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Örtliche Bauvorschrift (ÖBV) über die Gestaltung baulicher Anlagen für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 71/90 "Vor der Walke", Planungsgebiet 1

Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.

71/90 "Vor der Walke", Planungsgebiet 1 und 2

Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.

Regionale Wirksamkeit und Auswirkungen von Marine-Cloud-Brightening-Anwendungen (RegMCB)

Wissenschaftler sowie Politiker erwägen die regionale Verwendung von Marine Cloud Brightening (RegMCB) als mögliche Solar Radiation Management Technologie um die Erderwärmung durch anthropogene Treibhausgase gezielt zu verlangsamen. Während theoretische Arbeiten bezeugen, dass dieser Ansatz prinzipiell einen kühlenden Effekt im Klimasystem erzeugen kann, verbleiben enorme Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit und der potentiellen Auswirkungen dieses Ansatzes. Dennoch werden erste MCB Feldexperimente in Australien bereits durchgeführt und sind auch in anderen Ländern in der Planung.Der aufhellende Effekt in marinen Wolken durch die kontinuierliche Emission von Seesalz in die untere Troposphäre ist bis heute nur hinreichend verstanden. Der Grad der Wirksamkeit dieser Technologie basiert hauptsächlich auf entweder hoch-aufgelösten Modellrechnungen, welche räumlich und zeitlich stark eingeschränkt sind, oder auf globalen Klimamodellrechnungen, welche auf stark vereinfachten Annahmen über den Ausstoß von Seesalzpartikeln basieren. Diese Lücke zwischen bisher verwendeten Modellansätzen werden wir innerhalb dieses Forschungsantrags schließen. Mit Hilfe von Simulationen von möglichen MCB Strategien innerhalb des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks, werden wir den Wirksamkeitsgrad dieser Technologie unter realistischen Annahmen quantifizieren, und gleichzeitig potentielle Auswirkungen auf der regionalen Skala identifizieren und quantifizieren können.Innerhalb dieses Projektes werden wir eine vereinfachte Version von ICON-HAM, einem Klimamodell mit einer umfassenden Parametrisierung der Aerosolmikrophysik inklusive Strahlungskopplung und Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen, entwickeln und verifizieren. Unser Modellansatz beinhaltet die volle Komplexität ICON-HAMs für Seesalzgrößenverteilungen während alle anderen Aerosolspezien mit konstanten Hintergrundkonzentrationen vorgeschrieben werden. Diese Modellversion wird wir mithilfe von Beobachtungen des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks verifiziert werden. Das Kalifornische Deck ist eins der vier subtropischen Stratocumulusregionen weltweit und ist im Vergleich zu den anderen Decks am umfassendsten vermessen und verstanden. Innerhalb von RegMCB werden wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen welche uns helfen werden den Wirksamkeitsgrad und die Grenzen dieser Technologie zu quantifizieren. Innerhalb dieses Antrages werden erstmals Simulationen durchgeführt welche auf realistischen MCB Szenarien basieren und die nötige Komplexität beinhalten Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen korrekt abzubilden. Gleichzeitig tragen die hier vorgeschlagenen Arbeiten zu einer Verbesserung unseres Verständnisses und der Repräsentation von Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen in marinen Stratocumuli allgmein bei.

Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren, Deich Brottewitz bis Torgau Elbbrücke, rechts, km 17+680 bis 19+730 (Vorhaben Z 9.3)

Gz.: C46_L-0522/750 Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens sind im Wesentlichen: -der vollständige Deichrückbau zwischen Deich-km 17+680 bis km 19+730, verbunden mit dem Wegfall der Zweckbestimmung als öffentliche Hochwasserschutzanlage in diesem Abschnitt, sowie -dem Deichneubau (Rückverlegung) zwischen Deich-km 17+680 bis km 19+730. Das Planungsgebiet befindet sich im Landkreis Nordsachsen und betrifft die Gemeinde Arzberg. Für das Bauvorhaben und die naturschutzfachlichen Kompensationsmaßnahmen werden Flurstücke in den Gemarkungen Triestewitz beansprucht.

Ersatzneubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal bei Erlangen - Dechsendorf im Zuge der Staatsstraße 2240 "(Gremsdorf) B470 - Erlangen"

Gegenstand der Planung ist der Ersatzneubau der Brücke über den Main-Donau-Kanal im Zuge der Staatsstraße 2240 sowie die Anlage eines straßenbegleitenden Geh- und Radweges im Bereich der Erlanger Stadtteils Dechsendorf. Durch die Baumaßnahme werden Anpassungen an der AS „Am Europakanal“ sowie an der Gemeindeverbindungsstraße „Am Europakanal“ und am Anschluss der neuen Straßentrasse an die bestehende Staatsstraße erforderlich. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m westlich des Main-Donau-Kanals bei Abschnitt 280 Station 2,069 und endet ca. 400 m östlich des Main-Donau-Kanals bei Abschnitt 280 Station 3,278 kurz vor der Grenze zu Alterlangen. Sie erstreckt sich somit auf einer Länge von ca. 1,2 km. Die St 2240 beginnt an der Bundesstraße 470 bei Gremsdorf und führt über Erlangen – Eschenau – Lauf a. d. Pegnitz – Altdorf bei Nürnberg – Neumarkt i. d. Oberpfalz zur Staatsstraße 2235 bei Utzenhofen. Das Planungsgebiet befindet sich im Westen der kreisfreien Stadt Erlangen. Die Staatsstraße 2240 verbindet im Planungsbereich die beiden Erlanger Stadtteile Dechsendorf und Alterlangen und ist in die Verbindungsfunktionsstufe III nach der RIN einzustufen. Durch die Baumaßnahme ergeben sich keine grundlegenden Änderungen an der Verkehrs- und Streckencharakteristik, da die neue Trasse nur geringfügig von der Bestandstrasse abweicht.

Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich in Achim

Der Wasser- und Bodenverband Achim-Bierden hat die Planfeststellung zur Verbesserung der Deichsicherheit am Corporalsdeich gemäß §12 des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG) i. V. m. §§ 68 ff Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) beantragt. Der Antrag umfasst im Wesentlichen, den Weserdeich im Teilabschnitt Corporalsdeich von Station km 1,800 bis Station km 3,075 zu erhöhen. Das Planungsgebiet umfasst einen 1,275 m langen Teilabschnitt im Achimer Ortsteil Bierden entlang der Straße „Corporalsdeich“ von der Kreuzung mit der Straße „An den Bergen“ im Osten bis zur Achimer Kläranlage im Wes-ten. Die der Planung zugrunde zu legenden Bemessungswasserstände liegen zwischen 10,84 mNHN bei der Station km 1,800 und 10,59 mNHN bei der Station 3,075. Die erforderliche Deichhöhe ergibt sich aus dem Bemessungshochwasserstand und dem Freibord. Der Freibord ist der senkrechte Abstand zwischen dem Bemessungshochwasserstand und der Deichkrone. Er setzt sich aus Windstau, Wellenauflauf, evtl. Eisstau und Sicherheitszuschlägen zusammen. Aufgrund der Lage des Deiches ist die Gefahr eines höheren Windstaues und Wellenauflaufes gegeben. Dadurch wird abweichend von dem Merkblatt DWA-M 507-1 -Deiche an Fließgewässern- sowie der DIN 19712 -Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern, ein Freibordmaß von 60 cm vorgesehen. Unter Berücksichtigung des einzuhaltenden Freibordmaßes ergibt sich bei der Station km 2,544 eine Fehlhöhe von 2 cm. Bei der Station km 2,990 beträgt die Fehlhöhe 23 cm. Bezüglich der Geometrie des Deichkörpers sind folgende Eckdaten geplant: Böschungsneigung Wasserseite 1:3. Kronenbreite 3,00m mit 2 % Gefälle wasserseitig. Böschungsneigung Binnenseite 1:3. Das Vorhaben wirkt sich im Bereich der Stadt Achim insbesondere im Ortsteil Bierden sowie im Zusammenhang mit der Maßnahme notwendig werdender naturschutzrechtlicher Ausgleichsmaßnahmen auch im Bereich der Ortsteile Baden und Bierden aus.

