Am 13.07.2018 ging beim Landratsamt Aichach-Friedberg der Antrag der Firma Schweiger Straßenbau GmbH auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung ein. Die Schweiger Straßenbau GmbH, Schmelchen 2, 856250 Altomünster plant im Landkreis Aichach-Friedberg nördlich der Bergener Straße im Nordwesten von Aufhausen bei Schiltberg einen Kiesabbau auf einer Teilfläche der Fl.-Nr. 1228 der Gemarkung Aufhausen. Das Planungsgebiet liegt in einem Waldstück des südwestlichen Mühlengrundes zwischen Bergen und Aufhausen, knapp 3 km Luftlinie von Schiltberg entfernt. Das Planungsgebiet ist weitgehend durch einen forstwirtschaftlich genutzten Fichtenforst geprägt. Der geplante Abbau liegt im Landschaftsschutzgebiet „Weilachtal“ (LSG-00439.01). Dieses wird hauptsächlich durch die Lebensraumtypen Feuchtwald, Gewässerbegleitgehölz sowie Feuchtgebietskomplexe gekennzeichnet. Der Gesamtumgriff des Trockenabbaus beträgt ca. 7,5 ha. Abzüglich der Sicherheitsabstände verbleiben ca. 6,4 ha Eingriffsfläche, auf der der Trockenbau stattfinden soll. Vor Beginn des Abbaus ist die Rodung des Gehölzbestandes erforderlich. Es handelt sich überwiegend um Nadelholzforste unterschiedlicher Altersklassen. Hauptbaumart ist die Fichte mit vereinzelten Kiefern, Tannen und Buchen. Das gesamte Gelände soll nach dem Abbau wiederverfüllt, rekultiviert und wiederaufgeforstet werden. Abbau, Wiederverfüllung und Rekultivierung/Aufforstung sollen in sieben aufeinanderfolgenden Abschnitten I – VII erfolgen. Für den geplanten Kiesabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstücken mit den Fl.Nr 1228 der Gemarkung Aufhausen wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass Schutzkriterien nach Anlage 3 zum UVPG betroffen sind und nicht auszuschließen ist, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann. Eine Pflicht zur Durchführung einer UVP nach § 5 UVPG wurde festgestellt. Insbesondere können durch die geplante Abgrabung nachteilige Umweltauswirkungen auf Landschaft, Fauna und Biotope nicht ausgeschlossen werden.
Wissenschaftler sowie Politiker erwägen die regionale Verwendung von Marine Cloud Brightening (RegMCB) als mögliche Solar Radiation Management Technologie um die Erderwärmung durch anthropogene Treibhausgase gezielt zu verlangsamen. Während theoretische Arbeiten bezeugen, dass dieser Ansatz prinzipiell einen kühlenden Effekt im Klimasystem erzeugen kann, verbleiben enorme Unsicherheiten bezüglich der Wirksamkeit und der potentiellen Auswirkungen dieses Ansatzes. Dennoch werden erste MCB Feldexperimente in Australien bereits durchgeführt und sind auch in anderen Ländern in der Planung.Der aufhellende Effekt in marinen Wolken durch die kontinuierliche Emission von Seesalz in die untere Troposphäre ist bis heute nur hinreichend verstanden. Der Grad der Wirksamkeit dieser Technologie basiert hauptsächlich auf entweder hoch-aufgelösten Modellrechnungen, welche räumlich und zeitlich stark eingeschränkt sind, oder auf globalen Klimamodellrechnungen, welche auf stark vereinfachten Annahmen über den Ausstoß von Seesalzpartikeln basieren. Diese Lücke zwischen bisher verwendeten Modellansätzen werden wir innerhalb dieses Forschungsantrags schließen. Mit Hilfe von Simulationen von möglichen MCB Strategien innerhalb des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks, werden wir den Wirksamkeitsgrad dieser Technologie unter realistischen Annahmen quantifizieren, und gleichzeitig potentielle Auswirkungen auf der regionalen Skala identifizieren und quantifizieren können.Innerhalb dieses Projektes werden wir eine vereinfachte Version von ICON-HAM, einem Klimamodell mit einer umfassenden Parametrisierung der Aerosolmikrophysik inklusive Strahlungskopplung und Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen, entwickeln und verifizieren. Unser Modellansatz beinhaltet die volle Komplexität ICON-HAMs für Seesalzgrößenverteilungen während alle anderen Aerosolspezien mit konstanten Hintergrundkonzentrationen vorgeschrieben werden. Diese Modellversion wird wir mithilfe von Beobachtungen des Kalifornischen Stratocumulus Wolkendecks verifiziert werden. Das Kalifornische Deck ist eins der vier subtropischen Stratocumulusregionen weltweit und ist im Vergleich zu den anderen Decks am umfassendsten vermessen und verstanden. Innerhalb von RegMCB werden wissenschaftliche Erkenntnisse gewonnen welche uns helfen werden den Wirksamkeitsgrad und die Grenzen dieser Technologie zu quantifizieren. Innerhalb dieses Antrages werden erstmals Simulationen durchgeführt welche auf realistischen MCB Szenarien basieren und die nötige Komplexität beinhalten Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen korrekt abzubilden. Gleichzeitig tragen die hier vorgeschlagenen Arbeiten zu einer Verbesserung unseres Verständnisses und der Repräsentation von Aerosol-Wolken-Wechselwirkungen in marinen Stratocumuli allgmein bei.
