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LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Windenergie Saarland

Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.

Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 (WMS Dienst)

Die Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 ist aus der Geologischen Übersichtskarte 1: 500 000 abgeleitet und zeigt den geologischen Untergrund im Allgemeinen bis 2 m unter Gelände unter Hervorhebung der Eigenschaften, die für die Beurteilung als Baugrund bedeutsam sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die oberflächennahe Geologie zur besseren Übersicht in 17 so genannte Baugrundtypen zusammengefasst. Jeder Baugrundtyp wird durch Stratigrafie, Petrografie und Genese beschrieben. Aus diesen Angaben erfolgt eine Zuordnung zu den Bodengruppen nach DIN 18196 und zu den Bodenklassen nach DIN 18300. Die Bodengruppen charakterisieren Böden nach ähnlichen stofflichen Eigenschaften und die Bodenklassen fassen Böden unter dem Gesichtspunkt der Gewinnbarkeit und dem Zustand beim Lösen zusammen. Der Kartenmaßstab 1: 500 000 erlaubt es, eine erste Information über die oberflächennahen Baugrundverhältnisse in einem bestimmten Raum zu gewinnen. Im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung bzw. Infrastrukturplanungen, wie Trassen für Verkehrswege, kann ein schneller Überblick über den Baugrund im Planungsgebiet gewonnen werden. Die Karte ersetzt daher keine Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020. Für detailliertere Informationen steht die Ingenieurgeologische Karte im Maßstab 1: 50 000 zur Verfügung. Informationen, die über 2 m Tiefe hinausgehen, liefern die Bohrdatenbank Niedersachsen und das Geoarchiv des LBEG. Hinweise zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse bei Bauwerksgründungen: Neben den geologischen Verhältnissen bzw. der Baugrundbeschaffenheit, sind für ein geplantes Bauvorhaben die lokalen Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.

Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000

Die Ingenieurgeologische Übersichtskarte von Niedersachsen 1 : 500 000 ist aus der Geologischen Übersichtskarte 1: 500 000 abgeleitet und zeigt den geologischen Untergrund im Allgemeinen bis 2 m unter Gelände unter Hervorhebung der Eigenschaften, die für die Beurteilung als Baugrund bedeutsam sind. Unter diesem Gesichtspunkt wird die oberflächennahe Geologie zur besseren Übersicht in 17 so genannte Baugrundtypen zusammengefasst. Jeder Baugrundtyp wird durch Stratigrafie, Petrografie und Genese beschrieben. Aus diesen Angaben erfolgt eine Zuordnung zu den Bodengruppen nach DIN 18196 und zu den Bodenklassen nach DIN 18300. Die Bodengruppen charakterisieren Böden nach ähnlichen stofflichen Eigenschaften und die Bodenklassen fassen Böden unter dem Gesichtspunkt der Gewinnbarkeit und dem Zustand beim Lösen zusammen. Der Kartenmaßstab 1: 500 000 erlaubt es, eine erste Information über die oberflächennahen Baugrundverhältnisse in einem bestimmten Raum zu gewinnen. Im Rahmen der Landesplanung und Raumordnung bzw. Infrastrukturplanungen, wie Trassen für Verkehrswege, kann ein schneller Überblick über den Baugrund im Planungsgebiet gewonnen werden. Die Karte ersetzt daher keine Baugrunduntersuchungen nach DIN 4020. Für detailliertere Informationen steht die Ingenieurgeologische Karte im Maßstab 1: 50 000 zur Verfügung. Informationen, die über 2 m Tiefe hinausgehen, liefern die Bohrdatenbank Niedersachsen und das Geoarchiv des LBEG. Hinweise zur Berücksichtigung der Grundwasserverhältnisse bei Bauwerksgründungen: Neben den geologischen Verhältnissen bzw. der Baugrundbeschaffenheit, sind für ein geplantes Bauvorhaben die lokalen Grundwasserverhältnisse von Bedeutung.

Bekanntmachung gem. § 5 UVPG - Ökologische Verbesserung der Berkel im Bereich der Kläranlageneinleitung und der Mersmannsbachaue in Billerbeck, Stat. km 107+620 bis 106+900 und Stat. km 108+550 bis 107+845

