An Standorte von Erdbebenmessstationen werden hohe Anforderungen gestellt (z.B. minimale Bodenunruhe), weswegen bezüglich der Windenergienutzung gewisse Restriktionen vorliegen (Mindestabstände zu Windenergieanlagen), um Störeinflüsse auf die äußerst sensible Messtechnik weitestgehend auszuschließen. Die Karte zeigt die Standorte der Erdbebenmessstationen sowie Bereiche, in denen Einzelfallprüfungen für Windenergieanlagen durchgeführt werden müssen oder Ausschlussgebiete vorliegen.
Die Karte bildet den Bezirk Hamburg - Mitte mit den Inseln Neuwerk und Schahörn im Maßstab 1: 25 000 ab. Diese Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen, sowie als Verwaltungsausgabe mit unaufdringlichem Hintergrund erhältlich. Die Bezirkskarte hat das Papierformat 100 x 70 cm.
Die Bezirkskarte von Hamburg ist die bezirksbezogene Übersichts- und Planungskarte. Die Karte hat den Maßstab 1: 25 000 und besteht aus den folgenden sechs teilweise überlappenden Blättern im Papierformat 100 x 70 cm: Hamburg-Mitte, Altona - Eimsbüttel, Eimsbüttel - Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg. Diese Karte ist nur plano als mehrfarbige Normalausgabe oder als Ausgabe mit Verwaltungsgrenzen erhältlich.
Die Karte bildet die Bezirke Eimsbüttel - Hamburg - Nord im Maßstab 1: 25 000 ab. Diese Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen, sowie als Verwaltungsausgabe mit unaufdringlichem Hintergrund erhältlich. Die Bezirkskarte hat das Papierformat 100 x 70 cm.
Die Karte bildet den Bezirk Harburg im Maßstab 1: 25 000 ab. Diese Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen, sowie als Verwaltungsausgabe mit unaufdringlichem Hintergrund erhältlich. Die Bezirkskarte hat das Papierformat 100 x 70 cm.
Die Karte bildet den Bezirk Wandsbek im Maßstab 1: 25 000 ab. Diese Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen, sowie als Verwaltungsausgabe mit unaufdringlichem Hintergrund erhältlich. Die Bezirkskarte hat das Papierformat 100 x 70 cm.
Die Karte bildet die Bezirke Altona - Eimsbüttel im Maßstab 1: 25 000 ab. Diese Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen, sowie als Verwaltungsausgabe mit unaufdringlichem Hintergrund erhältlich. Die Bezirkskarte hat das Papierformat 100 x 70 cm.
Die Karte bildet den Bezirk Bergedorf im Maßstab 1: 25 000 ab. Diese Stadtplan-, Übersichts- und Planungskarte ist als mehrfarbige Normalausgabe mit Wohn-, Industrie, Verkehrs- und Grünflächen, sowie als Verwaltungsausgabe mit unaufdringlichem Hintergrund erhältlich. Die Bezirkskarte hat das Papierformat 100 x 70 cm.
Die Datenserie „Geplante Landnutzung Aachen“ fasst die drei Datensätze „Rechtsverbindliche Bebauungspläne Aachen“, „Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen“ und „Flächennutzungsplan Aachen“ zusammen. Damit werden die Anforderungen aus „D2.8.III.4 INSPIRE Data Specification on Land Use – Technical Guidelines“ umgesetzt. 1) Der Datensatz „Rechtverbindliche Bebauungspläne Aachen“ stellt die räumlichen Geltungsbereiche der rechtsverbindlichen Bebauungspläne (B-Pläne) der Stadt Aachen nach §2 (1) und §10 (3) Baugesetzbuch (BauGB) in geografischer Form bereit. 2) Der Datensatz "Rechtsverbindliche Erhaltungs- und Gestaltungssatzungen Aachen" beinhaltet die räumlichen Geltungsbereiche aller rechtswirksamen Aachener Satzungen, welche unter § 172 (1) in Verbindung mit §16 (2) und §10 (2) des Baugesetzbuches (BauGB) oder § 86 (1), (2) und (3) der Landesbauordnung (BauO NRW) fallen. 3) Der Datensatz „Flächennutzungsplan Aachen“ gibt den Geltungsbereich des im Jahr 2022 aufgestellten rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Aachen in geographischer Form wieder. Der Flächennutzungsplan (FNP) wird auf Grundlage von §2 (1) sowie §6 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) unter dem Projektnamen „AACHEN*2030“ aufgestellt. Im „INSPIRE View Service Aachen“ wird die Datenserie als Layer „Land Use – Spatial Plan“ dargestellt. Die drei Datensätze werden unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) veröffentlicht. Im Land NRW besteht für alle drei Datensätze eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Die Daten fallen unter das Thema "Bodennutzung" aus Anhang III der INSPIRE-Richtlinie.