Herr Hubert Uschold verfüllt einen Fischteich. Das Vorhaben dient der Vergrößerung der Weidefläche für Pferde. Mit der geplanten Maßnahme kann eine optimale Nutzung des Planungsgebietes ermöglicht werden. Als Ausgleichsmaßnahme für die Auffüllung sollen auf dem Flurstück 680 zwei Obstbäume gepflanzt werden. Die Beseitigung des Gewässers erfüllt den Tatbestand eines Gewässerausbaus nach § 67 Abs. 2 WHG.
Flächenhafte Darstellung der Vorranggebiete für Windenergie im Rahmen des Landesentwicklungsplans Umwelt. Vorranggebiete für Windenergie (VE) sind raumordnerisch abgesicherte Planungsgebiete für die Errichtung von Windkraftanlagen, die Strom in das öffentliche Netz einspeisen.
Durch die Gestaltungssatzung (örtliche Bauvorschrift - kurz ÖBV - gemäß § 84 Abs. 3 NBauO) werden bestimmte städtebauliche, baugestalterische oder ökologische Absichten für einen Teil des Gemeindegebietes verwirklicht. Diese positive Gestaltungspflege kann sich auf besondere Anforderung an die Gestaltung von Gebäuden, Werbeanlagen, Einfriedungen sowie auch an den nicht überbaubaren Flächen wie z.B. Vorgärten beziehen. Ebenfalls sind ökologische Regelungen zur Begrünung von Gebäuden oder der Versickerung von Niederschlagswasser möglich.
Der Bebauungsplan setzt die bauliche Nutzung für einen Teilbereich des Gemeindegebietes fest.
Die Bundesstraße 3 (B 3) gehört im Planungsgebiet der Landeshauptstadt Hannover zum Messeschnellweg und ist ein wesentlicher Bestandteil des großräumigen Straßennetzes. Die Hochstraße Weidetor überführt hier die B 3 über den innerörtlichen Kreisverkehr Weidetor und ist über Rampen mit dem Kreisverkehr und im weiteren Verlauf mit der Klingerstraße sowie der Karl-Wiechert-Allee verbunden. Gegenstand des Verfahrens ist die Errichtung einer Behelfsbrücke im Zuge der B 3 Messeschnellweg Hannover, die den Abriss der gegenwärti-gen Brücke über den Weidetorkreisel ermöglichen soll, indem der überregionale Verkehr der Bundesstraße bis zur Verkehrsfreigabe eines endgültigen Ersatzbauwerks dorthin verlagert wird. Anlass des Vorhabens ist, dass die bisherigen Ertüchtigungsmaßnahmen nicht zur Er-höhung der Tragfähigkeit und Standfestigkeit des Bestandsbauwerkes geführt haben, so dass dieses zeitnah vorzeitig außer Betrieb zu nehmen ist. Die Behelfsumfahrung soll an der Süd-Ostseite des Weidetores errichtet werden und die Verkehrsführung auf dem Provisorium er-folgt jeweils einspurig in Fahrtrichtung Messe bzw. Celle bei einer Fahrstreifenbreite von 3,25 m je Fahrtrichtung.
Gz.: 42-0522/1714 Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist die Errichtung einer neuen linksseitigen Hangentlastung an der Talsperre Forchheim im Ortsteil Forchheim der Gemeinde Pockau-Lengefeld. Das Planungsgebiet befindet sich im unmittelbaren Umfeld des Absperrbauwerkes der Talsperre Forchheim und umfasst Teile des Staudamms sowie den Vorbereich des Staudamms bis zum Haselbach und die angrenzende Hanglage nach Osten. Ziel des Vorhabens ist es, die Anlagensicherheit der Talsperre Forchheim nach DIN 19700/11 durch den Neubau einer linksseitigen Hangentlastung auf einer Länge von 155 m und einer Breite zwischen 7 und circa 15 m sowie durch Ertüchtigung des bestehenden Ablaufgerinnes wiederherzustellen. Im Rahmen des Vorhabens werden geeignete Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft umgesetzt. Unter anderem sind die naturnahe Umgestaltung eines Teilabschnittes des Forchheimer Dorfbaches, Maßnahmen zur Flächenentsiegelung und Nutzungsextensivierung sowie das Anlegen von artenreichen Feuchtwiesen geplant.