Zur Erreichung des guten ökologischen Potenzials (GÖP) im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie soll die Berkel im Bereich der Kläranlage Billerbeck ökologisch umgestaltet werden, um eine Frachtreduzierung von Pges und NH4-N zu erreichen. Im nördlichen Planungsbereich soll das Gewässerprofil auf der neuen Lauflänge von rund 750 m mit Böschungsabflachungen und Sekundärauen aufgeweitet werden. Außerdem soll Totholz in Form von Stubben und Stämmen eingebaut werden. Die neu angelegten Sekundärauen werden zum Teil mit Rohrglanzgras bepflanzt. Vorwiegend am südlichen Ufer soll die Böschungs- und Sohlsicherung entfernt und im Bereich der geplanten Prallufer durch schlafende Sicherungen aus Weidensetzstangen ersetzt werden. Südlich der Kläranlage soll das Gewässer zudem neu trassiert werden. Am südlichen Ufer sollen hier abschnittsweise Gehölze der Hartholzaue gepflanzt werden. Die nicht beschatteten Bereiche der Sekundäraue sollen mit Rohrglanzgras bepflanzt werden. Auf einer Länge von rund 90 m soll der vorhandene Verlauf mit einer übererdeten Steinschüttung vom neuen Verlauf abgetrennt werden. Zwischen Sekundäraue und den angrenzenden Ackerflächen ist ein Uferrandstreifen von mind. 5 m Breite geplant. Im südlichen Planungsbereich sollen die beidseitig stehenden jungen Erlen entfernt werden, um die eigendynamische Entwicklung des Gewässers zu ermöglichen. Auch in diesem Abschnitt soll das Gewässerprofil durch die Anlage einer Sekundäraue deutlich aufgeweitet werden. Zudem soll die Sohle im Oberlauf des Planungsgebiets durch die Auftragung von Kies um 30 cm erhöht werden, um eine Geländestufe auszugleichen. Durch die Laufverlängerung von 720 m auf 860 m kann eine weitere im Planungsgebiet liegende Geländestufe ausgeglichen werden. Für die Anbindung an den Unterlauf soll eine Sohlgleite mit einer Neigung von 1:100 gebaut werden. Die entstehenden Flächen durch die Verfüllung des Altverlaufs sollen als Mähwiese, Röhricht oder Standweide genutzt werden. Im Zuge der Baumaßnahmen soll außerdem ein altes Brückenwiderlager sowie eine abgängige Brücke abgebrochen werden.

Protecting natural resources by creating material cycles in the construction sector

In its brochure "Protecting natural resources by creating material cycles  in the construction sector ", the Commission for Sustainable Construction Agency (KNBau) explains how material cycles in the construction sector can be better implemented. The KNBau identifies two fields of action: the recovery of secondary raw materials from existing structures and the planning of resource-conserving structures recyclable in the future. Among other things, it recommends to the public sector how to achieve high recycling rates for construction and demolition waste -  by supporting innovative technologies and by promoting the acceptance among construction specialists, e.g. through further training courses.

