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Found 156 results.

Neubau des linken Deiches an der Mandau in Zittau-Pethau und Errichtung einer Hochwasserschutzanlage im Rückstaubereich unterhalb der Brücke S 137 in Bertsdorf-Hörnitz

Gz.: C46_DD-0522/1021/7 Gegenstand des Vorhabens ist der Neubau eines Hochwasserschutzdeiches linksseitig der Mandau in Zittau. Das Planungsgebiet erstreckt sich ober- und unterhalb der die Mandau querenden Brücke der S 137 in Zittau-Pethau entlang des Ostufers des Flusses. Ziel der Deichbaumaßnahme ist der Schutz des Stadtteils Pethau vor Hochwasserereignissen mit einer statistischen Wiederkehrwahrscheinlichkeit von 100 Jahren. Darüber hinaus wird durch die Montage einer mobilen Hochwasserschutzanlage ein historisches Gebäude in Bertsdorf-Hörnitz vor einem Rückstau der Mandau in das Bertsdorfer Wasser geschützt.

Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71/90 "Vor der Walke", Planungsgebiet 1

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

71/90 "Vor der Walke", Planungsgebiet 1 und 2

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Regionale Wirksamkeit und Auswirkungen von Marine-Cloud-Brightening-Anwendungen (RegMCB)

Wissenschaftler sowie Politiker erwägen die regionale Verwendung von Marine Cloud Brightening (RegMCB) als mögliche Solar Radiation Management Technologie um die Erderwärmung durch anthropogene Treibhausgase gezielt zu verlangsamen. Während theoretische Arbeiten bezeugen, dass dieser Ansatz prinzipiell einen kühlenden Effekt im Klimasystem erzeugen kann, verbleiben enorme Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit und der potentiellen Auswirkungen dieses Ansatzes. Dennoch werden erste MCB Feldexperimente in Australien bereits durchgeführt und sind auch in anderen Ländern in der Planung.Der aufhellende Effekt in marinen Wolken durch die kontinuierliche Emission von Seesalz in die untere Troposphäre ist bis heute nur hinreichend verstanden. Der Grad der Wirksamkeit dieser Technologie basiert hauptsächlich auf entweder hoch-aufgelösten Modellrechnungen, welche räumlich und zeitlich stark eingeschränkt sind, oder auf globalen Klimamodellrechnungen, welche auf stark vereinfachten Annahmen über den Ausstoß von Seesalzpartikeln basieren. Diese Lücke zwischen bisher verwendeten Modellansätzen werden wir innerhalb dieses Forschungsantrags schließen. Mit Hilfe von Simulationen von möglichen MCB Strategien innerhalb des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks, werden wir den Wirksamkeitsgrad dieser Technologie unter realistischen Annahmen quantifizieren, und gleichzeitig potentielle Auswirkungen auf der regionalen Skala identifizieren und quantifizieren können.Innerhalb dieses Projektes werden wir eine vereinfachte Version von ICON-HAM, einem Klimamodell mit einer umfassenden Parametrisierung der Aerosolmikrophysik inklusive Strahlungskopplung und Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen, entwickeln und verifizieren. Unser Modellansatz beinhaltet die volle Komplexität ICON-HAMs für Seesalzgrößenverteilungen während alle anderen Aerosolspezien mit konstanten Hintergrundkonzentrationen vorgeschrieben werden. Diese Modellversion wird wir mithilfe von Beobachtungen des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks verifiziert werden. Das Kalifornische Deck ist eins der vier subtropischen Stratocumulusregionen weltweit und ist im Vergleich zu den anderen Decks am umfassendsten vermessen und verstanden. Innerhalb von RegMCB werden wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen welche uns helfen werden den Wirksamkeitsgrad und die Grenzen dieser Technologie zu quantifizieren. Innerhalb dieses Antrages werden erstmals Simulationen durchgeführt welche auf realistischen MCB Szenarien basieren und die nötige Komplexität beinhalten Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen korrekt abzubilden. Gleichzeitig tragen die hier vorgeschlagenen Arbeiten zu einer Verbesserung unseres Verständnisses und der Repräsentation von Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen in marinen Stratocumuli allgmein bei.

Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000

Die Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 ist aus der Geologischen Übersichtskarte 1: 500 000 abgeleitet und zeigt den geologischen Untergrund im Allgemeinen bis 2 m unter Gelände unter Hervorhebung der Eigenschaften, die für die Beurteilung als Baugrund bedeutsam sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die oberflächennahe Geologie zur besseren Übersicht in 17 so genannte Baugrundtypen zusammengefasst. Jeder Baugrundtyp wird durch Stratigrafie, Petrografie und Genese beschrieben. Aus diesen Angaben erfolgt eine Zuordnung zu den Bodengruppen nach DIN 18196 und zu den Bodenklassen nach DIN 18300. Die Bodengruppen charakterisieren Böden nach ähnlichen stofflichen Eigenschaften und die Bodenklassen fassen Böden unter dem Gesichtspunkt der Gewinnbarkeit und dem Zustand beim Lösen zusammen. Der Kartenmaßstab 1: 500 000 erlaubt es, eine erste Information über die oberflächennahen Baugrundverhältnisse in einem bestimmten Raum zu gewinnen. Im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung bzw. Infrastrukturplanungen, wie Trassen für Verkehrswege, kann ein schneller Überblick über den Baugrund im Planungsgebiet gewonnen werden. Die Karte ersetzt daher keine Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020. Für detailliertere Informationen steht die Ingenieurgeologische Karte im Maßstab 1: 50 000 zur Verfügung. Informationen, die über 2 m Tiefe hinausgehen, liefern die Bohrdatenbank Niedersachsen und das Geoarchiv des LBEG. Hinweise zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse bei Bauwerksgründungen: Neben den geologischen Verhältnissen bzw. der Baugrundbeschaffenheit, sind für ein geplantes Bauvorhaben die lokalen Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.

Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich in Achim

Der Wasser- und Bodenverband Achim-Bierden hat die Planfeststellung zur Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Antrag umfasst im Wesentlichen, den Weserdeich im Teilabschnitt Corporalsdeich von Station km 1,800 bis Station km 3,075 zu erhöhen. Das Planungsgebiet umfasst einen 1,275 m langen Teilabschnitt im Achimer Ortsteil Bierden entlang der Straße „Corporalsdeich“ von der Kreuzung mit der Straße „An den Bergen“ im Osten bis zur Achimer Kläranlage im Wes-ten. Die der Planung zugrunde zu legenden Bemessungswasserstände liegen zwischen 10,84 mNHN bei der Station km 1,800 und 10,59 mNHN bei der Station 3,075. Die erforderliche Deichhöhe ergibt sich aus dem Bemessungshochwasserstand und dem Freibord. Der Freibord ist der senkrechte Abstand zwischen dem Bemessungshochwasserstand und der Deichkrone. Er setzt sich aus Windstau, Wellenauflauf, evtl. Eisstau und Sicherheitszuschlägen zusammen. Aufgrund der Lage des Deiches ist die Gefahr eines höheren Windstaues und Wellenauflaufes gegeben. Dadurch wird abweichend von dem Merkblatt DWA-M 507-1 -Deiche an Fließgewässern- sowie der DIN 19712 -Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern, ein Freibordmaß von 60 cm vorgesehen. Unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Freibordmaßes ergibt sich bei der Station km 2,544 eine Fehlhöhe von 2 cm. Bei der Station km 2,990 beträgt die Fehlhöhe 23 cm. Bezüglich der Geometrie des Deichkörpers sind folgende Eckdaten geplant: Böschungsneigung Wasserseite 1:3. Kronenbreite 3,00m mit 2 % Gefälle wasserseitig. Böschungsneigung Binnenseite 1:3. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Achim insbesondere im Ortsteil Bierden sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auch im Bereich der Ortsteile Baden und Bierden aus.

