI-basierte Plattform soll in der Lage sein, jegliche artenschutzrechtliche Informationen aus Online-Datenbanken und dem Internet herauszufiltern, zu bündeln und zu speichern und aufbereitet den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Ausblick Nach dem erfolgreichen Abschluss der Machbarkeitsstudie sollen nun die Umsetzung und der Aufbau der Wissensplattform erfolgen. Die Plattform ist dabei zunächst für die Planungs- und Genehmigungsbehörden des Bundes gedacht, soll aber zukünftig auch für einen weiteren Nutzerkreis (u.a. die Länder und private Vorhabenträger) geöffnet werden.

Die strategische Umweltpruefung (SUP) in der Raumplanung. Rechtliche, fachliche und methodische Grundlagen und Konzepte unter besonderer Beruecksichtigung der Bewertungs- und Entscheidungsmethodik

Nach der gesetzlichen Verankerung der Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVP) fuer Projekte wird in naher Zukunft die Verabschiedung einer EG-Richtlinie ueber die UVP fuer Plaene und Programme, die sogenannte Strategische Umweltpruefung (SUP), erwartet. Eine ausfuehrliche Analyse der Aufgaben, Methodik und umweltpolitischen Bedeutung der projektbezogenen UVP macht deutlich, dass diese in Planungs- und Entscheidungsprozessen haeufig zu spaet einsetzt, die Pruefung von Alternativen stark vernachlaessigt und projektuebergreifende, synergistische und kumulative Umweltauswirkungen weitgehend unberuecksichtigt laesst. Diese Maengel einer UVP auf Projektebene sollen mit einer SUP in der raeumlichen Planung gemaess den von der Europaeischen Kommission vorgeschlagenen und vom Verfasser einer dezidierten Analyse unterzogenen SUP-Richtlinienvorschlaegen behoben werden. Die Richtlinienvorschlaege stellen auf die Pruefung von formellen Plaenen und Programmen im Hinblick auf ihre Standortausweisungen fuer umwelterhebliche Projekte ab und schreiben dazu ein Mindestverfahren mit Behoerden- und Oeffentlichkeitsbeteiligung sowie einer gesonderten Umwelterklaerung vor, in der die planungsbegleitenden Umweltuntersuchungen einschliesslich Alternativenpruefung zu dokumentieren sind. Zwar ist die - ebenfalls eingehend untersuchte - Entwicklung der raeumlichen Umweltvorsorge in der Bundesrepublik Deutschland weit fortgeschritten, so dass die SUP als zusaetzliches Instrument im Hinblick auf die angestrebte Rechtsvereinfachung und Planungsbeschleunigung vielfach kritisch beurteilt wird. Dennoch kann mit der raumplanerischen SUP in Verbindung mit einer weiterentwickelten Umweltplanung eine verbesserte Umweltvorsorge erreicht werden, ohne damit die Planungsverfahren insgesamt unnoetig zu verzoegern. Eine fruehzeitige Integration der SUP in vorgelagerte Planungsverfahren sollte bei einer effizienten Abschichtung von SUP und UVP die nachfolgenden Planungs- und Zulassungsverfahren erheblichen entlasten. Darueber hinaus koennte die Integration vorhandener umweltbezogener Pruefungsinstrumente in eine SUP eine weitere Vereinfachung bringen. Bei der Alternativenpruefung im Rahmen der SUP ist die Anwendung von fundierten Bewertungs- und Entscheidungsmethoden besonders wichtig, weshalb die vorliegenden Methoden einer vertiefenden Analyse unterzogen werden. Aufbauend auf einer systematischen Darstellung der methodischen Grundprinzipien wird ein Rahmenkonzept fuer die raumplanerische SUP entwickelt, welches im Schwerpunkt Vorschlaege fuer ihre planungsprozessuale Integration, fuer die Methodenbausteine Screening und Scoping auf der Basis einer Umwelterheblichkeitspruefung sowie speziell fuer ein Strategisches Umweltbewertungsmodell umfasst.

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