Neubau Mission Training Complex (MTC); Truppenübungsplatz Grafenwöhr – Ostlager

ID: 1420 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Neubau Mission Training Complex (MTC); Truppenübungsplatz Grafenwöhr – Ostlager Das US Army Corps of Engineers und die Landesbaudirektion Bayern als Vorhabensträger planen den Neubau eines Gefechtsübungszentrums (Mission Training Complex, MTC) im Umfeld der Camps Aachen und Algier auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr. Das neu zu errichtende Gebäude dient als virtuelles Trainingszentrum für Soldaten der Vereinigten Staaten und der NATO-Mitgliedsstaaten. Für die an den Übungen teilnehmenden Soldaten sind Park- und Stellplätze und darüber hinaus Aufstellflächen für militärische Gerätschaften und eine Zugangskontrolle in einem Nebengebäude vorgesehen. Für das Vorhaben werden 41.674 m² Wald in Anspruch genommen. Der Eingriff durch den Neubau des Mission Training Complex hat einen Ausgleichsbedarf von 31.812 m² zur Folge, dieser wird innerhalb des Truppenübungsplatzes sowohl naturschutzrechtlich wie auch waldrechtlich vollumfänglich kompensiert. Im Projektgebiet kommen keine geschützten Teile von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Abs. 2 BNatSchG (Naturschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile etc.) vor. Die Natura-2000-Gebiete 6336-301 und 6336-401 (FFH- und Vogelschutzgebiet US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr) sowie das FFH-Gebiet 6237-371 „Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ liegen in 1.900 m bzw. 600 m Entfernung außerhalb des Planungsgebietes. Die nach § 30 Abs. 2 BNatSchG bzw. Art. 23 BayNatSchG gesetzlich geschützten Biotope konzentrieren sich auf Feuchtstandorte im äußersten Nordosten und Süden des Untersuchungsraumes und sind vom Vorhaben nicht direkt betroffen. Die Auswirkungen des Neubaus des Mission Training Complex auf das FFH-Gebiet 6336-301 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“, das Vogelschutzgebiet 6336-401 „US-Truppenübungsplatz Grafenwöhr“ und das FFH-Gebiet 6237-371 „Haidenaab, Creussenaue und Weihergebiet nordwestlich Eschenbach“ sind in den FFH-Vorprüfungen dieser drei Natura-2000-Gebiete behandelt. Eine erhebliche Beeinträchtigung der genannten Natura 2000 Gebiete als solche oder in ihren für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen infolge des Neubaus des Mission Training Complex selbst oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten, insbesondere auch mit dem Neubau des Vehicle Maintenance Shop (VMS) und des Training Support Center (TSC), kann mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden. Im Ergebnis der vorliegenden FFH-Vorprüfungen ist das Vorhaben daher verträglich bzw. zulässig im Sinne des § 32 Abs. 1-2 BNatSchG. Die Auswirkungen des Bauvorhabens auf die gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten sind in den naturschutzfachlichen Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt. Für die relevanten Tier- und Pflanzenarten nach Anhang IV a) und b) FFH-Richtlinie und die relevanten europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie sind die Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG nicht einschlägig. In den vorliegenden Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung wurde belegt, dass hinsichtlich des Schädigungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) die ökologische Funktion der von dem Eingriff betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten bei Durchführung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen im räumlichen Zusammenhang gewahrt wird. Hinsichtlich des Störungsverbotes (§ 44 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) wird der Erhaltungszustand der lokalen Populationen nicht verschlechtert und das Tötungsverbot (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) ist weder im Betrieb des MTC noch im Zusammenhang mit baubedingten Zerstörungen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschlägig. Eine Ausnahme von den Verboten des § 44 gemäß den Regelungen des § 45 Abs. 7 BNatSchG ist für die Zulassung des Bauvorhabens nicht erforderlich. Für das Vorhaben erfolgte nach § 7 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Anlage 3 UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht und zur Ermittlung, ob die Baumaßnahme Neubau Mission Training Complex erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Aus der Allgemeinen UVP-Vorprüfung ergibt sich, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen durch das Vorhaben und den Standort zu erwarten sind und die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Bauprojekt nicht erforderlich ist. Diese Feststellung ist gem. § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Heringnohe, den 22.12.2021 Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Bundesforstbetrieb Grafenwöhr Im Auftrag Carolin Kirchner Abbildung/Illustration zum Vorhaben Ort des Vorhabens: Truppenübungsplatz Grafenwöhr, Ostlager Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren gemäß § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) Abschlussdatum: 31.01.2022 UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Vorhabenträger Vorhabenträger Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Dokument Dokument Angaben zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG (allgemeine UVP-Vorprüfung)

River habitat survey in North Rhine-Westphalia - Survey instruction for small to large rivers

River morphology should be used as a general basis for evaluation of the renaturation of rivers, for the planning and evaluation of watercourse development but also for the assessment of possible impacts by harmful interventions. The mapping procedure of river morphology is designed as a tool for planning and for decision-making in the different fields of application. The results gained from the application of this procedure may serve for the following purposes: The survey of the morphological quality of waters is performed by an on-site recording in direct contact with the river. The structures of the riverbed (bed and -banks) and of the adjacent land zones (floodplain) are recorded and evaluated. The data collection is performed by means of standardised questionnaires or in North Rhine-Westphalia digitally by the mapping software, called BEACH. As standard for the assessment serves the present-day potential natural state (Leitbild). This approach will enable to assess the morphological quality of rivers objectively on a scale according to the increasing deviations from the natural conditions on a scientific basis. The assessment enables to derive measures which are necessary for a river development and for maintenance work close to nature. The presented procedure has been developed for natural rivers. Since there often is no difference be-tween morphological strongly changed natural rivers und artificially constructed rivers with respect to morphology, it can also be applied for heavily modified and artificial rivers (e. g., water moats and small water watercourses). The procedure is applicable in the landscape or in built-up areas. It is designed for the survey mapping of all sizes of rivers from the source to its mouth. The presented mapping instruction is based on the first edition of the Arbeitsblatt 18 „River Morphology in North Rhine-Westphalia – mapping instruction for small to large rivers” (LANUV 2012) and on the two previous procedures for small to middle-sized rivers (LUA 1998) and medium-sized to large rivers (LUA 2001c) as well as the revised LAWA-procedure recommendation for the mapping of small to medium-sized and medium-sized to large rivers (LAWA 2018). Please note that in 2023 a third revised edition of the Arbeitsblatt 18 was published. The German version can be downloaded following this link .