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren, Deich Brottewitz bis Torgau Elbbrücke, rechts, km 17+680 bis 19+730 (Vorhaben Z 9.3)

Gz.: C46_L-0522/750 Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens sind im Wesentlichen: -der vollständige Deichrückbau zwischen Deich-km 17+680 bis km 19+730, verbunden mit dem Wegfall der Zweckbestimmung als öffentliche Hochwasserschutzanlage in diesem Abschnitt, sowie -dem Deichneubau (Rückverlegung) zwischen Deich-km 17+680 bis km 19+730. Das Planungsgebiet befindet sich im Landkreis Nordsachsen und betrifft die Gemeinde Arzberg. Für das Bauvorhaben und die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Triestewitz beansprucht.

Maßnahmen: Spree- und Havel-Wasserstraßen

Spree und Havel sowie die Kanäle Teltowkanal, Landwehrkanal, Neuköllner Schifffahrtskanal, Spreekanal, Berlin-Spandauer-Schifffahrtskanal, Charlottenburger Verbindungskanal und Westhafenkanal sind Wasserstraßen. Sie werden für den Gütertransport, als auch die Fahrgast- und Freizeitschifffahrt genutzt. Mit Ausnahme des Neuköllner Schifffahrtskanals, der sich im Eigentum des Landes befindet, handelt es sich um Bundeswasserstraßen. Durch die verschiedenen Nutzungen – neben der Schifffahrt vor allem das urbane Umfeld, aber auch Freizeit- und Erholungsnutzung – sind die Gewässer stark durch den Menschen geprägt. Querbauwerke verhindern die Durchwanderbarkeit für Fische und wirbellose Tiere. Typgemäße Gewässerstrukturen fehlen. Nur einige Abschnitte der Havel und der Müggelspree bieten mit Flachwasserbereichen, Uferröhrichten und durchströmten Kiessubstraten auch heute naturnähere Ausprägungen von Uferstrukturen. Dies zeigt sich im Monitoring durch eine höhere Artenvielfalt. Für die stark veränderten Gewässer Spree und Havel sowie die Schifffahrtskanäle als künstliche Gewässer ist das gute ökologische Potenzial zu erreichen. Neben der Wiederherstellung der Durchgängigkeit an den drei Staustufen Mühlendamm, Charlottenburg und Spandau sind hierzu vor allem strukturverbessernde Maßnahmen erforderlich. Für den Spreeabschnitt zwischen Dämeritzsee und Spreetunnel inklusive des Kleinen und Großen Müggelsees wurde ein Gewässerentwicklungskonzept erarbeitet. Das Gewässersystem Müggelspree mit seinen durchflossenen Seen Kleiner Müggelsee, Großer Müggelsee und Bänke ist Teil des NATURA 2000- und FFH-Gebietes Müggelspree-Müggelsee. Durch seine zentrale Lage und seinen vielseitigen Naturraum kommt dem Planungsgebiet eine hohe Bedeutung sowohl für die Umwelt als auch für die Erholungssuchenden und Anlieger zu. Daher wurden bei der Erarbeitung dieses Entwicklungskonzepts die verschiedenen Nutzergruppen mit ihren vielfältigen Ansprüchen in die Planung einbezogen. Der Endbericht fasst die Arbeitsschritte und notwendigen Maßnahmen zusammen: Der Maßnahmenbedarf in den beiden anderen Spreewasserkörpern und den Kanälen wurde im Rahmen des im April 2021 abgeschlossenen Projekts „Gutes ökologisches Potenzial der Kanäle und der Spree in Berlin“ hergeleitet. Schlüsselmaßnahmen sind Flachwasserzonen, in denen durch einen vorgelagerten Wellenschutz die Belastungen durch die Schifffahrt minimiert werden. In sehr restriktiven Abschnitten sind Mindesthabitate durch Ersatzstrukturen, wie befestigte Reisigbündel oder Fischunterstände aus Stahlbeton, vorzusehen. Die in den Karten