Der Datensatz "Landschaftsschutzgebiete Wuppertal" umfasst zum einen die Geltungsbereiche der gemäß §7 Landesnaturschutzgesetz NRW in den vier rechtsverbindlichen Landschaftsplänen der Stadt Wuppertal (Wuppertal-Gelpe, Wuppertal-Ost, Wuppertal-Nord und Wuppertal-West) festgesetzten Landschaftsschutzgebiete, zum anderen Restflächen aus Landschaftsschutzgebieten, die zuvor vom Land NRW in der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Gebiet der Stadt Wuppertal" vom 30.01.1975 und der "Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Stadt Düsseldorf und im Kreis Düsseldorf-Mettmann" vom 02.06.1971 (LandschaftsschutzVOen) festgelegt worden waren. Letztere Verordnung galt für die am 01.01.1975 in die Stadt Wuppertal eingemeindeten Ortsteile Schöller und Dönberg. (Mit der Festlegung der Landschaftsschutzgebiete in den Landschaftsplänen wurde der flächenmäßig größte Teil der Landschaftsschutzgebiete aus Verordnungen des Landes aufgehoben. Es existieren jedoch noch zahlreiche Restflächen, die nach wie vor den Status eines Landschaftsschutzgebietes nach einer LandschaftsschutzVO haben, z. B. einige Parks in den Innenstadtbereichen.) Die räumlichen Geltungsbereiche der Landschaftsschutzgebiete wurden vom Ressort Vermessung, Katasteramt und Geodaten durch fachgerechte Interpretation der analogen und digitalen Originale entlang von Flurstücksgrenzen, Grenzen der tatsächlichen Nutzung oder anderen topografischen Linien des Liegenschaftskatasters flurstücksscharf konstruiert. Dabei wurden auch die Akten zu früher erteilten planungsrechtlichen Einzelfallauskünften zur Lage eines Flurstückes innerhalb oder außerhalb eines Landschaftsschutzgebietes herangezogen, um diesbezüglich widersprüchliche Aussagen der Stadtverwaltung zu vermeiden. Seltene, einzelfallbezogene Fortführungen des Datenbestandes (im Mittel ca. einmal pro Jahr) erfolgen aufgrund von Bebauungsplanverfahren und damit verbundenen Änderungen des Flächennutzungsplans. Eine umfangreiche Fortführung des Datenbestandes erfolgt nur dann, wenn ein neuer Landschaftsplan rechtskräftig geworden ist oder nach rechtswirksamer Änderung eines bestehenden Landschaftsplans. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC BY-ND 4.0) mit Ausschluss der Datenveränderung verfügbar. Nach Auffassung der AG Geokom.NRW der kommunalen Spitzenverbände in NRW und des Landes NRW besteht für die Landschaftsschutzgebiete eine gesetzliche Publikationspflicht nach den Vorgaben der INSPIRE-Richtlinie bzw. des Geodatenzugangsgesetzes NRW. Sie werden in der Handlungsempfehlung dieser AG dem Thema "Schutzgebiete" aus Anhang I der Richtlinie zugeordnet.