Landschaftsplan

Der Landschaftsplan ist ein Instrument der Landschaftsplanung, der die Darstellungen des Landschaftsprogramms einschließlich des Artenschutzprogramms den näheren örtlichen Erfordernissen und Maßnahmen anpasst, sofern dies erforderlich ist. Hierzu werden die konkretisierten Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege für einen festgelegten Geltungsbereich in einer Festsetzungskarte dargestellt und in einem Begründungstext erläutert. Die Aufstellung und Festsetzung eines Landschaftsplans erfolgt durch die örtlich zuständigen Bezirksämter unter Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen und der anerkannten Naturschutzverbände sowie der von der Planung betroffenen Behörden. Zum Abschluss des durchzuführenden Verfahrens wird der Landschaftsplan als Rechtsverordnung festgesetzt. Im Falle eines Geltungsbereichs von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung führt die für Naturschutz zuständige Senatsverwaltung das Verfahren durch. Was ist ein Landschaftsplan? Wozu dient ein Landschaftsplan? Verhältnis des Landschaftsplans zum Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm Verhältnis zum Baurecht Ein Landschaftsplan ist ein Planwerk, das für einen bestimmten festgelegten Geltungsbereich die angestrebten Ziele zur Sicherung oder Verbesserung von Natur und Landschaft sowie die für diese Zielerreichung erforderlichen Maßnahmen auf der Grundlage des Landschaftsprogramm einschließlich Artenschutzprogramm festlegt, insbesondere weil wesentliche Veränderungen von Natur und Landschaft im Planungsgebiet eingetreten, vorgesehen oder zu erwarten sind. Mit dem Landschaftsplan werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, dass … die biologische Vielfalt, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft … auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich, die Wiederherstellung von Natur und Landschaft. Der Landschaftsplan besteht aus einer Festsetzungskarte und einem Begründungstext. Die Festsetzungskarte stellt die Planungsziele graphisch dar. Im Begründungstext wird die vorhandene Situation von Natur und Landschaft im Geltungsbereich beschrieben sowie bewertet; die daraus hergeleiteten Ziele und erforderlichen Maßnahmen werden näher formuliert und begründet. Darüber hinaus beinhaltet die Begründung den erforderlichen Umweltbericht im Rahmen der Strategischen Umweltprüfung. Durch die Landschaftsplanverfahren ist es möglich, das gesamte Spektrum der Forderungen des Naturschutzes und der Landschaftspflege darzustellen und öffentlich zu diskutieren. Vorab wird eine Bestandsaufnahme und -analyse durchgeführt, deren Bewertung dann in die Zielsetzung des Landschaftsplans einfließt und die notwendigen Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert. Durch das im Berliner Naturschutzgesetz (NatSchG Bln) geregelte Verfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit, der anerkannten Naturschutzverbände sowie der betroffenen Verwaltungen sichergestellt und einheitlich. Das Instrumentenspektrum der bereits festgesetzten Landschaftspläne reicht von baulichen Maßnahmen (z. B. am Flughafensee) über Verpflichtungen zum Erhalt und zur Nachpflanzung von Vegetationsbeständen (St.-Jakobi-Friedhof) bis hin zur Sicherung landschaftlicher Reliefstrukturen (Grunewaldseenkette). Darüber hinaus kann er zur Vorbereitung landschaftsplanerischer Entwicklungen und Maßnahmen im urbanen Raum dienen. In Berlin gibt es eine zweistufige Landschaftsplanung. Auf der ersten Planungsebene legt das LaPro Entwicklungsziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die gesamte Stadt fest (Maßstabsebene 1:50.000). Diese Planung ist für die Behörden verbindlich zu beachten. Da im Rahmen dieses Planungsinstruments keine konkreten Planungen für einen kleinteiligen Bereich möglich sind, werden auf der zweiten Planungsebene Landschaftspläne aufgestellt und festgesetzt, die dann die vorgegeben Ziele und Maßnahmen des LaPro für Teilbereiche der Stadt konkretisieren, sofern dies erforderlich ist (Maßstabsebene 1:1.000, 1:2.000 oder 1:5.000). Die Festsetzungen eines Landschaftsplans dürfen denen eines Bebauungsplans bzw. der verbindlichen Bauleitplanung nicht widersprechen. Der Landschaftsplan verhindert nicht die nach der verbindlich festgelegten Bauleitplanung mögliche bauliche Ausnutzung von Baugrundstücken, da er die Vorgaben der rechtsverbindlichen Bauleitplanung in seiner Planung berücksichtigen muss. Er triff Aussagen hinsichtlich der nicht zu überbauenden Bereiche. Eine Ausnahme bildet hierbei die Festsetzung des Biotopflächenfaktors , wobei auch hier die möglichen Baurechte nicht eingeschränkt werden. Im Rahmen der Festsetzung von Bebauungsplänen sind die Vorgaben der im Verfahren befindlichen Landschaftspläne zu berücksichtigen und in die Entscheidungen über Festlegungen von zukünftigen Flächennutzungen einzubeziehen. Bild: SenUVK Inhalte und Verfahren Mit dem Landschaftsplan werden die allgemeinen Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege konkretisiert. Danach sind Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen im besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Weitere Informationen Bild: SenUVK Übersicht der Landschaftspläne Im geografischen Informationssystem der Senatsverwaltung (Geoportal Berlin) ist eine Übersichtskarte abgelegt, die alle im Verfahren befindlichen bzw. durch Rechtsverordnung festgesetzten Landschaftspläne in Berlin darstellt. Weitere Informationen

Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Zuge der Neuaufnahme eines Sandabbaus in Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Rethorner Feld, Landkreis Oldenburg

Die Firma Kalksandsteinwerk Bookholzberg GmbH & Co. KG, Ganderkesee, hat mit den eingereichten Unterlagen beim Landkreis Oldenburg als zuständiger Planfeststellungsbehörde die wasserrechtliche Planfeststellung für die Herstellung eines Gewässers III. Ordnung im Rahmen eines Sandabbaus in der Gemeinde Ganderkesee, Gemarkung Ganderkesee, Flur-stücke 128/4, 129/5, 137/1, 467/137, 468/137, 469/137, 753/138 der Flur 9 (Phase 1a) sowie Flurstücke 216/1, 219/1, 555/220, 220/1, 220/2, 220/3, 220/4 teilweise der Flur 9 (Phase 1b), gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt. Nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Nds. Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) besteht die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die unselbstständiger Teil des wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahrens ist (§ 4 UVPG). Am 12.06.2020 ist in einer Antragskonferenz zur Festlegung von Umfang und Methodik der Umweltverträglichkeitsprüfung entsprechend § 5 UVPG die UVP-Pflicht festgestellt worden. Ein schriftlich durchgeführtes Scoping-Verfahren unter Einbe-ziehung der Träger öffentlicher Belange wurde am 12.03.2021 durchgeführt. Die ca. 9,87 ha große Abbaustätte ist in der Rohstoffsicherungskarte Niedersachsen überwiegend als Lagerstätte 1. Ordnung ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Ganderkesee (Stand 01.01.2019) ist das Planungsgebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Auf den o. g. Flurstücken soll in 2 Abbauphasen (Phase 1a und 1b) Sand im Nassabbauverfahren mit Freilegung des Grundwassers gewonnen werden.

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Windenergie Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Revitalisierung Havelaue Bölkershof - OWB/011/22/PG

Der Naturschutzbund Deutschland e.V., NABU-Projektbüro „Untere Havelniederung“, Ferdinand-Lassalle-Straße 10, 14712 Rathenow, hat die wasserrechtliche Plangenehmigung für das Vorhaben „Revitalisierung der Havelaue bei Bölkershof“ nach Paragraf 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz beantragt. Das Vorhaben liegt im Landkreis Havelland auf dem Gebiet der Stadt Rathenow in der Altaue zwischen Stromkilometer 99,2 und Kilometer 101,0 linksseitig der Unteren Havelwasserstraße. Das Projekt ist in eine größere Kulisse von Renaturierungsmaßnahmen eingebettet, dem Naturschutzgroßprojekt, ehemals Gewässerrandstreifenprojekt „Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf.“ Das Großprojekt zielt darauf ab, einen weitgehend naturnahen Wasserhaushalt im Deichvorland der unteren Havel und den daran angebundenen Lebensräumen wiederherzustellen. Dazu ist die bauliche Umsetzung von verschiedenen Einzelmaßnahmen, die in 15 Maßnahmenkomplexen zusammengefasst worden sind, vorgesehen. Gegenstand des hier beschriebenen Vorhabens ist die Havelaue bei Bölkershof, die die 15 Maßnahmenkomplexe ergänzt. Das Planungsgebiet hat eine flächige Ausdehnung von rund 87 Hektar und liegt innerhalb der Stauhaltung Rathenow. Vorgesehen ist, den Deichkörper punktuell an vier Stellen zu schlitzen und auf das umliegende Geländeniveau abzusenken. Dabei werden vorhandene Gräben wieder an die Stromhavel angeschlossen, um eine Annäherung der Wasserstandsdynamik in der Aue an naturnahe Verhältnisse zu begünstigen. Zudem werden Gräben in der Aue abschnittsweise verfüllt, ein außer Betrieb stehendes Schöpfwerk abgerissen und zwei Durchlässe zur Querung der Gräben errichtet.

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