dargestellten Maßnahmen sind dabei als Suchräume zu verstehen. D. h. im Zuge der nachfolgenden Planungsschritte sind die Maßnahmen innerhalb dieser Suchräume entsprechend des definierten Mindestbedarfs konkret zu verorten und zu dimensionieren. Mit Einführung des „Gesetz(es) über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der WRRL“ werden die Entwicklung der Bundeswasserstraßen zum guten ökologischen Zustands bzw. guten ökologischen Potenzial über die Verbesserung der Hydromorphologie (Gewässerstruktur) und damit die Umsetzung der oben beschriebenen Maßnahmen zu Aufgaben der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Im Rahmen der „Fahrrinnenanpassung Berliner Nordtrasse“ als Teil des Verkehrsprojekts Deutsche Einheit Nr. 17 (VDE 17) ist neben einer abschnittsweisen Fahrrinnenvertiefung und der Rückverlegung des Ufers am Spandauer Horn zur Verbesserung der Schiffbarkeit für Schubverbände und Großmotorgüterschiffe, die Anlage von wellengeschützten Flachwasserzonen im unteren Spreeabschnitt sowie im Bereich der Havel zwischen Spreemündung und Pichelsdorfer Gemünd vorgesehen. Weitere Informationen finden Sie im Ergänzenden Länderbericht Berlins: Die Zunahme der Sulfatbelastung im Spreesystem hat für Berlin eine herausragende Bedeutung, denn sie kann die Trinkwasserversorgung der Stadt künftig vor enorme Herausforderungen stellen. Bis zu 70% unserer Trinkwasserförderung wird aus Uferfiltrat – also aus Brunnen in unmittelbarer Nähe von Seen und Flüssen – gewonnen. Daher steht die Trinkwasserversorgung im Großraum Berlin in enger Wechselbeziehung zum Stoffhaushalt der Spree. Die Einleitungen des aktiven Bergbaus in der Lausitz verursachen ca. 65 % der Sulfateinträge in die Spree. Der Sanierungsbergbau trägt durch diffuse Sulfateinträge über den Grundwasserpfad sowie Ausleitungen aus Bergbaufolgeseen mit etwa 35 % zur Sulfatbelastung der Spree bei. Mit Hilfe verschiedener Modelle wurde in den letzten Jahren versucht, die Folgen der Stoffeinträge zu prognostizieren. Die jüngsten Entwicklungen der Sulfatkonzentrationen werden in den Ergebnissen der Modellierungen des Sulfattransportes in der Spree allerdings nicht abgebildet. Daher wurde in der länderübergreifenden Arbeitsgruppe „Flussgebietsbewirtschaftung Spree, Schwarze Elster, Lausitzer Neiße“ vereinbart, das Prognosemodell zur verbesserten Abschätzung der zukünftigen Entwicklung der Sulfatkonzentrationen zu überarbeiten. In einem ersten Schritt wurde im Juli 2015 das Gutachten „Bewertung der hydrologischen Verhältnisse und der Sulfatkonzentrationen in der Spree in den Jahren 2014/2015 vom Bereich Neustadt-Ruhlmühle im Freistaat Sachsen bis in den Berliner Raum“ (Kurztitel: „Fallanalyse der Sulfatbelastung in der Spree 2014/2015“) durch das Land Berlin beauftragt und im August 2015 fertiggestellt: Aufbauend auf den Ergebnissen dieses Gutachtens wurde im Auftrag des Brandenburger Landesamts für Bergbau, Geologie und Rohstoffe ein methodisches Konzept für die Aktualisierung des Prognosemodells erarbeitet und im Dezember 2015 fertiggestellt. Auf Grundlage dieses Konzepts erfolgte anschließend im Frühjahr 2016 die Vergabe des Projektes zur Verbesserung des Prognosemodells. Die Fertigstellung des Modells ist für Anfang des Jahres 2017 vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt), das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft mit dem Landesamt für Umwelt und das Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg mit dem Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe. Aufgrund der steigenden Sulfatkonzentrationen kommen seit Juli 2015 die zuständigen Staatssekretäre der Länder Berlin und Brandenburg zu den so genannten „Sulfatgesprächen“ zusammen, um unter Einbeziehung des Landes Sachsen, der bergbauverantwortlichen Unternehmen sowie der Berliner Wasserbetriebe gemeinsame Lösungen zur Minderung der Sulfatbelastung zu erarbeiten. In einem gemeinsamen Bericht, der am 05. Juli 2016 den Länderkabinetten vorgelegt wurde, werden die Hintergründe, die bisherigen Aktivitäten sowie der Diskussionsstand und die weiteren vereinbarten Schritte vorgestellt. Gemeinsames Handlungskonzept der Wasserwirtschaftsverwaltungen der Bundesländer Berlin und Brandenburg Die Umweltverwaltungen von Brandenburg und Berlin einigten sich in 2010 auf die Erarbeitung eines gemeinsamen Konzeptes zur Reduzierung der Nährstoffeinträge. Im Mittelpunkt des gesamten Planungsprozesses steht die Verringerung der Konzentrationen von Phosphor und Stickstoff, die eine übermäßige Algenblüte in den Sommermonaten begünstigen. Algenblüten trüben nicht nur das Badevergnügen, sondern beeinträchtigen auch die Lebensbedingungen für Pflanzen und Fische zum Teil erheblich. Die Nährstoffbelastungen haben mehrere Ursachen. Neben Einträgen aus Abwasser- und Regenwassereinleitungen tragen Bodenerosion und diffuse Einträge über das Grundwasser aus landwirtschaftlich genutzten Gebieten maßgeblich zu Belastungen bei. Zur Reduzierung der Belastungen sind weitergende Maßnahmen zum Nährstoffrückhalt erforderlich. Mit dem ersten Bericht zum Konzept legen die Länder länderübergreifende Bewirtschaftungsziele (P-Konzentrationen) für die Gewässer Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes fest. Die Quantifizierung der verschiedenen Eintragspfade ist Gegenstand des nunmehr vorliegenden zweiten Berichts zum Handlungskonzept zur Reduzierung der Nährstoffbelastungen von Dahme, Spree und Havel in Berlin sowie der Unteren Havel in Brandenburg. Hier wurden länderspezifische Daten Berlins und Brandenburgs ausgewertet. Diese Bilanz bildet die Grundlage für den sich anschließenden Prozess der Entwicklung transparenter und effizienter Handlungsstrategien. Mit dem dritten Bericht legen die Länder Maßnahmen und Maßnahmenoptionen bzw. Strategien vor, um die Umweltziele für den trophischen Zustand im Bereich der Unteren Spree sowie der Havel zwischen Hennigsdorf (Obere Havel) und Havelberg (Untere Havel) sowie zwischen Sophienwerder (Untere Spree) und Neu Zittau (Untere Spree) bzw. Neue Mühle (Dahme) mittel- bis langfristig erreichen zu können. Die Reduzierung der Phosphoreinträge ist ein wichtiger Maßnahmenkomplex zur Verwirklichung der Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Betroffen von den Maßnahmen sind auch die Klärwerke der Berliner Wasserbetriebe. Die Reduzierung der Phosphoreinträge im Spree-Havel-Raum wirken sich nicht nur ökologisch positiv auf diese Gewässer aus, sondern entlasten anteilig darüber hinaus auch den Elbestrom sowie die Übergangsgewässer zur Nordsee. Das Konzept leistet somit auch einen Beitrag für das Erreichen der überregionalen Nährstoffminderungsziele der Flussgebietsgemeinschaft Elbe.

Ersatzneubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal bei Erlangen - Dechsendorf im Zuge der Staatsstraße 2240 "(Gremsdorf) B470 - Erlangen"

Gegenstand der Planung ist der Ersatzneubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal im Zuge der Staatsstraße 2240 sowie die Anlage eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges im Bereich der Erlanger Stadtteils Dechsendorf. Durch die Baumaßnahme werden Anpassungen an der AS „Am Europakanal“ sowie an der Gemeindeverbindungsstraße „Am Europakanal“ und am Anschluss der neuen Straßentrasse an die bestehende Staatsstraße erforderlich. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m westlich des Main-Donau-Kanals bei Abschnitt 280 Station 2,069 und endet ca. 400 m östlich des Main-Donau-Kanals bei Abschnitt 280 Station 3,278 kurz vor der Grenze zu Alterlangen. Sie erstreckt sich somit auf einer Länge von ca. 1,2 km. Die St 2240 beginnt an der Bundesstraße 470 bei Gremsdorf und führt über Erlangen – Eschenau – Lauf a. d. Pegnitz – Altdorf bei Nürnberg – Neumarkt i. d. Oberpfalz zur Staatsstraße 2235 bei Utzenhofen. Das Planungsgebiet befindet sich im Westen der kreisfreien Stadt Erlangen. Die Staatsstraße 2240 verbindet im Planungsbereich die beiden Erlanger Stadtteile Dechsendorf und Alterlangen und ist in die Verbindungsfunktionsstufe III nach der RIN einzustufen. Durch die Baumaßnahme ergeben sich keine grundlegenden Änderungen an der Verkehrs- und Streckencharakteristik, da die neue Trasse nur geringfügig von der Bestandstrasse abweicht.