Im ersten Schritt sollte geklärt werden, ob das vorgesehene Gebiet sich grundsätzlich dafür eignet, über ein Nahwärmenetz versorgt zu werden. Anhaltspunkte dafür liefern die Ergebnisse der verkürzten Wärmeplanung und ab Mitte 2026 die Gebietseinteilung im Wärmeplan der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt. Gesamtstädtische Wärmeplanung für das Land Berlin Im Detail sollten insbesondere folgende Voraussetzungen geprüft werden: Bereits vorhandene Wärmenetze im Planungsgebiet oder angrenzenden Gebieten: Ist bereits ein Wärmenetz im Gebiet vorhanden, wird in der Regel ein Anschluss an dieses Netz ressourceneffizienter und kostengünstiger sein als die Errichtung eines neuen Netzes. Vorhandene Wärmenetze in benachbarten Gebieten sollten daraufhin überprüft werden, ob es ein Potenzial zur Erweiterung gibt und ob ggf. sogar bereits entsprechende Pläne des Betreibers existieren. Ausreichender spezifischer Wärmebedarf: Wenn ein Gebiet nur wenig bebaut ist und die vorhandenen Gebäude insgesamt nur eine geringe Wärmeabnahmemenge benötigen, wird der Betrieb eines warmen Nahwärmenetzes in der Regel nicht wirtschaftlich sein. Als Orientierungswert für die Abschätzung, ob ein Gebiet grundsätzlich für eine netzgebundene Wärmeversorgung infrage kommt, empfiehlt der Handlungsleitfaden Kommunale Wärmeplanung (PDF, 8.9 MB) der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW), die Wärmebedarfsdichte heranzuziehen. Der Handlungsleitfaden enthält folgende Richtwerte auf Basis von Erfahrungswerten aus der Praxis: Die Eignung eines Gebietes sollte jedoch stets im Einzelfall und vor dem Hintergrund aktueller technischer Möglichkeiten und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen geprüft werden. Insbesondere kalte Nahwärmenetze können auch in Gebieten mit geringer Wärmedichte ein geeigneter Ansatz sein. Einen ersten visuellen Anhaltspunkt dafür, ob ein Gebiet innerhalb Berlins einen ausreichend hohen Wärmebedarf hat, um den wirtschaftlichen Betrieb eines Wärmenetzes zu ermöglichen, bietet der Berliner Energieatlas mit der Karte “Gebäudeeignung für ein zentrales oder dezentrales Wärmeversorgungssystem” . Beachten Sie aber bitte: Die Karte soll nur der Orientierung dienen, sie stellt keinen Wärmeplan dar und ist auch nicht als gesamtstädtische Strategie zu verstehen. Grobcheck vorhandener Potenziale: Wichtig für die Konzeptionierung eines emissionsarmen Nahwärmenetzes ist die Frage, welche Abwärme- oder erneuerbaren Energiequellen im Gebiet zur Verfügung stehen. Energieatlas Berlin Potenzialanalysen Darüber hinaus ist es empfehlenswert, bereits in dieser ersten Phase zu prüfen, wie viele Gebäudeeigentümer und -eigentümerinnen im Gebiet ein grundsätzliches Interesse an einem Nahwärmeanschluss haben. Dies kann beispielsweise mit einer Informationsveranstaltung oder einer Reihe von Veranstaltungen verknüpft werden, zu denen die Eigentümerinnen und Eigentümer eingeladen und über die Idee zu einem Nahwärmenetz im Gebiet informiert werden. Von besonderer Bedeutung ist das Vorhandensein von Großverbrauchern, beispielsweise öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Schwimmbädern, Seniorenheimen, großen Mehrfamilienhäusern o.ä. Sie können als sogenannte Ankerkunden die Keimzelle des neuen Nahwärmenetzes bilden und dafür sorgen, dass das Wärmenetz auch dann schon wirtschaftlich betrieben werden kann, wenn weitere Gebäude im Gebiet erst nach und nach angeschlossen werden. Es ist empfehlenswert, im Vorfeld abzuschätzen, ob und wie ein Nahwärmenetz im einschlägigen Fall wirtschaftlich betrieben werden kann, und welcher Anzahl von Gebäuden (Anschlussrate) dies in etwa entspricht. Dann können (beispielsweise im Rahmen der Informationsveranstaltungen) zunächst unverbindliche Interessensbekundungen eingesammelt werden. Wird die Mindestanzahl von interessierten Eigentümerinnen und Eigentümern und letztlich Gebäuden erreicht, ist dies eine gute Voraussetzung, um das Projekt weiter voranzutreiben. Ist dies nicht der Fall, muss gegebenenfalls noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. Weiter zur Konzeptphase
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 70 |
| Europa | 1 |
| Kommune | 12 |
| Land | 102 |
| Weitere | 5 |
| Wissenschaft | 19 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 55 |
| Hochwertiger Datensatz | 2 |
| Text | 23 |
| Umweltprüfung | 56 |
| unbekannt | 25 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 87 |
| Offen | 72 |
| Unbekannt | 2 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 159 |
| Englisch | 7 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 3 |
| Datei | 2 |
| Dokument | 57 |
| Keine | 64 |
| Webdienst | 3 |
| Webseite | 51 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 79 |
| Lebewesen und Lebensräume | 152 |
| Luft | 57 |
| Mensch und Umwelt | 161 |
| Wasser | 82 |
| Weitere | 157 |