INSPIRE Download Service (predefined ATOM) für Datensatz LEP Umwelt 2004 Vorranggebiete für Windenergie Saarland

Beschreibung des INSPIRE Download Service (predefined Atom): Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen. - Der/die Link(s) für das Herunterladen der Datensätze wird/werden dynamisch aus GetFeature Anfragen an einen WFS 1.1.0+ generiert

Simulation potentieller Unfallszenarien für den Notfallschutz in der Umgebung von Kernkraftwerken mit RODOS

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte sich nach dem Unfall in Fukushima im März 2011 mit der Frage befasst, welche Auswirkungen ein Unfall in einem deutschen Kernkraftwerk mit einem ähnlichen Verlauf wie in Fukushima haben würde und 2012 entsprechende Berechnungen durchgeführt. Eine systematische Vertiefung dieser ersten Untersuchung wurde zwischen Ende 2012 und Ende 2013 mit mehr als 5000 Fallbeispielen an drei verschiedenen Kernkraftwerksstandorten fortgesetzt. Die Ergebnisse dieser Studien bilden die Grundlage für eine neue Empfehlung der Strahlenschutz-Kommission SSK, die im März 2014 verabschiedet wurde und eine Ausdeh-nung der bisherigen Planungsgebiete für den Notfallschutz für Kernkraftwerke in Deutschland beinhaltet. // Triggered by the Fukushima disaster, the Federal Office for Radiation Protection (BfS) in Germany started in March 2011 to investigate the potential radiological consequences of a “Fukushima-like” accident in a German nuclear power plant and conducted appropriate simulations in 2012. Between end 2012 and end 2013, the first study was followed by a much more detailed and comprehensive investigation comprising more than 5.000 case studies for three nuclear power plant (NPP) sites in Germany. Based on these results the German Commission on Radiological Protection (SSK) has released a new recommendation in March 2014 for the extension of current emergency planning zones for nuclear power plants in Germany.

Die Planungen zur Verlängerung der U7 im Norden in Richtung Heerstraße und im Süden in Richtung BER nehmen Fahrt auf!

Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) bringt die U-Bahn-Planungen zur Netzerweiterung weiter voran. Die Planungen zur Nord- und der Süd-Verlängerung der U7 gehen in die nächste Runde. Manja Schreiner, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Berlin steuert auf vier Millionen Einwohner zu, das ist eine immer größere Herausforderung für unseren ÖPNV. Nun gehen wir einen weiteren Schritt beim U-Bahnnetzausbau. Das ist unerlässlich für den gesamten Verkehr unserer Stadt. Die Menschen in den Außenbezirken, gerade dort, wo neue Wohnquartiere entstehen, haben ein Recht auf kurze Takte und auf einen Zugang zum U-Bahnnetz. Mit der Verlängerung der U7 können immer mehr Menschen den ÖPNV nutzen und ihr Auto stehen lassen. Für Millionen Touristen wird der Anschluss bis hin zum BER eine bequeme Möglichkeit sein die City zu erreichen oder aus der Stadt zum Flughafen zu kommen.“ Bei der nördlichen Verlängerung der U7 in Richtung Heerstraße startet nun die Grundlagenuntersuchung mit einem Verkehrsmittelvergleich, Trassenbewertung und der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Für den Vergleich der verschiedenen öffentlichen Verkehrsmittel werden alle im Berliner Nahverkehr etablierten Verkehrsmittel in Betracht gezogen. Für die Trassenbewertung wird im Planungsgebiet die am besten geeignete Trassenführung anhand verschiedener Kriterien ermittelt. Anschließend folgt die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß der standardisierten Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen im öffentlichen Personennahverkehr. Dieser Planungsschritt wird voraussichtlich in einem Jahr abgeschlossen sein. Bei der südlichen Verlängerung in Richtung Flughafen BER startet nun unter der Projektleitung der SenMVKU schon die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die gemeinsam mit Akteuren im Land Brandenburg finanziert wird. Die U7 würde am Bahnhof Schönefeld unmittelbar an die S-Bahn anschließen und böte damit weitere Verknüpfungen zwischen der Gemeinde Schönefeld, dem Flughafen und Berlin. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden voraussichtlich in einem Jahr vorliegen. Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung ist bei allen Schienenverkehrsmaßnahmen Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Eine abgeschlossene Grundlagenermittlung ist außerdem die Basis für die politische Entscheidung über die Fortführung weiterer Planungen für den Senat. Weitere Informationen: Rathaus Spandau und Heerstraße Nord: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/projekte-in-planung/u7-rathaus-spandau-heerstrasse-nord/ U-Bahnhof Rudow zum Flughafen BER: https://www.berlin.de/sen/uvk/mobilitaet-und-verkehr/verkehrsplanung/oeffentlicher-personennahverkehr/projekte-in-planung/u7-rudow-ber/

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