Evakuierung als Schutzmaßnahme in einem radiologischen Notfall

Evakuierung als Schutzmaßnahme in einem radiologischen Notfall In einem radiologischen Notfall kann es notwendig sein, Menschen zum Schutz ihrer Gesundheit aus dem unmittelbaren Umfeld des Geschehens in ein sicheres Gebiet zu evakuieren. Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer können im Ernstfall eine Evakuierung anordnen und leiten. Wenn sich in einem radiologischen Notfall kontaminierte Luftmassen (radioaktive Wolke) über einer Region befinden, bleibt man dort besser in Gebäuden. Das ist sicherer, als bei einer Evakuierung ungeschützt im Auto oder im Freien zu sein. Bei schweren radiologischen Notfällen wie etwa einem schweren Unfall in einem Kernkraftwerk oder bei einer Nuklearwaffen-Explosion können große Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt freigesetzt werden. Im unmittelbaren Umfeld des Geschehens kann die Strahlung so hoch werden, dass Menschen zum Schutz vor den radiologischen Folgen für ihre Gesundheit in ein sicheres Gebiet evakuiert werden müssen. Über sogenannte frühe Schutzmaßnahmen (früher Katastrophenschutzmaßnahmen genannt) wie Evakuierungen entscheiden die dafür zuständigen Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer . Sie planen die Maßnahmen und führen diese durch. Ordnen sie eine Evakuierung an, sind die Anweisungen der Katastrophenschutzbehörde und der Polizei stets zu befolgen. Damit eine Evakuierung für alle Betroffenen ohne Verzögerung ablaufen kann, ist es wichtig, im Ernstfall Ruhe zu bewahren. Das BfS hat eine wichtige Rolle, damit die anderen Behörden im Ernstfall richtig entscheiden können: In einem radiologischen Lagebild fasst es die zentralen Informationen zum Unfallgeschehen zusammen und bewertet die Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung und die Umwelt. Das BfS empfiehlt darin die aus radiologischer Sicht notwendigen Schutzmaßnahmen. Wann wird evakuiert – und wann nicht? Aus Prognosen der Strahlenbelastung vor Durchzug von radioaktiven Luftmassen (radioaktive Wolke) bzw. aus Messungen nach dem Durchzug der Wolke kann die Strahlenbelastung für die Bevölkerung berechnet werden. Sogenannte Notfall-Dosiswerte legen für das deutsche Staatsgebiet fest, ab welcher zu erwartenden Strahlenbelastung aus radiologischer Sicht eine Evakuierung empfohlen wird. Unter Umständen ist es im radiologischen Notfall sicherer, im Haus zu bleiben: Während des Durchzugs einer radioaktiven Wolke ist es besser, sich in einem Gebäude aufzuhalten als bei einer Evakuierung ungeschützt im Auto oder im Freien zu sein. Auch im Fall einer Nuklearwaffen-Explosion ist der Aufenthalt in einem Gebäude in den ersten 24 bis 48 Stunden eine empfohlene Maßnahme. Bei einer Nuklearwaffen-Explosion entstehen viele kurzlebige Radionuklide , die sehr schnell zerfallen. Durch den schnellen Zerfall nimmt die Strahlenbelastung innerhalb von 48 Stunden etwa um den Faktor 100 ab. Wo wird evakuiert – und wo nicht? Die Katastrophenschutzbehörden der Bundesländer legen die Evakuierungsgebiete und Evakuierungsrouten fest. Wohin evakuiert wird, entscheiden ebenfalls die Katastrophenschutzbehörden vor Ort. Wie verhalte ich mich bei einer Evakuierung in einem radiologischen Notfall ? Bitte folgen Sie den Anweisungen der Katastrophenschutzbehörden. Evakuieren Sie sich erst, wenn Sie von den Behörden dazu aufgefordert werden. Informationskanäle im Notfall Einzelne Personen sollten nicht ungeplant selbst aufbrechen. Die Gefahr , eine höhere Dosis zu erhalten, ist größer, wenn man zum Beispiel bei Durchzug der radioaktiven Wolke mit dem Auto im Stau steht. Autos bieten nur einen geringen Schutz vor Gammastrahlung . Außerdem ist die Gefahr groß, dass über die Lüftung radioaktive Partikel ins Autoinnere gelangen und dann über die Atemluft in den Körper aufgenommen werden. Wenn Sie aufgefordert werden, mit Ihrem Privat-Fahrzeug das Gebiet zu verlassen, folgen Sie bitte den bekannt gegebenen Evakuierungsrouten. Sie führen in der Regel zu den Notfallstationen, die von Rettungskräften zum Beispiel in Turnhallen oder Gemeindehallen eingerichtet werden. Der Verkehr auf den Evakuierungsrouten wird von der Polizei geregelt. Für Personen ohne Kraftfahrzeuge werden von der Katastrophenschutzbehörde Fahrgelegenheiten (Busse, Bahn) bereitgestellt. In den betroffenen Gemeinden werden dafür Sammelstellen eingerichtet. Angehörige und weitere Personen in Schulen, Kitas oder Krankenhäusern werden gemeinsam evakuiert. In Planungsgebieten im Umkreis von Kernkraftwerken werden Informationsbroschüren der zuständigen Katastrophenschutzbehörden verteilt. Darin finden Sie Details zu Sammelstellen. Was mache ich, wenn meine Kinder nicht zuhause sind? Wenn Ihre Kinder im Kindergarten oder in der Schule sind, werden Sie von dort – zusammen mit Lehrer*innen oder Betreuer*innen - mit Bussen evakuiert. Sie können Ihre Kinder in den Notfallstationen wiedertreffen. Sollten Ihre Kinder nicht in derselben Notfallstation sein, können sie über die Registrierung in den anderen Stationen gefunden werden. Holen Sie Ihre Kinder nur dann aus Kindergarten oder Schule ab, wenn Sie hierzu ausdrücklich durch Rundfunk- oder Lautsprecherdurchsagen aufgefordert werden. Wenn Ihre Kinder sich außer Haus befinden, aber nicht im Kindergarten oder der Schule, holen Sie Ihre Kinder ab und verlassen Sie das gefährdete Gebiet gemeinsam. Was muss ich beachten? Im Fall einer Evakuierung sollte man Dinge des täglichen Bedarfs, Kleidung, Medikamente, wichtige Papiere und Hygieneartikel mitnehmen. Daneben sollte man die Zahl sonstiger Gegenstände möglichst geringhalten. Ein Ratgeber des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ( BBK ) gibt zahlreiche Tipps, wie man am besten vorsorgt. Beim Verlassen der Wohnung sollten Licht und elektrische Geräte bis auf den Kühlschrank nach Möglichkeit ausgeschaltet sein. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie die Lüftung aus. Stand: 26.11.2025

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